Mandari Insight

1996/2024

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.08.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.10.2024, TOP 10.22

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Prüfbericht Beihilfekasse 2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Inventar BHK 2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Lagebericht BHK 2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Bilanz BHK 2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Anhang BHK 2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 GuV BHK 2023

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4558 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1996/2024 
Freigabedatum 
02.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt 
Köln 2023 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für 
das Wirtschaftsjahr 2023 fest und entlastet die Kassenleitung. 
 
Der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 2.522.623,37 Euro ist gemäß Satzung von der Kern-
verwaltung auszugleichen.  
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 16.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024 
Rat 01.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.522.623,37 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirt-
schaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den 
Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen 
Lagebericht, welcher zusätzlich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der 
Kasse gibt, aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Ver-
lustrechnung und dem Anhang. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde dem 
Rechnungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 
sind dem Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des 
auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresab-
schluss und den Lagebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest 
und beschließt über die Entlastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters.  
Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei.  
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirt-
schaftsjahr 2023 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk:

3 
„Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrech-
nung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäfts-
jahr 01.01. bis 31.12.2023 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen 
Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die 
Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in 
Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der 
Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt 
Köln. Die Entlastung der Kassenleitung der Beihilfekasse wird empfohlen.“ 
Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2023 einen Jahres-
fehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro aus. 
Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Beihilfe ist ein sich im Laufe des Wirtschaftsjah-
res ergebender Liquiditätsengpass jeweils durch eine Sonderzahlung der Stadt Köln auszu-
gleichen. Dadurch entstehen entsprechende haushaltsmäßige Auswirkungen im Kernhaus-
halt. Der Ausgleich erfolgt zulasten des gesamtstädtischen Ansatzes des Teilplans 0103 – 
Personal- und Verwaltungsmanagement, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen. 
Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. 
 
Anlagen

Anlage 6 Prüfbericht Beihilfekasse 2023

27300 Zeichen

Rechnungsprüfungsamt
Prüfbericht
Bericht über die Prüfung des 
Jahresabschlusses und des 
Lageberichts der Beihilfekasse der Stadt 
Köln zum 31.12.2023
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 2 von 15 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Tel.: 0221/ 221 - 25015 
E-Mail: 14PoststelleRechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de 
  
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 3 von 15 
Inhaltsverzeichnis 
0 Prüfungsauftrag ................................................................................................ 4  
1 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen .................................................... 4 
2 Prüfungsdurchführung ..................................................................................... 5 
3 Prüfungsergebnisse .......................................................................................... 5 
3.1 Rechnungswesen ......................................................................................... 5 
3.2 Jahresabschluss........................................................................................... 6  
3.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich ................................ 7 
3.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich ............................. 9 
3.2.3 Bilanz im Jahresvergleich ................................................................... 11 
3.3 Lagebericht ................................................................................................ 13  
4 Schlussbemerkung ......................................................................................... 14 
5 Bestätigungsvermerk ...................................................................................... 14 
Anlage 1: Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2023 .... 16 
Anlage 2: Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2023 ............. 39 
Anlage 3: Vollständigkeitserklärung ..................................................................... 44 
 
