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V/0149/2011

Bauliche Optimierungsmaßnahmen zur Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle im Bereich Wilkinghege/ Gasselstiege

Vorlagen 02.03.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.03.2011, TOP 4.8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4063 Zeichen

V/0149/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bauliche Optimierungsmaßnahmen zur Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle im Bereich 
Wilkinghege/ Gasselstiege 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Haltestelle „Helmholtzweg“ auf der Straße Wilkinghege wird auf der Grundlage des vom 
Stadtplanungsamt aufgestellten verkehrstechnischen Entwurfs vom März 2011 zurückgebaut 
und in die Gasselstiege in Höhe der vorhandenen Nachtbushaltestelle verlegt. Der Radweg wird 
verbreitert und näher an die Fahrbahn gelegt.  
 
2. Dem Baubeschluss wird vorbehaltlich der Zustimmung der Beschlussvorlage V/0148/2011 im     
ASSVW am 30.03.2011 zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 €, aber keine Folgekos-
ten entstehen. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und Anlagen 
2011 60.000  Ordnungspart-
nerschaft/ Be-
seitigung UHS 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0149/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Scholte 
Ruf: 
492 66 45 
E-Mail: 
Scholte@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.03.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0149/2011 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
Grundlage ist die Beschlussvorlage V/0148/2011, die vorbehaltlich am 30.03.2011 im Aus-
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft zur Kenntnis genom-
men wird. Dem Beschluss der Unfallkommission vom 22.06.2010 folgend, wird sei-
tens der Verwaltung die dringende Notwendigkeit zur Verbesserung der Verkehrssi-
cherheit an diesem Knotenpunkt gesehen. Sofern keine zeitnahe Umsetzung des Be-
schlusses erfolgt, können Haftungsansprüche gegenüber der Stadt Münster nicht 
ausgeschlossen werden. Nachdem festzustellen ist, dass mit den bisher durchge-
führten Maßnahmen keine ausreichende Wirkung erzielt werden konnte, ist die Um-
setzung der Planung vom März 2011 aus Sicht der Verwaltung dringend geboten.   
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Der Radweg entlang der Wilkinghege darf in beiden Richtungen befahren werden. Auf-
grund der schlechten Sichtverhältnisse für die Verkehrsteilnehmer, die aus der Gasselstie-
ge kommen, kam es häufig zu Radfahrunfällen.  
 
Auch die Sofortmaßnahmen (Rotmarkierung mit Rad-Piktogramm, und Zusatzzeichen für 
den Zweirichtungsradweg über dem STOP-Zeichen) in 2009 haben nicht zu einem erhebli-
chen Rückgang der Unfälle beigetragen.  
 
Es soll die Busbucht aufgehoben werden und ein Radweg mit einer Breite von 2,50 m ent-
stehen. Durch den Rückbau der Busbucht und die Verlegung der Haltestelle an dem Stand-
ort in die Straße Wilkinghege kann der Radweg näher an die Fahrbahn herangeführt wer-
den. Die Haltlinie wird ebenfalls näher an die Fahrbahn markiert. Dies erhöht die Sichtbe-
ziehungen zu den kreuzenden Radfahrern. Zusätzlich soll der Radweg eine Rotmarkierung 
mit Rad-Piktogramm erhalten. Die Haltestelle soll an den Standort der vorhandenen Nacht-
bushaltestelle verlegt werden. An diesem Standort ist es leider nicht möglich eine Buswar-
tehalle aufzustellen.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung und der Bau sollen auf Grund der Unfalllage möglichst zeitnah erfolgen.  
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse 
Es fallen keine Beiträge Dritter an. Es wird kein Zuschussantrag gestellt.  
 
5. Genehmigungen / Vereinbarungen 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.  
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert.  
 
 
 
i. V.  
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Helmholtzweg
  • Wilkinghege
  • Gasselstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0149/2011
Typ
Vorlagen
Datum
02.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37