Mandari Insight

2174/2020

Klimarat und Strategie klimaneutrales Köln Sachstand Juli 2020

Mitteilung Ausschuss 20.07.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.08.2020, TOP 3.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Geschäftsordnung

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3753 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer 
 2174/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 
 
Klimarat und Strategie klimaneutrales Köln Sachstand Juli 2020 
Der Rat der Stadt Köln hat im Sommer 2019 den Klimanotstand ausgerufen (Beschluss-Nummer 
2081/2019). Frau Oberbürgermeisterin Reker hat die Erreichung der Klimaneutralität Kölns vor 2050 
als wichtiges Ziel erklärt. Zur Erreichung des Ziels Klimaneutrales Köln wurde Anfang 2020 unter Lei-
tung des Umweltdezernenten Dr. Harald Rau ein Klimarat eingerichtet. Über die Konstituierung des 
Klimarates wurde mit Mitteilung 1291/2020 bereits berichtet. 
Der Klimarat Köln ist ein beratendes Expertengremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissen-
schaft, Wirtschaft, Wohnungsbau, Zivilgesellschaft und Verwaltung und besteht derzeit aus folgenden 
Mitgliedern: 
 Marion Sett, Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e. V.(köln-ag), Vorstands-
mitglied 
 Dr.Hans Richter, Chemion Logistik GmbH, Geschäftsführung 
 Bernhard Milow, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Programmdirektor Energie 
 Reiner Priggen, Landesverbands Erneuerbare Energien NRW e. V, Vorsitzender 
 Andrea Blome, Stadt Köln, Beigeordnete Mobilität und Liegenschaften 
 Dr. Harald Rau, Stadt Köln, Beigeordneter Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen, Vorsit-
zender des Klimarates 
 Markus Greitemann, Stadt Köln, Beigeordneter Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirt-
schaft 
 William Wolfgramm, Stadt Köln, Leiter des Amtes der Oberbürgermeisterin 
 Dr. Dieter Steinkamp, Stadtwerke Köln Konzern, Vorsitzender der Geschäftsführung 
 Jörg Ortjohann, Stiftung Energieeffizienz, Vorstand 
 Dr. Witich Roßmann, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Köln, Vorsitzender 
Die Geschäftsführung des Klimarates liegt bei der Koordinationsstelle Klimaschutz. 
Dem AUG-Beschluss zum Antrag AN/0530/2020 und Änderungsantrag AN/0607/2020 wird Rechnung 
getragen. Herr Dr. Rau hat Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Interessens-
gruppen wie beispielsweise Scientist for Future und Klimawende Köln geführt. Die Einbindung in den 
Klimarat und dessen Projektgruppen wird derzeit abgestimmt.  
Im ersten Schritt soll ein Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt mit konkreten, sektor-
spezifischen Einsparzielen formuliert und eine Projektstruktur für die Umsetzung entwickelt werden. 
Zur Unterstützung des Klimarates wurden fünf thematische Projektgruppen und eine Projektgruppe 
mit Querschnittsfunktion eingerichtet. Die Projektgruppen lauten wie folgt: 
 Projektgruppe Energie

2 
 
 Projektgruppe Gebäude 
 Projektgruppe Industrie 
 Projektgruppe Mobilität und Logistik 
 Projektgruppe Ernährung und Konsum 
 Projektgruppe Kommunikation und Partizipation 
Mit Stand von Juli 2020 sind die Projektgruppen in der Konstituierung oder haben sich bereits zum 
ersten Mal getroffen.  
Die Projektgruppen setzen sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbandsorganisa-
tionen, Stadtverwaltung Köln, großen Akteuren Kölns, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und 
wissenschaftlichen Organisationen. Die Projektgruppen sowie der Klimarat treffen sich in der Regel 
monatlich. Die Zielsetzung, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Klimarates Köln und seiner zu-
geordneten Gremien ist in einer Geschäftsordnung geregelt (siehe Anlage 1). 
Der Klimarat versteht sich als Motivator und Organisator für das klimaneutrale Köln und verleiht dem 
Klimaschutz in Köln Wirksamkeit. Die Mitglieder des Klimarates verstehen sich als Multiplikatorinnen 
und Multiplikatoren sowie Werbende für das Ziel, sie wirken in ihren Netzwerken und werben um Mit-
wirkung. 
Anlage:  
Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

19994 Zeichen

Stand 29.05.2020 
 
1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geschäftsordnung 
des Klimarates Köln  
und seiner zugeordneten Gremien 
zur Erreichung der Klimaneutralität in Köln.

