V/0637/2017
Jugendhilfeplanung den demografischen Veränderungen anpassen - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster am 01.03.2017 im AKJF -
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Jugendhilfeplanung den demografischen Veränderungen anpassen
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Jugendhilfeplanung den demographischen Veränderungen anpassen Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: 1. Die Verwaltung stellt ein Konzept vor, das darlegt, wie auf die deutlich steigenden Zahlen an Kindern und Jugendlichen in Münster reagiert wird. Dabei werden insbesondere die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, die Angebote der Familienbildung / Erziehungsberatung sowie die Hilfen zur Erziehung in den Blick genommen. 2. Inhalt der Planungen soll ebenfalls eine Bewertung der Entwicklung der sozialen Strukturen in den Stadtbezirken sein. 3. Es soll gleichzeitig dargestellt werden, welche Auswirkungen die Planungen auf die personellen Ressourcen sowohl im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, als auch bei freien Trägern haben werden. Begründung : Die Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose zeigt, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Münster deutlich ansteigen wird. Je nach Prognosevariante wird die Münsteraner Bevölkerung in acht Jahren zwischen 2.500 oder fast 10.000 mehr Kinder und Jugendliche aufweisen. Diese Zunahmen stellen die Stadt Münster vor große Herausforderungen. Die Entwicklung ist bereits seit längerem absehbar und wird von der Verwaltung z.B. bei der Planung von Plätzen für Kindertagesbetreuung, bei der offenen Ganztagsschule oder bei der Schulentwicklungsplanung laufend mit berücksichtigt. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 Münster verfügt zudem heute über sehr gute Standards in der Kinder- und Jugendhilfe. Bei der stark steigenden Anzahl an Kindern und Jugendlichen ist es jedoch notwendig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe die Infrastruktur anzupassen. Ziel ist es fortwährend gute Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen, Risiken präventiv zu begegnen und falls notwendig individualisierte Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien bereit zu halten. Damit dies gelingt, muss nicht nur die Entwicklung der Zahlen berücksichtigt werden. Dazu gehört ebenfalls, in den Sozialräumen die Bevölkerungsentwicklung mit ihrer Sozialstruktur und sich daraus ergebenden Handlungsbedarfen für die Jugendhilfe vorzuplanen. Zudem gibt es voraussichtlich wachsende Bedarfe aufgrund der Migration. Merkbar ist dies schon jetzt im Bereich der Inobhutnahmen und der stationären Hilfen. Familien, die in Deutschland einwandern, haben darüber hinaus besondere Bedarfe bei Integration, bei der Kindertagesbetreuung sowie bei den Zugängen zur Bildung. Eine Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur bedeutet gleichzeitig eine Weiterentwicklung personeller Ressourcen bei allen Anbietern von Kinder- und Jugendhilfeleistungen, mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen. Um hier frühzeitig Planungssicherheit für alle beteiligten Ämter und alle Träger zu erreichen, gehört die Ressourcenplanung mit zur Konzepterstellung. Anne Schulze Wintzler und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0637/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Jugendhilfeplanung den demografischen Veränderungen anpassen
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster am 01.03.2017 im AKJF -
Beratungsfolge
06.09.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der vorliegende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion „Jugendhilfeplanung den demographischen Veränderungen anpas-
sen“ ist damit aufgegriffen und erledigt.
Begründung:
1. Ausgangslage:
Mit dem Antrag der SPD -Fraktion „Jugendhilfeplanung den demografischen Veränderungen a n-
passen“ wird auf die Notwendigkeit der qualitativen und quantitativen Entwicklung und Anpassung
der Jugendhilfeangebote hingewiesen, die sich einerseits aus dem Bevölkerungswachstum erge-
ben sowie u. a. aufgrund der steigenden Bedarfe im Zusammenhang mit Migration.
Dieses Anliegen wird die Verwaltung zukünftig stärker in ihren Teilfachplanungen und Fachberic h-
ten aufgreifen und zudem ein Bildungsmonitoring auf den Weg bringen, das der Weiterentwicklung
der Datenerfassung und Berichterstattung im Rahmen der integrierten Jugendhilfe - und Schulent-
wicklungsplanung dienen soll.
