SV-2007/0056
Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Ortsbeirat Darmstadt Wixhausen vom 28. Mai 2007 betr. bauliche Anlagen im Außenbereich
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SV-2007/0056
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Vorlage-Nr. SV-2007/0056
Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Ortsbeirat Darmstadt Wixhausen vom 28. Mai
2007 betr. bauliche Anlagen im Außenbereich
Antrag bauliche Anlagen im Außenbereich
28.05.2007
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt
- alle Möglichkeiten auszunutzen, um zu gewährleisten, dass bestehende Freizeitgärten und
Grundstücke mit dazugehörigen bauliche Anlagen im Außenbereich (Gartenlauben, Zäune, u.ä)
rechtlich abgesichert werden.
- für das der beigefügten Skizze zu entnehmende Gebiet daher einen Bebauungsplan
aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung bestehender
Freizeitgärten innerhalb des abgegrenzten Geltungsbereiches, wobei dort dann auch die
Neuanlage von Freizeitgärten möglich sein wird. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend
geändert werden.
- Eigentümern von Gartengrundstücken, die weiterhin außerhalb des planungsrechtlich
abgesicherten Bereichs liegen werden, Ersatzflächen mit der Möglichkeit einer Nutzung als
Freizeitgarten anzubieten.
Begründung:
Viele der nach dem Hessischen Naturschutzgesetz genehmigungspflichtigen Gärten und
Anlagen im Außenbereich wie Weiden und Pferdekoppeln in Darmstadt Wixhausen bestehen
schon seit vielen Jahrzehnten und wurden vor der Eingemeindung in teils mündlichen
Absprachen von der damaligen Gemeindeverwaltung genehmigt. Es handelt sich also um eine
„gewachsene“ Struktur und gehört zum Ortsbild. Vielfach stellen zudem eben jene Bereiche mit
Obstbäumen, Gartenlauben und Hecken regelrechte Biotope dar und sind damit Rückzugsort
für viele Tierarten. Neben diesen Aspekten ermöglicht die Nutzung der Gärten, Weiden und
Koppeln auch, dass die Bürgerschaft und insbesondere Kinder Natur und Umwelt vor Ort
erleben können. Dem Bedarf der Bevölkerung an individueller Gartennutzung und Erholung in
der Natur muss daher ebenfalls Rechnung getragen werden.
Nachdem eine rechtliche Absicherung der Anlagen in Wixhausen bislang unterblieben ist, ist
der Magistrat aufgerufen nunmehr alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Nutzung der
bestehenden Anlagen zukünftig zu gewährleisten.
Der Erlass zur „Behandlung ungenehmigter baulicher Anlagen im Außenbereich“ beinhaltet
ausdrücklich die Möglichkeit einer nachträglichen Legalisierung solcher Bereiche durch eine
entsprechende Ausweisung. Es ist daher ein Bebauungsplan aufzustellen und der
Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Eigentümern von Freizeitgärten, die auch
weiterhin außerhalb des „legalisierten“ Bereichs liegen werden, sind Ersatzflächen anzubieten.
Ctirad Kotoucek Moritz Röder
Vorsitzender CDU-Fraktion Vorsitzender SPD-Fraktion
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Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2007/0056
- Typ
- Antrag
- Datum
- 28.05.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00