4307/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30 (Az.: 02-1600-142-22)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 4307/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30 (Az.: 02- 1600-142-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk bedankt sich für die Eingabe des Petenten und beauftragt die Ver- waltung mit der Prüfung, ob weitere bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung möglich sind. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent macht einige Vorschläge, um die Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Ser- vatiusstraße zu verringern (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Hinweise des Beschwerdeführers zu überhöhten Geschwindigkeiten in der Servatiusstra- ße in Köln-Ostheim wurden sowohl an die Polizei als auch an den städtischen Verkehrsdienst, mit der Bitte um Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen, weitergeleitet. Nach Mitteilung der Polizei und des Verkehrsdienstes sind in der o. g Örtlichkeit bereits Messstellen eingerich- tet. Zusätzlich wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsmessung in der Servatiustraße in Auftrag gegeben. Bei der Auswertung dieser Messung wurden Geschwin- digkeitsüberschreitungen in der Tempo 30-Zone festgestellt. Die Abteilung der Straßenplanung wurde beauftragt zu prüfen, ob weitere bauliche Maßnah- men zur Geschwindigkeitsreduzierung möglich sind. Ein Ergebnis hierzu liegt noch nicht vor. Anlage Eingabe
Anlage - Schriftverkehr
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1 Anlage Gesendet: Mittwoch, 9. März 2022 13:53 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de>; xxx Cc: xxx Betreff: Aw: Ihr Schreiben vom 04.02.2022- „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" Sehr geehrte Frau xxx, Herr xxx hat mir nahegelegt mich bei Nachfragen zum Bescheid zu meinem Bürgerantrag an Sie zu wenden. Hier nochmal mein Antrag: In der Servatiusstraße in Köln Ostheim, zwischen der Wilhelm-Griesinger Straße und dem Steinrutschweg wird regelmäßig viel zu schnell gefahren, und zwar in beiden Richtungen. Hier hält sich so gut wie Niemand an die vorgegebenen 30 km/h. Die Servatiusstraße ist ein sehr viel genutzter Schulweg (Gymnasium, Realschule, Grundschule) und es liegen Kindertagesstätten (Uckermarkstraße, Wilhelm-Griesinger Str., Rösrather Str., Ludwig-Ronig Str.) in unmittelbarer Nähe. Ebenso sind hier viele Senioren*innen unterwegs. Eine aus meiner Sicht zwingend notwendige Geschwindigkeitsüberwachung hat in der 4 KW im Bereich der Hausnummern Servatiusstraße 30/32 sowie 29/31 stattgefunden. Diese Häuser liegen so in etwa in der Hälfte der "Rennstrecke" in beiden Richtungen. Diese Maßnahme hat zu einer erheblichen Reduzierung der Geschwindigkeit geführt und wurde von vielen Anwohnern*innen sehr begrüßt. Die darüber hinaus erfolgten Geschwindigkeitsüberschreitungen lassen sich aus den entsprechenden Messungen sicher belegen. Am 31.01.2022 wurde die Überwachungsanlage wieder entfernt. Leider wird seitdem die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder permanent überschritten. Ich und weitere Anwohner fordern daher eine nachhaltige Lösung des Problems. Dazu folgender Bürgerantrag: - Die Beschilderung der 30er-Zone in Ostheim erfolgt ausschließlich im Anfangsbereich der Zufahrtsstraßen. Innerhalb der Zone gibt es keine entsprechenden Hinweisschilder. Einige Autofahrer*innen sind sich von daher evtl. nicht bewusst, dass sie sich in solch einer Zone befinden. Daher macht es sehr viel Sinn gerade in den Bereichen wo zu schnell gefahren wird zusätzliche 30 km/h Begrenzungsschilder aufzustellen. Hierzu können ohne großen Aufwand und Kosten Pfähle von Straßenbeleuchtungen bzw. vorhandenen Verkehrsschildern genutzt werden. Alternativ wären 30er Fahrbahnmarkierungen denkbar. - eine Geschwindigkeitsanzeige in diesem Bereich zu installieren - einen Zebrastreifen im Bereich der Wilhelm-Griesinger Straße (Querung zur Kita und für Senioren zum Discounter) zu schaffen - eine fest installierte Geschwindigkeitsüberwachung - bis zur nachhaltigen Lösung regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen wie in der 4.KW 2022 Im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung! 2 Gruß aus Ostheim, Die Straßenverkehrsbehörde hat mir nun folgende Stellungnahme zukommen lassen zu der ich wie folgt Stellung nehme: Nach Prüfung der Verkehrssituation wird