AN/1372/2023
Tempo 30 in gesamt Köln Brück
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Antrag nach § 3 (CDU BV8)
2588 Zeichen
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@Stadt-Koeln.de Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247 -273 51103 Köln Tel: 0221-221 98 303 Fax: 0221-221 98 208 Cdu-bv 8@stadt-koeln.de Internet www.cdu-kalk.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 10.08.2023 AN/1372/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 TOP 7.3 Tempo 30 in gesamt Brück Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, in Köln-Brück zeichnen sich die Olpener Straße und der Brücker Mauspfad, auch und insbesondere als Durchgangsstraßen, durch hohes Verkehrsaufkommen aus. Beide Straßen sind in großen Teilen Schulwege und Geschäftsstraßen und nicht überall mit (hinreichend) breiten Gehwegen ausgestattet, so dass vor allem auf der Olpener Straße zwischen Höhe In der Handschaft bis zur Kreuzung Mauspfad häufig gefährli- che Situationen im Straßenverkehr entstehen. An den Ortseingängen der beiden Straßen wird häufig mit überhöhter Geschwindig- keit nach Brück hinein gefahren. Eine Ausnahme ist der Mauspfad von Dellbrück aus kommend, da hier Tempo 30 gilt und ein Geschwindigkeitsmesser steht. Die vier Wohnquartiere Brücks, die um die beiden genannten Straßen liegen, sind Tempo 30-Zonen. Deshalb stelle ich im Namen der CDU-Fraktion folgenden Antrag: Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten die Olpener Straße und den Brücker Mauspfad in gesamt Brück als eine Tempo 30-Zone einzurichten, da hier Geschäfte, Schulen und Seniorenheime liegen und die Menschen nicht ausschließlich im unmittel- baren Umfeld dieser Einrichtungen geschützt werden sollen. Die derzeit in die- sen Bereichen ausgewiesenen Tempo 30 Teilstücke sind in ihrer Wirkung ein Flickenteppich. Da die Olpener Straße eine Bundesstraße ist, die im Normalfall nicht in ihrer gesamten Länge als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden kann, bitten wir die Verwaltung darzulegen welche Kriterien im Falle der Bundesstraße Bergisch Gladbacher Straße erfüllt wurden um dort eine Tempo 30 Zone einzurichten. Mit freundlichen Grüßen Stefan Clemens Müller Daniela Topp-Burghardt Fraktionsvorsitzender stellv. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Kalker Hauptstraße 247
- Olpener Straße
- Gladbacher Straße
- Brücker Mauspfad
- Bergisch Gladbacher Straße
- In der Handschaft
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1372/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (CDU)
- Datum
- 28.09.2023
- Erstellt
- 10.08.2023 15:19