  
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 4 von 15 
0 Prüfungsauftrag 
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die 
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Am 01.01.2019 trat das 
Zweite und am 31.12.2023 das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land 
Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW bzw. 3. NKFWG NRW) in Kraft. 
Gemäß Paragraph 102 Abs. 10 GO NRW hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt 
Köln (Rechnungsprüfungsamt) per Gesetz den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung 
der in Paragraph 97 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 GO NRW benannten Sondervermögen und 
somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln (Beihilfekasse). 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie – unter 
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) – ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage vermitteln sowie die Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit der 
Beihilfekasse angemessen darstellen. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die 
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung 
beachtet worden sind. 
1 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen 
Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbständiges 
Sondervermögen gemäß Paragraph 97 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW geführt. Seit dem 
01.01.1999 wird sie auf der Basis einer Satzung, in sinngemäßer Anwendung der 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW), verwaltet. Die Satzung 
der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überarbeitet, am 12.11.2015 durch den Rat der 
Stadt Köln beschlossen und ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln 
am 10.12.2015 in Kraft getreten. 
Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalenderjahr; der 
Jahresabschluss erfolgt daher zum 31.12. eines jeden Jahres. 
Insgesamt waren zum 31.12.2023 bei der Beihilfekasse 41 Mitarbeiter*innen tätig, 
davon 14 in Teilzeit. Zusätzlich zu den 41 Mitarbeiter*innen waren weitere 9 
Mitarbeiter*innen im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 5 von 15 
sowohl mit Aufgaben für die Beihilfekasse als auch mit solchen für die 
Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung für die Beihilfekasse 
und die ZVK wurde auch 2023 in Personalunion wahrgenommen. Der 
Beschäftigtenstand der Vollzeitstellen zum 31.12.2023 beträgt 41,14 und ist somit 
leicht gegenüber dem Vorjahr (40,64) gestiegen. 
Die Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in Verbindung 
mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung und die 
Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung des Lageberichts liegen in 
der Verantwortung der Geschäftsführung der Beihilfekasse. 
2 Prüfungsdurchführung 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der 
Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 2023 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. 
Prüfungsgrundlagen waren: 
_ der Jahresabschluss mit Anhang, 
_ der Lagebericht, 
_ das Anlagenverzeichnis, 
_ die Sachkonten, 
_ die Debitoren- und Kreditorenkonten, 
_ das Belegwesen, 
_ sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit. 
Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der 
Buchführung und des Jahresabschlusses wurden von der Geschäftsführung der 
Beihilfekasse bestätigt. 
3 Prüfungsergebnisse 
3.1 Rechnungswesen 
Die Bücher der Beihilfekasse sind entsprechend den GoB gemäß Paragraph 238 ff. 
HGB ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Belegablage erfolgt 
numerisch nach Buchungsnummern in den Räumlichkeiten der Verwaltung der 
Beihilfekasse im Dienstgebäude am Parkgürtel und ist vorbildlich. Für das 
Wirtschaftsjahr 2023 wurden sämtliche Papierbelege eingescannt und digital abgelegt. 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 6 von 15 
Im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung wurden die Kontoauszüge und die Unterlagen zur 
Kontenabstimmung der Beihilfekasse einer stichprobenartigen Prüfung unterzogen. 
Innerhalb der Konten wurden diverse Geschäftsvorfälle anhand verschiedener 
Kriterien (Buchungstext, -höhe und -datum) ausgewählt und mit Hilfe der 
entsprechenden Belege nachvollzogen und verifiziert. Die Unterlagen wurden dem 
Rechnungsprüfungsamt in diesem Jahr erstmals vollständig digital zur Verfügung 
gestellt, konnten jedoch auch jederzeit in Papierform von der Beihilfekasse vorgelegt 
werden. 
Die Beihilfekasse nutzt die Buchhaltungssoftware „GDI -FUBI“, die laut 
Herstellerangaben nach IDW PS 880 zertifiziert ist und den Grundsätzen zur 
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und 
Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entspricht. Die 
Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen genügt somit den gesetzlichen 
Anforderungen. 
3.2 Jahresabschluss 
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2023 (Anlage 1) wurde 
ordnungsgemäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse 
entwickelt. 
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind nach den einschlägigen 
Vorschriften des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Der Aufbau der Bilanz sowie 
der GuV erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen 
Posten im Anhang erläutert werden. Bestandsgefährdende Entwicklung sind nicht zu 
erwarten. 
Der Lagebericht (Anlage 3) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im 
Einklang mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnissen. Er vermittelt eine korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse 
und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend 
dar. 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 7 von 15 
Nachfolgend werden die Entwicklung der Positionen der GuV im Jahresvergleich und 
im Plan-Ist-Vergleich sowie der Bilanzpositionen im Jahresvergleich dargestellt und 
erläutert. 
3.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich 
GuV 2023/2022 2023 2022 Ergebnisveränderung 
Erträge        
Umlagen für Versorgungsempfänger 28.786.500,00 € 27.913.600,04 € 872.899,96 € 3,13% 
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 18.182.213,14 € 16.886.890,25 € 1.295.322,89 € 7,67% 
Abwicklung für fremde Rechnung 16.975.871,39 € 15.878.717,41 € 1.097.153,98 € 6,91% 
Erstattung von Beihilfen 308.679,73 € 264.734,09 € 43.945,64 € 16,60% 
Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 1.493.095,60 € 1.469.856,50 € 23.239,10 € 1,58% 
Sonstige betriebliche Erträge 13.654,30 € 12.666,20 € 988,10 € 7,80% 
Zinsen und ähnliche Erträge 52.124,33 € 0,00 € 52.124,33 €   
Summe 65.812.138,49 € 62.426.464,49 € 3.385.674,00 € 5,42% 
Aufwendungen        
Beihilfeaufwand an Versorgungsempfänger 30.627.755,78 € 26.941.820,71 € 3.685.935,07 € 13,68% 
Beihilfeaufwand an aktive Beamte u. 
Beschäftigte 17.197.902,33 € 15.985.449,41 € 1.212.452,92 € 7,58% 
Abwicklung für fremde Rechnung 16.975.871,39 € 15.878.717,41 € 1.097.153,98 € 6,91% 
Personalaufwand 2.750.391,35 € 2.470.601,36 € 279.789,99 € 11,32% 
Abschreibungen 25.173,16 € 33.277,25 € -8.104,09 € -24,35% 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 757.667,85 € 750.251,56 € 7.416,29 € 0,99% 
Summe 68.334.761,86 € 62.060.117,70 € 6.274.644,16 € 10,11% 
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.522.623,37 € 366.346,79 €     
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -2.522.623,37 € 366.346,79 €    
Die vorgelegte GuV weist für das Wirtschaftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe 
von 2.522.623,37 Euro auf (Vorjahr: Jahresüberschuss 366.346,79 Euro). Dieser ist 
nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens von der Stadt Köln zu erstatten. Der 
Jahresfehlbetrag ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass für das Jahr 2023 
eine weit überdurchschnittliche Fallzahlensteigerung von ca. 10 Prozent zu 
verzeichnen war, die wiederum deutlich höhere Beihilfeaufwendungen zur Folge hatte. 
Hinzu kamen vereinzelte Hochkostenfälle im Verlauf des Geschäftsjahres. 
Die Umlagen für Versorgungsempfänger*innen sind um rund 900.000 Euro im 
Jahresvergleich gestiegen, während die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen um 
rund 3,7 Mio. Euro zugenommen haben. Demgegenüber haben die Umlagen für aktive 
Beamt*innen und Beschäftigte um rund 1,3 Mio. Euro und die dazugehörigen 
Beihilfeaufwendungen um rund 1,2 Mio. Euro zugenommen. 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 8 von 15 
Die Position Abwicklung für fremde Rechnung ist naturgemäß in Ertrag und Aufwand 
identisch und bleibt somit erfolgsneutral. Die Position hat um rund 1,1 Mio. Euro 
gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Darin enthalten sind die Erstattungen zu den 
Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrpersonal der Kölner Grund-, Haupt- und 
Förderschulen in Höhe von insgesamt rund 16,8 Mio. Euro durch das Land NRW. 
Darüber hinaus sind in dem Betrag zurückgezahlte Beihilfen der Lehrpersonen und 
erstattete Beihilfen der Gemeinde Nettersheim enthalten. 
In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadensersatzansprüche gegenüber 
Dritten, zum Beispiel im Fall fremdverschuldeter Unfälle von Beihilfeberechtigten, und 
die Erstattung von Medikamentenrabatten abgebildet. Hier ist insgesamt eine 
Zunahme von rund 44.000 Euro festzustellen. 
_ Die Schadensersatzleistungen gegenüber Dritten haben um rund 46.000 Euro 
(50,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) abgenommen. 
_ Die erstatteten Medikamentenrabatte haben sich um rund 90.000 Euro 
(51,3 Prozent zum Vorjahr) erhöht. 
Die Kostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfe sind 2023 minimal um 1,6 
Prozent gestiegen. Die Beihilfekasse erhob im Jahr 2023 für die Beihilfeabwicklung für 
Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften eine Fallkostenpauschale 
von 27,00 Euro und für die Bearbeitung der Lehrerbeihilfe eine Pauschale von 29,00 
Euro pro Bearbeitungsfall. Den Unterlagen zur Ermittlung der Fallkostenpauschale und 
deren Entwicklung über die letzten Jahre ist zu entnehmen, dass die Zahl der 
Bearbeitungsfälle seit 2019 kontinuierlich ansteigt und sich dieser Trend auch im 
Berichtsjahr fortsetzt. Damit einher geht eine Zunahme der Personal- und 
Verwaltungskosten bei der Beihilfekasse. 
Während im Vorjahr keine Zinsen auf das Guthaben des Girokontos gezahlt wurden, 
werden seit Mai 2023 wieder Guthabenzinsen gezahlt. Somit konnten im 
Geschäftsjahr 2023 Zinsen in Höhe von insgesamt rund 52.000 Euro verbucht werden. 
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus Erstattungen unfallbedingter 
Beihilfekosten und Schadensersatz aus unerlaubter Handlung in Höhe von insgesamt 
rund 14.000 Euro. 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 9 von 15 
Wie im Vorjahreszeitraum sind die Personalaufwendungen weiter gestiegen und 
betragen 2023 rund 2,75 Mio. Euro. Die Gründe hierfür liegen neben einer 
geringfügigen Erhöhung des Beschäftigtenstandes vor allem in der 
Inflationsausgleichszahlung an die Bediensteten aufgrund des Tarifabschlusses und 
einer Vollbesetzung der Beihilfekasse zum 31.12.2023. 
Die Abschreibungen in Höhe von rund 25.000 Euro beinhalten rund 24.000 Euro 
planmäßige Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse. Die 
Verringerung um rund 8.000 Euro gegenüber dem Vorjahr ist jedoch im Wesentlichen 
auf die um die deutlich geringeren Sonstigen Abschreibungen im Berichtsjahrjahr von 
nur 936,00 Euro (Vorjahr: 9.747,98 Euro) zurückzuführen. In den Sonstigen 
Abschreibungen werden niedergeschlagene Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen 
und Beiträge für Beihilfen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht von den 
Unfallverursachern erstattet worden sind, abgebildet. 
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit rund 7.500 Euro geringfügig über 
dem Betrag des Vorjahres. Darin enthalten ist der Aufwand für EDV sowie für Telefon, 
Postgebühren und Datenanbindung. 
3.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich 
2023 GuV Plan-Ist-Vergleich Ist Plan Abweichung 
Erträge        
Umlagen für Versorgungsempfänger 28.786.500,00 € 28.786.533,74 € -33,74 € 0,00 % 
