AFO/0010/2021
Fuß- und Radweg an neuer Brücke Wolbecker Straße über B 51
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Stellungnahme zu AFO/0010/2021
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Stadt Amt für Bürger- vice Bezirksvervintn "si 66.00.0001 03, Aug. 2021 27.07.2021 Michael Grimm 6600 Anlage zur Anfrage der BV_ Münster-Ost_Nr. AFO-0010/2021 von Bündnis _90/Die Grünen/GAL „Fuß- und Radweg an neuer Brücke Wolbecker Straße über B51“ Straßen.NRW, die für die Maßnahme verantwortlich sind, nimmt wie folgt Stellung: „Für Straßen.NRW hat Barrierefreiheit im Straßenraum einen hohen Stellenwert. Bereits seit 2012 gibt es einen internen Leitfaden (Leitfaden 2012 - Barrierefreiheit im Straßenraum), der auch bei vielen kommunalen „Planern“ Verwendung findet. Dieser Leitfaden lag der Ausführungsplanung zugrunde. Der öffentliche Straßenraum soll für alle Bürgerinnen und Bürger möglichst barrierefrei gestaltet sein. In diesem wichtigen Knotenpunkt mit einer hohen Verkehrsbelastung ist es unser Anspruch, dass sich auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eigenständig und sicher auf Straßengebiet bewegen können. Im Detail ist dieser Anspruch nicht immer leicht umzusetzen. Für sehbehinderte oder blinde Menschen gelten andere Anforderungen als für motorisch eingeschränkte Menschen. In der Planung wurde für den Knotenpunkt der Wolbecker Straße nach dem o.g. Leitfaden folgende Konstruktion festgelegt: Legende : © sonaienn @ semmgsten zus ım © seoammotanu ne os n ® neue @ een anmrast 30208 m Neongergiamen wei, 30 30% orı @) opmgisnen wa 100 on (®) Tasmorsenen 25.2000 went nat Rostncrs Banat zemaschen IS 100em Die vor Ort eingebauten Bordsteinabsenkungen wurden in gebräuchlicher Bauweise mit einem zugelassenen System durchgeführt, die die Anforderungen an barrierefreies Bauen erfüllen. In der Bauausführung wird seitens Straßen.NRW durch die Bauüberwachung auf die Einbautoleranzen geachtet. Darüber hinaus ist im Bereich der Nullabsenkung an Querungsstellen darauf zu achten, dass sich beim Einbau keine unsauberen Kanten zwischen den einzelnen Anschlüssen (Sperrfeld/Sonderbord; Sonderbord/Rinne; Rinne/Asphalt) ergeben. Bereits Ende April 2021 wurde durch unsere örtliche Bauüberwachung mit Absprache der Stadt Münster die Situation an der Brücke Wolbecker Straße genau begutachtet. Zu dem Zeitpunkt wurde der gesamte Rad- und Fußgängerverkehr, wie auch heute noch, gegenläufig in der Baustellenverkehrsführung auf einer Seite der Brücke geführt. Gemeinsam wurden derzeit auf der südlichen Seite der Wolbecker Straße Bereiche festgelegt, in denen Nachbesserungen (Pflasterflächen) durchgeführt werden sollen. Zurzeit laufen noch Arbeiten auf der nördlichen Hälfte des Knotenpunktes. Neben den zuvor beschriebenen Anforderungen ist auch die einwandfreie Entwässerung der Straße und der Geh- und Radwege sicherzustellen. Das hier eingebaute System gewährleistet die Ableitung des Oberflächenwassers der gesamten Verkehrsanlage. Somit wird die Bildung von Pfützen ausgeschlossen, die im Winter zu gefährlichen Situationen führen könnten. Mit Frau Monika Pander (stellv. Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen in Münster) wurde besprochen, dass nach Fertigstellung der Maßnahme ein Ortstermin stattfinden wird. Hierbei wäre aus meiner Sicht eine Beteiligung der Stadt Münster wünschenswert. Ich werde mich zwecks Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen.“ Das Amt für Mobilität und Tiefbau wird an dem Ortstermin selbstverständlich teilnehmen.
Originalanfrage AFO/0010/2021
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BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Grüne-Fraktion Bezirksvertretung Münster-Ost www. gruene-muenster-ost.de An die Verwaltung Stadtbezirk Münster-Ost Herrn Benedikt Spangenberg Veennemannstraße 5 48157 Münster 14. Mai 2021 Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen Fuß-und Rad Weg an neuer Brücke Wolbeckerstraße über B 51 Der Geh-und Radweg an der neuen Brücke ist linksseitig stadteinwärts fertiggestellt. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen müssen 4 Straßen queren. Mit acht abgeschrägten Bordsteinkanten von mehreren Zentimetern Höhe ist für alle Benutzer*innen das Befahren unkomfortabel und für mobilitätseingeschränkte Menschen ein echtes Hindernis. Wie kann es sein, dass bei einem Straßen Neubau die Barrierefreiheit im Straßenraum keine Berücksichtigung findet? Begründung: Die verantwortlichen Verkehrsplaner sollen laut Gesetz aktiv auf das Erreichen einer ungehinderten Mobilität im öffentlichen Verkehrsraum hinwirken. Der Weg soll möglichst eben sein, ohne Stufen und Schwellen und nur wenig Steigung aufweisen. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum hat sich auch die Stadt Münster zum Thema gemacht. Auszug aus Homepage der Stadt Münster:,.Die Stadt Münster bemüht sich seit mehr als 20 Jahren, den Mobilitätsbedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerade auch im Stadtverkehr gerecht zu werden.Bauliche Maßnahmen im Straßenraum ermöglichen Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen eine aktive und von fremder Hilfe möglichst unabhängige Teilnahme am öffentlichen Leben und bieten ganz nebenbei allen Verkehrsteilnehmern mehr Lebensqualität durch ein Design für Alle.“ Für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen, auf Lastenräder, mit Rollator und für Radfahrer*innen mit oder ohne Anhänger dient die abgesenkte Bordsteinkante als barrierefreier Zugang der anderen Seite der Straße. Dazu muss sich der Fuß-und Radweg durchgehend auf gleichem Niveau wie die daneben liegende Fahrbahn befinden. Eine ebenerdige Querungsmöglichkeit ist ein Komfort,- aber auch ein Sicherheitsfaktor- egal ob zu Fuß oder auf dem Rad. Für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen muss es darüber hinaus eine aktive und von fremder Hilfe möglichst unabhängige Teilnahme am öffentlichen Leben geben. Wir bitten um Prüfung und Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Verbesserung der Situation. Eine Berichterstattung erbitten wir zeitnah an die Bezirksvertretung Münster-Ost. Beste Grüße Bündnis 90/Die Grünen Meinolf Sellerberg (Fraktionsvorsitzender) Benedikt Spangenberg (Fraktionsmitglied) Monika Pander (stellvertretende Fraktionsvorsitzende) Dr. Bodo Kensmann (Fraktionsmitglied) ’ Sönke Schriever (Fraktionsmitglied) Renate Paschert (Fraktionsmitglied) h. Pau er Vega
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Wolbecker Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0010/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 18.05.2021 17:28