Vorlagen-Nr.:
V/0637/2017
Auskunft erteilt:
Frau Pohl
Frau Herdes
Ruf:
492 51 00
492 58 08
E-Mail:
Pohl@stadt-muenster.de
Herdes@stadt-muenster.de
Datum:
15.08.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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2. Jugendhilfeplanung:
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderen die Kommunen, alles Notwendige zu
planen und vorzuhalten, das dazu beiträgt, insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen
Menschen und ihren Familien Rechnung zu tragen.
Ziel ist es, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalt en oder zu
schaffen (§ 1 SGB VIII).
Jugendhilfeplanung trägt im Rahmen der Gesamt - und Planungsverantwortung des öffentlichen
Trägers der Jugendhilfe dazu bei, geeignete Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte
und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen.
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers ist in §§ 79, 80, 81
SGB VIII festgelegt. Zur Ausführung des Gesetzes steht den Jugendämtern eine breite Palette u n-
terschiedlicher Leistungsfelder zur Verfügung. Dazu zählen beispielhaft die Förderung in Tagesein-
richtungen und Tagespflege, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung s o-
wie die Hilfen zur Erziehung.
Jugendhilfeplanung ist dabei das zentrale Steuerungselement auf dem Weg zur Umsetzung einer
fachlichen und politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung, die in eine bedarfs - gerechte
und effektive Jugendhilfe mündet. Sie macht konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und zur Ve r-
besserung der kommunalen Angebote und liefert An haltspunkte für die Umsetzung und Überpr ü-
fung der Planungen und Angebote. Hierbei nutzt sie u. a. quantitative und qualitative Bestands -,
Bedarfs-, Sozialraum- sowie Zielgruppenanalysen.
3. Planungsgrundlagen:
Kleinräumige Bevölkerungs- und Infrastrukturdaten bilden neben gesellschaftlichen Entwicklungen
und Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien wichtige Grundlagen und Planungsi n-
strumente für die Bedarfsfeststellungen und Maßnahmenplanungen in allen Leistungsbereichen
der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Münster.
Die Berücksichtigung und Beobachtung der demografischen Entwicklung in der Stadt insgesamt
und in den jeweiligen Stadtteilen ist für alle strategischen Entscheidungen mit mittel - und langfristi-
gen Auswirkungen (z.B. Investitionsentscheidungen in Infrastruktur) unabdingbar und grundlege n-
des Instrument.
3.1 Kleinräumige Bevölkerungsprognose
Die Kleinräumige Bevölkerungsprognose, die regelmäßig vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a-
nung, Verkehrsplanung fortgeschrieben wird, bildet eine w ichtige Grundlage für alle jugendhilf e-
planerischen Maßnahmenplanungen und liefert qualifizierte Orientierungswerte für die mittelfristige
Infrastruktur- und Investitionsplanung.
Die aktuelle Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2015 - 2025 wurde u.a. auf Grundlage der Stadt-
teilbezogenen Bautätigkeitsannahmen und unter Einbeziehung der Entwicklung durch die Zuzüge
der Flüchtlinge fortgeschrieben (V/0979/2016).
In den verschiedenen Varianten bei der Berechnung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose
2015 – 2025 wurden die Annahmen der sogenannten „Basisvariante“ als realistischer angeno m-
men. Die Basisvariante weist auf der Grundlage der wohnberechtigten Bevölkerung vom
31.12.2016 bis 2025 eine Zunahme von insgesamt 2.039 Kindern und Jugendlichen aus. Das en t-
spricht einer Steigerung um 4,4 % von 46.718 (Stand:31.12.2016) auf 48.757 in 2025. Dabei ze i-
gen sich die Entwicklungen in den jeweiligen Stadtbezirken bzw. Stadtteilen und Altersgruppen un-
terschiedlich und sind je nach Planungsauftrag im Rahmen der Konzepte und Teilfachpläne der
Kinder- und Jugendhilfe gesondert zu betrachten bzw. zu bewerten.
Die Ergebnisse der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose werden einmal jährlich mit den realen
Bestandsdaten der wohnberechtigten Bevölkerung abgeglichen, um zu beleuchten, ob die Voraus-
berechnungsergebnisse insbesondere bzgl. der infrastrukturrelevanten Altersgruppen eingetroffen
sind, so dass zeitnah ggf. entsprechende Anpassungen von den Infrastrukturämtern vorgenommen
werden können.
