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AN/1372/2023

Tempo 30 in gesamt Köln Brück

Antrag nach § 3 BV8 (CDU) 28.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.08.2023, TOP 7.3

Antrag nach § 3 (CDU BV8)

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Antrag nach § 3 (CDU BV8)

2588 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) 
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S  
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln  
Telefon (0221) 221 98303  
E-Mail: CDU-BV8@Stadt-Koeln.de 
 
 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247 -273  
51103 Köln  
Tel:  0221-221 98 303  
Fax: 0221-221 98 208  
Cdu-bv 8@stadt-koeln.de  
Internet www.cdu-kalk.de  
 
 
 
 
 
 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 10.08.2023 
AN/1372/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
TOP 7.3 
 
Tempo 30 in gesamt Brück 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, 
 
in Köln-Brück zeichnen sich die Olpener Straße und der Brücker Mauspfad, auch und 
insbesondere als Durchgangsstraßen, durch hohes Verkehrsaufkommen aus. Beide 
Straßen sind in großen Teilen Schulwege und Geschäftsstraßen und nicht überall mit 
(hinreichend) breiten Gehwegen ausgestattet, so dass vor allem auf der Olpener 
Straße zwischen Höhe In der Handschaft bis zur Kreuzung Mauspfad häufig gefährli-
che Situationen  im Straßenverkehr entstehen.  
An den Ortseingängen der beiden Straßen wird häufig mit überhöhter Geschwindig-
keit nach Brück hinein gefahren. Eine Ausnahme ist der Mauspfad von Dellbrück aus 
kommend, da hier Tempo 30 gilt und ein Geschwindigkeitsmesser steht. 
Die vier Wohnquartiere Brücks, die um die beiden genannten Straßen liegen, sind 
Tempo 30-Zonen.  
 
Deshalb stelle ich im Namen der CDU-Fraktion folgenden Antrag:  
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten die Olpener Straße und den Brücker Mauspfad in 
gesamt Brück als eine Tempo 30-Zone einzurichten, da hier Geschäfte, Schulen

und Seniorenheime liegen und die Menschen nicht ausschließlich im unmittel-
baren Umfeld dieser Einrichtungen geschützt werden sollen. Die derzeit in die-
sen Bereichen ausgewiesenen Tempo 30 Teilstücke sind in ihrer Wirkung ein 
Flickenteppich.  
Da die Olpener Straße eine Bundesstraße ist, die im Normalfall nicht in ihrer 
gesamten Länge als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden kann, bitten wir die 
Verwaltung darzulegen welche Kriterien im Falle der Bundesstraße Bergisch 
Gladbacher Straße erfüllt wurden um dort eine Tempo 30 Zone einzurichten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Stefan Clemens Müller   Daniela Topp-Burghardt 
Fraktionsvorsitzender   stellv. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Olpener Straße
  • Gladbacher Straße
  • Brücker Mauspfad
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • In der Handschaft

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1372/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (CDU)
Datum
28.09.2023
Erstellt
10.08.2023 15:19