V/0568/2006
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp
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Anlage 4 - Plan
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Anlage zur Vorlage Nr. 569/2006
Berichtsvorlage
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V/0568/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Messkamp öffentlich auszulegen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 502 sollen die planungsrechtlichen Vorausset- zungen zur Umnutzung eines bislang als Mischgebiet genutzten Bereiches in ein Wohngebiet (für ca. 60 Reihenhäuser) geschaffen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 16.02.2006 statt. Die Beteiligung der Be- hörden und Träger öffentlicher Belange wurde im März / April 2006 durchgeführt. Die Äußerun- gen während dieser Beteiligungen wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Der Vorhabenträger ist Träger des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsauf- wandes. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im September 2006 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung Vorlagen-Nr.: V/0568/2006 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann / Herr Hülk Ruf: 492 6122/ 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 20.07.2006 Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage 2 - Begründung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 568/2006 Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp Inhalt 1 Planungsanlass / Planungsgrundlage 2 Geltungsbereich 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 3.2 Sonstige Satzungen / Verordnungen 4 Räumliche und strukturelle Situation 5 Planungsziele 6 Inhalte des Bebauungsplanes 6.1 Grundzüge der Planung 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestalt 6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschossigk eit 6.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen 6.2.3 Bauweise 6.2.4 Firstrichtung / Dachform 6.2.5 Material, Farbgebung 6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen 6.2.7 Freiflächen, Begrünung 6.2.8 Ausgleichsflächen 6.2.9 Werbeanlagen 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 6.3.1 Öffentliche Verkehrsflächen 6.3.2 Geh- Fahr- und Leitungsrechte 6.3.3 ÖPNV 6.4 Ver- und Entsorgung 6.4.1 Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen de s täglichen Bedarfs 6.4.2 Vorschulische Kinderbetreuung / schulische In fastruktur 6.4.3 Spielplätze 6.4.4 Medien 6.4.5 Löschwasser Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 2 6.4.6 Regenentwässerung /Schmutzwasserentsorgung 6.4.7 Müllentsorgung 6.5 Emissions- und Immissionsschutz 6.5.1 Gewerbelärm 6.5.2 Freizeitlärm 6.5.3 Verkehrslärm 6.5.4 Ergebnis 6.6 Altlasten / Altstandorte 6.7 Denkmalschutz / Archäologie 6.7 Kampfmittelbelastungen 7 Flächenbilanz 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a Ba uGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung 8.2 Kurzdarstellung der Planung 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu tzes 8.3.1 Fachgesetze 8.3.2 Fachplanungen und Schutzausweisungen 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 8.4.1 Menschen 8.4.2 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfal t 8.4.3 Boden 8.4.4 8.4.4 Wasser 8.4.5 8.4.5 Klima / Luft 8.4.6 8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen U mweltauswirkungen 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante) 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 8.7 Überwachung (Monitoring) 8.8 Zusammenfassung 9 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Anlagen 1. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Messkamp“, Ing. Ges. nts mbH, 2006 2. Lärmschutzgutachten zum vorhabenbezogenen Bebauu ngsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp“, Ing. Ges. nts mbH, 2005 3. Geotechnischer Bericht zum vorhabenbezogenen Beb auungsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp, Urbanski & Versmold, 2005 4. Ergänzung zum geotechnischen Bericht: historisch e Nutzungsrecherche, Urbanski & Versmold, 2006 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 3 1 Planungsanlass / Planungsgrundlage Im Stadtteil Münster Mitte, Stadtteil Uppenkamp, we stlich der Salzmannstraße zwischen Nien- kamp und Meßkamp wird eine bisher gewerblich genutzt e Fläche im Mischgebiet wegen Nut- zungsaufgabe frei. In infrastrukturell geeigneter L age mit umliegenden Wohnnutzungen im Be- stand eröffnet sich hier die Möglichkeit einer Wohnbauflächenentwicklung. Die Fläche liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB, zur Sicherung der städte- baulichen Ordnung in Bezug auf Art und Maß der Nutzu ng, Umweltaspekte und infrastrukturelle Bedarfe wird die Aufstellung eines Bebauungsplans dennoch erforderlich. Vor dem Hintergrund der Realisierungsabsicht eines einheitlichen Bauprojekts durch einen In- vestor wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. 2 Geltungsbereich Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 502 erstreck t sich im Stadtbezirk Mitte auf den Be- reich westlich der Salzmannstraße und nördlich der Straße Messkamp. Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogen en Bebauungsplanes liegt das Grund- stück: Gemarkung Münster, Flur 36, Flurstück 36. Die Grenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes s ind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet den Vorhaben und Erschließungsplan. 3 Planungsrechtliche Situation Vor dem Hintergrund einer konkreten Investitionsmaßn ahme handelt es sich um einen vorha- benbezogenen Bebauungsplan nach §12 BauGB. 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan der Stadt M ünster ist das Plangebiet weitgehend als gemischte Baufläche dargestellt. Um die planung srechtlichen Voraussetzungen zur Reali- sierung der Planungsziele zu schaffen, wird der Fläc hennutzungsplan im Parallelverfahren ge- mäß § 8 (3) Baugesetzbuch für diesen Bereich in eine Wohnbaufläche geändert. 3.2 Sonstige Satzungen / Verordnungen Das Plangebiet liegt nicht innerhalb der Grenzen gü ltiger Landschaftspläne oder anderer Sat- zungen. 4 Räumliche und strukturelle Situation Das Plangebiet liegt im nördlichen Innenstadtbereic h der Stadt Münster in ca. 2,0 km Entfer- nung zur Altstadt. Der Anschluss an die A1 Richtung Osnabrück/Ruhrgebiet ist ca. 4,0 km west- lich des Vorhabengebiets gegeben. In fußläufiger Entfernung östlich liegt der relativ neu erschlossene Wienburgpark als Fläche mit Erholungspotential. Die unmittelbare Versorgung des Gebiets ist über das am York-Ring gele- gene Einkaufszentrum sowie die Lebensmittelmärkte w estlich der Grevener Straße gewährleis- tet, das Zentrum Kinderhaus liegt in ca. 1,5 km Entfernung nordwestlich der Vorhabenfläche. Im näheren Umfeld ist der Bereich entlang der Salzmannstraße geprägt durch gewerbliche Nut- zungen mit entsprechend großflächigeren Baukörpern i n ein- bis zweigeschossiger Bauweise (Tanz-, Ballettschule, Sanitärgroßhandel, Kleinkindergarten). Der südliche Bereich ist durchmischt mit Wohn- und kleingewerblicher Nutzung sowie einer Moschee. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 4 Neben einem Fliesengroßhandel und dem JAZ - Jugendausb ildungszentrum - als großflächiger Baustruktur liegen im Westen Wohnnutzungen in zweig eschossiger Bauweise mit Satteldach an, die Bebauung im Norden besteht überwiegend aus dreigeschossigem Wohnungsbau aus den sechziger Jahren. Auf dem Plangebiet selbst wurde der Betrieb eines G emüsehandels vor einigen Jahren einge- stellt, die Hallen und Flächen sind derzeit an verschiedene Nutzer als Lagerflächen vermietet. Entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgre nze liegen in unmittelbarer Grenznähe gewachsene Baumstrukturen an, die östliche Grundstü cksgrenze weist auf nachbarlicher Seite großkronigeren Baumbestand auf. Weiter befindet sich etwa in Grundstücksmitte eine Grünflä- che mit vorhandenem Baumbestand, ansonsten ist das Gelände weitgehend durch versiegelte Lagerplätze und Fahrwege geprägt. 5 Planungsziele In unmittelbarer Nähe zum Stadtpark Wienburg gelege n sowie über die Salzmannstraße mit zentraler Verbindung sowohl zur münsterschen Altsta dt wie auch zum Zentrum Kinderhaus, verfügt der Standort über erhebliche Potentiale einer attraktiven Wohnbauflächenentwicklung. Die infrastrukturell günstige Lage wird zudem den Zi elen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht. Geplant ist die Realisierung eines gestalterisch homogenen Wohnquartiers von Seiten eines In- vestors mit anschließender Veräußerung der Einzelgrundstücke. Die urbanen Stadthäuser mit Grünbezug entsprechen d abei dem zunehmenden Wunsch nach innerstädtischem Wohnen und schaffen ein Angebot so wohl für Familien mit Kindern als auch für die ältere Generation, die ihre großflächigeren Grundstücke am Stadtrand aufgibt zugunsten eines Wohnstandorts in Innenstadtnähe mit überschaubarem Außenbezug. 