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3.2 Baulandprogramm
Verbindlicher Bestandteil der Jugendhilfeplanung ist es, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB grundsätzlich bei der Aufstellung von
Bauleitplänen beteiligt wird. Hierdurch ist gewährleistet, dass bereits zu diesem Zeit punkt entspre-
chende Flächen für den Gemeinwesenbedarf bzw. soziale Infrastrukturmaßnahmen in den statist i-
schen Bezirken der jeweiligen Stadtbezirke berücksichtigt und in das Gesamtkonzept bzw. die wei-
teren Planungen der Fachabteilungen aufgenommen werden.
3.3 Bezirkskonferenzen
Die Bezirkskonferenzen sind ein internes Steuerungsinstrument des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien. Die Teilnehmenden setzen sich aus der Führungsebene des Amtes bzw.
einer jeden Abteilung und den Stabstellen zusammen.
In diesem Rahmen werden einmal jährlich für jeden der sechs Stadtbezirke die aktuellen Bevölke-
rungs- und Infrastrukturentwicklungen, das Bauleitprogramm sowie die Kleinräumige Bevölk e-
rungsprognose aufbereitet und kommuniziert. Darüber hinaus berichten die Fach abteilungen von
den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in ihrem jeweiligen Handlungsfeld.
3.4 Zielgruppenspezifische Anforderungen: Migration
Neben der allgemeinen demografischen Bevölkerungsentwicklung werden zudem auch Zielgru p-
penspezifische Anforderungen wie sie zum Beispiel im Zusammenhang mit den Zuwanderungen
gezielt in allen Planungsbereichen in den Blick genommen.
So erforderten insbesondere die in 2015/2016 immensen Flüchtlingszuzüge und die damit in ku r-
zer Zeit einhergehenden Anforderung en an die Kinder - und Jugendhilfe, die Notwendigkeit der
Weiterentwicklung von Konzepten und Handlungsstrategien in allen Leistungsbereichen und Tei l-
fachplanungen der Jugendhilfe (vgl. V/0371/2016 - „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete
minderjährige und junge Flüchtlinge umsetzen“).
Im Rahmen einer ab dem 1. Juni 2016 befristet eingerichteten Stelle „Jugendhilfeplanung –
Schwerpunkt Flüchtlingskonzepte“ mit einem Stellenanteil von 10 Stunden, werden regelmäßig
Zielgruppenspezifische Daten aufberei tet bzw. ausgewertet und entsprechende konzeptionelle
Grundlagen fortgeschrieben (vgl. V/1052/2016 - „Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in
Münster“). Die Teilnahme der Jugendhilfeplanung am „Kernteam Flüchtlingsmanagement“ s ichert
zudem frühzeitig den Informationsfluss über wichtige Entwicklungen im Bereich der Flüchtlingsb e-
wegungen in Münster und die bedarfsgerechte Planung von Infrastrukturmaßnahmen.
4. Teilfachpläne der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Münster:
Die Planungsaktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Münster werden in Bezug auf die
unterschiedlichen und jeweils in sich sehr komplexen Leistungsfelder in verschiedenen Teilfac h-
plänen bzw. Jugendhilfeplänen differenziert.
Zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege erscheint jährlich der Kinde r-
tagesbetreuungsbericht. Die Bestands -, Bedarfs- und Maßnahmenplanung für die offene Kinder -
und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder - und Jugendschutz ist im
kommunalen Kinder- und Jugendförderplan hinterlegt. Der Bericht „Hilfen zur Erziehung in Mün s-
ter“ erscheint seit 2012 in einem dreijährigen Rhythmus.
Der jährliche Kinder - und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien d o-
kumentiert mit dem Sozialraumreport die Entw icklungen innerhalb der Bevölkerungsstruktur und
sozialen Infrastruktur sowie sämtliche Leistungsdaten und geplante Aktivitäten in den einzelnen
Handlungsfeldern.
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Die Fachplanungen und Fachberichte der öffentlichen Kinder - und Jugendhilfe in Münster sin d in
der Regel bereichsorientiert (nach Handlungsfeldern und Produktgruppen) bzw. zielgruppenspezi-
fisch (z. B. Migrantinnen/Migranten) ausgerichtet und verfolgen grundsätzlich einen s ozialraumori-
entierten Planungsansatz. Darüber hinaus werden über diese S chwerpunkt-setzungen hinaus zu
bestimmten Themen integrierte Planungsansätze verfolgt (z.B. Neuaus-richtung der Schulsozialar-
beit, Bildung integriert), die die jeweiligen Fachplanungen und Fach -berichte zu einer integrierten
Perspektive ergänzen.
