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0212/2019

Verlängerung der Anerkennung von plusKITAs und von Kitas mit zusätzlicher Sprachförderung nach §§ 16 a und b sowie 21a und b KiBiz

Beschlussvorlage Ausschuss 29.01.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.02.2019, TOP 2.3.3

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7614 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0212/2019 
Freigabedatum  29.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung der Anerkennung von plusKITAs und von Kitas mit zusätzlicher 
Sprachförderung nach §§ 16 a und b sowie 21a und b KiBiz und Verlängerung der städtischen 
Förderung von Kitas in Stadtteilen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko bis zum 
Inkrafttreten der KiBiz-Reform 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Jugendhilfeausschuss 
 beschließt, seine Auswahlentscheidung vom 17.06.2014 (Session 1744/2014) über die Au f-
nahme von Kindertageseinrichtungen in die Landesförderung von plusKITA-Einrichtungen und 
Kindertageseinrichtungen mit zusätzlicher Sprachförderung nach §§ 16a und b und 21a und b 
KiBiz sowie über die Zuteilung von städtischen Mitteln für Kindertageseinrichtungen in Stadttei-
len mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko bis zum Inkrafttreten der geplanten KiBiz-Reform, vo-
raussichtlich zum Kindergartenjahr 2020/21 zu verlängern. Die Finanzierung ist gesichert. Die 
entsprechenden Landesmittel und städtischen Mittel stehen zur Verfügung bzw. sind im Haus-
halt eingestellt. 
 beauftragt die Verwaltung, nach Vorliegen eines Gesetzentwurfes zur KiBiz-Reform, mit der die 
Finanzierung der Kindertagesbetreuung neu geregelt werden soll, einen Vorschlag zur zukünfti-
gen Ausgestaltung und örtlichen Festlegung der Förderung von Kindertageseinrichtungen in 
Stadtteilen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko mit Landes- und städtischen Mitteln zu unter-
breiten. Dabei ist ggf. eine aktualisierte bzw. neue Auswahlentscheidung des Jugendhilfeau s-
schusses vorzusehen. 
 
Jugendhilfeausschuss 05.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründ.      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht seit dem 2. KiBiz -Änderungsgesetz 2014 unter anderem Lan-
deszuschüsse für plusKITAs (landesweit insgesamt 45 Mio. Euro) und für zusätzliche Sprachförd e-
rung (landesweit insgesamt 25 Mio. Euro) nach den §§ 16a und b sowie 21a und b KiBiz vor. Die Mit-
tel werden in einem ersten Schritt nach eine m gesetzlichen Schlüssel auf die Jugendämter und in 
einem zweiten Schritt nach Maßgaben der örtlichen Jugendhilfeplanung und dabei gestützt auf eine 
Kriterien geleitete Fördersystematik an ausgewählte Kindertageseinrichtungen verteilt. 
 
Auf Köln entfallen an Landeszuschüssen 3,175 Mio. Euro für plusKITA und 2,005 Mio. Euro für z u-
sätzliche Sprachförderung, insgesamt 5,180 Mio. Euro. 
 
Der Jugendhilfeausschuss hat am 17.06.2014 (Session 1744/2014) Auswahlkriterien und die en t-
sprechende Anerkennung im einzelnen  benannter Kindertageseinrichtungen in Köln als plusKITAs 
bzw. als Einrichtungen mit zusätzlicher Sprachförderung beschlossen. Seitdem erhalten 127 plu s-
KITAS zusätzliche Landesfördermittel von jeweils rund 25.000 Euro und 401 Kitas zusätzliche La n-
desfördermittel für zusätzliche Sprachförderung von jeweils 5.000 Euro. Es ergeben sich hierbei keine 
haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Köln, da es sich um eine reine Landesförderung han-
delt, die in voller Höhe an die Träger der ausgewählten Kindertageseinrichtungen weiter geleitet wird. 
 
Da nach §§ 21a und 21b KiBiz die Aufnahme von Kindertageseinrichtungen in die Landesförderung in 
der Regel für fünf Jahre erfolgt, war der zugrunde liegende Beschluss des Jugendhilfeausschusses 
auf fünf Jahre befristet. S eine Gültigkeit läuft damit zum Ende des Kindergartenjahres 2018/19, also 
zum 31.07.2019 aus.