mitgeteilt, dass die Servatiusstraße an den jeweili- gen Zufahrten (Höhe Rösrather Straße, Höhe Uckermarkstraße) in die Tempo 30-Zone ord- nungsgemäß ausgewiesen ist. Die Beschilderung ist für alle Verkehrsteilnehmer gut erkenn- bar. Aufgrund der vorhandenen Straßenraumgestaltung (Längsparkstände, bauliche Einengungen, Haltelinien im Bereich der Einmündungen zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung rechts vor links) wird den Fahrzeugführer*innen bereits eine niedrige Geschwindigkeit nahegelegt. Dies ist sicherlich alles korrekt und entspricht den entsprechenden Verordnungen. Leider halten sich die Autofahrer*innen aber nicht an die "nahegelegte niedrige Geschwindigkeit". Sie fahren wie beschrieben viel zu schnell. Eine ergänzende 30er Beschilderung würde dies sicher minimieren. Zudem würde eine Geschwindigkeitsanzeige helfen. Eine Querung der Straße in der Tempo 30-Zone ist grundsätzlich unproblematisch. Besondere Umstände, die einen Fußgängerüberweg erforderlich machen, konnten nicht festgestellt werden. Eine Querung ist unproblematisch wenn sich die Autofahrer*innen an die 30 km/h halten würden. Das ist aber defenitiv nicht so. Hier wird nach meiner Schätzung, und sicher auch aus den Daten der Verkehrsüberwachung ersichtlich, mindestens doppelt so schnell gefahren. Der geforderte Fußgängerüberweg würde für Eltern mit ihren Kindern, Schülern und Senioren*innen die Querung sicherer machen. Weitere verkehrstechnische Maßnahmen sind hier nicht erforderlich. Für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist die Polizei zuständig. Diese E-Mail wird an die Polizei und an das Ordnungsamt, Abteilung Verkehrsdienst, mit der Bitte um Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und ggf. Prüfung einer fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, weitergeleitet. Die Weiterleitung mit der Bitte um Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und Prüfung einer fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an die Polizei und das Ordnungsamt , Abteilung Verkehrsdienst, begrüße ich sehr! Diese Kontrollen müssen zwingend in zeitnahen Abständen durchgeführt werden! Optimal ist eine fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Zudem bitte ich darum auch die Möglichkeit der Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige zu prüfen. Nochmal: Die Servatiusstraße ist ein sehr viel genutzter Schulweg (Gymnasium, Realschule, Grundschule) und es liegen Kindertagesstätten (Uckermarkstraße, Wilhelm- Griesinger Str., Rösrather Str., Ludwig-Ronig Str.) in unmittelbarer Nähe. Ebenso sind hier viele Senioren*innen unterwegs. Bitte tun Sie etwas gegen die Geschwindigkeitsüberschereitungen in der Servatiusstraße bevor etwas schlimmeres passiert. Ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung! Viele Grüße aus Ostheim 3 Gesendet: Freitag, 11. März 2022 um 09:35 Uhr Von: xxx An: xxx Cc:xxx Betreff: AW: Ihr Schreiben vom 04.02.2022 - „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" Sehr geehrter Herr xxx, wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 04.03.2022 mitgeteilt habe, kommen verkehrstechnische Maßnahmen an o. g Örtlichkeit nicht in Betracht. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Wiederholung der Beschilderung in Tempo 30-Zonen nicht zulässig. Ihre Bitte um Überwachungsmaßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen) wurde an die zuständigen Stellen (Polizei, Amt für öffentliche Ordnung) weitergeleitet. Bezüglich der Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln möchte ich Ihnen mitteilen, dass es die Möglichkeit gibt, als Einzelperson oder über die Bürgerinitiative des jeweiligen Stadtbezirkes diese zu beantragen. Folgende Informationen sind bei einer Antragstellu ng auf Duldung der Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes schriftlich erforderlich: Angaben: - des Straßennamens und der Fahrtrichtung (nur innerörtliche Straßen werden berücksichtigt) - der Hausnummer und ggfs. der Leuchtmastnummer - der bestehenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit - von vorhandenen schutzwürdigen Einrichtungen (z. B. Schule, Kindergarten, Spielplatz, Seniorenheim, usw.) - von Fotos der betroffenen Örtlichkeit - eines Versicherungsnachweises erforderlich (Haftungsfreistellungserklärun g) Außerdem sind die nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu beachten: Bedingungen: 1. Die Geschwindigkeitsanzeigetafeln dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand innerhalb geschlossener Ortschaften 0,5 0 Meter, keinesfalls weniger als 0,30 Meter betragen. 