Klimarat und Strategie klimaneutrales Köln Sachstand Juli 2020
Mitteilung Ausschuss 2174/2020 vom 20.07.2020
Stand: Am 27.08.2020 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/7 Vorlagen-Nummer 2174/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 Klimarat und Strategie klimaneutrales Köln Sachstand Juli 2020 Der Rat der Stadt Köln hat im Sommer 2019 den Klimanotstand ausgerufen (Beschluss-Nummer 2081/2019). Frau Oberbürgermeisterin Reker hat die Erreichung der Klimaneutralität Kölns vor 2050 als wichtiges Ziel erklärt. Zur Erreichung des Ziels Klimaneutrales Köln wurde Anfang 2020 unter Lei- tung des Umweltdezernenten Dr. Harald Rau ein Klimarat eingerichtet. Über die Konstituierung des Klimarates wurde mit Mitteilung 1291/2020 bereits berichtet. Der Klimarat Köln ist ein beratendes Expertengremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissen- schaft, Wirtschaft, Wohnungsbau, Zivilgesellschaft und Verwaltung und besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: Marion Sett, Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e. V.(köln-ag), Vorstands- mitglied Dr.Hans Richter, Chemion Logistik GmbH, Geschäftsführung Bernhard Milow, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Programmdirektor Energie Reiner Priggen, Landesverbands Erneuerbare Energien NRW e. V, Vorsitzender Andrea Blome, Stadt Köln, Beigeordnete Mobilität und Liegenschaften Dr. Harald Rau, Stadt Köln, Beigeordneter Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen, Vorsit- zender des Klimarates Markus Greitemann, Stadt Köln, Beigeordneter Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirt- schaft William Wolfgramm, Stadt Köln, Leiter des Amtes der Oberbürgermeisterin Dr. Dieter Steinkamp, Stadtwerke Köln Konzern, Vorsitzender der Geschäftsführung Jörg Ortjohann, Stiftung Energieeffizienz, Vorstand Dr. Witich Roßmann, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Köln, Vorsitzender Die Geschäftsführung des Klimarates liegt bei der Koordinationsstelle Klimaschutz. Dem AUG-Beschluss zum Antrag AN/0530/2020 und Änderungsantrag AN/0607/2020 wird Rechnung getragen. Herr Dr. Rau hat Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Interessens- gruppen wie beispielsweise Scientist for Future und Klimawende Köln geführt. Die Einbindung in den Klimarat und dessen Projektgruppen wird derzeit abgestimmt. Im ersten Schritt soll ein Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt mit konkreten, sektor- spezifischen Einsparzielen formuliert und eine Projektstruktur für die Umsetzung entwickelt werden. Zur Unterstützung des Klimarates wurden fünf thematische Projektgruppen und eine Projektgruppe mit Querschnittsfunktion eingerichtet. Die Projektgruppen lauten wie folgt: Projektgruppe Energie 2 Projektgruppe Gebäude Projektgruppe Industrie Projektgruppe Mobilität und Logistik Projektgruppe Ernährung und Konsum Projektgruppe Kommunikation und Partizipation Mit Stand von Juli 2020 sind die Projektgruppen in der Konstituierung oder haben sich bereits zum ersten Mal getroffen. Die Projektgruppen setzen sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbandsorganisa- tionen, Stadtverwaltung Köln, großen Akteuren Kölns, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und wissenschaftlichen Organisationen. Die Projektgruppen sowie der Klimarat treffen sich in der Regel monatlich. Die Zielsetzung, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Klimarates Köln und seiner zu- geordneten Gremien ist in einer Geschäftsordnung geregelt (siehe Anlage 1). Der Klimarat versteht sich als Motivator und Organisator für das klimaneutrale Köln und verleiht dem Klimaschutz in Köln Wirksamkeit. Die Mitglieder des Klimarates verstehen sich als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Werbende für das Ziel, sie wirken in ihren Netzwerken und werben um Mit- wirkung. Anlage: Geschäftsordnung -
Geschäftsordnung
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Stand 29.05.2020 1 Geschäftsordnung des Klimarates Köln und seiner zugeordneten Gremien zur Erreichung der Klimaneutralität in Köln. Stand 29.05.2020 2 Inhalt 1. Ziele ............................................................................................................................... 2 2. Ausgangslage ................................................................................................................ 3 3. Klimarat .......................................................................................................................... 4 3.1. Aufgaben ................................................................................................................. 