AN/1917/2022
keine ausreichende Sicherheit für doppelten Haushalt
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Die FRAKTION Antrag nach § 3
2365 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2022 AN/1917/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.11.2022 keine ausreichende Sicherheit für doppelten Haushalt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Haushaltssitzung am 10.11.2022 zu setzen: Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis zum 30.3.2023 einen korrigierten Haushalt zu erstel- len, der nur das Haushaltsjahr 2023 umfasst. 2. Der Doppelhaushalt wird abgelehnt. Begründung: Ein Doppelhaushalt ist aufgrund der momentanen Situation nicht realistisch planbar. An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - Die amtierende Bundesregierung – genannt Ampelkoalition – überrascht schon seit Monaten mit einem unkonventionellen Entscheidungsszenario den Souverän und die von ihm gewählten Volksvertretenden. Das Zaubermittel heißt Schuldenbremse, die der Finanzminister gegen galoppierende Kostenexplosio- nen aus Energiedefiziten, Aufrüstungswahn, Sozialträgerdefiziten, inkohärenten Zuwanderungsströmen, Steuersenkungen, Freibetragssteigerungen etc. mit Sondervermögen, Kreditaufnahme auf Vorrat sowie haushaltsneutralen Schuldenisolationen in Stellung bringt. Diese Bilanztricks helfen den Ländern und Gemeinden wenig, denn sie wissen weder, wie sie die bereits aufgelaufenen Schulden noch die für die Zukunft auf ihren Schultern lastenden Schulden abtragen sollen. Auf dieser Grundlage ist eine zuverläs- sige Planung über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Deshalb ist aus unserer Sicht der vorliegende Haushalt zum jetzigen Zeitpunkt nicht haltbar bzw. dürfte bereits zum Jahresbeginn durch laufenden Nachbesserungen und zwangsläufige Zwischenfinanzierun- gen völlig aus dem Ruder laufen. Deshalb wäre aus unserer Sicht auch ein Doppelhaushalt unange- messen. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Gez. Michael Hock (Geschäftsführer Die FRAKTION) Gez. Walter Wortmann
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1917/2022
- Typ
- Die PARTEI Antrag nach § 3
- Datum
- 28.10.2022
- Erstellt
- 27.10.2022 17:47