2. Die Unterkante der Geschwindigkeitsanzeigetafeln muss sich 2,50 Meter über dem Straßenniveau befinden. 3. Die Anbringung in Kombination mit Verkehrszeichen oder Einrichtungen (z.B. Lichtsignalanlag en) ist nicht zulässig. 4. Vor Lichtsignalanlagen ist ein Abstand von 150 Metern einzuhalten, da ansonsten die Wahrnehmbarkeit beeinträchtigt werden kann. 4 5. Das Anbringen von Werbung an die Geschwindigkeitsanzeigetafeln ist nicht zulässig. 6. Bei erfolgter Gestattung der Montage der Geschwindigkeitsanzeigetafeln an Leuchtmasten der RheinEnergie AG sind die Bedingungen und Auflagen der RheinEnergie AG zu beachten. 7. Kosten für Schäden und Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben an dem betroffenen Beleuchtungsmast oder anderen Straßenteileinrichtungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten. 8. Sie haften für Personen -, Sach- und Vermögensschäden Dritter, soweit der Schadensfall auf Ihre Nutzung des öffentlichen Straßenlandes zurückzuführen ist. Sie stellen die Stadt von allen Kosten und Lasten sowie Ansprüchen Dritter frei, die durch die diese Duldung entstehen bzw. entstehen können. 9. Das allgemeine städtische Verfügungsrecht über das öffentliche Straßenland wird durch dies e Duldung nicht eingeschränkt. Straßenänderungen, die sich auf die Duldung auswirken können, nehmen Sie entschädigungslos hin. 10. Die jeweils aktuellen Standorte der Geschwindigkeitsanzeigetafeln sind der RheinEnergie AG und dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik vorab schriftlich mitzuteilen. Die Standzeit der Anlage je Standort beträgt maximal 4 Wochen. Nach Ablauf des Zeitraums muss die Geschwindigkeitsanzeigetafel entfernt werden. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, werden die Arbeiten durch eine vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik beauftragte Firma zu Ihren Lasten durchgeführt. 11. Die Geschwindigkeitsmessgeräte sind stets in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Von: xxx] Gesendet: Freitag, 11. März 2022 14:46 An: xxx>; xxx Cc: xxx> Betreff: Aw: AW: Ihr Schreiben vom 04.02.2022- „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" Sehr geehrte Frau xxx, vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort und die Fülle an Informationen. Danke auch für die Weiterleitung meiner Bitte um Überwachungsmaßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen) an die zuständigen Stellen. Hier wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich über evtl. Ergebnisse informieren. 5 Ich hätte gerne gewusst wo genau in der Straßenverkehrs-Ordnung steht, dass eine Wiederholung der Beschilderung im Tempo 30-Zonen nicht zulässig ist. Zudem möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen, was die Stadtverwaltung kurzfristig tut um die Geschwindigkeitseinhaltung in der Servatiusstraße sicher zu stellen. Ich schreibe hier nicht nur in meinem Namen sondern auch in dem weiterer Ostheimer Bürger*innen. Ihre Vorgaben zum Thema Geschwindigkeitsanzeigetafeln verwundern mich. So wie ich diese verstehe habe ich als Anwohner: - die Anzeigetafeln zu beantragen - diese nach gegebenen maßlichen Vorgaben zu montieren - die Zustimmung zur Montage im Vorfeld von der RheinEnergie einzuholen und deren Auflagen zu beachten - einen erforderlichen Versicherungsnachweises (Haftungsfreistellungserklärung) vorzuweisen - jegliche Art von Schäden am Material sowie Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter gehen zu meinen Lasten - ich stelle die Stadt Köln von allen Kosten und Lasten sowie Ansprüchen Dritter frei - dass ich nach dem Ablauf der Standzeit der Anlage von maximal 4 Wochen die Geschwindigkeitsanzeigetafel zu entfernen habe. Komme ich dieser Verpflichtung nicht nach, werden die Arbeiten durch eine vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik beauftragte Firma zu meinen Lasten durchgeführt - dass ich die Geschwindigkeitsmessgeräte stets in einem verkehrssicheren Zustand zu halten habe. Diese Vorgaben kann ich so als Einzelperson und Anwohner nicht erfüllen. Es kann doch nicht sein, dass ich als Anwohner hier die Aufgaben der Stadt Köln übernehemen soll. Ich hoffe ich habe das missverstanden und denke, nur die Stadt Köln hat hier die Verantwortung für einen sicheren