6 Inhalte des Bebauungsplanes 6.1 Grundzüge der Planung Geplant ist die Erschließung des Gebiets mit 63 Woh neinheiten als Reihenhäuser mit bis zu maximal sechs Einheiten und als Doppelhäuser, entla ng der nord-westlichen Grundstücksgren- ze sind ausschließlich Doppelhäuser vorgesehen. Sämtliche Häuser sind Ost-West orientiert und mit e inem kleinen Gartengrundstück auf der Westseite ausgestattet. Die Erschließung erfolgt von der Salzmannstraße aus in einem nord-südlich verlaufenden Ring, ein Spielplatz für Kleinkinder ist als private Geme inschaftsgrünfläche nördlich innerhalb dieses Rings als kommunikativer Mittelpunkt des Gebietes geplant. Die notwendigen Stellplätze sind als den Häusern zu geordnete Garagen, Stellplätze oder als Gemeinschaftscarport geplant. Vor dem Hintergrund einer innerstädtischen Baulande rschließung handelt es sich um eine in- tensive Grundstücksausnutzung mit zwingend zweigesc hossiger Bauweise, die geneigten Dachräume sind als Ausbaureserve vorgehalten und kö nnen je nach Ausbauart ausnahmswei- se als drittes Vollgeschoss konzipiert sein – die im B-Plan Verfahren geplante Grundflächenzahl liegt bei 0,4, die Geschoßflächenzahl ist nach vorliegender Hochbauplanung mit 1,1 festgesetzt. Mit dem Ziel, in innerstädtischer Lage und entsprech end verdichteter Bebauung ein einheitli- ches Wohnquartier mit homogener Formensprache entste hen zu lassen, werden die Dächer in Anlehnung an umliegende Wohnbaustrukturen für das G esamtgebiet als asymmetrisches Sat- teldach (versetztes Pultdach) ausgeführt. Vielfalt in Baukubatur und Fassadengestalt entsteht durch unterschiedliche Nutzungsmöglich- keiten des Dachraums sowie Gliederung der Fassadenfl ächen durch unterschiedliche Materia- lien. Der Dachraum kann neben Ausbau und Belichtung über Dachgauben als zurückgesetztes Ge- schoss mit Dachterrassennutzung ausgebildet werden. Über entsprechende textliche Festset- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 5 zungen im B-Plan-Verfahren ist dabei die jeweils sy mmetrische Ausbildung der Baukörper zu sichern. Als Fassadenmaterial ist weißer Putz und roter Klinke r für das gesamte Baugebiet festgesetzt, Vielfalt entsteht in der Ausführung durch Materialwechsel in Abhängigkeit zu den Grundrissen. Sämtliche Baukörper sind traufseitig zur Salzmannst raße zu orientieren und nehmen damit vor- handene Strukturen der Umgebung auf. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestalt 6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschossigkeit Die Baufläche wird als allgemeines Wohngebiet entsprechend § 4 BauNVO festgesetzt. Im Hin- blick auf das Rechtsinstrument des vorhabenbezogene n Bebauungsplans nach § 12 BauGB sind ausschließlich Wohngebäude zulässig. Im innerstädtischen Bereich ist die für allgemeine Wohngebiete maximal mögliche Grundflä- chenzahl von 0,4 als Obergrenze festgesetzt, die ge plante Geschossigkeit beträgt mindestens zwei maximal drei Geschosse und entspricht damit de n Wohnbaustrukturen der Umgebung. Das mögliche dritte Geschoss ist als zurückgesetzte s Geschoss mit Dachterrassennutzung o- der ausgebautes Dachgeschoss vorzusehen. Maximal zulässige Traufhöhen liegen daher bei 7,00m bzw. 9,40m. für die gartenseitigen Dach- terrassen. Firsthöhen sind durch die nach LBO festge setzten zulässigen Dachneigungen be- grenzt. Mit den geplanten Baukubaturen ist eine Geschoßflächenzahl von 1,1 festgesetzt. Bei der Ermittlung der zulässigen Grund- und Gescho ssflächenzahl sind neben der Fläche des Baugrundstücks die anteiligen Flächen an den Gemeins chaftsanlagen (hier Car- ports/Müllbehälterstandorte) und der Gemeinschaftsg rünfläche hinzuzuzählen, entsprechend § 21 a BauNVO. Die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen sind bei Ermittlung der überbauba- ren Grundstücksfläche zu berücksichtigen. Je Hauseinheit sind bei Reihen- und Doppelhäusern m aximal 2 Wohneinheiten zulässig. Die Realisierung einer zweiten Wohneinheit ist aufgrund des erforderlichen Stellplatznachweises nur bedingt, z.B. über den Bau einer Doppel-Parker-Anlage, möglich. 6.2.2 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baug renzen definiert. Es handelt sich um zwölf Baufelder mit einer Tiefe von 11.00 – 14,00m, die damit den Bautiefen der späteren Wohnhäuser weitgehend entsprechen wird. Die Nord-Süd-Ausdehnung der Baufenster variiert von möglichen Dreiergruppen von ca. 18,00m Länge entlang der Salzmannstraße bis hin zu B aufenstern von 90 m Länge entlang der westlichen Grundstücksgrenze. Im Bereich der Gemein schaftscarports ist durch die eingetra- genen Baugrenzen die Auskragung der jeweiligen Ober geschosse über die Carportanlage er- möglicht. 6.2.3 Bauweise Festgesetzt für das gesamte Baugebiet ist in Anlehnung an umgebende Wohnbaustrukturen die offene Bauweise als Doppelhaustyp oder Hausgruppe. Für das der Haupterschließung Salzmannstraße abgewandt e Baufeld im Nordwesten sind aus- schließlich Doppelhäuser vorgesehen. 6.2.4 Firstrichtung / Dachform Firstrichtungen sind im Bebauungsplan traufständig z ur Salzmannstraße festgesetzt und neh- men damit vorhandene Bebauungsstrukturen entlang de r Salzmannstraße und des Nienkamps auf. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 6 Über die Festlegungen zu Baukubaturen und Dachformen und im weiteren Material, Farbe und Freianlagen ist die Entwicklung eines homogenen Quar tiers mit städtischem Charakter beab- sichtigt. Die getroffenen Festlegungen sichern die Einbindung in münstersche Stadtstrukturen und ge- ben darüber hinaus potentiellen Käufern eine deutli chere Vorstellung vom gesamten Erschei- nungsbild der Siedlung und damit größere Sicherheit bei der Abwägung einer Kaufentschei- dung. Im Einzelnen sind die Festsetzungen wie folgt begründet: Dachform / -neigung Als Dachformen sind im gesamten Baugebiet ausschlie ßlich versetzte Pultdächer (asymmetri- sche Satteldächer) zulässig. Solar- und Fotovoltaikanlagen sind bündig mit der Dachfläche zulässig. Dachneigungen sind innerhalb einer Hausgruppe je Gebäudeseite gleich auszuführen. Festgesetzt ist das der umgebenden Wohnbebauung entsprechende geneigte Dach, durch glei- che Dachneigungen ist ein jeweils homogener, langgestreckter Baukörper zu erreichen. Dachneigungen sind je Baufenster festgesetzt und au fgrund der asymmetrischen Dachform mit Spielräumen von 6° bis 14° Dachneigung fixiert. Dachflächengestalt Dachaufbauten sind als senkrecht stehende Gauben auszuführen Dacheinschnitte / Dachterrassen sind nur gartenseit ig zulässig. Bei Dachaufbauten ist zu den Ortgängen ein Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. Bei Dacheinschnitten/Dachterrassen ist nur zu den freien Ortgängen / giebelseitigen Außenwä nden ein Abstand von 1,50m. einzuhal- ten. Die Gestaltung der Dachfläche eines Doppelhauses/ei ner Hausgruppe mit Dachterrassen, Dachgauben und geschlossenen Dachflächen hat symmetrisch zu erfolgen. Die Gestaltung der Dachfläche kann durch verschiede ne Elemente bestimmt werden – Dach- gauben, Dachterrassen, geschlossene Dachflächen - u m hier den gestalterischen Zusammen- hang einer Hausgruppe zu wahren ist die symmetrisch e Dachgestalt vorgesehen. Eine gleiche Gestalt für Dachgauben sichert den Zusammenhang des Baugebiets, Vielfalt ergibt sich durch den Wechsel der Elemente. Die Beschränkung von Dacheinschnitten und Dachterra ssen auf die Gartenseite soll im Stra- ßenraum die geschlossene Dachfläche als Architekture lement erhalten, gleiches Ziel verfolgen die Festsetzungen zu den Ortgangabständen. Die Dacheindeckung ist im gesamten Baugebiet mit Da chziegeln in einheitlicher Farbe auszu- führen. Die einheitliche Dacheindeckung je Doppelhaus / Hausgruppe sichert die Wahrnehmung als ein Baukörper, als Material ist für das gesamte Baugebiet ortstypischer Ziegel in einheitlicher Farbe zu verwenden, um eine homogene Quartiersgestalt zu erreichen. Die Dachflächen der Gemeinschaftscarports und Garagen sind zu begrünen. Die für die Dachflächen der Gemeinschaftscarports u nd Garagen festgesetzte Begrünung dient der Kompensation der relativ hohen Versiegelung im Plangebiet sowie der gestalterischen Auf- wertung der Flachdächer in Nähe zu den Gebäudefassaden. 6.2.5 Material, Farbgebung Fassaden Gebäudefassaden sind in weißem Putz und rotem Klinker auszuführen. Der jeweils einheitliche Farbton des Materials sichert den Zusammenhang der Siedlung. Vielfalt entsteht durch wechselnde Anordnung der Materialien/Farbflächen innerhalb der Fassaden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 7 Grundstückseinfriedungen Die Grundstückseinfriedungen zu den öffentlichen un d privaten Erschließungsflächen sind je Doppelhaus/Hausgruppe einheitlich und als heimische Laubholzhecke vorzusehen. Als feste Grundstückseinfriedungen sind innenliegen de Zäune aus grobmaschigem Drahtge- flecht in einem Abstand von mind. 0,50m. zur öffent lichen Verkehrsfläche zulässig. Die zulässi- ge Höhe der Einfriedungen beträgt maximal 1,20m. so fern sie niedriger ist als die Hecke und damit vom Erschließungsraum aus nicht sichtbar. Sind Einfriedungen vorgesehen, sollten sie die Entwicklung eines grüngeprägten Straßenraums unterstützen. Carports, Garagen, Nebenanlagen Carports sind seitlich und zur Straße als offene Ein stellplätze zu errichten. Sie sind als Stahl- konstruktion auszuführen. Garagen sind in gleichem Material wie das angrenzen de Gebäude zu errichten oder mit Metall- fassaden. Die unter 1.8 aufgeführten Nebenanlagen sind pro Ha usgruppe einheitlich auszuführen und in die Grundstückseinfriedungen zu integrieren. Die Au sführung dieser Anlagen hat im Wesentli- chen in Metall zu erfolgen, die Ausführung in Holz ist ausgeschlossen. Über die Festsetzung soll für sämtliche Nebenanlagen eine möglichst einheitliche Gestalt städ- tischer Prägung erreicht werden. 