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V/0182/2014

Zweiter Erfahrungsbericht zum städtischen Belegungsmanagement

Vorlagen 21.02.2014

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Nächste Beratung: Kommunale Seniorenvertretung, Sitzung am 31.03.2014, TOP 2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

10125 Zeichen

V/0182/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zweiter Erfahrungsbericht zum städtischen Belegungsmanagement 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
12.03.2014 Integrationsrat Bericht 
18.03.2014 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
31.03.2014 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkungen 
 
Mit der öffentlichen Berichtsvorlage V/0363/2010 wurde das Konzept zur Anpassung des 
städtischen Belegungsmanagements  vorgestellt, mit dem besonders benachteilig te  
Haushalte bei ihrer Wohnungssuche unterstützt werden.  Zur Umsetzung dieses Konzep-
tes richtete die Verwaltung  zum Stellenplan 2012 eine Vollzeitstelle ein .  Sie wurde im 
August 2012 zunächst befristet für zwei Jahre mit einem Sozialarbeiter besetzt. F ür die-
sen Zeitraum  sollte die Effiktivität und Effizienz der Stelle beurteilt werden. 
 
Die Verwaltung berichtete im Herbst vergangenen Jahres  über die Erfahrungen mit dem 
neuen Konzept und den Wirkungen des Belegungsmanagements (Vorlage V/0649/2013). 
Anknüpfend an diesen ersten Erfahrungsbericht  so ll mit dieser  Berichtsvorlage die wei-
tere Entwicklung des Konzeptes Belegungsmanagement dargestellt werden. 
 
Konzeptionelles Aufgabenspektrum des Belegungsmanagements 
 
Ziel des Belegungsmanagements ist es, Haus halte mit besonderen persönlichen Pro b-
lemlagen, denen der Zugang zu angemessenem Wohnraum erschwert bzw. völlig ve r-
wehrt ist, individuell bei der Wohnungssuche zu unterstützen und dauerhaft mit ang e-
messenem Wohnraum zu versorgen. Zu der Zielgruppe gehören insbesondere kinderrei-
che Familien, Schwangere, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, ältere Me n-
schen und Menschen ohne festen Wohnsitz. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0182/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Klitz 
Ruf: 
492-6483 
E-Mail: 
 
Datum: 
20.02.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0182/2014 
 
Diese Personengruppen werden entweder vom Amt für Wohnungswesen direkt oder 
über andere Ämter, Institutionen un d Kooperationspartner über das Unterstützungsange-
bot Belegungsmanagement  informiert  oder kontaktiert. 
In enger und zielorientierter Zusammenarbeit mit den Wohnungsgesellschaften und pr i-
vaten Vermietern wird in jedem Einzelfall nach einer geeigneten und a ngemessenen 
Wohnraumversorgung für die betroffenen Haushalte gesucht,  eine passgenaue Vermie-
tung angestrebt und organisiert. Aspekte wie gesicherte Mietzahlung und positives Mi e-
terverhalten, z. B. das Integrieren in die bereits vorhandene Mieterschaft sin d dabei von 
fundamentaler Bedeutung. 
 
Bilanz des Belegungsmanagements 
 
Seit der Einführung des Unterstützungsangebotes im August 2012 haben bis zum 
15.02.2014 insgesamt 281 Haushalte  Kontakt zu dem verantwortlichen Sozialarbeiter  
gehabt.  
17 Haushalte werden nicht mehr betreut, da sie entweder verzogen sind, teilweise in e i-
nen gemeinsamen Haushalt zurückgekehrt sind oder  anderweitige Unterbringungsmög-
lichkeiten gefunden haben . Bei 6 Haushalten wurde festgestellt, dass sie nicht dringend 
mit Wohnraum zu vers orgen sind, sondern lediglich die Verbesse rung der persönlichen 
Wohnsituation und nicht die objektiv notwendige Wohnraumversorgung  im Vordergrund 
stand.

