2174/2020
Klimarat und Strategie klimaneutrales Köln Sachstand Juli 2020
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Mitteilung Ausschuss
3753 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/7 Vorlagen-Nummer 2174/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 Klimarat und Strategie klimaneutrales Köln Sachstand Juli 2020 Der Rat der Stadt Köln hat im Sommer 2019 den Klimanotstand ausgerufen (Beschluss-Nummer 2081/2019). Frau Oberbürgermeisterin Reker hat die Erreichung der Klimaneutralität Kölns vor 2050 als wichtiges Ziel erklärt. Zur Erreichung des Ziels Klimaneutrales Köln wurde Anfang 2020 unter Lei- tung des Umweltdezernenten Dr. Harald Rau ein Klimarat eingerichtet. Über die Konstituierung des Klimarates wurde mit Mitteilung 1291/2020 bereits berichtet. Der Klimarat Köln ist ein beratendes Expertengremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissen- schaft, Wirtschaft, Wohnungsbau, Zivilgesellschaft und Verwaltung und besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: Marion Sett, Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e. V.(köln-ag), Vorstands- mitglied Dr.Hans Richter, Chemion Logistik GmbH, Geschäftsführung Bernhard Milow, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Programmdirektor Energie Reiner Priggen, Landesverbands Erneuerbare Energien NRW e. V, Vorsitzender Andrea Blome, Stadt Köln, Beigeordnete Mobilität und Liegenschaften Dr. Harald Rau, Stadt Köln, Beigeordneter Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen, Vorsit- zender des Klimarates Markus Greitemann, Stadt Köln, Beigeordneter Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirt- schaft William Wolfgramm, Stadt Köln, Leiter des Amtes der Oberbürgermeisterin Dr. Dieter Steinkamp, Stadtwerke Köln Konzern, Vorsitzender der Geschäftsführung Jörg Ortjohann, Stiftung Energieeffizienz, Vorstand Dr. Witich Roßmann, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Köln, Vorsitzender Die Geschäftsführung des Klimarates liegt bei der Koordinationsstelle Klimaschutz. Dem AUG-Beschluss zum Antrag AN/0530/2020 und Änderungsantrag AN/0607/2020 wird Rechnung getragen. Herr Dr. Rau hat Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Interessens- gruppen wie beispielsweise Scientist for Future und Klimawende Köln geführt. Die Einbindung in den Klimarat und dessen Projektgruppen wird derzeit abgestimmt. Im ersten Schritt soll ein Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt mit konkreten, sektor- spezifischen Einsparzielen formuliert und eine Projektstruktur für die Umsetzung entwickelt werden. Zur Unterstützung des Klimarates wurden fünf thematische Projektgruppen und eine Projektgruppe mit Querschnittsfunktion eingerichtet. Die Projektgruppen lauten wie folgt: Projektgruppe Energie 2 Projektgruppe Gebäude Projektgruppe Industrie Projektgruppe Mobilität und Logistik Projektgruppe Ernährung und Konsum Projektgruppe Kommunikation und Partizipation Mit Stand von Juli 2020 sind die Projektgruppen in der Konstituierung oder haben sich bereits zum ersten Mal getroffen. Die Projektgruppen setzen sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbandsorganisa- tionen, Stadtverwaltung Köln, großen Akteuren Kölns, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und wissenschaftlichen Organisationen. Die Projektgruppen sowie der Klimarat treffen sich in der Regel monatlich. Die Zielsetzung, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Klimarates Köln und seiner zu- geordneten Gremien ist in einer Geschäftsordnung geregelt (siehe Anlage 1). Der Klimarat versteht sich als Motivator und Organisator für das klimaneutrale Köln und verleiht dem Klimaschutz in Köln Wirksamkeit. Die Mitglieder des Klimarates verstehen sich als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Werbende für das Ziel, sie wirken in ihren Netzwerken und werben um Mit- wirkung. Anlage: Geschäftsordnung
Geschäftsordnung
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Stand 29.05.2020
1
Geschäftsordnung
des Klimarates Köln
und seiner zugeordneten Gremien
zur Erreichung der Klimaneutralität in Köln.
