1340/2022
Änderung der Verkehrsführung im Bereich Trankgasse/Komödienstraße
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Anlage 2- Verkehrskonzept
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Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Stand: April 22 Folie: 2 Trankgasse Am Domhof Burgmauer Burgmauer Tunisstraße Verkehrskonzept Anlage 2 Fahrtrichtung Kfz Fahrbeziehung Kfz entfällt Kfz-freier Bereich DTVw (Kfz/24h) Bestand Ab- / Zunahme 9100 0 1000 (Alternative TG Ausfahrt) TG Dom Ein- und Ausfahrt fahrt: Kurt-Hackenberg-Platz Ausfahrt (Alternative): Trankgasse i.R. Rhein 6200 3900 5500 2700 5200 2300 6200 5700 2000 2000 / 2000
Anlage 3- Zwischenlösung
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Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Stand: April 22 Folie: 3 Trankgasse Am Domhof Burgmauer Burgmauer Tunisstraße Zwischenlösung TG Dom Einfahrt: Kurt-Hackenberg-Platz Ausfahrt: Trankgasse i.R. Rhein Burgmauer/Mariengartengasse Sackgasse (Ausnahmen: Anlieferung und ÖPNV) Tunisstraße Freilaufender Rechtsabbieger entfällt Trankgasse Fahrradstraße Ausnahmen: Lieferverkehr, Hotel Ernst, Stadtrundfahrten und TG Dom-Ausfahrt KVB-Bushaltestelle (Expressbuslinien) Verlegung von der Südseite auf die Nordseite Komödienstraße Kreuzung Trankgasse/Komödienstraße/Marzellenstraße LSA wird ausgeschaltet Fahrbahnquerung und Barrierefreiheit durch Anordnung von Fußgängerüberwegen statt Furten gesichert Fahrtrichtung Kfz Fahrtrichtung Radfahrenden Fahrtrichtung Radfahrenden (Fußgängerzone) Excelsior Hotel Ernst Vorfahrt Anlage 3 Haltestelle Stadtrundfahrten
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/1 664 Vorlagen-Nummer 1340/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Verkehrsführung im Bereich Trankgasse/Komödienstraße Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt das von der Verwaltung vorgestellte Verkehrskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Trankgasse sowie der Umsetzung begleitender verkehrlicher Maßnahmen als eine Zwischenlösung ohne Umbau. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 17.05.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Verkehrsausschuss 14.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 183.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 1 Anlass Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 die Verwaltung beauftragt, die Planungs- tätigkeiten für die Verbesserung der Domumgebung im Bereich der Trankgasse aufzunehmen. Im Zuge dieser Beschlussfassung wurde die Verwaltung u. a. auch beauftragt, ein Konzept zur Verbes- serung der Fußverkehrsführung zwischen Bahnhofsvorplatz und Kardinal-Höffner-Platz vorzulegen. Ein Verwaltungsvorschlag für eine Optimierung der o.g. Wegebeziehung wurde mit der Beschlussvor- lage zur „Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse unter dem Be- schlusspunkt 2 (Vorlagen-Nr. 3186/2019) dem Rat zur Beratung vorgelegt. Die Bezirksvertretung In- nenstadt hat zu diesem Verwaltungsvorschlag umfangreiche Prüfaufträge beschlossen. Darüber hin- aus gab es auch aus den anderen politischen Gremien weitere Anregungen und Gestaltungsvor- schläge. Die Verwaltung hat anschließend die Ziff. 2 der Beschlussvorlage zurückgezogen, um die verkehrlichen Belange separat von den baulichen Maßnahmen (Ziff. 1) zu betrachten. 