0212/2019
Verlängerung der Anerkennung von plusKITAs und von Kitas mit zusätzlicher Sprachförderung nach §§ 16 a und b sowie 21a und b KiBiz
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0212/2019 Freigabedatum 29.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung der Anerkennung von plusKITAs und von Kitas mit zusätzlicher Sprachförderung nach §§ 16 a und b sowie 21a und b KiBiz und Verlängerung der städtischen Förderung von Kitas in Stadtteilen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko bis zum Inkrafttreten der KiBiz-Reform Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, seine Auswahlentscheidung vom 17.06.2014 (Session 1744/2014) über die Au f- nahme von Kindertageseinrichtungen in die Landesförderung von plusKITA-Einrichtungen und Kindertageseinrichtungen mit zusätzlicher Sprachförderung nach §§ 16a und b und 21a und b KiBiz sowie über die Zuteilung von städtischen Mitteln für Kindertageseinrichtungen in Stadttei- len mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko bis zum Inkrafttreten der geplanten KiBiz-Reform, vo- raussichtlich zum Kindergartenjahr 2020/21 zu verlängern. Die Finanzierung ist gesichert. Die entsprechenden Landesmittel und städtischen Mittel stehen zur Verfügung bzw. sind im Haus- halt eingestellt. beauftragt die Verwaltung, nach Vorliegen eines Gesetzentwurfes zur KiBiz-Reform, mit der die Finanzierung der Kindertagesbetreuung neu geregelt werden soll, einen Vorschlag zur zukünfti- gen Ausgestaltung und örtlichen Festlegung der Förderung von Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko mit Landes- und städtischen Mitteln zu unter- breiten. Dabei ist ggf. eine aktualisierte bzw. neue Auswahlentscheidung des Jugendhilfeau s- schusses vorzusehen. Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründ. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Land Nordrhein-Westfalen sieht seit dem 2. KiBiz -Änderungsgesetz 2014 unter anderem Lan- deszuschüsse für plusKITAs (landesweit insgesamt 45 Mio. Euro) und für zusätzliche Sprachförd e- rung (landesweit insgesamt 25 Mio. Euro) nach den §§ 16a und b sowie 21a und b KiBiz vor. Die Mit- tel werden in einem ersten Schritt nach eine m gesetzlichen Schlüssel auf die Jugendämter und in einem zweiten Schritt nach Maßgaben der örtlichen Jugendhilfeplanung und dabei gestützt auf eine Kriterien geleitete Fördersystematik an ausgewählte Kindertageseinrichtungen verteilt. Auf Köln entfallen an Landeszuschüssen 3,175 Mio. Euro für plusKITA und 2,005 Mio. Euro für z u- sätzliche Sprachförderung, insgesamt 5,180 Mio. Euro. Der Jugendhilfeausschuss hat am 17.06.2014 (Session 1744/2014) Auswahlkriterien und die en t- sprechende Anerkennung im einzelnen benannter Kindertageseinrichtungen in Köln als plusKITAs bzw. als Einrichtungen mit zusätzlicher Sprachförderung beschlossen. Seitdem erhalten 127 plu s- KITAS zusätzliche Landesfördermittel von jeweils rund 25.000 Euro und 401 Kitas zusätzliche La n- desfördermittel für zusätzliche Sprachförderung von jeweils 5.000 Euro. Es ergeben sich hierbei keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Köln, da es sich um eine reine Landesförderung han- delt, die in voller Höhe an die Träger der ausgewählten Kindertageseinrichtungen weiter geleitet wird. Da nach §§ 21a und 21b KiBiz die Aufnahme von Kindertageseinrichtungen in die Landesförderung in der Regel für fünf Jahre erfolgt, war der zugrunde liegende Beschluss des Jugendhilfeausschusses auf fünf Jahre befristet. S eine Gültigkeit läuft damit zum Ende des Kindergartenjahres 2018/19, also zum 31.07.2019 aus. 3 Der Jugendhilfeausschuss hatte außerdem beschlossen, die bestehende, freiwillige städtische, histo- risch gewachsene Förderung einzelner Kindertageseinrichtungen i n sogenannten „sozialen Bren n- punkten“ weiter zu entwickeln. Diese Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 2 Mio. Euro sind im System der Kindertagesbetreuung gehalten worden. Dabei wurden die Mittel auf Grundlage der Wei- terentwicklung des Begriffs „soziale Brennpunkte“ im KiBiz geprüft und einer neuen Bewertung unter- zogen. 1,1 Mio. Euro sind neu nach den gleichen objektiven Kriterien verteilt worden, wie sie für plus- KITA-Einrichtungen zu Grunde liegen. Auch die Verteilung dieser Mittel ist zunächst für ein en Zeitraum von fünf Jahren festgelegt worden, wodurch die „Bildungsgerechtigkeitsmittel“ des Landes für plusKITA verstärkt werden konnten. Es konnten weiteren 45 Kindertageseinrichtun- gen, die vielen Kindern mit hohem Armutsrisiko verbesserte Bildungschanc en eröffnen, Zu- schüsse für qualitative Weiterentwicklungen, insbesondere für zusätzliches Personal gewährt werden. 39 Kindertageseinrichtungen „in sozialen Brennpunkten“, die schon seit mindestens den 1980er Jahren mit freiwilligen Fördermitteln unterstützt werden, war unter der Voraussetzung einer ge- sicherten Finanzierung ein teilweiser Bestandsschutz für fünf Jahre in Höhe von insgesamt rund 900.000 Euro eingeräumt worden. Die Mittel sind im Teilergebnisplan 0603, Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15, Transferaufwen- dungen im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht gegenwärtig eine umfassende KiBiz -Reform vor, mit der dem Vernehmen nach insbesondere die Finanzierung der Kindertagesbetreuung neu geregelt werden soll. Es wird aktuell erwartet, dass in 2019 ein Gesetzentwurf vorliegen wird, sodass nach entspreche n- dem Beschluss des Landtags eine Reform zum Kindergartenjahr 2020/21 in Kraft treten könnte. Es ist noch nicht bekannt, ob die Fördertatbestände „plusKITA“ und „zusätzliche Sprachförderung“ in Höhe und Form erhalten bleiben, sie ggf. mit anderen „Sonderförderungen“ kombiniert werden oder mö g- licherweise in neue, allgemeine Finanzierungsregelungen integriert werden. Es ist zu erwarten, dass die besondere Förderung von Kitas in Stadtteilen mit hohem Armutsrisiko nicht komplett entfällt. Mit Rundschreiben vom 08.01.2019 hat der Landschaftsverband Rheinland/ das Landesjugendamt noch einmal bestätigt, dass die Landesförderung für plusKITA und zusätzliche Sprachförderung auch im Kindergartenjahr 2019/20 fortgesetzt wird. Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund der absehbaren KiBiz -Reform vor, den am 17.06.2014 gefassten Beschluss des Jugendhilfeausschusses b is zum Inkrafttreten der KiBiz -Reform, voraus- sichtlich zum Kindergartenjahr 2020/21 zu verlängern. Die Verwaltung beabsichtigt, nach Vorliegen eines Gesetzentwurfes zur KiBiz-Reform und in Kenntnis der neuen Regelungen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung dann einen Vorschlag zur zukünf- tigen Ausgestaltung und örtlichen Festlegung der Förderung von Kindertageseinrichtungen in Stadt- teilen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko mit Landes- und städtischen Mitteln zu unterbreiten. Da- bei ist ggf. eine aktualisierte bzw. neue Auswahlentscheidung des Jugendhilfeausschusses vorzuse- hen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0212/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.01.2019
- Erstellt
- 16.01.2019 16:32