Stand 29.05.2020
2
Inhalt
1. Ziele ............................................................................................................................... 2
2. Ausgangslage ................................................................................................................ 3
3. Klimarat .......................................................................................................................... 4
3.1. Aufgaben ................................................................................................................. 4
3.2. Zusammensetzung .................................................................................................. 4
3.3. Arbeitsweise ............................................................................................................ 4
4. Managementteam .......................................................................................................... 6
4.1. Aufgaben ................................................................................................................. 6
4.2. Zusammensetzung .................................................................................................. 6
4.3. Arbeitsweise ............................................................................................................ 6
5. Projektgruppen ............................................................................................................... 7
5.1. Aufgaben ................................................................................................................. 7
5.2. Zusammensetzung .................................................................................................. 7
5.3. Arbeitsweise ............................................................................................................ 7
6. Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................. 8
7. Entschädigung ............................................................................................................... 8
8. Änderung der Geschäftsordnung .................................................................................... 8
9. Inkrafttreten .................................................................................................................... 8
1. Ziele
Ziel des Klimarates Köln ist es, die Stadt Köln bei der Entwicklung einer Strategie zur
Erreichung der Klimaneutralität (mit Zwischenziel zur THG-Minderung bis 2030- max. 6
Millionen Tonnen CO2-Äquivalente - und gemäß Ratsbeschluss zum Klimanotstand -
Vorlagennummer: 2081/2019) zu beraten und bei deren Umsetzung zu unterstützen, um in
den wesentlichen Sektoren eine Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Dazu
sollen das vor Ort vorhandene Engagement und Wissen im Klimaschutz genutzt werden.
Der Klimarat Köln ist als beratendes Expertengremium Impulsgeber zur Erreichung der
Klimaneutralität. Er entwickelt Entscheidungsvorschläge zur Schaffung politischer
Rahmenbedingungen und Anreizinstrumente.
Dazu werden der Klimarat und seine zugeordneten Projektgruppen im ersten Schritt (2020)
konkrete, sektorspezifische Einsparziele formulieren und die Projektstruktur für die
Umsetzung der Einsparziele entwickeln. Die Mitwirkung von Akteurinnen und Akteuren soll
durch freiwillige Selbstverpflichtungen und Vereinbarungen festgehalten werden.
In einem zweiten Schritt (ab 2021) stehen die Entwicklung, Steuerung und Umsetzung der
Reduktionsmaßnahmen im Mittelpunkt.
Stand 29.05.2020
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2. Ausgangslage
Die Treibhausgas(THG)emissionen im Stadtgebiet von Köln betrugen im Referenzjahr
1990 knapp über 12 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente und im Jahr 2015 immer noch rund 10
Mio. Tonnen1.
Am 09.07.2019
- beschloss der Rat der Stadt Köln die Ausrufung des Klimanotstands (Vorlagennummer:
2081/2019);
- bekannte sich der Rat der Stadt Köln zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens
von 20152;
- beschrieb der Rat der Stadt Köln bisherige Maßnahmen des kommunalen
Klimaschutzes als den „Anfang einer zwingend erforderlichen Transformation …, die
schnellstmöglich über technische, Kultur- und Verhaltensänderungen zu einer
erheblichen Reduktion der Treibhausgase führt“;
- beauftragte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung u.a. mit
der Weiterentwicklung von „KölnKlimaAktiv 2022 - dem Maßnahmenprogramms für
den Klimaschutz in der Stadt Köln“ bis 2030;
der Aufnahme von Gesprächen mit dem Stadtwerkekonzern mit dem Ziel der
Ausweitung regenerativer Energien;
der Vorlage eines Entwicklungsplans zur Erreichung einer klimaneutralen
Energienutzung von städtischen Immobilien;
einer Mobilitätstransformation.
