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BKA 0815

Stellungnahme zur Leitentscheidung

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 16.06.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 16.06.2023, TOP 3.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Stellungnahme zur Leitentscheidung)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage zu TOP 3.1_Stellungnahme zur Leitentscheidung)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Stellungnahme zur Leitentscheidung)

642 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0815 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.07.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 16.06.2023 3.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Stellungnahme zur Leitentscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
Zur Kenntnisnahme 
 
 
Erläuterungen: 
Die Stellungnahme zur Leitentscheidung (nebst Anlagen) der Fraktionen CDU, SPD sowie FDP ist 
dieser Sitzungsvorlage als Anlage zu TOP 3.1 zugeordnet. 
 
Anlage(n): 
1. Anlage zu TOP 3.1_Stellungnahme zur Leitentscheidung

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage zu TOP 3.1_Stellungnahme zur Leitentscheidung)

59574 Zeichen

Im Braunkohlenausschuss 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Braunkohlenausschusses  
des Regierungsbezirkes Köln  
Herrn Stefan Götz  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
167. Sitzung des Braunkohlenausschusses des Regierungsbezirkes Köln am 16. Juni 
2023 
 
Leitentscheidung 2023 für das Rheinische Braunkohlenrevier der Landesregierung 
von Nordrhein-Westfalen  
 
Sehr geehrte Herr Götz,  
 
zum Tagesordnungspunkt 3.1 „Stellungnahme zur Leitentscheidung“ geben die genannten 
Fraktionen folgende Stellungnahme ab:  
 
Der Ausstieg aus der Braunkohle eröffnet neue Perspektiven für das Rheinische Revier. 
Menschen und Umwelt stehen in der Region vor der größten „Landschaftsbaustelle Europas“ 
deren erfolgreiche Umsetzung es zu gestalten gilt. Umso wichtiger sind für die gesamte 
Region deshalb jetzt die Festlegung der notwendigen planerischen Grundlagen und die von 
der Landesregierung versprochene Klarheit durch die Veröffentlichung der Leitentscheidung 
2023. So waren die Fachbehörden zwar bei der Erstellung der Leitentscheidung 2021 
einbezogen und auch der Braunkohlenausschuss beteiligte sich mit einer Stellungnahme an 
den im Entwurf zur Verfügung gestel lten Texten. Eine derartige Beteiligung an den Texten 
der neuen Leitentscheidung 2023 ist diesmal nicht vorgesehen, nicht für den 
Braunkohlenausschuss, den Regionalräten in Köln und Düsseldorf, den Stadt - oder 
Gemeinderäten der betroffenen Kommunen sowie den Kreistagen.  
Eine Beteiligung am Textentwurf erhöht durch die damit verbundene Transparenz die 
Akzeptanz bei allen Beteiligten der Region um die Belange und Anregungen für eine 
nachhaltige Gestaltung des Rheinischen Reviers adäquat vorzubereiten. In die sem Kontext 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
Fraktionssprecher  
Harald Zillikens, CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
Fraktionssprecher  
Josef Johann Schmitz, SPD 
 
Tel.: 0221/ 1301507  Telefax: 02273/ 914794 
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de 
 
 
Fraktionssprecher 
Ulrich Göbbels, FDP 
 
Tel.:0221 / 253726 
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, 13. Juni 2023

2 
wird auf die bereits gefassten Beschlüsse der Regionalräte Düsseldorf und Köln sowie des 
Braunkohlenausschusses verwiesen.  
Der Ausschuss und der Arbeitskreis Garzweiler II sollen von der Regionalplanungsbehörde 
zeitnah über die finale Version der Leitentscheidung 2023 unterrichtet werden.  
Folgende Punkte sind aus Sicht der unterzeichnenden Fraktionen in der Leitentscheidung 
2023 ergänzend zu verankern: 
1. Wesentliche Änderung der Grundannahmen  
Im Kern wurde die Leitentscheidung 2021 mit der U msetzung des 
Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) von 2020 begründet, dass auf der 
Grundlage des Abschlussberichtes der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und 
Beschäftigung die Beendigung der Kohleverstromung für das Jahr 2038 gesetzt hat, mit der 
Option, gegebenenfalls 2035 als Abschlussdatum zu erreichen. Das hatte weitreichende 
Auswirkungen auf die Region des Rheinischen Reviers. Der frühere Ausstieg 2038, 
verbunden mit der Maßgabe, den Hambacher Forst zu erhalten, hatte zur Folge, dass der 
Tagebau Hambach bereits 2029 beendet und der Tagebau Garzweiler II in den Grenzen der 
Leitentscheidung 2016 zur Sicherung und Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen 
Energieversorgung bis 2038 weiterlaufen soll (mit Prüfungsoption 2035). Jede 
Leitentscheidung ist im Kern immer eine energiepolitische Entscheidung mit vielfältigen 
Auswirkungen auf den Raum, aber vor allem für die Energieversorgungssicherheit. So stellte 
die Leitentscheidung 2021 ausdrücklich fest, dass bereits durch das Bundesgesetz (KVB G 
von 2020) die energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Fortführung 
des Tagebau s Garzweiler II bis 2038 (2035) festgelegt wurde. Zur Überprüfung des 
Ausstiegstermins 2038 (2035) waren gesetzlich Revisionszeitpunkte festgelegt, bei de nen 
jeweils 2022, 2026, 2029 und 2032 geprüft werden sollte, ob ein Abschaltdatum 2038 bzw. 
2035 überhaupt erreicht werden kann und wie die aus dem insgesamt vorgezogenen 
Kohleausstieg resultierende n Auswirkungen sind. Im August 2022 sollte der erste 
Revisionstermin sein, der allerdings nicht stattgefunden hat. In einer politischen 
Vereinbarung im Oktober 2022 verständigte sich dann das Unternehmen RWE und das 
Wirtschaftsministerium im Bund und NRW darauf, auch den Tagebau Garzweiler II 2030 zu 
beenden. Dam it wurden die Grundannahme n erneut wesentlich verändert und eine neue 
Leitentscheidung – LE 23 – notwendig. Die neue Leitentscheidung muss daher zwingend 
darstellen, warum der vordringliche Bedarf von Garzweiler II zur sicheren und zuverlässigen 
Energieversorgung als substanzieller Beitrag zur Erreichung eines gesetzlich festgelegten 
Gemeinwohlzieles nicht mehr gegeben ist. Ein energiepolitischer Teil in der Leitentscheidung 
2023 ist notwendig, um die in kurzer Zeit (2021 - 2022) erneuten, wesentlichen Änderungen 
der Grundannahmen auch zu begründen. Alle derzeitigen Planungen beruhen auf dem 
Vertrauen in die Vorgaben der „Kohlekommission“ des KVBG sowie der Leitentscheidungen 
2016 und 2021 und sind auf das Zieldatum 2038/35 ausgerichtet.  
2. Auswirkung der erneuten Veränderung der Grundannahmen  
Da Texte einer Leitentscheidung 2023 als Entwurf nicht vorgelegt werden und lediglich 
Themenfelder für Entscheidungssätze benannt wurden, gibt es hinsichtlich der 
Auswirkungen Unsicherheiten und Klärungsbedarf. Welche Entscheidungsätze der 
Leitentscheidungen 2016/2021 gelten weiter und welche werden geändert oder kommen 
hinzu.

