0865/2023
AN/0431/2023, Gestohlene Einkaufswagen im SB Mülheim
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3094 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/322/4 Vorlagen-Nummer 0865/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 AN/0431/2023, Gestohlene Einkaufswagen im SB Mülheim Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie die FDP in der BV Mülheim bitten die Verwaltung folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen: Während der Spitzenzeiten der Covid-19-Pandemie war die Nutzung eines Einkaufwagens in Supermärkten obligatorisch – und ihre Stückzahl war limitiert. Das Anwachsen von Metalldiebstählen und die zunehmende Sorglosigkeit von Kunden bzw. bewußter Diebstahl zum Zwecke des Heimtransportes von Einkäufen lassen Einkaufswagen nun erneut zur Mangelware werden. In vielen Straßen sieht man inzwischen regelmäßig Einkaufswagen in Grünanlagen, auf Parkplätzen und vor Hauseingängen stehen. Auch die Presse berichtete bereits über das Problem (z.B. Express, 25. Mai 2022). Dies führt die Koalitionsfraktionen zu folgenden Fragen: 1. Sind der Verwaltung Einkaufswagendiebstähle und örtliche Schwerpunkte (z.B. Auffindestellen) bekannt? 2. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung gegen den Diebstahl von Einkaufswagen - sprechen z.B. das Ordnungsamt oder die Polizei Verwarnungen oder Strafen aus, wenn sie Personen mit Einkaufswagen im Stadtbild sehen? 3. Ist die Verwaltung in Kontakt mit Marktbetreibern, aber auch mit Metallhändlern, um das Problem in den Griff zu bekommen 4. Was passiert mit Einkaufswagen, die auf öffentlichem Grund aufgefunden werden - gibt es z.B. Meldestellen für gestohlene bzw. aufgefundene Einkaufswagen, gibt es organisierte Rückführungen zu den oft identifizierbaren Eigentümern (z.B. wegen der Namensschilder an den Griffen)? 5. Sieht die Verwaltung Gefahren, die aus dieser Entwicklung entstehen (z.B. Verkehrsunfallgefahren, Verletzungsgefahren für spielende Kinder usw.)? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1) 2 Dem Ordnungsamt sind Diebstähle von Einkaufswagen bekannt. Es handelt sich jedoch aus Sicht der Verwaltung um Einzelfälle, eine Entwicklung von Schwerpunkten oder einer generel- len Problematik ist hier bislang nicht zu erkennen. Im Bezirk 9 sind seit 2021 folgende Örtlich- keiten jeweils einmalig als Auffindestelle gemeldet worden: Bunsenstr. Am Marienstift Hermann-Stehr-Str. Zu Frage 2) Wenn dem Ordnungsamt Einkaufswagen im öfftl. Straßenland gemeldet werden, wird ver- sucht diese den örtlichen Supermärkten zuzuordnen. Das Ordnungsamt setzt sich dann mit den Betreibern der Märkte in Verbindung, um die Abholung zu veranlassen. In der Regel sind die Diebstähle niemandem konkret zuzuordnen. Zu Frage 3) Die Verwaltung ist nicht im Kontakt mit Metallhändlern, aber wie oben beschrieben mit den Betreibern der Supermärkte. Zu Frage 4) Siehe hierzu Frage 2. Zu Frage 5) Eine generelle Gefahr sieht die Verwaltung hier nicht. Sofern im Einzelfall eine konkrete Ge- fahr bestünde, würde diese durch Versetzen oder Entfernen des Wagens unmittelbar besei- tigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0865/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.03.2023
- Erstellt
- 08.03.2023 10:42