2 Verkehrskonzept Der Betrachtungsraum für das Verkehrskonzept wurde wie folgt begrenzt, siehe Anlage 2: - Im Norden: Unter Sachenhausen/An den Dominikanern 3 - Im Süden: An der Rechtsschule/Roncalliplatz - Im Osten: Bahntrasse mit dem Hauptbahnhof - Im Westen: Tunisstraße Mit dem Dom und dem Hauptbahnhof befinden sich zwei zentrale Ziele bzw. Quellen von stadtweiter und internationaler Bedeutung im o.g. Betrachtungsraum. Beim Verkehrskonzept hat die Verwaltung zwei Aspekte in den Fokus genommen, die für die Ver- kehrsentwicklung und Verkehrssicherheit von zentralen Bedeutung sind: - Der Fußverkehr dominiert das Bild im untersuchten öffentlichen Raum. - Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr wächst in der Innenstadt stetig. Die Verwaltung schlägt vor, folgende verkehrliche Maßnahmen umzusetzen: - Sperrung der Trankgasse zwischen Marzellenstraße und Am Domhof für den allgemeine- ren Kfz-Verkehr, - Erweiterung der Fußgängerzone auf den Kardinal-Höffner-Platz, - Einrichtung der Marzellenstraße als Einbahnstraße in Richtung Komödienstraße, Radver- kehr in Gegenrichtung frei, - Einrichtung der Komödienstraße zwischen Marzellenstraße und Tunisstraße als Einbahn- straße in Richtung Tunisstraße, Radverkehr in Gegenrichtung frei. Dis Auswirkungen der geplanten Änderungen auf den Verkehr wurden anhand des makroskopischen Verkehrsmodells geprüft. Die neue Verkehrsführung sowie die daraus resultierende Verlagerungen des Kfz-Verkehrs sind in Anlage 1 dargestellt. Rote Zahlen stellen dabei Verkehrszunahmen in der entsprechenden Straße dar, grüne Zahlen Verkehrsabnahmen. Grundsätzlich kann festgehalten wer- den, dass der signifikanten Verkehrsentlastung im Betrachtungsraum verträgliche Zunahmen auf den Alternativrouten entgegenstehen. 3 Zwischenlösung – Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt gemäß Anlage 3 vor, in einer ersten Stufe verkehrliche Maßnahmen umzu- setzen, die keiner baulichen Eingriffe bedürfen. Dies kann kurzfristig im Zusammenhang mit der ab Herbst 2022 bis zum Sommer 2024 geplanten Baumaßnahmen zur städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse erfolgen. In diesem Zeitraum muss für die geplante Hochbau- maßnahme mit dem erforderlichen Arbeitsraum die Fläche bis zur Fahrbahnmitte in Anspruch ge- nommen werden. Durch die geplante Zwischenlösung wird nicht nur kein Engpass im Bereich der Baustelle entstehen, sondern auch die Baustellensituation genutzt, um erste Erfahrungen mit der beabsichtigten Verkehrsführung zu machen. Diese Erkenntnisse werden in die endgültige Planung einfließen. Diese Zwischenlösung umfasst folgende Maßnahmen: - Die Trankgasse wird zwischen Marzellenstraße und Am Domhof zur Fahrradstraße. Um die Ausfahrt aus der Tiefgarage Am Dom sicherzustellen, wird die Fahrradstraße in Rich- tung Rheinuferstraße mit Zusatzschild Kfz-Verkehr frei ausgeschildert. Die Zufahrt zum Excelsior Hotel Ernst aus Richtung Rheinuferstraße wird ebenfalls mit Zusatzschild freige- geben. - Der Kardinal-Höffner-Platz wird zur Fußgängerzone mit Freigabe für den ÖPNV und den Radverkehr. - Die Marzellenstraße wird zur Einbahnstraße in Richtung Komödienstraße mit Zusatzschild „Radfahrer frei“. Das Linksabbiegen in die Trankgasse wird für Kfz- Verkehr unterbunden. - Die Komödienstraße wird zur Einbahnstraße in Richtung Tunisstraße mit Zusatzschild „Radfahrer frei“. In diesem Zusammenhang werden die Einfahrt in die Komödienstraße aus Richtung Westen nur für Radfahrende freigegeben und der frei laufende Rechtsabbieger von der Tunisstraße in die Komödienstraße für den Kfz-Verkehr gesperrt. Darüber hinaus muss die KVB-Haltestelle für die beiden Buslinien 172 und 173 provisorisch auf die Nord- seite verlegt werden. 4 - Die Straßen Mariengartengasse und Burgmauer werden zwischen An der Rechtsschule und Kardinal-Höffner-Platz zur Sackgasse. Die öffentlichen Stellplätze entfallen auf der gesamten Strecke. - Die Lichtsignalanlage Trankgasse/Marzellenstraße/Komödienstraße wird außer Betrieb genommen. Die verkehrssichere und barrierefreie Überquerung der Fahrbahnen wird mit- tels Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) gewährleistet. Die Maßnahmen der Zwischenlösung sind in Anlage 2 dargestellt. Falls verkehrlich sinnvoll und not- wendig wird die Verwaltung die Regelungen als Geschäft der laufenden Verwaltung modifizieren. Mit den vorgenannten Maßnahmen wird sich die Fußverkehrsführung zwischen Bahnhofsvorplatz und Kardinal-Höffner-Platz wesentlich verbessern. Auch der Radverkehr wird im ganzen Betrachtungs- raum auf breiten und komfortablen Radverkehrsanlagen geführt. Dadurch werden die Konflikte zwi- schen allen Verkehrsarten reduziert. Gleichzeitig bleiben die zwingend notwendigen Kfz-Verkehre (Laden und Liefern, Grundstückszufahrten, Erschließung der Parkhäuser etc.) weiterhin möglich. Aufgrund der geänderten Verkehrsführung entfallen im Bereich Burgmauer und Komödienstraße etwa 36 Kurzzeitparkstände. Außerdem werden in der Komödienstraße Ladezonen verlegt sowie das Park- leitsystem angepasst. 