BKA 0815
Stellungnahme zur Leitentscheidung
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Stellungnahme zur Leitentscheidung)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0815 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.07.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 16.06.2023 3.1 zur Kenntnis TOP: Stellungnahme zur Leitentscheidung Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme Erläuterungen: Die Stellungnahme zur Leitentscheidung (nebst Anlagen) der Fraktionen CDU, SPD sowie FDP ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage zu TOP 3.1 zugeordnet. Anlage(n): 1. Anlage zu TOP 3.1_Stellungnahme zur Leitentscheidung
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage zu TOP 3.1_Stellungnahme zur Leitentscheidung)
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Im Braunkohlenausschuss An den Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses des Regierungsbezirkes Köln Herrn Stefan Götz 167. Sitzung des Braunkohlenausschusses des Regierungsbezirkes Köln am 16. Juni 2023 Leitentscheidung 2023 für das Rheinische Braunkohlenrevier der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Herr Götz, zum Tagesordnungspunkt 3.1 „Stellungnahme zur Leitentscheidung“ geben die genannten Fraktionen folgende Stellungnahme ab: Der Ausstieg aus der Braunkohle eröffnet neue Perspektiven für das Rheinische Revier. Menschen und Umwelt stehen in der Region vor der größten „Landschaftsbaustelle Europas“ deren erfolgreiche Umsetzung es zu gestalten gilt. Umso wichtiger sind für die gesamte Region deshalb jetzt die Festlegung der notwendigen planerischen Grundlagen und die von der Landesregierung versprochene Klarheit durch die Veröffentlichung der Leitentscheidung 2023. So waren die Fachbehörden zwar bei der Erstellung der Leitentscheidung 2021 einbezogen und auch der Braunkohlenausschuss beteiligte sich mit einer Stellungnahme an den im Entwurf zur Verfügung gestel lten Texten. Eine derartige Beteiligung an den Texten der neuen Leitentscheidung 2023 ist diesmal nicht vorgesehen, nicht für den Braunkohlenausschuss, den Regionalräten in Köln und Düsseldorf, den Stadt - oder Gemeinderäten der betroffenen Kommunen sowie den Kreistagen. Eine Beteiligung am Textentwurf erhöht durch die damit verbundene Transparenz die Akzeptanz bei allen Beteiligten der Region um die Belange und Anregungen für eine nachhaltige Gestaltung des Rheinischen Reviers adäquat vorzubereiten. In die sem Kontext Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fraktionssprecher Harald Zillikens, CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Fraktionssprecher Josef Johann Schmitz, SPD Tel.: 0221/ 1301507 Telefax: 02273/ 914794 E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de Fraktionssprecher Ulrich Göbbels, FDP Tel.:0221 / 253726 E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de Köln, 13. Juni 2023 2 wird auf die bereits gefassten Beschlüsse der Regionalräte Düsseldorf und Köln sowie des Braunkohlenausschusses verwiesen. Der Ausschuss und der Arbeitskreis Garzweiler II sollen von der Regionalplanungsbehörde zeitnah über die finale Version der Leitentscheidung 2023 unterrichtet werden. Folgende Punkte sind aus Sicht der unterzeichnenden Fraktionen in der Leitentscheidung 2023 ergänzend zu verankern: 1. Wesentliche Änderung der Grundannahmen Im Kern wurde die Leitentscheidung 2021 mit der U msetzung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) von 2020 begründet, dass auf der Grundlage des Abschlussberichtes der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung die Beendigung der Kohleverstromung für das Jahr 2038 gesetzt hat, mit der Option, gegebenenfalls 2035 als Abschlussdatum zu erreichen. Das hatte weitreichende Auswirkungen auf die Region des Rheinischen Reviers. Der frühere Ausstieg 2038, verbunden mit der Maßgabe, den Hambacher Forst zu erhalten, hatte zur Folge, dass der Tagebau Hambach bereits 2029 beendet und der Tagebau Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung 2016 zur Sicherung und Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung bis 2038 weiterlaufen soll (mit Prüfungsoption 2035). Jede Leitentscheidung ist im Kern immer eine energiepolitische Entscheidung mit vielfältigen Auswirkungen auf den Raum, aber vor allem für die Energieversorgungssicherheit. So stellte die Leitentscheidung 2021 ausdrücklich fest, dass bereits durch das Bundesgesetz (KVB G von 2020) die energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Fortführung des Tagebau s Garzweiler II bis 2038 (2035) festgelegt wurde. Zur Überprüfung des Ausstiegstermins 2038 (2035) waren gesetzlich Revisionszeitpunkte festgelegt, bei de nen jeweils 2022, 2026, 2029 und 2032 geprüft werden sollte, ob ein Abschaltdatum 2038 bzw. 2035 überhaupt erreicht werden kann und wie die aus dem insgesamt vorgezogenen Kohleausstieg resultierende n Auswirkungen sind. Im August 2022 sollte der erste Revisionstermin sein, der allerdings nicht stattgefunden hat. In einer politischen Vereinbarung im Oktober 2022 verständigte sich dann das Unternehmen RWE und das Wirtschaftsministerium im Bund und NRW darauf, auch den Tagebau Garzweiler II 2030 zu beenden. Dam it wurden die Grundannahme n erneut wesentlich verändert und eine neue Leitentscheidung – LE 23 – notwendig. Die neue Leitentscheidung muss daher zwingend darstellen, warum der vordringliche Bedarf von Garzweiler II zur sicheren und zuverlässigen Energieversorgung als substanzieller Beitrag zur Erreichung eines gesetzlich festgelegten Gemeinwohlzieles nicht mehr gegeben ist. Ein energiepolitischer Teil in der Leitentscheidung 2023 ist notwendig, um die in kurzer Zeit (2021 - 2022) erneuten, wesentlichen Änderungen der Grundannahmen auch zu begründen. Alle derzeitigen Planungen beruhen auf dem Vertrauen in die Vorgaben der „Kohlekommission“ des KVBG sowie der Leitentscheidungen 2016 und 2021 und sind auf das Zieldatum 2038/35 ausgerichtet. 2. Auswirkung der erneuten Veränderung der Grundannahmen Da Texte einer Leitentscheidung 2023 als Entwurf nicht vorgelegt werden und lediglich Themenfelder für Entscheidungssätze benannt wurden, gibt es hinsichtlich der Auswirkungen Unsicherheiten und Klärungsbedarf. Welche Entscheidungsätze der Leitentscheidungen 2016/2021 gelten weiter und welche werden geändert oder kommen hinzu. 3 3. Absicherung der Folgekosten Da das Ende des Kohleabbaus und der Verstromung um weitere fünf bis acht Jahre vorgezogen werden soll, fallen auch entsprechende Einnahmen weg. Kosten für eine vollständige Wiederherstellung, die Rekultivierung und andere Maßnahmen, wie die Herstellung attraktiver und sicherer Restseen, fallen entsprechend früher an. Es muss sichergestellt sein, dass darunt er die ambitionierten Ziele der Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung nicht leiden und auch unter diesen Bedingungen genügend Mittel vorhanden sind. So wollte das Land die RWE Power AG zur „Vorlage eines belastbaren langfristigen Konzeptes zur finanziell en Absicherung der Folgekosten des Braunkohleabbaus“ auffordern (S eite 7 LE 21). Ein solches Langzeitkonzept muss nun parallel zur Leitentscheidung erarbeitet und vorgelegt werden. 