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AN/1303/2021

Stadtteilmütter- Verstetigung ab 2022

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 04.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.06.2021, TOP 8.1.16

Dringlichkeits-Antrag an die BV Verstetigung STM

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Dringlichkeits-Antrag an die BV Verstetigung STM

6193 Zeichen

SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)   
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
-------------------------------------------------------------------------- 
 
Gleichlautend an: 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim   
   Köln, den 04.06.2021 
 
                                                                                                                    
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der BV 9 am 14.06.2021 
Stadtteilmütter- Verstetigung ab 2022 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, 
nachstehen-den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Fortführung des 
erfolgreichen Mülheimer Stadtteilmütterprojektes mit sechs Stadtteilmüttern und zwei 
sozialpädagogischen Fach-kräften (einschließlich Projektleitung) dauerhaft ab dem Jahr 2022 
sicherzustellen. Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 299.606,00 € sind zunächst im Rahmen 
der Aufstellung des Haushalts 2022 zu berücksichtigen. 
 
Begründung 
 
Nach Abschluss der Förderphase Mülheim 2020 sind aktuell bis Ende 2021 vier Stadtteilmütter 
sozialversicherungspflichtig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von je 19,5 Stunden beschäftigt 
und werden über das Bezirksjugendamt Mülheim beauftragt und finanziert. Zwei weitere 
Stadtteilmütter werden ebenfalls mit je 19,5 Wo.-Std. bis zum Jahresende 2021 von fünf Kölner 
Stiftungen für die Durchführung eines Mikroprojektes: „Gesundheitsförderung von sozial 
benachteiligten Kindern neu zugewanderter EU-Bürger in Köln-Mülheim“ finanziert. 
 
Die Stadtteilmütter, die alle über einen Migrationshintergrund verfügen und viele verschie dene 
Sprachen sprechen, wurden selbst über das Programm MÜLHEIM 2020 in den Arbeitsmarkt 
integriert und werden weiterhin über eine Teilzeitstelle Projektleitung bei der CSH koordiniert 
und angeleitet. 
 
Eine der sechs ausgebildeten Stadtteilmütter hat zwischenzeitlich einen Bachelor in Sozialer 
Arbeit erworben, die Projektleitung verfügt über einen pädagogischen Hochschulabschluss. 
Insofern kann das Projekt Stadtteilmütter auch Aufgaben der sozialpädagogischen Bera tung, 
Betreuung und Familienhilfe durchführen und die anderen Stadtteilmütter als Ergänzungskräfte 
anleiten. 
 
Die Stadtteilmütter erreichen gemeinsam jährlich ca. 600 Familien mit über 1.200 Kindern. Die 
Familien erhalten bedarfsgerechte Hilfen zu allen wichtigen Themen (z.B. Existenzsicherung, 
Krankenversicherung und Gesundheitsförderung, Bildungsförderung und Elterngespräche, 
Vermittlung in Integrationskurse, Hilfen bei Wohnungsproblemen, familiären Problemen, 
Erziehungsproblemen, Aufenthaltsstatus u.a. Es erfolgt eine enge Kooperation mit der  Sozial-

und Familienberatung der CSH, der Sozialraum-koordination, mit dem Jugendamt, den örtlichen 
Schulen, OGS und Kitas, dem IKD/Kommunalen Integrationszentrum, mit Kinderärzt*innen, 
dem Zentrum für Früherkennung und Frühförderung, Jugendzentren, Bürger- und 
Stadtteilzentren und vielen anderen Einrichtungen und Fachdiensten.  
 
Die Stadtteilmütter nehmen jährlich über 3.500 Termine mit den betreuten Familien wahr. Sie 
begleiten Familien aus über 30 Herkunftsländern. Schwerpunktländer sind hierbei die T ürkei, 
Bulgarien, Syrien, Afghanistan, Iran, Irak und verschiedene Länder des afrikanischen 
Kontinentes. 
 
Sollte die Finanzierung über die Stadt Köln zum 31.12.2021 enden, ginge dieses wichtige 
Integrationsprojekt im Stadtbezirk Mülheim endgültig verloren. Neben dem Verlust der 
Arbeitsplätze für die Stadtteilmütter würde damit auch eindeutig gegen die Zielsetzung der 
Nachhaltigkeit beim Einsatz der Fördermittel Mülheim 2020 verstoßen. 
 
Auch ginge ein wichtiges Element der präventiven, begleitenden und nachsorgenden Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfe verloren, das nach Aussage der Leitung des Bezirksjugendamtes 
Köln-Mülheim zu erheblichen jährlichen Kosteneinsparungen im Bereich der 
Fachleistungsstunden der HzE-Maßnahmen beiträgt. 
 
Die Stadtteilmütter sind nach mittlerweile 10jähriger Tätigkeit erfahrene Fachkräfte und im 
Stadtbezirk Mülheim etabliert. Sie verfügen über Zugänge zu allen Migranten-Communities, zu 
denen Behörden, die Clearingstelle und andere Einrichtungen kaum Zugang gefunden haben. 
Neben der Komponente der aufsuchenden Angebote hat sich mittlerweile eine „Komm -Struktur“ 
entwickelt. Die Familien, die bedarfsgerechte Hilfen durch ganzheitliche Betreuung, Begleitung, 
Sprach- und Kulturmittlung erhalten haben, empfehlen die Hilfen weiter in ihre m sozialen 
Umfeld.  
 
Die aktuellen Erfordernisse der Pandemiebekämpfung, aber auch die  prekäre Situation der 
Kindergesundheit im Stadtbezirk Mülheim, die besonderen Integrationsaufgaben in den Schulen 
sowie das Jugendamt bedürfen dieser professionellen Unterstützung.  
 
Nicht zuletzt erfüllen die Stadtteilmütter das in § 5 SGB VIII verankerte Wunsch - und Wahlrecht 
der Familien, sofern die hier entstehenden Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Das sind 
sie im Falle der Stadtteilmütter nicht, denn nach Berechnungen des Bezirksjugendamtes liegt 
der Effekt der Kosteneinsparung durch die Stadtteilmütter weit über den Kosten zum Betrieb der 
Einrichtung.   
 
Eine dauerhafte existenzsichernde Grundfinanzierung der Stadtteilmütter wäre ein nachhaltiger 
Beitrag zur Erfüllung der wichtigen städtischen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, der 
Bildungs- und Gesundheitsförderung und Integration der Familien.   
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr beginnen im Rat mit der Augustsitzung.  
Um die Maßnahme bei den Beratungen noch zu berücksichtigen, kann die Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim am 06.09.2021 nicht abgewartet werden. 
 
 
      gez. Alexander Lünenbach       gez. Thomas Portz      gez. Torsten Tücks   
   Alexander Lünenbach              Dr. Thomas Portz  Torsten Tücks (FDP) 
(SPD-Fraktionsvorsitzender)  (CDU-Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1303/2021
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
04.06.2021
Erstellt
04.06.2021 15:05