4 Weitere Schritte Nach erteiltem Beschluss wird die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Zwi- schenlösung vorbereiten. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich Ende August / Anfang September 2022 zusammen mit dem Beginn der Baumaßnahmen zur städtebaulichen Neuordnung des Domum- feldes im Bereich Trankgasse. In einem zweiten Schritt wird eine Vorlage für den Planungsbeschluss für die städtebauliche und ver- kehrliche Aufwertung des Betrachtungsraumes vorbereitet. Sie wird auf dem vorgenannten Verkehrs- konzept basieren und für die teils miteinander konkurrierenden Nutzungsansprüche gute und vor al- lem funktionierende Lösungsmöglichkeiten anbieten können. Aus heutiger Sicht wird der entspre- chende Beschluss voraussichtlich Anfang 2023 angestrebt. 5 Finanzierung Die Kosten für die verkehrlichen Maßnahmen (insbesondere Beschilderung, Poller, Demarkierung und Markierung) belaufen sich auf rund 130.000 €. Die notwendige Anpassung des Parkleitsystems verursacht Kosten von rund 53.000 €. Für die im Rahmen der Maßnahme entstehenden Kosten i. H. v. rd. 183.000 € stehen im Hpl. 2022 im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Mittel in ausreichender Höhe zur Ver- fügung. Des Weiteren fallen bei Umsetzung der Maßnahme jährliche Einnahmen in Höhe von rund 63.000,00 € aus Parkgebühren weg. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich des Fuß- und Radverkehrs und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut- zung des privaten Pkw. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, die Attraktivität des motorisierten Individual- verkehrs zu reduzieren. Im Umkehrschluss wird dadurch die Nutzung alternativer Mobilitätsangebote des Umweltverbundes attraktiver. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgas- ausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. 5 Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Verkehrskonzept Anlage 3: Zwischenlösung
Anlage 5 - Auszug Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 (wie Verkehrsausschuss)
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Anlage 5 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax : (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt -koeln.de Datum: 08.06.2022 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.06.2022 öffentlich 6.5 Änderung der Verkehrsführung im Bereich Trankgasse/Komödien- straße 1340/2022 Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Votum des Verkehrsausschus- ses an: Der Verkehrsausschuss nimmt das von der Verwaltung vorgestellte Verkehrskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Trankgasse sowie der Umsetzung begleitender verkehrlicher Maßnahmen als eine Zwischenlösung ohne Umbau mit folgenden Maßgaben: 1. Eine Entscheidung über das endgültige Verkehrskonzept wird erst nach dem anstehenden Umbau der Domumgebung getroffen. 2. Die Zwischenlösung während der geplanten Baumaßnahmen zur städte- baulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse ab Herbst 2022 bis zum Sommer 2024 wird als Verkehrsversuch durchge- führt und entsprechend dokumentiert. Dabei wird insbesondere sicher- gestellt, dass die aus den anliegenden Straßen abfließenden und zuflie- ßenden Verkehre (einschließlich Fußverkehr) optimiert werden; u.a. durch veränderte Signalschaltung. 