4. Massenbilanz zum Abschluss der Tagebaue Eine Änderung der Grundannahmen der Planung muss auch die sichere Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung bei einem Abschlussdatum um 2030 gewährleisten. Das gilt zum Beispiel für das ö stliche Restloch im Bereich der Stadt Jüchen, für das bisher eine vollständige Verfüllung mit anschli eßender vollständiger Rekultivierung vorgesehen ist. Probleme einer Massenbilanz zum Ende der Tagebaue im Rheinischen Revier dürfen diese Ziele nicht unterlaufen. Der Entscheidungssatz 7 (Seite 22 „Anpassung der Rekultivierung“) der Leitentscheidung 2021 i st dafür die Vertrauensbasis und muss nun weitergelten. Eine Leitentscheidung 2023 muss die Festlegungen der Leitentscheidung 2021 beachten und sicherstellen, dass ein Massenausgleich, insbesondere bei Löss, weder zeitlich noch qualitativ zu Lasten von Garzweiler II geht. 5. Wasserwirtschaftliche Festlegungen Die Leitentscheidung 2021 verknüpft erstmals wasserwirtschaftliche Festlegungen für die Restseen Hambach und Garzweiler miteinander. Die Voraussetzungen für einen vielfältig nutzbaren Restsee Garzwei ler II wurden auch auf Hambach übertragen. So heißt es im Entscheidungssatz 10 (Seite 28 „Nutzung von Rheinwasser für die Restseebefüllung Garzweiler und Hambach): Die Befüllung des Restsees Hambach ist durch eine Zuführung von Rheinwasser zu beschleunigen, um eine Befülldauer von 40 Jahren zu ermöglichen, die Restseen sollen parallel und ausreichend befüllt werden können und das Wasser soll eine verwendungsgerechte Qualität habe n. Zur Befülldauer des Restsee s Inden wurden keine Festlegungen in der Leitents cheidung 2021 genannt. Allerdings wurde n die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Fläche, Tiefe und Volumen nicht weiter thematisiert. Es erfolgt dann ein Hinweis auf die landesplanerisch bereits genehmigte Rheinwassertransportleitung für Garzweiler II. Da die Befüllung des Restsees Hambach ab 2030 prioritär sei, sollte eine Mitbenutzung der Trasse geprüft werden. Dies sollte aber zu keiner Benachteiligung der Befüllung des Restsees Garzweiler II führen (Seite 29 LE 21). Im Laufe des Prüfungsprozesses für eine Mitnutzung der Trasse wurde auch thematisiert, dass eine Befülldauer von 40 Jahren in Hambach möglicherweise unrealistisch sei und deshalb ein Angleichen der Befülldauer von Hambach an Garzweiler erfolgen sollte. Dies widerspricht der Festlegung der Leitentscheidung 2021, dass es keine Benachteiligung für den Restsee Garzweiler geben wird. Der Restsee Garzweiler II fällt sogar bei Beendigung 2030 um 25 Prozent geringer aus, was eigentlich zur Folge hätte, dass er bereits nach 30 Jahren befüllt wäre. Wegen der Option noch bis 2033 Braunkohle fördern zu können, beginnt die Befüllung des Restsees Garzweiler erst 2036, was eine Verschiebung gegenüber Hambach um sechs Jahre und mehr bedeutet. Eine Leitentscheidung 2023 muss daher eine neue Pe rspektive für Garzweiler II aufzeigen, die bei Ausstieg 2030 eine vollständige Befüllung bis spätestens 4 2070 gewährleistet, auch wenn eine Befüllung erst 2036 beginnt. Eine neue Perspektive für Garzweiler II durch die Leitentscheidung 2023 muss daher • die wasserwirtschaftlichen Anforderungen der Leitentscheidung 2016 und Leitentscheidung 2021 erfüllen, • eine Seespiegelhöhe festlegen, die eine Anbindung an die Niers, die Grundwasserstände der Feuchtgebiete, die qualitativ gute See- Entwicklung, die Grundwasserströmung aus der Kippe zum See berücksichtigen, • eine beschleunigte Befüllung mit standsicheren Böschungen vorsehen, • den Vorrang der Trinkwasser- und Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser vor, während und nach Tagebauseebefüllung sicherstellen, auch bei Niedrigwasser des Rheins und • die Notwendigkeit und Funktion der Rheinwassertransportleitung hinsichtlich Trasse, Volumen, Bauzeit und Aufgabenteilung hinsichtlich der unterschiedlich großen Restseen aktualisieren und auf das Abschlussdatum 2030 anpassen. 6. Beschleunigung der Raumentwicklung • Die frühzeitigere Beendigung von Umsiedlungen • Die Herausnahme nicht mehr benötigter Gebiete aus dem Braunkohlegebiet um diese bei der Regionalplanung zu berücksichtigen Weiterhin unterstütz en die Fraktionen die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein - Westfalen und vom Rheinischen-Landwirtschaftsverband e. V. eingereichte Stellungnahme zur Leitentscheidung. Das entsprechende Papier wurde der Landeswirtschaftsministerin und der zuständigen Landesplanungsbehörde mit Datum vom 12. Mai 2023 übermittelt und ist somit den dortigen Stellen bekannt. Darüber hinaus unterstützen die Unterzeichne r die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen des Zweckverbandes Landfolge Garzweiler und der Neuland Hambach GmbH zur Leitentscheidung 2023. Schließlich soll das Braunkohlenplanänderungsverfahren für Garzweiler II nach Möglichkeit in der aktuellen Legislaturperiode des Braunkohlenausschusses zu Ende gebracht und der Feststellungsbeschluss in 2025, spätestens jedoch im ersten Quartal 2026 gefasst werden. Mit freundlichen Grüßen Harald Zillikens Josef Johann Schmitz Ulrich Göbbels (Fraktionssprecher) (Fraktionssprecher) (Fraktionssprecher) Anlage Die Neuland Hambach GmbH begrüßt die Initiative der Landesregierung eine neue Leitentscheidung zu fassen und nimmt die Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Eine Leitentscheidung macht im Kern Vorgaben für die Braunkohleplanung , bietet aber auch Gelegenheit darüber hinaus Aussagen zum Umfeld zu treffen für eine gute Rekultivierung , frühzeitige Wiedernutzbarmachung und Wiedereingliederung in die umgebenden Räume. Sie kann darüber hinaus frühzeitig Vorgaben und Orientierung für die laufenden Planverfahren (Regionalplanaufstellung im Regierungsbezirk Köln, Braunkohlenplanänderungsverfahren, Genehmigungsverfahren für Betriebspläne, etc.) geben. Von der neuen Leitentscheidung erwartet die Neuland Hambach in erster Linie eine Klarstellung und Operationalisierung der bereits in der Leitentscheidung von 2021 gefassten Aussagen zu m Raum Hambach. Im Folgenden wird daher sowohl Bezug auf Entscheidungssätze von 2021 genommen, als auch Vorschläge für neue Ziele der Leitentscheidung 2023 formuliert. Die Leitentscheidung 2021 hat einen Perspektivwechsel eingeleitet, der sich nun auch in den Plan- und Genehmigungs verfahren wiederfinden muss. Der Transformationsraum des Tageba us mit seinem Umfeld soll zum Zukunftsraum entwickelt und wieder mit seiner Umgebung verbunden werden sowie möglichst frühzeitig , vielfältige Entwicklungsperspektiven eröffnen. I n diesem Sinne sind sowohl die schnellstmögliche In -Wertsetzung der Tagebauran dbereiche als auch vielfältige Zwischennutzungen im Böschungssystem zu prüfen, planerisch vorzubereiten und zu genehmigen. Es sind insbesondere die (inter-)kommunalen Entwicklungsabsichten für Randbereiche, Folgelan dschaft und Zwischennutzungen, wie sie in den strategischen Entwicklungs konzepten der Tagebauumfeld - verbünde entwickelt wurden und werden, aufzugreifen und mit hohem Gewicht in die Abwägung der laufenden Planungsverfahren aufzunehmen. Der planerische Vollzug wird z.T. schon im zeitlichen Gestaltungsrahmen des anstehenden Regionalplanes stattfinden; darüber hinausweisende Entwicklungen sollten nicht durch aus schließende Festlegungen erschwert werden. Die Umsetzung stößt aber an landesplanungs - und genehmigungsrechtliche Grenzen, die mit der neue n Leitentscheidung aufgelöst werden müssen . Das Land sollte im Zusammenhang mit der neuen Leitentscheidung 2023 einen planungsrechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Transformation der Tagebauumfelder schaffen, in dem das Landes planungsgesetz und der Lan desentwicklungsplan entsprechend angepasst und Durchführungsverordnungen bzw. Erlasse zur Umsetzung geschaffen