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1874/2020

Realisierung des Park+Ride-Parkplatzes an der Stadtbahnhaltestelle Röttgensweg in Köln-Rath/Heumar

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.08.2020, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3056 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1874/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
 
Realisierung des Park+Ride-Parkplatzes an der Stadtbahnhaltestelle Röttgensweg in Köln-
Rath/Heumar 
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 12.03.2020 unter TOP 9.2.2 einen 
Anfrage zur „Realisierung des Park+Ride-Parkplatzes an der Stadtbahnhaltestelle Röttgensweg in 
Köln-Rath/Heumar“ (AN/0300/2020) gestellt, die wie folgt lautet: 
 
„Die Bezirksvertretung Kalk hat bereits am 15.03.1984, TOP 4.3, einstimmig beschlossen, die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, unmittelbar an der Stadtbahnhaltestelle Röttgensweg 
in Köln-Rath/Heumar einen Park+Ride-Parkplatz mit 34 Stellplätzen einzurichten. Der entsprechende 
Bebauungsplan wurde unseres Wissens 1984 beschlossen. 
 
Warum wurde dies bisher nicht umgesetzt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Haltestelle Röttgensweg ist etwa 500 m von der Endhaltestelle Königsforst entfernt. Mit der dort 
existierenden, ca 180 Stellplätze umfassenden P+R-Anlage besteht vor Ort also bereits ein Angebot, 
das den potenziellen Einzugsbereich einer P+R-Anlage am Röttgensweg vollständig abdeckt.  
 
Um die Nachfrage nach einer ausreichenden Zahl an P+R Stellplätzen in diesem Bereich zu bedie-
nen, soll die heute voll ausgelastete Anlage Königsforst erweitert werden. Aus diesem Grund werden 
die Verwaltung und die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) als Eigentümerin und Betreiberin der An-
lage eine Potenzialanalyse beauftragen, um den notwendigen Erweiterungsbedarf zu ermitteln und 
damit einen Beschluss des Verkehrsausschuss vom 28.10.2019 (TOP 1.2) umsetzen (s. 
AN/1124/2019). 
 
Durch die integrierte Lage der Haltestelle Röttgensweg in einem Wohngebiet ist die Einrichtung einer 
P+R-Anlage aus verkehrlicher Sicht an dieser Stelle aufgrund der induzierten, zusätzlichen Pkw-
Verkehre nicht zu empfehlen. Darüber hinaus ist lagebedingt auch ein vergleichsweise hoher Anteil 
an zweckfremder Nutzung der Anlage zu unterstellen. 
 
Es steht zu vermuten, dass die genannten Gründe letztlich auch dafür verantwortlich sind, dass die 
Anlage am Röttgensweg in der Vergangenheit, trotz vorliegendem Baurecht durch einen Bebauungs-
plan, nie realisiert wurde. Die genauen Umstände konnte die Verwaltung leider rückblickend nicht 
aufklären. Schon bei der Standortanalyse möglicher Erweiterungen oder Neueinrichtungen von P+R-
Anlagen im Rahmen des städtischen P+R-Konzepts aus dem Jahr 1992 war der Standort nicht unter 
den 85 untersuchten Standorten vertreten. 
 
Wenn sich im Rahmen der Planungen zur Erweiterung der P+R-Anlage Königsforst herausstellen 
sollte, dass vor Ort keine auskömmliche Anzahl zusätzlicher Stellplätze umgesetzt werden kann, be-
hält sich die Verwaltung jedoch vor, die im Bebauungsplan als P+R-Platz festgesetzte Fläche am 
Röttgensweg als eine potenzielle Alternativfläche noch einmal eingehender zu prüfen.

2

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Röttgensweg

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Details

Aktenzeichen
1874/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.07.2020
Erstellt
18.06.2020 16:55