Die Stadt Köln versteht die angestrebte Klimaneutralität als Anreiz und die erforderlichen
Maßnahmen als Chancen einer ökologischen, sozialen und ökonomischen
Zukunftsstrategie.
Die Erreichung der Klimaneutralität Kölns erfordert das zügige Zusammenwirken aller
Akteure, die die wesentlichen Emissionen der Treibhausgase (THG) steuern können oder
sie verursachen. Dieses Zusammenwirken basiert auf einer gemeinsamen Verpflichtung auf
das Ziel der Klimaneutralität. Es ist nach aktueller Lage nicht vorrangig durch kommunale
ordnungspolitische oder Förderinstrumente erreichbar, sondern bedarf
- einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Kölner Akteure;
- des Zugangs zu den Anreizen der EU, des Bundes, des Landes und der Kommune;
- wirksamer Steuerungsinstrumente auf der Ebene der EU, des Bundes, des Landes und
der Kommune.
Zur Erreichung eines klimaneutralen Kölns wird der konstituierte Klimarat als beratendes
Gremium eingesetzt, um sektor- und akteursspezifische THG-Reduktionsziele und
Maßnahmen zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen. Die Umsetzung obliegt
den verantwortlichen Akteuren (z.B. Unternehmen und Politik) und soll unterstützt werden
durch Anreize und politische Beschlüsse, die der Klimarat anregt. Dem Klimarat (siehe auch
3) zugeordnet sind ein Managementteam (siehe auch 4) und Projektgruppen (siehe auch 5).
In den Projektgruppen erarbeiten Akteure aus Stadtverwaltung, NGO, wissenschaftlichen
Organisationen, Verbandsorganisationen sowie weitere große Akteure Kölns Programme
und Projekte, die Köln das Erreichen der gesetzten Ziele für ein klimaneutrales Köln
ermöglichen sollen.
1 Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) (2018): Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz
der Stadt Köln für die Jahre 2008-2015 und eine erste Bilanzierung ausgewählter Beteiligungsunternehmen
2 Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 verpflichtet sich die internationale Staatengemeinschaft, die globale
Erwärmung auf deutlich unter 2°C gegenüber 1990 zu begrenzen und Anstrengungen zur Begrenzung der Erwärmung auf
1,5°C zu unternehmen.
Stand 29.05.2020
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3. Klimarat
3.1. Aufgaben
Zur Erreichung eines klimaneutralen Kölns wird der Klimarat als beratendes und
entscheidungsvorbereitendes Gremium eingesetzt, um sektor- und akteursspezifische THG-
Reduktionsziele und Maßnahmen zu entwickeln und bei deren Umsetzung (z.B. gemäß
Selbstverpflichtungen) zu unterstützen.
Der Klimarat
- entwickelt im ersten Schritt (2020) ein Konzept „Klimaneutrales Köln“ mit sektor- und
akteursspezifischen Zielen. Im zweiten Schritt (ab 2021) stehen die Entwicklung und
Umsetzungsunterstützung von sektor- und akteursspezifischen Maßnahmen, im
Vordergrund;
- ist Stimme für das klimaneutrale Köln und verleiht Schlagkraft und Triebkraft im
Klimaschutz;
- entwickelt (Entscheidungs-)Vorschläge über Themen, Inhalte und Anreizinstrumente;
- und die durch die Oberbürgermeisterin eingeladenen und berufenen Mitglieder
verstehen sich als Multiplikatoren und Werbende für das Ziel, sie wirken in ihre
Communities, um deren Commitment und freiwillige Selbstverpflichtungen zu
erreichen;
- schafft eine Marke, unter der Akteure und deren Aktivitäten gebündelt werden;
- schlägt sektorbezogene Meilensteine auf dem Weg zum Klimaneutralen Köln sowie
dem Zwischenziel zur THG-Minderung bis 2030 vor;
- berät die Politik, Verwaltung, Gesellschaft und Akteure dabei, die Anforderungen
einer klimaneutralen Handlungsweise in allen Bereichen zu berücksichtigen. Dabei
werden mögliche Zielkonflikte, Anforderungen der jeweiligen Akteure und weitere
Faktoren (wie beispielweise die Kölner Veedelsstruktur) miteinbezogen;
- entwickelt Vorschläge für Anreizinstrumente (z.B. Förderungen) und begleitet deren
Umsetzung (inkl. Monitoring), um die Erreichung des Zielzustands zu unterstützen;
- berichtet regelmäßig über seine Ergebnisse in den politischen Gremien und der
Öffentlichkeit;
- wirkt darauf hin, dass für die Maßnahmenumsetzung erforderliche politische
Beschlüsse getroffen und benötigte Ressourcen bereitgestellt werden;
- wirkt neben den eigenen Einflussbereichen und der Beratung und Aktivierung
weiterer Kölner Akteure auch in die Region und auf überregionaler Ebene, um
Synergien, Multiplikatoreffekte und Verbesserung der regulatorischen
Rahmenbedingungen zu erreichen.
