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2110/2024

Beantwortung der Anfrage AN/0412/2022 "Umsetzung der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingsheims an der Industriestraße in Köln Sürth

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2024, TOP 10.2.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2886 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2110/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0412/2022 "Umsetzung der künstlerischen Gestaltung 
der Lärmschutzwand des Flüchtlingsheims an der Industriestraße in Köln Sürth 
Auf Initiative der FDP-Fraktion hat die Bezirksvertretung unter Beitritt der Fraktionen von CDU, 
SPD und FWK in ihrer Sitzung vom 31.08.2020, AN/1005/2020, einstimmig folgenden Be-
schluss gefasst: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Lärmschutzwand des Flüchtlingswohn-
heims auf der Innenseite an der Industriestraße in Köln -Sürth künstlerisch gestaltet werden 
kann. Dabei möge die Verwaltung auch eine Gestaltung durch künstlerisch gestaltete Graffitis 
in Betracht ziehen.“  
 
Nach der Mitteilung der Verwaltung vom 15.03.2021, Vorl agennummer: 0505/2021, besteht 
verwaltungsseitig die einstimmige Meinung, dass dieses Projekt einen Mehrwert für den Bezirk 
Rodenkirchen und den Stadtteil Sürth sowie die hiermit einhergehende Imageverbesserung des 
Wohnumfelds bedeute. Dabei schließt dies auch unter Beteiligung von Kindern und Jugendli-
chen aus der angrenzenden Flüchtlingsunterkunft und eines Kooperationspartners ein künstle-
risches Medium wie Graffiti mit ein.  
 
Die konkrete Umsetzung dieses Projekts war dabei unter Beachtung des Pandemiegeschehens 
für den Sommer 2021 geplant.  
 
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:  
 
1) Zu welchem Zeitpunkt kann mit der vormals für den Sommer 2021 anvisierten  Umset-
zung der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims ge-
rechnet werden? 
 
2) Aus welchem Grunde wurde die für den Sommer 2021 konkret geplante Umsetzung der 
Maßnahme bislang nicht angegangen?

2 
 
 
3) Hat die Verwaltung bereits mit den möglichen Kooperationspartnern, z.B. KASA, SKM 
Köln e.V., und den Kindern und Jugendlichen aus der angrenzenden Flüchtlingsunter-
kunft Kontakt aufgenommen? Falls dies nicht der Fall sein sollte, was sind hierfür die 
Gründe? Wie sieht nunmehr die zeitliche Planung aus?  
 
 
 
Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt:  
 
Aufgrund des regelmäßigen und teils langfristigen krankheitsbedingten Ausfalls der Bezirksju-
gendpflege in Rodenkirchen in den letzten zwei Jahren konnte das Vorhaben zur Gestaltung 
der oben genannten Lärmschutzwand nicht finalisiert und abgeschlossen werden.  
 
Eine überbrückende, personelle Kompensation aus dem Fachamt kann sich nur auf die origi-
näre Arbeit der Bezirksjugendpflege fokussieren. Weitere Personalressourcen stehen für das 
Vorhaben leider nicht zur Verfügung.  
 
Sobald die Personalstelle wieder langfristig besetzt ist, wird die Jugendverwaltung das Vorha-
ben erneut aufnehmen und in weitere Abstimmungsprozesse einsteigen.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße

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Details

Aktenzeichen
2110/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.07.2024
Erstellt
02.07.2024 14:15