1996/2024
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2023
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 1996/2024 Freigabedatum 02.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2023 fest und entlastet die Kassenleitung. Der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 2.522.623,37 Euro ist gemäß Satzung von der Kern- verwaltung auszugleichen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 16.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.522.623,37 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirt- schaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht, welcher zusätzlich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse gibt, aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Ver- lustrechnung und dem Anhang. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde dem Rechnungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresab- schluss und den Lagebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest und beschließt über die Entlastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters. Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirt- schaftsjahr 2023 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: 3 „Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrech- nung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäfts- jahr 01.01. bis 31.12.2023 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Be- achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung der Kassenleitung der Beihilfekasse wird empfohlen.“ Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2023 einen Jahres- fehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro aus. Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Beihilfe ist ein sich im Laufe des Wirtschaftsjah- res ergebender Liquiditätsengpass jeweils durch eine Sonderzahlung der Stadt Köln auszu- gleichen. Dadurch entstehen entsprechende haushaltsmäßige Auswirkungen im Kernhaus- halt. Der Ausgleich erfolgt zulasten des gesamtstädtischen Ansatzes des Teilplans 0103 – Personal- und Verwaltungsmanagement, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen. Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 6 Prüfbericht Beihilfekasse 2023
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Rechnungsprüfungsamt Prüfbericht Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 2 von 15 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Tel.: 0221/ 221 - 25015 E-Mail: 14PoststelleRechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 3 von 15 Inhaltsverzeichnis 0 Prüfungsauftrag ................................................................................................ 4 1 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen .................................................... 4 2 Prüfungsdurchführung ..................................................................................... 5 3 Prüfungsergebnisse .......................................................................................... 5 3.1 Rechnungswesen ......................................................................................... 5 3.2 Jahresabschluss........................................................................................... 6 3.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich ................................ 7 3.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich ............................. 9 3.2.3 Bilanz im Jahresvergleich ................................................................... 11 3.3 Lagebericht ................................................................................................ 13 4 Schlussbemerkung ......................................................................................... 14 5 Bestätigungsvermerk ...................................................................................... 14 Anlage 1: Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2023 .... 16 Anlage 2: Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2023 ............. 39 Anlage 3: Vollständigkeitserklärung ..................................................................... 44 Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 4 von 15 0 Prüfungsauftrag Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Am 01.01.2019 trat das Zweite und am 31.12.2023 das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW bzw. 3. NKFWG NRW) in Kraft. Gemäß Paragraph 102 Abs. 10 GO NRW hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (Rechnungsprüfungsamt) per Gesetz den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der in Paragraph 97 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 GO NRW benannten Sondervermögen und somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln (Beihilfekasse). Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) – ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln sowie die Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit der Beihilfekasse angemessen darstellen. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet worden sind. 1 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbständiges Sondervermögen gemäß Paragraph 97 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW geführt. Seit dem 01.01.1999 wird sie auf der Basis einer Satzung, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW), verwaltet. Die Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überarbeitet, am 12.11.2015 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten. Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalenderjahr; der Jahresabschluss erfolgt daher zum 31.12. eines jeden Jahres. Insgesamt waren zum 31.12.2023 bei der Beihilfekasse 41 Mitarbeiter*innen tätig, davon 14 in Teilzeit. Zusätzlich zu den 41 Mitarbeiter*innen waren weitere 9 Mitarbeiter*innen im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 5 von 15 sowohl mit Aufgaben für die Beihilfekasse als auch mit solchen für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung für die Beihilfekasse und die ZVK wurde auch 2023 in Personalunion wahrgenommen. Der Beschäftigtenstand der Vollzeitstellen zum 31.12.2023 beträgt 41,14 und ist somit leicht gegenüber dem Vorjahr (40,64) gestiegen. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung des Lageberichts liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Beihilfekasse. 2 Prüfungsdurchführung Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 2023 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Prüfungsgrundlagen waren: _ der Jahresabschluss mit Anhang, _ der Lagebericht, _ das Anlagenverzeichnis, _ die Sachkonten, _ die Debitoren- und Kreditorenkonten, _ das Belegwesen, _ sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses wurden von der Geschäftsführung der Beihilfekasse bestätigt. 3 Prüfungsergebnisse 3.1 Rechnungswesen Die Bücher der Beihilfekasse sind entsprechend den GoB gemäß Paragraph 238 ff. HGB ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Belegablage erfolgt numerisch nach Buchungsnummern in den Räumlichkeiten der Verwaltung der Beihilfekasse im Dienstgebäude am Parkgürtel und ist vorbildlich. Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurden sämtliche Papierbelege eingescannt und digital abgelegt. Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 6 von 15 Im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung wurden die Kontoauszüge und die Unterlagen zur Kontenabstimmung der Beihilfekasse einer stichprobenartigen Prüfung unterzogen. Innerhalb der Konten wurden diverse Geschäftsvorfälle anhand verschiedener Kriterien (Buchungstext, -höhe und -datum) ausgewählt und mit Hilfe der entsprechenden Belege nachvollzogen und verifiziert. Die Unterlagen wurden dem Rechnungsprüfungsamt in diesem Jahr erstmals vollständig digital zur Verfügung gestellt, konnten jedoch auch jederzeit in Papierform von der Beihilfekasse vorgelegt werden. Die Beihilfekasse nutzt die Buchhaltungssoftware „GDI -FUBI“, die laut Herstellerangaben nach IDW PS 880 zertifiziert ist und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entspricht. Die Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen genügt somit den gesetzlichen Anforderungen. 