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AN/2084/2023

Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen

SPD Anfrage nach § 4 22.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.04.2024, TOP 11.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2469 Zeichen

An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Elfi Scho-Antwerpes 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.11.2023 
 
AN/2084/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 
 
Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Kunst 
und Kultur am 28.11.2023 zu setzen. 
 
Im November 2020 hat der Bundesfinanzhof in seinem „Berghain-Urteil“ richtungsweisend ent-
schieden, dass „Clubnächte“ dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen und steuerlich 
wie Konzerte zu behandeln sind. Zwischenzeitlich hat der Rat der Stadt Düsseldorf eine Neu-
fassung seiner Vergnügungssteuersatzung beschlossen, aus der hervorgeht, dass „herkömm-
liche Tanzveranstaltungen“ zur Steigerung der Attraktivität von Clubs, Diskotheken und Kul-
turbetrieben nicht mehr nach der Vergnügungssteuersatzung besteuert werden. Es stellt sich 
nun die Frage, ob eine solche Steuer in Köln heute noch zeitgemäß und rechtmäßig ist und 
ihren ursprünglichen Zweck tatsächlich erfüllt. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Inwiefern spiegelt das "Berghain-Urteil" von 2020 die Entwicklung der rechtlichen Be-
wertung von Clubnächten wider und welche rechtlichen Auswirkungen auf die Vergnü-
gungssteuer in Köln hat dieses Urteil? 
2. Wie haben sich die Rahmenbedingungen, die zur Einführung der Tanzsteuer in Köln 
führten, im Laufe der Zeit verändert und rechtfertigen sie weiterhin das Bestehen die-
ser Steuer?

- 2 - 
 
3. Welche Auswirkungen hat die fortbestehende Tanzsteuer auf die finanzielle Belas-
tung der Clubbetreiber, insbesondere vor dem Hintergrund von Rückforderungen der 
Corona-Hilfen und steigenden Betriebskosten? 
4. Inwiefern könnte die Abschaffung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen in 
Köln, ähnlich wie in Düsseldorf und Berlin, den Kulturbetrieb und die Clubszene stär-
ken? 
 
Wir bitten, die Beantwortung der Anfrage auch den Ausschüssen WiA und FiA zur Kenntnis zu 
geben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Hubertus Tempski 
SPD – Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.04.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2084/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
22.11.2023
Erstellt
22.11.2023 11:11