4 3.2. Zusammensetzung .................................................................................................. 4 3.3. Arbeitsweise ............................................................................................................ 4 4. Managementteam .......................................................................................................... 6 4.1. Aufgaben ................................................................................................................. 6 4.2. Zusammensetzung .................................................................................................. 6 4.3. Arbeitsweise ............................................................................................................ 6 5. Projektgruppen ............................................................................................................... 7 5.1. Aufgaben ................................................................................................................. 7 5.2. Zusammensetzung .................................................................................................. 7 5.3. Arbeitsweise ............................................................................................................ 7 6. Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................. 8 7. Entschädigung ............................................................................................................... 8 8. Änderung der Geschäftsordnung .................................................................................... 8 9. Inkrafttreten .................................................................................................................... 8 1. Ziele Ziel des Klimarates Köln ist es, die Stadt Köln bei der Entwicklung einer Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität (mit Zwischenziel zur THG-Minderung bis 2030- max. 6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente - und gemäß Ratsbeschluss zum Klimanotstand - Vorlagennummer: 2081/2019) zu beraten und bei deren Umsetzung zu unterstützen, um in den wesentlichen Sektoren eine Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Dazu sollen das vor Ort vorhandene Engagement und Wissen im Klimaschutz genutzt werden. Der Klimarat Köln ist als beratendes Expertengremium Impulsgeber zur Erreichung der Klimaneutralität. Er entwickelt Entscheidungsvorschläge zur Schaffung politischer Rahmenbedingungen und Anreizinstrumente. Dazu werden der Klimarat und seine zugeordneten Projektgruppen im ersten Schritt (2020) konkrete, sektorspezifische Einsparziele formulieren und die Projektstruktur für die Umsetzung der Einsparziele entwickeln. Die Mitwirkung von Akteurinnen und Akteuren soll durch freiwillige Selbstverpflichtungen und Vereinbarungen festgehalten werden. In einem zweiten Schritt (ab 2021) stehen die Entwicklung, Steuerung und Umsetzung der Reduktionsmaßnahmen im Mittelpunkt. Stand 29.05.2020 3 2. Ausgangslage Die Treibhausgas(THG)emissionen im Stadtgebiet von Köln betrugen im Referenzjahr 1990 knapp über 12 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente und im Jahr 2015 immer noch rund 10 Mio. Tonnen1. Am 09.07.2019 - beschloss der Rat der Stadt Köln die Ausrufung des Klimanotstands (Vorlagennummer: 2081/2019); - bekannte sich der Rat der Stadt Köln zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens von 20152; - beschrieb der Rat der Stadt Köln bisherige Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes als den „Anfang einer zwingend erforderlichen Transformation …, die schnellstmöglich über technische, Kultur- und Verhaltensänderungen zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgase führt“; - beauftragte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung u.a. mit der Weiterentwicklung von „KölnKlimaAktiv 2022 - dem Maßnahmenprogramms für den Klimaschutz in der Stadt Köln“ bis 2030; der Aufnahme von Gesprächen mit dem Stadtwerkekonzern mit dem Ziel der Ausweitung regenerativer Energien; der Vorlage eines Entwicklungsplans zur Erreichung einer klimaneutralen Energienutzung von städtischen Immobilien; einer Mobilitätstransformation. Die Stadt Köln versteht die angestrebte Klimaneutralität als Anreiz und die erforderlichen Maßnahmen als Chancen einer ökologischen, sozialen und ökonomischen Zukunftsstrategie. Die Erreichung der Klimaneutralität Kölns erfordert das zügige Zusammenwirken aller Akteure, die die wesentlichen Emissionen der Treibhausgase (THG) steuern können oder sie verursachen. Dieses Zusammenwirken basiert auf einer gemeinsamen Verpflichtung auf das Ziel der Klimaneutralität. Es ist nach aktueller Lage nicht vorrangig durch kommunale ordnungspolitische oder Förderinstrumente