3.2. Zusammensetzung
Der Klimarat setzt sich aus den durch die Oberbürgermeisterin eingeladenen bzw. berufenen
Mitgliedern aus Stadt Köln, Stadtwerken Köln, Wirtschaft, Wissenschaft und NGO
zusammen, die die Themenfelder der großen Emissionsquellen Energie, Mobilität/Logistik,
Gebäude, Industrie, Ernährung/Landwirtschaft/Konsum repräsentieren. Die Mitglieder des
Klimarates werden in der Regel bei Abwesenheit nicht vertreten.
3.3. Arbeitsweise
Der Klimarat tagt in der Regel monatlich, wobei die Sitzungen auch als Telefon- oder
Videokonferenz stattfinden können. Der Beigeordnete für Soziales, Umwelt, Gesundheit und
Wohnen der Stadt Köln führt den Vorsitz des Klimarates. Die Sitzungen werden durch den
Vorsitzenden einberufen, geleitet und nach außen vertreten. Hierzu werden Tagesordnung
und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor der Klimaratssitzung
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bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail. Die Geschäftsführung protokolliert
Ergebnisse in einem fortlaufenden Dokument.
Der Klimarat berichtet den politischen Gremien und nimmt Arbeitsaufträge von diesen
entgegen. Der Klimarat diskutiert diese und entwickelt Lösungsvorschläge (vgl. Abbildung 1).
Der Klimarat definiert Aufgaben für die Arbeitsebene, d.h. er setzt die Projektgruppen zur
fachlich-inhaltlichen Arbeit ein und beauftragt diese über das Managementteam. Im Klimarat
verabschiedete Arbeitsergebnisse werden durch das jeweilig verantwortliche Mitglied
kommuniziert. Kommunikation und Verantwortlichkeit werden im Klimarat besprochen und im
Protokoll festgehalten.
Die Sitzungen des Klimarates sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Klimarates sind
verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu
behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. Gäste können auf
Wunsch und Einladung des Klimarates an Sitzungen mitwirken.
Abbildung 1: Skizze der Arbeitsweise des Klimarates und seiner zugeordneten Gremien
Die Kommunikation nach außen wird situativ und themenbezogen im Klimarat abgestimmt
und festgelegt. Die Positionen des Klimarates werden nach Möglichkeit einvernehmlich
festgestellt und kommuniziert. Finden die Mitglieder des Klimarates keine Übereinstimmung,
so führen diese eine Mehrheitsposition herbei. Abweichende Positionen können bei der
gemeinsamen Kommunikation berücksichtigt werden. Abgestimmt wird durch
stillschweigende Zustimmung, Handheben oder Erheben.
Die Geschäftsführung des Klimarates wird durch die Koordinationsstelle Klimaschutz
wahrgenommen. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören die Protokollführung (in
Form eines tabellarischen, fortlaufenden Ergebnisprotokolls), die Koordination des Trackings
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und Monitorings sowie die inhaltliche und organisatorische Zuarbeit für den Vorsitz des
Klimarates (z.B. für die Tagesordnung und die Sitzungen). Das Protokoll wird nach Freigabe
durch den Vorsitzenden per Mail durch die Geschäftsführung an die Mitglieder des Klimarats,
des Managementteams und der Projektgruppen versandt.
