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0049/2022

Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln im Rahmen des Projektes "Leitstelle 2020"; Umsetzungsbeschluss Teil 2 - Notleitstelle für die Feuerwehr Köln

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 12.04.2022

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

8896 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37/372 
 
Vorlagen-Nummer 12.04.2022 
 0049/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 
Gesundheitsausschuss 17.05.2022 
Bauausschuss 30.05.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022 
 
Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln im Rahmen des Projektes "Leitstelle 2020"; 
Umsetzungsbeschluss Teil 2 - Notleitstelle für die Feuerwehr Köln 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1. Nr. 2  KomHVO NRW i.V.m. § 12 
der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 
Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen für den Umsetzungsbeschluss Teil 2a – 
Notleitstelle für die Feuerwehr Köln i. H. v. 449.969 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen 
nunmehr 1.696.969 € statt bisher 1.247.000 €. Die Erhöhung ist abschließend, da die Baumaß-
nahme beendet und schlussabgerechnet ist. 
 
Im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst stand für die Finanzie-
rung der zusätzlich notwendigen Auszahlung i. H. v. 449.969 € im Hpl. 2020/2021 bei Finanzstelle 
3701-0212-0-0701, Notleitstelle, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem 
Anlagenvermögen eine entsprechende Auszahlungsermächtigung bereit. 
Im gleichen Teilergebnisplan (inkl. Mittelfristplanung) steht für die Finanzierung der zusätzlichen 
bilanziellen Abschreibungen i. H. v. 22.498 € (Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen) eine 
jährliche Aufwandsermächtigung in entsprechender Höhe bereit. 
 
I Historie und Ausgangslage 
Mit dem Planungsbeschluss vom 20.12.2016 (Session-Nr. 3382/2016) und dem Umsetzungsbe-
schluss – Teil 1 IT-Technik vom 03.05.2018 (Session-Nr. 0778/2018) wurde durch den Rat der 
Stadt Köln die Erneuerung der Leitstelle der Feuerwehr Köln beschlossen. Neben der Einführung 
eines neuen Einsatzleitsystems inklusive aller erforderlichen IT-Gewerke waren damals auch bau-
liche Maßnahmen an der derzeitigen Leitstelle (Hauptleitstelle) am Standort Scheibenstr. 13 in 
Köln-Weidenpesch verknüpft. Zudem wurde im o. g. Planungsbeschluss unter Nr. 1e die Notwen-
digkeit zur Anpassung des Redundanzkonzeptes für die Leitstelle der Feuerwehr Köln auf Grund-
lage des § 28 Abs. 1 BHKG beschlossen. 
 
Im Umsetzungsbeschluss – Teil 1 IT-Technik vom 03.05.2018 (Session-Nr. 0778/2018) wird unter 
Nr. 4 darauf verwiesen, dass die erforderlichen Baukosten zum damaligen Zeitpunkt planerisch

2 
 
nicht abzuschätzen waren und die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen im Kostenrahmen des 
Planungsbeschlusses vom 20.12.2016 (Session-Nr. 3382/2016) i. H. v. 13.445.733 € angestrebt 
wird. 
 
II Umsetzungsbeschluss Teil 2 – Realisierung einer Notleitstelle für die Feuerwehr Köln 
Mit dem Umsetzungsbeschluss – Teil 2 – Notleitstelle für die Feuerwehr Köln (Session-Nr. 
2907/2019) beauftragte der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 06.02.2020 die Verwaltung mit 
den notwendigen Maßnahmen zur baulichen Ertüchtigung eines Gebäudekomplexes an der Neus-
ser Straße in Köln-Weidenpesch zu dem Zweck, eine als Redundanz für die Hauptleitstelle der 
Feuerwehr Köln dienende Notleitstelle einzurichten und in Betrieb zu nehmen. 
Die geplante Notleitstelle übernimmt im Fall einer wesentlichen Betriebsstörung in der Hauptleit-
stelle deren Betrieb und dient auch während der Erneuerung der Leitstellentechnik der Hauptleit-
stelle ("Projekt Leitstelle 2020") als Ausweichstandort. Als weiterer Synergieeffekt besteht in der 
Notleitstelle zudem die Möglichkeit, bei sehr hohem Notrufaufkommen weitere Kapazitäten zur 
Notrufbearbeitung bereitzustellen. 
 
IIa Baukosten – Umsetzungsbeschluss Teil 2 
Mit dem Umsetzungsbeschluss – Teil 2 (Session-Nr. 2907/2019) einherging die Freigabe einer inves-
tiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 1.247.000 € Millionen Euro (Teilfinanzplan 0212 Brand- und 
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst / Finanzstelle 3701-0212-0-0701-Notleitstelle), so dass die vor-
gesehenen baulichen Maßnahmen beauftragt werden konnten.  
Abweichend zu den im Umsetzungsbeschluss – Teil 2 (Session-Nr. 2907/2019) prognostizierten Bau-
kosten i. H. v. 1.246.794 € (gerundet 1.247.000 €) wurden mit Vorliegen aller Schlussrechnungen, 
Nachweise und Belege im Rahmen der Kostenfeststellung nach DIN 276 Gesamtbaukosten in Höhe 
von 1.696.969 € ermittelt. Die entstandenen Mehrkosten i. H. v. 449.969 € sind in Anlage 1 (Gegen-
überstellung der ermittelten Baukosten) aufgeführt. 
 
