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Frühere Öffnung der Weihnachtsmärkte 2021 in Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3583/2021 vom 20.10.2021

Stand: Am 25.10.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 20.10.2021 3583/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 Frühere Öffnung der Weihnachtsmärkte 2021 in Köln In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.09.2021 fragt Herr MdR Marx, ob die Weihnachtsmärkte entgegen dem, wie es üblicherweise gehandhabt worden sei, früher stattfinden könnten. Üblicherweise hätten die Weihnachtsmärkte erst nach dem Totensonntag eröffnet werden können. Dies sei in anderen nordrhein-westfälischen Städten (wie zum Beispiel Bonn oder auch im Ruhrge- biet) etwas großzügiger behandelt worden. Antwort der Verwaltung: Eine frühere Öffnung der Weihnachtsmärkte macht nur dann Sinn, wenn alle großen Weihnachts- märkte, die einen starken Zulauf von Besucher*innen aus der Umgebung Kölns und Tourist*innen verbuchen, sich hieran beteiligen, da sonst die Gefahr eines Überlaufens einzelner Märkte besteht. Dies sollte in der aktuell immer noch andauernden Pandemiephase aus Gründen des Infektions- schutzes vermieden werden. Hinzu käme noch der Aspekt der Gefahrenabwehr durch dicht gedräng- te Menschenmassen. Eine ggf. mehrfache Schließung von Märkten wegen drohender Überfüllung könnte negative Folgen hinsichtlich ihrer Attraktivität nach sich ziehen. In Gesprächen mit den Betreibenden der Märkte auf den zentralen Innenstadtplätzen wurde dies thematisiert. Auch wenn zunächst der Wunsch von einzelnen Betreibenden nach einer früheren Öff- nung bestand, wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass nur eine gemeinsame Lösung sinnvoll ist. Im Ergebnis wurde sich gemeinschaftlich gegen eine frühere Öffnung ausgesprochen, zumal die dies- jährige Betriebsdauer mit 33 Tagen bereits sehr lang ist. Lediglich im kommenden Jahr wird diese noch um 1 Tag länger sein. Eine frühere Öffnung des Weihnachtsmarktes auf dem Alter Markt und Heumarkt käme aus logistischen Gründen ohnehin nicht in Betracht, da der Aufbau erst nach dem Abbau der Veranstaltung zur Sessionseröffnung am 11.11. erfolgen kann. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 25.10.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.7, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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