3 
3. Absicherung der Folgekosten  
Da das Ende des Kohleabbaus und der Verstromung um weitere fünf bis acht Jahre 
vorgezogen werden soll, fallen auch entsprechende Einnahmen weg. Kosten für eine 
vollständige Wiederherstellung, die Rekultivierung und andere Maßnahmen, wie die 
Herstellung attraktiver und sicherer Restseen, fallen entsprechend früher an. Es muss 
sichergestellt sein, dass darunt er die ambitionierten Ziele der Rekultivierung und 
Wiedernutzbarmachung nicht leiden und auch unter diesen Bedingungen genügend Mittel 
vorhanden sind. So wollte das Land die RWE Power AG zur „Vorlage eines belastbaren 
langfristigen Konzeptes zur finanziell en Absicherung der Folgekosten des 
Braunkohleabbaus“ auffordern (S eite 7 LE 21). Ein solches Langzeitkonzept muss nun 
parallel zur Leitentscheidung erarbeitet und vorgelegt werden.  
4. Massenbilanz zum Abschluss der Tagebaue  
Eine Änderung der Grundannahmen der Planung muss auch die sichere Rekultivierung und 
Wiedernutzbarmachung bei einem Abschlussdatum um 2030 gewährleisten. Das gilt zum 
Beispiel für das ö stliche Restloch im Bereich der Stadt Jüchen, für das bisher eine 
vollständige Verfüllung mit anschli eßender vollständiger Rekultivierung vorgesehen ist. 
Probleme einer Massenbilanz zum Ende der Tagebaue im Rheinischen Revier dürfen diese 
Ziele nicht unterlaufen. Der Entscheidungssatz 7 (Seite 22 „Anpassung der Rekultivierung“) 
der Leitentscheidung 2021 i st dafür die Vertrauensbasis und muss nun weitergelten. Eine 
Leitentscheidung 2023 muss die Festlegungen der Leitentscheidung 2021 beachten und 
sicherstellen, dass ein Massenausgleich, insbesondere bei Löss, weder zeitlich noch 
qualitativ zu Lasten von Garzweiler II geht.  
5. Wasserwirtschaftliche Festlegungen  
Die Leitentscheidung 2021 verknüpft erstmals wasserwirtschaftliche Festlegungen für die 
Restseen Hambach und Garzweiler miteinander. Die Voraussetzungen für einen vielfältig 
nutzbaren Restsee Garzwei ler II wurden auch auf Hambach übertragen. So heißt es im 
Entscheidungssatz 10 (Seite 28 „Nutzung von Rheinwasser für die Restseebefüllung 
Garzweiler und Hambach): Die Befüllung des Restsees Hambach ist durch eine Zuführung 
von Rheinwasser zu beschleunigen, um eine Befülldauer von 40 Jahren zu ermöglichen, die 
Restseen sollen parallel und ausreichend befüllt werden können und das Wasser  soll eine 
verwendungsgerechte Qualität habe n. Zur Befülldauer des Restsee s Inden wurden keine 
Festlegungen in der Leitents cheidung 2021 genannt. Allerdings wurde n die sehr 
unterschiedlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Fläche, Tiefe und Volumen nicht weiter 
thematisiert. Es erfolgt dann ein Hinweis auf die landesplanerisch bereits genehmigte 
Rheinwassertransportleitung für Garzweiler II. Da die Befüllung des Restsees Hambach ab 
2030 prioritär sei, sollte eine Mitbenutzung der Trasse geprüft werden. Dies sollte aber zu 
keiner Benachteiligung der Befüllung des Restsees Garzweiler II führen (Seite 29 LE 21). Im 
Laufe des Prüfungsprozesses für eine Mitnutzung der Trasse wurde auch thematisiert, dass 
eine Befülldauer von 40 Jahren in Hambach möglicherweise unrealistisch sei und deshalb 
ein Angleichen der Befülldauer von Hambach an Garzweiler erfolgen sollte. Dies widerspricht 
der Festlegung der Leitentscheidung 2021, dass es keine Benachteiligung für den Restsee 
Garzweiler geben wird. Der Restsee Garzweiler II fällt sogar bei Beendigung 2030 um 25 
Prozent geringer aus, was eigentlich zur Folge hätte, dass er bereits nach 30 Jahren befüllt 
wäre. Wegen der Option noch bis 2033 Braunkohle fördern zu können, beginnt die Befüllung 
des Restsees Garzweiler erst 2036, was eine Verschiebung gegenüber Hambach um sechs 
Jahre und mehr bedeutet. Eine Leitentscheidung 2023 muss daher eine neue Pe rspektive 
für Garzweiler II aufzeigen, die bei Ausstieg 2030 eine vollständige Befüllung bis spätestens

4 
2070 gewährleistet, auch wenn eine Befüllung erst 2036 beginnt.  
Eine neue Perspektive für Garzweiler II durch die Leitentscheidung 2023 muss daher  
• die wasserwirtschaftlichen Anforderungen der Leitentscheidung 2016 und 
Leitentscheidung 2021 erfüllen, 
• eine Seespiegelhöhe festlegen, die eine Anbindung an die Niers, die 
Grundwasserstände der Feuchtgebiete, die qualitativ gute See- Entwicklung, die 
Grundwasserströmung aus der Kippe zum See berücksichtigen,  
• eine beschleunigte Befüllung mit standsicheren Böschungen vorsehen,  
• den Vorrang der Trinkwasser- und Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser vor, 
während und nach Tagebauseebefüllung sicherstellen, auch bei Niedrigwasser des 
Rheins und  
• die Notwendigkeit und Funktion der Rheinwassertransportleitung hinsichtlich Trasse, 
Volumen, Bauzeit und Aufgabenteilung hinsichtlich der unterschiedlich großen 
Restseen aktualisieren und auf das Abschlussdatum 2030 anpassen.  
6. Beschleunigung der Raumentwicklung 
 
• Die frühzeitigere Beendigung von Umsiedlungen 
• Die Herausnahme nicht mehr benötigter Gebiete aus dem Braunkohlegebiet um diese 
bei der Regionalplanung zu berücksichtigen 
 
Weiterhin unterstütz en die Fraktionen die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein -
Westfalen und vom Rheinischen-Landwirtschaftsverband e. V. eingereichte Stellungnahme 
zur Leitentscheidung. Das entsprechende Papier wurde der Landeswirtschaftsministerin und 
der zuständigen Landesplanungsbehörde mit Datum vom 12. Mai 2023 übermittelt und ist 
somit den dortigen Stellen bekannt.  
 
Darüber hinaus  unterstützen die Unterzeichne r die in der Anlage beigefügten 
Stellungnahmen des Zweckverbandes Landfolge Garzweiler und der Neuland Hambach 
GmbH zur Leitentscheidung 2023. 
 
Schließlich soll das Braunkohlenplanänderungsverfahren für Garzweiler II nach Möglichkeit 
in der aktuellen Legislaturperiode des Braunkohlenausschusses zu Ende gebracht und der 
Feststellungsbeschluss in 2025, spätestens jedoch im ersten Quartal 2026 gefasst werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
  
 
Harald Zillikens                Josef Johann Schmitz                 Ulrich Göbbels 
(Fraktionssprecher)              (Fraktionssprecher)                     (Fraktionssprecher) 
 
Anlage

Die Neuland Hambach GmbH begrüßt die Initiative der Landesregierung eine neue Leitentscheidung 
zu fassen und nimmt die Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Eine Leitentscheidung macht im 
Kern Vorgaben für die Braunkohleplanung , bietet aber auch Gelegenheit darüber hinaus Aussagen 
zum Umfeld zu treffen  für eine gute Rekultivierung , frühzeitige Wiedernutzbarmachung  und 
Wiedereingliederung in die umgebenden Räume. Sie kann darüber hinaus frühzeitig Vorgaben und 
Orientierung für die laufenden Planverfahren (Regionalplanaufstellung im Regierungsbezirk Köln, 
Braunkohlenplanänderungsverfahren, Genehmigungsverfahren für Betriebspläne, etc.) geben. 
Von der neuen Leitentscheidung erwartet die  Neuland Hambach in erster Linie eine Klarstellung und 
Operationalisierung der bereits in der Leitentscheidung von 2021 gefassten  Aussagen zu m Raum  
Hambach. Im Folgenden wird daher sowohl Bezug auf Entscheidungssätze von 2021 genommen, als 
auch Vorschläge für neue Ziele der Leitentscheidung 2023 formuliert.  
Die Leitentscheidung 2021 hat einen Perspektivwechsel eingeleitet, der sich nun auch in den Plan- 
und Genehmigungs verfahren wiederfinden muss. Der Transformationsraum des Tageba us mit 
seinem Umfeld soll zum Zukunftsraum entwickelt und wieder mit seiner Umgebung verbunden 
werden sowie möglichst frühzeitig , vielfältige Entwicklungsperspektiven eröffnen. I n diesem Sinne 
sind sowohl die schnellstmögliche In -Wertsetzung der Tagebauran dbereiche als auch vielfältige 
Zwischennutzungen im Böschungssystem zu prüfen, planerisch vorzubereiten und zu genehmigen. Es 
sind insbesondere die (inter-)kommunalen Entwicklungsabsichten für Randbereiche, Folgelan dschaft 
und Zwischennutzungen, wie sie in den strategischen Entwicklungs konzepten der Tagebauumfeld -
verbünde entwickelt wurden und werden, aufzugreifen und mit hohem Gewicht in die Abwägung der 
laufenden Planungsverfahren aufzunehmen. Der planerische Vollzug wird z.T. schon im zeitlichen 
Gestaltungsrahmen des anstehenden Regionalplanes stattfinden; darüber hinausweisende 
Entwicklungen sollten nicht durch aus schließende Festlegungen erschwert werden.  Die Umsetzung 
stößt aber an landesplanungs - und genehmigungsrechtliche Grenzen, die mit der neue n 
Leitentscheidung aufgelöst werden müssen . Das Land sollte im Zusammenhang mit der neuen 
Leitentscheidung 2023 einen planungsrechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Transformation der 
Tagebauumfelder schaffen, in dem das Landes planungsgesetz und der Lan desentwicklungsplan 
entsprechend angepasst und Durchführungsverordnungen bzw. Erlasse zur Umsetzung geschaffen 
werden. Dies umfasst auch ein eigenes Planzeichen für d ie „Tagebautransformationslandschaften“, 
welches das gebotene Maß an Flexibilität bei der weiteren Ausgestaltung dieser besonderen Räume 
ermöglicht. Die Bezirksregierung kann dann im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die (inter-)kommunalen 
Entwicklungskonzepte der Anrainer mit den Regionalplänen unterstützen und die Belange  in den 
Planungsverfahren berücksichtigen.  
Im Rheinischen Revier entstehen  die größten künstlichen Seen Europas . Gerade hier muss sich das 
Ziel aus dem Reviervertrag , den räumlichen Umbau zur Schaffung neuer Lebensqualität zu nutzen, 
materialisieren. Die Seen sollen nicht nur  technisch stabil sein, sie sollen v.a. für die Menschen da 
sein. Und das bereits während der langen Befüllphase. Die Tagebaufolgelandschaften und ihr Umfeld 
bieten besondere Potenziale für Innovation und Wachstum in Qualität. Das gilt sowohl für die 
Vernetzung von Biotopverbünden als auch für die Entwicklung einer neuen Urbanität im Grünen und 
in bester (See-)Lage. Sie sollen lebendig gestaltet werden und attraktiv e Standorte für Investitionen