3. Nach den durchgeführten Baumaßnahmen wird anhand der vorliegen Er- gebnisse ein umfassendes Verkehrskonzept unter Einschluss der Ver- kehrsräume a) nördlich Trankgasse bis Theodor-Heuß-Ring und b) süd- lich Trankgasse bis St. Maria Lyskirchen entwickelt. 2 4. Bei der weiteren Umgestaltung im Rahmen dieses Verkehrskonzeptes sind vorrangig städtebauliche und gestalterische Aspekte zu berücksich- tigen, die dem prominenten Raum um den Dom als Weltkulturerbe ge- recht werden; einschließlich einer hohen Aufenthaltsqualität. 5. Es soll geprüft werden, ob die geplante Fußgängerzone am Kardinal- Höffner-Platz bis zur Straße Margarethenkloster erweitert werden kann. Der Stadtentwicklungsausschuss ist in die Beratungsfolge mit aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die Maßnahmen werden im Rahmen der Baustelleneinrichtung für die Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse umgesetzt. Mit den direkten Anliegern sind Einzelgespräche durchgeführt worden. Für den im Punkt „4 Weitere Schritte“ beschriebenen Planungsprozess ist eine breite Einbeziehung der Öffentlichkeit geplant. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 20.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.05.2022 öffentlich 3.6 Änderung der Verkehrsführung im Bereich Trankgasse/Komödienst- raße 1340/2022 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 17.05.2022 AN/1026/2022 RM Wahlen nimmt Stellung zum Änderungsantrag und macht für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen deutlich, dass zunächst die Erfahrungen des Verkehrsversuches abgewartet werden sollten, bevor eine endgültige Entscheidung im hiesigen Aus- schuss getroffen werde. Grundsätzlich gehe die Verwaltungsvorlage durchaus in die richtige Richtung. RM De Bellis-Olinger führt ergänzend aus, dass die CDU-Fraktion jedoch noch ei- nige Probleme sehe. So wurde per Beschluss aus 2016 (Vorlagen-Nr. 0183/2016) der Verkehrsraum für den MIV bei der Neugestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes bereits maximal reduziert, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und mehr Raum für Fußgänger*innen und Radfahrende zu schaffen. Maßgabe der Verkehrsuntersu- chung war, dass die Kapazitäten für den Kfz-Verkehr für die Einfahrt in die Tiefga- rage über den Kurt-Hackenberg-Platz noch ausreichen sollten, zusätzlich zu dem ge- ringen Ziel- und Quellverkehr Altstadt-Nord und Philharmonie. Dies müsse auch an- gesichts der noch zu erwartenden Baustellen in der Altstadt jedoch nun noch mal im Ganzen mit betrachtet werden. Bei der vorgesehenen Sperrung der Trankgasse müsste dann auch der ausfahrende Verkehr der Dom-Tiefgarage wieder über die Straße Am Domhof geführt werden. Zudem wurde in 2016 auch eine Diagonalsperre der Altstadt beschlossen (Vorlagen- Nr. 2835/2016/2), so dass der gesamte Erschließungs- und Lieferverkehr für die 2 nördliche Altstadt nur noch über die Straße Am Domhof erfolge, einschließlich der An- und Abfahrt zum neuen Dom-Hotel. Es sei daher fraglich, ob die reduzierten Ka- pazitäten dann noch für die von der Verwaltung geplanten Maßnahmen ausreichend seien. Aus diesen Gründen sei eine Entscheidung über das künftige Verkehrskonzept der- zeit verfrüht. Eine Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses sei angesichts der bedeutenden Umgebung angebracht. Seitens der SPD-Fraktion signalisiert RM Jäger uneingeschränkte Zustimmung zum vorliegenden Änderungsantrag. Darüber hinaus möchte sie der Verwaltung mitge- ben, das Thema Mobilstationen mit in die Planungen einzupreisen, beispielsweise in der Parkgarage oder der Unterführung. RM Weisenstein hält die Verwaltungsvorlage für sehr ausgewogen und gut. Die Domumgebung werde ihrer Bedeutung entsprechend verkehrlich attraktiv gestaltet. Der umfängliche Änderungsantrag erschließe sich ihm nicht; es sollte der Verwaltung mehr Vertrauen geschenkt werden. SB