In der Stadt Münster sind die Fachplanungen der Kinder - und Jugendhilfe derzeit in folgende B e-
reiche gegliedert:
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
Hilfen zur Erziehung
Familien- und Erziehungshilfen
Die Berichterstattung der verschiedenen Teilbereiche erfolgt parallel in unterschiedlich vorgegeb e-
nen regelmäßigen Zyklen. Ergänzt werden die Teilfachpläne durch Vorlagen und Berichterstattu n-
gen einzelner Fachbereiche sowie durch bedarfs - oder anlassbezogene Berichterstattunge n wie
z.B. des Familienbüros, der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster oder der Träger der
Familienbildungsstätten in Münster.
Die Differenzierung in Teilfachpläne gewährleistet:
- das Gebot der jährlichen bzw. regelmäßigen Fortschreibung,
- das flexible Reagieren auf aktuelle Entwicklungstendenzen,
- eine vertiefte Untersuchung von Bedarfen und Handlungsempfehlungen.
Sowohl die Teilfachpläne als auch die darüber hinaus gehenden gesonderten Maßnahmen -
planungen zur Weiterentwicklung der kommunalen Juge ndhilfelandschaft werden in Münster stets
auf der Grundlage von fundierten Bestands - und Bedarfsfeststellungen entwickelt und benennen
Maßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen zur Befriedigung des Bedarfs. Die Instrumente der
Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung sind generell integrierter Bestan d-
teil aller jugendhilfeplanerischen Maßnahmenplanungen in Münster und gemäß § 80 SGB VIIII e i-
ne verpflichtende Vorgabe für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Verarbeitung, Analyse und Forts chreibung von Daten sind dabei unverzichtbare Bestandteile
der jeweiligen Fachplanungen. Hierzu gehören sowohl allgemeine Bevölkerungsstrukturdaten und
Kleinräumige Bevölkerungsprognosedaten als auch Sozialstrukturdaten und Infrastrukturdaten. Auf
diese Weise können die soziale Wirklich keit und deren Wandel näherungs weise abgebildet we r-
den.
Verbindlicher Bestandteil der Jugendhilfeplanung ist es zudem, dass das Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien grundsätzlich bei der Aufstellung von Bauleitplänen b eteiligt wird und demen t-
sprechend bereits frühzeitig entsprechende Bedar fe und soziale Infrastrukturmaß nahmen berück-
sichtigt, eingeplant und angemeldet werden können.
Zudem werden bei allen Planungsprozessen die Fachkräfte vor Ort bzw. die anerkannten frei en
Träger der Jugendhilfe frühzeitig mit einbezogen, so dass diese ihre Perspektive in die Gesta ltung
des Planungsauftrages mit einbringen. In Münster erfolgt diese umfassende Beteiligung über
sechs Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII, die den versch iedenen Leistungsbereichen
der Jugendhilfe entsprechen. Darüber hinaus umfassen die Kooperationsbereiche auch die frühe
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Sportvereinen, Schulen etc.
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Die aktuellen Teilfachpläne und -berichte:
Kindertagesbetreuungsbericht 2017/2018 (V/0268/2017)
Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2019 (V/0783/2014)
(Teilfachplan Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugend
schutz)
HzE-Bericht Münster 2012 – 2014 (V/0238/2015)
Bericht der Familienbildungsstätten in Münster, Sep. 2014
5. Ausblick:
Der Ausbau der Kinder - und Jugendhilfe, insbesondere in den letzten 30 Jahren, dokumentiert
nicht nur eine quantitative und qualitative Expansion, sondern spiegelt auch zugleich den gesel l-
schaftlichen Wandlungsprozess sowie den Stellenwert dieses Sozialisationsfeldes.
Kinder- und Jugendhilfe ist permanent in Bewegung. Als zentrale Herausforderung für die Gesta l-
tung von Jugendhilfestrukturen wurde bereits im 11. Kinder - und Jugendbericht die Berücksicht i-
gung gesellschaftlicher Trends bei der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote formuliert: Die Pl u-
ralisierung der Lebensführung, die Individualisierung von Lebenslagen und entsprechend verä n-
derte Bedingungen des Aufwachsens verlangen darauf abgestimmte sozi ale Infrastrukturen und
fachliche Konzepte.