IIb Begründung der Mehrkosten 
Die im Zuge der Umsetzung entstandenen Mehrkosten i. H. v. 449.969 € begründen sich wie folgt. 
Auf dem Gelände der Branddirektion und der Feuer- und Rettungswache in Köln-Weidenpesch wer-
den neben dem Bauvorhaben der Notleitstelle zeitgleich, umfangreiche Generalsanierungsmaßnah-
men durchgeführt.  
Unvorhersehbare Schadstoffbelastungen in der vorhandenen Bausubstanz der zu sanierenden Be-
standsgebäude haben zu Verzögerungen im Sanierungs- und Bauablauf geführt. 
Um die aus Anlass der Bauverzögerungen entstandenen Mehrauszahlungen im wirtschaftlichen Sin-
ne abzumildern, war es abweichend von der ursprünglichen Planung erforderlich, noch vor Fertigstel-
lung der Gebäudeteile A und B1 (2. Bauabschnitt) mit den geplanten Sanierungsarbeiten im Gebäu-
deteil C (3. Bauabschnitt) zu beginnen. Hierdurch konnte eine mit weiteren erheblichen Mehrauszah-
lungen verbundene, erneute Bauzeitenverlängerung von mindestens 14 Monaten vermieden werden. 
Dieses Vorgehen machte es unabdingbar, die im Gebäudeteil C verorteten Sozialräume des Leitstel-
lenpersonals temporär anderenorts abzubilden. Zur Herstellung der erforderlichen Raumkapazitäten 
wurden zum einen vormals zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzte Wohncontainer vom Amt 
für Wohnungswesen übernommen und am Campus Scheibenstraße aufgestellt und hergerichtet. Zum 
anderen wurden ergänzend verfügbare Raumressourcen in der Liegenschaft Neusser Straße 680 
(altes Zeeman-Gebäude) reaktiviert und in ihrer Nutzung geändert. Neben der durch den Rat am 
06.02.2020 (Session-Nr. 2907/2019) beschlossenen Herstellung des Leitstellenbetriebsraumes wur-
den daher ein Aufenthaltsbereich mit Küche, Stabs- und Besprechungsräume sowie Technik- und

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Lagerflächen hergestellt. 
Die Nutzung der Notleitstelle wurde zudem dahingehend erweitert, dass sie temporär die Aufgaben 
der Hauptleitstelle als Ausweichstandort ("Projekt Leitstelle 2020") übernehmen kann. Eine parallele 
Nutzung als Schulungszentrum ist ebenso vorgesehen. 
 
Durch die zusätzlich zu sanierende Kubatur sind in der Kostengruppe 300 – Bauwerk Baukonstruk-
tionen erhebliche Mengenmehrungen entstanden. Mehrkosten entstanden insbesondere auch im 
Bereich der Dachsanierung. Die ursprünglich angedachte Sanierung des Daches sollte sich auf die 
Erneuerung der Dachabdichtung beschränken. Mit Beginn der Arbeiten zeigte sich jedoch, dass 
die vorhandene Dachdämmung vollständig durchfeuchtet und nicht zu erhalten war. Das neu auf-
gebaute Dach wird die gegenüber dem Bestand höheren Energiekosten (altes Zeeman-Gebäude – 
vormalige Nutzung als Verkaufsstätte mit Lagerflächen) der Notleitstelle spürbar senken. Die 
Mehrkosten der Kostengruppe 300 Bauwerk – Baukonstruktion betragen 188.692 €. 
 
Auch im Bereich der Kostengruppe 400 – Bauwerk Technische Anlagen sind aufgrund der Nut-
zungserweiterung im Besonderen in den Bereichen Klima- und Raumlufttechnik, Gebäudeautoma-
tion, Elektrotechnik und für die akustische Ausstattung der Räumlichkeiten Mehrauszahlungen 
entstanden. 
Des Weiteren wurde der Leitstellenbetriebsraum mit zwei weiteren Einsatzleitplätzen einschließlich 
der notwendigen Infrastruktur bestückt, so dass die zeitgleiche Bearbeitung von Großschadener-
eignissen (z. B. klimabedingte Unwetterlagen) künftig durch 22 Mitarbeitende (vormals 20 Mitarbei-
tende) möglich sein wird.  
Insgesamt weist die Kostengruppe 400 Bauwerk – Technische Anlagen Mehrauszahlungen i. H. v. 
132.634 € aus. 
 
Durch die Steigerung der Herstellungskosten erhöhten sich gemäß der Verordnung über die Hono-
rare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) auch die Kosten für die Fachplanungsleistun-
gen. Die Mehrauszahlungen der Kostengruppe 700 – Baunebenkosten betragen schlussabge-
rechnet 73.965 €. 
 