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 18.182.213,14 € 17.237.180,36 € 945.032,78 € 5,48 % 
Andere satzungsmäßige und sonstige 
betriebliche Erträge 1.815.429,63 € 1.618.981,60 € 196.448,03 € 12,13 % 
Zinsen und ähnliche Erträge 52.124,33 € 0,00 € 52.124,33 €   
Summe 48.836.267,10 € 47.642.695,70 € 1.193.571,40 € 2,51 % 
Aufwendungen         
Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger 30.627.755,78 € 27.552.750,67 € 3.075.005,11 € 11,16 % 
Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. 
Beschäftigte 17.197.902,33 € 16.498.399,46 € 699.502,87 € 4,24 % 
Personalaufwand 2.750.391,35 € 2.710.865,56 € 39.525,79 € 1,46 % 
Abschreibungen 25.173,16 € 25.000,00 € 173,16 € 0,69 % 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 757.667,85 € 840.680,00 € -83.012,15 € -9,87 % 
Summe 51.358.890,47 € 47.627.695,69 € 3.731.194,78 € 7,83 % 
Ergebnis d. gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -2.522.623,37 €       
Aufwendungen f. Verlustausgleich des 
Vorjahres 0,00 €      
Ertrag aus Verlustübernahme 0,00 €      
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -2.522.623,37 €      
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 10 von 15 
Der Rat der Stadt Köln hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse für das 
Wirtschaftsjahr 2023 am 08.12.2022 beschlossen. Dieser schließt im Erfolgsplan bei 
Erträgen und Aufwendungen in Höhe von jeweils rund 63,4 Mio. Euro ab. 
Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden für das Wirtschaftsjahr 2023 folgende 
Umlagesätze, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne Mehrarbeits-
/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge und 
Sonderzuwendungen): 
ð 7,30 Prozent für Beihilfen Beamt*innen (2022: 7,20 Prozent) 
ð 0,16 Prozent für Pflegeversicherung Beamt*innen (2022: 0,11 Prozent) 
ð 0,03 Prozent für Beihilfen Beschäftigte (2022: 0,03 Prozent) 
Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den 
Berechnungen wurden sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch 
angepasste Kostensteigerungen und -reduzierungen berücksichtigt. Da die 
tatsächliche Anzahl von Beihilfeanträgen und die zu zahlenden Leistungen nicht exakt 
vorhersehbar sind, ergeben sich hieraus Abweichungen. 
Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigte waren um 
rund 700.000 Euro und damit 4,2 Prozent höher als kalkuliert, die Aufwendungen für 
Versorgungsempfänger*innen sogar um rund 3,1 Mio. Euro bzw. 11,2 Prozent. 
Die Entwicklung der Beihilfeaufwendungen ist naturgemäß schwer voraussehbar und 
kann auf Basis von Erfahrungswerten nur näherungsweise geschätzt werden. Das 
entstehende Kostenvolumen wird letztlich durch den Eintritt und den Verlauf von 
Krankheitsfällen bedingt. So wurde im Wirtschaftsplan bereits eine moderate 
Kostensteigerung berücksichtigt, die sich an der durchschnittlichen Steigerung der 
Beihilfeaufwendungen aus den Vorjahren orientiert. 
Die Berechnung der Umlagen basiert auf den Jahresbruttobezügen der Beamt*innen 
und Beschäftigten und unter Berücksichtigung angenommener Gehaltssteigerungen 
im Jahr 2023.  
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 11 von 15 
3.2.3 Bilanz im Jahresvergleich 
Bilanz im Jahresvergleich 2023 2022 Veränderung 
Aktiva         
Anlagevermögen:         
- Sachanlagen 54.949,45 € 74.421,99 € -19.472,54 € -26,17 % 
Umlaufvermögen:         
- Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände 792.059,30 € 780.888,33 € 11.170,97 € 1,43 % 
- Liquide Mittel 2.101.602,06 € 5.378.476,56 € -3.276.874,50 € -60,93 % 
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 89.707,31 € 82.763,62 € 6.943,69 € 8,39 % 
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.522.623,37 € 0,00 € 2.522.623,37 €   
Summe 5.560.941,49 € 6.316.550,50 € -755.609,01 € -11,96 % 
Passiva         
Eigenkapital 0,00 € 366.346,79 € -366.346,79 € -100,00 % 
Rückstellungen 2.730.896,06 € 3.024.086,20 € -293.190,14 € -9,70 % 
Verbindlichkeiten 1.317.491,70 € 1.433.172,20 € -115.680,50 € -8,07 % 
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.512.553,73 € 1.492.945,31 € 19.608,42 € 1,31 % 
Summe 5.560.941,49 € 6.316.550,50 € -755.609,01 € -11,96 % 
Auf der Aktivseite der Bilanz hat sich das Sachanlagevermögen um rund 19.000 Euro 
gegenüber dem Vorjahr verringert. Der höhere Betrag des Vorjahres lässt sich in erster 
Linie mit den Zugängen bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwG) in Höhe von rund 
25.000 Euro erklären. Dem stehen Zugänge bei den GwG im Berichtsjahr von lediglich 
1.347,51 Euro gegenüber. 
Die liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2023 rund 2,1 Mio. Euro. Damit ist hier ist eine 
Abnahme um rund 3,3 Mio. Euro bzw. 60,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr 
festzustellen. Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um den Guthabenbestand des 
Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn zum Bilanzstichtag. Dieser wurde via 
Saldenbestätigung und den Kontoauszügen der Sparkasse KölnBonn überprüft. Der 
Bestand an liquiden Mitteln lag in den Jahren 2020, 2021 wie auch im Berichtsjahr 
2023 bei jeweils ca. 2 Mio. Euro. Somit stellt nicht das Berichtsjahr, sondern das 
Vorjahr mit dem deutlich erhöhten Bestand von rund 5,4 Mio. Euro eine Ausnahme 
dar. Trotz deutlicher Abnahme der liquiden Mittel ist der Bestand zum 31.12.2023 als 
ausreichend zu betrachten, um den anfallenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit 
nachkommen zu können. 
Im Rahmen der Prüfung wurde eine Abweichung in Höhe von 3.608,31 Euro zwischen 
den Kontoauszügen und dem im Kassenbuch ausgewiesenen Endbestand des 
Girokontos zum 29.12.2023 festgestellt. Bei diesem Betrag handelt es sich um Zinsen 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 12 von 15 
für das Girokonto für Dezember 2023. Die Wertstellung erfolgte ausweislich der 
Kontoauszüge zum 01.01. des Folgejahres. Entgegen dieser Darstellung wurde das 
Girokonto der Beihilfekasse jedoch nicht zum 01.01.2024, sondern bereits zum 
29.12.2023 mit diesem Betrag belastet. Ebenso verhält es sich beim Anfangsbestand, 
der aus dem Jahr 2022 übertragen worden ist. Hier kommt es zu einer Differenz in 
Höhe von 350,00 Euro. Auch dies sind Kontoführungsgebühren der Sparkasse 
KölnBonn. Da eine solche Abweichung bereits im Vorjahr festgestellt wurde, sollte 
künftig verstärkt darauf geachtet werden, dass die Kontoauszüge mit dem Kassenbuch 
übereinstimmen. 
Die Beihilfekasse stellt keine klassische Gesellschaft dar und verfügt daher lediglich 
im Falle eines Jahresüberschusses über Eigenkapital. Im Berichtsjahr wird ein 
Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro, der auf der Passivseite direkt in 
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in ebendieser Höhe mündet, 
ausgewiesen. Das Eigenkapital ist demnach mit 0,00 Euro in der Bilanz aufgeführt und 
der Jahresfehlbetrag nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens von der Stadt 
Köln zu erstatten. Der Jahresfehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus einer weit 
überdurchschnittlichen Fallzahlensteigerung von ca. 10 Prozent, die zu deutlich 
höheren Beihilfeaufwendungen geführt hat. Hinzu kamen vereinzelte Hochkostenfälle 
im Verlauf des Geschäftsjahres. 
Der Überschuss aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 366.346,79 Euro wurde 
zum 01.01.2023 mit der Eröffnungsbilanz in das Jahr 2023 übertragen. Der Betrag 
wurde zunächst als Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung gebucht und im Jahr 
2024 an 11/Personal- und Verwaltungsmanagement erstattet. Ein entsprechender 
Nachweis liegt vor. Paragraph 14 Abs. 1 der Satzung der Beihilfekasse sieht jedoch 
vor, dass die Zahlungsabwicklung im Fall eines Überschusses durch Verrechnung mit 
künftigen Umlagezahlungen erfolgt. Das beschriebene Vorgehen entspricht somit 
nicht der Satzung. In Zukunft sollte zwingend darauf hingewirkt werden, dass Satzung 
und tatsächliches Vorgehen übereinstimmen. 
Die Rückstellungen haben im Vergleich zum Vorjahr um rund 300.000 Euro 
abgenommen und betrugen zum 31.12.2023 rund 2,7 Mio. Euro. Die Differenz ergibt 
sich beinahe vollständig aus den Rückstellungen für künftige Kassenleistungen. Dabei 
handelt es sich um die Summe der zum Jahresende noch nicht festgesetzten 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 13 von 15 
Beihilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in 
Höhe von 2,1 Mio. Euro im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr mit 2,4 Mio. Euro. 
Die Verbindlichkeiten weisen im Jahresvergleich teilweise erhebliche Schwankungen 
auf. Zwischen Vorjahr und Berichtsjahr fiel die Veränderung mit rund 100.000 Euro 
jedoch relativ gering aus. Der Betrag in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro setzt sich 
zusammen aus Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft (rund 700.000 Euro) und 
Sonstigen Verbindlichkeiten (rund 600.000 Euro). Erstere weisen die Verbindlichkeiten 
gegenüber der Kernverwaltung in Höhe des Jahresüberschusses des Vorjahres von 
366.346,79 Euro aus. 
3.3 Lagebericht 
Die Zahl der Beihilfeanträge betrug im Berichtsjahr 123.600 Stück und ist damit weiter 
gestiegen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags liegt bei 19 
Kalendertagen und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 7 Kalendertage 
reduziert. Auf Wochenendarbeit und die Anordnung von Überstunden konnte im Jahr 
2023 erfreulicherweise verzichtet werden. Die in den Vorjahren ergriffenen 
Maßnahmen, insbesondere die Zusetzung neuer Stellen im operativen Bereich der 
Beihilfebearbeitung, scheinen die gewünschte Wirkung erzielt zu haben. 
Die bereits seit mehreren Jahren geplante Einführung des 
Beihilfenabrechnungsverfahrens „IBSY NRW“ zum Ausbau der technischen 
Unterstützung und Digitalisierung wurde jedoch auch im Jahr 2023 nicht realisiert, da 
sich die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW verzögert. Der Beginn des 
Rollouts für die Beihilfestellen ist nun für das Jahr 2025 geplant. 
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum 
wirkt sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist absehbar, dass das 
Gebietszentrum auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens IBSY.NRW weiterhin 
benötigt wird. 
Das Risikomanagement ist zu einem festen Bestandteil der Beihilfekasse geworden. 
Laut Lagebericht wird den im Rahmen des Risikomanagements identifizierten 
Verdachtsfällen nachgegangen. Der Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres 2023 wird 
bereits bei der Erstellung künftiger Wirtschaftspläne berücksichtigt. Im Rahmen der 
Prüfung konnten die im Lagebericht dargestellten Sachverhalte anhand der 
vorgelegten Belege nachvollzogen werden. 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023
Rechnungsprüfungsamt Seite 14 von 15
4 Schlussbemerkung
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte im Mai 2024, zum Teil in den 
Räumlichkeiten der Beihilfekasse. Dabei wurde durch die verantwortlichen 
Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse jederzeit umfassend Auskunft erteilt. Der Zugriff 
des Rechnungsprüfungsamts auf alle prüfungsrelevanten Unterlagen war stets 
gewährleistet.
5 Bestätigungsvermerk
Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt dem 
Jahresabschluss der Beihilfekasse zum 31.12.2023 und dem Lagebericht für das 
Geschäftsjahr 2023 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und 
Verlustrechnung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse 
für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2023 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der 
Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden 
handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die 
die Erteilung des Bestätigungsvermerks in Frage stellen. Der Lagebericht gibt 
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die 
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamts vermittelt der Jahresabschluss unter 
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 
Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird 
empfohlen.
Köln, den     .06.2024
Ralf Jülich
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
13
Anlage 6

