1874/2020
Realisierung des Park+Ride-Parkplatzes an der Stadtbahnhaltestelle Röttgensweg in Köln-Rath/Heumar
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3056 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1874/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 Realisierung des Park+Ride-Parkplatzes an der Stadtbahnhaltestelle Röttgensweg in Köln- Rath/Heumar Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 12.03.2020 unter TOP 9.2.2 einen Anfrage zur „Realisierung des Park+Ride-Parkplatzes an der Stadtbahnhaltestelle Röttgensweg in Köln-Rath/Heumar“ (AN/0300/2020) gestellt, die wie folgt lautet: „Die Bezirksvertretung Kalk hat bereits am 15.03.1984, TOP 4.3, einstimmig beschlossen, die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, unmittelbar an der Stadtbahnhaltestelle Röttgensweg in Köln-Rath/Heumar einen Park+Ride-Parkplatz mit 34 Stellplätzen einzurichten. Der entsprechende Bebauungsplan wurde unseres Wissens 1984 beschlossen. Warum wurde dies bisher nicht umgesetzt?“ Antwort der Verwaltung: Die Haltestelle Röttgensweg ist etwa 500 m von der Endhaltestelle Königsforst entfernt. Mit der dort existierenden, ca 180 Stellplätze umfassenden P+R-Anlage besteht vor Ort also bereits ein Angebot, das den potenziellen Einzugsbereich einer P+R-Anlage am Röttgensweg vollständig abdeckt. Um die Nachfrage nach einer ausreichenden Zahl an P+R Stellplätzen in diesem Bereich zu bedie- nen, soll die heute voll ausgelastete Anlage Königsforst erweitert werden. Aus diesem Grund werden die Verwaltung und die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) als Eigentümerin und Betreiberin der An- lage eine Potenzialanalyse beauftragen, um den notwendigen Erweiterungsbedarf zu ermitteln und damit einen Beschluss des Verkehrsausschuss vom 28.10.2019 (TOP 1.2) umsetzen (s. AN/1124/2019). Durch die integrierte Lage der Haltestelle Röttgensweg in einem Wohngebiet ist die Einrichtung einer P+R-Anlage aus verkehrlicher Sicht an dieser Stelle aufgrund der induzierten, zusätzlichen Pkw- Verkehre nicht zu empfehlen. Darüber hinaus ist lagebedingt auch ein vergleichsweise hoher Anteil an zweckfremder Nutzung der Anlage zu unterstellen. Es steht zu vermuten, dass die genannten Gründe letztlich auch dafür verantwortlich sind, dass die Anlage am Röttgensweg in der Vergangenheit, trotz vorliegendem Baurecht durch einen Bebauungs- plan, nie realisiert wurde. Die genauen Umstände konnte die Verwaltung leider rückblickend nicht aufklären. Schon bei der Standortanalyse möglicher Erweiterungen oder Neueinrichtungen von P+R- Anlagen im Rahmen des städtischen P+R-Konzepts aus dem Jahr 1992 war der Standort nicht unter den 85 untersuchten Standorten vertreten. Wenn sich im Rahmen der Planungen zur Erweiterung der P+R-Anlage Königsforst herausstellen sollte, dass vor Ort keine auskömmliche Anzahl zusätzlicher Stellplätze umgesetzt werden kann, be- hält sich die Verwaltung jedoch vor, die im Bebauungsplan als P+R-Platz festgesetzte Fläche am Röttgensweg als eine potenzielle Alternativfläche noch einmal eingehender zu prüfen. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Röttgensweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1874/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.07.2020
- Erstellt
- 18.06.2020 16:55