2209/2017
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2016
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2209/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2016 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln mit einer Bilanzsumme von 392.724.894,87 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 4.809.872,86 Euro fest. 2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2016 von 4.809.872,86 Euro auf das Geschäftsjahr 2017 vorgetragen wird. 3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 14.11.2016 benannte und von der Gemeindeprü- fungsanstalt NRW (GPA) gemäß § 106 GO NRW bestellte Prüfer für den Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (s. Anlage 1, III). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat das Geschäftsjahr 2016 mit einem Verlust von 4.809.872,86 Euro (Vorjahr: 4.598.913,90 Euro) abgeschlossen. Den Aufwendun- gen von 15.512.497,53 Euro (Vorjahr: 72.626.561,35 Euro) standen dabei Erträge von 10.702.624,67 Euro (Vorjahr: 68.027.647,45 Euro) gegenüber. Da der Verlust 2016 des Veranstaltungszentrums nicht aus städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser erneut auf neue Rechnung vorzu- tragen. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 21.612.753,16 Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag 31.12.2016 ein kumulierter Gesamtverlust von 26.422.626,02 Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Ei- genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Abs. 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausgleichs von Altverlusten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird verwiesen auf die sepa- rate Vorlage Nr. 2176/2017, die in gleicher Sitzung behandelt wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2016 – bei Verrech- nung der Verlustvorträge aus Vorjahren, jedoch ohne Berücksichtigung des noch nicht festgestellten Jahresergebnisses 2016 – 175.454.126,97 Euro, wobei 21.000.000,00 Euro auf das Stammkapital, 176.066.880,13 Euro auf die Kapitalrücklage und -21.612.753,16 Euro auf die aus den Vorjahren auf- gelaufenen Verlustvorträge des Veranstaltungszentrums entfallen. Als wesentlicher Geschäftsvorfall ist im Geschäftsjahr 2016 die Übertragung des Grundstückes Br ü- gelmannstraße/Pfälzischer Ring aus dem allgemeinen Liegenschaftsvermögen in das Sonderverm ö- gen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hervorzuheben mit der A b- sicht, das Grundstück an die Koelnmesse GmbH zur Errichtung eines Parkhauses zu verpachte n (Ratsvorlage-Nr. 2078/2016). Die Übertragung erfolgte zum 01.07.2016 im Wege der Kapitalerh ö- hung zum Buchwert von 3.933.697 Euro und führte zu einer entsprechenden Stärkung des Eigenkapi- tals der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Ferner konnte in 2016 eine Einigung im Rechtsstreit Messehallen zwischen der Grundstücksgesel l- schaft Köln Messe 15 - 18 GbR, der Koelnmesse GmbH und dem Veranstaltungszentrum Köln au s- gehandelt werden (siehe C. Risikobericht des beigefügten Lageberichtes). Der Vergleichsentwurf, der der Europäischen Kommission derzeit zur Prüfung vorliegt, führt im Rahmen der hälftigen Schaden s- übernahme zu einer Effektivbelastung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in Höhe von 57,2 Mio. €, für die bereits im Jahresabschluss 2015 eine entsprechende Rückstellung berücksichtigt wurde. Da der ausgehandelte Schadensanteil der Stadt Köln die Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Einric h- tung übersteigt, sollen die Mittel im Rahmen des Verlustausgleiches gemäß § 10 Abs. 6 EigVO aus dem allgemeinen stä dtischen Haushalt bereitgestellt werden. Hierfür wurde bereits im Jahresa b- schluss der Stadt Köln des Haushaltsjahres 2014 – dem Jahr, in dem die Vergleichsverhandlungen aufgenommen wurden –eine Rückstellung in Höhe von 57,2 Mio. Euro gebildet. Von Seiten d es Ver- anstaltungszentrums ist daher eine entsprechende Forderung gegen die Stadt Köln eingebucht, so dass sich für den Eigenbetrieb aus dem Vergleich keine ergebniswirksamen Effekte ergeben. 