in die Zukunft bieten. Dort wo Verkehrswege vor Jahrzenten gekappt und die Tagebaue lange Zeit als 
Raumbarrieren gewirkt haben, kann die Neuerschließung der Tageb aufolgelandschaften zu neuen 
Verbindungen und Mobilitätsformen führen und gleichzeitig neue Nutzungen sowohl temporärer als 
auch dauerhafterer Art ermöglichen. Um die Kommunen bis zur Mitte des Jahrhunderts 
handlungsfähig und vital zu halten, müssen strategisch bedeutsame Vorhaben  auch gesichert 
werden. Gleichzeitig müssen Ent wicklungskorridore offengehalten werden. Di es erfordert eine 
Verantwortung des „Möglichmachens“. 
Die Ziele der Raumordnung aus den alten Braunkohlenplänen  sollten in diesem Sinne nicht mehr 
handlungsleitend für neue Planentwürfe sein. Die Rekultivierungsziele für Hambach sind aus den 
70er Jahren und legen für 8.500 ha nur drei Ziele fest (Wasser, Landwirtschaft, Forst) . Die Rekulti-
vierungsziele sind entsprechend neu zu bewerten und gegen einen aus heutiger Perspektive fairen 
Ausgleich abzuwägen. 
Die Anrainerkommunen des Tagebau Hambach sind  in besonders hohem Maße von den 
Auswirkungen des wirtschaftsstrukturellen, räumlichen und gesellschaftlichen Strukturw andels im 
Rheinischem Reviers betroffen. Regionale Entwicklungsbedarfe im Bereich Wohnen, Gewerbe , 
Mobilität und Lebensraum waren in  den vergangenen Jahrzehnten erheblich eingeschränkt und 
große Flächen werden einer Entwicklung auch dauerhaft entzogen bleiben. Insbesondere für Elsdorf 
und Niederzier gilt , dass jeweils rund ein Drittel der städtischen  bzw. gemeindlichen Fläche in der 
Transformationslandschaft verortet ist. Eine bedarfsgerechte Ausweisung von Siedlungsflächen, eine 
reibungslose bauleitplanerische Ermöglichung von Entwicklungsperspektiven, u.a. f ür eine 
touristische Infrastruktur (Radwege, Infozentren, Freizeit einrichtungen, Gastronomie, etc.) sowie 
eine Beschleunigung von Planungs - und Genehmigungsverfahren bei der Errichtung von Infra struk-
turen ist zu gewährleisten.  
Eine landesplanerische Wertung der bestehenden Braunkohlenpläne als „Freiraum“ (gemäß der alten 
Rekultivierungsziele) führt dazu, dass jeder In -Wertsetzung der fehlende Siedlungs anschluss und 
Neuansatz im Freiraum  entgegensteht. So steht vor jedem städtebaulich en Projekt ein landes -
planerisches Zielabweichungsverfahren und eine Ausnahmebegründung. Es ist aus Sicht der Neuland 
Hambach daher dringend festzuhalten, dass Tagebaubereiche (inkl. Sicherheitsstreifen) Konversions-
flächen sind, die sich als Experimentie rräume für flexible Planung und Entwicklung eignen. Die 
besondere Planungssituation der Ta gebaufolgelandschaft erfordert Sonderplanungen, die auf den in 
der Region abgestimmten Entwicklungsabsichten – hier insbesondere der Tagebauumfeldverbünde – 
basiert. Ein entsprechendes Planzeichen würde den Kommunen und der Region das notwendige Maß 
an Flexibilität  bei der weiteren Ausgestaltung dieses besonderen Gebietes ermöglichen.  Für 
strategisch bedeutsame Bereiche sollten Rücknahmen der Sicherheitslinie bzw. Teilentlassungen aus 
der Bergaufsicht abgewogen werden.  
Ziele: Die Leitentscheidung sollte unmittelbar auf die Belange der Anrainerkommunen verweisen und 
festlegen, die strategischen Zielsetzungen der Rahmenplanungen für Inden, Garzweiler und Hambach 
zentral zu berücksichtigen.  
Sie sollte darüber hinaus  die Inte rnationale Bau- und Technologieausstellung (IBTA) als Format zur 
Strukturierung des Strukturwandels in der im Memorandum vorgesehenen Form bestätigen. Eine der 
operativen Säulen der IBTA bilden die prozessbegleitenden Ausstellungen (exPOSITIONen). Es sind 
drei Ausstellungsjahre (2032 im Neuland Hambach) als zentrale Meilensteine der IBTA vorgesehen.

Bzgl. „Entscheidungssatz 6: Neue Abbaugrenzen, Erhalt von Wald und Morschenich“ 
Bzgl. „Entscheidungssatz 7: Anpassung der Rekultivierung“ 
Basis für die weiteren Planungen im zuständigen  Braunkohlenausschuss, ist die am 07.03.2022 
vorgestellte und vom Braunkohlenausschuss zur Kenntnis genommen e Massenbilanzierung des 
Tagebaus Hambach. Über diese Abgrenzung des Tagebaus, insb. die Abbaugrenze, besteht nach einer 
intensiven und transparenten  Prüfphase unter Berücksichtigung der zukünftigen Massenbedarfe 
verbunden mit einer minimalen Flächeninanspruchnahme Einvernehmen. 
Der Rahmenplan der Neuland Hambach skizziert heute bereits ein erstes Biotopmosaik , das in den 
nächsten Jahren durch  neuhinzugekommene Artenschutzflächen der Ausgleichsmaßnahmen von 
RWE, die perspektivisch zu integrierenden Ufer - und Böschungsbereiche des entstehenden Sees, die 
bestehenden und noch entstehenden Rekultivierungen von Kiesabbaugebieten sowie funktional 
wichtige (lineare) Verbundkorridore im Bereich des Vorfeldes aufwachsen wird. Dies bedarf nun der 
Vertiefung, kann nur gemeinsam mit allen relevanten Akteuren vor Ort gelingen und sollte folglich als 
Aufgabe in die Regi on verortet werden. Der Rahmenplan f ür die Tagebaufolgelandschaft Hambach 
liefert erst die planerische Handlungsgrundlage, auf deren Basis eine Konkretisierung und genaue 
Verortung von BSN - und BSLE -Bereichen erfolgen kann.  Dem regionalen Aushandlungs - und 
Steuerungsprozess im Rahmen der Neuland Hambach GmbH sollte der Raum gegeben werden, den 
Tagebau als ehemals trennendes „void“ in Zukunf t zu einem Katalysator der Landschaftsaufwertu ng 
und -vernetzung zu machen. Die anstehenden großmaßstäblichen Aufgaben eröffnen dabei die 
Chance, zerschnittene und verinselte Landschaftsräume wieder zu einem vitalen Großökosystem 
zusammenwachsen zu lassen.  
Ziele: Eine vitale und abwechslungsreiche Landschaft strukturieren, um funktionsfähige Ökosysteme  
und Biotope mit einem inta kten Naturhaushalt sowie eine attraktive Erholungslandschaft mit 
touristischem Wirtschaftspotential in integrierter Form zu gewährleisten.  
Die übergeordnete Planung muss die langen Befüllzeiten der Seen und sich immer wieder 
verändernde Zwischenzustände anerkennen. Es gilt,  die schnellstmögliche In -Wertsetzung der 
Tagebaukanten inkl. Sicherheitsstreifen als auch eine vielfältige Zwischennutzung im 
Böschungssystem zu ermöglichen, um die Transformation der Tagebaue zu attr aktiven Zukunfts-
landschaften mit neuen Chancen zum Wohnen, Arbeiten und Erholen zu unterstützen. Beispielsweise 
eine Nutzung der Tagebauseemulde für die nachhaltige Energieerzeugung , für Gewächshäuser, die 
Beweidung mit Großvieh , Zuwegungen zum Wasser und die Nutzung schwimmender Elemente wie 
Floating PV, Pontons oder begehbare und bepflanzte treibende Inselstrukturen. Viele der geplanten 
Nutzungen in den Ufer - und Randbereichen liegen im Sicherheitsbereich und unterliegen der 
Bergaufsicht. Dies sollte der Entwicklung einer a ttraktiven Erholungslandschaft mit touristischen 
Angeboten und Infrastrukturen nicht im Wege stehen. 
Ziel der Neuland ist es, d ie Landschaft des d irekten Seeumfeldes mit Erholungsfunktionen 
anzureichern. Zum Beispiel einen  Rad- und Wanderweg (ggf. auch Reitweg) rings um den See 
vorzusehen, der im Zusammenspiel mit Erholungs - und Freizeitflächen an den Rand -/Uferbereichen 
funktioniert. Und b ereits während der lang andauernden Befüllzeit des Sees sind 
wasserwirtschaftlich verträgliche Nutzungen zu ermöglichen.  Dafür ist zu klären , in welchem 
Rechtsbereich Zwischennutzungen in der Folgelandschaft zu genehmigen sind. Derzeit werden an das 
Bergamt Erwartung gestellt, die es im bestehenden rechtlichen Rahmen nicht erfüllen kann.