Stand 29.05.2020 
 
2 
 
 
 
Inhalt 
1. Ziele ............................................................................................................................... 2 
2. Ausgangslage ................................................................................................................ 3 
3. Klimarat .......................................................................................................................... 4 
3.1. Aufgaben ................................................................................................................. 4 
3.2. Zusammensetzung .................................................................................................. 4 
3.3. Arbeitsweise ............................................................................................................ 4 
4. Managementteam .......................................................................................................... 6 
4.1. Aufgaben ................................................................................................................. 6 
4.2. Zusammensetzung .................................................................................................. 6 
4.3. Arbeitsweise ............................................................................................................ 6 
5. Projektgruppen ............................................................................................................... 7 
5.1. Aufgaben ................................................................................................................. 7 
5.2. Zusammensetzung .................................................................................................. 7 
5.3. Arbeitsweise ............................................................................................................ 7 
6. Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................. 8 
7. Entschädigung ............................................................................................................... 8 
8. Änderung der Geschäftsordnung .................................................................................... 8 
9. Inkrafttreten .................................................................................................................... 8 
 
 
1. Ziele 
Ziel des Klimarates Köln ist es, die Stadt Köln bei der Entwicklung einer Strategie zur 
Erreichung der Klimaneutralität (mit Zwischenziel zur THG-Minderung bis 2030- max. 6 
Millionen Tonnen CO2-Äquivalente - und gemäß Ratsbeschluss zum Klimanotstand  -
Vorlagennummer: 2081/2019) zu beraten und bei deren Umsetzung zu unterstützen, um in 
den wesentlichen Sektoren eine Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Dazu 
sollen das vor Ort vorhandene Engagement und Wissen im Klimaschutz genutzt werden. 
 
Der Klimarat Köln ist als beratendes Expertengremium Impulsgeber zur Erreichung der 
Klimaneutralität. Er entwickelt Entscheidungsvorschläge zur Schaffung politischer 
Rahmenbedingungen und Anreizinstrumente. 
 
Dazu werden der Klimarat und seine zugeordneten Projektgruppen im ersten Schritt (2020) 
konkrete, sektorspezifische Einsparziele formulieren und die Projektstruktur für die 
Umsetzung der Einsparziele entwickeln. Die Mitwirkung von Akteurinnen und Akteuren soll 
durch freiwillige Selbstverpflichtungen und Vereinbarungen festgehalten werden.  
 
In einem zweiten Schritt (ab 2021) stehen die Entwicklung, Steuerung und Umsetzung der 
Reduktionsmaßnahmen im Mittelpunkt.

Stand 29.05.2020 
 
3 
 
2. Ausgangslage 
Die Treibhausgas(THG)emissionen im Stadtgebiet von Köln betrugen im Referenzjahr 
1990 knapp über 12 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente und im Jahr 2015 immer noch rund 10 
Mio. Tonnen1.  
 
 Am 09.07.2019  
- beschloss der Rat der Stadt Köln die Ausrufung des Klimanotstands (Vorlagennummer: 
2081/2019);  
- bekannte sich der Rat der Stadt Köln zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens 
von 20152;   
- beschrieb der Rat der Stadt Köln bisherige Maßnahmen des kommunalen 
Klimaschutzes als den „Anfang einer zwingend erforderlichen Transformation …, die 
schnellstmöglich über technische, Kultur- und Verhaltensänderungen zu einer 
erheblichen Reduktion der Treibhausgase führt“;   
- beauftragte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung u.a. mit  
 der Weiterentwicklung von „KölnKlimaAktiv 2022 - dem Maßnahmenprogramms für 
den Klimaschutz in der Stadt Köln“ bis 2030;  
 der Aufnahme von Gesprächen mit dem Stadtwerkekonzern mit dem Ziel der 
Ausweitung regenerativer Energien;  
 der Vorlage eines Entwicklungsplans zur Erreichung einer klimaneutralen 
Energienutzung von städtischen Immobilien;  
 einer Mobilitätstransformation.  
 