erreichbar, sondern bedarf - einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Kölner Akteure; - des Zugangs zu den Anreizen der EU, des Bundes, des Landes und der Kommune; - wirksamer Steuerungsinstrumente auf der Ebene der EU, des Bundes, des Landes und der Kommune. Zur Erreichung eines klimaneutralen Kölns wird der konstituierte Klimarat als beratendes Gremium eingesetzt, um sektor- und akteursspezifische THG-Reduktionsziele und Maßnahmen zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen. Die Umsetzung obliegt den verantwortlichen Akteuren (z.B. Unternehmen und Politik) und soll unterstützt werden durch Anreize und politische Beschlüsse, die der Klimarat anregt. Dem Klimarat (siehe auch 3) zugeordnet sind ein Managementteam (siehe auch 4) und Projektgruppen (siehe auch 5). In den Projektgruppen erarbeiten Akteure aus Stadtverwaltung, NGO, wissenschaftlichen Organisationen, Verbandsorganisationen sowie weitere große Akteure Kölns Programme und Projekte, die Köln das Erreichen der gesetzten Ziele für ein klimaneutrales Köln ermöglichen sollen. 1 Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) (2018): Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Köln für die Jahre 2008-2015 und eine erste Bilanzierung ausgewählter Beteiligungsunternehmen 2 Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 verpflichtet sich die internationale Staatengemeinschaft, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C gegenüber 1990 zu begrenzen und Anstrengungen zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5°C zu unternehmen. Stand 29.05.2020 4 3. Klimarat 3.1. Aufgaben Zur Erreichung eines klimaneutralen Kölns wird der Klimarat als beratendes und entscheidungsvorbereitendes Gremium eingesetzt, um sektor- und akteursspezifische THG- Reduktionsziele und Maßnahmen zu entwickeln und bei deren Umsetzung (z.B. gemäß Selbstverpflichtungen) zu unterstützen. Der Klimarat - entwickelt im ersten Schritt (2020) ein Konzept „Klimaneutrales Köln“ mit sektor- und akteursspezifischen Zielen. Im zweiten Schritt (ab 2021) stehen die Entwicklung und Umsetzungsunterstützung von sektor- und akteursspezifischen Maßnahmen, im Vordergrund; - ist Stimme für das klimaneutrale Köln und verleiht Schlagkraft und Triebkraft im Klimaschutz; - entwickelt (Entscheidungs-)Vorschläge über Themen, Inhalte und Anreizinstrumente; - und die durch die Oberbürgermeisterin eingeladenen und berufenen Mitglieder verstehen sich als Multiplikatoren und Werbende für das Ziel, sie wirken in ihre Communities, um deren Commitment und freiwillige Selbstverpflichtungen zu erreichen; - schafft eine Marke, unter der Akteure und deren Aktivitäten gebündelt werden; - schlägt sektorbezogene Meilensteine auf dem Weg zum Klimaneutralen Köln sowie dem Zwischenziel zur THG-Minderung bis 2030 vor; - berät die Politik, Verwaltung, Gesellschaft und Akteure dabei, die Anforderungen einer klimaneutralen Handlungsweise in allen Bereichen zu berücksichtigen. Dabei werden mögliche Zielkonflikte, Anforderungen der jeweiligen Akteure und weitere Faktoren (wie beispielweise die Kölner Veedelsstruktur) miteinbezogen; - entwickelt Vorschläge für Anreizinstrumente (z.B. Förderungen) und begleitet deren Umsetzung (inkl. Monitoring), um die Erreichung des Zielzustands zu unterstützen; - berichtet regelmäßig über seine Ergebnisse in den politischen Gremien und der Öffentlichkeit; - wirkt darauf hin, dass für die Maßnahmenumsetzung erforderliche politische Beschlüsse getroffen und benötigte Ressourcen bereitgestellt werden; - wirkt neben den eigenen Einflussbereichen und der Beratung und Aktivierung weiterer Kölner Akteure auch in die Region und auf überregionaler Ebene, um Synergien, Multiplikatoreffekte und Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen zu erreichen. 3.2. Zusammensetzung Der Klimarat setzt sich aus den durch die Oberbürgermeisterin eingeladenen bzw. berufenen Mitgliedern aus Stadt Köln, Stadtwerken Köln, Wirtschaft, Wissenschaft und NGO zusammen, die die Themenfelder der großen Emissionsquellen Energie, Mobilität/Logistik, Gebäude, Industrie, Ernährung/Landwirtschaft/Konsum repräsentieren. Die Mitglieder des Klimarates werden in der Regel bei Abwesenheit nicht vertreten. 3.3. Arbeitsweise Der Klimarat tagt in der Regel monatlich, wobei die Sitzungen auch als Telefon- oder Videokonferenz stattfinden können. Der Beigeordnete für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln führt den Vorsitz des Klimarates. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden einberufen, geleitet und nach außen vertreten. Hierzu werden Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor der Klimaratssitzung Stand 29.05.2020 5 bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail. Die Geschäftsführung protokolliert Ergebnisse in einem fortlaufenden Dokument. Der Klimarat berichtet den politischen Gremien und nimmt Arbeitsaufträge von diesen entgegen. Der Klimarat diskutiert diese und entwickelt Lösungsvorschläge (vgl. Abbildung 1). Der Klimarat definiert Aufgaben für die Arbeitsebene, d.h. er setzt die Projektgruppen zur fachlich-inhaltlichen Arbeit ein und beauftragt diese über das Managementteam. Im Klimarat verabschiedete Arbeitsergebnisse werden durch das jeweilig verantwortliche Mitglied kommuniziert. Kommunikation und Verantwortlichkeit werden im Klimarat besprochen und im Protokoll festgehalten. Die Sitzungen des Klimarates sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Klimarates sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. Gäste können auf Wunsch und Einladung des Klimarates an Sitzungen mitwirken. Abbildung 1: Skizze der Arbeitsweise des Klimarates und seiner zugeordneten Gremien Die Kommunikation nach außen wird situativ und themenbezogen im Klimarat abgestimmt und festgelegt. Die Positionen des Klimarates werden nach Möglichkeit einvernehmlich festgestellt und kommuniziert. Finden die Mitglieder des Klimarates keine Übereinstimmung, so führen diese eine Mehrheitsposition herbei. Abweichende Positionen können bei der gemeinsamen Kommunikation berücksichtigt werden. Abgestimmt wird durch stillschweigende Zustimmung, Handheben oder Erheben. Die Geschäftsführung des Klimarates wird durch die Koordinationsstelle Klimaschutz wahrgenommen. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören die Protokollführung (in Form eines tabellarischen, fortlaufenden Ergebnisprotokolls), die Koordination des Trackings Stand 29.05.2020 6 und Monitorings sowie die inhaltliche und organisatorische Zuarbeit für den Vorsitz des Klimarates (z.B. für die Tagesordnung und die Sitzungen). Das Protokoll wird nach Freigabe durch den Vorsitzenden per Mail durch die Geschäftsführung an die Mitglieder des Klimarats, des Managementteams und der Projektgruppen versandt. 4. Managementteam 4.1. Aufgaben Das Managementteam erhält Aufgaben aus dem Klimarat und trägt diese durch die Projektgruppenleitung in die Projektgruppen. Im Managementteam finden organisatorische und fachlich-inhaltliche Abstimmung, Koordination, Austausch und Diskussionen statt. Schnittmengen, Zielkonflikte, Abgrenzungen und Kooperationen zwischen den Projektgruppen werden im Managementteam diskutiert und Entscheidungsvorschläge für den Klimarat und die Projektgruppen vorbereitet. Das Managementteam bündelt Informationen, Handlungsempfehlungen, Entscheidungsvorlagen und das Tracking aus den Projektgruppen und bereitet diese für den Klimarat vor. Es koordiniert und steuert außerdem Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Dialogs nach Auftragserteilung durch den Klimarat. 4.2. Zusammensetzung Das Managementteam besteht aus den Projektleitungen der Projektgruppen bzw. im Verhinderungsfall deren Stellvertretungen (vgl. 5) und der Geschäftsführung des Klimarates. Das Managementteam wird durch die Geschäftsführung des Klimarats geleitet. 4.3. Arbeitsweise Das Managementteam trifft sich in der Regel monatlich. Das Managementteam bespricht die Ergebnisse und Informationen aus den Projektgruppen und bereitet diese für den Klimarat auf und vor. Die Entscheidungen des Managementteams werden nach Möglichkeit einvernehmlich getroffen. Finden die Mitglieder des Managementteams keine Übereinstimmung, so führen diese eine Mehrheitsentscheidung herbei. Abgestimmt wird durch stillschweigende Zustimmung, Handheben oder Erheben. Die Geschäftsführung des Klimarats fungiert als Schnittstelle zwischen Managementteam und Klimarat und trägt die Informationen, Arbeitsaufträge und Entscheidungsvorschläge in das jeweilige Gremium. Die Geschäftsführung des Klimarates hat die Aufgabe, die Sitzungen des Managementteams einzuberufen, vorzubereiten, zu moderieren und zu protokollieren. Hierzu werden Termin, Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor der Sitzung bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail. Die Sitzungen des Managementteams sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Managementteams sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. Gäste können auf Wunsch und Einladung des Managementteams an deren Sitzungen mitwirken. Der Klimarat ist hierüber zu informieren. Stand 29.05.2020 7 5. Projektgruppen 5.1. Aufgaben Der Klimarat richtet thematische Projektgruppen (PG) zur inhaltlichen Vor- und Zuarbeit für den Klimarat ein. Ziel der Projektgruppen ist es, Maßnahmen zur Zielerreichung im betroffenen Emissionssektor zu entwickeln und deren Umsetzung zu begleiten. Im ersten Schritt werden in den Projektgruppen konkrete sektor- und akteursspezifische Einsparziele entwickelt und für die Befassung im Klimarat vorbereitet. Im zweiten Schritt werden sektor- und akteursspezifische Maßnahmen entwickelt. 