4. Managementteam
4.1. Aufgaben
Das Managementteam erhält Aufgaben aus dem Klimarat und trägt diese durch die
Projektgruppenleitung in die Projektgruppen. Im Managementteam finden organisatorische
und fachlich-inhaltliche Abstimmung, Koordination, Austausch und Diskussionen statt.
Schnittmengen, Zielkonflikte, Abgrenzungen und Kooperationen zwischen den
Projektgruppen werden im Managementteam diskutiert und Entscheidungsvorschläge für
den Klimarat und die Projektgruppen vorbereitet.
Das Managementteam bündelt Informationen, Handlungsempfehlungen,
Entscheidungsvorlagen und das Tracking aus den Projektgruppen und bereitet diese für den
Klimarat vor. Es koordiniert und steuert außerdem Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und
des Dialogs nach Auftragserteilung durch den Klimarat.
4.2. Zusammensetzung
Das Managementteam besteht aus den Projektleitungen der Projektgruppen bzw. im
Verhinderungsfall deren Stellvertretungen (vgl. 5) und der Geschäftsführung des Klimarates.
Das Managementteam wird durch die Geschäftsführung des Klimarats geleitet.
4.3. Arbeitsweise
Das Managementteam trifft sich in der Regel monatlich. Das Managementteam bespricht die
Ergebnisse und Informationen aus den Projektgruppen und bereitet diese für den Klimarat
auf und vor.
Die Entscheidungen des Managementteams werden nach Möglichkeit einvernehmlich
getroffen. Finden die Mitglieder des Managementteams keine Übereinstimmung, so führen
diese eine Mehrheitsentscheidung herbei. Abgestimmt wird durch stillschweigende
Zustimmung, Handheben oder Erheben.
Die Geschäftsführung des Klimarats fungiert als Schnittstelle zwischen Managementteam
und Klimarat und trägt die Informationen, Arbeitsaufträge und Entscheidungsvorschläge in
das jeweilige Gremium. Die Geschäftsführung des Klimarates hat die Aufgabe, die Sitzungen
des Managementteams einzuberufen, vorzubereiten, zu moderieren und zu protokollieren.
Hierzu werden Termin, Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens
eine Woche vor der Sitzung bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail.
Die Sitzungen des Managementteams sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des
Managementteams sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich
vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind.
Gäste können auf Wunsch und Einladung des Managementteams an deren Sitzungen
mitwirken. Der Klimarat ist hierüber zu informieren.
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5. Projektgruppen
5.1. Aufgaben
Der Klimarat richtet thematische Projektgruppen (PG) zur inhaltlichen Vor- und Zuarbeit für
den Klimarat ein. Ziel der Projektgruppen ist es, Maßnahmen zur Zielerreichung im
betroffenen Emissionssektor zu entwickeln und deren Umsetzung zu begleiten. Im ersten
Schritt werden in den Projektgruppen konkrete sektor- und akteursspezifische Einsparziele
entwickelt und für die Befassung im Klimarat vorbereitet. Im zweiten Schritt werden sektor-
und akteursspezifische Maßnahmen entwickelt.
5.2. Zusammensetzung
Projektgruppen und deren Mitglieder werden durch den Klimarat festgelegt. Grundsätzlich
sind die Projektgruppen offen für neue Mitglieder. Die Projektgruppen können dem Klimarat
Projektgruppenmitglieder vorschlagen.
Jede Projektgruppe schlägt dem Klimarat eine Person als ihre Leitung und eine weitere als
stellvertretende Leitung vor. Leitung und stellvertretende Leitung werden vom Klimarat
festgelegt.