Die Stadt Köln versteht die angestrebte Klimaneutralität als Anreiz und die erforderlichen 
Maßnahmen als Chancen einer ökologischen, sozialen und ökonomischen 
Zukunftsstrategie.  
 
Die Erreichung der Klimaneutralität Kölns erfordert das zügige Zusammenwirken aller 
Akteure, die die wesentlichen Emissionen der Treibhausgase (THG) steuern können oder 
sie verursachen. Dieses Zusammenwirken basiert auf einer gemeinsamen Verpflichtung auf 
das Ziel der Klimaneutralität. Es ist nach aktueller Lage nicht vorrangig durch kommunale 
ordnungspolitische oder Förderinstrumente erreichbar, sondern bedarf  
- einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Kölner Akteure;  
- des Zugangs zu den Anreizen der EU, des Bundes, des Landes und der Kommune;  
- wirksamer Steuerungsinstrumente auf der Ebene der EU, des Bundes, des Landes und 
der Kommune.  
 
Zur Erreichung eines klimaneutralen Kölns wird der konstituierte Klimarat als beratendes 
Gremium eingesetzt, um sektor- und akteursspezifische THG-Reduktionsziele und 
Maßnahmen zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen. Die Umsetzung obliegt 
den verantwortlichen Akteuren (z.B. Unternehmen und Politik) und soll unterstützt werden 
durch Anreize und politische Beschlüsse, die der Klimarat anregt. Dem Klimarat (siehe auch 
3) zugeordnet sind ein Managementteam (siehe auch 4) und Projektgruppen (siehe auch 5). 
In den Projektgruppen erarbeiten Akteure aus Stadtverwaltung, NGO, wissenschaftlichen 
Organisationen, Verbandsorganisationen sowie weitere große Akteure Kölns Programme 
und Projekte, die Köln das Erreichen der gesetzten Ziele für ein klimaneutrales Köln 
ermöglichen sollen. 
                                                
1 Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) (2018): Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz 
der Stadt Köln für die Jahre 2008-2015 und eine erste Bilanzierung ausgewählter Beteiligungsunternehmen  
2 Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 verpflichtet sich die internationale Staatengemeinschaft, die globale 
Erwärmung auf deutlich unter 2°C gegenüber 1990 zu begrenzen und Anstrengungen zur Begrenzung der Erwärmung auf 
1,5°C zu unternehmen.

Stand 29.05.2020 
 
4 
 
 
3. Klimarat 
3.1. Aufgaben 
Zur Erreichung eines klimaneutralen Kölns wird der Klimarat als beratendes und 
entscheidungsvorbereitendes Gremium eingesetzt, um sektor- und akteursspezifische THG-
Reduktionsziele und Maßnahmen zu entwickeln und bei deren Umsetzung (z.B. gemäß 
Selbstverpflichtungen) zu unterstützen.  
 
Der Klimarat  
- entwickelt im ersten Schritt (2020) ein Konzept „Klimaneutrales Köln“ mit sektor- und 
akteursspezifischen Zielen. Im zweiten Schritt (ab 2021) stehen die Entwicklung und 
Umsetzungsunterstützung von sektor- und akteursspezifischen Maßnahmen, im 
Vordergrund; 
- ist Stimme für das klimaneutrale Köln und verleiht Schlagkraft und Triebkraft im 
Klimaschutz; 
- entwickelt (Entscheidungs-)Vorschläge über Themen, Inhalte und Anreizinstrumente; 
- und die durch die Oberbürgermeisterin eingeladenen und berufenen Mitglieder 
verstehen sich als Multiplikatoren und Werbende für das Ziel, sie wirken in ihre 
Communities, um deren Commitment und freiwillige Selbstverpflichtungen zu 
erreichen; 
- schafft eine Marke, unter der Akteure und deren Aktivitäten gebündelt werden; 
- schlägt sektorbezogene Meilensteine auf dem Weg zum Klimaneutralen Köln sowie 
dem Zwischenziel zur THG-Minderung bis 2030 vor; 
- berät die Politik, Verwaltung, Gesellschaft und Akteure dabei, die Anforderungen 
einer klimaneutralen Handlungsweise in allen Bereichen zu berücksichtigen. Dabei 
werden mögliche Zielkonflikte, Anforderungen der jeweiligen Akteure und weitere 
Faktoren (wie beispielweise die Kölner Veedelsstruktur) miteinbezogen; 
- entwickelt Vorschläge für Anreizinstrumente (z.B. Förderungen) und begleitet deren 
Umsetzung (inkl. Monitoring), um die Erreichung des Zielzustands zu unterstützen; 
- berichtet regelmäßig über seine Ergebnisse in den politischen Gremien und der 
Öffentlichkeit; 
- wirkt darauf hin, dass für die Maßnahmenumsetzung erforderliche politische 
Beschlüsse getroffen und benötigte Ressourcen bereitgestellt werden; 
- wirkt neben den eigenen Einflussbereichen und der Beratung und Aktivierung 
weiterer Kölner Akteure auch in die Region und auf überregionaler Ebene, um 
Synergien, Multiplikatoreffekte und Verbesserung der regulatorischen 
Rahmenbedingungen zu erreichen.  
 
