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AN/0654/2020

Baumschutz bei Baumaßnahmen

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 20.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 8.2.2

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2570 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.05.2020 
AN/0654/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Baumschutz bei Baumaßnahmen 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, bei Baumaßnahmen aller Art dem 
Schutz von Bäumen höchste Priorität zu sichern -  sowohl im öffentlichen Raum wie auch auf 
Privatgelände, im Baubereich selbst wie im angrenzenden öffentlichen wie nichtöffentlichen 
Raum, an Bebauungs- und Grundstücksgrenzen. 
Das kann durch folgende, verbindliche Festsetzungen (z. B. in Form einer internen Richtlinie) 
geschehen: 
Durch frühzeitigen Nachweis der intensiven Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit 
dem Schutz von Bäumen im Bestand als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architekto-
nischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren; 
durch Nachweis der Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen 
(DIN 18920) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen,  
Teil 4 (RAS-LP 4). 
Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungswegs, Ein- und Ausfahrten 
von Tiefgaragen, Baustelleneinrichtungen und Kraneinsätzen, Konflikte mit Wurzelräumen 
bzw. Kronen-Traufbereichen müssen gegebenenfalls durch Umplanung gelöst werden. 
 
 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Begründung: 
 
Mitteilungen über Baumfällungen an die Bezirksvertretung Nippes tragen häufig Vermerke, 
die zu fällenden Bäume ständen „im geplanten Baukörper“, „im Nahbereich des geplanten 
Baukörpers“ oder „im Zufahrtsbereich zum geplanten Baukörper.“ 
„Baumsensibles Bauen“ scheint bei Planern, Bauaufsicht und Baugewerbe keine Priorität zu 
genießen.  
Zwei Dürre-Sommer haben den Baumbestand im Kölner Stadtgebiet stark geschädigt, ein 
Ende der notwendigen Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum 
ist nicht absehbar.  
Umso wichtiger ist es   - auch angesichts des von der Stadt Köln verkündeten Klimanot-
stands - dem Schutz halbwegs gesunder Bäume bei Baumaßnahmen höchste Priorität ein-
zuräumen.  
Die Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Lindenthal fassten einstimmig ähnliche Be-
schlüsse.    
 
 
 
 
gez. Helmut Metten

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neusser Straße 450
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0654/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
20.05.2020
Erstellt
20.05.2020 15:36