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3583/2021

Frühere Öffnung der Weihnachtsmärkte 2021 in Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.10.2021, TOP 3.7

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2251 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 20.10.2021 
 3583/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 
 
Frühere Öffnung der Weihnachtsmärkte 2021 in Köln 
In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
am 06.09.2021 fragt Herr MdR Marx, ob die Weihnachtsmärkte entgegen dem, wie es üblicherweise 
gehandhabt worden sei, früher stattfinden könnten.  
 
Üblicherweise hätten die Weihnachtsmärkte erst nach dem Totensonntag eröffnet werden können. 
Dies sei in anderen nordrhein-westfälischen Städten (wie zum Beispiel Bonn oder auch im Ruhrge-
biet) etwas großzügiger behandelt worden. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine frühere Öffnung der Weihnachtsmärkte macht nur dann Sinn, wenn alle großen Weihnachts-
märkte, die einen starken Zulauf von Besucher*innen aus der Umgebung Kölns und Tourist*innen 
verbuchen, sich hieran beteiligen, da sonst die Gefahr eines Überlaufens einzelner Märkte besteht. 
Dies sollte in der aktuell immer noch andauernden Pandemiephase aus Gründen des Infektions-
schutzes vermieden werden. Hinzu käme noch der Aspekt der Gefahrenabwehr durch dicht gedräng-
te Menschenmassen. Eine ggf. mehrfache Schließung von Märkten wegen drohender Überfüllung 
könnte negative Folgen hinsichtlich ihrer Attraktivität nach sich ziehen. 
 
In Gesprächen mit den Betreibenden der Märkte auf den zentralen Innenstadtplätzen wurde dies 
thematisiert. Auch wenn zunächst der Wunsch von einzelnen Betreibenden nach einer früheren Öff-
nung bestand, wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass nur eine gemeinsame Lösung sinnvoll ist. 
Im Ergebnis wurde sich gemeinschaftlich gegen eine frühere Öffnung ausgesprochen, zumal die dies-
jährige Betriebsdauer mit 33 Tagen bereits sehr lang ist. Lediglich im kommenden Jahr wird diese 
noch um 1 Tag länger sein. Eine frühere Öffnung des Weihnachtsmarktes auf dem Alter Markt und 
Heumarkt käme aus logistischen Gründen ohnehin nicht in Betracht, da der Aufbau erst nach dem 
Abbau der Veranstaltung zur Sessionseröffnung am 11.11. erfolgen kann. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3583/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.10.2021
Erstellt
12.10.2021 13:27