3.2. Zusammensetzung 
Der Klimarat setzt sich aus den durch die Oberbürgermeisterin eingeladenen bzw. berufenen 
Mitgliedern aus Stadt Köln, Stadtwerken Köln, Wirtschaft, Wissenschaft und NGO 
zusammen, die die Themenfelder der großen Emissionsquellen Energie, Mobilität/Logistik, 
Gebäude, Industrie, Ernährung/Landwirtschaft/Konsum repräsentieren. Die Mitglieder des 
Klimarates werden in der Regel bei Abwesenheit nicht vertreten.  
 
3.3. Arbeitsweise 
Der Klimarat tagt in der Regel monatlich, wobei die Sitzungen auch als Telefon- oder 
Videokonferenz stattfinden können. Der Beigeordnete für Soziales, Umwelt, Gesundheit und 
Wohnen der Stadt Köln führt den Vorsitz des Klimarates. Die Sitzungen werden durch den 
Vorsitzenden einberufen, geleitet und nach außen vertreten. Hierzu werden Tagesordnung 
und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor der Klimaratssitzung

Stand 29.05.2020 
 
5 
 
bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail. Die Geschäftsführung protokolliert 
Ergebnisse in einem fortlaufenden Dokument. 
 
Der Klimarat berichtet den politischen Gremien und nimmt Arbeitsaufträge von diesen 
entgegen. Der Klimarat diskutiert diese und entwickelt Lösungsvorschläge (vgl. Abbildung 1). 
Der Klimarat definiert Aufgaben für die Arbeitsebene, d.h. er setzt die Projektgruppen zur 
fachlich-inhaltlichen Arbeit ein und beauftragt diese über das Managementteam. Im Klimarat 
verabschiedete Arbeitsergebnisse werden durch das jeweilig verantwortliche Mitglied 
kommuniziert. Kommunikation und Verantwortlichkeit werden im Klimarat besprochen und im 
Protokoll festgehalten. 
 
Die Sitzungen des Klimarates sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Klimarates sind 
verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu 
behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. Gäste können auf 
Wunsch und Einladung des Klimarates an Sitzungen mitwirken.  
 
 Abbildung 1: Skizze der Arbeitsweise des Klimarates und seiner zugeordneten Gremien 
Die Kommunikation nach außen wird situativ und themenbezogen im Klimarat abgestimmt 
und festgelegt. Die Positionen des Klimarates werden nach Möglichkeit einvernehmlich 
festgestellt und kommuniziert. Finden die Mitglieder des Klimarates keine Übereinstimmung, 
so führen diese eine Mehrheitsposition herbei. Abweichende Positionen können bei der 
gemeinsamen Kommunikation berücksichtigt werden. Abgestimmt wird durch 
stillschweigende Zustimmung, Handheben oder Erheben. 
 
Die Geschäftsführung des Klimarates wird durch die Koordinationsstelle Klimaschutz 
wahrgenommen. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören die Protokollführung (in 
Form eines tabellarischen, fortlaufenden Ergebnisprotokolls), die Koordination des Trackings

Stand 29.05.2020 
 
6 
 
und Monitorings sowie die inhaltliche und organisatorische Zuarbeit für den Vorsitz des 
Klimarates (z.B. für die Tagesordnung und die Sitzungen). Das Protokoll wird nach Freigabe 
durch den Vorsitzenden per Mail durch die Geschäftsführung an die Mitglieder des Klimarats, 
des Managementteams und der Projektgruppen versandt. 
 