3.2 Jahresabschluss Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2023 (Anlage 1) wurde ordnungsgemäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse entwickelt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind nach den einschlägigen Vorschriften des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Der Aufbau der Bilanz sowie der GuV erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten im Anhang erläutert werden. Bestandsgefährdende Entwicklung sind nicht zu erwarten. Der Lagebericht (Anlage 3) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt eine korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 7 von 15 Nachfolgend werden die Entwicklung der Positionen der GuV im Jahresvergleich und im Plan-Ist-Vergleich sowie der Bilanzpositionen im Jahresvergleich dargestellt und erläutert. 3.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich GuV 2023/2022 2023 2022 Ergebnisveränderung Erträge Umlagen für Versorgungsempfänger 28.786.500,00 € 27.913.600,04 € 872.899,96 € 3,13% Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 18.182.213,14 € 16.886.890,25 € 1.295.322,89 € 7,67% Abwicklung für fremde Rechnung 16.975.871,39 € 15.878.717,41 € 1.097.153,98 € 6,91% Erstattung von Beihilfen 308.679,73 € 264.734,09 € 43.945,64 € 16,60% Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 1.493.095,60 € 1.469.856,50 € 23.239,10 € 1,58% Sonstige betriebliche Erträge 13.654,30 € 12.666,20 € 988,10 € 7,80% Zinsen und ähnliche Erträge 52.124,33 € 0,00 € 52.124,33 € Summe 65.812.138,49 € 62.426.464,49 € 3.385.674,00 € 5,42% Aufwendungen Beihilfeaufwand an Versorgungsempfänger 30.627.755,78 € 26.941.820,71 € 3.685.935,07 € 13,68% Beihilfeaufwand an aktive Beamte u. Beschäftigte 17.197.902,33 € 15.985.449,41 € 1.212.452,92 € 7,58% Abwicklung für fremde Rechnung 16.975.871,39 € 15.878.717,41 € 1.097.153,98 € 6,91% Personalaufwand 2.750.391,35 € 2.470.601,36 € 279.789,99 € 11,32% Abschreibungen 25.173,16 € 33.277,25 € -8.104,09 € -24,35% Sonstige betriebliche Aufwendungen 757.667,85 € 750.251,56 € 7.416,29 € 0,99% Summe 68.334.761,86 € 62.060.117,70 € 6.274.644,16 € 10,11% Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.522.623,37 € 366.346,79 € Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -2.522.623,37 € 366.346,79 € Die vorgelegte GuV weist für das Wirtschaftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro auf (Vorjahr: Jahresüberschuss 366.346,79 Euro). Dieser ist nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens von der Stadt Köln zu erstatten. Der Jahresfehlbetrag ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass für das Jahr 2023 eine weit überdurchschnittliche Fallzahlensteigerung von ca. 10 Prozent zu verzeichnen war, die wiederum deutlich höhere Beihilfeaufwendungen zur Folge hatte. Hinzu kamen vereinzelte Hochkostenfälle im Verlauf des Geschäftsjahres. Die Umlagen für Versorgungsempfänger*innen sind um rund 900.000 Euro im Jahresvergleich gestiegen, während die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen um rund 3,7 Mio. Euro zugenommen haben. Demgegenüber haben die Umlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte um rund 1,3 Mio. Euro und die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen um rund 1,2 Mio. Euro zugenommen. Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 8 von 15 Die Position Abwicklung für fremde Rechnung ist naturgemäß in Ertrag und Aufwand identisch und bleibt somit erfolgsneutral. Die Position hat um rund 1,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Darin enthalten sind die Erstattungen zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrpersonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt rund 16,8 Mio. Euro durch das Land NRW. Darüber hinaus sind in dem Betrag zurückgezahlte Beihilfen der Lehrpersonen und erstattete Beihilfen der Gemeinde Nettersheim enthalten. In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, zum Beispiel im Fall fremdverschuldeter Unfälle von Beihilfeberechtigten, und die Erstattung von Medikamentenrabatten abgebildet. Hier ist insgesamt eine Zunahme von rund 44.000 Euro festzustellen. _ Die Schadensersatzleistungen gegenüber Dritten haben um rund 46.000 Euro (50,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) abgenommen. _ Die erstatteten Medikamentenrabatte haben sich um rund 90.000 Euro (51,3 Prozent zum Vorjahr) erhöht. Die Kostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfe sind 2023 minimal um 1,6 Prozent gestiegen. Die Beihilfekasse erhob im Jahr 2023 für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 Euro und für die Bearbeitung der Lehrerbeihilfe eine Pauschale von 29,00 Euro pro Bearbeitungsfall. Den Unterlagen zur Ermittlung der Fallkostenpauschale und deren Entwicklung über die letzten Jahre ist zu entnehmen, dass die Zahl der Bearbeitungsfälle seit 2019 kontinuierlich ansteigt und sich dieser Trend auch im Berichtsjahr fortsetzt. Damit einher geht eine Zunahme der Personal- und Verwaltungskosten bei der Beihilfekasse. Während im Vorjahr keine Zinsen auf das Guthaben des Girokontos gezahlt wurden, werden seit Mai 2023 wieder Guthabenzinsen gezahlt. Somit konnten im Geschäftsjahr 2023 Zinsen in Höhe von insgesamt rund 52.000 Euro verbucht werden. Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus Erstattungen unfallbedingter Beihilfekosten und Schadensersatz aus unerlaubter Handlung in Höhe von insgesamt rund 14.000 Euro. Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 9 von 15 Wie im Vorjahreszeitraum sind die Personalaufwendungen weiter gestiegen und betragen 2023 rund 2,75 Mio. Euro. Die Gründe hierfür liegen neben einer geringfügigen Erhöhung des Beschäftigtenstandes vor allem in der Inflationsausgleichszahlung an die Bediensteten aufgrund des Tarifabschlusses und einer Vollbesetzung der Beihilfekasse zum 31.12.2023. Die Abschreibungen in Höhe von rund 25.000 Euro beinhalten rund 24.000 Euro planmäßige Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse. Die Verringerung um rund 8.000 Euro gegenüber dem Vorjahr ist jedoch im Wesentlichen auf die um die deutlich geringeren Sonstigen Abschreibungen im Berichtsjahrjahr von nur 936,00 Euro (Vorjahr: 9.747,98 Euro) zurückzuführen. In den Sonstigen Abschreibungen werden niedergeschlagene Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen und Beiträge für Beihilfen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstattet worden sind, abgebildet. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit rund 7.500 Euro geringfügig über dem Betrag des Vorjahres. Darin enthalten ist der Aufwand für EDV sowie für Telefon, Postgebühren und Datenanbindung. 3.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich 2023 GuV Plan-Ist-Vergleich Ist Plan Abweichung Erträge Umlagen für Versorgungsempfänger 28.786.500,00 € 28.786.533,74 € -33,74 € 0,00 % Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 18.182.213,14 € 17.237.180,36 € 945.032,78 € 5,48 % Andere satzungsmäßige und sonstige betriebliche Erträge 1.815.429,63 € 1.618.981,60 € 196.448,03 € 12,13 % Zinsen und ähnliche Erträge 52.124,33 € 0,00 € 52.124,33 € Summe 48.836.267,10 € 47.642.695,70 € 1.193.571,40 € 2,51 % Aufwendungen Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger 30.627.755,78 € 27.552.750,67 € 3.075.005,11 € 11,16 % Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte 17.197.902,33 € 16.498.399,46 € 699.502,87 € 4,24 % Personalaufwand 2.750.391,35 € 2.710.865,56 € 39.525,79 € 1,46 % Abschreibungen 25.173,16 € 25.000,00 € 173,16 € 0,69 % Sonstige betriebliche Aufwendungen 757.667,85 € 840.680,00 € -83.012,15 € -9,87 % Summe 51.358.890,47 € 47.627.695,69 € 3.731.194,78 € 7,83 % Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.522.623,37 € Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres 0,00 € Ertrag aus Verlustübernahme 0,00 € Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -2.522.623,37 € Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 10 von 15 Der Rat der Stadt Köln hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2023 am 08.12.2022 beschlossen. Dieser schließt im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwendungen in Höhe von jeweils rund 63,4 Mio. Euro ab. Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden für das Wirtschaftsjahr 2023 folgende Umlagesätze, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne Mehrarbeits- /Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge und Sonderzuwendungen): ð 7,30 Prozent für Beihilfen Beamt*innen (2022: 7,20 Prozent) ð 0,16 Prozent für Pflegeversicherung Beamt*innen (2022: 0,11 Prozent) ð 0,03 Prozent für Beihilfen Beschäftigte (2022: 0,03 Prozent) Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den Berechnungen wurden sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch angepasste Kostensteigerungen und -reduzierungen berücksichtigt. Da die tatsächliche Anzahl von Beihilfeanträgen und die zu zahlenden Leistungen nicht exakt vorhersehbar sind, ergeben sich hieraus Abweichungen. Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigte waren um rund 700.000 Euro und damit 4,2 Prozent höher als kalkuliert, die Aufwendungen für Versorgungsempfänger*innen sogar um rund 3,1 Mio. Euro bzw. 11,2 Prozent. Die Entwicklung der Beihilfeaufwendungen ist naturgemäß schwer voraussehbar und kann auf Basis von Erfahrungswerten nur näherungsweise geschätzt werden. Das entstehende Kostenvolumen wird letztlich durch den Eintritt und den Verlauf von Krankheitsfällen bedingt. So wurde im Wirtschaftsplan bereits eine moderate Kostensteigerung berücksichtigt, die sich an der durchschnittlichen Steigerung der Beihilfeaufwendungen aus den Vorjahren orientiert. Die Berechnung der Umlagen basiert auf den Jahresbruttobezügen der Beamt*innen und Beschäftigten und unter Berücksichtigung angenommener Gehaltssteigerungen im Jahr 2023. Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 11 von 15 3.2.3 Bilanz im Jahresvergleich Bilanz im Jahresvergleich 2023 2022 Veränderung Aktiva Anlagevermögen: - Sachanlagen 54.949,45 € 74.421,99 € -19.472,54 € -26,17 % Umlaufvermögen: - Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände 792.059,30 € 780.888,33 € 11.170,97 € 1,43 % - Liquide Mittel 2.101.602,06 € 5.378.476,56 € -3.276.874,50 € -60,93 % Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 89.707,31 € 82.763,62 € 6.943,69 € 8,39 % Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.522.623,37 € 0,00 € 2.522.623,37 € Summe 5.560.941,49 € 6.316.550,50 € -755.609,01 € -11,96 % Passiva Eigenkapital 0,00 € 366.346,79 € -366.346,79 € -100,00 % Rückstellungen 2.730.896,06 € 3.024.086,20 € -293.190,14 € -9,70 % Verbindlichkeiten 1.317.491,70 € 1.433.172,20 € -115.680,50 € -8,07 % Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.512.553,73 € 1.492.945,31 € 19.608,42 € 1,31 % Summe 5.560.941,49 € 6.316.550,50 € -755.609,01 € -11,96 % Auf der Aktivseite der Bilanz hat sich das Sachanlagevermögen um rund 19.000 Euro gegenüber dem Vorjahr verringert. Der höhere Betrag des Vorjahres lässt sich in erster Linie mit den Zugängen bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwG) in Höhe von rund 25.000 Euro erklären. Dem stehen Zugänge bei den GwG im Berichtsjahr von lediglich 1.347,51 Euro gegenüber. Die liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2023 rund 2,1 Mio. Euro. Damit ist hier ist eine Abnahme um rund 3,3 Mio. Euro bzw. 60,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn zum Bilanzstichtag. Dieser wurde via Saldenbestätigung und den Kontoauszügen der Sparkasse KölnBonn überprüft. Der Bestand an liquiden Mitteln lag in den Jahren 2020, 2021 wie auch im Berichtsjahr 2023 bei jeweils ca. 2 Mio. Euro. Somit stellt nicht das Berichtsjahr, sondern das Vorjahr mit dem deutlich erhöhten Bestand von rund 5,4 Mio. Euro eine Ausnahme dar. Trotz deutlicher Abnahme der liquiden Mittel ist der Bestand zum 31.12.2023 als ausreichend zu betrachten, um den anfallenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Im Rahmen der Prüfung wurde eine Abweichung in Höhe von 3.608,31 Euro zwischen den Kontoauszügen und dem im Kassenbuch ausgewiesenen Endbestand des Girokontos zum 29.12.2023 festgestellt. Bei diesem Betrag handelt es sich um Zinsen Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 12 von 15 für das Girokonto für Dezember 2023. Die Wertstellung erfolgte ausweislich der Kontoauszüge zum 01.01. des Folgejahres. Entgegen dieser Darstellung wurde das Girokonto der Beihilfekasse jedoch nicht zum 01.01.2024, sondern bereits zum 29.12.2023 mit diesem Betrag belastet. Ebenso verhält es sich beim Anfangsbestand, der aus dem Jahr 2022 übertragen worden ist. Hier kommt es zu einer Differenz in Höhe von 350,00 Euro. Auch dies sind Kontoführungsgebühren der Sparkasse KölnBonn. Da eine solche Abweichung bereits im Vorjahr festgestellt wurde, sollte künftig verstärkt darauf geachtet werden, dass die Kontoauszüge mit dem Kassenbuch übereinstimmen. Die Beihilfekasse stellt keine klassische Gesellschaft dar und verfügt daher lediglich im Falle eines Jahresüberschusses über Eigenkapital. Im Berichtsjahr wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro, der auf der Passivseite direkt in einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in ebendieser Höhe mündet, ausgewiesen. Das Eigenkapital ist demnach mit 0,00 Euro in der Bilanz aufgeführt und der Jahresfehlbetrag nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens von der Stadt Köln zu erstatten. Der Jahresfehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus einer weit überdurchschnittlichen Fallzahlensteigerung von ca. 10 Prozent, die zu deutlich höheren Beihilfeaufwendungen geführt hat. Hinzu kamen vereinzelte Hochkostenfälle im Verlauf des Geschäftsjahres. Der Überschuss aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 366.346,79 Euro wurde zum 01.01.2023 mit der Eröffnungsbilanz in das Jahr 2023 übertragen. Der Betrag wurde zunächst als Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung gebucht und im Jahr 2024 an 11/Personal- und Verwaltungsmanagement erstattet. Ein entsprechender Nachweis liegt vor. Paragraph 14 Abs. 1 der Satzung der Beihilfekasse sieht jedoch vor, dass die Zahlungsabwicklung im Fall eines Überschusses durch Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen erfolgt. Das beschriebene Vorgehen entspricht somit nicht der Satzung. In Zukunft sollte zwingend darauf hingewirkt werden, dass Satzung und tatsächliches Vorgehen übereinstimmen. Die Rückstellungen haben im Vergleich zum Vorjahr um rund 300.000 Euro abgenommen und betrugen zum 31.12.2023 rund 2,7 Mio. Euro. Die Differenz ergibt sich beinahe vollständig aus den Rückstellungen für künftige Kassenleistungen. Dabei handelt es sich um die Summe der zum Jahresende noch nicht festgesetzten Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 13 von 15 Beihilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 2,1 Mio. Euro im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr mit 2,4 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten weisen im Jahresvergleich teilweise erhebliche Schwankungen auf. Zwischen Vorjahr und Berichtsjahr fiel die Veränderung mit rund 100.000 Euro jedoch relativ gering aus. Der Betrag in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro setzt sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft (rund 700.000 Euro) und Sonstigen Verbindlichkeiten (rund 600.000 Euro). Erstere weisen die Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung in Höhe des Jahresüberschusses des Vorjahres von 366.346,79 Euro aus. 3.3 Lagebericht Die Zahl der Beihilfeanträge betrug im Berichtsjahr 123.600 Stück und ist damit weiter gestiegen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags liegt bei 19 Kalendertagen und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 7 Kalendertage reduziert. Auf Wochenendarbeit und die Anordnung von Überstunden konnte im Jahr 2023 erfreulicherweise verzichtet werden. Die in den Vorjahren ergriffenen Maßnahmen, insbesondere die Zusetzung neuer Stellen im operativen Bereich der Beihilfebearbeitung, scheinen die gewünschte Wirkung erzielt zu haben. Die bereits seit mehreren Jahren geplante Einführung des Beihilfenabrechnungsverfahrens „IBSY NRW“ zum Ausbau der technischen Unterstützung und Digitalisierung wurde jedoch auch im Jahr 2023 nicht realisiert, da sich die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW verzögert. Der Beginn des Rollouts für die Beihilfestellen ist nun für das Jahr 2025 geplant. Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum wirkt sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist absehbar, dass das Gebietszentrum auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens IBSY.NRW weiterhin benötigt wird. Das Risikomanagement ist zu einem festen Bestandteil der Beihilfekasse geworden. Laut Lagebericht wird den im Rahmen des Risikomanagements identifizierten Verdachtsfällen nachgegangen. Der Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres 2023 wird bereits bei der Erstellung künftiger Wirtschaftspläne berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung konnten die im Lagebericht dargestellten Sachverhalte anhand der vorgelegten Belege nachvollzogen werden. Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 14 von 15 4 Schlussbemerkung Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte im Mai 2024, zum Teil in den Räumlichkeiten der Beihilfekasse. Dabei wurde durch die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse jederzeit umfassend Auskunft erteilt. Der Zugriff des Rechnungsprüfungsamts auf alle prüfungsrelevanten Unterlagen war stets gewährleistet. 5 Bestätigungsvermerk Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt dem Jahresabschluss der Beihilfekasse zum 31.12.2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2023 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerks in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamts vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen. Köln, den .06.2024 Ralf Jülich Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt 13 Anlage 6
Anlage 4 Inventar BHK 2023
4012 Zeichen
Inventar Beihilfekasse Stand: 31.12.2023 Stand 19.01.2024 Übersicht Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert 01.01.2023 2023 2023 31.12.2023 01.01.2023 2023 2023 2023 31.12.2023 1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2. Schreibtische/Tische 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3. Stühle 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 22.284,06 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 22.284,06 Euro 18.237,53 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.228,40 Euro 16.009,13 Euro 5. Rechen-/Schreibmaschinen 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 6. ADV-Geräte 59.418,97 Euro 3.417,11 Euro 0,00 Euro 62.836,08 Euro 5.931,49 Euro 3.417,11 Euro 0,00 Euro 5.598,25 Euro 3.750,35 Euro 7. Sonstige technische Geräte 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 8. Sonstiges Inventar 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Summe 1 - 8 84.257,22 Euro 3.417,11 Euro 0,00 Euro 87.674,33 Euro 24.169,02 Euro 3.417,11 Euro 0,00 Euro 7.826,65 Euro 19.759,48 Euro 9. GWG Anschaffungsjahr 2009 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 10. GWG Anschaffungsjahr 2010 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 11. GWG Anschaffungsjahr 2011 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 12. GWG Anschaffungsjahr 2012 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 13. GWG Anschaffungsjahr 2013 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 16. GWG Anschaffungsjahr 2016 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 17. GWG Anschaffungsjahr 2017 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 18. GWG Anschaffungsjahr 2018 284,41 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 284,41 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 19. GWG Anschaffungsjahr 2019 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 636,54 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 636,54 Euro 0,00 Euro 20. GWG Anschaffungsjahr 2020 4.149,94 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.149,94 Euro 3.608,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.803,99 Euro 1.804,01 Euro 21. GWG Anschaffungsjahr 2021 43.967,46 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 43.967,46 Euro 26.380,48 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 8.793,49 Euro 17.586,99 Euro 22. GWG Anschaffungsjahr 2022 24.534,94 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 24.534,94 Euro 19.627,95 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.906,99 Euro 14.720,96 Euro 23. GWG Anschaffungsjahr 2023 0,00 Euro 1.347,51 Euro 0,00 Euro 1.347,51 Euro 0,00 Euro 1.347,51 Euro 0,00 Euro 269,50 Euro 1.078,01 Euro Summe 9 - 21 87.863,95 Euro 1.347,51 Euro 0,00 Euro 89.211,46 Euro 50.252,97 Euro 1.347,51 Euro 0,00 Euro 16.410,51 Euro 35.189,97 Euro Summe Geschäftsausstattung 172.121,17 Euro 4.764,62 Euro 0,00 Euro 176.885,79 Euro 74.421,99 Euro 4.764,62 Euro 0,00 Euro 24.237,16 Euro 54.949,45 Euro 0. Software 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Immat. Vermögensgegenstände 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Gesamtsummen 172.121,17 Euro 4.764,62 Euro 0,00 Euro 176.885,79 Euro 74.421,99 Euro 4.764,62 Euro 0,00 Euro 24.237,16 Euro 54.949,45 Euro Anschaffungswerte Buchwerte Anlage 4
Anlage 5 Lagebericht BHK 2023
12071 Zeichen
1
Beihilfekasse der Stadt Köln
Lagebericht
für das
Wirtschaftsjahr 2023
1. Allgemeines
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015.
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch
Ratsbeschluss festgesetzt wird.
Für das Wirtschaftsjahr 2023 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen:
– 7,30 % für Beihilfen Beamt*innen
– 0,16 % für Pflegeversicherung Beamt*innen
– 0,03 % für Beihilfen Beschäftigte.
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/ Überstun-
denvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet.
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen ein
Gesamtbetrag von 28.786.500,00 Euro beschlossen.
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
2. Geschäftsverlauf
Der für das Wirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und
Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro ab.
Von August 2022 bis April 2023 erhob die Sparkasse KölnBonn keine Sollzinsen auf das
Guthaben der Beihilfekasse auf dem Girokonto. Seit Mai 2023 werden Guthabenzinsen
(2 - 3%) gezahlt. Diese betrugen für 2023 insgesamt 52.124,33 Euro.
Zum Jahresende wurden alle Forderungen bis auf die noch nicht kassenwirksamen (Fallkos-
tenerstattung für das IV. Quartal 2023, Rentenbeiträge für Pflegepersonen für Dezember
2023) beim Land NRW kassenwirksam abgerufen. Für die Beihilfefestsetzungen war ein ge-
ringes Guthaben verblieben, welches in 2024 übertragen und dann mit den laufenden Zah-
lungen verbraucht wurde.
Die Verrechnung des Jahresüberschusses aus 2022 erfolgt per Überweisung durch die Bei-
hilfekasse der Stadt Köln zum 25.03.2024.