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V/0182/2014 
 
 
Von den verbleibenden 264 Haushalten, die durch das Belegungsmanagement betreut 
werden bzw. wurden, sind seit August 2012 i nsgesamt 98 Haushalte in eine ihren jewe i-
ligen Bedürfnissen entsprechende  Wohnung gezogen:   
 
Anzahl der vermittelten Haushalte nach Größe* 
1 Pers. HH 2.Pers.HH 3. Pers. HH 4. Pers.HH 5. Pers.HH    6.Pers.HH 
und mehr 
Gesamt 
42 28 10 10 8 0 98 
(*Stand 15.02.2014) 
 
Insgesamt konnten 216 Menschen (davon 70 Frauen, 63 Männer und 83 Kinder) in pa s-
sende Wohnungen vermittelt werden.  
Darunter haben  39 Menschen mit Behinderungen (18 Männer, 12 Frauen und 9 Kinder) 
eine jeweils ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnung bezogen. 
            
Die Zielgruppen der versorgten Haushalte stellen sich wie folgt dar: 
 
Alleinerziehende Frauen aus dem Frauenhaus:     17 
     
Alleinerziehende:         13 
     
Einzelpersonen ohne festen Wohnsitz (OfW) mit Beschäftigung:  11 
     
Andere Einzelpersonen:        19 
     
Rollstuhlfahrer:         10 
     
Familien:          17 
     
Ältere Personen:         11 
 
 
Durch besondere Ansprache und Verhandlungen mit Wohnungsunternehmen sowie pr i-
vaten Vermietern hat der verantwortliche Sozialarbeiter 28 geeignete Wohnungen (30 % 
aller vermittelten Wohnungen)  trotz der angespannten Wohnungssituation und dem d a-
mit verbundenen großen Konkurrenzkampf auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt ohne 
Belegungsrecht der Stadt Münster akquiriert.  
 
Beispiele aus der Praxis 
 
Anhand  der folgenden Fallbeispiele soll einerseits die Komplexität der Aufgabenstellung, 
andererseits aber auch die Möglichkeiten des Belegungsmanagements verdeutlicht we r-
den. Den Vermittlungen gingen jeweils Gespräch e zur Bedarfsklärung und Wohnungsbe-
sichtigungen der Wohnungssuchenden in Begleitung des Belegungsmanagements v o-
raus. Ebenso fanden Abstimmungsgespräche mit den Vermietern und den Kostenträgern 
statt.

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V/0182/2014 
 
 
Fall 1 : „Ringtausch“ 
 
Die mittlerweile alleinstehend e 60-jährige Frau A. lebte in einer 94 m² großen, rollstuh l-
geeigneten 4 -Zimmer-Wohnung mit Garten und erhielt bereits die 2. Aufforderung des 
Jobcenters, eine kleinere Wohnung zu angemessenen Kosten anzumi eten. Dieses ist ihr 
in den letzten beiden Jahren a us eigenen Bemühungen nicht gelungen. Der Sozialarbe i-
ter verhandelte mit  der Wohnungsgesellschaft mit dem Ergebnis, dass Frau A. kurzfristig 
eine kleine frei  finanzierte Wohnung, die den A ngemessenheitskriterien im Rahmen der 
Übernahme der Unterkunftskost en des nunmehr zuständigen Sozialamts entsprach, b e-
ziehen konnte. 
 
Die frei gewordene, große, barrierefreie 4 -Zimmer-Wohnung mit Garten konnte erfol g-
reich  an die Familie B. mit 3 Kindern, davon ein behindertes, zeitweise auf einen Rol l-
stuhl a ngewiesenes 8 -jähriges Kind, vermittelt werden, die dringend und schon lange  
eine Wohnung mit Unterstützung der Lebenshilfe sucht e. Neben der Barrierefreiheit in-
nerhalb der Wohnung ist es für das Kind wichtig,  sich in einem abgeschlossenen Garten 
aufhalten zu können,  denn das Kind ist aufgrund seiner Behinderung orientierungslos . 
Deshalb kommt es  auf öffentlichen Spielplätzen ohne intensive Betreuung nicht zurecht . 
In der Verga ngenheit hat es  sich schon mehrfach unbemerkt vom Spielplatz entfernt, 
einmal musste es bereits mit polizeilichem Aufgebot gesucht werden.  
 