Ortskern Elsdorf: Zukünftig wird Elsdorf zur Stadt am See. Am Tagebaurand sollen drei Impulsräume 
mit besonderen Entwicklungsabsichten Berücksichtigung finden: der Raum am Ende des Speedways 
(Porta Sophia), der Raum rund um das Forum :terra nova  sowie dazwischen, der neu zu schaffende 
städtebauliche Balkon v or dem  Ortskern Elsdorf (Vista Nova) . Perspektivisch kann hier ein neues 
(See-)Quartier entstehen, das Raum für Nutzungen mit (über -)regionaler Bedeutung bietet … sowie 
perspektivisch, nach Ende der Bergaufsicht, auch Wohnnutzungen.  Die regionale Biotopvernetzung 
muss in diese Flächen mit städtebaulicher Ambition integriert werden.  
Manheim-Alt: Im aktuellen Revierkonzept bleibt das Kirchengebäude der ehemaligen Gemeinde St. 
Albanus und Leonhardus erhalten und stellt mit der Fläche des ehemaligen Friedhofs sowie der 
Kartbahn Manheim eine kulturlandschaftliche Besonderheit dar.  Erste Grundzüge zur Nachnutzung 
der Kirche mitsamt Umgebung eröffnet der Rahmenplan Hambach. Das Gebäude mit Umgebung soll 
als Kontaktbereich zum Tagebau(see) ausgebildet werden. Von  hier aus soll ein Zugang in die erst 
spät mit Wasser befüllte Manheimer Bucht inklusive touristischer Infrastruktur führen. 
Ortskern Niederzier : Das Profil von Niederzier wird landschaftlich durch die Lage zwischen den 
Tagebauen Inden und Hambach und die Lage am Fuß der S ophienhöhe geprägt. Am Rand von (Alt -
)Niederzier, östlich der L264 ist, im Rahmenplan ein MobilHub vorgesehen, bestehend aus einer 
Seilbahnstation in Kombination mit einem P&R Platz. Die Seilbahn führt zum gepl anten Besucher- 
und Informationszentrum  auf der Sophienhöhe. Am Fuße der Sophienhöhe ist eine ökologische 
Ferienwaldsiedlung möglich, wenn dieser Bereich aus der Bergaufsicht entlassen wurde. Am 
Westufer sollen ein Anleger und Strand einen Freizeitspot mit Zugangsbereich hin zum See schaffen. 
Ortskern St etternich: Stetternich ist der Ortskern von Jülich am Fuß der Sophienhöhe. Hier bietet 
insbesondere die ehemalige Römerstraße (Via Belgica) Aufwertungspotenziale. Entlang der Straße 
könnten landschaftsarchitektonische Maßnahmen ihre Funktion als Zugang zur Sophienhöhe stärken. 
Der vorhandene Parkplatz sollte mit unterschiedlichen freizeitbezogenen Nutzungen als „Basiscamp“ 
für den Aufstieg auf die Sophienhöhe qualifiziert werden, inklusive Fahrrad -Verleih- und Se ilbahn-
Station. Auf der Sophienhöhe selbst kön nten die ehemaligen Treppen als direkter Zugang zum 
Aussichtspunkt wiederhergestellt werden.  
Ortskerne Rödingen und Höllen : Die Ortskerne können  durch kleine Arrondierungen mi t einer 
angemessenen Dichte, aufbauend auf vorhandene Bautypologien, gestärkt werden. Außerdem 
bieten sie durch die Lage an der Sophienhöhe Potenziale für eine touristische Entwicklung. Der dort 
bereits best ehende Parkplatz soll als „kleines Basiscamp“ qualifiziert werden (Zusammenspiel, 
Basiscamp Stetternich). Von hier aus soll als neuer Zugang auf die Sophienhöhe die „Höllentreppe“ 
zum weiter oben gelegenen See führen. Von diesem Aussicht spunkt aus haben die Besucher*innen 
einen Blick auf Garzweiler. 
Morschenich-Alt und Tagesanlagen und Kohlebunker 
→ s. spätere Abschnitte 
Ziele: Die Kontaktb ereiche der Siedlung en und Ortschaften rund um d en Tagebau , ihre 
wirtschaftliche und städtebauliche Struktur , haben erhebliche Aufwertungsbedarfe als attraktive 
Wohn- und Arbeitsstandorte , die durch die Leitentscheidung adressiert werden müssen. Zur 
Verbindung der Orte mit der Folgelandschaft und zur In-Wertsetzung kann auch eine Änderung 
bereits bestehender Abschlussbetriebspläne (z.B. für die Sophienhöhe) in Frage kommen. 
Regionalplanerisch brauchen sie alle eine ASB Ausweisung.

Bzgl. „Entscheidungssatz 9: Anforderungen an Tagebaurestseen 
Bzgl. „Entscheidungssatz 10: Nutzung von Rheinwasser für die Restsee befüllung von Garzweiler 
und Hambach“ 
Im Sinne der Leitentscheidung 2021 ist die Befüllung der Restseen auf einen Zeitraum von 40 Jahren 
nach End e der Braunkohleförderung im Tagebau auszurichten. Dafür is t auf nationaler und 
internationaler Ebene einzutreten und es sind alle Möglichkeiten einzubeziehen, die ggf. auch 
Lösungen über die Nutzung von Rheinwasser hinaus einschließen. Für den Tagebau Hambach könnte 
dies auch eine Zuführung aus der Rur betreffen.  Ziel ist eine faire regionale Verteilung, die eine 
Befüllung für beide Tagebaue in j e 40 Jahren ermöglicht. Entscheidend wird aber v.a.  sein, dass das 
Verfahren und der Bau der Leitungstrassen im gesetzten Zeitrahmen abgeschlossen werden können, 
so dass 2030 die Seebefüllung be ginnen kann.  Soweit abzusehen is t, dass aufgrund des 
Wasserdargebotes eine Befüllung im ang estrebten Zeitraum nicht möglich wird, ist dies durch 
Maßnahmen im Rahmen der Inwertsetzung inklusive Zwischennutzungen zu kompensieren.  
Sowohl das Gewässerregime als auch die Gewässerlandschaft wi rd sich im Zuge der Rekultivierung 
des Tagebau Hambach bede utend verändern. Neben der Veränderung der Grundwasserstände und 
dem noch unter der Zuständigkeit der Bergbautreibenden und der Bergaufsicht entstehenden Tage -
bausee werden auch die nötigen Infrastr ukturen zur Befüllung des Sees mit Rheinwasser und der 
nötige Seeablauf zur Erft den Raum prägen. Für den Regionalplan von Relevanz ist hier besonders der 
geplante regulative Seeablauf zur Erft, der im Bereich des Wiebaches und Winterbaches erfolgen soll. 
Um das Höhenniveau zwischen zukünftigem See und Erft zu übe rwinden, wird eine Vertiefung und 
Verbreiterung im Bereich der beiden genannten Bachsysteme erforderlich. Diese neu entstehende 
Wasserader wird den Raum im südöstlichen Elsdorfer Stadtgebiet zukünftig verändern und soll als 
naturnah gestaltetes Gewässer mit entsprechenden Uferrandstreifen ausgebildet werden.  
Ziele:

Bzgl. „Entscheidungssatz 14: Morschenich mit neuer Perspektive“ 
Für das Dorf wird ein neues Leitbild erarbeitet, das völlig neue Funktionen und Bauweisen mit Spuren 
der Geschichte in denkmalpflegerisch wichtigen Gebäuden und Fassaden verbindet. Die Entwicklung 
von alten und neuen Gebäuden, Infrastrukturen und Produktionsprozessen zielt auf Kreisl auf-
prinzipien und Energieautarkie. Das neu belebte Dorf soll di e Option auf Wachstum und auf ein 
bauliches Heranwachsen an den See erhalten. Mit dem Ansteigen des Wasserspiegels ab 2030 sollen 
am Ufer bereits freizeitwirtschaftliche Infrastrukturen entstehen . Perspektivisch sollen, sobald dies 
bergrechtlich zulässig wird, auch Siedlungsareale am Wasser realisiert werden. Während der 
Befüllphase sind, außerhalb der Sicherheitszone, auch Campingareale sowie eine Freizeitsiedlung im 
Wald oder in d er Arrondierung zum Ort denkbar. Diese schaffen ein alternat ives ökologisches 
Beherbergungsangebot mit Seeblick.  
Es gilt, die Umsiedlung konsequent zu Ende führen, sowohl in Morschenich (Alt) als auch in Manheim 
(Alt), wo noch nicht alle Umbettungen stattgefunden haben. Die Umsiedlungen sollen in Abstimmung 
mit de n Belegenheitskommunen bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Die emotionale 
Belastung der Umsiedlung muss auch in den weiteren Konzeptions - und Planungsprozessen 
berücksichtigt werden. Hierzu sind besondere Beteiligungs- und Planungsformate unerlässlich. Zur 
erfolgreichen Wiederbelebung muss auch ein vom Land unterstützter Befriedungsprozess Teil der 
neuen Leitentscheidung sein. Dies gilt auch für den weiterhin von Klimaschutzaktivisten besetzten 
Hambacher Forst.  
Ein weiterer Verfall des Dorfes kann nur gestoppt werden, wenn rasch Raum fü r neue Investitionen 
gegeben ist. Dazu bedarf es eines Sonderförderprograms mit angepassten Fördergegenständen und 
einer gebündelten Mittelbereitstell ung. Die Städte bauförderung muss ausgebaut und mit anderen 
Förderschwerpunkten (z.B. Energie versorgung/energetische Sanierung , Mobilität, Kultur, 
wirtschaftsnahe Infrastruktur) verknüpft werden. Die Förderung muss sicherstellen, dass Planungs -
prozesse vorbildhaft sind und hohe energetische, ökologische und soziale Standards eingehalten 
werden. Zurzeit liegen die Flächen im Bereich eines rechtskräftigen Braunkohlenplans.  Für die 
Entwicklung der gesamten Bereich e, der heute gültigen und in Änderungsverfahren befindlichen 
Braunkohlepläne, wird daher eine Sonder planungszone mit einer Erprobungs - bzw. Experi mentier-
klausel gebraucht, um die notwendige Flexibilität zu schaffen. Es bra ucht besondere L ösungen auf 
Ebene der Landesentwicklungsplanung, der Regional - und Bauleitplanung, die den Kommunen eine 
rasche Entwicklung zu erlauben. Voraussetzung ist ein dokumentierter Konsens aller zentralen 
Akteure und eine Verständigung auf Augenhöhe zwischen RWE als Eigentümerin, Belegenheits-
kommune, Tagebauumfeldverbund und dem Land. Mit integrierter strategischer Planung werden 
verschiedene Zukunftsfelder des Wirtschafts- und Strukturprogrammes  angesprochen und mit 
Projekten im Rahmen der IBTA „Demonstratoren“ geschaffen, die eine positive Impulswirkung 
haben. Grundstücke werden an Pioniere veräußert, die sich in die Konzepte einbringen wollen. 
Ziele: Die Leitentscheidung muss die Aufgaben des direkten Wiederaufbaus (u.a. öffentliche 
Infrastruktur) adressieren und definieren, was  die Bezeichnung „Orte der Zukunft “ für das 
Planungsrecht und das Fördersystem bedeute t. Es braucht gesonderte Zugänge zur Förderung und 
für die gesamten aktuell noch gültigen Braunkohlenpläne eine Sonderplanungszone. Eine Setzung für 
die IBTA ist f olgerichtig. Landes- u. Regionalplanung müssen die reibungslose baulei tplanerische 
Entwicklung der nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommenen Dörfer, Flächen und Objekte 
ermöglichen. Das heißt auch über die räumlichen Grenzen des bisherigen Dorfes hinaus zu wachsen, 
um dauerhafte Tragfähigkeiten abzusichern und der künftigen See-Lage gerecht zu werden.

Neuer Entscheidungssatz  „Tagesanlagen und Kohlebunker als landesbe deutsame 
Konversionsprojekt qualifizieren“ 
Für die Tagesanlagen und den Kohlebunker Hambach, die schon in wenigen Jahren nicht mehr für 
den T agebaubetrieb benötigt werden, wird ein Nachnutzungskonzept durch d ie „Perspektive. 
Struktur.Wandel GmbH", der Gemeinde Niederzier und der Neuland Hambach, entwickelt. Der 
Bereich ist hervorragend erschlossen und sehr gut an das Straßen - und Schienennetz a ngebunden. 
Durch die Weiternutzung und eventuelle Erweiterung der H ambach-Bahn kann die Erschließung 
nochmals stark aufgewertet werden. Im Wiedernutzbarmachungsplan der RWE Power, der auch dem 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zugrunde liegt, wird der Bere ich nicht als land - oder 
forstwirtschaftlicher Rekultivierungsbereich sondern als „sonstige Fläche“ dargestellt. Eine bauliche 
Folgenutzung wird daher als sehr realistisch eingeschätzt.  
Um eine möglichst flexible bauliche Folgenutzung (Leben und Arbeiten) zu ermöglichen, regen wir 
deshalb an, die ca. 130 ha als landesbedeutsame Entwicklungsfläche für den Strukturwandel 
hervorzuheben. Denkbar ist eine  gewerblich-industrielle N achnutzungen aber auch - aufgrund der 
direkten Nähe zum künftigen See – in kombinierter Form Wohnungsbau, Gemeinbedarfsflächen 
sowie Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen. 
Ziele: Die Leitentscheidung sollte besondere Entwicklungsareale für den Strukturwandel – außerhalb 
landes- und regionalplanerischer Grundsätze und Bilanzierungen – festlegen und für eine besondere 
inhaltliche Qualifizierung empfehlen. Zu diesen landesbedeutsamen Konversionsprojekten sollten die 
Tagesanlagen und der Kohlenbunker in Hambach zählen. 
 
Neuer Entscheidungs satz „Die Produktion e rneuerbarer Energie (folge-)landschaftsbezogen 
unterstützen“ 
Im Rahmen der Energiewende etablieren sich neben den Abbaugebieten erneuerbare Energie -
standorte in Form von Windkraftanlagen und auch Solaranlagen wie etwa auf der Solarautobahn 
(ehemalige Autobahntrasse A4). Sowohl aus der Perspektive des Landschaftsbildes als auch zur 
verbesserten Flächeneffizienz sollte die Planung von Energieproduktion als integrative Aufgabe der 
Landschaftsentwicklung verstanden werden. Das Zusammendenken von Landschaftsbild und Energie-
produktion mit weiteren Landschaft snutzungen kann zur Profilierung einer neuen Landschafts -
ästhetik für die Tagebaufolgelandschaft Hambach beitragen. Neue Formen der Verknüpfung von 
Landschaftsstrukturen, Kulturflächen sowie die gestalterische Einbindung von Orten und Objekten 
der regenerat iven Energieproduktion könnten die neue Energielandschaft spezifisch prägen und 
Alleinstellungsmerkmale begründen. Beispiele der Mehrfachnutzung von Flächen sind etwa die 
Konzepte zur Anlage von Agri-PV oder die Kombination von Freiflächen-PV und Windanlagen. 
Besonders geeignet sind temporäre Nutzungen von Böschungsflächen während der Befüllphase der 
Tagebauseen. Langfristig kann auch die Seewasserfläche genutzt werden (Floating -PV). Neuland 
Hambach die Potenziale des Abbaubereiches erstmalig untersuchen lassen  und sich darauf 
verständigt, einen möglichst großen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zu leisten. 
Wichtigstes Interesse ist dabei die verträgliche Planung zu landschaftlicher Rekultivierung.  
Ziele: Die Leitentscheidung sollte die Anstrengungen vor Ort würdigen und eine Überregulierung 
unterlassen.