3 Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung selbst unmittelbar keine eigene unternehmerische Tätigkeit entfaltet, wird deren finanzielle und wirtschaftliche Situation darüber hinaus durch die Ergebnisse, die aus dem Betrieb der an die KölnKongress GmbH und die KölnMusik GmbH verpachteten Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen, Flora und Philharmonie resultieren, geprägt. Die Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH von 4.726.292,64 Euro sowie die auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 01.10.2013 vorgenommene Rücklagenentnahme bei der KölnMusik GmbH zur Finanzierung des AchtBrücken-Festivals 2016 in Höhe von 639.900 Euro führt beim Veranstaltungszentrum zu einer Abwertung der Finanzanlage von insgesamt 5.366.192,64 Euro. Auch die KölnKongress GmbH er- wirtschaftete im Geschäftsjahr 2016 einen Verlust von 693.756,35 Euro, der aufgrund des bestehen- den Ergebnisabführungsvertrages in voller Höhe von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ausge- glichen wurde. Neben der Verlustübernahme der Tochtergesellschaften KölnMusik GmbH und KölnKongress GmbH wird das Jahresergebnis des Veranstaltungszentrums nach wie vor insbesondere bestimmt von den Zinsaufwendungen (4.153.676,46 Euro) und den Abschreibungen auf Sachanlagen (3.562.767,75 Euro), die aus den in den einzelnen Objekten in der Vergangenheit durchgeführten Investitionen herrühren. Nach dem durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH im Jahre 2002 durchge- führten US-Lease-Transaktion letztmalig erzielten positiven Jahresergebnis hat das Veranstaltungs- zentrum trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 3,0 Mio. Euro mangels weiterer nachhaltiger Erträge auch in 2016 wiederum einen Verlust in Millionenhöhe erwirtschaftet. Da – wie oben ausgeführt - auch der Jahresfehlbetrag 2016 wieder gegen das Eigenkapital verrech- net werden soll, führt dies für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu einer weiteren Verschlechterung der Liquiditäts- und Finanzlage, die auch nicht durch die für die kommenden Jahre vorgesehenen Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt kompensiert werden kann. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW beabsichtigt daher, den vom Wirtschaftsprüfer erteilten Bestäti- gungsvermerk wie folgt zu ergänzen (s. Anlage 2): „Aufgrund seiner Struktur ist der Betrieb dauerhaft auf Zuschüsse der Stadt Köln angewiesen.“ Das Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als reine „Besitzgesellschaft“ stützte sich bisher im Wesentlichen auf die Risikofrüherkennungssysteme der einzelnen Betriebsgesellschaf- ten, da hier die eigentlichen Unternehmensrisiken der Einrichtung zu sehen sind. Ein in sich ge- schlossenes eigenes Risikofrüherkennungssystem wurde in 2015 implementiert. Die turnusmäßige Berichterstattung über bestehende Risiken erfolgt mit Mitteilung (Vorlagen-Nr. 2262/2017) in der Sit- zung des Betriebsausschusses am 25.09.2017. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss 2016 ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1, insbe- sondere aus dem unter II aufgeführten Lagebericht der Betriebsleitung. Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten den vollständigen Bericht des Jahresabschlussprü- fers mit gesonderter Post. Der Beschlussvorlage sind beigefügt als Anlage 1 Jahresabschluss Veranstaltungszentrum 2016 Anlage 2 Schreiben der GPA NRW bezüglich der Ergänzung des Bestätigungsvermerks des Jahresabschlussprüfers
Anlage 2 - Testat GPA
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Seite 1 von 1 Sehr geehrte Frau Gerstenberg, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH hat mir am 15.08.2017 den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 übersandt. Zwischenzeitlich wurde der Bericht von mir ausgewertet. Dabei haben sich keine Besonderheiten ergeben, die aus meiner Sicht meine Teilnahme an einer Schlussbesprechung erfordern. Den vom Wirtschaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk beabsichtige ich jedoch wie folgt zu ergänzen: „Aufgrund seiner Struktur ist der Betrieb dauerhaft auf Zuschüsse der Stadt Köln angewiesen. “ Die im Prüfbericht enthaltenen Bemerkungen, Hinweise und Anregungen bitte ich zu beachten. Sobald mir die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses vorliegen, werde ich Ihnen meinen abschließenden Vermerk zu dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer übersenden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhält eine Durchschrift dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gregor Loges GPA NRW, Postfach 10 18 79, 44608 Herne Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne www.gpa.nrw.de 29.08.2017 Prüfung des Jahresabschlusses des Betriebes „Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln“ zum 31.12.2016 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln Frau Friederike Gerstenberg Stadt Köln/Kämmerei Heumarkt 14 50667 Köln Gregor Loges Prüfung und Beratung t 02323/1480 - 117 m 0162/21 57 831 f 02323/1480 - 333 e gregor.loges@gpa.nrw.de
Anlage 1 - Veranstaltungszentrum-Testat-Exemplar-31.12.2016
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Heinrichstraße 1
- Pfälzischer Ring
- Heumarkt 14
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Details
- Aktenzeichen
- 2209/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27