Anlage 4 Inventar BHK 2023

4012 Zeichen

Inventar Beihilfekasse 
Stand: 31.12.2023 Stand 19.01.2024 
Übersicht 
Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert 
01.01.2023 2023 2023 31.12.2023 01.01.2023 2023 2023 2023 31.12.2023 
1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
2. Schreibtische/Tische 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
3. Stühle 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 22.284,06 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 22.284,06 Euro 18.237,53 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.228,40 Euro 16.009,13 Euro 
5. Rechen-/Schreibmaschinen 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
6. ADV-Geräte 59.418,97 Euro 3.417,11 Euro 0,00 Euro 62.836,08 Euro 5.931,49 Euro 3.417,11 Euro 0,00 Euro 5.598,25 Euro 3.750,35 Euro 
7. Sonstige technische Geräte 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
8. Sonstiges Inventar 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
Summe 1 - 8 84.257,22 Euro 3.417,11 Euro 0,00 Euro 87.674,33 Euro 24.169,02 Euro 3.417,11 Euro 0,00 Euro 7.826,65 Euro 19.759,48 Euro 
9. GWG Anschaffungsjahr 2009 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
10. GWG Anschaffungsjahr 2010 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
11. GWG Anschaffungsjahr 2011 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
12. GWG Anschaffungsjahr 2012 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
13. GWG Anschaffungsjahr 2013 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
16. GWG Anschaffungsjahr 2016 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
17. GWG Anschaffungsjahr 2017 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
18. GWG Anschaffungsjahr 2018 284,41 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 284,41 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
19. GWG Anschaffungsjahr 2019 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 636,54 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 636,54 Euro 0,00 Euro 
20. GWG Anschaffungsjahr 2020 4.149,94 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.149,94 Euro 3.608,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.803,99 Euro 1.804,01 Euro 
21. GWG Anschaffungsjahr 2021 43.967,46 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 43.967,46 Euro 26.380,48 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 8.793,49 Euro 17.586,99 Euro 
22. GWG Anschaffungsjahr 2022 24.534,94 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 24.534,94 Euro 19.627,95 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.906,99 Euro 14.720,96 Euro 
23. GWG Anschaffungsjahr 2023 0,00 Euro 1.347,51 Euro 0,00 Euro 1.347,51 Euro 0,00 Euro 1.347,51 Euro 0,00 Euro 269,50 Euro 1.078,01 Euro 
Summe 9 - 21 87.863,95 Euro 1.347,51 Euro 0,00 Euro 89.211,46 Euro 50.252,97 Euro 1.347,51 Euro 0,00 Euro 16.410,51 Euro 35.189,97 Euro 
Summe Geschäftsausstattung 172.121,17 Euro 4.764,62 Euro 0,00 Euro 176.885,79 Euro 74.421,99 Euro 4.764,62 Euro 0,00 Euro 24.237,16 Euro 54.949,45 Euro 
0. Software 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
Immat. Vermögensgegenstände 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
Gesamtsummen 172.121,17 Euro 4.764,62 Euro 0,00 Euro 176.885,79 Euro 74.421,99 Euro 4.764,62 Euro 0,00 Euro 24.237,16 Euro 54.949,45 Euro 
Anschaffungswerte Buchwerte 
Anlage 4

Anlage 5 Lagebericht BHK 2023

12071 Zeichen

1 
Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Lagebericht 
für das 
Wirtschaftsjahr 2023 
 
 
 
1. Allgemeines 
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen 
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015. 
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch 
Ratsbeschluss festgesetzt wird. 
Für das Wirtschaftsjahr 2023 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen: 
– 7,30 % für Beihilfen Beamt*innen 
– 0,16 % für Pflegeversicherung Beamt*innen 
– 0,03 % für Beihilfen Beschäftigte. 
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/ Überstun-
denvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet. 
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen ein 
Gesamtbetrag von 28.786.500,00 Euro beschlossen. 
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß 
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. 
 