5.2. Zusammensetzung Projektgruppen und deren Mitglieder werden durch den Klimarat festgelegt. Grundsätzlich sind die Projektgruppen offen für neue Mitglieder. Die Projektgruppen können dem Klimarat Projektgruppenmitglieder vorschlagen. Jede Projektgruppe schlägt dem Klimarat eine Person als ihre Leitung und eine weitere als stellvertretende Leitung vor. Leitung und stellvertretende Leitung werden vom Klimarat festgelegt. Die Projektgruppen können die Einbeziehung externer Expertise vorschlagen und, sofern keine Kosten entstehen oder die Refinanzierung gesichert ist, realisieren. Der Klimarat ist hierüber zu informieren. Jede Projektgruppe setzt sich aus bis zu max. 12 festen Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder sind Vertreter aus - städtischer Verwaltung, - NGO oder wissenschaftlicher Organisation, - Verbandsorganisationen aus dem jeweiligen Emissionssektor und - großen Akteuren Kölns. Die Mitglieder der Projektgruppen werden als „Mitglied der Klimarats-Projektgruppe x“ benannt. 5.3. Arbeitsweise Die Projektgruppen leisten die inhaltliche Vor- und Zuarbeit für den Klimarat und dessen Sitzungen. Die Projektgruppen erhalten Arbeitsaufträge aus dem Klimarat über das Managementteam. Die Inhalte und Ergebnisse der Projektgruppen werden über die Projektgruppenleitung in das Managementteam gegeben, welches die Informationen für den Klimarat aufbereitet. Bei der Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Projektgruppen klärt der Klimarat mit dem Managementteam die erforderlichen Ressourcen für die Auftragserledigung. Die Projektgruppen treffen sich in der Regel monatlich. Die Projektgruppenleitung und deren Stellvertretung werden durch die Mitglieder der Projektgruppen vorgeschlagen und durch den Klimarat festgelegt. Die Entscheidungen der Projektgruppen werden nach Möglichkeit einvernehmlich getroffen. Finden die Mitglieder der Projektgruppen keine Übereinstimmung, so führen diese eine Mehrheitsentscheidung herbei. Abgestimmt wird durch stillschweigende Zustimmung, Handheben oder Erheben. Die Projektgruppenleitung oder deren Vertretung haben die Aufgabe, die Sitzungen einzuberufen, vorzubereiten, zu leiten und nach außen zu vertreten. Hierzu werde Termin, Stand 29.05.2020 8 Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor der Sitzung bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail. Die Protokollierung der Ergebnisse (in einem fortlaufenden Dokument) erfolgt durch einen Vertreter der Koordinationsstelle Klimaschutz (V/7), der neben fachlichen Input auch die Geschäftsführung übernimmt. Das Protokoll wird nach Freigabe durch den Projektgruppenleitung per Mail durch die Geschäftsführung der jeweiligen Projektgruppe an die Projektgruppenmitglieder der jeweiligen Projektgruppe und das Managementteam versandt. Neben der Protokollführung übernimmt die Geschäftsführung die Koordination des Trackings und Monitorings sowie die inhaltliche und organisatorische Zuarbeit für die Projektgruppensitzungen (z.B. für die Tagesordnung und die Erstellung von Teilnehmerlisten). Die Sitzungen der Projektgruppen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder der Projektgruppen sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. Gäste können auf Wunsch und Einladung der jeweiligen Projektgruppe an deren Sitzungen mitwirken. Der Klimarat ist hierüber zu informieren. 6. Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit Der Klimarat berichtet den politischen Gremien und der Öffentlichkeit über wichtige Empfehlungen des Klimarates. Der Vorsitzende des Klimarat kann das Managementteam mit konkreten Aufgaben zur Öffentlichkeitsarbeit und des Dialogs mit der Zivilgesellschaft beauftragen. Die Projektgruppen und das Managementteam können Inhalte für die Berichterstattung in politischen Gremien und für die Öffentlichkeit vorschlagen. 7. Entschädigung Die Mitglieder des Klimarates, des Managementteams und der Projektgruppen sind ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung. 8. Änderung der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Klimarats geändert werden, es gelten dabei die allgemeinen Regelungen (vgl. 3.3). 9. Inkrafttreten Die Geschäftsordnung wurde durch den Klimarat am 29.05.2020 in Kraft gesetzt.
Beratungsverlauf
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27.08.2020
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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