A-W/0001/2022
Aufbringung eines Piktogramms "Behindertenparkplatz" auf der Stellfläche des Behindertenparkplatzes in Nienberge, Sebastianstraße 2
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Stellungnahme der Verwaltung vom 02.02.2022
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AW/ 0004/2022 02.02.2022 3292 32.12.0013 Frau Solf STANT MÜNSTER u 9. FEB. 2022 AmMfür Bürger- u. Bat VIER Bezirksvarwaltung West An die Bezirksvertretung Münster-West Dezernent I Eing. 0 4, FEB. 2022 ——— über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 Behindertenpar Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Aufbringung eines Piktogramms ‚Rollstuhlfahrer‘ auf dem allgemeinen Schwerbehindertenparkplatz an der Sebastianstraße 2 veranlasst werden kann. Der Antrag wird damit begründet, dass der Parkplatz regelmäßig von nicht berechtigten Fahrzeugführenden beparkt wird. Die geltende Regelung soll daher mit Hilfe eines Piktogramms noch zusätzlich verdeutlicht werden. Im Ausnahmefall ist es möglich, zusätzlich zu der. bestehenden Beschilderung von Schwerbehindertenparkplätzen Piktogramme aufzubringen. Vorliegend handelt es sich um einen Parkplatz mit umliegenden Geschäften der Nahversorgung. Es ist zu erwarten, dass der Bedarf für den allgemeinen Schwerbehindertenparkplatz langfristig besteht. Zudem ist der Parkplatz hoch frequentiert. Abschließend kann mitgeteilt werden, dass nach Rücksprache mit dem städtischen Bau- und Betriebshof des Amtes für Mobilität und Tiefbau ein Piktogramm aufgebracht werden kann. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ist bereits erfolgt. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Aufstellhöhen von Verkehrszeichen in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt sind und eine Aufstellhöhe von zwei Metern, wie im vorliegenden Fall, der Norm entspricht. Nor! AA NIdch | Am sleiter
Originalantrag
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A-W/o00A [2022 #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV-West Münster, 05.01.2022 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster — West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster STADT MÜNSTER \u 5. Jan. 2022 Amt für Bärger- u Bezirkaverwaltung Aufbringen eines Piktogramms „Behindertenparkplatz“ auf der Stellfläche des Behindertenparkplatzes in Nienberge, Sebastianstraße 2 Der Behindertenparkplatz direkt gegenüber von den Eingängen zur Bäckerei und der Fleischerei — für Menschen mit Behinderung ein optimaler Standort — soll zusätzlich zur vorhandenen Beschilderung mit einem Piktogramm gekennzeichnet werden. Begründung für das Auftragen eines zusätzlichen Piktogramms - Das Straßenverkehrsschild mit dem Pikogramm für Behinderung ist in einer Höhe von etwa 2m angebracht und wird oft von parkplatzsuchenden Verkehrsteilnehmern nicht wahrgenommen. - _Faktist, dass der Parkplatz oft von nicht Berechtigten belegt wird, die in der Regel nach relativ kurzen Einkaufszeiten beim Fleischer oder/und Bäcker den Parkplatz wieder räumen. - Nach freundlichen Hinweisen auf das widerrechtliche Parken hört man oft das Argument, dass das Behindertenschild nicht wahrgenommen wird. - Einigkeit besteht im Grundsatz darin, dass ein Behindertenparkplatz grundsätzlich für anspruchsberechtigte Verkehrsteilnehmer freigehalten werden muss. Durch das Anbringen eines großen Piktogramms auf der Abstellfläche kann in Zukunft der Parkplatz von allen Verkehrsteilnehmern als Behindertenparkplatz wahrgenommen werden. gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nils Schappler, Peter Wolfgarten CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Telefon (02 51) 418 42-0 Telefax (02 51)4 1842-44 post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Sebastianstraße 2
- Mauritzstraße 4
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0001/2022
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 08.03.2022
- Erstellt
- 05.01.2022 13:51