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SV-2007/0056

Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Ortsbeirat Darmstadt Wixhausen vom 28. Mai 2007 betr. bauliche Anlagen im Außenbereich

Antrag 28.05.2007

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SV-2007/0056

2809 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2007/0056 
 
 
Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Ortsbeirat Darmstadt Wixhausen vom 28. Mai 
2007 betr. bauliche Anlagen im Außenbereich 
 
                                    
  
 
 
Antrag bauliche Anlagen im Außenbereich 
           28.05.2007 
 
Der Ortsbeirat möge beschließen: 
 
Der Magistrat wird beauftragt 
 
- alle Möglichkeiten auszunutzen, um zu gewährleisten, dass bestehende Freizeitgärten und 
Grundstücke mit dazugehörigen bauliche Anlagen im Außenbereich (Gartenlauben, Zäune, u.ä) 
rechtlich abgesichert werden. 
 
- für das der beigefügten Skizze zu entnehmende Gebiet daher einen Bebauungsplan 
aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung bestehender 
Freizeitgärten innerhalb des abgegrenzten Geltungsbereiches, wobei dort dann auch die 
Neuanlage von Freizeitgärten möglich sein wird. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend 
geändert werden. 
 
- Eigentümern von Gartengrundstücken, die weiterhin außerhalb des planungsrechtlich 
abgesicherten Bereichs liegen werden, Ersatzflächen mit der Möglichkeit einer Nutzung als 
Freizeitgarten anzubieten. 
 
 
Begründung: 
 
Viele der nach dem Hessischen Naturschutzgesetz genehmigungspflichtigen Gärten und 
Anlagen im Außenbereich wie Weiden und Pferdekoppeln in Darmstadt Wixhausen bestehen 
schon seit vielen Jahrzehnten und wurden vor der Eingemeindung in teils mündlichen 
Absprachen von der damaligen Gemeindeverwaltung genehmigt. Es handelt sich also um eine 
„gewachsene“ Struktur und gehört zum Ortsbild. Vielfach stellen zudem eben jene Bereiche mit 
Obstbäumen, Gartenlauben und Hecken regelrechte Biotope dar und sind damit Rückzugsort 
für viele Tierarten. Neben diesen Aspekten ermöglicht die Nutzung der Gärten, Weiden und 
Koppeln auch, dass die Bürgerschaft und insbesondere Kinder Natur und Umwelt vor Ort 
erleben können. Dem Bedarf der Bevölkerung an individueller Gartennutzung und Erholung in 
der Natur muss daher ebenfalls Rechnung getragen werden. 
Nachdem eine rechtliche Absicherung der Anlagen in Wixhausen bislang unterblieben ist, ist 
der Magistrat aufgerufen nunmehr alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Nutzung der 
bestehenden Anlagen zukünftig zu gewährleisten. 
Der Erlass zur „Behandlung ungenehmigter baulicher Anlagen im Außenbereich“ beinhaltet 
ausdrücklich die Möglichkeit einer nachträglichen Legalisierung solcher Bereiche durch eine 
entsprechende Ausweisung. Es ist daher ein Bebauungsplan aufzustellen und der 
Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Eigentümern von Freizeitgärten, die auch 
weiterhin außerhalb des „legalisierten“ Bereichs liegen werden, sind Ersatzflächen anzubieten. 
 
 
     Ctirad Kotoucek                                   Moritz Röder 
Vorsitzender CDU-Fraktion                 Vorsitzender SPD-Fraktion

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2007/0056
Typ
Antrag
Datum
28.05.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00