Beantwortung der Anfrage AN/0412/2022 "Umsetzung der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingsheims an der Industriestraße in Köln Sürth
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2110/2024 vom 03.07.2024
Stand: Am 16.09.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 2110/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 Beantwortung der Anfrage AN/0412/2022 "Umsetzung der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingsheims an der Industriestraße in Köln Sürth Auf Initiative der FDP-Fraktion hat die Bezirksvertretung unter Beitritt der Fraktionen von CDU, SPD und FWK in ihrer Sitzung vom 31.08.2020, AN/1005/2020, einstimmig folgenden Be- schluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Lärmschutzwand des Flüchtlingswohn- heims auf der Innenseite an der Industriestraße in Köln -Sürth künstlerisch gestaltet werden kann. Dabei möge die Verwaltung auch eine Gestaltung durch künstlerisch gestaltete Graffitis in Betracht ziehen.“ Nach der Mitteilung der Verwaltung vom 15.03.2021, Vorl agennummer: 0505/2021, besteht verwaltungsseitig die einstimmige Meinung, dass dieses Projekt einen Mehrwert für den Bezirk Rodenkirchen und den Stadtteil Sürth sowie die hiermit einhergehende Imageverbesserung des Wohnumfelds bedeute. Dabei schließt dies auch unter Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen aus der angrenzenden Flüchtlingsunterkunft und eines Kooperationspartners ein künstle- risches Medium wie Graffiti mit ein. Die konkrete Umsetzung dieses Projekts war dabei unter Beachtung des Pandemiegeschehens für den Sommer 2021 geplant. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen: 1) Zu welchem Zeitpunkt kann mit der vormals für den Sommer 2021 anvisierten Umset- zung der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims ge- rechnet werden? 2) Aus welchem Grunde wurde die für den Sommer 2021 konkret geplante Umsetzung der Maßnahme bislang nicht angegangen? 2 3) Hat die Verwaltung bereits mit den möglichen Kooperationspartnern, z.B. KASA, SKM Köln e.V., und den Kindern und Jugendlichen aus der angrenzenden Flüchtlingsunter- kunft Kontakt aufgenommen? Falls dies nicht der Fall sein sollte, was sind hierfür die Gründe? Wie sieht nunmehr die zeitliche Planung aus? Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt: Aufgrund des regelmäßigen und teils langfristigen krankheitsbedingten Ausfalls der Bezirksju- gendpflege in Rodenkirchen in den letzten zwei Jahren konnte das Vorhaben zur Gestaltung der oben genannten Lärmschutzwand nicht finalisiert und abgeschlossen werden. Eine überbrückende, personelle Kompensation aus dem Fachamt kann sich nur auf die origi- näre Arbeit der Bezirksjugendpflege fokussieren. Weitere Personalressourcen stehen für das Vorhaben leider nicht zur Verfügung. Sobald die Personalstelle wieder langfristig besetzt ist, wird die Jugendverwaltung das Vorha- ben erneut aufnehmen und in weitere Abstimmungsprozesse einsteigen.
Beratungsverlauf
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16.09.2024
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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