werden. Dies umfasst auch ein eigenes Planzeichen für d ie „Tagebautransformationslandschaften“, welches das gebotene Maß an Flexibilität bei der weiteren Ausgestaltung dieser besonderen Räume ermöglicht. Die Bezirksregierung kann dann im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die (inter-)kommunalen Entwicklungskonzepte der Anrainer mit den Regionalplänen unterstützen und die Belange in den Planungsverfahren berücksichtigen. Im Rheinischen Revier entstehen die größten künstlichen Seen Europas . Gerade hier muss sich das Ziel aus dem Reviervertrag , den räumlichen Umbau zur Schaffung neuer Lebensqualität zu nutzen, materialisieren. Die Seen sollen nicht nur technisch stabil sein, sie sollen v.a. für die Menschen da sein. Und das bereits während der langen Befüllphase. Die Tagebaufolgelandschaften und ihr Umfeld bieten besondere Potenziale für Innovation und Wachstum in Qualität. Das gilt sowohl für die Vernetzung von Biotopverbünden als auch für die Entwicklung einer neuen Urbanität im Grünen und in bester (See-)Lage. Sie sollen lebendig gestaltet werden und attraktiv e Standorte für Investitionen in die Zukunft bieten. Dort wo Verkehrswege vor Jahrzenten gekappt und die Tagebaue lange Zeit als Raumbarrieren gewirkt haben, kann die Neuerschließung der Tageb aufolgelandschaften zu neuen Verbindungen und Mobilitätsformen führen und gleichzeitig neue Nutzungen sowohl temporärer als auch dauerhafterer Art ermöglichen. Um die Kommunen bis zur Mitte des Jahrhunderts handlungsfähig und vital zu halten, müssen strategisch bedeutsame Vorhaben auch gesichert werden. Gleichzeitig müssen Ent wicklungskorridore offengehalten werden. Di es erfordert eine Verantwortung des „Möglichmachens“. Die Ziele der Raumordnung aus den alten Braunkohlenplänen sollten in diesem Sinne nicht mehr handlungsleitend für neue Planentwürfe sein. Die Rekultivierungsziele für Hambach sind aus den 70er Jahren und legen für 8.500 ha nur drei Ziele fest (Wasser, Landwirtschaft, Forst) . Die Rekulti- vierungsziele sind entsprechend neu zu bewerten und gegen einen aus heutiger Perspektive fairen Ausgleich abzuwägen. Die Anrainerkommunen des Tagebau Hambach sind in besonders hohem Maße von den Auswirkungen des wirtschaftsstrukturellen, räumlichen und gesellschaftlichen Strukturw andels im Rheinischem Reviers betroffen. Regionale Entwicklungsbedarfe im Bereich Wohnen, Gewerbe , Mobilität und Lebensraum waren in den vergangenen Jahrzehnten erheblich eingeschränkt und große Flächen werden einer Entwicklung auch dauerhaft entzogen bleiben. Insbesondere für Elsdorf und Niederzier gilt , dass jeweils rund ein Drittel der städtischen bzw. gemeindlichen Fläche in der Transformationslandschaft verortet ist. Eine bedarfsgerechte Ausweisung von Siedlungsflächen, eine reibungslose bauleitplanerische Ermöglichung von Entwicklungsperspektiven, u.a. f ür eine touristische Infrastruktur (Radwege, Infozentren, Freizeit einrichtungen, Gastronomie, etc.) sowie eine Beschleunigung von Planungs - und Genehmigungsverfahren bei der Errichtung von Infra struk- turen ist zu gewährleisten. Eine landesplanerische Wertung der bestehenden Braunkohlenpläne als „Freiraum“ (gemäß der alten Rekultivierungsziele) führt dazu, dass jeder In -Wertsetzung der fehlende Siedlungs anschluss und Neuansatz im Freiraum entgegensteht. So steht vor jedem städtebaulich en Projekt ein landes - planerisches Zielabweichungsverfahren und eine Ausnahmebegründung. Es ist aus Sicht der Neuland Hambach daher dringend festzuhalten, dass Tagebaubereiche (inkl. Sicherheitsstreifen) Konversions- flächen sind, die sich als Experimentie rräume für flexible Planung und Entwicklung eignen. Die besondere Planungssituation der Ta gebaufolgelandschaft erfordert Sonderplanungen, die auf den in der Region abgestimmten Entwicklungsabsichten – hier insbesondere der Tagebauumfeldverbünde – basiert. Ein entsprechendes Planzeichen würde den Kommunen und der Region das notwendige Maß an Flexibilität bei der weiteren Ausgestaltung dieses besonderen Gebietes ermöglichen. Für strategisch bedeutsame Bereiche sollten Rücknahmen der Sicherheitslinie bzw. Teilentlassungen aus der Bergaufsicht abgewogen werden. Ziele: Die Leitentscheidung sollte unmittelbar auf die Belange der Anrainerkommunen verweisen und festlegen, die strategischen Zielsetzungen der Rahmenplanungen für Inden, Garzweiler und Hambach zentral zu berücksichtigen. Sie sollte darüber hinaus die Inte rnationale Bau- und Technologieausstellung (IBTA) als Format zur Strukturierung des Strukturwandels in der im Memorandum vorgesehenen Form bestätigen. Eine der operativen Säulen der IBTA bilden die prozessbegleitenden Ausstellungen (exPOSITIONen). Es sind drei Ausstellungsjahre (2032 im Neuland Hambach) als zentrale Meilensteine der IBTA vorgesehen. Bzgl. „Entscheidungssatz 6: Neue Abbaugrenzen, Erhalt von Wald und Morschenich“ Bzgl. „Entscheidungssatz 7: Anpassung der Rekultivierung“ Basis für die weiteren Planungen im zuständigen Braunkohlenausschuss, ist die am 07.03.2022 vorgestellte und vom Braunkohlenausschuss zur Kenntnis genommen e Massenbilanzierung des Tagebaus Hambach. Über diese Abgrenzung des Tagebaus, insb. die Abbaugrenze, besteht nach einer intensiven und transparenten Prüfphase unter Berücksichtigung der zukünftigen Massenbedarfe verbunden mit einer minimalen Flächeninanspruchnahme Einvernehmen. Der Rahmenplan der Neuland Hambach skizziert heute bereits ein erstes Biotopmosaik , das in den nächsten Jahren durch neuhinzugekommene Artenschutzflächen der Ausgleichsmaßnahmen von RWE, die perspektivisch zu integrierenden Ufer - und Böschungsbereiche des entstehenden Sees, die bestehenden und noch entstehenden Rekultivierungen von Kiesabbaugebieten sowie funktional wichtige (lineare) Verbundkorridore im Bereich des Vorfeldes aufwachsen wird. Dies bedarf nun der Vertiefung, kann nur gemeinsam mit allen relevanten Akteuren vor Ort gelingen und sollte folglich als Aufgabe in die Regi on verortet werden. Der Rahmenplan f ür die Tagebaufolgelandschaft Hambach liefert erst die planerische Handlungsgrundlage, auf deren Basis eine Konkretisierung und genaue Verortung von BSN - und BSLE -Bereichen erfolgen kann. Dem regionalen Aushandlungs - und Steuerungsprozess im Rahmen der Neuland Hambach GmbH sollte der Raum gegeben werden, den Tagebau als ehemals trennendes „void“ in Zukunf t zu einem Katalysator der Landschaftsaufwertu ng und -vernetzung zu machen. Die anstehenden großmaßstäblichen Aufgaben eröffnen dabei die Chance, zerschnittene und verinselte Landschaftsräume wieder zu einem vitalen Großökosystem zusammenwachsen zu lassen. Ziele: Eine vitale und abwechslungsreiche Landschaft strukturieren, um funktionsfähige Ökosysteme und Biotope mit einem inta kten Naturhaushalt sowie eine attraktive Erholungslandschaft mit touristischem Wirtschaftspotential in integrierter Form zu gewährleisten. Die übergeordnete Planung muss die langen Befüllzeiten der Seen und sich immer wieder verändernde Zwischenzustände anerkennen. Es gilt, die schnellstmögliche In -Wertsetzung der Tagebaukanten inkl. Sicherheitsstreifen als auch eine vielfältige Zwischennutzung im Böschungssystem zu ermöglichen, um die Transformation der Tagebaue zu attr aktiven Zukunfts- landschaften mit neuen Chancen zum Wohnen, Arbeiten und Erholen zu unterstützen. Beispielsweise eine Nutzung der Tagebauseemulde für die nachhaltige Energieerzeugung , für Gewächshäuser, die Beweidung mit Großvieh , Zuwegungen zum Wasser und