AN/1303/2021
Stadtteilmütter- Verstetigung ab 2022
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Dringlichkeits-Antrag an die BV Verstetigung STM
6193 Zeichen
SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
51065 Köln - Wiener Platz 2a
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Gleichlautend an:
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Köln, den 04.06.2021
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der BV 9 am 14.06.2021
Stadtteilmütter- Verstetigung ab 2022
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie,
nachstehen-den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Mülheim zu setzen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Fortführung des
erfolgreichen Mülheimer Stadtteilmütterprojektes mit sechs Stadtteilmüttern und zwei
sozialpädagogischen Fach-kräften (einschließlich Projektleitung) dauerhaft ab dem Jahr 2022
sicherzustellen. Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 299.606,00 € sind zunächst im Rahmen
der Aufstellung des Haushalts 2022 zu berücksichtigen.
Begründung
Nach Abschluss der Förderphase Mülheim 2020 sind aktuell bis Ende 2021 vier Stadtteilmütter
sozialversicherungspflichtig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von je 19,5 Stunden beschäftigt
und werden über das Bezirksjugendamt Mülheim beauftragt und finanziert. Zwei weitere
Stadtteilmütter werden ebenfalls mit je 19,5 Wo.-Std. bis zum Jahresende 2021 von fünf Kölner
Stiftungen für die Durchführung eines Mikroprojektes: „Gesundheitsförderung von sozial
benachteiligten Kindern neu zugewanderter EU-Bürger in Köln-Mülheim“ finanziert.
Die Stadtteilmütter, die alle über einen Migrationshintergrund verfügen und viele verschie dene
Sprachen sprechen, wurden selbst über das Programm MÜLHEIM 2020 in den Arbeitsmarkt
integriert und werden weiterhin über eine Teilzeitstelle Projektleitung bei der CSH koordiniert
und angeleitet.
Eine der sechs ausgebildeten Stadtteilmütter hat zwischenzeitlich einen Bachelor in Sozialer
Arbeit erworben, die Projektleitung verfügt über einen pädagogischen Hochschulabschluss.
Insofern kann das Projekt Stadtteilmütter auch Aufgaben der sozialpädagogischen Bera tung,
Betreuung und Familienhilfe durchführen und die anderen Stadtteilmütter als Ergänzungskräfte
anleiten.
Die Stadtteilmütter erreichen gemeinsam jährlich ca. 600 Familien mit über 1.200 Kindern. Die
Familien erhalten bedarfsgerechte Hilfen zu allen wichtigen Themen (z.B. Existenzsicherung,
Krankenversicherung und Gesundheitsförderung, Bildungsförderung und Elterngespräche,
Vermittlung in Integrationskurse, Hilfen bei Wohnungsproblemen, familiären Problemen,
Erziehungsproblemen, Aufenthaltsstatus u.a. Es erfolgt eine enge Kooperation mit der Sozial-
und Familienberatung der CSH, der Sozialraum-koordination, mit dem Jugendamt, den örtlichen
Schulen, OGS und Kitas, dem IKD/Kommunalen Integrationszentrum, mit Kinderärzt*innen,
dem Zentrum für Früherkennung und Frühförderung, Jugendzentren, Bürger- und
Stadtteilzentren und vielen anderen Einrichtungen und Fachdiensten.
Die Stadtteilmütter nehmen jährlich über 3.500 Termine mit den betreuten Familien wahr. Sie
begleiten Familien aus über 30 Herkunftsländern. Schwerpunktländer sind hierbei die T ürkei,
Bulgarien, Syrien, Afghanistan, Iran, Irak und verschiedene Länder des afrikanischen
Kontinentes.
Sollte die Finanzierung über die Stadt Köln zum 31.12.2021 enden, ginge dieses wichtige
Integrationsprojekt im Stadtbezirk Mülheim endgültig verloren. Neben dem Verlust der
Arbeitsplätze für die Stadtteilmütter würde damit auch eindeutig gegen die Zielsetzung der
Nachhaltigkeit beim Einsatz der Fördermittel Mülheim 2020 verstoßen.
Auch ginge ein wichtiges Element der präventiven, begleitenden und nachsorgenden Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe verloren, das nach Aussage der Leitung des Bezirksjugendamtes
Köln-Mülheim zu erheblichen jährlichen Kosteneinsparungen im Bereich der
Fachleistungsstunden der HzE-Maßnahmen beiträgt.
Die Stadtteilmütter sind nach mittlerweile 10jähriger Tätigkeit erfahrene Fachkräfte und im
Stadtbezirk Mülheim etabliert. Sie verfügen über Zugänge zu allen Migranten-Communities, zu
denen Behörden, die Clearingstelle und andere Einrichtungen kaum Zugang gefunden haben.
Neben der Komponente der aufsuchenden Angebote hat sich mittlerweile eine „Komm -Struktur“
entwickelt. Die Familien, die bedarfsgerechte Hilfen durch ganzheitliche Betreuung, Begleitung,
Sprach- und Kulturmittlung erhalten haben, empfehlen die Hilfen weiter in ihre m sozialen
Umfeld.
Die aktuellen Erfordernisse der Pandemiebekämpfung, aber auch die prekäre Situation der
Kindergesundheit im Stadtbezirk Mülheim, die besonderen Integrationsaufgaben in den Schulen
sowie das Jugendamt bedürfen dieser professionellen Unterstützung.
Nicht zuletzt erfüllen die Stadtteilmütter das in § 5 SGB VIII verankerte Wunsch - und Wahlrecht
der Familien, sofern die hier entstehenden Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Das sind
sie im Falle der Stadtteilmütter nicht, denn nach Berechnungen des Bezirksjugendamtes liegt
der Effekt der Kosteneinsparung durch die Stadtteilmütter weit über den Kosten zum Betrieb der
Einrichtung.
Eine dauerhafte existenzsichernde Grundfinanzierung der Stadtteilmütter wäre ein nachhaltiger
Beitrag zur Erfüllung der wichtigen städtischen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, der
Bildungs- und Gesundheitsförderung und Integration der Familien.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr beginnen im Rat mit der Augustsitzung.
Um die Maßnahme bei den Beratungen noch zu berücksichtigen, kann die Sitzung der
Bezirksvertretung Mülheim am 06.09.2021 nicht abgewartet werden.
gez. Alexander Lünenbach gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks
Alexander Lünenbach Dr. Thomas Portz Torsten Tücks (FDP)
(SPD-Fraktionsvorsitzender) (CDU-Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1303/2021
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 04.06.2021
- Erstellt
- 04.06.2021 15:05