Straßenverkehr in Köln Ostheim. Nur noch mal zur Erinnerung: Entgegen der "gemäß STVO ordnungsgemäßen" Beschilderung der 30-er Zone Servatiustraße und umliegende Straßen hält sich dort so gut wie kein Autofahrer*in an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Es ist Aufgabe der Stadt Köln hier gegen etwas zu tun!!! Die Servatiusstraße ist ein sehr viel genutzter Schulweg (Gymnasium, Realschule, Grundschule) und es liegen Kindertagesstätten (Uckermarkstraße, Wilhelm-Griesinger Str., Rösrather Str., Ludwig-Ronig Str.) in unmittelbarer Nähe. Ebenso sind hier viele Senioren*innen unterwegs. Bitte tun Sie etwas gegen die Geschwindigkeitsüberschereitungen in der Servatiusstraße bevor etwas schlimmeres passiert. Ich habe dies mehrmals kommuniziert und ich werde, falls es zu Schlimmerem kommt, alle in kenntniss gesetzte Zuständigen zur Verantwortung ziehen! Viele Grüße aus Ostheim Gesendet: Mittwoch, 16. März 2022 um 13:07 Uhr Vonxxx 6 An: xxx Betreff: AW: AW: Ihr Schreiben vom 04.02.2022- „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" Sehr geehrter Herr xxx, bezüglich der Beschilderung einer Tempo 30-Zone sieht die Straßenverkehrs-Ordnung lediglich eine Anfangs- sowie eine Endbeschilderung an allen Zu- und Ausfahrten des Gebietes vor. Die Vorgaben dazu sind in § 45 Absatz 1c StVO sowie in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 41 zu Zeichen 274.1 und 274.2 geregelt. In den Erläuterungen zu Zeichen 274.1 , die für die straßenverkehrsrechtliche Anordnungen maßgebend sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nach Zeichen 274.1 bis zur Aufhebung durch Zeichen 274.2 gilt und innerhalb der Zone nicht wiederholt werden darf. Durch diese Regelung kann und soll ein erheblicher Beschilderungsaufwand und eine weitere Vermehrung des bereits hohen Schilderaufkommens vermieden werden. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei. Nach Hinweisen der Polizei befinden sich in der Servatiusstraße bereits Geschwindigkeitsmessstellen der Polizei und des städtischen Verkehrsdienstes. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Vonxxx Gesendet: Mittwoch, 16. März 2022 14:19 An: xxx> Cc: xxx Betreff: Aw: AW: AW: Ihr Schreiben vom 04.02.2022- „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" Sehr geehrte Frau xxx, vielen dank für Ihre Informationen. Bezüglich der zusätzlichen Beschilderung einer 30-Zone gibt die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wohl klare Regeln vor. Durch diese Regelungen kann und soll "ein erheblicher Beschilderungsaufwand und eine weitere Vermehrung des bereits hohen Schilderaufkommens vermieden werden." Leider sorgt dies nicht für eine Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h und gefährdet die fußgängigen Kinder, Eltern und Senioren. Hier haben wohl Schilder den Vorrang vor Menschen!!! Das vorhandene Schilderaufkommen lediglich an den Einfahrtsstraßen der 30-er Zone ist zu gering. Es müssen zusätzliche Maßnahmen für eine Reduzierung der zu hohen Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Servatius- sowie in den Nebenstraßen getroffen werden! Was ist im Hinblick auf regelmäßige bzw. einer fest installierten Geschwindigkeitskontrolle geplant? Warum kann eine Geschwindigkeitsanzeigetafel von Seiten der Stadt Köln nicht installiert werden? Hierzu hätte ich gerne noch eine Antwort auf meine Fragen zu den Geschwindigkeitsanzeigetafeln! 7 Noch mal zur Erinnerung: Entgegen der "gemäß STVO ordnungsgemäßen" Beschilderung der 30-er Zone Servatiustraße und umliegende Straßen hält sich dort so gut wie kein Autofahrer*in an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Es ist Aufgabe der Stadt Köln hier gegen etwas zu tun!!! Die Servatiusstraße ist ein sehr viel genutzter Schulweg (Gymnasium, Realschule, Grundschule) und es liegen Kindertagesstätten (Uckermarkstraße, Wilhelm-Griesinger Str., Rösrather Str., Ludwig-Ronig Str.) in unmittelbarer Nähe. Ebenso sind hier viele Senioren*innen unterwegs. Bitte tun Sie etwas gegen die Geschwindigkeitsüberschereitungen in der Servatiusstraße bevor etwas schlimmeres passiert. Ich habe dies mehrmals kommuniziert und ich werde, falls es zu Schlimmerem kommt, alle in kenntniss gesetzten Zuständigen zur Verantwortung ziehen! Sie teilen mir zudem mit, dass, "Die Überwachung des fließenden Verkehrs der Polizei obliegt. Nach Hinweisen der Polizei befinden sich in der Servatiusstraße bereits