2. Geschäftsverlauf 
Der für das Wirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und 
Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro ab.  
Von August 2022 bis April 2023 erhob die Sparkasse KölnBonn keine Sollzinsen auf das 
Guthaben der Beihilfekasse auf dem Girokonto. Seit Mai 2023 werden Guthabenzinsen 
(2 - 3%) gezahlt. Diese betrugen für 2023 insgesamt 52.124,33 Euro. 
Zum Jahresende wurden alle Forderungen bis auf die noch nicht kassenwirksamen (Fallkos-
tenerstattung für das IV. Quartal 2023, Rentenbeiträge für Pflegepersonen für Dezember 
2023) beim Land NRW kassenwirksam abgerufen. Für die Beihilfefestsetzungen war ein ge-
ringes Guthaben verblieben, welches in 2024 übertragen und dann mit den laufenden Zah-
lungen verbraucht wurde. 
Die Verrechnung des Jahresüberschusses aus 2022 erfolgt per Überweisung durch die Bei-
hilfekasse der Stadt Köln zum 25.03.2024. 
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2023 
erkennbar. 
  
Anlage 5

2 
Erträge Ergebnis 2023 
Euro 
Erfolgsplan 2023 
Euro 
Abweichung 
Euro 
Umlagen 46.968.713,14 46.023.714,00 944.999,14 
Andere satzungsmäßige und  
sonstige betriebliche Erträge 1.815.429,63 1.615.982,00 199.447,63 
Sonstige Zinsen und ähnliche  
Erträge 52.124,33 3.000,00 49.124,33 
 48.836.267,10 47.642.696,00 1.193.571,10 
 
Aufwendungen Ergebnis 2023 
Euro 
Erfolgsplan 2023 
Euro 
Abweichung 
Euro 
Beihilfeaufwendungen 47.825.658,11 44.051.150,00 3.774.508,11 
Personalaufwand 2.750.391,35 2.710.866,00 39.525,35 
Abschreibungen 25.173,16 40.000,00 -14.826,84 
Sonstige betriebliche 
Aufwendungen 757.667,85 840.680,00 -83.012,15 
 51.358.890,47 47.642.696,00 3.716.194,47 
    
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) -2.522.623,37   
 
Die Beihilfekasse berechnet neben den Beihilfen für städtische Bedienstete auch die Beihil-
fen für Lehrer*innen sowie für Bedienstete von Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigen-
gesellschaften. Die Beihilfezahlungen an Lehrer*innen werden von der Beihilfekasse ausge-
zahlt und vollständig vom Land NRW erstattet. Die Rückzahlungen überzahlter Beihilfen von 
Lehrer*innen werden hierbei verrechnet. Zurückgezahlte überzahlte Beihilfen von Beihilfebe-
rechtigten selbstzahlender Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften werden 
an die auszahlenden Stellen zurückgeführt. Diese Abwicklung für fremde Rechnung ist daher 
als durchlaufender Posten nicht in der Übersicht enthalten. 
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 3.774.508,11 Euro 
(= 8,568 %) höher als der im Erfolgsplan kalkulierte Gesamtansatz. 
 
 Ergebnis 2023
 
Euro 
Plan 2023 
Euro 
Ergebnis 2022 
Euro 
Beihilfeaufwendungen    
Versorgungsempfänger*innen 30.627.755,78 27.552.751,00 26.941.820,71 
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 17.197.902,33 16.498.399,00 15.985.449,41 
 47.825.658,11 44.051.150,00 42.927.270,12 
Umlagen    
Versorgungsempfänger*innen 28.786.500,00 28.786.534,00 27.913.600,04 
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 18.182.213,14 17.237.180,00 16.886.890,25 
 46.968.713,14 46.023.714,00 44.800.490,29 
 
Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigte waren um 
699.503,33 Euro höher als kalkuliert, die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger*in-
Anlage 5

3 
nen um 3.075.004,78 Euro höher. Die Entwicklung von Beihilfeaufwendungen ist aus der Na-
tur der Sache heraus nur bis zu einem bestimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entste-
hende Kostenvolumen letztlich durch den Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krank-
heitsfällen bedingt wird. Im Wirtschaftsplan wurde eine moderate Kostensteigerung einkalku-
liert, die die durchschnittliche Steigerung der Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen 
Jahren berücksichtigt. 
Für Beihilfen, die im Jahr 2023 beantragt, jedoch erst im Folgejahr berechnet und ausgezahlt 
werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.089.003,43 Euro gebildet. 
Die Höhe des Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamt*innen wurde für 2023 auf 7,30 % 
erhöht, ebenso der Umlagesatz für die Pflegeversicherung Beamt*innen von 0,16 %. Bei den 
Beihilfen für Beschäftigte konnte der Satz auf 0,03 % gehalten werden. 
Die anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge (u. a. Erstattungen aus 
Medikamentenrabatten und Schadensersatz, Kostenerstattungen aus den Fallkosten selbst-
zahlender Dienststellen und des Gebietszentrums) betrugen 1.815.429,63 Euro und sind ins-
gesamt um 199.447,63 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt. 
Die Einnahmen im Bereich der Medikamentenrabatte wurden in Höhe von 180.000,00 Euro 
kalkuliert. Erstattet wurden 264.479,08 Euro durch die Zentrale Stelle zur Abrechnung von 
Arzneimittelrabatten (ZESAR). Erstattungen aus Schadenersatzforderungen erfolgten in 
Höhe von 44.200,65 Euro (Erfolgsplan 60.000,00 Euro). 
Die Kostenerstattungen aus Medikamentenrabatten und Schadensersatzforderungen waren 
um 68.679,73 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt. Der veranschlagte Betrag war 
eine Hochrechnung aus 2021 und 2022. In der Vergangenheit waren Nachberechnungen 
aus Rückständen und anhängigen Verfahren enthalten. Auch hier ist die Entwicklung aus der 
Sache heraus nur bedingt kalkulierbar. 
Die Kostenerstattung aus Fallkosten für selbstzahlende Dienststellen betrug 
1.082.858,00 Euro (Erfolgsplan 972.294,00 Euro), für das Gebietszentrum 410.238,00 Euro 
(Erfolgsplan 403.688,00 Euro). Die Einnahmen waren somit um 117.114,00 Euro höher als 
im Erfolgsplan 2023 kalkuliert. Die Kostenerstattungen werden anhand der Vorjahre kalku-
liert, jedoch aufgrund der tatsächlich bearbeiteten Anträge bei der Fallkostenerstattung und 
der tatsächlichen Personenzahl in den angeschlossenen Kommunen abgerechnet.  
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus dem Verkauf von Hardware an Mitarbeiter in 
Höhe von 1.000,00 Euro, der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.733,01 Euro und 
Erstattung von Schadenersatz aus Unfällen der Vorjahre in Höhe von 10.921,29 Euro, die 
aufgrund von nicht mehr erwarteten Zahlungseingängen bereits abgeschrieben waren. Die 
Erträge waren um 10.654,30 Euro höher als veranschlagt. 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 757.667,85 Euro (Erfolgsplan 
840.680,00 Euro). Sie beinhalten neben den Aufwendungen für Bürobedarf 
(30.129,14 Euro), Dienstleistungen (54.821,65 Euro), Telefon, Postgebühren und Datenabin-
dung (138.278,74 Euro) auch die Aufwendungen für EDV (117.047,20 Euro) sowie die Kos-
ten für die Scanstelle des Landes NRW in Detmold (183.569,25 Euro). Hinzu kommen sons-
tige Aufwendungen in Höhe von 233.821,87 Euro, die u. a. Mietkosten (211.792,92 Euro), 
den sonstigen Verwaltungsaufwand (3.908,51 Euro) und Kosten für Kopiergeräte 
(2.990,03 Euro) enthalten. Die gesamten betrieblichen Aufwendungen waren 83.012,15 Euro 
geringer als kalkuliert. 
 