6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen Neben den erforderlichen öffentlichen Parkplätzen s ind zur Versorgung der einzelnen Wohn- einheiten Gemeinschaftscarports entlang des öffentlichen Straßenraums sowie, in Abhängigkeit zur Baustruktur, Garagen vorgesehen. Die Gemeinschaftscarports sind wechselseitig in 5er und 6er Gruppen entlang der Zufahrt von der Salzmannstraße aus vorgesehen, bzw. im südlichen Grundstücksteil entlang der GFL- Flächen. Aufgrund der angrenzenden Verkehrsflächenbr eite von 5,50m sind sie in einer Tiefe von 6,00m senkrecht zur Erschließungsfläche geplant, die bauliche Anlage ist 0,50m von der öffentlichen Verkehrsfläche abzusetzen. Bei entlang der äußeren Grundstücksgrenzen angeordne ten Garagen, Carports oder Stellplät- zen ist aufgrund fehlenden Wenderaums und Stichläng en von ca. 30,00m. ein rückwärtiges Ausfahren auf die Verkehrsflächen geboten. Anforderungsgerechte d.h. gut zugängliche und gesch ützte Fahrradabstellanlagen sind in den jeweiligen Gebäudetypen bzw. in den Nebenanlagen zu integrieren. Fahrrad- und Müllbehälterabstellmöglichkeiten sind i n den geplanten Nebenanlagen vorgese- hen. Geplant ist, die Gartenhäuser jeweils mit dem Hauptgebäude zu realisieren, die Standorte dieser Gartenhäuser sind bereits auf die vorgesehen en Parkplätze und Baumpflanzungen ab- gestimmt Für die genannten Carportanlagen, Garagen wie auch f ür die geplanten Gartenhäuser sind Ma- terialvorgaben festgesetzt, um einen einheitlichen städtischen Charakter der Siedlung zu errei- chen. 6.2.7 Freiflächen, Begrünung Innerhalb des Baugebiets ist eine private Gemeinsch aftsgrünfläche als Kinderspielplatz und Quartiersplatz vorgesehen, die hier vorhandenen Bäume werden erhalten. Das Grünkonzept sieht weiter regelmäßige Straßenraumb egrünungen über Baumpflanzungen auf den Privatgrundstücken und der Grünfläche vor. Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im unbeplante n Innenbereich (§ 34 BauGB) handelt und dementsprechend kein Ausgleich vorzusehen ist, wird von Pflanzbindungsfestsetzungen im B-Plan Verfahren abgesehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 8 Eine Beeinträchtigung der Baumgruppen entlang der w estlichen Grundstücksgrenze wird durch die vorliegende Planung nicht ausdrücklich unterbun den. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die späteren Nutzer vor allem der lichte Unterwuchs und abgängige Gehölze ent- nommen werden. Der Gehölzbestand wird ausgelichtet werden, um die Verschattung der Ge- bäude und Gartenbereiche zu reduzieren. Als Sichtsc hutz zum anliegenden Gewerbe werden jedoch voraussichtlich gerade die markanten Gehölze erhalten bleiben. 6.2.8 Ausgleichsflächen Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im unbeplante n Innenbereich (§ 34 BauGB) handelt, ist der Ausgleich einer möglichen Eingriffssituation nach §1a (3) BauGB nicht erforderlich. Auf eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung kann verzichtet werden. 6.2.9 Werbeanlagen Es werden keine Festsetzungen getroffen, da hier kei n städtebaulicher Regelungsbedarf be- steht. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 6.3.1 Öffentliche Verkehrsflächen Die öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Plan gebiets sind als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Sämtliche Verkehrsflächen werden als M ischverkehrsflächen angelegt. Geplant ist eine Oberflächenbefestigung in Bitumen mit Pflaster ung der im Straßenraum vorgesehenen öf- fentlichen Parkplätze. Verkehrsrechtlich ist die Ausweisung einer Tempo-30-Zone beabsichtigt. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über eine Zufahr t von der Salzmannstraße aus, die sich innergebietlich zu einer nord-südlich verlaufenden, kleineren Ringstraße entwickelt. Im Bereich der nord-südlich verlaufenden Straßenzüge weitet sich dieser Querschnitt auf 6,25m auf, Längsparkplätze werden in 1,75m Breite im Abst and von 0,50m zur Grundstücksgrenze angeordnet, so dass dem Fahrverkehr eine 4,00m breite Bewegungsfläche verbleibt. Die genaue Lage der Längsparkplätze findet in Absti mmung mit den erforderlichen Verkehrsflä- chen und den Zugängen /Standorten der geplanten Gartenhäuser (s. Nebenanlagen) statt. Drei weitere öffentliche Parkplätze sind als Parkta schen entlang der Zufahrt von der Salzmann- straße aus vorgesehen. 6.3.2 Geh- Fahr- und Leitungsrechte Neben der beschriebenen öffentlichen Verkehrsfläche sind sämtliche Hauseinheiten über ost- seitige Stiche als Geh- Fahr und Leitungsrecht ersch lossen und ermöglichen so ein Angebot an Westgärten für sämtliche Wohneinheiten. Die Rechte bestehen zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger. In den Bereichen, die zur Erschließung von Carportan lagen als Senkrechtparker befahrbar sein müssen, sind sie in einer Breite von 5,50m vorgeseh en, ansonsten in einer Breite von 4,00m bzw. 3,00m. 6.3.3 ÖPNV Das Plangebiet ist über die Stadtbuslinien Nr. 6, 1 5, 16, 151, N81, N9 an die Innenstadt von Münster sowie die benachbarten Gemeinden angebunden . Die Haltestelle Nienkamp befindet sich nördlich in unter 200m Entfernung. Die Haltestellen Meßkamp und Dreizehnerstraße liegen in ca. 300m Entfernung an der Grevener Str. und wer den auch im Nachtbusnetz bedient (Stand 2006) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 9 6.4 Ver- und Entsorgung 6.4.1 Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs Mit den Lebensmittelmärkten westlich der Grevener S trasse sowie dem Einkaufszentrum am York-Ring ist die Versorgung mit Gütern des täglich en Bedarfs gewährleistet. Das Zentrum Kin- derhaus liegt in ca. 1,5 km nordwestlich des Vorhabengebietes. 6.4.2 Vorschulische Kinderbetreuung / schulische Infrastruktur Die nächsten Grundschulen und Kindergärten liegen a m Friesenring oder im Zentrum Kinder- haus. 6.4.3 Spielplätze Der öffentliche Spielplatz „Nienkamp“ liegt in ca. 300 m Wegeentfernung nördlich der Straße Nienkamp und dient zur Versorgung mit Spielflächen für Kleinkinder und schulpflichtige Kinder (B/C Bereich). Ein Spielplatz für alle Altersgruppe n (A-Bereich) ist Bestandteil des Stadtparks Wienburg und liegt innerhalb der zulässigen Wegeentfernung von ca. 1000m. 6.4.4 Medien Die Medienerschließung ist innerhalb der Verkehrsfl ächen sowie privaten Erschließungsstiche zu realisieren. - Telekommunikation Neuverlegungen sind in Abstimmung mit den Versorgun gsleitungen der Stadtwerke Münster vorzunehmen. Der Beginn der Erschließungsmaßnahme ist frühzeitig mitzuteilen. - Stadtwerke Münster Fernwärmeleitungen sind in der Salzmannstraße nicht v orhanden. Die Erschließung des Bau- gebiets durch Fernwärme ist nicht vorgesehen 6.4.5 Löschwasser Seitens der Feuerwehr sind im Ergebnis der Beteiligu ng keine planerischen Bedenken ange- meldet 6.4.6 Regenentwässerung / Schmutzwasserentsorgung Das Grundwasser wurde bei Versickerungsversuchen (s . Bodengutachten) bei Tiefen von 0,9 bis 2,2 m unter Geländeoberkante angetroffen. Die G rundwasserneubildungsraten sind bei nachgewiesenen Wasserdurchlässigkeitswerten von 10 -5 m/s als hoch zu bewerten. Trotz einer hohen Versickerungsfähigkeit der oberen Bodenschich ten ist nur in Teilbereichen eine Versi- ckerung anfallenden Niederschlages möglich, da in w eiten Teilen der Grundwasserflurabstand zu gering ist. Für das gesamte Baugebiet wird daher die Regenentwäs serung der Dachflächen und GFL- Flächen über Anschlussleitungen an den im öffentlich en Straßenland geplanten Regenwasser- kanal vorgesehen. Die Erschließung der privaten Stiche erfolgt, abgese hen von der westlichen breiteren GFL Flä- che, jeweils im Wechsel durch Regen- und Schmutzwas serleitungen, so dass die im B-Plan ausgewiesenen Erschließungsflächen zur Aufnahme der Leitungen ausreichend dimensioniert sind. Die ausgewiesenen GFL-Flächen reichen jeweils bis zum letztanliegenden Grundstück, die sich hier entwässerungstechnisch ergebende Höhe des Ersc hließungsstiches wird auf einer Länge von 7,00 – 9,00m bis zur äußeren Grundstücksgrenze a bgeböscht werden. Die notwendigen Gefälle liegen unterhalb 10 %, Stützwände zur äußere n Grundstücksgrenze sind nicht erforder- lich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 10 In den Stichen, für die eine Regenwasseranschlussleitung vorgesehen ist (Planstraßen 7, 5 und 3) erfolgt die Entwässerung der jeweils letztanlieg enden Garagenzufahrt (Privatfläche ohne GFL-Recht) über den hier geplanten Regenwasserablauf. In den Stichstraßen ohne Regenwasseranschlussleitung (Planstraßen 8, 9, 6 und 2) wird im Be- reich der letztanliegenden Garagenzufahrt die Quern eigung Richtung Grundstück vorgesehen und in die zur Garagenzufahrt gehörige Grundstücksf läche entwässert. Die Ableitung der Re- genwässer auf Fremdgrundstücke ist so unterbunden. I nwieweit im Bereich der Planstraßen 8, 9, 6 und 2 ohne Regenwasseranschlussleitung ein Anschluss an die Dachflächenentwässerung erforderlich ist, ist im Detail vom Versiegelungsgrad der Vorgartenbereiche abhängig. Die Planstraße 10 ist aufgrund der anliegenden Carpo rts bis zur äußeren Grundstücksgrenze durchgängig befahrbar auszubilden, die hier entsteh ende Höhendifferenz zum Bestandsgelän- de von ca. 0,70m ist über eine Stützmauer entlang d er äußeren Grundstücksgrenze abzufan- gen, die über einen Anfahrschutz gesichert wird. Für die Schmutzwasserentsorgung ist eine Entwässerun g im Freigefälle vorgesehen. Um diese zu realisieren, sind in Teilbereichen der Vorhabenfl äche Geländeangleichungen bis maximal 1,00m Höhe erforderlich. Um die Geländesituation zu verdeutlichen sind Besta nds- und Planungshöhen in den B-Plan mit aufgenommen. 6.4.7 Müllentsorgung Die Müllentsorgung ist vom öffentlichen Straßenraum aus geplant. Die ausgewiesenen Verkehrsflächen berücksichtigen die Schleppkurven des dreiachsigen Müll- fahrzeugs. Mülltonnen innerhalb der Vorgartenbereiche sind unz ulässig, die Müllbehältnisse sind rückwär- tig auf den Grundstücken unterzubringen. In der süd westlichsten Hauseinheit ist dies nicht möglich, hier ist im Anschluss an die Carportanlage eine Gemeinschaftsanlage für Müllbehäl- terstandorte vorgesehen. Zu den Entsorgungsterminen sind die Tonnen im Bereich der privaten Wege aufzureihen und nach der Entsorgung wieder abzuholen. Mülltonnen der Grundstücke, die gartenseitig an die öf- fentliche Verkehrsfläche grenzen, sind am Tag der Ab holung im Bereich der öffentlichen Ver- kehrsfläche zwischen den Besucherparkplätzen aufzustellen. 