AN/0482/2019
Strunde: Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich Wichheimer Mühle
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Linke Anfrage nach § 4
3543 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Rafael Struwe Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.04.2019 AN/0482/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Strunde: Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich Wichheimer Mühle Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung zu nehmen. Gemäß einer Beschlussvorlage durch die SteB (DS Nr. 4169/2018) fordert die WRRL das „bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in einen guten ökologischen Zustand überführt werden müssen“. Dies hat für die Strunde zur Folge, dass zur Zielerreichung die Durchgängigkeit des Gewässers bis dahin hergestellt werden muss. Für den Bereich der Wichheimer Mühle wurden hierzu verschiedene Vorschläge gemacht. Der anscheinend aussichtsreichste Vorschlag sieht vor, den Absturz an der Wichheimer Mühle mittels einer Neutrassierung im südlichen Gartenbereich zu umgehen. Dabei soll ein Teil des Wassers jedoch weiterhin durch das alte Gerinne verlaufen. Obgleich für die Kölner LINKE eine ökologische Aufwertung der Strunde höchste Priorität genießt, sollte alles getan werden um negative Auswirkungen auf die denkmalgeschützte Bausubstanz mit den damit einher gehenden Nachteilen für die Bewohner zu vermeiden. Hieraus ergeben sich für uns folgende Fragen: 1. Ist es zu erwarten dass, im Hinblick auf den sich gerade vollziehenden Klimawandel, das alte Gerinne häufiger trocken fällt und es hierdurch zu einem durch die trockenheitsbedingten Schwund des Bodens im Bereich der Fundamente der angrenzenden Häuser kommt? 2. Der Denkmalschutz (Mail von Frau Bonewitz, Anlage 4 der DS Nr. 4169/2018) ist generell mit der vorgeschlagenen Variante einverstanden, hat aber große Bedenken dagegen, dass die verbleibende Bachrinne an den Wohnhäusern zeitweise trockenfällt. In ihrer Mail, Anlage 4, schreibt Frau Bonewitz: „2. Eine Absenkung des Wasserspiegels entlang der Mühlengebäude der Hofanlage durch Umleitung in eine neue Trasse würde auch hier bauliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Ein ausreichender Wasserspiegel sollte hier dauerhaft gewährleistet werden. Eine Trockenlegung schließe ich komplett aus. In beiden Fällen wären diese Veränderungen den Gebäuden nicht zuträglich. … Die baulichen Gegebenheiten durch entsprechende Wasserbauwerke für den Erhalt eines kontinuierlichen und durchgängigen Wasserlaufs entlang der Mühlengebäude sollten daher mit eingeplant werden.“ Welche Auswirkungen würde der Trockenfall auf die Bausubstanz haben? 3. Gibt es Eingriffsmöglichkeiten zu einer weiter gehenden, umfänglichen Aufrechterhaltung des Wasserflusses der Strunde in beiden Trassen in Trockenzeiten und wie sehen diese aus? 4. Wäre es technisch möglich, im Einvernehmen mit den Belangen des Denkmalschutzes das alte Gerinne derartig zu modifizieren das ein Austrocknen der Fundamente auch bei niedrigen Wasserständen vermieden würde? 5. Gibt es weitere Möglichkeiten das Austrocknen der Fundamente zu verhindern und wie sähen diese aus? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0482/2019
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 10.04.2019
- Erstellt
- 10.04.2019 12:01