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RR 31/2025

Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Linke/Volt vom 01.07.2025 Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Kreise im Regierungsbezirk Köln nach Ablauf des Windenergie-Moratoriums

Sitzungsvorlage RR 04.07.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 04.07.2025, TOP 4.1

Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Linke/Volt vom 01.07.2025 Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Kreise im Regierungsbezirk Köln nach Ablauf des Windenergie-Moratoriums)

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Sitzungsvorlage RR (250701 Ergänzungsantrag RR 04.07.)

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Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Linke/Volt vom 01.07.2025 Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Kreise im Regierungsbezirk Köln nach Ablauf des Windenergie-Moratoriums)

678 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 31/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 01.07.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 04.07.2025 4.1 beschließend 
 
TOP: 
Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Linke/Volt vom 01.07.2025 
Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Kreise im Regierungsbezirk Köln nach 
Ablauf des Windenergie-Moratoriums 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat beschließt den Antrag. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. 250701 Ergänzungsantrag RR 04.07.

Sitzungsvorlage RR (250701 Ergänzungsantrag RR 04.07.)

3944 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Regionalrats Köln 
Herrn Rainer Deppe 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
22. Sitzung des Regionalrats Köln am 04. Juli 2025 
 
Sehr geehrter Herr Deppe, 
 
zur Sitzung des Regionalrats Köln am 04. Juli 2025 stellen wir den folgenden 
Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt 4: 
 
Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Kreise im Regierungsbezirk Köln nach 
Ablauf des Windenergie-Moratoriums  
 
Der Regionalrat Köln fordert Landtag und Landesregierung auf, für den Zeitraum 
zwischen dem Ende des Windenergie -Moratoriums (15. August 2025) und dem 
Inkrafttreten der Teilpläne Erneuerbare Energien in den Regionalplänen eine 
übergangsweise Regelung zu sc haffen, die sowohl dem ambitionierten Ziel des 
Ausbaus der Windenergie als auch der Akzeptanz vor Ort Rechnung trägt und 
ungewollten und ungesteuerten Wildwuchs wirksam verhindert. 
 
 
 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
Fraktionsvorsitzender  
Stefan Götz, CDU  
 
Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: 
info@cdu-regionalrat-koeln.de  
 
Fraktionsvorsitzender  
Thorsten Konzelmann, SPD  
 
Tel.: 0221/ 1301507 Telefax: 02273/ 914794  
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de  
 
Fraktionsvorsitzender  
Reinhold Müller, FDP  
 
Tel.:0221 / 253726  
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Friedrich Jeschke 
Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
 
Tel: 01522 26 777 26 
E-Mail: kontakt@linke-volt-regionalrat.koeln 
 
 
Köln, 01. Juli 2025

2 
Begründung:  
 
Der Nordrhein-Westfälische Landtag hat Ende Januar dieses Jahres mit der Einführung von 
§ 36a LPlG NRW ein ab dem 15. Februar 2025 gültiges, sechsmonatiges Windenergie -
Moratorium beschlossen. Ziel der Vorschrift ist, die Entscheidung über die Genehmigung von 
Windenergievorhaben außerhalb der in den Entwürfen der Regionalpläne vorgesehenen 
Windenergiegebiete so lange auszusetzen, bis durch das Inkrafttreten der Regionalpläne die 
Ausschlusswirkung des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB rechtlich verbindlich zur Anwen dung 
kommen kann. Im Landesentwicklungsplan (Grundsatz  10.2-5.) hat der Landtag die 
Vorstellung manifestiert, die Regionalplanung zur Sicherung der Erneuerbaren Energien im 
Jahr 2025 abzuschließen. Die Komplexität der Planungen und die Zahl der vorgebrachten 
und mit Ausgleichsvorschlägen zu beantwortenden Anregungen  führen dazu, dass in 
Planungsregionen der im LEP vorgesehene Zeitraum vollständig benötigt, ggf. sogar 
überschritten wird. Die Steuerungswirkung der Planung – eine wesentliche Voraussetzung 
für die beabsichtigte Akzeptanz – kann jedoch nur erreicht werden, wenn nicht zuvor 
Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Windenergiebereiche genehmigt werden. 
Aus diesem Grund ist eine Verlängerung des Moratoriums angezeigt. 
Aus rechtssystematischer Sicht sollte die Übergangsregelung auf eine klare gesetzliche oder 
verordnungsrechtliche Grundlage gestützt werden, um gerichtsfeste Entscheidungen und 
einen verlässlichen Ausbaupfad für die Windenergie zu ermöglichen. Nur so kann das 
Zusammenspiel von Ausbauambition, Raumverträglichkeit und Bürgerakzeptanz gelingen. 
 
Hintergrund: Die schwarz-grüne Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag den 
Bau von mindestens eintausend neuen Windenergieanlagen bis zum Jahr 2027 zum Ziel 
gesetzt, möchte deren Standorte jedoch planerisch stärker steuern  - mit Ambitionen pro 
Ausbau und durch Akzeptanz in der Bevölkerung. Der Regionalrat Köln fordert daher, auch 
nach Beendigung dieses Windenergie -Moratoriums Rechts- und Planungssicherheit für die 
betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden vor Ort durch eine entsprechende 
Übergangsregelung zu schaffen.  
Mit freundlichen Grüßen 
   
       
 
 
Stefan Götz              Thorsten Konzelmann         Reinhold Müller         Friedrich Jeschke 
(Fraktionsvorsitzender)     (Fraktionsvorsitzender)                  (Fraktionsvorsitzender)      (Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

04.07.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 4.1
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Details

Aktenzeichen
RR 31/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
04.07.2025
Erstellt
01.07.2025 12:23