3. Personalaufwand 
Zum Stand 31.12.2023 waren bei der Beihilfekasse (1100/3) insgesamt 41 Mitarbeiter*innen 
tätig, davon 14 in Teilzeit.Im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgu
 ng und Bei-
hilfe nehmen zum Bilanzstichtag darüber hinaus 9 Mitarbeiter*innen neben Aufgaben für die 
Zusatzversorgungskasse auch solche für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich 
auf die Beihilfekasse entfallende Beschäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen 
zum Stichtag 3,90. 
Anlage 5

4 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf 
Vollzeitstellen zum 31.12.2023 ein Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte, 
ohne Auszubildende) von 41,14 und somit eine geringfügige Erhöhung gegenüber dem Vor-
jahr (40,64). 
Die Personalaufwendungen werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement der 
Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in entspre-
chender Höhe. 
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2023 mit dem Erfolgsplan 2023 und dem Er-
gebnis aus dem Jahr 2022: 
 
 Ergebnis 2023
 
Euro 
Plan 2023 
Euro 
Ergebnis 2022 
Euro 
Löhne und Gehälter 1.944.746,45 1.835.137,00 1.715.573,61 
Soziale Aufwendungen 348.498,97 325.328,99 300.027,75 
Altersversorgung und Unterstützung 455.000,00  550.000,00 455.000,00 
Sonstige Personalnebenkosten 2.145,93 400,00 0,00 
 2.750.391,35 2.710.865,99 2.470.601,36 
 
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten liegt über dem Betrag, der im Erfolgsplan kalku-
liert wurde. Dies resultiert aus Inflationsausgleichszahlungen an die Bediensteten aufgrund 
des Tarifabschlusses und einer Vollbesetzung der Beihilfekasse zum 31.12.2023. 
 
4. Entwicklung im Jahr 2023 
Für das Jahr 2023 ist zu verschiedenen Entwicklungen in der Beihilfekasse zu berichten.  
 
Im Jahr 2023 traten keine maßgeblichen Änderungen der Beihilfeverordnung in Kraft. 
 
Der jährliche Antragseingang ist stärker als erwartet auf rund 123.600 Stück gestiegen. Auf-
grund des in der Vergangenheit beobachteten Trends und in Anbetracht der absehbaren de-
mographischen Entwicklung im Bestand der beihilfeberechtigten Personen ist auch in Zu-
kunft eine stark steigende Anzahl von Beihilfeanträgen und ein weiter wachsendes Volumen 
der Beihilfezahlungen zu erwarten. 
 
Vor dem Hintergrund der dargestellten Herausforderungen mit einem wachsenden Arbeits-
volumen auf der einen Seite und personellen Engpässen auf der anderen Seite wurden ope-
rative Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Auf Wochenendarbeit und die Anordnung 
von Überstunden konnte im Jahr 2023 verzichtet werden. 
 
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 19 Kalendertage. 
 
Die geplante Einführung des Beihilfenabrechnungsverfahren „IBSY NRW“ bei der städti-
schen Beihilfekasse zum Ausbau der technischen Unterstützung und Digitalisierung wurde 
auch im Jahr 2023 nicht realisiert, da sich die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW 
verzögert. Nach aktuellen Informationen aus der Projektgruppe „Zukunftsfähige Beihilfebear-
beitung“ ist der Rolloutbeginn für die kommunalen Beihilfestellen nun für das Jahr 2025 ge-
plant.  
 
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum wirkt 
sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist erwartbar, dass das Gebietszentrum 
Anlage 5

5 
auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens IBSY.NRW weiterhin benötigt wird. Im Nach-
gang eines Hackerangriffs konnte zwei angeschlossenen Beihilfestellen Amtshilfe bei der 
Fortführung der Beihilfebearbeitung geleistet werden. 
 
Den im Rahmen des Risikomanagements identifizierten Verdachtsfällen wird nachgegangen. 
 
Im Jahr 2024 ist bis zur Erstellung dieses Lageberichtes ein überraschend hoher Antragsein-
gang festzustellen, der sich bisher auch in erhöhten Kosten widerspiegelt. 
 
 
Köln, den 07.05.2024 
 
 
 
Philipp Kellersmann 
Geschäftsführer 
Anlage 5

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2023

681 Zeichen

1100 
1100/1 
07.05.2024  
Vollständigkeitserklärung 
Ich, der Unterzeichnende 
Philipp Kellersmann 
als Geschäftsführer 
erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2023 
• alle Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig
geworden sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind,
• die dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen
Schriften vollzählig zur Verfügung gestellt wurden,
• Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem
Bilanzstichtag eingetreten sind, berücksichtigt wurden.
Köln, den 07.05.2024 
___________________ 
Philipp Kellersmann 
Anlage 7

Anlage 1 Bilanz BHK 2023

1630 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva Anhang 31.12.2022
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 54.949,45 74.421,99
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige [3] 792.059,30
Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr 0,00
792.059,30 780.888,33
II. Guthaben bei Kreditinstituten
1. Girokonto [4] 2.101.602,06
2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00
2.101.602,06 5.378.476,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 89.707,31 82.763,62
D. Bilanzverlust
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 2.522.623,37 0,00
5.560.941,49 6.316.550,50
Passiva Anhang 31.12.2022
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] 366.346,79 1.251.587,84
Verwendung für:
Abführung an den Haushalt der Stadt Köln -366.346,79 -1.251.587,84
Ausgleich durch:
Sonderzahlung der Stadt Köln 0,00 0,00
Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00
II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] -2.522.623,37 366.346,79
III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 2.522.623,37 0,00
0,00 366.346,79
B. Rückstellungen
I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 2.089.003,43 2.381.779,29
II. Sonstige Rückstellungen [12] 641.892,63 642.306,91
2.730.896,06
C. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 700.466,10 1.278.341,31
II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 617.025,60 154.830,89
1.317.491,70
D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 1.512.553,73 1.492.945,31
5.560.941,49 6.316.550,50
31.12.2023
31.12.2023
Anlage 1

Anlage 3 Anhang BHK 2023

21424 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Anhang 
zum 
Jahresabschluss 2023 
 
 
 
 
 
I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses 
Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges 
Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1998 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten-
den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je-
weils geltenden Fassung erstellt. 
Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit 
kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf 
die Erläuterungen im Anhang versehen sind. 
 
II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden 
Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu 
Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. 
Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in 
Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge-
ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2019 bis 2023 wurden jeweils in einen 
Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer-
tet. Schadensersatzforderungen, die sich über 2 Jahre nicht einbringen lassen, werden wert-
berichtigt und abgeschrieben.  
Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nennbeträgen angesetzt. 
Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe-
anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2023 eingegangen beziehungsweise an-
hängig waren, jedoch bis 31.12.2023 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden 
konnten. 
Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. 
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 
  
Anlage 3

2 
III. Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
 
[1] Softwarelizenzen 
Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei 
der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. 
 
[2] Betriebs- und Geschäftsausstattung   
Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand Inventar  24.169,02  Euro 
Zugänge 3.417,11 Euro 
Planmäßige Abschreibungen / Abgänge -7.826,65  Euro 
Endbestand Inventar 19.759,48 Euro 
   
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)   
Anschaffungsjahr 2019 (Anfangsbestand) 636,54 Euro 
Abschreibung auf GwG 2019 - 636,54 Euro 
Endbestand GwG 2019    0,00 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2020 (Anfangsbestand) 3.608,00 Euro 
Abschreibung auf GwG 2020 -1.803,99 Euro 
Endbestand GwG 2020 1.804,01 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2021 (Anfangsbestand) 26.380,48 Euro 
Abschreibung auf GwG 2021 -8.793,49 Euro 
Endbestand GwG 2021 17.586,99 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2022 (Anfangsbestand) 19.627,95 Euro 
Abschreibung auf GwG 2022 -4.906,99 Euro 
Endbestand GwG 2022 14.720,96 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2023 (Anfangsbestand) 0,00 Euro 
Zugänge 2023 1.347,51 Euro 
Abschreibung auf GwG 2023 -269,50 Euro 
Endbestand GwG 2023 1.078,01 Euro 
   
Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 54.949,45 Euro 
 
  
Anlage 3

3 
[3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Sonstige Forderungen 0,00 Euro 
Forderungen an Mitarbeiter*innen 0,00 Euro 
Schadensersatzforderungen 98.296,92 Euro 
Zinsforderungen 3.608,28 Euro 
Forderung an das Land NRW 249.860,38 Euro 
Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 1.782,00  Euro 
Forderungen Fallkostenerstattung Gemeinde Nettersheim 1.404,00 Euro 
Forderungen Gebietszentrum 410.237,60 Euro 
Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 2.893,35 Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer*innen 39,72 Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 23.937,05 Euro 
Umlageforderung an Stadt 0,00 Euro 
Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 0,00 Euro 
 792.059,30 Euro 
 
Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Abschlagszahlungen in 
angemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten 
und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine 
Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er-
stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2023 mit einer Forderung gegenüber dem Land 
NRW ab. Dabei handelt es sich um Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen für De-
zember 2023 und die Fallkostenerstattungen für das IV. Quartal 2023. 
Die Abrechnung der Fallkostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfesachbearbeitung 
erfolgt gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell-
schaften jeweils nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dadurch ergeben sich Forderungen 
gegenüber diesen Selbstzahlern aus der Abrechnung für das IV. Quartal 2023, die bis zum 
31.12.2023 noch nicht kassenwirksam waren. 
Die Abrechnung der Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum erfolgt 
erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes (01.01. – 31.12.). Dadurch ergibt sich eine For-
derung, die zum 31.12.2023 noch nicht kassenwirksam war. 
Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer 
Beihilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. 
des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. 
Forderungen an Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse sind in 2023 nicht entstanden. 
Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un-
fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Personal- und Verwaltungsma-
nagement der Stadt Köln bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. 
 
[4] Girokonto 
Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am 
Bilanzstichtag. 
  
Anlage 3

4 
[5] Anlagen mit kurzer Laufzeit 
Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver-
wendung festverzinslich angelegt werden. Bis Anfang 2024 bestanden keine derartigen Anla-
gen, da aufgrund der Höhe des Guthabens und zur Liquiditätserhaltung der Beihilfekasse 
keine Anlagen möglich waren. Ab Mai 2023 werden seitens der Sparkasse KölnBonn Gutha-
benzinsen (2,00 bis 3,00 %) tagesgenau auf das Guthaben des Girokontos gezahlt. 
 
[6] Rechnungsabgrenzungsposten 
Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die 
Beihilfeumlage für die Beamt*innen der Beihilfekasse für Januar 2024 in Höhe von 
89.707,31 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2023 fällig und sind dem Girokonto der 
Beihilfekasse belastet worden.  
 
Passiva 
[8] Gewinn/Verlust des Vorjahres 
Im Vorjahr ergab sich ein Überschuss in Höhe von 366.346,79 Euro. Dieser Betrag wird als 
V
erbindlichkeit gegenüber der Kernverwaltung übertragen und im März 2024 der Kernverwal-
tung zugeführt. 
[9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
Für das Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro. Die-
ser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens seitens der Kernverwaltung erstattet. 
Sofern die Liquidität der Beihilfekasse nicht ausreicht, ist ein Vorschuss auf die zu leistende 
Summe zu beantragen. 
 
[10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital 
Es ergibt sich für 2023 ein nicht gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro. 
 
[11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen 
Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2023 noch nicht festgesetzten Bei-
hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 
2.089.003,43 Euro erfasst, die in 2023 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2023 nicht abschlie-
ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des 
Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah-
rungswerte ein Pauschalbetrag von 602,33 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi-
derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. 
 
[12] Sonstige Rückstellungen 
Sonstige Rückstellungen (BKE für 30) 1.800,00
 Euro 
Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00 Euro 
Rückstellung für Urlaubsansprüche 175.092,63 Euro 
Rückstellung für jährliche Pensions- und Beihilfeaufwendungen 455.000,00  Euro 
 641.892,63 Euro 
 
Die Pensions- und Beihilfeaufwendungen werden jährlich seitens des Personal- und Verwal-
tungsmanagements der Stadt Köln in Rechnung gestellt. Ausnahmsweise kann in diesem 
Jahr die Ermittlung des Zuführungsaufwandes und die Rechnungsstellung nicht rechtszeitig 
für die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgen, so dass eine Rückstellung anhand 
der Durchschnittswerte der letzten 4 Jahre gebildet wurde. 
 
Anlage 3

5 
[13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft 
Verbindlichkeiten Land NRW  312.130,41  Euro 
Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger  21.201,49 Euro 
Verbindlichkeiten Nettersheim 0,00 Euro 
Verbindlichkeiten Selbstzahler 787,41 Euro 
Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 366.346,79 Euro 
 700.466,10 Euro 
 
Bei den Verbindlichkeiten Land NRW handelt es sich um noch ausstehende Rückzahlungen 
aus Überzahlungen von Beihilfen für Lehrern sowie eines bestehenden Guthabens aus Ab-
schlägen für Beihilfe und Pflegeleistungen an Lehrende. 
Bei den Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger handelt es sich um die Ren tenversiche-
rungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2023, die jedoch erst im Folgemo-
nat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten. 
Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahlende handelt es sich um die von ZESAR für diesen 
Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im 
Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. 
Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2022. Die 
Verbindlichkeit wurde nach Rechnungsstellung an die Kernverwaltung erstattet.  
 
[14] Sonstige Verbindlichkeiten 
Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 
2023. Die Höhe resultiert im Wesentlichen aus der Zahlung der Zuführungsaufwendungen für 
Pensions- und Beihilferückstellungen 2022 in Höhe von 448.338,71 Euro, die erst in 2024 in 
Rechnung gestellt wurde. Die Verbindlichkeiten an Mitarbeit*innen sind noch zu erstattende 
Parkplatzgebühren in Höhe von 300,00 Euro aufgrund Schwerbehinderung. 
 
[15] Rechnungsabgrenzungsposten 
Die Beihilfeumlagen für Beamt*innen werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen 
Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des 
Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des fol-
genden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem 
Girokonto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstich-
tag 31.12.2023 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen. Gleiches gilt für die 
monatliche Abschlagszahlung der Gemeinde Nettersheim in Höhe von 5.000,00 Euro, die je-
weils am Ende des Vormonats für den Folgemonat erfolgt. 
  
Anlage 3

6 
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
 
[16] Umlagen für Versorgungsempfänger*innen (VE) 
Beihilfeumlagen VE Beamt*innen 21.175.400,08
 Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamt*innen 4.933.999,92 Euro 
Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.677.100,00 Euro 
 28.786.500,00 Euro 
 
[17] Umlagen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Beihilfeumlagen Beamt*innen 17.598.021,64 Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamt*innen 385.710,08 Euro 
Beihilfeumlagen Beschäftigte 198.481,42 Euro 
 18.182.213,14 Euro 
 
[18] Erstattung Beihilfen 
Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat-
tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. 
Erstattete Medikamentenrabatte 264.479,08
 Euro 
Schadensersatzleistungen 44.200,65 Euro 
 308.679,73 Euro 
 
[19] Kostenerstattungen 
Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei-
gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh-
rerbeihilfen wird eine Pauschale von 29,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. 
Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange-
schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand 
der zum Stichtag 31.12.2023 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für 
die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. 
 
[20] Sonstige betriebliche Erträge 
Diese Position beinhaltet die Erstattung unfallbedingter Beihilfekosten und den Schadenser-
satz aus unerlaubter Handlung. 
 
[21] Abwicklung für fremde Rechnung 
Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper-
sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt 
16.824.660,96 Euro durch das Land NRW. In dem Betrag enthalten sind auch zurückgezahlte 
Beihilfen der Lehrpersonen. Bei den Selbstzahlern (Eigenbetriebe/Sondervermögen/Eigenge-
sellschaften) sind keine Rückforderungen erfolgt. 
Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 
vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim 
durch. Beihilfen wurden in Höhe von 149.327,77 Euro erstattet. Rückforderungen von Beihil-
fen in Höhe von 1.882,66 Euro wurden nach Zahlung an die Gemeinde Nettersheim erstattet. 
  