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2023
erkennbar.
Anlage 5
2
Erträge Ergebnis 2023
Euro
Erfolgsplan 2023
Euro
Abweichung
Euro
Umlagen 46.968.713,14 46.023.714,00 944.999,14
Andere satzungsmäßige und
sonstige betriebliche Erträge 1.815.429,63 1.615.982,00 199.447,63
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge 52.124,33 3.000,00 49.124,33
48.836.267,10 47.642.696,00 1.193.571,10
Aufwendungen Ergebnis 2023
Euro
Erfolgsplan 2023
Euro
Abweichung
Euro
Beihilfeaufwendungen 47.825.658,11 44.051.150,00 3.774.508,11
Personalaufwand 2.750.391,35 2.710.866,00 39.525,35
Abschreibungen 25.173,16 40.000,00 -14.826,84
Sonstige betriebliche
Aufwendungen 757.667,85 840.680,00 -83.012,15
51.358.890,47 47.642.696,00 3.716.194,47
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) -2.522.623,37
Die Beihilfekasse berechnet neben den Beihilfen für städtische Bedienstete auch die Beihil-
fen für Lehrer*innen sowie für Bedienstete von Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigen-
gesellschaften. Die Beihilfezahlungen an Lehrer*innen werden von der Beihilfekasse ausge-
zahlt und vollständig vom Land NRW erstattet. Die Rückzahlungen überzahlter Beihilfen von
Lehrer*innen werden hierbei verrechnet. Zurückgezahlte überzahlte Beihilfen von Beihilfebe-
rechtigten selbstzahlender Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften werden
an die auszahlenden Stellen zurückgeführt. Diese Abwicklung für fremde Rechnung ist daher
als durchlaufender Posten nicht in der Übersicht enthalten.
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 3.774.508,11 Euro
(= 8,568 %) höher als der im Erfolgsplan kalkulierte Gesamtansatz.
Ergebnis 2023
Euro
Plan 2023
Euro
Ergebnis 2022
Euro
Beihilfeaufwendungen
Versorgungsempfänger*innen 30.627.755,78 27.552.751,00 26.941.820,71
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 17.197.902,33 16.498.399,00 15.985.449,41
47.825.658,11 44.051.150,00 42.927.270,12
Umlagen
Versorgungsempfänger*innen 28.786.500,00 28.786.534,00 27.913.600,04
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 18.182.213,14 17.237.180,00 16.886.890,25
46.968.713,14 46.023.714,00 44.800.490,29
Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigte waren um
699.503,33 Euro höher als kalkuliert, die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger*in-
Anlage 5
3
nen um 3.075.004,78 Euro höher. Die Entwicklung von Beihilfeaufwendungen ist aus der Na-
tur der Sache heraus nur bis zu einem bestimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entste-
hende Kostenvolumen letztlich durch den Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krank-
heitsfällen bedingt wird. Im Wirtschaftsplan wurde eine moderate Kostensteigerung einkalku-
liert, die die durchschnittliche Steigerung der Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen
Jahren berücksichtigt.
Für Beihilfen, die im Jahr 2023 beantragt, jedoch erst im Folgejahr berechnet und ausgezahlt
werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.089.003,43 Euro gebildet.
Die Höhe des Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamt*innen wurde für 2023 auf 7,30 %
erhöht, ebenso der Umlagesatz für die Pflegeversicherung Beamt*innen von 0,16 %. Bei den
Beihilfen für Beschäftigte konnte der Satz auf 0,03 % gehalten werden.
Die anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge (u. a. Erstattungen aus
Medikamentenrabatten und Schadensersatz, Kostenerstattungen aus den Fallkosten selbst-
zahlender Dienststellen und des Gebietszentrums) betrugen 1.815.429,63 Euro und sind ins-
gesamt um 199.447,63 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt.
Die Einnahmen im Bereich der Medikamentenrabatte wurden in Höhe von 180.000,00 Euro
kalkuliert. Erstattet wurden 264.479,08 Euro durch die Zentrale Stelle zur Abrechnung von
Arzneimittelrabatten (ZESAR). Erstattungen aus Schadenersatzforderungen erfolgten in
Höhe von 44.200,65 Euro (Erfolgsplan 60.000,00 Euro).
Die Kostenerstattungen aus Medikamentenrabatten und Schadensersatzforderungen waren
um 68.679,73 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt. Der veranschlagte Betrag war
eine Hochrechnung aus 2021 und 2022. In der Vergangenheit waren Nachberechnungen
aus Rückständen und anhängigen Verfahren enthalten. Auch hier ist die Entwicklung aus der
Sache heraus nur bedingt kalkulierbar.
Die Kostenerstattung aus Fallkosten für selbstzahlende Dienststellen betrug
1.082.858,00 Euro (Erfolgsplan 972.294,00 Euro), für das Gebietszentrum 410.238,00 Euro
(Erfolgsplan 403.688,00 Euro). Die Einnahmen waren somit um 117.114,00 Euro höher als
im Erfolgsplan 2023 kalkuliert. Die Kostenerstattungen werden anhand der Vorjahre kalku-
liert, jedoch aufgrund der tatsächlich bearbeiteten Anträge bei der Fallkostenerstattung und
der tatsächlichen Personenzahl in den angeschlossenen Kommunen abgerechnet.
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus dem Verkauf von Hardware an Mitarbeiter in
Höhe von 1.000,00 Euro, der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.733,01 Euro und
Erstattung von Schadenersatz aus Unfällen der Vorjahre in Höhe von 10.921,29 Euro, die
aufgrund von nicht mehr erwarteten Zahlungseingängen bereits abgeschrieben waren. Die
Erträge waren um 10.654,30 Euro höher als veranschlagt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 757.667,85 Euro (Erfolgsplan
840.680,00 Euro). Sie beinhalten neben den Aufwendungen für Bürobedarf
(30.129,14 Euro), Dienstleistungen (54.821,65 Euro), Telefon, Postgebühren und Datenabin-
dung (138.278,74 Euro) auch die Aufwendungen für EDV (117.047,20 Euro) sowie die Kos-
ten für die Scanstelle des Landes NRW in Detmold (183.569,25 Euro). Hinzu kommen sons-
tige Aufwendungen in Höhe von 233.821,87 Euro, die u. a. Mietkosten (211.792,92 Euro),
den sonstigen Verwaltungsaufwand (3.908,51 Euro) und Kosten für Kopiergeräte
(2.990,03 Euro) enthalten. Die gesamten betrieblichen Aufwendungen waren 83.012,15 Euro
geringer als kalkuliert.
3. Personalaufwand
Zum Stand 31.12.2023 waren bei der Beihilfekasse (1100/3) insgesamt 41 Mitarbeiter*innen
tätig, davon 14 in Teilzeit.Im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgu
ng und Bei-
hilfe nehmen zum Bilanzstichtag darüber hinaus 9 Mitarbeiter*innen neben Aufgaben für die
Zusatzversorgungskasse auch solche für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich
auf die Beihilfekasse entfallende Beschäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen
zum Stichtag 3,90.