Geschwindigkeitsmessstellen der Polizei und des städtischen Verkehrsdienstes." Das ist wohl ein Irrtum! Hier befinden sich keine entsprechenden Messstellen! Viele Grüße aus Ostheim Gesendet: Montag, 04. April 2022 um 15:10 Uhr Von: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de An: xxx Betreff: AW: Ihr Schreiben vom 04.02.2022- „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" Sehr geehrter Herr xxx, nach heutiger Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde möchte ich Ihnen mitteilen, das sowohl vom Ordnungsamt als auch von der Polizei mobile Messgeräte im Einsatz waren. Frau xxx vom Straßenverkehrsbehörde hat nun für diesen Bereich eine zusätzliche Geschwindigkeitsmessung in Auftrag gegeben. Leider kann es aufgrund der Auftragslage bis zu 12 Monaten dauern, bis hier Ergebnisse vorliegen. Sobald diese durchgeführt wurden, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Die Stadt Köln betreibt keine eigenen Geschwindigkeitsanzeigetafeln, die lediglich die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen, da sie keine verkehrsrechtlichen Folgen haben und nur als Hinweis dienen. Solche Anzeigetafeln werden i.d.R. auf private Initiativen hin aufgestellt. Ich hoffe Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Von: xxx Gesendet: Montag, 15. August 2022 15:38 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: xxx Betreff: Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30 Sehr geehrte Damen und Herren, 8 seit Mitte letzter Woche hat die Schule wieder begonnen. Die Servatiusstraße in Köln Ostheim ist ein sehr viel genutzter Schulweg (Gymnasium, Realschule, Grundschule) und es liegen Kindertagesstätten (Uckermarkstraße, Wilhelm-Griesinger Str., Rösrather Str., Ludwig-Ronig Str.) in unmittelbarer Nähe. Hinzu kommen viele Erstklässler*innen für die der Schulweg etwas völlig Neues ist. Ebenso sind hier viele Senioren*innen unterwegs. Entgegen der "gemäß STVO ordnungsgemäßen" Beschilderung der 30-er Zone Servatiustraße und umliegende Straßen hält sich hier so gut wie kein Autofahrer*in an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Geschwindigkeiten von 50 - 70 km/h sind die Regel. Dies stellt eine hohe Gefahr für Kinder, Eltern und sonstige Bewohner dar. Es ist aus Sicht der Anwohner*innen Aufgabe der Stadt Köln hier gegen etwas zu tun!!! Auf meine Anfrage Bezüglich einer zusätzlichen Beschilderung mit 30 km/h Schildern wurde mir mitgeteilt, dass die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dies innerhalb einer örtlichen 30 km/h Zone nicht zulässt. Durch diese Regelungen kann und soll "ein erheblicher Beschilderungsaufwand und eine weitere Vermehrung des bereits hohen Schilderaufkommens vermieden werden." Leider sorgt dies nicht für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h und gefährdet die fußgängigen Kinder, Eltern und Senioren. Hier haben wohl weniger Schilder den Vorrang vor Menschen!!! Die vorhandene Beschilderung lediglich an den Einfahrtsstraßen der 30-er Zone ist zu gering. Es müssen zusätzliche Maßnahmen für eine Reduzierung der zu hohen Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Servatius- sowie in den Nebenstraßen getroffen werden! Eine ebenfalls erbetene Querung (Zebrastreifen) im Bereich der Kindertagesstätten wurde mit dem Hinweis auf die weit entfernte Ampelanlage an der Rösrather Straße abgelehnt. Der Kölner Stadtanzeiger berichtete am 11.08.2022, dass in Humbold-Gremberg eine ähnliche Problematik bestand. Auch hier sah das Amt für Verkehrsmanagement erstmal keinen Handlungsbedarf. 2019 wurden vereinzelte Tempoüberschreitungen festgestellt, weshalb zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Piktogramme mit der Aufschrift 30 jeweils in Fahrtrichtung auf die Fahrbahn aufgetragen wurden. Warum wurde das für die 30 km/h Zone in Ostheim von der Verwaltung weder vorgeschlagen noch einfach umgesetzt??? Bitte tun Sie etwas gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Servatiusstraße bevor etwas Schlimmeres passiert und sorgen sie dafür, dass hier regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt werden. Ich habe dies mehrmals kommuniziert und ich werde, falls es zu Schlimmerem kommt, alle in kenntniss gesetzten Zuständigen zur Verantwortung ziehen! Viele Grüße aus Köln Ostheim,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4307/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.01.2023
- Erstellt
- 19.12.2022 16:08