Neuer Entscheidungssatz „Wiederherstellung von Verkehrsverbindungen und Zugänglichkeit“ 
Der Tagebau hat viele Verbindungsachsen gekappt – u.a. auch eine wichtige Bahnverbindung von 
Neuss, über Elsdorf bis Düren sowie einen Abzweig über Titz -Ameln bis nach Jülich. Der alte 
Braunkohlenplan Hambach sieht dabei vergleichsweise wenige Wiederherstellungs verpflichtungen 
vor, was den Mobilitäts - und Verbindungsbedarfen in der Region keinesfalls gerecht wird. Das 
absehbare Ende des Tagebaus bietet nun die Chance, alte Binnenbeziehungen wieder zu stärken. 
Einhergehend mit der gesteigerten  landschaftlichen Attraktivität eignen sich die Distanzen zur 
Nutzung neuer, umweltfreundlicher, platzsparender und gesundheitsfördernder Mobilitätsformen.  
Dazu werden im Rahmenplan Hambach folgende Maßnahmen vorgeschlagen:   
Nachnutzung der (v erlängerten) Hambach Bahn: Die RWE -Werksbahn „Hambach-Bahn“ bietet nach 
ihrer bergbaulichen und energiewirtschaftlichen Nutzung Chancen zur Steigerung einer nachhaltigen 
Mobilität bezüglich einer interkommunalen Nachnut zung und Anbindung der Tagesanlagen / des 
Kohlebunkers an umgebende Ortschaften. Angesic hts des extrem hohen Aufwands, um neue 
Schieneninfrastrukturen zu realisieren, ist die Verfügbarkeit der Hambach Bahn eine einzigartige 
Gelegenheit. Sukzessive kann die se schon vorhandene Infrastruktur für einen Mischverkehr genutzt 
werden. Die derzeitige Trasse der Hambach -Bahn kann etwa auf Höhe der Straße „Dorsfeld“ im 
Kerpener Stadtteil Blatzheim an die bestehende Schiene Aachen – Köln angeschlossen werden. Ab 
der de rzeitigen RWE -Betriebsstätte im Bereich der Tagesanlagen könnte die Hambach -Bahn 
verlängert werden und über Niederzier und Hambach geführt und danach an die bestehende Trasse 
der Rurtalbahn nach Jülich angeschlossen werden. Hierdurch würden neben den Tages anlagen und 
dem Kohlebunker auch der Ortskern Jülich, das Forschungszentrum Jülich, Hamb ach und Niederzier 
eine direkte Verbindung für den Personenverkehr über die Schiene mit Köln bekommen. Etwaige 
Weiterentwicklungen sind gemeinsam mit der Entwicklung de r Tagesanlagen und des Kohlebunkers 
zu denken. Entscheidend für die Region ist, dass die Nachnutzung des RWE-Werksbahnnetzes nicht in 
erster L inie zur Erfüllung von überregionalen Zielen (z.B. Bypass im Güterverkehr) sondern zur 
Unterstützung der regionalen Strukturentwicklung vor Ort genutzt wird.  
Abzweig S12 Elsdorf : Elsdorf ist im Moment  nur über Buslinien an das ÖPNV -Netz angebunden. Die 
vorgesehenen Entwicklungen im Bereich Freizeit und Landschaft an der Tagebaukante werden 
zukünftig eine regionale Bedeutung haben. Um zu vermeiden, dass diese Standorte nur mit dem PKW 
erreichbar sind un d großflächige Parkplätze realisiert werden müssen, ist eine Anbindung an den 
regionalen SPNV erforderlich. Elsdorf kann durch einen Abzweig der Erftbahn bei Bergheim w ieder 
an das Schienennetz mit einer direkten Verbindung nach Köln angeschlossen werden. Dieser Abzweig 
ist wichtig für den zukünftigen regionalen Erholungsverkehr zum See. Außerdem wird er die 
Entwicklung des Zuckerfabrikgeländes (Food Campus) stärken. 
Revier S -Bahn: Um einerseits Industrie - und Gewerbeflächen und andererseits Siedlungsflächen  
besser in die Region einzubinden und somit den Güter - und Personentransport teilweise auf die 
Schiene zu verlegen, gilt die S -Bahn Rheinisches Revier als zentrales Pro jekt im Strukturwandel. Der 
Brainergy Park als Innovationsbaustein und Titz als Wohn - und Arbeitsstandort sollen durch die S -
Bahn besser in der Region angebunden werden.  Wir bitten um Aufnahme der Trassenführung der 
Revier-S-Bahn von Jülich über den Brainergy Park Jülich und des PRIMUS-Quartiers der Ortschaft Titz 
nach Bedburg als raumbedeutsame Infrastruktureinheit in den Regionalplan.

Verbindungsstraße Elsdorf – Niederzier: Für den ehemaligen Verlauf der L 276 soll laut Braunkohlen -
plan zu gegebener Zeit Ersatz geschaff en werden, und zwar in einer ebenen Zone mit Gelände -
anschluss, die zwischen Hochkippe und See entstehen soll.  
Wiederherstellung der Verbindung Titz -Niederzier: Die Straßenverbindung (ehem. L12) soll durch 
einen Anschluss an der  Ostseite der Sophienhöhe von Rödingen/Titz nach Niederzier wieder her-
gestellt werden. 
Auffahrten zum Gipfelplateau „Goldene Aue“ : Durch den Ausbau von Hauptwirtschaftswegen zu 
Strassen hoch auf die Sophienhöhe , wird das dort geplante Besucher - und Informationszentrum 
erreichbar. Als Alternativ-Konzept zur Seilbahn sind Straßen hinauf auf die Sophienhöhe, sowohl von 
der Niederzierer Seite, als auch von der Elsdorfer Seite aus zu gewährleisten, die das Besucher - und 
Informationszentrum dann z.B. über ein elektrisches (oder autonom fahrendes) Bussystem anbinden 
können. 
Hambach-Loop: Der Hambach Loop ist ein durchgängiger Rad - und Wanderweg (ggf. auch Reitweg), 
der als Rückgrat der interkommunalen Vernetzung und neuer grüner Infrastrukturen dienen soll. Der 
Weg besteht aus zwei Routen. Die Route um den See und die Route um die Sophienhöhe (oben und 
unten) formen zusammen eine Acht. Grundsätzlich wird eine Gesamtbreite von 6m 
(Zweirichtungsradweg 3m nach ERA sowie Fußweg 3m, inklusive 0,5m Abstand zum Radweg) für den 
Hambach Loop angestrebt, die gleichen Dimensionen wie eine Hauptverkehrsstraße (nach RASt 06 
Richtlinie: zwische n 5,50 bis 7,50 Meter). Der Loop verläuft in Teilabschnitten durch Bereiche 
innerhalb der Sicherheitslinie. 
Mobilitätshubs: Rundum die Sophienhöhe und den zukünftigen See sind im Rahmenplan mehrere  
Mobilitätshubs vorgesehen. Diese befinden sich auf der Schnittstelle zwischen dem Hambach Loop 
und den wichtigen Zugängen zu Tourismus - und Freizeitbereichen. Die Mobi litätshubs sollen 
ausreichend Raum für Parkplätze sowie Angebote für Leih(e-)fahrräder bieten. 
Seilbahn auf die Sophienhöhe : Für die Erschließung der Sophienhöhe von drei Seiten wird ein 
modernes Bus/Seilbahnsystem vorgeschlagen Für die Erschließung der Sophienhöhe von drei Seiten 
wird ein Seilbahnsystem vorgeschlagen. Hierdurch sind Jülich, Niederzier, Elsdorf und die 
Sophienhöhe neu verbunden (Abzuwägen ist eine Ausprägung als kombiniertes Bus/Seilbahnsystem, 
wie es z.B. die RWTH mit dem „upBUS“ entwickelt hat. Ab dem Fuß der Höhe gibt es die Möglichkeit, 
das Seilbahnsystem weiterzuführen oder die Gondeln abzukoppeln und als autonom fahrende Busse 
die Verbindung zu den Mobilitätsknotenpunkten herzustellen.). Alternativ sind Straßen hinauf auf die 
Sophienhöhe, sowohl von der Niederzierer Seite, als auch von der Elsdorfer Seite aus zu 
gewährleisten, die das Besucher - und Informationszentrum auf der Sophienhöhe dann z.B. über ein 
elektrisches (oder autonom fahrendes) Bussystem anbinden können. 
Ziel: Verbindungen wiederherstellen und Barrierewirkungen verringern.

Neuer Entscheidungssatz „Rolle der Tagebauumfelder stärken und langfristige Kosten absichern“ 
In der  Eckpunktevereinbarung vom 4. Oktober 2022 wird formuliert , dass RWE bereit sei, „den 
Hambacher Wald dem Land NRW oder einer Stiftung mit Landesbeteiligung zu übertragen. “ Und 
weiter heißt es: „Der Bergbautreibende wird Gespräche mit der Landesregierung aufnehmen, um [..] 
den nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommenen Ort Morschenich dem Land NRW, der 
Kommune oder von diesen beauftragten Dritten zur Entwicklung und Revitalisierun g zu 
angemessenen Konditionen zur Verfügung zu stellen. “ Die bereits im Koalitionsvertrag der Bundes -
regierung vorgesehene Prüfung einer Stiftung oder Gesellschaft für die Braunkohle und die 
Renaturierung findet ebenfalls Erwähnung: „Etwaige Gespräche hierzu sollen aufgenommen werden, 
sobald die Gefahr einer akuten Gasmangellage bewältigt ist und entsprechende Ressourcen 
verfügbar sind.“ 
Für Neu land Hambach ist entscheidend, dass keine den Raum  betreffenden Gespräche und 
Entscheidung an der kommunalen Familie vorbeigeführt werden. Es gilt die Anrainerkommunen und 
ihren Umfeldverbund Neuland Hambach perspektivisch in Verantwortung zu bringen. Mit der 
Folgelandschaft soll ein Raum entstehen, der für sich selbst verantwortlich ist, die Lasten tragen kann 
und dafür die Werte erwirtschaftet. Ziel ist die Schaffung einer attraktiven, vielfältig nutzbaren 
Folgelandschaft mit hohen Qualitäten und Innovationen in den Bereichen Klimaschutz, Anpassung an 
die Auswirkungen des Klimawandels, Ökologie, Land-/Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung, Wohnen 
und Gewerbe, erneuerbaren Energien und Mobilität. Eine hohe gestalterische, funktionale 
ressourcenschonende und nachhaltig wirtschaftliche Qualität.  
Für die aus dem Bergbau resultierenden, langfristigen Verpflichtun gen (u.a. auch Bergschäden ) 
müssen ausreichende finanziellen Mittel krisensicher zur Verfügung stehen. Zu den bilanziellen 
Rückstellungen bei RWE Power inkl. Konzernhaftung müssen weitere langfristig wirkenden 
Instrumente hinzukommen. Es muss einen Finanzi erungsmechanismus geben, der dynamisch auf 
langfristige Bedarfe reagiert. Die in diesem Zusammenhang diskutierte Stiftungslösung könnte eine 
gute Möglichkeit darstellen. Entscheidend ist allerdings eine kommunale Mitwirkungs - und 
Steuerungsmöglichkeit an einer solchen Stiftung, die insbesondere (inter -)kommunale Prozesse 
begleiten wird. 
Ziele: Dieses Thema sollte in einem eigenen Entscheidungssatz behandelt werden.