4. Managementteam 
4.1. Aufgaben 
Das Managementteam erhält Aufgaben aus dem Klimarat und trägt diese durch die 
Projektgruppenleitung in die Projektgruppen. Im Managementteam finden organisatorische 
und fachlich-inhaltliche Abstimmung, Koordination, Austausch und Diskussionen statt. 
Schnittmengen, Zielkonflikte, Abgrenzungen und Kooperationen zwischen den 
Projektgruppen werden im Managementteam diskutiert und Entscheidungsvorschläge für 
den Klimarat und die Projektgruppen vorbereitet.  
 
Das Managementteam bündelt Informationen, Handlungsempfehlungen, 
Entscheidungsvorlagen und das Tracking aus den Projektgruppen und bereitet diese für den 
Klimarat vor. Es koordiniert und steuert außerdem Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und 
des Dialogs nach Auftragserteilung durch den Klimarat. 
 
4.2. Zusammensetzung 
Das Managementteam besteht aus den Projektleitungen der Projektgruppen bzw. im 
Verhinderungsfall deren Stellvertretungen (vgl. 5) und der Geschäftsführung des Klimarates. 
Das Managementteam wird durch die Geschäftsführung des Klimarats geleitet.  
 
4.3. Arbeitsweise 
Das Managementteam trifft sich in der Regel monatlich. Das Managementteam bespricht die 
Ergebnisse und Informationen aus den Projektgruppen und bereitet diese für den Klimarat 
auf und vor.  
 
Die Entscheidungen des Managementteams werden nach Möglichkeit einvernehmlich 
getroffen. Finden die Mitglieder des Managementteams keine Übereinstimmung, so führen 
diese eine Mehrheitsentscheidung herbei. Abgestimmt wird durch stillschweigende 
Zustimmung, Handheben oder Erheben. 
 
Die Geschäftsführung des Klimarats fungiert als Schnittstelle zwischen Managementteam 
und Klimarat und trägt die Informationen, Arbeitsaufträge und Entscheidungsvorschläge in 
das jeweilige Gremium. Die Geschäftsführung des Klimarates hat die Aufgabe, die Sitzungen 
des Managementteams einzuberufen, vorzubereiten, zu moderieren und zu protokollieren. 
Hierzu werden Termin, Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens 
eine Woche vor der Sitzung bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail.  
 
Die Sitzungen des Managementteams sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des 
Managementteams sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich 
vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. 
 
Gäste können auf Wunsch und Einladung des Managementteams an deren Sitzungen 
mitwirken. Der Klimarat ist hierüber zu informieren.

Stand 29.05.2020 
 
7 
 
5. Projektgruppen 
5.1. Aufgaben 
Der Klimarat richtet thematische Projektgruppen (PG) zur inhaltlichen Vor- und Zuarbeit für 
den Klimarat ein. Ziel der Projektgruppen ist es, Maßnahmen zur Zielerreichung im 
betroffenen Emissionssektor zu entwickeln und deren Umsetzung zu begleiten. Im ersten 
Schritt werden in den Projektgruppen konkrete sektor- und akteursspezifische Einsparziele 
entwickelt und für die Befassung im Klimarat vorbereitet. Im zweiten Schritt werden sektor- 
und akteursspezifische Maßnahmen entwickelt.  
 
5.2. Zusammensetzung 
Projektgruppen und deren Mitglieder werden durch den Klimarat festgelegt. Grundsätzlich 
sind die Projektgruppen offen für neue Mitglieder. Die Projektgruppen können dem Klimarat 
Projektgruppenmitglieder vorschlagen.  
 
Jede Projektgruppe schlägt dem Klimarat eine Person als ihre Leitung und eine weitere als 
stellvertretende Leitung vor. Leitung und stellvertretende Leitung werden vom Klimarat 
festgelegt.  
 
Die Projektgruppen können die Einbeziehung externer Expertise vorschlagen und, sofern 
keine Kosten entstehen oder die Refinanzierung gesichert ist, realisieren. Der Klimarat ist 
hierüber zu informieren. 
 