III Projektstand 
Im Februar 2021 konnten alle im Zuge der Nutzungsänderung erforderlichen Baumaßnahmen zum 
Abschluss gebracht werden. Die Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Baufertigstellung 
erfolgte am 21. Januar 2021 und wurde im April 2021 durch das Bauaufsichtsamt bescheinigt. Die 
Schlussabrechnung erfolgte im Oktober 2021. 
 
IV Anlagen 
Anlage 1 –  Gegenüberstellung der ermittelten Baukosten gemäß Umsetzungsbeschluss Teil 2 
(Session-Nr. 2907/2019) und den festgestellten Baukosten nach Schlussabrechnung 
aus Oktober 2021 
 
Anlage 2 –  Bilddokumentation Notleitstelle Feuerwehr Köln 
 
gez. Reker

Anlage 2

156 Zeichen

Anlage 2: Bilddokumentation Notleitstelle Feuerwehr Köln 
 
Leitstellenbetriebsraum

Temporärer Sozialbereich Leitstellenpersonal

Technik- und Lagerflächen

Anlage 1

2756 Zeichen

Interimsleitstelle Neusser Straße 680
Kostenfeststellung nach DIN 276, Stand: 11.01.2022 Bau- und Kostenaufwand Umsetzungsbeschluss 2907/2019 Differenz
Summen € brutto Summen € brutto
KG 100- 700 1.696.968,97 € 1.246.794,00 € 450.174,97 €
1.696.969,00 € Risiko 20 % 207.799,00 € 1.247.000,00 € 449.969,00 €
100 Grundstück 0,00 € KG 100 Grundstück
110 Grundstückswert 0,00 € 0,00 €
120 Grundstücknebenkosten 0,00 €
130 Freimachen 0,00 €
200 Herrichten und Erschließen 23.663,01 € KG 200 Herrichten und Erschließen 8.300,00 € 13.703,01 €
210 Herrichten 0,00 € 8300,00 € + 20 % = 9.960 €
220 Öffentliche Erschließung 0,00 € Summe zzgl. Risikozuschlag
230 Nicht öffentliche Erschließung 23.663,01 €
240 Ausgleichsabgaben 0,00 €
250 Übergangsmaßnahmen 0,00 €
300 Bauwerk- Baukonstruktion 296.292,31 € KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion 89.667,00 € 188.691,91 €
310 Baugrube 0,00 € 89.667,00 € + 20 %= 107.600,40 e
320 Gründung 0,00 € Summe zzgl. Risikozuschlag
330 Außenwände 40.880,75 €
340 Innenwände 87.800,89 €
350 Decken 55.104,68 €
360 Dächer 112.505,99 €
370 Baukonstruktive Einbauten 0,00 €
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 0,00 €
400 Bauwerk- Technische Anlagen 1.097.790,45 € KG 400 Bauwerk- Technische Anlagen 804.297,00 € 132.634,05 €
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 45.025,20 € 804.297,00 € + 20 %= 965.156,40 €
420 Wärmeversorgunganlagen 46.657,32 € Summe zzgl. Risikozuschlag
430 Lufttechnische Anlagen 334.665,32 €
440 Starkstromanlagen 450.641,90 €
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 0,00 €
460 Förderanlagen 0,00 €
470 Nutzungsspezifische Anlagen 681,65 €
480 Gebäudeautomation 0,00 €
490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 220.119,06 €
500 Außenanlagen 3.689,77 € KG 500 Außenanlagen 3.689,77 €
510 Geländeflächen 0,00 €
520 Befestigte Flächen 374,85 €
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 3.055,50 €
540 Technische Anlagen in Außenanlagen 0,00 €
550 Einbauten in Außenanlagen 0,00 €
560 Wasserflächen 0,00 €
570 Pflanz- und Saatflächen 0,00 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 259,42 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 37.491,66 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 37.491,66 €
610 Ausstattung 37.491,66 €
620 Kunstwerke 0,00 €
700 Baunebenkosten 238.041,77 € KG 700 Baunebenkosten 136.731,00 € 73.964,57 €
710 Bauherrenaufgaben 0,00 € 136.731,00 €+ 20 %= 164.077,20 €
720 Vorbereitung der Objektplanung 0,00 € Summe zzgl. Risikozuschlag
730 Architekten- und Ingenieurleistungen 223.397,52 €
740 Gutachten und Beratung 6.227,18 €
750 Künstlerische Leistungen 0,00 €
760 Finanzierung 0,00 €
770 Allgemeine Baunebenkosten 8.417,07 €
790 Sonstige Baunebenkosten 0,00 €
Anlage 1: Gegenüberstellung der ermittelten Baukosten gem. Umsetzungsbeschluss Tl. 2 a zu festgestellten Baukosten nach Schlussabrechnung

Beratungsverlauf (5)

28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.05.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.05.2022 Bauausschuss, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0049/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
12.04.2022
Erstellt
05.01.2022 13:36