Dr. Beese hingegen ist dankbar für den Änderungsantrag und schließt sich den Bedenken von Frau De Bellis-Olinger an. Phasenweise sei hier ein enormes Ver- kehrsaufkommen, insbesondere an Samstagen und bei Veranstaltungen in der Phil- harmonie, zu verzeichnen. Für ihn stelle sich die Frage, ob der einfahrende Ver- kehrsfluss bereits durch die Ampelschaltungen am Rheinufer reguliert werden könne. SE Fahlenbock bittet bei den verschiedenen Bauabschnitten auch an die Barrierefrei- heit zu denken. Zudem müsse der Ersatz einer Lichtsignalanlage durch einen Zebra- streifen frühzeitig kommuniziert und Leitelemente mit eingeplant werden. SE Dr. Herrndorf zeigt sich erfreut, dass sich der Impuls der BV Innenstadt nun so zügig in einer Verwaltungsvorlage wiederfinde. Er bittet noch um Mitteilung, wann mit einer Entscheidung über die finale Lösung zu rechnen sei bzw. wann die Verwaltung mit belastbaren Zahlen über den Verkehrsversuch rechne. Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, räumt ein, dass die von Dr. Beese geschilderten Probleme in der Tat nicht einfach zu lösen seien. Es gebe nach wie vor Unbelehrbare, die dem Parkleitsystem nicht folgen und sich lange anstellen, um in die ihnen vertraute Dom-Tiefgarage zu kommen. Viel mehr als verbesserte Kommunikation nach außen könne die Verwaltung hier nicht machen. Die vorge- schlagene Zuflussregulierung vom Rheinufer aus habe erhebliche Nachteile für die Hauptverkehrsachse. Die Verwaltung werde die Situation jedoch beobachten. Der Verkehrsversuch finde aufgrund der Baustellensituation in der Altstadt unter sich ständig ändernden Rahmenbedingungen statt; dennoch sollte er jetzt angegangen werden. Ggf. könne bei Problemen auch zwischendurch kurzfristig gegengesteuert werden. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, unter- streicht diese Ausführungen. Die von der Verwaltung als endgültige Lösung titulierte sei keines Falls so gemeint bzw. stehe noch nicht zum Beschluss an; vielmehr sei es eine Zielrichtung bzw. eine Orientierung, die aufgrund der Auswertungen nach dem Verkehrsversuch noch geändert werden könne. 3 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/1026/2022): Der Beschluss wird wie folgt geändert: 1. Eine Entscheidung über das endgültige Verkehrskonzept wird erst nach dem anstehenden Umbau der Domumgebung getroffen. 2. Die Zwischenlösung während der geplanten Baumaßnahmen zur städtebauli- chen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse ab Herbst 2022 bis zum Sommer 2024 wird als Verkehrsversuch durchgeführt und entspre- chend dokumentiert. Dabei wird insbesondere sichergestellt, dass die aus den anliegenden Straßen abfließenden und zufließenden Verkehre (auch Fußver- kehre) optimiert werden; u.a. durch veränderte Signalschaltung. 3. Nach den durchgeführten Baumaßnahmen wird anhand der vorliegen Ergeb- nisse ein umfassendes Verkehrskonzept unter Einschluss der Verkehrsräume a) nördlich Trankgasse bis Theodor-Heuß-Ring und b) südlich Trankgasse bis St. Maria Lyskirchen entwickelt. 4. Bei der weiteren Umgestaltung im Rahmen dieses Verkehrskonzeptes sind vorrangig städtebauliche und gestalterische Aspekte zu berücksichtigen, die dem prominenten Raum um den Dom als Weltkulturerbe gerecht werden; ein- schließlich einer hohen Aufenthaltsqualität. 5. Es soll geprüft werden, ob die geplante Fußgängerzone am Kardinal-Höffner- Platz bis zur Straße Margarethenkloster erweitert werden kann. 6. Der Stadtentwicklungsausschuss ist in die Beratungsfolge mit aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke. 2. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt das von der Verwaltung vorgestellte Verkehrskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Trankgasse sowie der Umsetzung begleitender verkehrlicher Maßnahmen als eine Zwischenlösung ohne Umbau mit folgenden Maßgaben: 1. Eine Entscheidung über das endgültige Verkehrskonzept wird erst nach dem anstehenden Umbau der Domumgebung getroffen. 