6.5 Emissions- und Immissionsschutz Bei einer geplanten heranrückenden Wohnbebauung sind bestehende Gewerbebetriebe in ihrer zulässigen Geschäftsausübung zu sichern. Die Ermitt lung des Gewerbe- und Freizeitlärms ü- berprüft daher die Verträglichkeit der verschiedene n bestehenden und zukünftigen Nutzungen und stellt ggf. mögliche Schutzmaßnahmen dar. 6.5.1 Gewerbelärm Als vorhandene gewerbliche Emittenten sind die Lade tätigkeiten Firma Fliesen-Brück in der Kinderhauser Straße sowie die Zufahrt des Sanitärhand els Firma Brockmann an der Salz- mannstraße zu berücksichtigen. Die ermittelten Emissionen sind mit den Richtwerten der TA-Lärm zu vergleichen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass an keinem der re präsentativen berechneten Immissionsorte an Gebäuden Überschreitungen der Richtwerte nach TA-Lärm festzustellen sind. 6.5.2 Freizeitlärm Als Emittent ist der Parkplatz der Tanzschule Huseme yer an der Salzmannstraße zu berück- sichtigen. Die ermittelten Emissionen sind mit den Richtwerten der Freizeitlärm-Richtlinie zu vergleichen. Im Ergebnis ist festzuhalten, das nur an einer Gebä udefront eine Überschreitung des Richtwer- tes von max. 0,9 db(A) vorliegt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 11 Weiter wurden die Emissionen der dem Plangebiet nah e gelegenen Ballettschule untersucht, auch hier wurden keine Richtwert überschreitenden Emissionen festgestellt. Für die Lärmeinwirkungen der Kindertagesstätte ist a ls eine dem Wohngebiet sozialadäquater Lärmquelle von einer Akzeptanz der zukünftigen Bewohner auszugehen. 6.5.3 Verkehrslärm Für die Verkehrslärmermittlung sind die Belastungsza hlen der Salzmannstraße als Emittent zugrunde zu legen und mit den Richtwerten nach DIN 18005 zu vergleichen. Im Ergebnis sind Überschreitungen der Richtwerte für allg. Wohngebie te in der ersten Baureihe entlang der Salzmannstraße an den Ost- und Nord- und Südfassaden festzustellen 6.5.4 Ergebnis Die aus den verschiedenen Lärmquellen herrührenden Belastungen werden gem. bestehender Richtlinien energetisch überlagert und addiert. Im Ergebnis sind aufgrund der Verkehrslärmein- wirkungen Schallschutzmaßnahmen für die geplante Woh nbebauung vorzusehen. Aktiver Schallschutz in Form von Schallschutzwänden entlang der Salzmannstraße ist aus stadtgestal- terischen und aus Kostengründen nicht zu empfehlen, zumal die Außenbereiche der Wohnge- bäude jeweils straßenabgewandt auf den Westseiten der Häuser liegen. Zum Schutz der Innenräume vor Außenlärm werden daher Lärmpegelbereiche mit resultieren- den Schalldämm-Maßen der Außenwände festgesetzt. Die erforderlichen res. Schalldämm-Maße sind dabei n ach DIN 4109 abhängig von den jeweili- gen Raumnutzungen sowie Grundriss-, und Fassadengest altungen und nur bei geschlossenen Fenstern voll wirksam Bei Beurteilungspegeln > 45 dB(A) nachts sind Schla f- und Kinderzimmer in den mit Lärmpe- geln festgesetzten Bereichen daher straßenabgewandt anzuordnen oder die Räume mit schall- gedämmten Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Vertragsbedingt ist durch den Vorhabenträger sicher gestellt, dass die derzeitigen Emissionen aus dem Plangebiet auf das Umfeld durch die Umnutzung entfallen werden. 6.6 Altlasten / Altstandorte Wie das Bodengutachten darstellt, ist aufgrund der teerhaltigen Versiegelung mit Bodenver- schmutzungen der Zuordnungsklasse Z2 (nach Definition der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA) zu rechnen. Diese Böden sind zum Einbau unter Verkehrsflächen geeignet. Unter sen- siblen Bereichen sowie im Bereich von Versickerungs anlagen ist der Einbau des Materials je- doch nicht möglich. Die Recherche der historischen Nutzungen und daraus resultierender Ergebnisse zu möglichen Altlasten zeigt, dass über die bereits im geotechni schen Bericht dargelegte teerhaltige Versie- gelung keine weiteren Altlasten zu vermuten sind. I n den vorhandenen Lager- und Kühlräumen wurde Obst und Gemüse gelagert. Die offene Lagerhal le diente zur Lagerung und Abtrocknung von Gemüseholzkisten, Paletten und Kartonagen. Zwischenzeitlich wurden Teilflächen als Abstell- und Lagerplatz einer Gerüstbau- und Baufirma genutzt. Auf diesen Flächen konnten keine Kohlenwasserstoffe ermittelt werden. Auf dem Gelände befinden sich weiter zwei im Umwelt amt der Stadt Münster registrierte oberir- dische Heizöltanks. Altlastenrelevante Anlagen sind nicht ersichtlich u nd konkrete Altlastenstandorte nicht bekannt. Eine Eintragung im Altlastenkataster der Stadt Münster ist nicht vorhanden. 6.7 Denkmalschutz / Archäologie Belange des Bau- und Bodendenkmalschutzes werden in nerhalb des Plangebietes nicht be- rührt. Beim Auffinden von Bodendenkmälern sind die einschlägigen Hinweise in den Bebau- ungsplan aufgenommen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 12 6.8 Kampfmittelbelastungen Die Untersuchung der Fläche auf Kampfmittel ist veranlasst. 7 Flächenbilanz Flächengröße Anteil an der Gesamtfläche Wohnbauflächen 13 148 m² 88,5 % davon überbaubare Grund- stücksfläche ( GRZ 0,4) 5 259 m² 35,4 % davon Straßenverkehrsflä- che, privat 996 m² 6,7 % davon private Gemein- schaftsgrünfläche 250 m² 1,7 % Straßenverkehrsfläche, öffentlich 1.701 m² 11,5 % Gesamt 14.849 m² 100 % 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a Ba uGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung erstellt worden. Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandtei l der Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meß- kamp“. Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten und auf Grund von Geländeerhebun- gen durchgeführt. Zusätzlich wurden folgende Gutacht en beauftragt und zur Beurteilung der Umweltauswirkungen herangezogen: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenbe zogenen Bebauungsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp“, Ing. Ges. nts mbH, 2006 Lärmschutzgutachten zum vorhabenbezogenen Bebauung splan Nr. 502 „Westlich Salz- mannstraße / Nördlich Meßkamp“, Ing. Ges. nts mbH, 2005 Geotechnischer Bericht zum vorhabenbezogenen Bebau ungsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp, Urbanski & Versmold, 2005 Ergänzung zum geotechnischen Bericht: historische Nutzungsrecherche, Urbanski & Versmold, 2006 Diese Datenlage ist hinreichend, um die notwendige Abschätzung der Umweltfolgen durch die Planung vornehmen zu können. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Paralle lverfahren nach §8 BauGB wurde eine gesonderte Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht als Bestandteil der Begründung erstellt. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verfolgt das Ziel, innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Münster im Umfeld gemischt genutzter Grundstücksflä chen (Gewerbe und Wohnen) auf einer Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 13 nur noch temporär genutzten Gewerbefläche von 1,48 ha Größe die Realisierung von ungefähr 63 Wohneinheiten zu ermöglichen. Mit den Maßnahmen ist keine Neuversiegelung und Inan spruchnahme bisher weitgehend un- versiegelter Flächen verbunden. Vielmehr werden durc h die Anlage von Gartenbereichen Flä- chen entsiegelt. Mit der Lage im innerstädtischen R aum bei allseitig anliegender Bebauung werden keine hochwertigen Biotopstrukturen oder Bes tandteile des Biotopverbundes beein- trächtigt. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Bebauungsplan bedeutsamen Umweltschutzziele dar gestellt. Hierfür wurden die Fachge- setze und -pläne berücksichtigt, die gemäß BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7g insbesondere zu berück- sichtigen sind. Die Art, wie die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, ergibt sich aus der nachfolgenden Beschreibung und Bewertu ng der in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen, die in der Abwägung berücksichtigt werden. 8.3.1 Fachgesetze Folgende Zielaussagen der wesentlichen Fachgesetze sind im vorliegenden Planfall relevant: Baugesetzbuch: Berücksichtigung der Belange des Um weltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne Die Belange des Umweltschutzes werden grundsätzlich in dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt und mit dem vorl iegenden Umweltbereicht darge- stellt. Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im un beplanten Innenbereich handelt, ist der Ausgleich einer möglichen Eingriffssituation na ch BauGB nicht erforderlich und eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nicht Bestandteil der Darstellung. Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen so wie DIN 18005: Schutz des Men- schen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wasse rs, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirk ungen sowie Vorbeugung hinsicht- lich des Entstehens von Immissionen Im vorliegenden Umweltbericht werden die entspreche nden Verordnungen des Bundes- immissionsschutzgesetzes zum Lärmschutz und zur Luf treinhaltung bei den Schutzgü- tern Mensch und Klima/Luft berücksichtigt. Bundesnaturschutzgesetz sowie Landschaftsgesetz NR W: Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwor- tung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schüt- zen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen. Im vorliegenden Umweltbericht erfolgt eine Darstellung des derzeitigen Zustands von Na- tur und Landschaft im Plangebiet und der Umgebung s owie eine Prognose der Auswir- kungen der Planung auf die Schutzgüter. Bundesbodenschutzgesetz sowie Baugesetzbuch (Boden schutzklausel): langfristiger Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt Die Prüfung grundsätzlich alternativer Standorte wi rd im Umweltbericht zum Flächennut- zungsplan dargelegt und nicht weiter verfolgt. Die Auswirkungen auf die Bodenfunktionen werden unter dem Schutzgut Boden dargelegt. Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz: Sich erung der Gewässer als Be- standteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum fü r Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beein- trächtigung ihrer ökologischen Funktionen. Das Grundwasser wird im vorliegenden Umweltbericht bei den Schutzgütern Wasser und aufgrund der Biotopfunktion im Kapitel Pflanzen und Tiere behandelt. Oberflächenge- wässer liegen nicht vor. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 14 8.3.2 Fachplanungen und Schutzausweisungen Der Flächennutzungsplan wird nach § 8 BauGB im Paral lelverfahren an die vorliegende Pla- nung und die geänderten Nutzungsstrukturen angepasst. Mit einer Lage im innerstädtischen Raum liegt das P langebiet in keinem Geltungsbereich eines Landschaftsplanes der Stadt Münster. Das Planwerk G rünordnung stellt das Plangebiet eben- falls als Siedlungsgebiet dar. Es wird auf einen Ki essandrücken mit herausragender geologi- scher und hydrologischer Bedeutung verwiesen. Das Bearbeitungsgebiet befindet sich nicht innerhal b geschützter Gebiete. Es sind keine FFH- oder Natura2000-Gebiete von der Planung betroffen. Gesetzlich geschützte Biotope liegen nicht im Plangebiet. Es liegen keine Erkenntnisse zu Bodendenkmälern vor. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbez ogene Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands der Umwelt sowie der potentiellen Auswi rkungen des geplanten Wohngebietes. Geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werde n in den jeweiligen Kapiteln der einzelnen Schutzgüter genannt. Mögliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen werden in einem gesonderten Kapitel zusammengefasst. Ansch ließend werden die Nullvariante sowie die in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten thematisiert. Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst , wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind. 8.4.1 Menschen 8.4.1.1 Derzeitige Umweltsituation Heutige Nutzung des Plangebietes und der Umgebung Der Planbereich befindet sich noch im Eigentum der westfälischen Gemüsebau-Vereinigung e. G., welche auf diesem Areal in früherer Zeit Gemüse gehandelt und verladen hat. Dieser Be- trieb wurde vor einigen Jahren eingestellt, die Hal len und Flächen sind derzeit an verschiedene Nutzer als Lagerflächen vermietet. Zum Teil befinden sich entlang der Grundstücksgrenzen Baum- und Strauchbestände während der größte Teil der Fläche als versiegelte Lager- und Verkehrsfläche befestigt ist. Im östlichen Bereich an der Salzmannstraße befinden sich ein Sanitär-Großhandel sowie eine Tanzschule. Ebenfalls an der Salzmannstraße vorhanden sind eine private Ballettschule sowie ein Kleinkindergarten. Der südliche Bereich ist dur chmischt aus Wohn- und Kleingewerbebe- reich sowie einer kulturellen Einrichtung (Moschee) . Im Westen gibt es einen Fliesengroßhan- del sowie das JAZ, ein Jugendausbildungszentrum. Im Norden schließt sich großflächige Ge- schosswohnbebauung an. Erholung Das Plangebiet weist aktuell keine zentrale Bedeutu ng für die Naherholung auf. Als z.T. unge- nutzte Gewerbe- und Lagerfläche wird diese jedoch g elegentlich für Veranstaltungen der Ju- gendkultur (Konzerte etc.) genutzt. Vorbelastung durch Verkehrsimmissionen Von der Stadt Münster wurde eine Verkehrsbelastung der Salzmannstraße von 2.500 Kfz/24h mit einem Lkw- Anteil von 10 % am Tage und 3 % in de r Nacht ermittelt. Die für eine reine Wohngebietserschließung hohen Werte sind zum einen d urch die anliegenden Gewerbebetrie- be und zum anderen durch die Verbindungsfunktion zw ischen dem Meßkamp und dem Nien- kamp bei einer Gesamtlänge des Abschnitts der Salzmannstraße von 600 m bedingt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 15 Vorbelastung durch Gewerbelärm Im Südwesten angrenzend an das Plangebiet liegen zwei Verladerampen der Fa. Fliesen-Brück GmbH, die täglich dreimal in der Zeit zwischen 7 und 17 Uhr angefahren werden. Die Entlade- zeit beträgt ungefähr 30 min unter Gabelstaplernutzung. Östlich der Salzmannstraße befindet sich die Zufahrt der Fa. Brockmann, die täglich ungefähr fünfmal mit Lkw angefahren wird. Der Entladebereich ist ohne Einwirkung auf das Plangebiet. Vorbelastung durch Freizeitlärm Gegenüber der Zufahrt ins Plangebiet sowie südlich d erselben liegt jeweils eine Tanzschule. Während die Veranstaltungen selbst im Gebäude statt finden und somit keine Verkehrsimmissi- onen verursachen, können die 25 Stellplätze mit ein er vorwiegenden Nutzung gegen Abend und am Wochenende zu einer Beeinträchtigung führen, die im Bestand mit einer Nutzung des Plangebietes als Gewerbefläche jedoch ohne Bedeutung sind. Vorbelastung durch Geruchsimmissionen Die aktuelle gewerbliche Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches aber auch im Umfeld füh- ren zu keiner Geruchsimmission, die im Planverfahren zu berücksichtigen ist. 8.4.1.2 Auswirkungen der Planung Nutzungsänderungen Es ist geplant, die vorliegende Nutzung als Gewerbe fläche vollständig aufzugeben und ein all- gemeines Wohngebiet zu entwickeln. Erholung Zentral in dem neuen Gebiet wird eine als Spielplatz gestaltete private Grünfläche angeordnet. Während das Plangebiet im Bestand keine Erholungsfu nktion übernommen hat, fungiert die Grünfläche zukünftig als kommunikatives Zentrum für das zu entwickelnde Quartier. Auch wenn der nächste öffentliche Spielplatz nur 300 m entfer nt liegt, stellt die Planung eine positive Er- gänzung der wohnungsnahen Erholung dar. Verkehrsbelastung Da mit der Aufgabe der gewerblichen Nutzung sowohl Mitarbeiter- und Besucherverkehr aber auch gelegentlicher Schwerlastverkehr entfällt, füh rt die Entwicklung eines Wohngebietes mit ca. 63 Wohneinheiten bei ca. 3,5 Fahrten pro Wohnein heit am Tag nur zu einer geringfügigen Erhöhung der aktuellen 2.500 Kfz/24h auf der Salzmannstraße. Lärmimmissionen Wie das lärmtechnische Gutachten ausführlich darstellt, ist das Wohngebiet sowohl mit dem an- liegenden Gewerbelärm als auch dem durch die Tanzsch ulen bedingten Verkehrslärm zu lärm- sensiblen Zeiten voll verträglich und es kommt zu keiner Überschreitung der Grenzwerte. Durch den Verkehr werden jedoch die Orientierungswe rte nach DIN 18005 an der ersten Bau- tiefe parallel zur Salzmannstraße an der Ostfassade um bis zu 8,3 dB(A) und entlang der Nord- und Südfassade um bis zu 3,7 dB(A) überschritten. M it einer Lage der Außenbereiche auf der schallabgewandten Seite ist vorgesehen, die Innenrä ume der geplanten Gebäude an den im Bebauungsplan kenntlich gemachten Standorten über p assive Lärmschutzmaßnahmen vor Be- einträchtigungen zu schützen (s. Lärmschutzgutachte n Ing. Ges. nts mbH, 2005). Anhand ers- ter Entwürfe der möglichen Grundrissgestaltungen ze igte sich, dass der passive Lärmschutz nicht komplett über die Anordnung der Ruhebereichen an der von der Straße abgewandten Sei- te gewährleistet werden kann. Es werden somit für e inzelne Räume schallgedämmte Lüftungs- einrichtungen erforderlich. Der angrenzende Spielbereich der Kindertagesstätte ergänzt die Wohnnutzung des Gebietes. Die mit der Nutzung unvermeidbar verbundenen Geräus che sind sozialadäquat und müssen deshalb von den Nachbarn hingenommen werden. Lärmemissionen Vom Plangebiet selbst gehen keine Lärmemissionen au s. Die Aufgabe der gewerblichen Nut- zung führt vielmehr zu einer Reduzierung der Immissionen im Umfeld der Planung. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 16 Auch entlang der Salzmannstraße ist davon auszugehen , dass keine Erhöhung der Lärmemis- sionen auftreten werden. Mit einer Reduzierung des Schwerlastverkehrs bei einer geringen Er- höhung des privaten Individualverkehrs ist vielmehr mit einer Reduzierung der Lärmspitzen durch den Schwerlastverkehr zu rechnen. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 8.4.2.1 Derzeitige Umweltsituation Grundlage der Darstellung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist die im Rahmen der Erarbei- tung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes dur chgeführte Erfassung der Biotoptypen, anhand derer Rückschlüsse auf die Artenzusammensetz ung und die Bedeutung der Lebens- räume gezogen werden können. Weitergehende faunisti sche Kartierungen sind aufgrund der vorliegenden Biotopstruktur nicht durchgeführt worden. Biotope und Pflanzen Das Spektrum der Biotoptypen ist wie unter dem Kapi tel Nutzungen bereits beschrieben durch die vorliegende Gewerbenutzung geprägt. Während der größte Teil des Plangebietes als Gebäude oder Verkehrsfläche vollständig ver- siegelt ist, liegt entlang der westlichen Grundstüc ksgrenze ein ca. 3 m breiter Gehölzstreifen, der durch Eschen und Birken sowie vereinzelten Eich en mit einem durchschnittlichen Stamm- durchmesser von 30 cm gebildet wird. Ein Unterwuchs ist nur bedingt ausgebildet und durch ei- ne Lagernutzung bis dicht an die Bäume stark beeint rächtigt. Westlich des Verwaltungsgebäu- des liegt eine weitere Baumgruppe aus Birken und Ah orn mit einer lückigen Strauchpflanzung vorwiegend aus Hartriegel und Holunder. Eine ähnlic he Gehölzstruktur ist südlich der Zufahrt vorzufinden. Zwischen den beiden Zufahrten wurde eine Grünfläche mit flächigen Koniferen in einer Höhe von 150 cm angelegt. Aufgrund der Biotopstruktur und der intensiven Nutzung bei einem hohen Versiegelungsgrad ist davon auszugehen, dass das Plangebiet lediglich dur ch Siedlungsarten und Kulturfolger besie- delt ist. Die Ortsbegehungen haben diese Einschätzung bestätigt. 8.4.2.2 Auswirkungen der Planung Durch die Planung wird zum einen die Fläche der Koni ferenpflanzung im Zufahrtsbereich in An- spruch genommen und die Pflanzung gerodet. Zum ander en werden einzelne Bäume im Be- reich der bestehenden Verwaltung, die nicht in die private Grünfläche übernommen werden können, gefällt. Weiter sind aufgrund zu erwartende r Stellplatz-/ Garagenflächen die Bäume südlich der Zufahrt nicht zu erhalten. Eine Berücksi chtigung der Gehölze bei der neuen Gebäu- deanordnung ist ohne die Wirtschaftlichkeit der Pla nung und die städtebauliche Struktur des Quartiers in Frage zu stellen, nicht möglich. Eine Beeinträchtigung der Baumgruppen entlang der w estlichen Grundstücksgrenze wird durch die vorliegende Planung nicht ausdrücklich unterbun den. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die späteren Nutzer vor allem der lichte Unterwuchs und abgängige Gehölze ent- nommen werden. Der Gehölzbestand wird ausgelichtet werden, um die Verschattung der Ge- bäude und Gartenbereiche zu reduzieren. Als Sichtsc hutz zum anliegenden Gewerbe werden jedoch voraussichtlich gerade die markanten Gehölze erhalten bleiben. Dem steht eine deutliche Entsiegelung der bestehend en Gewerbefläche (s. Schutzgut Boden) und die Realisierung der privaten Gartenräume gegen über. Weiter werden entlang der inneren Erschließung Baumpflanzungen im privaten Vorgartenbereich realisiert. Insgesamt stellt die Planung unter Betrachtung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen eine Auf- wertung der Flächen dar. 8.4.2.3 Eingriffsbilanzierung Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im unbeplante n Innenbereich (§ 34 BauGB) handelt, ist eine Kompensation der Eingriffe nach § 1a (3) BauGB nicht erforderlich. Gleichwohl erfolgte im Landschaftspflegerischen Fach beitrag eine Gegenüberstellung von Be- stand und Planung gemäß dem Bewertungsverfahren der Stadt Münster, hier „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 4 LG im S tadtgebiet von Münster“. Aufgrund der Vor- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 17 belastungen ergibt sich eine rechnerisch nachweisba re Aufwertung des Planungsraumes für Natur und Landschaft. 8.4.3 Boden 8.4.3.1 Derzeitige Umweltsituation Bodenart und Grad der Versiegelung Im Bereich des Plangebietes stehen unterhalb von Ba ustoffen bzw. Auffüllungen jüngeren Da- tums Reste des Oberbodens aus dem Holozän an. Diese Schichten werden von Sanden des Münsterländer Kiessandzuges des Pleistozän unterlag ert. Unterhalb der Grundmoräne stehen Kalkmergel- und Tonmergelgesteine des Campan an. Das Umweltkataster der Stadt Münster nennt als natürlicherweise vorkommende Bodenart den Graubraunen-Plaggenesch, der hier je- doch tiefgründig überprägt wurde und somit keine besondere Schutzwürdigkeit aufweist. Mit den, auf dem Kiessandzug aufliegenden Bodenarte n sind grundsätzlich optimale Möglich- keiten der Versickerung gegeben. Eingeschränkt wird diese jedoch durch zum Teil hoch anste- hende Grundwasserschichten, die nur eingeschränkte Versickerungsräume (mind. 1 m) ober- halb des Grundwassers ermöglichen. Im Bestand ist die mögliche Versickerung durch die großflächige Versiegelung unterbunden. Die bestehende Versiegelung (ca. 9.693 qm) aus Gebä uden und Verkehrsflächen umfasst un- gefähr 65 % der Gesamtfläche. Hinzu kommen ca. 15 % teilversiegelte Fläche, die als geschot- terte und verdichtete Lagerfläche genutzt wird. Bodenschadstoffe / Altlasten Wie das Bodengutachten ausführlich darstellt ist au fgrund der teerhaltigen Versiegelung mit Bodenverschmutzungen der Zuordnungsklasse Z2 zu rechn en (nach Definition der Länderar- beitsgemeinschaft Abfall LAGA). Diese Böden sind zu m Einbau unter Verkehrsflächen geeig- net. Unter sensiblen Bereichen sowie im Bereich von Versickerungsanlagen ist der Einbau des Materials jedoch nicht möglich. Die Recherche der historischen Nutzungen und daraus resultierender Ergebnisse zu möglichen Altlasten zeigt, dass über die bereits im geotechni schen Bericht dargelegte teerhaltige Versie- gelung keine weiteren Altlasten zu vermuten sind (s. auch Punkt 6.8 der Begründung). Altlastenrelevante Anlagen sind nicht ersichtlich und konkrete Altlastenstandorte nicht bekannt. 8.4.3.2 Auswirkungen der Planung Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam u nd schonend umgegangen werden. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu b egrenzen. Zur Verringerung der zu- sätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung un d andere Maßnahmen zur Innenent- wicklung zu nutzen (Bodenschutzklausel). Landwirtsc haftlich genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden (Umwidmungssper rklausel). Die vorliegende Planung wird diesem Anspruch mit der Nachnutzung einer inne rstädtischen Gewerbefläche in vollem Umfang gerecht. Durch die geplante Nutzung wird es zu einem vollstä ndigen Rückbau der verunreinigten Ver- kehrsflächen sowie umfangreichen Erdarbeiten kommen . Im Ergebnis wird mit den geplanten Baukörpern und der inneren Erschließung eine Fläche v on ungefähr 7.955 qm (ca. 53 % der Gesamtfläche) wieder versiegelt. Es werden somit in sgesamt ca. 1 738 qm weniger versiegelt. Hinzu kommt die Umnutzung der teilversiegelten Lagerflächen in Privatgärten. Die durch Teer verunreinigten Böden werden unter de n Verkehrsflächen oder mit einer den Richtlinien entsprechenden Überdeckung wieder eingebaut oder entsorgt, so dass keine Beein- trächtigung verbleibt. Insgesamt stellt die Planung eine Aufwertung des Schutzgutes Boden dar. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 18 8.4.4 Wasser 8.4.4.1 Derzeitige Umweltsituation Oberflächengewässer Es sind keine Oberflächengewässer im Plangebiet vorhanden. Grundwasser Das Grundwasser wurde bei Versickerungsversuchen (s . Bodengutachten) bei Tiefen von 0,9 bis 2,2 m unter Geländeoberkante angetroffen. Die G rundwasserneubildungsraten sind bei nachgewiesen Wasserdurchlässigkeitswerten von 10 -5 m/s als hoch zu bewerten. Trotz einer hohen Versickerungsfähigkeit der oberen Bodenschich ten ist nur in Teilbereichen eine Versi- ckerung anfallenden Niederschlages möglich, da in w eiten Teilen der Grundwasserflurabstand zu gering ist. Bei einer nur geringen Grundwasserschutzfunktion de r sandigen Deckschichten ist von einer hohen Grundwassergefährdung in Bereichen hoch anstehenden Grundwassers auszugehen. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil einer Trinkwasserschutzzone. Die Entwicklungsmöglichkeit grundwasserbeeinflusste r Biotope mit hoher Schutzwürdigkeit ist nicht gegeben. 8.4.4.2 Auswirkungen der Planung Bei einem Grundwasserflurabstand kleiner 2 m ist, s ofern Kellerbauten vorgesehen sind, mit ei- nem baubedingten, zeitlich befristeten Eingriff dur ch Wasserhaltungsmaßnahmen in das Grundwasser auszugehen. Trotzdem die Entwässerung der Dachflächen und privat en Erschließungsstiche aufgrund des geringen Grundwasserflurabstands weiterhin in das öffentliche Netz erfolgt, kommt es durch die anlagebedingte Entsiegelung von Boden zu positiven Auswirkungen auf die Grundwasserneu- bildung (Versickerung des anfallenden Niederschlags von Terrassen, Gartenwegen u.ä.). Von weiteren bau- oder betriebsbedingten Gefährdungen des Grund- oder Oberflächenwassers durch die Planung ist nicht auszugehen. Insgesamt stellt vor allem die verbesserte Grundwas serneubildung durch Bodenentsiegelung eine positive Auswirkung auf das Schutzgut Wasser dar. 8.4.5 Klima / Luft 8.4.5.1 Derzeitige Umweltsituation Die zu planende Fläche hat keine Funktion innerhalb g roßräumiger klimaökologischer Aus- gleichsräume oder Belüftungskorridore. Auch als Kal tluftentstehungsgebiet oder Luftleitbahn fungiert die Fläche nicht. Die Flächen sind bereits durch Hausbrand und Kleinge werbe des umliegenden Siedlungsrau- mes vorbelastet. Bei einem insgesamt städtischen Ge biet mit geringer Bauhöhe und -dichte bei fehlenden gewerblichen Emittenten ist die autochton e Gesamtbelastung durch Luftschadstoffe als gering zu bewerten. Belastungen der Luft durch Kfz-Verkehr, im Besonderen durch Kohlen- wasserstoffe und Stickoxide, sind in nur geringem M aße durch die Salzmannstraße vorhanden. Belastungen durch Ruß durch lokale Emittenten sind nicht gegeben. 8.4.5.2 Auswirkungen der Planung Die Veränderungen des Mikroklimas durch eine Änderu ng des Versiegelungsgrades sind auf- grund des bioklimatisch unproblematischen Raumes na chrangig zumal der Grad der Versiege- lung insgesamt reduziert wird. Auswirkungen auf die bestehende Bebauung können somit aus- geschlossen werden. Die anlagebedingte Zunahme von L uftschadstoffen ist mit der Anlage von Wohnhäusern untergeordnet. Ebenso ist aufgrund der geringen Gebäudehöhen und der Ver- meidung von komplexen Gebäuderiegeln von keinen wes entlichen Auswirkungen auf die loka- len Windverhältnisse auszugehen (s. Stadtklima-Fibel Baden Württemberg, 2002). Bei einem insgesamt gut durchlüfteten Raum und dem Fehlen von dichten Straßenschluchten ist bei der unter dem Schutzgut Mensch genannten, geringfügigen Zunahme des Verkehrs nicht Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 19 mit grenzwertigen Schadstoff- und Feinstaubbelastung en zu rechnen (s. Referenzangaben APUG NRW, 2005). Mit dem Anspruch, keine Fensterflächen von Aufenthaltsräumen nach Norden auszurichten und reine Nordgärten zu vermeiden, wird das komplette P langebiet in Ost-West-Richtung angeord- net. Eine aktive Solarenergienutzung ist unter dem Einsatz von Röhrenkollektoren möglich und wird in der weiteren Planung ausdrücklich berücksic htigt. Die Einhaltung von Wärmedämm- standards gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird gewährleistet. Insgesamt ist mit keinen erheblichen Auswirkungen a uf das Schutzgut Klima und Luft zu rech- nen. 8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 8.4.6.1 Derzeitige Umweltsituation Das Plangebiet liegt im innerstädtischen Raum und w ird als großflächig versiegelte Fläche mit Verwaltungs- und Lagergebäuden wahrgenommen, sobald man sich auf dem Gelände befindet. Von der Salzmannstraße aus wird ein großer Teil des Pl angebietes durch vorhandene Bebau- ung in der ersten Bautiefe verdeckt. Im Plangebiet sind die neben den vorhandenen Gebäud en vor allem die Baumgruppen entlang der westlichen Grundstücksgrenze aber auch südlich der vorhandenen Zufahrt raumbildend. Sichtbezüge in die Landschaft oder landschaftsbezogene Naherholungen sind nicht vorhanden. 