die Nutzung schwimmender Elemente wie Floating PV, Pontons oder begehbare und bepflanzte treibende Inselstrukturen. Viele der geplanten Nutzungen in den Ufer - und Randbereichen liegen im Sicherheitsbereich und unterliegen der Bergaufsicht. Dies sollte der Entwicklung einer a ttraktiven Erholungslandschaft mit touristischen Angeboten und Infrastrukturen nicht im Wege stehen. Ziel der Neuland ist es, d ie Landschaft des d irekten Seeumfeldes mit Erholungsfunktionen anzureichern. Zum Beispiel einen Rad- und Wanderweg (ggf. auch Reitweg) rings um den See vorzusehen, der im Zusammenspiel mit Erholungs - und Freizeitflächen an den Rand -/Uferbereichen funktioniert. Und b ereits während der lang andauernden Befüllzeit des Sees sind wasserwirtschaftlich verträgliche Nutzungen zu ermöglichen. Dafür ist zu klären , in welchem Rechtsbereich Zwischennutzungen in der Folgelandschaft zu genehmigen sind. Derzeit werden an das Bergamt Erwartung gestellt, die es im bestehenden rechtlichen Rahmen nicht erfüllen kann. Ortskern Elsdorf: Zukünftig wird Elsdorf zur Stadt am See. Am Tagebaurand sollen drei Impulsräume mit besonderen Entwicklungsabsichten Berücksichtigung finden: der Raum am Ende des Speedways (Porta Sophia), der Raum rund um das Forum :terra nova sowie dazwischen, der neu zu schaffende städtebauliche Balkon v or dem Ortskern Elsdorf (Vista Nova) . Perspektivisch kann hier ein neues (See-)Quartier entstehen, das Raum für Nutzungen mit (über -)regionaler Bedeutung bietet … sowie perspektivisch, nach Ende der Bergaufsicht, auch Wohnnutzungen. Die regionale Biotopvernetzung muss in diese Flächen mit städtebaulicher Ambition integriert werden. Manheim-Alt: Im aktuellen Revierkonzept bleibt das Kirchengebäude der ehemaligen Gemeinde St. Albanus und Leonhardus erhalten und stellt mit der Fläche des ehemaligen Friedhofs sowie der Kartbahn Manheim eine kulturlandschaftliche Besonderheit dar. Erste Grundzüge zur Nachnutzung der Kirche mitsamt Umgebung eröffnet der Rahmenplan Hambach. Das Gebäude mit Umgebung soll als Kontaktbereich zum Tagebau(see) ausgebildet werden. Von hier aus soll ein Zugang in die erst spät mit Wasser befüllte Manheimer Bucht inklusive touristischer Infrastruktur führen. Ortskern Niederzier : Das Profil von Niederzier wird landschaftlich durch die Lage zwischen den Tagebauen Inden und Hambach und die Lage am Fuß der S ophienhöhe geprägt. Am Rand von (Alt - )Niederzier, östlich der L264 ist, im Rahmenplan ein MobilHub vorgesehen, bestehend aus einer Seilbahnstation in Kombination mit einem P&R Platz. Die Seilbahn führt zum gepl anten Besucher- und Informationszentrum auf der Sophienhöhe. Am Fuße der Sophienhöhe ist eine ökologische Ferienwaldsiedlung möglich, wenn dieser Bereich aus der Bergaufsicht entlassen wurde. Am Westufer sollen ein Anleger und Strand einen Freizeitspot mit Zugangsbereich hin zum See schaffen. Ortskern St etternich: Stetternich ist der Ortskern von Jülich am Fuß der Sophienhöhe. Hier bietet insbesondere die ehemalige Römerstraße (Via Belgica) Aufwertungspotenziale. Entlang der Straße könnten landschaftsarchitektonische Maßnahmen ihre Funktion als Zugang zur Sophienhöhe stärken. Der vorhandene Parkplatz sollte mit unterschiedlichen freizeitbezogenen Nutzungen als „Basiscamp“ für den Aufstieg auf die Sophienhöhe qualifiziert werden, inklusive Fahrrad -Verleih- und Se ilbahn- Station. Auf der Sophienhöhe selbst kön nten die ehemaligen Treppen als direkter Zugang zum Aussichtspunkt wiederhergestellt werden. Ortskerne Rödingen und Höllen : Die Ortskerne können durch kleine Arrondierungen mi t einer angemessenen Dichte, aufbauend auf vorhandene Bautypologien, gestärkt werden. Außerdem bieten sie durch die Lage an der Sophienhöhe Potenziale für eine touristische Entwicklung. Der dort bereits best ehende Parkplatz soll als „kleines Basiscamp“ qualifiziert werden (Zusammenspiel, Basiscamp Stetternich). Von hier aus soll als neuer Zugang auf die Sophienhöhe die „Höllentreppe“ zum weiter oben gelegenen See führen. Von diesem Aussicht spunkt aus haben die Besucher*innen einen Blick auf Garzweiler. Morschenich-Alt und Tagesanlagen und Kohlebunker → s. spätere Abschnitte Ziele: Die Kontaktb ereiche der Siedlung en und Ortschaften rund um d en Tagebau , ihre wirtschaftliche und städtebauliche Struktur , haben erhebliche Aufwertungsbedarfe als attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte , die durch die Leitentscheidung adressiert werden müssen. Zur Verbindung der Orte mit der Folgelandschaft und zur In-Wertsetzung kann auch eine Änderung bereits bestehender Abschlussbetriebspläne (z.B. für die Sophienhöhe) in Frage kommen. Regionalplanerisch brauchen sie alle eine ASB Ausweisung. Bzgl. „Entscheidungssatz 9: Anforderungen an Tagebaurestseen Bzgl. „Entscheidungssatz 10: Nutzung von Rheinwasser für die Restsee befüllung von Garzweiler und Hambach“ Im Sinne der Leitentscheidung 2021 ist die Befüllung der Restseen auf einen Zeitraum von 40 Jahren nach End e der Braunkohleförderung im Tagebau auszurichten. Dafür is t auf nationaler und internationaler Ebene einzutreten und es sind alle Möglichkeiten einzubeziehen, die ggf. auch Lösungen über die Nutzung von Rheinwasser hinaus einschließen. Für den Tagebau Hambach könnte dies auch eine Zuführung aus der Rur betreffen. Ziel ist eine faire regionale Verteilung, die eine Befüllung für beide Tagebaue in j e 40 Jahren ermöglicht. Entscheidend wird aber v.a. sein, dass das Verfahren und der Bau der Leitungstrassen im gesetzten Zeitrahmen abgeschlossen werden können, so dass 2030 die Seebefüllung be ginnen kann. Soweit abzusehen is t, dass aufgrund des Wasserdargebotes eine Befüllung im ang estrebten Zeitraum nicht möglich wird, ist dies durch Maßnahmen im Rahmen der Inwertsetzung inklusive Zwischennutzungen zu kompensieren. Sowohl das Gewässerregime als auch die Gewässerlandschaft wi rd sich im Zuge der Rekultivierung des Tagebau Hambach bede utend verändern. Neben der Veränderung der Grundwasserstände und dem noch unter der Zuständigkeit der Bergbautreibenden und der Bergaufsicht entstehenden Tage - bausee werden auch die nötigen Infrastr ukturen zur Befüllung des Sees mit Rheinwasser und der nötige Seeablauf zur Erft den Raum prägen. Für den Regionalplan von Relevanz ist hier besonders der geplante regulative Seeablauf zur Erft, der im Bereich des Wiebaches und Winterbaches erfolgen soll. Um das Höhenniveau zwischen zukünftigem See und Erft zu übe rwinden, wird eine Vertiefung und Verbreiterung im Bereich der beiden genannten Bachsysteme erforderlich. Diese neu entstehende Wasserader wird den Raum im südöstlichen Elsdorfer Stadtgebiet zukünftig verändern und soll als naturnah gestaltetes Gewässer mit entsprechenden Uferrandstreifen ausgebildet werden. Ziele: Bzgl. „Entscheidungssatz 14: Morschenich mit neuer Perspektive“ Für das Dorf wird ein neues Leitbild erarbeitet, das völlig neue Funktionen und Bauweisen mit Spuren der Geschichte in denkmalpflegerisch wichtigen Gebäuden und Fassaden verbindet. Die Entwicklung von alten und neuen Gebäuden, Infrastrukturen und Produktionsprozessen zielt auf Kreisl auf- prinzipien und Energieautarkie. Das neu belebte Dorf soll di e Option auf Wachstum und auf ein bauliches Heranwachsen an den See erhalten. Mit dem Ansteigen des Wasserspiegels ab 2030 sollen am Ufer bereits freizeitwirtschaftliche Infrastrukturen entstehen . Perspektivisch sollen, sobald dies bergrechtlich zulässig wird, auch Siedlungsareale am Wasser realisiert