Anlage 5
4
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf
Vollzeitstellen zum 31.12.2023 ein Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte,
ohne Auszubildende) von 41,14 und somit eine geringfügige Erhöhung gegenüber dem Vor-
jahr (40,64).
Die Personalaufwendungen werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement der
Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in entspre-
chender Höhe.
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2023 mit dem Erfolgsplan 2023 und dem Er-
gebnis aus dem Jahr 2022:
Ergebnis 2023
Euro
Plan 2023
Euro
Ergebnis 2022
Euro
Löhne und Gehälter 1.944.746,45 1.835.137,00 1.715.573,61
Soziale Aufwendungen 348.498,97 325.328,99 300.027,75
Altersversorgung und Unterstützung 455.000,00 550.000,00 455.000,00
Sonstige Personalnebenkosten 2.145,93 400,00 0,00
2.750.391,35 2.710.865,99 2.470.601,36
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten liegt über dem Betrag, der im Erfolgsplan kalku-
liert wurde. Dies resultiert aus Inflationsausgleichszahlungen an die Bediensteten aufgrund
des Tarifabschlusses und einer Vollbesetzung der Beihilfekasse zum 31.12.2023.
4. Entwicklung im Jahr 2023
Für das Jahr 2023 ist zu verschiedenen Entwicklungen in der Beihilfekasse zu berichten.
Im Jahr 2023 traten keine maßgeblichen Änderungen der Beihilfeverordnung in Kraft.
Der jährliche Antragseingang ist stärker als erwartet auf rund 123.600 Stück gestiegen. Auf-
grund des in der Vergangenheit beobachteten Trends und in Anbetracht der absehbaren de-
mographischen Entwicklung im Bestand der beihilfeberechtigten Personen ist auch in Zu-
kunft eine stark steigende Anzahl von Beihilfeanträgen und ein weiter wachsendes Volumen
der Beihilfezahlungen zu erwarten.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Herausforderungen mit einem wachsenden Arbeits-
volumen auf der einen Seite und personellen Engpässen auf der anderen Seite wurden ope-
rative Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Auf Wochenendarbeit und die Anordnung
von Überstunden konnte im Jahr 2023 verzichtet werden.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 19 Kalendertage.
Die geplante Einführung des Beihilfenabrechnungsverfahren „IBSY NRW“ bei der städti-
schen Beihilfekasse zum Ausbau der technischen Unterstützung und Digitalisierung wurde
auch im Jahr 2023 nicht realisiert, da sich die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW
verzögert. Nach aktuellen Informationen aus der Projektgruppe „Zukunftsfähige Beihilfebear-
beitung“ ist der Rolloutbeginn für die kommunalen Beihilfestellen nun für das Jahr 2025 ge-
plant.
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum wirkt
sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist erwartbar, dass das Gebietszentrum
Anlage 5
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auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens IBSY.NRW weiterhin benötigt wird. Im Nach-
gang eines Hackerangriffs konnte zwei angeschlossenen Beihilfestellen Amtshilfe bei der
Fortführung der Beihilfebearbeitung geleistet werden.
Den im Rahmen des Risikomanagements identifizierten Verdachtsfällen wird nachgegangen.
Im Jahr 2024 ist bis zur Erstellung dieses Lageberichtes ein überraschend hoher Antragsein-
gang festzustellen, der sich bisher auch in erhöhten Kosten widerspiegelt.
Köln, den 07.05.2024
Philipp Kellersmann
Geschäftsführer
Anlage 5
Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2023
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1100 1100/1 07.05.2024 Vollständigkeitserklärung Ich, der Unterzeichnende Philipp Kellersmann als Geschäftsführer erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2023 • alle Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig geworden sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind, • die dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen Schriften vollzählig zur Verfügung gestellt wurden, • Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, berücksichtigt wurden. Köln, den 07.05.2024 ___________________ Philipp Kellersmann Anlage 7
Anlage 1 Bilanz BHK 2023
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Beihilfekasse der Stadt Köln Bilanz zum 31. Dezember 2023 Aktiva Anhang 31.12.2022 Euro Euro Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 54.949,45 74.421,99 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige [3] 792.059,30 Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 792.059,30 780.888,33 II. Guthaben bei Kreditinstituten 1. Girokonto [4] 2.101.602,06 2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00 2.101.602,06 5.378.476,56 C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 89.707,31 82.763,62 D. Bilanzverlust I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 2.522.623,37 0,00 5.560.941,49 6.316.550,50 Passiva Anhang 31.12.2022 Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] 366.346,79 1.251.587,84 Verwendung für: Abführung an den Haushalt der Stadt Köln -366.346,79 -1.251.587,84 Ausgleich durch: Sonderzahlung der Stadt Köln 0,00 0,00 Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00 II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] -2.522.623,37 366.346,79 III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 2.522.623,37 0,00 0,00 366.346,79 B. Rückstellungen I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 2.089.003,43 2.381.779,29 II. Sonstige Rückstellungen [12] 641.892,63 642.306,91 2.730.896,06 C. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 700.466,10 1.278.341,31 II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 617.025,60 154.830,89 1.317.491,70 D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 1.512.553,73 1.492.945,31 5.560.941,49 6.316.550,50 31.12.2023 31.12.2023 Anlage 1
Anlage 3 Anhang BHK 2023
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Beihilfekasse der Stadt Köln Anhang zum Jahresabschluss 2023 I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1998 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten- den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je- weils geltenden Fassung erstellt. Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf die Erläuterungen im Anhang versehen sind. II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge- ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2019 bis 2023 wurden jeweils in einen Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer- tet. Schadensersatzforderungen, die sich über 2 Jahre nicht einbringen lassen, werden wert- berichtigt und abgeschrieben. Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nennbeträgen angesetzt. Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe- anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2023 eingegangen beziehungsweise an- hängig waren, jedoch bis 31.12.2023 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Anlage 3 2 III. Angaben zur Bilanz Aktiva [1] Softwarelizenzen Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. [2] Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand Inventar 24.169,02 Euro Zugänge 3.417,11 Euro Planmäßige Abschreibungen / Abgänge -7.826,65 Euro Endbestand Inventar 19.759,48 Euro Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) Anschaffungsjahr 2019 (Anfangsbestand) 636,54 Euro Abschreibung auf GwG 2019 - 636,54 Euro Endbestand GwG 2019 0,00 Euro Anschaffungsjahr 2020 (Anfangsbestand) 3.608,00 Euro Abschreibung auf GwG 2020 -1.803,99 Euro Endbestand GwG 2020 1.804,01 Euro Anschaffungsjahr 2021 (Anfangsbestand) 26.380,48 Euro Abschreibung auf GwG 2021 -8.793,49 Euro Endbestand GwG 2021 17.586,99 Euro Anschaffungsjahr 2022 (Anfangsbestand) 19.627,95 Euro Abschreibung auf GwG 2022 -4.906,99 Euro Endbestand GwG 2022 14.720,96 Euro Anschaffungsjahr 2023 (Anfangsbestand) 0,00 Euro Zugänge 2023 1.347,51 Euro Abschreibung auf GwG 2023 -269,50 Euro Endbestand GwG 2023 1.078,01 Euro Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 54.949,45 Euro Anlage 3 3 [3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Forderungen 0,00 Euro Forderungen an Mitarbeiter*innen 0,00 Euro Schadensersatzforderungen 98.296,92 Euro Zinsforderungen 3.608,28 Euro Forderung an das Land NRW 249.860,38 Euro Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 1.782,00 Euro Forderungen Fallkostenerstattung Gemeinde Nettersheim 1.404,00 Euro Forderungen Gebietszentrum 410.237,60 