1 
 
Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler 
 
 
Grundsätzliches 
Die Entscheidungssätze aus der Leitentscheidung 2021 müssen im Hinblick auf den Kohleausstieg 2030 
im Bereich des Tagebaus Garzweiler aktualisiert und an einigen Stellen im Hinblick auf die noch unzu-
reichende Umsetzung konkretisiert werden. Es bietet sich an , dies analog zur Systematik in 2021 in 
einem Oberpunkt „Ein neuer Plan für das Tagebauende von Garzweiler“ zusammenzufassen. Zu fol-
genden Themen sollten zusätzlich eigenständige Entscheidungssätze entwickelt werden: 
• Niers 
• Orte der Zukunft im 3. Umsiedlungsabschnitt Garzweiler 
• Erneuerbare Energien 
• Langfristkonzept zur finanziellen Absicherung der Folgekosten des Braunkohlenbergbaus 
Folgende Aspekte sind, angelehnt an die Strukturierung der Expertengespräche, in diesem Zusammen-
hang hervorzuheben: 
 
Bergbau / Tagebauführung 
• ZV begrüßt, dass die vollständige Verfüllung des östlichen Restlochs bis 2030 sichergestellt 
wird 
• Gutachten Massenbilanz als Grundlage für weitere Entscheidungen zur Tagebauentwicklung 
• Konkretisierung Abstandsreglungen für den Bereich Jackerath auf 500 m ist erforderlich 
• Verbesserung des Immissionsschutzes auch im Bereich der erhaltenen Dörfer  des 3. Umsied-
lungsabschnittes 
• Lössausgleich im Rheinischen Revier darf das Abbaufeld in Garzweiler nicht vergrößern und die 
Rekultivierung oder Befüllung des Restlochs verzögern  
• Kein revierweiter Ausgleich mit anderen Massen (Kiese, Sande) zu Lasten von Garzweiler 
(keine Verschlechterung gegenüber dem geltenden Braunkohlenplan!) 
• Notwendigkeit zweier Lössdepots ist zu prüfen 
• Überprüfung Abraumdepot im Tagebau Garzweiler II (rd. 125 Mio. m³): Rekultivierung und Be-
füllung sollen so schnell wie möglich beginnen und abgeschlossen sein 
• Keine Verschlechterung des Befüllungszeitraums ggü. rechtskräftigem Braunkohlenplan  (40 
Jahre nach Auskohlung)! 
• Nachnutzungsbezogene Gestaltung der Kippe: Ausgestaltung der „Terrassierung“ am Ostufer 
auf der Grundlage der kommunalen Entwicklungskonzepte 
• Nichtverfüllung der Bandtrasse wird befürwortet 
Rekultivierung 
• Klimaresilienz der landwirtschaftlichen Flächen erhöhen 
• Beachtung von Starkregenereignissen bei der Modellierung/Entwässerung der landwirtschaft-
lichen Flächen und bei der Planung der Vorflut

2 
 
Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler 
 
• Schaffung von Windschutz durch Pflanzungen 
• Biotopverbund (Grünes Band Garzweiler als vorhandener Ansatz) und erhöhte Biodiversität 
landwirtschaftlicher Flächen 
• Beachtung der städtebaulichen Planungen (z.B. Stadtteil-Jüchen Süd) 
• Verknüpfung mit Erneuerbaren Energien 
Wasser 
• möglichst schnelle Befüllung des Restlochs 
• ab dem Zeitpunkt der Befüllung des Restlochs Garzweiler gleichmäßige Wasserverteilung zwi-
schen Hambach und Garzweiler  
• keine Verschlechterung ggü. rechtskräftigem Braunkohlenplan! 
• Maximierung der Dimensionierung der Rheinwassertransportleitung bis zum Restloch Garz-
weiler (Erhöhung auf 2x DN 1800) zur Erhöhung der Flexibilität  
• Prüfung zukünftiger Seepegel: ggf. leichte Anhebung (1-2 Meter in Anlehnung an vorbergbau-
liche Zustände) 
• Wasserqualität sicherstellen:  
o Monitoring Rheinwasser (auch hinsichtlich Verteilung) und ggf. weitere Aufbereitung; 
Schutzgutbezogene Bewertung 
o Bekalkungskonzept der Kippen aktualisieren (Kippenmanagement) 
o Kippenentwässerungssituation prüfen 
• nachnutzungsorientierte Böschungsgestaltung 
o Seezugänge; Profilierung  
o Kompakte Seeform in den unteren Bereichen, aber mehr Vielfalt durch naturnahe 
Ufer-/ Flachwasserbereiche 
o Vegetationsmanagement 
• Seezulauf und Auslauf klären und sichern 
• Der Abfluss des Restsees in die Niers ist dauerhaft hinsichtlich der Abflussmenge und vollum-
fänglichen Funktionstüchtigkeit zu sichern 
• Renaturierung  des Oberlaufs der Niers 
• Zwischennutzung der Böschungen und Wasserflächen sicherstellen 
Orte der Zukunft 
• Entwicklung und Wiederbelebung der sechs Orte ist beson dere Herausforderung für alle Ak-
teure 
• Planung der Dörfer als komplexe Einheit in ihrem landschaftlichen Kontext mit einer Zukunfts-
vision und einem in Phasen gestaffelten Prozess; Übergangsbereich zum zukünftigen Ufer ein-
beziehen 
• Planungsprozesse zur sofortigen Handlungsfähigkeit formatieren; Regionalplanung muss ent-
sprechende Rahmenbedingungen schaffen 
• Beteiligungsformate vorbildhaft anlegen; aktuellen Bewohner/Innen sollte besonderes Mit-
wirkungsrecht eingeräumt werden 
• Hohe Qualitätsansprüche an die klimaneutrale Entwicklung; Demonstratoren für die IBTA 
• Angemessene Finanzierung ist erforderlich:

3 
 
Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler 
 
o Schaffung eines Sonderförderprograms mit angepassten Fördergegenständen und ei-
ner gebündelten Mittelbereitstellung aus dem InvKG.  
o Förderung von Kultur und der Ansiedlung von (Klein-)Unternehmen als Entwicklungs-
instrument 
• Flächenmanagement muss der zukunftsorientierten Gesamtentwicklung dienen 
• Klare Regelung zwischen Land und RWE in Abstimmung mit kommunalen Part nern zur Über-
tragung von Flächen 
• Umgang mit Rückkaufrechten, -optionen unter Einhaltung von Bedingungen: Beitrag zur städ-
tebaulichen Gesamtzielstellung hat Vorrang vor den Einzelinteressen 
• Aussöhnungsprozess fortsetzen 
• Abschluss der Umsiedlungen bis 2024/25 
Raumentwicklung und Verkehrsinfrastruktur  
Raumentwicklung: 
• Aussagen der vorhandenen Leitentscheidung weiterentwickeln/konkretisieren 
• Weitere Unterstützung der TUI bei der Umsetzung der Raumentwicklungsperspektiven 
• Budget: Aufgrund der Rekultivierungsabl äufe im Bereich Garzweiler können eine Reihe von 
Entwicklungsprojekten in der Tagebaufolgelandschaft und den Konversionsflächen im Bereich 
der Betriebsanlagen / Kraftwerksflächen erst Ende der 30er -Jahre umgesetzt werden. Daher 
werden zusätzliche Mittel, auch in den 30er Jahren, benötigt. 
• Flächenverfügbarkeit:  
o Für die Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft und ihrer Umgebung ist, auch vor dem 
Hintergrund der geplanten IBTA im Rheinischen Revier und der IGA Garzweiler 2037,  
eine ausreichende Verfügbarkeit von Flächen sowie die kommunale Steuerungsmög-
lichkeit sicherzustellen.  
o Hierzu ist die Entwicklung geeigneter rechtlicher, finanzieller und organisatorischer In-
strumente erforderlich. 
• Planungsrecht:  
o adäquate Instrumente für die Planung, Genehmigung, die Ansiedlung und den Bau von 
Projekten, insbesondere auch der öffentlichen Infrastruktur, der Siedlungsentwick-
lung und der Unternehmensansiedlung;  
o vorhandenen rechtlichen Verfahren müssen daher flexibel angewendet und bei Bedarf 
angepasst werden.  
o Verwaltungsabläufe sollten vereinfacht und beschleunigt werden, ohne dabei Um-
weltbelange oder Beteiligungsprozesse einzuschränken.  
o Insbesondere die Schnittstellen zwischen Regionalplanung, Braunkohlenplanung, 
Bergrecht und Baurecht müssen  im Sinne der anstehenden Transformationsaufgabe 
neu justiert werden. 
o Auftrag an Braunkohlenplanung: Entwicklungsbereiche/ Seezugänge/Verkehr/Land-
schaften vorbereiten! 
• Tagebaufolgelandschaften bieten großes Potenzial für Naherholung und Tourismus  
• Auftrag an Regionalplanung: Darstellung der Dörfer des 3. UA muss geändert werden, Auf-
nahme GIB am Kreuz Jackerath , ASB im Bereich Jackerath , Anpassung bedingter ASB Jüchen-

