0444/2023
LSBTI-Aktionsplan: erste Zwischenbilanz
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Mitteilung Ausschuss
4771 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 07.02.2023 0444/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 13.02.2023 Integrationsrat 28.02.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 09.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 13.03.2023 Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 20.03.2023 LSBTI-Aktionsplan: erste Zwischenbilanz Zusammenfassung in einfacher Sprache: Die Stadt Köln hat im Dezember 2021 einen Aktionsplan verabschiedet. Dieser soll das Leben für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Men- schen in Köln besser machen. Häufig erleben diese Personen noch körperliche oder nicht- körperliche Gewalt. Die Verwaltung informiert die Ausschüsse über die bisherigen Ergebnisse. Die Verwaltung braucht für einige Auswertungen und Umsetzungen aber noch mehr Zeit. Eine wichtige Stelle ist erst seit kurzem besetzt. Es gibt aber auch gute Dinge zu berichten. Die Beratung für trans- und intergeschlechtliche Menschen konnte verstärkt werden. Auch für nach Köln geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexu- elle, trans- und intergeschlechtliche Menschen konnte die Beratung verstärkt werden. Im Jahr 2023 gibt es wieder ein Förderprogramm. Darüber können Vereine und andere Gruppen Gel- der beantragen. Diese Gelder nutzen sie für Projekte. Die Projekte sollen dazu beitragen, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen besser behan- delt werden. Über die neuen Projekte wird die Verwaltung dann informieren. LSBTI-Aktionsplan: erste Zwischenbilanz Der LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ ist am 14. Dezember 2021 vom Rat der Stadt Köln verabschiedet worden (Vorlage 2314/2021). Ziel dieses kommunalen Handlungskonzeptes ist, sowohl die gesellschaftliche Akzeptanz als auch die Chance auf eine diskriminierungsfreie Teilhabe von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und interge- schlechtlichen Menschen (kurz „LSBTI“ oder „queer“) in Köln zu fördern. Der Aktionsplan bün- 2 delt erstmalig alle fortlaufenden und geplanten Maßnahmen der Stadt Köln mit LSBTI-Bezug. Über den politischen Veränderungsnachweis wurde dem Haushaltsjahr 2022 eine Summe von 200.000 EUR zur Umsetzung von Maßnahmen zugesetzt. Am 12.05.2022 wurde vom Aus- schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren über die "Freigabe und Verteilung der Fi- nanzmittel in 2022“ in Höhe von 200.00 EUR entschieden (Vorlage 0742/2022). 2022 konnte erfolgreich mit der Umsetzung neuer Maßnahmen begonnen werden. Zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und Antidiskriminierung im Bereich LSBTI wurde 2022 das erste LSBTI-Förderprogramm der Stadt Köln innerhalb des Aktionsplans kon- zipiert und umgesetzt. Insgesamt konnten 15 verschiedene Projekte von Vereinen, Gruppen oder Einzelpersonen eine Förderung erhalten. Die Nachfrage war dabei größer als die zur Verfügung stehende Gesamtsumme von 80.000 Euro. (Vorlage 3955/2022) Zur Akzeptanzförderung von queeren Migrant*innen und Geflüchteten wurde anlässlich des Internationalen Tages der Toleranz am 16. November 2022 in Kooperation mit SOFRA – Queer Migrants e.V. eine stadtweite Social Media Kampagne veröffentlicht. Die zur Umsetzung des Aktionsplans neu geschaffene Vollzeitstelle konnte erst im Dezember 2022 besetzt werden. Aus diesem Grund verschiebt sich der für 2022 geplante Ausbau von Schulungen zur Sensibilisierung von städtischen Mitarbeitenden in einzelnen Dienststellen zum Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Umsetzung weiterer neu- er Maßnahmen aus dem LSBTI-Aktionsplan in das Jahr 2023. Ebenso konnte 2022 von Seiten der Verwaltung erreicht werden, dass die finanzielle Förde- rung des Beratungsangebotes für transgeschlechtliche Menschen sowie für queere Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte ab 2023 ausgebaut werden. Darüber hinaus konnte auch das zuerst nur für 2022 vorgesehene LSBTI-Förderprogramm ab 2023 mit einem Budget von jährlich 70.000 Euro mittelfristig verstetigt wird. Beides sind fortlaufende Maßnahmen aus dem LSBTI-Aktionsplan. Im Jahr 2023 wird die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem LSBTI-Aktionsplan fortge- führt. Dazu zählen u.a. eine Kampagne zur Erhöhung der Anzeigenbereitschaft bei homo- und transfeindlicher Gewalt sowie Schulungen von Mitarbeitenden zu geschlechtlicher und sexuel- ler Vielfalt. Die Verwaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Umsetzung informieren. gez. Reker
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0444/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.02.2023
- Erstellt
- 31.01.2023 16:09