werden. Während der Befüllphase sind, außerhalb der Sicherheitszone, auch Campingareale sowie eine Freizeitsiedlung im Wald oder in d er Arrondierung zum Ort denkbar. Diese schaffen ein alternat ives ökologisches Beherbergungsangebot mit Seeblick. Es gilt, die Umsiedlung konsequent zu Ende führen, sowohl in Morschenich (Alt) als auch in Manheim (Alt), wo noch nicht alle Umbettungen stattgefunden haben. Die Umsiedlungen sollen in Abstimmung mit de n Belegenheitskommunen bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Die emotionale Belastung der Umsiedlung muss auch in den weiteren Konzeptions - und Planungsprozessen berücksichtigt werden. Hierzu sind besondere Beteiligungs- und Planungsformate unerlässlich. Zur erfolgreichen Wiederbelebung muss auch ein vom Land unterstützter Befriedungsprozess Teil der neuen Leitentscheidung sein. Dies gilt auch für den weiterhin von Klimaschutzaktivisten besetzten Hambacher Forst. Ein weiterer Verfall des Dorfes kann nur gestoppt werden, wenn rasch Raum fü r neue Investitionen gegeben ist. Dazu bedarf es eines Sonderförderprograms mit angepassten Fördergegenständen und einer gebündelten Mittelbereitstell ung. Die Städte bauförderung muss ausgebaut und mit anderen Förderschwerpunkten (z.B. Energie versorgung/energetische Sanierung , Mobilität, Kultur, wirtschaftsnahe Infrastruktur) verknüpft werden. Die Förderung muss sicherstellen, dass Planungs - prozesse vorbildhaft sind und hohe energetische, ökologische und soziale Standards eingehalten werden. Zurzeit liegen die Flächen im Bereich eines rechtskräftigen Braunkohlenplans. Für die Entwicklung der gesamten Bereich e, der heute gültigen und in Änderungsverfahren befindlichen Braunkohlepläne, wird daher eine Sonder planungszone mit einer Erprobungs - bzw. Experi mentier- klausel gebraucht, um die notwendige Flexibilität zu schaffen. Es bra ucht besondere L ösungen auf Ebene der Landesentwicklungsplanung, der Regional - und Bauleitplanung, die den Kommunen eine rasche Entwicklung zu erlauben. Voraussetzung ist ein dokumentierter Konsens aller zentralen Akteure und eine Verständigung auf Augenhöhe zwischen RWE als Eigentümerin, Belegenheits- kommune, Tagebauumfeldverbund und dem Land. Mit integrierter strategischer Planung werden verschiedene Zukunftsfelder des Wirtschafts- und Strukturprogrammes angesprochen und mit Projekten im Rahmen der IBTA „Demonstratoren“ geschaffen, die eine positive Impulswirkung haben. Grundstücke werden an Pioniere veräußert, die sich in die Konzepte einbringen wollen. Ziele: Die Leitentscheidung muss die Aufgaben des direkten Wiederaufbaus (u.a. öffentliche Infrastruktur) adressieren und definieren, was die Bezeichnung „Orte der Zukunft “ für das Planungsrecht und das Fördersystem bedeute t. Es braucht gesonderte Zugänge zur Förderung und für die gesamten aktuell noch gültigen Braunkohlenpläne eine Sonderplanungszone. Eine Setzung für die IBTA ist f olgerichtig. Landes- u. Regionalplanung müssen die reibungslose baulei tplanerische Entwicklung der nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommenen Dörfer, Flächen und Objekte ermöglichen. Das heißt auch über die räumlichen Grenzen des bisherigen Dorfes hinaus zu wachsen, um dauerhafte Tragfähigkeiten abzusichern und der künftigen See-Lage gerecht zu werden. Neuer Entscheidungssatz „Tagesanlagen und Kohlebunker als landesbe deutsame Konversionsprojekt qualifizieren“ Für die Tagesanlagen und den Kohlebunker Hambach, die schon in wenigen Jahren nicht mehr für den T agebaubetrieb benötigt werden, wird ein Nachnutzungskonzept durch d ie „Perspektive. Struktur.Wandel GmbH", der Gemeinde Niederzier und der Neuland Hambach, entwickelt. Der Bereich ist hervorragend erschlossen und sehr gut an das Straßen - und Schienennetz a ngebunden. Durch die Weiternutzung und eventuelle Erweiterung der H ambach-Bahn kann die Erschließung nochmals stark aufgewertet werden. Im Wiedernutzbarmachungsplan der RWE Power, der auch dem Braunkohlenplanänderungsverfahren zugrunde liegt, wird der Bere ich nicht als land - oder forstwirtschaftlicher Rekultivierungsbereich sondern als „sonstige Fläche“ dargestellt. Eine bauliche Folgenutzung wird daher als sehr realistisch eingeschätzt. Um eine möglichst flexible bauliche Folgenutzung (Leben und Arbeiten) zu ermöglichen, regen wir deshalb an, die ca. 130 ha als landesbedeutsame Entwicklungsfläche für den Strukturwandel hervorzuheben. Denkbar ist eine gewerblich-industrielle N achnutzungen aber auch - aufgrund der direkten Nähe zum künftigen See – in kombinierter Form Wohnungsbau, Gemeinbedarfsflächen sowie Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen. Ziele: Die Leitentscheidung sollte besondere Entwicklungsareale für den Strukturwandel – außerhalb landes- und regionalplanerischer Grundsätze und Bilanzierungen – festlegen und für eine besondere inhaltliche Qualifizierung empfehlen. Zu diesen landesbedeutsamen Konversionsprojekten sollten die Tagesanlagen und der Kohlenbunker in Hambach zählen. Neuer Entscheidungs satz „Die Produktion e rneuerbarer Energie (folge-)landschaftsbezogen unterstützen“ Im Rahmen der Energiewende etablieren sich neben den Abbaugebieten erneuerbare Energie - standorte in Form von Windkraftanlagen und auch Solaranlagen wie etwa auf der Solarautobahn (ehemalige Autobahntrasse A4). Sowohl aus der Perspektive des Landschaftsbildes als auch zur verbesserten Flächeneffizienz sollte die Planung von Energieproduktion als integrative Aufgabe der Landschaftsentwicklung verstanden werden. Das Zusammendenken von Landschaftsbild und Energie- produktion mit weiteren Landschaft snutzungen kann zur Profilierung einer neuen Landschafts - ästhetik für die Tagebaufolgelandschaft Hambach beitragen. Neue Formen der Verknüpfung von Landschaftsstrukturen, Kulturflächen sowie die gestalterische Einbindung von Orten und Objekten der regenerat iven Energieproduktion könnten die neue Energielandschaft spezifisch prägen und Alleinstellungsmerkmale begründen. Beispiele der Mehrfachnutzung von Flächen sind etwa die Konzepte zur Anlage von Agri-PV oder die Kombination von Freiflächen-PV und Windanlagen. Besonders geeignet sind temporäre Nutzungen von Böschungsflächen während der Befüllphase der Tagebauseen. Langfristig kann auch die Seewasserfläche genutzt werden (Floating -PV). Neuland Hambach die Potenziale des Abbaubereiches erstmalig untersuchen lassen und sich darauf verständigt, einen möglichst großen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zu leisten. Wichtigstes Interesse ist dabei die verträgliche Planung zu landschaftlicher Rekultivierung. Ziele: Die Leitentscheidung sollte die Anstrengungen vor Ort würdigen und eine Überregulierung unterlassen. Neuer Entscheidungssatz „Wiederherstellung von Verkehrsverbindungen und Zugänglichkeit“ Der Tagebau hat viele Verbindungsachsen gekappt – u.a. auch eine wichtige Bahnverbindung von Neuss, über Elsdorf bis Düren sowie einen Abzweig über Titz -Ameln bis nach Jülich. Der alte Braunkohlenplan Hambach sieht dabei vergleichsweise wenige Wiederherstellungs verpflichtungen vor, was den Mobilitäts - und Verbindungsbedarfen in der Region keinesfalls gerecht wird. Das absehbare Ende des Tagebaus bietet nun die Chance, alte Binnenbeziehungen wieder zu stärken. Einhergehend mit der gesteigerten landschaftlichen Attraktivität eignen sich die Distanzen zur Nutzung neuer, umweltfreundlicher, platzsparender und gesundheitsfördernder Mobilitätsformen. Dazu werden im Rahmenplan Hambach folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Nachnutzung der (v erlängerten) Hambach Bahn: Die RWE -Werksbahn „Hambach-Bahn“ bietet nach ihrer bergbaulichen und energiewirtschaftlichen Nutzung Chancen zur Steigerung einer nachhaltigen Mobilität bezüglich einer interkommunalen Nachnut zung und Anbindung der Tagesanlagen / des Kohlebunkers an umgebende Ortschaften. Angesic hts des extrem hohen Aufwands, um neue Schieneninfrastrukturen zu realisieren, ist die Verfügbarkeit der Hambach Bahn eine einzigartige Gelegenheit. Sukzessive kann die se schon vorhandene Infrastruktur für einen Mischverkehr genutzt werden. Die derzeitige Trasse der Hambach -Bahn kann etwa auf Höhe der Straße „Dorsfeld“ im Kerpener Stadtteil Blatzheim an die bestehende Schiene Aachen – Köln angeschlossen werden. Ab der de rzeitigen RWE -Betriebsstätte im Bereich der Tagesanlagen könnte die Hambach -Bahn verlängert werden und über Niederzier und Hambach geführt und danach an die bestehende Trasse der Rurtalbahn nach Jülich angeschlossen werden. Hierdurch würden neben den Tages anlagen und dem Kohlebunker auch der Ortskern Jülich, das Forschungszentrum Jülich, Hamb ach und Niederzier eine direkte Verbindung für den Personenverkehr über die Schiene mit Köln bekommen. Etwaige Weiterentwicklungen sind gemeinsam mit der Entwicklung de r Tagesanlagen und des Kohlebunkers zu denken. Entscheidend für die Region ist, dass die Nachnutzung des RWE-Werksbahnnetzes nicht in erster L inie zur Erfüllung von überregionalen Zielen (z.B. Bypass im Güterverkehr) sondern zur Unterstützung der regionalen Strukturentwicklung vor Ort genutzt wird. Abzweig S12 Elsdorf : Elsdorf ist im Moment nur über Buslinien an das ÖPNV -Netz angebunden. Die vorgesehenen Entwicklungen im Bereich Freizeit und Landschaft an der Tagebaukante werden zukünftig eine regionale Bedeutung haben. Um zu vermeiden, dass diese Standorte nur mit dem PKW erreichbar sind un d großflächige Parkplätze realisiert werden müssen, ist eine Anbindung an den regionalen SPNV erforderlich. Elsdorf kann durch einen Abzweig der Erftbahn bei Bergheim w ieder an das Schienennetz mit einer direkten Verbindung nach Köln angeschlossen werden. Dieser Abzweig ist wichtig für den zukünftigen regionalen Erholungsverkehr zum See. Außerdem wird er die Entwicklung des Zuckerfabrikgeländes (Food Campus) stärken. Revier S -Bahn: Um einerseits Industrie - und Gewerbeflächen und andererseits Siedlungsflächen besser in die Region einzubinden und somit den Güter - und Personentransport teilweise auf die Schiene zu verlegen, gilt die S -Bahn Rheinisches Revier als zentrales Pro jekt im Strukturwandel. Der Brainergy Park als Innovationsbaustein und Titz als Wohn - und Arbeitsstandort sollen durch die S - Bahn besser in der Region angebunden werden. Wir bitten um Aufnahme der Trassenführung der Revier-S-Bahn von Jülich über den Brainergy Park Jülich und des PRIMUS-Quartiers der Ortschaft Titz nach Bedburg als raumbedeutsame Infrastruktureinheit in den Regionalplan. Verbindungsstraße Elsdorf – Niederzier: Für den ehemaligen Verlauf der L 276 soll laut Braunkohlen - plan zu gegebener Zeit Ersatz geschaff en werden, und zwar in einer ebenen Zone mit Gelände - anschluss, die zwischen Hochkippe und See entstehen soll. Wiederherstellung der Verbindung Titz -Niederzier: Die Straßenverbindung (ehem. L12) soll durch einen Anschluss an der Ostseite der Sophienhöhe von Rödingen/Titz nach Niederzier wieder her- gestellt werden. Auffahrten zum Gipfelplateau „Goldene Aue“ : Durch den Ausbau von Hauptwirtschaftswegen zu Strassen hoch auf die Sophienhöhe , wird das dort geplante Besucher - und Informationszentrum erreichbar. Als Alternativ-Konzept zur Seilbahn sind Straßen hinauf auf die Sophienhöhe, sowohl von der Niederzierer Seite, als auch von der Elsdorfer Seite aus zu gewährleisten, die das Besucher - und Informationszentrum dann z.B. über ein elektrisches (oder autonom fahrendes) Bussystem anbinden können. Hambach-Loop: Der Hambach Loop ist ein durchgängiger Rad - und Wanderweg (ggf. auch Reitweg), der als Rückgrat der interkommunalen Vernetzung und neuer grüner Infrastrukturen dienen soll. Der Weg besteht aus zwei Routen. Die Route um den See und die Route um die Sophienhöhe (oben und unten) formen zusammen eine Acht. Grundsätzlich wird eine Gesamtbreite von 6m (Zweirichtungsradweg 3m nach ERA sowie Fußweg 3m, inklusive 0,5m Abstand zum Radweg) für den Hambach Loop angestrebt, die gleichen Dimensionen wie eine Hauptverkehrsstraße (nach RASt 06 Richtlinie: zwische n 5,50 bis 7,50 Meter). Der Loop verläuft in Teilabschnitten durch Bereiche innerhalb der Sicherheitslinie. Mobilitätshubs: Rundum die Sophienhöhe und den zukünftigen See sind im Rahmenplan mehrere Mobilitätshubs vorgesehen. Diese befinden sich auf der Schnittstelle zwischen dem Hambach Loop und den wichtigen Zugängen zu Tourismus - und Freizeitbereichen. Die Mobi litätshubs sollen ausreichend Raum für Parkplätze sowie Angebote für Leih(e-)fahrräder bieten. Seilbahn auf die Sophienhöhe : Für die Erschließung der Sophienhöhe von drei Seiten wird ein modernes Bus/Seilbahnsystem vorgeschlagen Für die Erschließung der Sophienhöhe von drei Seiten wird ein Seilbahnsystem vorgeschlagen. Hierdurch sind Jülich, Niederzier, Elsdorf und die Sophienhöhe neu verbunden (Abzuwägen ist eine Ausprägung als kombiniertes Bus/Seilbahnsystem, wie es z.B. die RWTH mit dem „upBUS“ entwickelt hat. Ab dem Fuß der Höhe gibt es die Möglichkeit, das Seilbahnsystem weiterzuführen oder die Gondeln abzukoppeln und als autonom fahrende Busse die Verbindung zu den Mobilitätsknotenpunkten herzustellen.). Alternativ sind Straßen hinauf auf die Sophienhöhe, sowohl von der Niederzierer Seite, als auch von der Elsdorfer Seite aus zu gewährleisten, die das Besucher - und Informationszentrum auf der Sophienhöhe dann z.B. über ein elektrisches (oder autonom fahrendes) Bussystem anbinden können. Ziel: Verbindungen wiederherstellen und Barrierewirkungen verringern. Neuer Entscheidungssatz „Rolle der Tagebauumfelder stärken und langfristige Kosten absichern“ In der Eckpunktevereinbarung vom 4. Oktober 2022 wird formuliert , dass RWE bereit sei, „den Hambacher Wald dem Land NRW oder einer Stiftung mit Landesbeteiligung zu übertragen. “ Und weiter heißt es: „Der Bergbautreibende wird Gespräche mit der Landesregierung aufnehmen, um [..] den nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommenen Ort Morschenich dem Land NRW, der Kommune oder von diesen beauftragten Dritten zur Entwicklung und Revitalisierun g zu angemessenen Konditionen zur Verfügung zu stellen. “ Die bereits im Koalitionsvertrag der Bundes - regierung vorgesehene Prüfung einer Stiftung oder Gesellschaft für die Braunkohle und die Renaturierung findet ebenfalls Erwähnung: „Etwaige Gespräche hierzu sollen aufgenommen werden, sobald die Gefahr einer akuten Gasmangellage bewältigt ist und entsprechende Ressourcen verfügbar sind.