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AN/1133/2018

Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2019

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD) 12.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.09.2018, TOP 8.1.8

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV2)

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Ansehen

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV2)

6389 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Grünen 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1133/2018 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
 
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2019 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktionen von CDU, SPD, Die Grünen und FDP bitten folgenden Antrag auf die Tages-
ordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 17.09.2018 zu setzen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbe-
zirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen 
genehmigungsfähig sind – für 2019 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur 
die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 30. und Freitag, 31. Mai 2019 ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei 
soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Klei-
dung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Es ist kein Wochenmarkt davon betrof-
fen, da der 30. Mai ein Feiertag ist (Christi Himmelfahrt). 
 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt

- 2 - 
 
Am Sonntag, 22. September 2019 ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein 
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wo-
chenmarkt davon betroffen, da der Aufbau nach dem Markt erst erfolgt. 
 
3.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 20. bis Sonntag, 23. Juni 2019 (zzgl. Montag 24.06. Abbau) sind die 
Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt 
nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 19. Juni nach dem Wochenmarkt. 
Der Abbau ist am Montag dem 24. Juni 2019 geplant. Der Bio- Markt ist davon nicht 
betroffen, da der 20. Juni ein Feiertag ist (Fronleichnam). 
Damit der Wochenmarkt am Samstag 22. Juni 2019 nicht ausfällt, kann durch die 
Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festge-
setzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob 
Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. 
 
b) 14. Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 06. bis Sonntag, 07. Juli 2019 sind die 14. Rodenkirchener Sommertage 
auf folgenden Flächen geplant: 
 
 dem Maternusplatz,  
 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 5.7. ab 10.00), sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / 
Ecke Kirchstrasse);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil-
helmstr. bleibt für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 5.7. ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 5.7. ab 18.00 geplant.  
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. 
Daher kann der Wochenmarkt auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz 
durchgeführt werden.  
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. 
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 28. November bis Sonntag, 01. Dezember 2019 (Abbau und Reinigung 
Montag 02. Dezember bis Dienstag 03. Dezember 2019) ist der Rodenkirchener Win-
terzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 
30.11.2019 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem 
Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirt-
schaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem ent-
gegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 28.11. erst nach dem 
Markt. Der Donnerstag-Markt am 29.11.2019 kann stattfinden. 
 
Ggfs. kann abhängig der Sonntagsöffnungsdiskussion sich die Veranstaltung „Ro-
denkirchener Winterzauber“ um eine Woche verschieben (Mittwoch, 04. Dezember bis 
Dienstag, 10. Dezember). Dies entscheidet sich aber erst im Laufe des Jahres 2019. In 
jedem Fall würde der Aufbau erst am 04.12. nach dem Markt erfolgen. Der Donners-
tag-Markt am 05.12.2019 könnte stattfinden. Damit der Wochenmarkt am Samstag 
nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkir-
chener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist 
abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstün-
den.

- 3 - 
 
 
4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b „Rodenkirchener 
Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob 
Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Ro-
denkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden. 
 
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – 
spätestens in 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte 
für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 
 
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Markt-
verwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Markt-
beschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfüg-
bar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durch-
führung des Marktes dort (oder auf dem Alternativstandort).  
 
und    
 
 
B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
 
1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Freitag, 25.01.2019, auf dem Sürther Marktplatz 
muss aufgrund des Aufbaus des Karnelvalfestzeltes ausfallen.  
 
2.) Am Dienstag, 30.04.2019 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest 
statt. Der Markt am Freitag, den 03.05.2019, ist von dieser Veranstaltung unberührt. 
 
3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2019 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich 
des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur 
Verfügung.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Schykowski  gez. Dr. Klusemann   gez. Giesen   gez. Daniel

Sachstandsbericht BV

6351 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1133/2018 
 Stand: 01.07.2022 
Sachstandsbericht  
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2019 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.09.2018 
8.1.8 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2019,  
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
AN/1133/2018 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig 
sind – für 2019 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die hal-
be Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 30. und Freitag, 31. Mai 2019 ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der 
Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck 
und Gastronomie angeboten. Es ist kein Wochenmarkt davon betroffen, da der 30. Mai ein Fei-
ertag ist (Christi Himmelfahrt). 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt  
Am Sonntag, 22. September 2019 ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-
kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt da-
von betroffen, da der Aufbau nach dem Markt erst erfolgt. 
 
3.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 20. bis Sonntag, 23. Juni 2019 (zzgl. Montag 24.06. Abbau) sind die Rodenkir-
chener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, be-
ginnt der Aufbau erst am Mittwoch 19. Juni nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag 
dem 24. Juni 2019 geplant. Der Bio- Markt ist davon nicht betroffen, da der 20. Juni ein Feiertag 
ist (Fronleichnam).  
Damit der Wochenmarkt am Samstag 22. Juni 2019 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwal-
tung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der

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städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue 
Rathaus dem entgegenstünden. 
 
b) 14. Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 06. bis Sonntag, 07. Juli 2019 sind die 14. Rodenkirchener Sommertage auf fol-
genden Flächen geplant:  
 
 dem Maternusplatz,  
 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 5.7. ab 10.00), sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirch-
straße);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstraße. Die Wilhelmstr. bleibt 
für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 5.7. ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 5.7. ab 18.00 geplant.  
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher 
kann der Wochenmarkt auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt 
werden.  
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. 
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 28. November bis Sonntag, 01. Dezember 2019 (Abbau und Reinigung Montag 
02. Dezember bis Dienstag 03. Dezember 2019) ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem 
Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 30.11.2019 nicht ausfällt, kann 
durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festge-
setzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaß-
nahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz be-
ginnt am 28.11. erst nach dem Markt. Der Donnerstag-Markt am 29.11.2019 kann stattfinden.  
  
Ggfs. kann abhängig der Sonntagsöffnungsdiskussion sich die Veranstaltung „Rodenkirchener 
Winterzauber“ um eine Woche verschieben (Mittwoch, 04. Dezember bis Dienstag, 10. Dezem-
ber). Dies entscheidet sich aber erst im Laufe des Jahres 2019. In jedem Fall würde der Aufbau 
erst am 04.12. nach dem Markt erfolgen. Der Donnerstag-Markt am 05.12.2019 könnte stattfin-
den. Damit der Wochenmarkt am Samstag nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der 
Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen 
Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem 
entgegenstünden.  
 
4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b „Rodenkirchener Som-
mertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnah-
men für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvor-
platz entgegenstünden.  
 
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – spätestens 
in 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung 
der jeweiligen Märkte zu suchen.  
 
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung 
spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbeschickern 
den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 4.) an 
und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf

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dem Alternativstandort).  
 
und    
 
B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Freitag, 25.01.2019, auf dem Sürther Marktplatz muss auf-
grund des Aufbaus des Karnelvalfestzeltes ausfallen.  
 
2.) Am Dienstag, 30.04.2019 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Der 
Markt am Freitag, den 03.05.2019, ist von dieser Veranstaltung unberührt.  
 
3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2019 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des 
Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung.  
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen werden 
jährlich festgesetzt. Für das Jahr 2019 wird die Festsetzungsverfügung kurzfristig erstellt. 
 
Der Beschluss ist erledigt. 
 
Status    erledigt

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Hauptstraße 85
  • Walther-Rathenau-Straße
  • Maternusstraße
  • Barbarastraße
  • Wilhelmstraße
  • Maternusplatz
  • Frohnhofstraße
  • Kirchstraße
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1133/2018
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD)
Datum
12.09.2018
Erstellt
21.08.2018 10:55