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Baumschutz bei Baumaßnahmen
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/0654/2020 vom 20.05.2020
Stand: Am 03.09.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.05.2020 AN/0654/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Baumschutz bei Baumaßnahmen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, bei Baumaßnahmen aller Art dem Schutz von Bäumen höchste Priorität zu sichern - sowohl im öffentlichen Raum wie auch auf Privatgelände, im Baubereich selbst wie im angrenzenden öffentlichen wie nichtöffentlichen Raum, an Bebauungs- und Grundstücksgrenzen. Das kann durch folgende, verbindliche Festsetzungen (z. B. in Form einer internen Richtlinie) geschehen: Durch frühzeitigen Nachweis der intensiven Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit dem Schutz von Bäumen im Bestand als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architekto- nischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren; durch Nachweis der Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4). Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungswegs, Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen, Baustelleneinrichtungen und Kraneinsätzen, Konflikte mit Wurzelräumen bzw. Kronen-Traufbereichen müssen gegebenenfalls durch Umplanung gelöst werden. Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de Begründung: Mitteilungen über Baumfällungen an die Bezirksvertretung Nippes tragen häufig Vermerke, die zu fällenden Bäume ständen „im geplanten Baukörper“, „im Nahbereich des geplanten Baukörpers“ oder „im Zufahrtsbereich zum geplanten Baukörper.“ „Baumsensibles Bauen“ scheint bei Planern, Bauaufsicht und Baugewerbe keine Priorität zu genießen. Zwei Dürre-Sommer haben den Baumbestand im Kölner Stadtgebiet stark geschädigt, ein Ende der notwendigen Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum ist nicht absehbar. Umso wichtiger ist es - auch angesichts des von der Stadt Köln verkündeten Klimanot- stands - dem Schutz halbwegs gesunder Bäume bei Baumaßnahmen höchste Priorität ein- zuräumen. Die Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Lindenthal fassten einstimmig ähnliche Be- schlüsse. gez. Helmut Metten
Beratungsverlauf
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