Jede Projektgruppe setzt sich aus bis zu max. 12 festen Mitgliedern zusammen. Die 
Mitglieder sind Vertreter aus 
- städtischer Verwaltung,  
- NGO oder wissenschaftlicher Organisation,   
- Verbandsorganisationen aus dem jeweiligen Emissionssektor und 
- großen Akteuren Kölns.  
 
Die Mitglieder der Projektgruppen werden als „Mitglied der Klimarats-Projektgruppe x“ 
benannt. 
 
5.3. Arbeitsweise 
Die Projektgruppen leisten die inhaltliche Vor- und Zuarbeit für den Klimarat und dessen 
Sitzungen. Die Projektgruppen erhalten Arbeitsaufträge aus dem Klimarat über das 
Managementteam. Die Inhalte und Ergebnisse der Projektgruppen werden über die 
Projektgruppenleitung in das Managementteam gegeben, welches die Informationen für den 
Klimarat aufbereitet. Bei der Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Projektgruppen klärt der 
Klimarat mit dem Managementteam die erforderlichen Ressourcen für die 
Auftragserledigung. 
 
Die Projektgruppen treffen sich in der Regel monatlich. Die Projektgruppenleitung und deren 
Stellvertretung werden durch die Mitglieder der Projektgruppen vorgeschlagen und durch 
den Klimarat festgelegt. Die Entscheidungen der Projektgruppen werden nach Möglichkeit 
einvernehmlich getroffen. Finden die Mitglieder der Projektgruppen keine Übereinstimmung, 
so führen diese eine Mehrheitsentscheidung herbei. Abgestimmt wird durch stillschweigende 
Zustimmung, Handheben oder Erheben. 
 
Die Projektgruppenleitung oder deren Vertretung haben die Aufgabe, die Sitzungen 
einzuberufen, vorzubereiten, zu leiten und nach außen zu vertreten. Hierzu werde Termin,

Stand 29.05.2020 
 
8 
 
Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor der 
Sitzung bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail. Die Protokollierung der 
Ergebnisse (in einem fortlaufenden Dokument) erfolgt durch einen Vertreter der 
Koordinationsstelle Klimaschutz (V/7), der neben fachlichen Input auch die Geschäftsführung 
übernimmt. Das Protokoll wird nach Freigabe durch den Projektgruppenleitung per Mail 
durch die Geschäftsführung der jeweiligen Projektgruppe an die Projektgruppenmitglieder 
der jeweiligen Projektgruppe und das Managementteam versandt. Neben der 
Protokollführung übernimmt die Geschäftsführung die Koordination des Trackings und 
Monitorings sowie die inhaltliche und organisatorische Zuarbeit für die 
Projektgruppensitzungen (z.B. für die Tagesordnung und die Erstellung von 
Teilnehmerlisten). 
 
Die Sitzungen der Projektgruppen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder der Projektgruppen 
sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu 
behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. 
 
Gäste können auf Wunsch und Einladung der jeweiligen Projektgruppe an deren Sitzungen 
mitwirken. Der Klimarat ist hierüber zu informieren. 
 
6. Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit 
Der Klimarat berichtet den politischen Gremien und der Öffentlichkeit über wichtige 
Empfehlungen des Klimarates. 
 
Der Vorsitzende des Klimarat kann das Managementteam mit konkreten Aufgaben zur 
Öffentlichkeitsarbeit und des Dialogs mit der Zivilgesellschaft beauftragen. Die 
Projektgruppen und das Managementteam können Inhalte für die Berichterstattung in 
politischen Gremien und für die Öffentlichkeit vorschlagen.  
7. Entschädigung 
Die Mitglieder des Klimarates, des Managementteams und der Projektgruppen sind 
ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung oder 
Aufwandsentschädigung.  
 
8. Änderung der Geschäftsordnung 
Die Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Klimarats geändert werden, es gelten 
dabei die allgemeinen Regelungen (vgl. 3.3). 
 
9. Inkrafttreten 
Die Geschäftsordnung wurde durch den Klimarat am 29.05.2020 in Kraft gesetzt.

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2174/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.07.2020
Erstellt
16.07.2020 10:33