8.4.6.2 Auswirkungen der Planung Mit der geplanten Entwicklung des Wohnquartiers wir d vor allem die großflächige Versiegelung zugunsten einer kleinteiligen Versiegelung in Verbi ndung mit privaten Gartenräumen aufgebro- chen. Trotz geringer Eingriffe in den Gehölzbestand bleibe n mit dem Erhalt der oben genannten Baumgruppen der durchgrünte Eindruck der Fläche sowi e die zentralen Raumstrukturen erhal- ten. Sie werden durch die Pflanzung von straßenbegle itenden Bäumen in den privaten Vorgär- ten noch ergänzt. Von der Salzmannstraße werden nur vier Wohneinheiten erkennbar sein, so dass keine we- sentliche Änderung erfolgt. Insgesamt stellt die Planung eine positive Ergänzung der umliegenden Wohnbebauung dar. Zur geplanten Gestaltung und Materialwahl des Quartiers sei auf die entsprechenden Kapitel der Begründung verwiesen. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 8.4.7.1 Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen d er Planung Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des De nkmalschutzgesetzes NRW im Plange- biet. Ein Vorkommen von Bodendenkmalen ist nicht be kannt. Wenn bei Erdarbeiten Boden- denkmäler entdeckt werden, ist dies ist der Stadt M ünster oder dem Landschaftsverband West- falen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, anzuzei- gen und die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Die Wechselwirkungen werden indirekt über die besch riebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Als Wechselwirkung ist hier z. B. die Ver- änderung der Grundwasserneubildungsrate auf Grund der Bodenversiegelung zu nennen. Mit darüber hinaus gehenden entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ist nicht zu rechnen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 20 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Es erfolgt insgesamt eine Aufwertung der Flächen für die Schutzgüter von Natur und Land- schaft. Mögliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch Verkehr und Lärm sind konkret geprüft und es ist von keinen erheblichen Auswirkungen auszugehen. Insgesamt verbleiben keine erheblichen Eingriffe. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die gewerbliche Nutzung der Flächen weiter betrieben würde und damit der Umweltzustand wie für die einzelnen Schutzgüter beschrieben weitgehend erhalten bliebe. Eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der Flächen ist nicht zu erwarten. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam u nd schonend umgegangen werden und zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnah me von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen (Bodenschut zklausel). Die vorliegende Planung wird diesem Anspruch mit der Nachnutzung einer inne rstädtischen Gewerbefläche in vollem Umfang gerecht, so dass keine grundsätzlich alternativen Standorte geprüft wurden. Innerhalb des Plangebietes wurde geprüft, ob der Ab stand der geplanten Baukörper zu den Gehölzbeständen entlang der westlichen Grundstücksgrenze optimiert werden kann. Dies hätte jedoch eine unangemessene Verkleinerung der östlich en Grundstücke zur Folge, so dass die Alternative nicht weiter verfolgt wurde. Der Erhalt der mittig im Plangebiet liegenden Baum- gruppe wurde geprüft, aber jedoch aufgrund eines no twendigen Verzichtes von mindestens vier Baugrundstücken der beabsichtigen Flächengröße sowie aus städtebaulichen Gründen wieder verworfen. Weiter wurde geprüft, ob die Baukörper zum Teil nach Süden ausgerichtet werden können und so eine optimierte Solarenergienutzung ermöglicht w erden kann. Mit dem Ziel, helle Wohnräu- me ohne Wandöffnungen nach Norden zu erhalten und u nter dem Aspekt, dass unter Einsatz entsprechender Technik auch bei Westausrichtung Sola renergienutzung möglich ist, wurde der Planungsansatz nicht weiter verfolgt. Auch wurde hinterfragt, ob der Anteil der Verkehrsf läche reduziert werden könnte, Dies hätte jedoch entweder die Erschließung einzelner Baureihen von der Gartenseite oder aber Ostseiten zur Folge. Der damit verbundene Verlust an Wohnquali tät ist Anlass an dem vorliegenden Er- schließungskonzept festzuhalten. 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirku ngen, die auf Grund der Durchfüh- rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteili- ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im fol genden genannten Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB zu nutzen. Durch die Detailschärfe der vorliegenden Planung und die in Auftrag gegebenen Fachgutachten bestehen gegenwärtig nur geringe Prognoseunsicherhe iten. Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durch führung des Bebauungsplanes ist ge- mäß BauGB vorgesehen, dass die Behörden die Kommune über ihre diesbezüglichen Erkennt- nisse informieren. 8.8 Zusammenfassung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verfolgt das Ziel, innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Münster im Umfeld gemischt genutzter Grundstücksflä chen (Gewerbe und Wohnen) auf einer nur noch temporär genutzten Gewerbefläche von 1,48 ha Größe die Realisierung von ungefähr 63 Wohneinheiten zu ermöglichen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 21 Die geplante Nutzung ist mit der umliegenden Gewerb e-, Wohn- und Freizeitnutzung ohne Ein- schränkung verträglich. Eine Beeinträchtigung der g eplanten Nutzung durch Verkehrslärm be- schränkt sich auf die erste Bautiefe entlang der Sa lzmannstraße und kann über passive Lärm- schutzmaßnahmen kompensiert werden. Vom Plangebiet w erden keine Beeinträchtigungen auf das Umfeld ausgehen. Die im Rahmen der Bodenuntersuchung festgestellte V erunreinigung der Böden durch Teer- verbindungen werden durch einen fachgerechten Wiedereinbau keine verbleibende Beeinträch- tigung darstellen. Die Planung führt insgesamt zu einer Teilentsiegelun g der bisher nahezu vollständig teil- und vollversiegelten Flächen. Neben den positiven Auswir kungen auf die Grundwasserneubildung und das Schutzgut Boden ist so die Möglichkeit gege ben, innerhalb der privaten Freibereiche die Biotopwertigkeit des Geländes aufzuwerten. Die Eingriffe in den vorhandenen Gehölzbe- stand beschränken sich auf wenige Einzelbäume im Zen trum des Geltungsbereiches sowie ge- ringwertige Strauchflächen in den Randbereichen. Die Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter können v ollständig vermieden oder gemindert wer- den. Es verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen. 9 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Umsetzung der Planung wird über einen Durchführ ungsvertrag zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin gesichert. Der Durchführun gsvertrag ist unabdingbarer Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und gibt insb esondere eine zeitliche Vorgabe zur Umsetzung der Planungsinhalte. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Verwirklichung der Planung wird sich auf die pe rsönlichen Lebensumstände der im Plange- biet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswir ken, nachteilige Auswirkungen in wirt- schaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht er- forderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch a ls Anlage zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502: west lich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp. Münster, Der Oberbürgermeister I.V. Schultheiß Stadtdirektor Folgende begleitende Gutachten wurden erstellt: • Geotechnischer Bericht Bodenuntersuchung / Orientierende Altlastenuntersuc hung / Versickerung von Nieder- schlagswasser Historische Erkundung Urbanski & Versmold Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 Entwurf 22 Ing.Büro für Geotechnik und Baustoffprüfung GmbH • Lärmtechnische Untersuchung für den vorhabenbezoge nen Bebauungsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp“ in der Stadt Münster Ing.Gesellschaft NTS mbH • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenbe zogenen Bebauungsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp“, Ing. Gesellschaft NTS mbH
Anlage 3 - Textl. Festsetzungen
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 568/2006 Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 02: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB Art der baulichen Nutzung 1.1 In dem als WA ausgewiesenen Baugebiet sind aussc hließlich Wohngebäude zulässig. (§9 (1)Nr.1 BauGB i. V. mit §1(5) und §4 BauNVO) Maß der baulichen Nutzung 1.2 Die angegebene Grund- und Geschoßflächenzahl bezieht sich auf die Grundstücksfläche der jeweils zusam- mengehörigen Hausgruppe. Die zugehörigen Flächenant eile der auch außerhalb des Grundstücks liegenden Gemeinschaftsanlagen einschließlich der privaten Ge meinschaftsgrünfläche sind zur maßgeblichen Grund- stücksfläche hinzuzuzählen. (§19 (3) i.V. mit §21a BauNVO und §9 (1) Nr.22 BauGB) 1.3 Je Hauseinheit sind maximal zwei Wohnungen zulä ssig. (§9 (1)Nr.6 BauGB i. V. mit §19 BauNVO) 1.4 Dachgeschosse können ausnahmsweise unter Einhal tung der GFZ als Vollgeschosse ausgebaut werden. (§9 (1)Nr.1 BauGB i. V. mit §20 BauNVO) 1.5 Die maximal zulässige Traufhöhe beträgt für Ge bäude mit Neigungsdach 7,00m. Im rückwärtigen (Gart enbe- reich) kann die Traufenhöhe 9,40m. betragen, wenn d ie Außenwand des Dachgeschosses mindestens 2,50m zurückspringt. (§9 (1)Nr.1 BauGB i. V. mit §16 (2) Nr.4 BauNVO) Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberfläche der Außenwand und der Ober- kante der Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Ob erkante der fertig gestellten Wege und Strassen