1834/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.06.2025 betreffend der "Entwicklung von Suchthilfen für Crack-Konsumierende und Umsetzung beschlossener Maßnahmen (AN/0776/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5441 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 16.06.2025 1834/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 17.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.06.2025 betreffend der "Entwicklung von Suchthilfen für Crack-Konsumierende und Umsetzung beschlossener Maßnahmen" (AN/076/2025) Mit der Anfrage AN/0776/2025 stellt die SPD-Fraktion die nachfolgenden Fragen: 1. Gibt es einen aktuellen Sachstand zur Beteiligung der Stadt Köln an einem Modellpro- jekt zur kontrollierten Abgabe eines Crack-Ersatzstoffs, wie vom Gesundheitsdezer- nenten angeregt? 2. Welche rechtlichen und fachlichen Handlungsspielräume bestehen für die Stadt Köln aktuell, um das Teilen oder den Kleinhandel von Drogen in Konsumräumen zu tolerie- ren? 3. Welche gesetzlichen Änderungen auf Landes- oder Bundesebene wären erforderlich, um die kontrollierte Abgabe von harten Drogen (wie von PP Johannes Hermanns an- geregt) oder von Originalsubstituten (bei Heroin schon möglich) bzw. die Tolerierung des Mikrohandels in Köln zu ermöglichen? 4. Wie weit ist die Umsetzung des Ratsbeschlusses „Zunehmende Verwahrlosung in Köln – Lösungswege für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und gegen Stillstand“ fort- geschritten, und welche konkreten Maßnahmen wurden bislang umgesetzt? 5. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung über geplante Projekte in anderen deutschen und internationalen Städten – insbesondere über das Crack-Hilfezentrum in Frankfurt und das Vorgehen in Dortmund – vor, und wie bewertet sie deren Übertrag- barkeit auf die Situation in Köln? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1) Das Gesundheitsamt sieht weiterhin den Bedarf, dem zunehmenden Crackkonsum mit weite- ren therapeutischen Möglichkeiten zu begegnen und ist auch bereit, sich an einem Modellpro- jekt zur kontrollierten Abgabe eines "Crack-Ersatzstoffes" zu beteiligen. Dazu steht das Gesundheitsamt mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und der Suchtkooperation NRW im Austausch und hat ein Konzept für ein Mo- 2 dellprojekt zur Off-Label-Vergabe von möglichen Substitutionsmedikamenten (z.B. Lisdexam- fetamin) bei Kokain- bzw. Crackabhängigkeit erarbeitet. Off-Label bedeutet, dass ein Arznei- mittel eingesetzt wird, dass für diese Indikation (noch) keine Zulassung erhalten hat, aus An- wendungsbeobachtungen bei anderen Diagnosen aber ein Nutzen für diesen Einsatz ableit- bar ist. Die Verantwortung liegt bei den verschreibenden Ärztinnen und Ärzten. Zum Hintergrund der Arzneimittelzulassung: Jedes Arzneimittel, das in einer europäischen Apotheke erhältlich ist, muss von einer Zulassungsbehörde geprüft und zugelassen sein. In Europa ist dafür die „European Medicines Agency“ (EMA) zuständig; in Deutschland ist es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es bei einer Teilnahme am Modellpro- jekt jedoch noch umfassenden Klärungsbedarf. Dies betrifft die Haftung, das Betäubungsmit- telrecht und das ärztliche Berufsrecht. Um Klärung bemüht sich derzeit das MAGS und steht dazu auch im Austausch mit den beteiligten Ärztekammern. Die Finanzierung eines Modell- projektes zur kontrollierten Abgabe eines "Crack-Ersatzstoffes" ist bisher auch nicht geklärt. Zu 2) Nach § 10a Betäubungsmittelgesetz zur Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen (konkret Abs. 2, 5.) und nach §§ 6 und 11 der Verordnung über den Betrieb von Drogenkon- sumräumen NRW bestehen keine Handlungsspielräume für eine Tolerierung des Mikrohan- dels. Zu 3) Dazu wären Änderungen der unter 2. genannten Gesetzgebungen erforderlich. Zu 4) Der aktuelle Sachstand bezüglich der Prüfung einer Einheit für Sicherheit, Intervention und Prävention wurde dem Rat am 03.04.2025 (Session-Nr. 0764/2025) vorgestellt. Die Koopera- tion zwischen Gesundheitsamt, Ordnungsamt und Polizei gerade im Hinblick auf die Lage am Josef-Haubrich-Hof, dem Drogenkonsumraum am Neumarkt und dem zukünftigen Drogen- konsumraum in Kalk wurde intensiviert. Zu 5) Die Stadtverwaltung ist vertreten bei europa-, bundes- und NRW-weiten Treffen der Betrei- ber*innen von Drogenkonsumräumen und medizinischen Angeboten für Suchtkranke und Ob- dachlose. Auch findet ein regelmäßiger Austausch mit den Betreiber*innen in Zürich statt. Im November 2024 erfolgte ein intensiver Austausch zu den bestehenden und geplanten Hil- feangeboten in Frankfurt zwischen dem dortigen Drogenreferat, dem Kölner Gesundheitsde- zernat und der Polizei Köln vor Ort in Frankfurt. Im Rahmen aller Austausche werden ähnliche Entwicklungen der Szene in den städtischen Hotspots berichtet. Dies betrifft vor allem den deutlich gestiegenen Crack-Konsum mit den entsprechenden Folgen und Herausforderungen für das Hilfesystem. Darüber hinaus nimmt die Stadtverwaltung regelmäßig an den Treffen der Rheinischen Sucht- und Psychiatriekoordinationen teil. Dort werden Erfahrungen und Entwicklungen im Suchthil- febereich zusammen mit Vertreter*innen des MAGS und der Suchtkooperation NRW bespro- chen. Deutlich wird in den Gesprächen, dass die Konzepte der Suchtkoordinationen in NRW auf den gleichen Grundsätzen beruhen; diese werden in den Kommunen und Kreisen - je nach Verfügbarkeit der Ressourcen - ähnlich aufgebaut und umgesetzt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1834/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 05.06.2025 17:17