“ Für Neu land Hambach ist entscheidend, dass keine den Raum betreffenden Gespräche und Entscheidung an der kommunalen Familie vorbeigeführt werden. Es gilt die Anrainerkommunen und ihren Umfeldverbund Neuland Hambach perspektivisch in Verantwortung zu bringen. Mit der Folgelandschaft soll ein Raum entstehen, der für sich selbst verantwortlich ist, die Lasten tragen kann und dafür die Werte erwirtschaftet. Ziel ist die Schaffung einer attraktiven, vielfältig nutzbaren Folgelandschaft mit hohen Qualitäten und Innovationen in den Bereichen Klimaschutz, Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, Ökologie, Land-/Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung, Wohnen und Gewerbe, erneuerbaren Energien und Mobilität. Eine hohe gestalterische, funktionale ressourcenschonende und nachhaltig wirtschaftliche Qualität. Für die aus dem Bergbau resultierenden, langfristigen Verpflichtun gen (u.a. auch Bergschäden ) müssen ausreichende finanziellen Mittel krisensicher zur Verfügung stehen. Zu den bilanziellen Rückstellungen bei RWE Power inkl. Konzernhaftung müssen weitere langfristig wirkenden Instrumente hinzukommen. Es muss einen Finanzi erungsmechanismus geben, der dynamisch auf langfristige Bedarfe reagiert. Die in diesem Zusammenhang diskutierte Stiftungslösung könnte eine gute Möglichkeit darstellen. Entscheidend ist allerdings eine kommunale Mitwirkungs - und Steuerungsmöglichkeit an einer solchen Stiftung, die insbesondere (inter -)kommunale Prozesse begleiten wird. Ziele: Dieses Thema sollte in einem eigenen Entscheidungssatz behandelt werden. 1 Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Grundsätzliches Die Entscheidungssätze aus der Leitentscheidung 2021 müssen im Hinblick auf den Kohleausstieg 2030 im Bereich des Tagebaus Garzweiler aktualisiert und an einigen Stellen im Hinblick auf die noch unzu- reichende Umsetzung konkretisiert werden. Es bietet sich an , dies analog zur Systematik in 2021 in einem Oberpunkt „Ein neuer Plan für das Tagebauende von Garzweiler“ zusammenzufassen. Zu fol- genden Themen sollten zusätzlich eigenständige Entscheidungssätze entwickelt werden: • Niers • Orte der Zukunft im 3. Umsiedlungsabschnitt Garzweiler • Erneuerbare Energien • Langfristkonzept zur finanziellen Absicherung der Folgekosten des Braunkohlenbergbaus Folgende Aspekte sind, angelehnt an die Strukturierung der Expertengespräche, in diesem Zusammen- hang hervorzuheben: Bergbau / Tagebauführung • ZV begrüßt, dass die vollständige Verfüllung des östlichen Restlochs bis 2030 sichergestellt wird • Gutachten Massenbilanz als Grundlage für weitere Entscheidungen zur Tagebauentwicklung • Konkretisierung Abstandsreglungen für den Bereich Jackerath auf 500 m ist erforderlich • Verbesserung des Immissionsschutzes auch im Bereich der erhaltenen Dörfer des 3. Umsied- lungsabschnittes • Lössausgleich im Rheinischen Revier darf das Abbaufeld in Garzweiler nicht vergrößern und die Rekultivierung oder Befüllung des Restlochs verzögern • Kein revierweiter Ausgleich mit anderen Massen (Kiese, Sande) zu Lasten von Garzweiler (keine Verschlechterung gegenüber dem geltenden Braunkohlenplan!) • Notwendigkeit zweier Lössdepots ist zu prüfen • Überprüfung Abraumdepot im Tagebau Garzweiler II (rd. 125 Mio. m³): Rekultivierung und Be- füllung sollen so schnell wie möglich beginnen und abgeschlossen sein • Keine Verschlechterung des Befüllungszeitraums ggü. rechtskräftigem Braunkohlenplan (40 Jahre nach Auskohlung)! • Nachnutzungsbezogene Gestaltung der Kippe: Ausgestaltung der „Terrassierung“ am Ostufer auf der Grundlage der kommunalen Entwicklungskonzepte • Nichtverfüllung der Bandtrasse wird befürwortet Rekultivierung • Klimaresilienz der landwirtschaftlichen Flächen erhöhen • Beachtung von Starkregenereignissen bei der Modellierung/Entwässerung der landwirtschaft- lichen Flächen und bei der Planung der Vorflut 2 Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler • Schaffung von Windschutz durch Pflanzungen • Biotopverbund (Grünes Band Garzweiler als vorhandener Ansatz) und erhöhte Biodiversität landwirtschaftlicher Flächen • Beachtung der städtebaulichen Planungen (z.B. Stadtteil-Jüchen Süd) • Verknüpfung mit Erneuerbaren Energien Wasser • möglichst schnelle Befüllung des Restlochs • ab dem Zeitpunkt der Befüllung des Restlochs Garzweiler gleichmäßige Wasserverteilung zwi- schen Hambach und Garzweiler • keine Verschlechterung ggü. rechtskräftigem Braunkohlenplan! • Maximierung der Dimensionierung der Rheinwassertransportleitung bis zum Restloch Garz- weiler (Erhöhung auf 2x DN 1800) zur Erhöhung der Flexibilität • Prüfung zukünftiger Seepegel: ggf. leichte Anhebung (1-2 Meter in Anlehnung an vorbergbau- liche Zustände) • Wasserqualität sicherstellen: o Monitoring Rheinwasser (auch hinsichtlich Verteilung) und ggf. weitere Aufbereitung; Schutzgutbezogene Bewertung o Bekalkungskonzept der Kippen aktualisieren (Kippenmanagement) o Kippenentwässerungssituation prüfen • nachnutzungsorientierte Böschungsgestaltung o Seezugänge; Profilierung o Kompakte Seeform in den unteren Bereichen, aber mehr Vielfalt durch naturnahe Ufer-/ Flachwasserbereiche o Vegetationsmanagement • Seezulauf und Auslauf klären und sichern • Der Abfluss des Restsees in die Niers ist dauerhaft hinsichtlich der Abflussmenge und vollum- fänglichen Funktionstüchtigkeit zu sichern • Renaturierung des Oberlaufs der Niers • Zwischennutzung der Böschungen und Wasserflächen sicherstellen Orte der Zukunft • Entwicklung und Wiederbelebung der sechs Orte ist beson dere Herausforderung für alle Ak- teure • Planung der Dörfer als komplexe Einheit in ihrem landschaftlichen Kontext mit einer Zukunfts- vision und einem in Phasen gestaffelten Prozess; Übergangsbereich zum zukünftigen Ufer ein- beziehen • Planungsprozesse zur sofortigen Handlungsfähigkeit formatieren; Regionalplanung muss ent- sprechende Rahmenbedingungen schaffen • Beteiligungsformate vorbildhaft anlegen; aktuellen Bewohner/Innen sollte besonderes Mit- wirkungsrecht eingeräumt werden • Hohe Qualitätsansprüche an die klimaneutrale Entwicklung; Demonstratoren für die IBTA • Angemessene Finanzierung ist erforderlich: 3 Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler o Schaffung eines Sonderförderprograms mit angepassten Fördergegenständen und ei- ner gebündelten Mittelbereitstellung aus dem InvKG. o Förderung von Kultur und der Ansiedlung von (Klein-)Unternehmen als Entwicklungs- instrument • Flächenmanagement muss der zukunftsorientierten Gesamtentwicklung dienen • Klare Regelung zwischen Land und RWE in Abstimmung mit kommunalen Part nern zur Über- tragung von Flächen • Umgang mit Rückkaufrechten, -optionen unter Einhaltung von Bedingungen: Beitrag zur städ- tebaulichen Gesamtzielstellung hat Vorrang vor den Einzelinteressen • Aussöhnungsprozess fortsetzen • Abschluss der Umsiedlungen bis 2024/25 Raumentwicklung und Verkehrsinfrastruktur Raumentwicklung: • Aussagen der vorhandenen Leitentscheidung weiterentwickeln/konkretisieren • Weitere Unterstützung der TUI bei der Umsetzung der Raumentwicklungsperspektiven • Budget: Aufgrund der Rekultivierungsabl äufe im Bereich Garzweiler können eine Reihe von Entwicklungsprojekten in der Tagebaufolgelandschaft und den Konversionsflächen im Bereich der Betriebsanlagen / Kraftwerksflächen erst Ende der 30er -Jahre umgesetzt werden. Daher werden zusätzliche Mittel, auch in den 30er Jahren, benötigt. • Flächenverfügbarkeit: o Für die Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft und ihrer Umgebung ist, auch vor dem Hintergrund der geplanten IBTA im Rheinischen Revier und der IGA Garzweiler 2037, eine ausreichende Verfügbarkeit von Flächen sowie die kommunale Steuerungsmög- lichkeit sicherzustellen. o Hierzu ist die Entwicklung geeigneter rechtlicher, finanzieller und organisatorischer In- strumente erforderlich. • Planungsrecht: o adäquate Instrumente für die Planung, Genehmigung, die Ansiedlung und den Bau von Projekten, insbesondere auch der öffentlichen Infrastruktur, der Siedlungsentwick- lung und der Unternehmensansiedlung; o