Anlage 3

7 
[22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen 
Beihilfen VE Beamt*innen 23.017.368,77 Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamt*innen 5.056.716,39 Euro 
Beihilfen VE Beschäftigte 2.553.670,62 Euro 
 30.627.755,78 Euro 
 
Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für diesen Personenkreis in Höhe von insge-
samt 24.076,26 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt. 
 
[23] Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Beihilfen für Beamt*innen 16.728.564,95 Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung Beamt*innen 295.876,62 Euro 
Beihilfen für Beschäftigte 173.460,76 Euro 
 17.197.902,33 Euro 
 
Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich-
tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte im Jahr 2023 
insgesamt 14.684,56 Euro.  
 
[24] Abwicklung für fremde Rechnung  
Für die Lehrer*innen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln werden die 
Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und 
ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2023 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 
16.824.660,96 Euro.  
Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrer*innen in Höhe 
von 5.359,59 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. 
Für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen aufgrund einer öf-
fentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und aus-
gezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2023 insgesamt 151.210,43 Euro. 
 
[25] Löhne und Gehälter 
Besoldung an Beamt*innen 990.205,34
 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 954.541,11 Euro 
 1.944.746,45 Euro 
 
Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamt*innen sowie Beschäftigte im 
zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für 
die Beihilfekasse erbringen. 
  
Anlage 3

8 
[26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 
Beihilfen Beamt*innen der Beihilfekasse 72.251,38 Euro 
Versorgungsbezüge an Beamt*innen der Beihilfekasse 332.000,00 Euro 
Beihilfen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfekasse 123.000,00  Euro 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 193.150,36 Euro 
ZVK-Umlage 82.851,49 Euro 
Beihilfen Beschäftigte der Beihilfekasse 245,74 Euro 
 803.498,97 Euro 
 
Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Be-
reich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe berücksichtigt, die Serviceleistungen für 
die Beihilfekasse erbringen. 
Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen sowie Versorgungsbezüge an Be-
amt*innen beinhalten eine Rückstellung für die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2023 
zu den Personalrückstellungen gemäß der zwischen dem Personal- und Verwaltungsmanage-
ment der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Ver-
weisziffer [14]). 
 
[27] Sonstiger Personalaufwand  
Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 2.145,93 Euro entstanden. Hierbei handelt es 
sich um Zuschüsse an Beschäftigte für das Deutschlandticket und um die Erstattung von 
Parkgebühren an die ZVK für Stellplätze von Mitarbeitenden mit Schwerbehindertenausweis. 
 
[28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 
in Höhe von 24.237,16 Euro. 
 
[29] Sonstige Abschreibungen 
Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen, zu 
denen nach derzeitigem Kenntnisstand in absehbarer Zeit keine Zahlungen erfolgen werden. 
Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet 
werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstat-
tet worden sind. 
 
[30] Aufwand für EDV 
Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, 
die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen-
dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins-
gesamt 117.047,20 Euro. 
Weiterhin sind im Jahr 2023 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 
183.569,25 Euro entstanden. 
  
Anlage 3

9 
[31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen  
Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen für Leistungen von 
11, GPR, 30, Arbeitssicherheit etc. 51.706,37 Euro 
Fortbildungskosten 1.370,00 Euro 
Gebühren ZESAR 1.745,28 Euro 
 54.821,65 Euro 
 
[32] Postgebühren, Informations- und Kommunikationstechnik 
Portokosten 74.244,23
 Euro 
Fernmeldegebühren 25.388,72 Euro 
CAN IT-Arbeitsplätze (IVBK) 29.554,88 Euro 
CAN Betreuung mobile Geräte 782,75 Euro 
CAN Betreuung Programme/Datensicherung 5.179,90 Euro 
DMS/ Optisches Archiv 303,60 Euro 
Wissensdatenbank 2.824,66 Euro 
 138.278,74 Euro 
 
[33] Bürobedarf 
Büroausstattung 1.278,75 Euro 
Sonstiger Bürobedarf 8.749,08 Euro 
Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 20.101,31 Euro 
 30.129,14 Euro 
 
[34] Sonstige Aufwendungen 
Kopiergeräte 2.990,03 Euro 
Mietzahlungen 211.792,92 Euro 
Energiekosten (in Mietzahlung enthalten) 0,00 Euro 
Reinigungskosten (in Mietzahlung enthalten) 0,00 Euro 
Entsorgungen 137,45 Euro 
Mitgliedsbeiträge 69,47 Euro 
Dienstreisen 723,49 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand – z.B. Rechtsstreitigkeiten, 
V
ersicherungen, Erstattung dienstlicher Auslagen 3.908,51 Euro 
Sonstige betriebliche Aufwendungen  0,00 Euro 
Kontoführungsgebühren 4.200,00 Euro 
Zinsaufwendungen (Negativzinsen Girokonto) 0,00 Euro 
Prüfkosten 10.000,00 Euro 
Periodenfremde Aufwendungen 0,00 Euro 
 233.821,87 Euro 
 
[35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2023 Zinsen in Höhe von 52.124,33 Euro ge-
zahlt.  
  
Anlage 3

10 
[36] Erträge aus Verlustübernahme 
Im Wirtschaftsjahr 2023 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt. 
V. Ergänzende Angaben 
Geschäftsführung 
Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: 
Philipp Kellersmann       Geschäftsführer  
Daniel Esch                    Stellvertretender Geschä ftsführer 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 124.987,01 Euro. 
Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse 
wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra- 
gen. 
Personal 
Die Anzahl der Beamt*innen sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Bei- 
hilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiter*innen im zentralen 
Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfe- 
kasse erbringen: 
Am 31.12.2023  Am 31.12.2022 
Beamt*innen 27  28 
Beschäftigte 23  23 
50  51 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra- 
len Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf Voll- 
zeitstellen folgender Beschäftigtenstand (ohne Auszubildende): 
Am 31.12.2023  Am 31.12.2022 
Beamt*innen 22,36  21,78 
Beschäftigte 18,78  18,86 
41,14  40,64 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen 
wurden nicht getätigt. 
Abschlussprüferhonorar 
Für die Prüfung des Abschlusses 2023 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh- 
nung an die Kosten für 2022 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. 
Köln, den 07.05.2024 
Philipp Kellersmann 
Geschäftsführer 
Kö , de 07.05.20 
Anlage 3

Anlage 2 GuV BHK 2023

1645 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang Aufwendungen Erträge
Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a) Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 28.786.500,00
b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte [17] 18.182.213,14
c) Erstattung Beihilfen [18] 308.679,73
d) Kostenerstattungen [19] 1.493.095,60
e) Sonstige betriebliche Erträge [20] 13.654,30
f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 16.975.871,39
65.760.014,16
2. Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger [22] 30.627.755,78
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte
und Beschäftigte [23] 17.197.902,33
c) Abwicklung für fremde Rechnung [24] 16.975.871,39
64.801.529,50
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter [25] 1.944.746,45
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung [26] 803.498,97
c) Sonstiger Personalaufwand [27] 2.145,93
2.750.391,35
4. Abschreibungen 
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen [28] 24.237,16
b) Sonstige Abschreibungen [29] 936,00
25.173,16
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV [30] 300.616,45
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen [31] 54.821,65
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung [32] 138.278,74
d) Bürobedarf [33] 30.129,14
e) Sonstige Aufwendungen [34] 233.821,87
757.667,85
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [35] 52.124,33 52.124,33
68.334.761,86 65.812.138,49
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.522.623,37
8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00
9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -2.522.623,37
Anlage 2

Beratungsverlauf (3)

16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2024 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1996/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.08.2024
Erstellt
20.06.2024 10:11