Euro Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 2.893,35 Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer*innen 39,72 Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 23.937,05 Euro Umlageforderung an Stadt 0,00 Euro Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 0,00 Euro 792.059,30 Euro Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Abschlagszahlungen in angemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er- stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2023 mit einer Forderung gegenüber dem Land NRW ab. Dabei handelt es sich um Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen für De- zember 2023 und die Fallkostenerstattungen für das IV. Quartal 2023. Die Abrechnung der Fallkostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfesachbearbeitung erfolgt gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell- schaften jeweils nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dadurch ergeben sich Forderungen gegenüber diesen Selbstzahlern aus der Abrechnung für das IV. Quartal 2023, die bis zum 31.12.2023 noch nicht kassenwirksam waren. Die Abrechnung der Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum erfolgt erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes (01.01. – 31.12.). Dadurch ergibt sich eine For- derung, die zum 31.12.2023 noch nicht kassenwirksam war. Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer Beihilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. Forderungen an Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse sind in 2023 nicht entstanden. Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un- fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Personal- und Verwaltungsma- nagement der Stadt Köln bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. [4] Girokonto Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am Bilanzstichtag. Anlage 3 4 [5] Anlagen mit kurzer Laufzeit Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver- wendung festverzinslich angelegt werden. Bis Anfang 2024 bestanden keine derartigen Anla- gen, da aufgrund der Höhe des Guthabens und zur Liquiditätserhaltung der Beihilfekasse keine Anlagen möglich waren. Ab Mai 2023 werden seitens der Sparkasse KölnBonn Gutha- benzinsen (2,00 bis 3,00 %) tagesgenau auf das Guthaben des Girokontos gezahlt. [6] Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die Beihilfeumlage für die Beamt*innen der Beihilfekasse für Januar 2024 in Höhe von 89.707,31 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2023 fällig und sind dem Girokonto der Beihilfekasse belastet worden. Passiva [8] Gewinn/Verlust des Vorjahres Im Vorjahr ergab sich ein Überschuss in Höhe von 366.346,79 Euro. Dieser Betrag wird als V erbindlichkeit gegenüber der Kernverwaltung übertragen und im März 2024 der Kernverwal- tung zugeführt. [9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Für das Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro. Die- ser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens seitens der Kernverwaltung erstattet. Sofern die Liquidität der Beihilfekasse nicht ausreicht, ist ein Vorschuss auf die zu leistende Summe zu beantragen. [10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital Es ergibt sich für 2023 ein nicht gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro. [11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2023 noch nicht festgesetzten Bei- hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 2.089.003,43 Euro erfasst, die in 2023 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2023 nicht abschlie- ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah- rungswerte ein Pauschalbetrag von 602,33 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi- derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. [12] Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen (BKE für 30) 1.800,00 Euro Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00 Euro Rückstellung für Urlaubsansprüche 175.092,63 Euro Rückstellung für jährliche Pensions- und Beihilfeaufwendungen 455.000,00 Euro 641.892,63 Euro Die Pensions- und Beihilfeaufwendungen werden jährlich seitens des Personal- und Verwal- tungsmanagements der Stadt Köln in Rechnung gestellt. Ausnahmsweise kann in diesem Jahr die Ermittlung des Zuführungsaufwandes und die Rechnungsstellung nicht rechtszeitig für die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgen, so dass eine Rückstellung anhand der Durchschnittswerte der letzten 4 Jahre gebildet wurde. Anlage 3 5 [13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft Verbindlichkeiten Land NRW 312.130,41 Euro Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger 21.201,49 Euro Verbindlichkeiten Nettersheim 0,00 Euro Verbindlichkeiten Selbstzahler 787,41 Euro Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 366.346,79 Euro 700.466,10 Euro Bei den Verbindlichkeiten Land NRW handelt es sich um noch ausstehende Rückzahlungen aus Überzahlungen von Beihilfen für Lehrern sowie eines bestehenden Guthabens aus Ab- schlägen für Beihilfe und Pflegeleistungen an Lehrende. Bei den Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger handelt es sich um die Ren tenversiche- rungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2023, die jedoch erst im Folgemo- nat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten. Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahlende handelt es sich um die von ZESAR für diesen Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2022. Die Verbindlichkeit wurde nach Rechnungsstellung an die Kernverwaltung erstattet. [14] Sonstige Verbindlichkeiten Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 2023. Die Höhe resultiert im Wesentlichen aus der Zahlung der Zuführungsaufwendungen für Pensions- und Beihilferückstellungen 2022 in Höhe von 448.338,71 Euro, die erst in 2024 in Rechnung gestellt wurde. Die Verbindlichkeiten an Mitarbeit*innen sind noch zu erstattende Parkplatzgebühren in Höhe von 300,00 Euro aufgrund Schwerbehinderung. [15] Rechnungsabgrenzungsposten Die Beihilfeumlagen für Beamt*innen werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des fol- genden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem Girokonto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstich- tag 31.12.2023 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen. Gleiches gilt für die monatliche Abschlagszahlung der Gemeinde Nettersheim in Höhe von 5.000,00 Euro, die je- weils am Ende des Vormonats für den Folgemonat erfolgt. Anlage 3 6 IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung [16] Umlagen für Versorgungsempfänger*innen (VE) Beihilfeumlagen VE Beamt*innen 21.175.400,08 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamt*innen 4.933.999,92 Euro Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.677.100,00 Euro 28.786.500,00 Euro [17] Umlagen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte Beihilfeumlagen Beamt*innen 17.598.021,64 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamt*innen 385.710,08 Euro Beihilfeumlagen Beschäftigte 198.481,42 Euro 18.182.213,14 Euro [18] Erstattung Beihilfen Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat- tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. Erstattete Medikamentenrabatte 264.479,08 Euro Schadensersatzleistungen 44.200,65 Euro 308.679,73 Euro [19] Kostenerstattungen Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei- gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh- rerbeihilfen wird eine Pauschale von 29,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange- schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand der zum Stichtag 31.12.2023 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. [20] Sonstige betriebliche Erträge Diese Position beinhaltet die Erstattung unfallbedingter Beihilfekosten und den Schadenser- satz aus unerlaubter Handlung. [21] Abwicklung für fremde Rechnung Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper- sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt 16.824.660,96 Euro durch das Land NRW. In dem Betrag enthalten sind auch zurückgezahlte Beihilfen der Lehrpersonen. Bei den Selbstzahlern (Eigenbetriebe/Sondervermögen/Eigenge- sellschaften) sind keine Rückforderungen erfolgt. Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim durch. Beihilfen wurden in Höhe von 149.327,77 Euro erstattet. Rückforderungen von Beihil- fen in Höhe von 1.882,66 Euro wurden nach Zahlung an die Gemeinde Nettersheim erstattet. Anlage 3 7 [22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen Beihilfen VE Beamt*innen 23.017.368,77 Euro Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamt*innen 5.056.716,39 Euro Beihilfen VE Beschäftigte 2.553.670,62 Euro 30.627.755,78 Euro Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für diesen Personenkreis in Höhe von insge- samt 24.076,26 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt. [23] Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte Beihilfen für Beamt*innen 16.728.564,95 Euro Beihilfen Pflegeversicherung Beamt*innen 295.876,62 Euro Beihilfen für Beschäftigte 173.460,76 Euro 17.197.902,33 Euro Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich- tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte im Jahr 2023 insgesamt 14.684,56 Euro. [24] Abwicklung für fremde Rechnung Für die Lehrer*innen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln werden die Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2023 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 16.824.660,96 Euro. Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrer*innen in Höhe von 5.359,59 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. Für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen aufgrund einer öf- fentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und aus- gezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2023 insgesamt 151.210,43 Euro. [25] Löhne und Gehälter Besoldung an Beamt*innen 990.205,34 Euro Vergütung an Beschäftigte 954.541,11 Euro 1.944.746,45 Euro Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfekasse erbringen. Anlage 3 8 [26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Beihilfen Beamt*innen der Beihilfekasse 72.251,38 Euro Versorgungsbezüge an Beamt*innen der Beihilfekasse 332.000,00 Euro Beihilfen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfekasse 123.000,00 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 193.150,36 Euro ZVK-Umlage 82.851,49 Euro Beihilfen Beschäftigte der Beihilfekasse 245,74 Euro 803.498,97 Euro Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Be- reich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe berücksichtigt, die Serviceleistungen für die Beihilfekasse erbringen. Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen sowie Versorgungsbezüge an Be- amt*innen beinhalten eine Rückstellung für die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2023 zu den Personalrückstellungen gemäß der zwischen dem Personal- und Verwaltungsmanage- ment der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Ver- weisziffer [14]). [27] Sonstiger Personalaufwand Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 2.145,93 Euro entstanden. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse an Beschäftigte für das Deutschlandticket und um die Erstattung von Parkgebühren an die ZVK für Stellplätze von Mitarbeitenden mit Schwerbehindertenausweis. [28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 24.237,16 Euro. [29] Sonstige Abschreibungen Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen, zu denen nach derzeitigem Kenntnisstand in absehbarer Zeit keine Zahlungen erfolgen werden. Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstat- tet worden sind. [30] Aufwand für EDV Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen- dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins- gesamt 117.047,20 Euro. Weiterhin sind im Jahr 2023 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 183.569,25 Euro entstanden. Anlage 3 9 [31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen für Leistungen von 11, GPR, 30, Arbeitssicherheit etc. 51.706,37 Euro Fortbildungskosten 1.370,00 Euro Gebühren ZESAR 1.745,28 Euro 54.821,65 Euro [32] Postgebühren, Informations- und Kommunikationstechnik Portokosten 74.244,23 Euro Fernmeldegebühren 25.388,72 Euro CAN IT-Arbeitsplätze (IVBK) 29.554,88 Euro CAN Betreuung mobile Geräte 782,75 Euro CAN Betreuung Programme/Datensicherung 5.179,90 Euro DMS/ Optisches Archiv 303,60 Euro Wissensdatenbank 2.824,66 Euro 138.278,74 Euro [33] Bürobedarf Büroausstattung 1.278,75 Euro Sonstiger Bürobedarf 8.749,08 Euro Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 20.101,31 Euro 30.129,14 Euro [34] Sonstige Aufwendungen Kopiergeräte 2.990,03 Euro Mietzahlungen 211.792,92 Euro Energiekosten (in Mietzahlung enthalten) 0,00 Euro Reinigungskosten (in Mietzahlung enthalten) 0,00 Euro Entsorgungen 137,45 Euro Mitgliedsbeiträge 69,47 Euro Dienstreisen 723,49 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand – z.B. Rechtsstreitigkeiten, V ersicherungen, Erstattung dienstlicher Auslagen 3.908,51 Euro Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,00 Euro Kontoführungsgebühren 4.200,00 Euro Zinsaufwendungen (Negativzinsen Girokonto) 0,00 Euro Prüfkosten 10.000,00 Euro Periodenfremde Aufwendungen 0,00 Euro 233.821,87 Euro [35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2023 Zinsen in Höhe von 52.124,33 Euro ge- zahlt. Anlage 3 10 [36] Erträge aus Verlustübernahme Im Wirtschaftsjahr 2023 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt. V. Ergänzende Angaben Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: Philipp Kellersmann Geschäftsführer Daniel Esch Stellvertretender Geschä ftsführer Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 124.987,01 Euro. Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra- gen. Personal Die Anzahl der Beamt*innen sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Bei- hilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiter*innen im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfe- kasse erbringen: Am 31.12.2023 Am 31.12.2022 Beamt*innen 27 28 Beschäftigte 23 23 50 51 Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra- len Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf Voll- zeitstellen folgender Beschäftigtenstand (ohne Auszubildende): Am 31.12.2023 Am 31.12.2022 Beamt*innen 22,36 21,78 Beschäftigte 18,78 18,86 41,14 40,64 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen wurden nicht getätigt. Abschlussprüferhonorar Für die Prüfung des Abschlusses 2023 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh- nung an die Kosten für 2022 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. Köln, den 07.05.2024 Philipp Kellersmann Geschäftsführer Kö , de 07.05.20 Anlage 3
Anlage 2 GuV BHK 2023
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Beihilfekasse der Stadt Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang Aufwendungen Erträge Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 28.786.500,00 b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte [17] 18.182.213,14 c) Erstattung Beihilfen [18] 308.679,73 d) Kostenerstattungen [19] 1.493.095,60 e) Sonstige betriebliche Erträge [20] 13.654,30 f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 16.975.871,39 65.760.014,16 2. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger [22] 30.627.755,78 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte und Beschäftigte [23] 17.197.902,33 c) Abwicklung für fremde Rechnung [24] 16.975.871,39 64.801.529,50 3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter [25] 1.944.746,45 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung [26] 803.498,97 c) Sonstiger Personalaufwand [27] 2.145,93 2.750.391,35 4. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen [28] 24.237,16 b) Sonstige Abschreibungen [29] 936,00 25.173,16 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV [30] 300.616,45 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen [31] 54.821,65 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung [32] 138.278,74 d) Bürobedarf [33] 30.129,14 e) Sonstige Aufwendungen [34] 233.821,87 757.667,85 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [35] 52.124,33 52.124,33 68.334.761,86 65.812.138,49 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.522.623,37 8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00 9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -2.522.623,37 Anlage 2
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1996/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.08.2024
- Erstellt
- 20.06.2024 10:11