vorhandenen rechtlichen Verfahren müssen daher flexibel angewendet und bei Bedarf angepasst werden. o Verwaltungsabläufe sollten vereinfacht und beschleunigt werden, ohne dabei Um- weltbelange oder Beteiligungsprozesse einzuschränken. o Insbesondere die Schnittstellen zwischen Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Bergrecht und Baurecht müssen im Sinne der anstehenden Transformationsaufgabe neu justiert werden. o Auftrag an Braunkohlenplanung: Entwicklungsbereiche/ Seezugänge/Verkehr/Land- schaften vorbereiten! • Tagebaufolgelandschaften bieten großes Potenzial für Naherholung und Tourismus • Auftrag an Regionalplanung: Darstellung der Dörfer des 3. UA muss geändert werden, Auf- nahme GIB am Kreuz Jackerath , ASB im Bereich Jackerath , Anpassung bedingter ASB Jüchen- 4 Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Süd, Neues Planzeichen „Transformationsräume“ über die Bereiche der jetzigen „weißen Flä- chen“ hinaus; • Nachnutzung der Kraftwerksstandorte- und flächen sowie eine angemessene Finanzierung im Rahmen der Fördermöglichkeiten • Unterstützung einer gewerblich-industriell-kulturellen Nachnutzung des Kraftwerks Frim- mersdorf • Durchführung einer Internationalen Bau - und Technologieausstellung (IBTA) wird begrüßt; Transformationsräume der Tagebaue sollten ein räumlicher Schwerpunkt sein • Entwicklung einer Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2037, möglichst im Zusammenspiel mit der IBTA sollte durch die Leitentscheidung unterstützt werden. Verkehr: • An Kohleausstieg 2030 angepasstes Konzept des Zweckverbands für das Straßenverkehrsnetz muss von Regionalplanung/Braunkohlenplanung sowie Fachplanung en aufgenommen und verpflichtend umgesetzt werden • Dies umfasst insbesondere: o Ein leistungsfähiges Netz an Straßen zur Erschließung des Raums mit seinen Entwick- lungsstandorten und als Ersatzstrecke bei der Sperrung von Autobahnen unter Berück- sichtigung der Wiederherstellungsverpflichtungen von RWE (L19, L31, L 354) o Die Ertüchtigung der A 46 und der A44n zur Schaffung von leistungsfähigen Verbin- dungen, v.a. auch im Hinblick auf den Lärmschutz o Die Ertüchtigung der drei Autobahndreiecke Wanlo, Holz und Jackerath unter Beach- tung der Erschließungsfunktion der jetzigen Autobahn-„Stummel“ o Die Schaffung einer Verkehrsverbindung zwischen Holzweiler und Keyenberg für die lokale Mobilität • Regelung der Eckpunktevereinbarung zu den Bundesautobahnen umsetzen , Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium intensivieren • Gesamtregionales Radverkehrskonzept: Integration der Tagebaubereiche in das Netz • zügige Umsetzung Bahnprojekte im Umfeld der Tagebaue (v.a. Bahnhöfe/Mobilitätshubs ), Neuausrichtung Busverbindungen • Durch den Tagebau verursachte Investitionskosten in die Ver - und Entsorgungsinfrastruktur dürfen nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Erneuerbare Energien • Potenziale der Tagebaufolgelandschaft nutzen • Konzept „Innovationspark Erneuerbare Energien Jüchen“ is t wichtige Grundlage im Bereich des Tagebaus Garzweiler • Entwicklung muss im Einklang mit der integrierten Raumentwicklungsperspektive für den Be- reich Garzweiler stehen • Windkraft darf Entwicklungspotenziale für Siedlungsentwicklung, Erholung/Landschaftsbil d und Naturschutz nicht strategisch beeinträchtigen • Einbeziehung der Bürgerschaft (z.B. Bürgerwindparks, -solarparks) • In der Regel nur Agri-Photovoltaikanlagen auf hochwertigen Bördeböden 5 Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler • Nutzung der Potenziale der Autobahninfrastrukturen • Kommunale Planungshoheit muss beachtet werden • Die aktuellen Beteiligungsmodelle der Kommunen an Projektgesellschaften im Bereich der Er- neuerbaren Energien müssen weiter erhalten bleiben. Finanzierung langfristiger Folgekosten • langfristige Bergbaufolgekosten absichern, bspw.: o Versorgung Feuchtgebiete und Oberflächengewässer o Erhöhte Kosten bei Wasserwerken bzw. Trink - und Brauchwasserversorgung und Ri- siken für Abwasserbehandlung o Bergschäden • bisherige Regelungen des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Bund und RWE Power noch nicht ausreichend • Zu jedem künftigen Zeitpunkt ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung der mit dem Braun- kohlenabbau verbundenen Folgekosten erforderlich • Art und Umfang der dazu anzusammelnden Mittel sind auf der Grundlage konkreter Ziele im Vorfeld eines Monitoringprozesses festzulegen. • Grundlage für das Finanzmonitoring ist eine Bestandsaufnahme (Risikoinventur) sämtlicher Sachverhalte, die im Rahmen des Braunkoh lenabbaus potenzielle Folgekosten verursachen. Auf dieser Grundlage sind im Rahmen des Monitorings Szenarien hinsichtlich Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung zu definieren. Daraus können finanzielle Ziele abgeleitet werden. • externer Fonds oder einer Stiftung zur Absicherung der Folgekosten erforderlich Nachtrag zum Thema Rekultivierung Restloch-Ost vom 4. Mai 2023 Sehr geehrte Frau Dr. Renz, Im Nachgang zu unserer Beratung am in Wanlo haben wir das wichtige Thema „Verfüllung östliches Restloch“ nochmals intensiv diskutiert. In der Ihnen bereits vorliegenden Stellungnahme haben wir gefordert, dass die vollständige Verfüllung des östlichen Rest lochs bis 2030 sichergestellt wird und der revierweite Lössausgleich von Massen nicht zu einer Vergrößerung des Abbaufelds in Garzweiler führen darf. Um dies sicher beurteilen zu können, hat der Braunkohlenausschuss Ende 2021 beschlossen, dass ein Gutachten zur Massenbilanz als Grundlage für weitere Entscheidungen zur Tagebauentwicklung erstellt werden soll. Leider liegt dies bis heute nicht vor. 6 Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Die andiskutierten Überlegungen zu einer anderen Rekultivierung des östlichen Restlochs zur Einspa- rung von Massen und insbesondere Löß beurteilen wird wie folgt: Die Flächenbilanz darf sich nicht zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächenbilanz in der Rekultivierung verändern. Bereits heute führen die Flächenbedarfe, die sich aus den Konzepten des Zweckverbands bzw. der Mitgliedskommunen ergeben (Grünes Band, Entwicklungsstandorte am See, Stadtentwicklung Jüchen-Süd, Gewerbegebiete etc.), insbesondere auch mit der Zielsetzung einer IGA 2037, zu einer schwierigen Diskussion mit RWE und Vertretern der Landwirtschaft. Diese würde sich weiter verschär- fen. Unsere Priorität liegt auf der Umsetzung unseres Entwicklungskonzepts. Darüber hinaus sehen wir erhöhte Risiken für die Wiederherstellung des Wasserhaushalts, insbesondere für das Grundwasser. Mögliche Sukzessionslandsc haften sollten, aus unserer Sicht generell linear als Ergänzung der Bio- topverbundstrukturen von Ost-nach West angelegt werden (bspw. entlang der Bandtrasse) ausgerichtet werden und auf das Konzept des Grünen Bandes Garweiler einzahlen. Zusammenfassend lehnen wir die Idee einer geringeren Verfüllung des Restloches-Ost zwecks Herstel- lung einer großflächigen Sukzessionslandschaft „Arche“ daher ab. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Volker Mielchen Geschäftsführer Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler In Kuckum 68a 41812 Erkelenz Tel: 02164-70366-0 Email: volker.mielchen@landfolge.de www.landfolge.de Preisträger des Landespreises NRW für Interkommunale Zusammenarbeit 2022
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0815
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 16.06.2023
- Erstellt
- 13.06.2023 10:21