4 
 
Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler 
 
Süd, Neues Planzeichen „Transformationsräume“ über die Bereiche der jetzigen „weißen Flä-
chen“ hinaus;  
• Nachnutzung der Kraftwerksstandorte- und flächen sowie eine angemessene Finanzierung im 
Rahmen der Fördermöglichkeiten 
• Unterstützung einer gewerblich-industriell-kulturellen Nachnutzung des Kraftwerks Frim-
mersdorf 
• Durchführung einer Internationalen Bau - und Technologieausstellung (IBTA) wird begrüßt; 
Transformationsräume der Tagebaue sollten ein räumlicher Schwerpunkt sein 
• Entwicklung einer Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2037, möglichst im Zusammenspiel 
mit der IBTA sollte durch die Leitentscheidung unterstützt werden. 
Verkehr: 
• An Kohleausstieg 2030 angepasstes Konzept des Zweckverbands für das Straßenverkehrsnetz 
muss von Regionalplanung/Braunkohlenplanung sowie Fachplanung en aufgenommen und 
verpflichtend umgesetzt werden 
• Dies umfasst insbesondere: 
o Ein leistungsfähiges Netz an Straßen zur Erschließung des Raums mit seinen Entwick-
lungsstandorten und als Ersatzstrecke bei der Sperrung von Autobahnen unter Berück-
sichtigung der Wiederherstellungsverpflichtungen von RWE (L19, L31, L 354) 
o Die Ertüchtigung der A 46 und der A44n zur Schaffung von leistungsfähigen Verbin-
dungen, v.a. auch im Hinblick auf den Lärmschutz 
o Die Ertüchtigung der drei Autobahndreiecke Wanlo, Holz und Jackerath unter Beach-
tung der Erschließungsfunktion der jetzigen Autobahn-„Stummel“ 
o Die Schaffung einer Verkehrsverbindung zwischen Holzweiler und Keyenberg für die 
lokale Mobilität 
• Regelung der Eckpunktevereinbarung zu den Bundesautobahnen umsetzen , Gespräche mit 
dem Bundesverkehrsministerium intensivieren  
• Gesamtregionales Radverkehrskonzept: Integration der Tagebaubereiche in das Netz 
• zügige Umsetzung Bahnprojekte im Umfeld der Tagebaue  (v.a. Bahnhöfe/Mobilitätshubs ), 
Neuausrichtung Busverbindungen 
• Durch den Tagebau verursachte Investitionskosten in die Ver - und Entsorgungsinfrastruktur 
dürfen nicht zu Lasten der Kommunen gehen. 
 
Erneuerbare Energien 
• Potenziale der Tagebaufolgelandschaft nutzen 
• Konzept „Innovationspark Erneuerbare Energien Jüchen“ is t wichtige Grundlage  im Bereich 
des Tagebaus Garzweiler  
• Entwicklung muss im Einklang mit der integrierten Raumentwicklungsperspektive für den Be-
reich Garzweiler stehen 
• Windkraft darf Entwicklungspotenziale für Siedlungsentwicklung, Erholung/Landschaftsbil d 
und Naturschutz nicht strategisch beeinträchtigen 
• Einbeziehung der Bürgerschaft (z.B. Bürgerwindparks, -solarparks) 
• In der Regel nur Agri-Photovoltaikanlagen auf hochwertigen Bördeböden

5 
 
Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler 
 
• Nutzung der Potenziale der Autobahninfrastrukturen  
• Kommunale Planungshoheit muss beachtet werden 
• Die aktuellen Beteiligungsmodelle der Kommunen an Projektgesellschaften im Bereich der Er-
neuerbaren Energien müssen weiter erhalten bleiben. 
Finanzierung langfristiger Folgekosten 
• langfristige Bergbaufolgekosten absichern, bspw.: 
o Versorgung Feuchtgebiete und Oberflächengewässer 
o Erhöhte Kosten bei Wasserwerken bzw.  Trink - und Brauchwasserversorgung und Ri-
siken für Abwasserbehandlung 
o Bergschäden 
• bisherige Regelungen des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Bund und RWE Power noch 
nicht ausreichend  
• Zu jedem künftigen Zeitpunkt ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung der mit dem Braun-
kohlenabbau verbundenen Folgekosten erforderlich 
• Art und Umfang der dazu anzusammelnden Mittel sind auf der Grundlage konkreter Ziele im 
Vorfeld eines Monitoringprozesses festzulegen.  
• Grundlage für das Finanzmonitoring ist eine Bestandsaufnahme (Risikoinventur) sämtlicher 
Sachverhalte, die im Rahmen des Braunkoh lenabbaus potenzielle Folgekosten verursachen. 
Auf dieser Grundlage sind im Rahmen des Monitorings Szenarien hinsichtlich Art, Umfang und 
Zeitpunkt der Leistungserbringung zu definieren. Daraus können finanzielle Ziele abgeleitet 
werden.  
• externer Fonds oder einer Stiftung zur Absicherung der Folgekosten erforderlich 
 
 
 
 
 
Nachtrag zum Thema Rekultivierung Restloch-Ost vom 4. Mai 2023 
 
Sehr geehrte Frau Dr. Renz, 
 
Im Nachgang zu unserer Beratung am in Wanlo haben wir das wichtige Thema „Verfüllung östliches 
Restloch“ nochmals intensiv diskutiert.  
In der Ihnen bereits vorliegenden Stellungnahme haben wir gefordert, dass die vollständige Verfüllung 
des östlichen Rest lochs bis 2030 sichergestellt wird und der revierweite Lössausgleich von Massen 
nicht zu einer Vergrößerung des Abbaufelds in Garzweiler führen darf. Um dies sicher beurteilen zu 
können, hat der Braunkohlenausschuss Ende 2021 beschlossen, dass ein Gutachten zur Massenbilanz 
als Grundlage für weitere Entscheidungen zur Tagebauentwicklung erstellt werden soll. Leider liegt dies 
bis heute nicht vor.

6 
 
Stellungnahme Leitentscheidung 2023 - Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler 
 
Die andiskutierten Überlegungen zu einer anderen Rekultivierung des östlichen Restlochs zur Einspa-
rung von Massen und insbesondere Löß beurteilen wird wie folgt:  
Die Flächenbilanz darf sich nicht zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächenbilanz in der Rekultivierung 
verändern. Bereits heute führen die Flächenbedarfe, die sich aus den Konzepten des Zweckverbands 
bzw. der Mitgliedskommunen ergeben (Grünes Band, Entwicklungsstandorte am See, Stadtentwicklung 
Jüchen-Süd, Gewerbegebiete etc.), insbesondere auch mit der Zielsetzung einer IGA 2037, zu einer 
schwierigen Diskussion mit RWE und Vertretern der Landwirtschaft. Diese würde sich weiter verschär-
fen. Unsere Priorität liegt auf der Umsetzung unseres Entwicklungskonzepts. Darüber hinaus sehen wir 
erhöhte Risiken für die Wiederherstellung des Wasserhaushalts, insbesondere für das Grundwasser. 
Mögliche Sukzessionslandsc haften sollten, aus unserer Sicht generell linear als Ergänzung der Bio-
topverbundstrukturen von Ost-nach West angelegt werden (bspw. entlang der Bandtrasse) ausgerichtet 
werden und auf das Konzept des Grünen Bandes Garweiler einzahlen.  
Zusammenfassend lehnen wir die Idee einer geringeren Verfüllung des Restloches-Ost zwecks Herstel-
lung einer großflächigen Sukzessionslandschaft „Arche“ daher ab. 
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Volker Mielchen 
Geschäftsführer 
 
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler 
In Kuckum 68a 
41812 Erkelenz 
Tel: 02164-70366-0 
Email: volker.mielchen@landfolge.de  
www.landfolge.de   
Preisträger des Landespreises NRW 
für Interkommunale Zusammenarbeit 2022

Beratungsverlauf (1)

16.06.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 3.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0815
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
16.06.2023
Erstellt
13.06.2023 10:21