Dieser Umzug ermöglichte wiederum den Einzug einer weiteren Familie C. mit 3 Kindern, 
eines davon mit dem Pflegebedarf der Pflegestufe III, in die frei gewordene Wohnung der 
Familie B. Die Familie C. wohnte bislang in einer 3-Zimmerwohnung in der 2. Etage ohne 
Aufzug. Das pflegebedürftige Kind ist auf einen Rollstuhl angewiesen und muss 24 Stu n-
den beobachtet werden. Die Krankenkasse hatte bereits die Übernahme der Kosten für 
die Betreuung des Kindes durch  e ine Nachtschwester genehmigt. Sie konnte  jedoch 
aufgrund der bisher beengten Wohnverhältnisse nicht eingesetzt werden. Die Eltern w a-
ren rund um die Uhr mit der Betreuung des Kindes beschäftigt und dementspr echend an 
der Grenze ihrer Belastbarkeit. Die bar rierefreie Wohnung, in der die Familie B. zuvor 
gelebt hat, verfügt über 4 Zimmer. Damit ist es nun möglich, ein großes Zimmer für den 
pflegebedürftigen Sohn einzurichten, in dem die benötigten medizinischen Geräte aufg e-
stellt werden können und auch der vo rgeschriebene  Ruheplatz für die Nachtschwester 
eingerichtet werden kann.  
          
 Fall 2: Kostenersparnis 
 
Anfang Dezember 2013 wandte sich der Kommunale Sozialdienst (KSD) an das Bel e-
gungsmanagement mit der Bitte, eine junge Mutter, die mit ihrem Sohn  in einer Mutter -
Kind-Einrichtung unte rgebracht war, mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Die 
junge Mutter suchte gemeinsam mit dem Vater des Kindes  schon seit längerer Zeit ohne 
Erfolg eine Wohnung. Die von der Stadt Münster übernommenen Kosten für di e Unter-
bringung von Mutter und Kind beliefen sich auf  9.075,60 € im Monat. Mit Unterstützung 
des Belegungsmanagements konnte die Familie zum 01.02.2014 mit angemessenem 
Wohnraum bei einer monatlichen  Warmmiete von 590 € versorgt werden.

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V/0182/2014 
 
Fazit und Ausblick 
 
Es hat sich bestätigt, dass das Belegungsmanagement eine zentrale Rolle als Koordini e-
rungsstelle bei der Wohnraumversorgung von  Haushalten mit Marktzugangsschwieri g-
keiten einnimmt. Eine gezielte nachhaltige und auf den Einzelfall abgestimmte Unterstü t-
zung ist nur möglich, wenn es eine verantwortliche Stelle gibt, die 
 
- die persönlichen Ausgangssituationen der Wohnungssuchenden im Einzelfall anal y-
siert,  
- benötigte Hilfen vermittelt und erforderliche Maßnahmen eng begleitet, 
- den Wohnungsmarkt sorgfältig beobachtet und 
- sich als Ansprechpartnerin für die Wohnungswirtschaft, die städtischen Ämtern sowie  
   für die sozialen Einrichtungen und Trägern etabliert hat. 
 
Die vertrauensvollen Kooperationen mit der Wohnberatung/ Hilfen zum Umzug sowie mit 
der Wohnungswirtschaft und den privaten Vermietern wirken sich positiv auf die Akquise 
von Wohnraum aus. 
 
Die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt und dem Jobcenter wird dahingehend intens i-
viert, dass bereits erprobte präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungsno t-
fällen weiter optimiert werden und durch regelmäßigen gemeinsamen Austausch ein 
möglichst breites Spektrum an Hilfsmaßnahmen genutzt wird. 
 
Die Fortführung und Weiterentwicklung des Belegungsmanagements ist mit Blick auf die 
Wohnungsmarktlage ( Anzahl der ausgestellten Woh nberechtigungsscheine steigt bei 
gleichzeitiger Verringerung der öffentlich geförderten Wohnungen mit Bel egungsrecht) 
sowie verstärkt um Hilfe suchenden Haushalten mit akutem Handlungsbedarf  unabdin g-
bar. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

11.03.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2014 Integrationsrat
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.03.2014 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.03.2014 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0182/2014
Typ
Vorlagen
Datum
21.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37