3 
 
Der Jugendhilfeausschuss hatte außerdem beschlossen, die bestehende, freiwillige städtische, histo-
risch gewachsene Förderung einzelner Kindertageseinrichtungen i n sogenannten „sozialen Bren n-
punkten“ weiter zu entwickeln. Diese Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 2 Mio. Euro sind im 
System der Kindertagesbetreuung gehalten worden. Dabei wurden die Mittel auf Grundlage der Wei-
terentwicklung des Begriffs „soziale Brennpunkte“ im KiBiz geprüft und einer neuen Bewertung unter-
zogen. 
 
 1,1 Mio. Euro sind neu nach den gleichen objektiven Kriterien verteilt worden, wie sie für plus-
KITA-Einrichtungen zu Grunde liegen. Auch die Verteilung dieser Mittel ist zunächst für ein en 
Zeitraum von fünf Jahren festgelegt worden, wodurch die „Bildungsgerechtigkeitsmittel“ des 
Landes für plusKITA verstärkt werden konnten. Es konnten weiteren 45 Kindertageseinrichtun-
gen, die vielen Kindern mit hohem Armutsrisiko verbesserte Bildungschanc en eröffnen, Zu-
schüsse für qualitative Weiterentwicklungen, insbesondere für zusätzliches Personal gewährt 
werden. 
 
 39 Kindertageseinrichtungen „in sozialen Brennpunkten“, die schon seit mindestens den 1980er 
Jahren mit freiwilligen Fördermitteln unterstützt werden, war unter der Voraussetzung einer ge-
sicherten Finanzierung ein teilweiser Bestandsschutz für fünf Jahre in Höhe von insgesamt rund 
900.000 Euro eingeräumt worden. 
 
Die Mittel sind im Teilergebnisplan 0603, Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15,  Transferaufwen-
dungen im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht gegenwärtig eine umfassende KiBiz -Reform vor, mit der dem 
Vernehmen nach insbesondere die Finanzierung der Kindertagesbetreuung neu geregelt werden soll. 
Es wird aktuell erwartet, dass in 2019 ein Gesetzentwurf vorliegen wird, sodass nach entspreche n-
dem Beschluss des Landtags eine Reform zum Kindergartenjahr 2020/21 in Kraft treten könnte. Es ist 
noch nicht bekannt, ob die Fördertatbestände „plusKITA“ und „zusätzliche Sprachförderung“ in Höhe 
und Form erhalten bleiben, sie ggf. mit anderen „Sonderförderungen“ kombiniert werden oder mö g-
licherweise in neue, allgemeine Finanzierungsregelungen integriert werden. Es ist zu erwarten, dass 
die besondere Förderung von Kitas in Stadtteilen mit hohem Armutsrisiko nicht komplett entfällt. 
 
Mit Rundschreiben vom 08.01.2019 hat der Landschaftsverband Rheinland/ das Landesjugendamt 
noch einmal bestätigt, dass die Landesförderung für plusKITA und zusätzliche Sprachförderung auch 
im Kindergartenjahr 2019/20 fortgesetzt wird.  
 
Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund der absehbaren KiBiz -Reform vor, den am 17.06.2014 
gefassten Beschluss des Jugendhilfeausschusses b is zum Inkrafttreten der KiBiz -Reform, voraus-
sichtlich zum Kindergartenjahr 2020/21 zu verlängern. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, nach Vorliegen eines Gesetzentwurfes zur KiBiz-Reform und in Kenntnis 
der neuen Regelungen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung dann einen Vorschlag zur zukünf-
tigen Ausgestaltung und örtlichen Festlegung der Förderung von Kindertageseinrichtungen in Stadt-
teilen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko mit Landes- und städtischen Mitteln zu unterbreiten. Da-
bei ist ggf. eine aktualisierte bzw. neue Auswahlentscheidung des Jugendhilfeausschusses vorzuse-
hen.

Beratungsverlauf (1)

05.02.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0212/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.01.2019
Erstellt
16.01.2019 16:32