Die Projektgruppen können die Einbeziehung externer Expertise vorschlagen und, sofern
keine Kosten entstehen oder die Refinanzierung gesichert ist, realisieren. Der Klimarat ist
hierüber zu informieren.
Jede Projektgruppe setzt sich aus bis zu max. 12 festen Mitgliedern zusammen. Die
Mitglieder sind Vertreter aus
- städtischer Verwaltung,
- NGO oder wissenschaftlicher Organisation,
- Verbandsorganisationen aus dem jeweiligen Emissionssektor und
- großen Akteuren Kölns.
Die Mitglieder der Projektgruppen werden als „Mitglied der Klimarats-Projektgruppe x“
benannt.
5.3. Arbeitsweise
Die Projektgruppen leisten die inhaltliche Vor- und Zuarbeit für den Klimarat und dessen
Sitzungen. Die Projektgruppen erhalten Arbeitsaufträge aus dem Klimarat über das
Managementteam. Die Inhalte und Ergebnisse der Projektgruppen werden über die
Projektgruppenleitung in das Managementteam gegeben, welches die Informationen für den
Klimarat aufbereitet. Bei der Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Projektgruppen klärt der
Klimarat mit dem Managementteam die erforderlichen Ressourcen für die
Auftragserledigung.
Die Projektgruppen treffen sich in der Regel monatlich. Die Projektgruppenleitung und deren
Stellvertretung werden durch die Mitglieder der Projektgruppen vorgeschlagen und durch
den Klimarat festgelegt. Die Entscheidungen der Projektgruppen werden nach Möglichkeit
einvernehmlich getroffen. Finden die Mitglieder der Projektgruppen keine Übereinstimmung,
so führen diese eine Mehrheitsentscheidung herbei. Abgestimmt wird durch stillschweigende
Zustimmung, Handheben oder Erheben.
Die Projektgruppenleitung oder deren Vertretung haben die Aufgabe, die Sitzungen
einzuberufen, vorzubereiten, zu leiten und nach außen zu vertreten. Hierzu werde Termin,
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Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor der
Sitzung bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail. Die Protokollierung der
Ergebnisse (in einem fortlaufenden Dokument) erfolgt durch einen Vertreter der
Koordinationsstelle Klimaschutz (V/7), der neben fachlichen Input auch die Geschäftsführung
übernimmt. Das Protokoll wird nach Freigabe durch den Projektgruppenleitung per Mail
durch die Geschäftsführung der jeweiligen Projektgruppe an die Projektgruppenmitglieder
der jeweiligen Projektgruppe und das Managementteam versandt. Neben der
Protokollführung übernimmt die Geschäftsführung die Koordination des Trackings und
Monitorings sowie die inhaltliche und organisatorische Zuarbeit für die
Projektgruppensitzungen (z.B. für die Tagesordnung und die Erstellung von
Teilnehmerlisten).
Die Sitzungen der Projektgruppen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder der Projektgruppen
sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu
behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind.
Gäste können auf Wunsch und Einladung der jeweiligen Projektgruppe an deren Sitzungen
mitwirken. Der Klimarat ist hierüber zu informieren.
6. Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit
Der Klimarat berichtet den politischen Gremien und der Öffentlichkeit über wichtige
Empfehlungen des Klimarates.
Der Vorsitzende des Klimarat kann das Managementteam mit konkreten Aufgaben zur
Öffentlichkeitsarbeit und des Dialogs mit der Zivilgesellschaft beauftragen. Die
Projektgruppen und das Managementteam können Inhalte für die Berichterstattung in
politischen Gremien und für die Öffentlichkeit vorschlagen.
7. Entschädigung
Die Mitglieder des Klimarates, des Managementteams und der Projektgruppen sind
ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung oder
Aufwandsentschädigung.
8. Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Klimarats geändert werden, es gelten
dabei die allgemeinen Regelungen (vgl. 3.3).
9. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung wurde durch den Klimarat am 29.05.2020 in Kraft gesetzt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2174/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.07.2020
- Erstellt
- 16.07.2020 10:33