2. Die Zwischenlösung während der geplanten Baumaßnahmen zur städte- baulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse ab Herbst 2022 bis zum Sommer 2024 wird als Verkehrsversuch durchge- führt und entsprechend dokumentiert. Dabei wird insbesondere sicher- gestellt, dass die aus den anliegenden Straßen abfließenden und zuflie- ßenden Verkehre (einschließlich Fußverkehr) optimiert werden; u.a. durch veränderte Signalschaltung. 3. Nach den durchgeführten Baumaßnahmen wird anhand der vorliegen Er- 4 gebnisse ein umfassendes Verkehrskonzept unter Einschluss der Ver- kehrsräume a) nördlich Trankgasse bis Theodor-Heuß-Ring und b) süd- lich Trankgasse bis St. Maria Lyskirchen entwickelt. 4. Bei der weiteren Umgestaltung im Rahmen dieses Verkehrskonzeptes sind vorrangig städtebauliche und gestalterische Aspekte zu berücksich- tigen, die dem prominenten Raum um den Dom als Weltkulturerbe ge- recht werden; einschließlich einer hohen Aufenthaltsqualität. 5. Es soll geprüft werden, ob die geplante Fußgängerzone am Kardinal- Höffner-Platz bis zur Straße Margarethenkloster erweitert werden kann. 6. Der Stadtentwicklungsausschuss ist in die Beratungsfolge mit aufzuneh- men. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und der Stadtentwicklungsausschuss diesem Beschlussvorschlag unein- geschränkt zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
III/66/664/1
664
Vorlagen-Nummer
1340/2022
Stand: 04.04.2023
Sachstandsbericht
Änderung der Verkehrsführung im Bereich Trankgasse/Komödienstraße
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt das von der Verwaltung vorgestellte Verkehrskonzept
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrradstraße
auf der Trankgasse sowie der Umsetzung begleitender verkehrlicher Maßnahmen als
eine Zwischenlösung ohne Umbau mit folgenden Maßgaben:
1. Eine Entscheidung über das endgültige Verkehrskonzept wird erst nach dem
anstehenden Umbau der Domumgebung getroffen.
2. Die Zwischenlösung während der geplanten Baumaßnahmen zur städtebauli-
chen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse ab Herbst 2022
bis zum Sommer 2024 wird als Verkehrsversuch durchgeführt und entspre-
chend dokumentiert. Dabei wird insbesondere sichergestellt, dass die aus
den anliegenden Straßen abfließenden und zufließenden Verkehre (ein-
schließlich Fußverkehr) optimiert werden; u.a. durch veränderte Signalschal-
tung.
3. Nach den durchgeführten Baumaßnahmen wird anhand der vorliegen Ergeb-
nisse ein umfassendes Verkehrskonzept unter Einschluss der Verkehrsräume
a) nördlich Trankgasse bis Theodor-Heuß-Ring und b) südlich Trankgasse bis
St. Maria Lyskirchen entwickelt.
4. Bei der weiteren Umgestaltung im Rahmen dieses Verkehrskonzeptes sind
vorrangig städtebauliche und gestalterische Aspekte zu berücksichtigen, die
dem prominenten Raum um den Dom als Weltkulturerbe gerecht werden; ein-
schließlich einer hohen Aufenthaltsqualität.
5. Es soll geprüft werden, ob die geplante Fußgängerzone am Kardinal-Höffner-
Platz bis zur Straße Margarethenkloster erweitert werden kann.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2
Siehe Mitteilung 0867/2023
Nächste Schritte:
Umsetzung der Markierungsarbeiten und Anpassung der wegweisenden Beschilderung und
des Parkleitsystems
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Oktober 2023
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Trankgasse
- Tunisstraße
- Marzellenstraße
- Theodor-Heuss-Ring
- Kurt-Hackenberg-Platz
- Kardinal-Höffner-Platz
- Bahnhofsvorplatz
- Am Domhof
- An den Dominikanern 3
- Margarethenkloster
- Mariengartengasse
- Roncalliplatz
- Am Rheinufer
- Straße 13
- Burgmauer
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Details
- Aktenzeichen
- 1340/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.05.2022
- Erstellt
- 21.04.2022 10:15