die zur unmittelbaren Erschließung dienen, gemessen in der M itte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils. (§9 (3) BauGB i. V. mit §18 BauNVO) Nebenanlagen, Gemeinschaftsanlagen, Stellplätze und Garagen 1.6 Stellplätze, Carports und Garagen sind nur inne rhalb der überbaubaren Flächen, der dafür vorgesehe nen Flä- chen und in den seitlichen Grenzabständen zulässig. (§9 (1) Nr.4 BauGB i. V. mit §12 BauNVO) 1.7 Die eingetragenen Gemeinschaftscarports sind in einem Abstand von 0,50m. zur Verkehrsfläche vorzusehen. (§9 (1) Nr.4 BauGB i. V. mit §12 BauNVO) 1.8 Nebenanlagen im Sinne von §14(1) BauNVO dürfen e ine Fläche von 7,5qm pro Grundstück nicht überschreiten. Sie sind ausschließlich an der rückwärtigen Grundstü cksgrenze zulässig. Mülltonnen im Vorgartenbereich s ind unzulässig. (§9 (1) Nr.4 BauGB i. V. mit §14 BauNVO) Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzes 1.9 Bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden muss an den gekennzeichneten Gebäude- fronten in nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen das aus den fest- gesetzten Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 resultierende Schalldämmmaß erfüllt werden. Überwiegend zum Schlafen genutzte Räume, die Fenster ausschließlich zu den gekennzeichneten Gebäudefronten aufweisen, sind mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen. (§9 (1) Nr.24 BauGB) 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW Fassaden 2.1 Gebäudefassaden sind in weißem Putz und rotem Kl inker auszuführen. Dachform / -neigung 2.2 Als Dachformen sind im gesamten Baugebiet aussc hließlich versetzte Pultdächer (asymmetrische Satteldächer) zulässig. 2.3 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind bündig mit d er Dachfläche zulässig. Dachneigungen sind innerhalb einer Hausgruppe je Himmelsrichtung gleich auszuführen. Dachflächengestalt 2.4 Dachaufbauten sind als senkrecht stehende Gaube n auszuführen 2.5 Dacheinschnitte / Dachterrassen sind nur garten seitig zulässig. Bei Dachaufbauten ist zu den Ortgän gen ein Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. Bei Dacheinsch nitten/Dachterrassen ist nur zu den freien Ortgänge n / giebelseitigen Außenwänden ein Abstand von 1,50m. einzuhalten. 2.6 Die Gestaltung der Dachfläche eines Doppelhause s/einer Hausgruppe mit Dachterrassen, Dachgauben un d geschlossenen Dachflächen hat symmetrisch zu erfolgen. 2.7 Die Dacheindeckung ist im gesamten Baugebiet mit Dachziegeln in einheitlicher Farbe auszuführen. 2.8 Die Dachflächen der Gemeinschaftscarports und G aragen sind zu begrünen. Grundstückseinfriedungen 2.9 Die Grundstückseinfriedungen zu den öffentlich en und privaten Erschließungsflächen sind je Doppel- haus/Hausgruppe einheitlich und als heimische Laubholzhecke vorzusehen. 2.10 Als feste Grundstückseinfriedungen sind innenl iegende Zäune aus grobmaschigem Drahtgeflecht in ei nem Ab- stand von mind. 0,50m. zur öffentlichen Verkehrsfläc he zulässig. Die zulässige Höhe der Einfriedungen be trägt maximal 1,20m. sofern sie niedriger ist als die Hecke und damit vom Erschließungsraum aus nicht sichtbar. Carports, Garagen, Nebenanlagen 2.11 Carports sind seitlich und zur Straße als off ene Einstellplätze zu errichten. Sie sind als Stahlkonstruktion auszu- führen. 2.12 Garagen sind in gleichem Material wie das ang renzende Gebäude zu errichten oder mit Metallfassaden. 2.13 Die unter 1.8 aufgeführten Nebenanlagen sind pro Hausgruppe einheitlich auszuführen und in die G rundstücks- einfriedungen zu integrieren. Die Ausführung dieser Anlagen hat im Wesentlichen in Metall zu erfolgen, die Aus- führung in Holz ist ausgeschlossen. 3. Hinweise 3.1 Durchführungsvertrag Zur Realisierung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsp lanes wurden ergänzende öffentlich – rechtliche ver - tragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster u nd dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchfüh- rungsvertrag). 3.2 Altlasten Laut Bodengutachten ist aufgrund der teerhaltigen Versiegelung mit Bodenverschmutzungen der Zuordnung s- klasse Z2 (nach Definition der Länderarbeitsgemeins chaft Abfall LAGA) zu rechnen. Diese Böden sind zum Einbau unter Verkehrsflächen geeignet. Unter sensiblen Bereichen sowie im Bereich von Versickerungsanlagen ist der Einbau des Materials jedoch nicht möglich. 3.3 Bodendenkmale Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmale (kulturgesch ichtliche Bodenfunde d.h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natür lichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt und dem L andschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie, Landesmuseum und Amt für Boden denkmalpflege, Münster unverzüglich anzuzeigen (§§ 15 und 16 DSchG NRW). Die Entdeckungsstelle ist 3 Werktage nach einer mündlichen und eine Woche nach einer schriftlichen Anzeige unverändert zu erhalten.
Anlage 1 - Bürgeranhörung
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 568/2006 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Februar 2006 Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB Stadtbezirk: Münster-Mitte Anlass Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502, Westlich Salzmann- straße/Nördlich Meßkamp Zeit: Donnerstag, 16.02.2006, 18.00 Uhr Ort: Pascal-Gymnasium Uppenkampstiege 17 Teilnehmer: Ca. 80 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Fischer-Baumeister Bezirksvorsteher Vertreter der Verwaltung: Frau Nadarevic´, Frau Philipp Vertreter des Vorhabenträgers Für den Vorhabenträger MR Wohnungsbau GmbH Recke: die Herren Eickhoff sen. und jun. Herr Fischer-Baumeister eröffnet um 18.00 Uhr die Bürgeranhörung. Anschließend erläutert Frau Philipp den Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens. Sie weist darauf hin, dass im weiteren Verfahren Plan und zugehörige Gutachten offengelegt werden und für die Bürger die Möglichkeit der Einbringung von Anregungen zur Planung besteht. Von Herrn Eickhoff jun. werden der Entwurf des Rech tsplans, das städtebauliche Konzept für die Bebauun g des Plangebiets sowie erste Gebäudeansichten im Einzelnen erläutert. Geplant ist die Errichtung von Reihen- und Doppelhä usern in zweigeschossiger Bauweise mit der Möglich- keit des Dachgeschossausbaus; die als Schleife gefü hrte Erschließungsstraße wird an die Salzmannstraße angebunden. Weitere Inhalte des Bebauungskonzepts sind: Entwicklung eines homogenen Wohnquartiers mittels b indender Gestaltungselemente, Nebengebäude und Baumbepflanzungen durch den Bauträger, private Stellplätze teils auf dem Baugrundstück, zu Teilen als Sammelanlagen, eine profilgleiche Ausbildung der Straßenflächen u.a. im Hinblick auf Aufenthalts- und Spielfunktionen, Herstellung einer gemeinschaftlichen Spiel- und Begegnungsfläche , der Erhalt von Baumbestand, die Sicherung des Lärmschutzes. Frau Philipp erläutert die notwendige Änderung des Fl ächennutzungsplans für den Planbereich im Hinblick auf Inhalt und Verfahren. Die Darstellung soll von Gemischter Baufläche in Wohnbaufläche geändert werden. Im Anschluss an die Vorträge erhalten die Bürger Informationen zu Einzelheiten der geplanten Bebauung: • Vorgesehen sind Gebäude mit Wohnflächen zwischen c a. 110 – 160 qm, Achsmaßen von 5.50 – 6.50 m. • Unterkellerung ist möglich, richtet sich nach der einzelnen Nachfrage. • Gebäude werden zusammen mit Baugrundstück veräußert • Energetischer Standard entsprechend der Vorgaben d er Wärmeschutzverordnung • Für die Heizenergieversorgung wird die Möglichkeit der Anbindung an das Fernwärmenetz geprüft, alternativ die Versorgung mit Gas. • Der Spielplatz ist anteilsmäßig als Eigentum aller Hauseigentümer vorgesehen, Pflege und Verwal- tung werden geregelt. • Die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäuser n (und entsprechende Festsetzung im Bebau- ungsplan) ist im Hinblick auf stadtentwicklungspoli tische Ziele aus Sicht des Stadtplanungsamts nicht beabsichtigt. • Der Bauträger strebt den Abschluss der Planungspha se zum IV. Quartal 2006 an. Seitens der Stadt Münster wird auf mögliche jetzt noch nicht abschätzbare Verzögerungen im weite- ren Planverfahren, insbesondere durch die Berücksic htigung von Anforderungen seitens der Träger öffentlicher Belange und Eingaben von Bürgern während der Offenlegung hingewiesen. • Für weitere Informationen zur geplanten Bebauung we rden die Bürger durch Herrn Eickhoff auf die im März 2006 stattfindende Messe Bauen und Wohnen verwiesen. Von einem Bürger wird auf die seiner Einschätzung n ach starken verkehrlichen Belastungen von Nienkamp und Meßkamp (Gewerbeverkehr) hingewiesen. Eine zusä tzliche Belastung durch KFZ-Verkehre sei mögli- cherweise problematisch. • Frau Philipp verweist auf entfallende gewerbliche B etriebsfahrten mit höherer Frequenz im Verhält- nis zum geringeren Verkehrsaufkommen aus dem Plange biet mit ca. 63 Wohneinheiten. Sie erläu- tert, dass im Planverfahren die Fragen verkehrlich zumutbarer Belastungen, der Kapazitäten des Er- schließungsnetzes wie auch sonstiger fachlicher Einz elaspekte von den Fachämtern der Stadt Münster sowie ggf. durch Fachgutachten geprüft und beantwortet werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird von Herrn Fischer-Baumeister die Bürgeranhörung um 18.45 Uhr beendet ………………………………… ……………………….......... Herr Fischer-Baumeister Frau Nadarevic´ Bezirksvorsteher Schriftführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Bebauungsplan Nr. 502 (amtlicher Umring) amtlich
- Salzmannstraße
- Grevener Straße
- Kinderhauser Straße
- Meßkamp 1
- York-Ring
- Friesenring
- Nienkamp
- Dreizehnerstraße
- Uppenkampstiege 17
- Kinderhaus
- Ringstraße
Bebauungsplan Nr. 502
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0568/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37