Gegenwärtig ist die Kinder- und Jugendhilfe mit vielseitigen Entwicklungen und Herausforderungen
konfrontiert:
Demografische Entwicklung
Steigende Bedarfe an (ganztägigen) Betreuungsangeboten
Zunahme kultureller Vielfalt
Inklusionsprinzip
Reformen im Bildungssystem und damit einhergehende veränderte Verhältnisse von
Jugendhilfe und Schule
Diese Aufzählung ist nicht vollständig; zeigt aber hinreichend auf, wie viele Facetten und komplexe
Themen die Kin der- und Jugendhilfe tangieren, welchen Herausforderungen und Veränderung s-
prozessen sie sich stellen muss, aber auch, dass die gesetzten Ziele und die Ang emessenheit der
Maßnahmen laufend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen sind.
Neben der allgemei nen demografischen Entwicklung müssen diese und weitere Einflussfaktoren
für relevante zukünftige Entwicklungen identifiziert und bewertet werden:
Wie entwickeln sich die unterschiedlichen Zielgruppen?
Was sind die fachlichen Herausforderungen für die Ki nder- und Jugendhilfe in den nächsten Ja h-
ren? Welche Leistungen sollten angeboten werden, um in den kommenden Jahren noch nachg e-
fragt zu werden? Wie können wir die Infrastruktur und die Leistungen der Jugendhilfe trotz zune h-
mender Bevölkerungszahlen sozialräumlich verfügbar und zugänglich machen?
Alle Fachplanungen werden vor diesem Hintergrund und entsprechend den planerischen und fach-
lichen Zielen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben deshalb permanent fortgeschrieben
und weiterentwickelt.
Aufgrund der Vielfalt der Themen, die für die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen von B e-
deutung sind, der unterschiedlichen Perspektiven, die hierbei eingenommen werden können sowie
der komplexen Strukturen von Anbietern und Angebotsformen der Jugendhilfe, ist es als Entschei-
dungsgrundlage notwendig, die Fülle von Daten, Fakten und Bedarfen nach bestimmten Gesicht s-
punkten bzw. Aufgabenfeldern in Teilfachplänen - und -berichten zu ordnen und übersichtlicher zu
machen.
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Zur Weiterentwicklung der Datenerfassung und Berichterstattung im Rahmen einer integrierten Ju-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ist der Aufbau eines Bildungsmonitorings und Bildung s-
berichts vorgesehen. Hierdurch kann es gelingen, die Gesamtheit der Bildungslandschaft und Bi l-
dungsbiografien von Kindern und Jugendlichen in den Blick zu nehmen und entsprechend Bi l-
dungsstrukturen anzupassen. Erst wenn das Bildungsmonitoring regelmäßig durchgeführt wird,
können Entwicklungen über längere Zeiträume aufgezeigt, wichtige Problemlagen identifiziert und
Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Dieser datengeschützte, kontinuierliche Beobachtungs - und Analyseprozess wird mit Unterstü t-
zung der Statistikdienststelle des Amtes für Stadtentwicklung /- planung und Verkehrsplanung rea-
lisiert.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien mit den fortzuschreibenden Teilfachkonzepten bzw.
Teilfachplanungen in den jeweiligen Handlungsfeldern weiterhin regelmäßig Bericht erstatten.
In der zukünftigen Ausrichtung sollen zudem alle Teilfachpläne stärker als bisher die mit einer
wachsenden Stadt und kulturellen Vielfalt einhergehenden fachspezifischen Herausforderungen,
Bedarfsanalysen, Perspektiven und damit ggf. auch einhergehende personelle Veränderungen
aufgreifen und darstellen. D ie bisherigen Teilfachpläne wer den perspektivisch um diese Form der
Berichterstattung und Analyse erweitert. Damit wird die Anregung des Antrages der SPD -Fraktion
aufgegriffen.
Unabhängig davon erfordern alle Fachplanungen die laufende Fortschreibung, Überprüfung und
ggf. Nachjustierung bestehender Angebote und Strukturen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage:
Antrag der SPD-Fraktion am 01.03.2017 im AKJF
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0637/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37