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Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen

SPD Anfrage nach § 4 AN/2084/2023 vom 22.11.2023

Stand: Am 30.04.2024 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.11.2023 AN/2084/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Kunst und Kultur am 28.11.2023 zu setzen. Im November 2020 hat der Bundesfinanzhof in seinem „Berghain-Urteil“ richtungsweisend ent- schieden, dass „Clubnächte“ dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen und steuerlich wie Konzerte zu behandeln sind. Zwischenzeitlich hat der Rat der Stadt Düsseldorf eine Neu- fassung seiner Vergnügungssteuersatzung beschlossen, aus der hervorgeht, dass „herkömm- liche Tanzveranstaltungen“ zur Steigerung der Attraktivität von Clubs, Diskotheken und Kul- turbetrieben nicht mehr nach der Vergnügungssteuersatzung besteuert werden. Es stellt sich nun die Frage, ob eine solche Steuer in Köln heute noch zeitgemäß und rechtmäßig ist und ihren ursprünglichen Zweck tatsächlich erfüllt. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Inwiefern spiegelt das "Berghain-Urteil" von 2020 die Entwicklung der rechtlichen Be- wertung von Clubnächten wider und welche rechtlichen Auswirkungen auf die Vergnü- gungssteuer in Köln hat dieses Urteil? 2. Wie haben sich die Rahmenbedingungen, die zur Einführung der Tanzsteuer in Köln führten, im Laufe der Zeit verändert und rechtfertigen sie weiterhin das Bestehen die- ser Steuer? - 2 - 3. Welche Auswirkungen hat die fortbestehende Tanzsteuer auf die finanzielle Belas- tung der Clubbetreiber, insbesondere vor dem Hintergrund von Rückforderungen der Corona-Hilfen und steigenden Betriebskosten? 4. Inwiefern könnte die Abschaffung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen in Köln, ähnlich wie in Düsseldorf und Berlin, den Kulturbetrieb und die Clubszene stär- ken? Wir bitten, die Beantwortung der Anfrage auch den Ausschüssen WiA und FiA zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Hubertus Tempski SPD – Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 30.04.2024

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 11.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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