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4307/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30 (Az.: 02-1600-142-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.01.2023, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Schriftverkehr

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1735 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4307/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30 (Az.: 02-
1600-142-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk bedankt sich für die Eingabe des Petenten und beauftragt die Ver-
waltung mit der Prüfung, ob weitere bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
möglich sind.  
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent macht einige Vorschläge, um die Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Ser-
vatiusstraße zu verringern (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Hinweise des Beschwerdeführers zu überhöhten Geschwindigkeiten in der Servatiusstra-
ße in Köln-Ostheim wurden sowohl an die Polizei als auch an den städtischen Verkehrsdienst, 
mit der Bitte um Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen, weitergeleitet. Nach Mitteilung 
der Polizei und des Verkehrsdienstes sind in der o. g Örtlichkeit bereits Messstellen eingerich-
tet. 
Zusätzlich wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsmessung in der 
Servatiustraße in Auftrag gegeben. Bei der Auswertung dieser Messung wurden Geschwin-
digkeitsüberschreitungen in der Tempo 30-Zone festgestellt. 
Die Abteilung der Straßenplanung wurde beauftragt zu prüfen, ob weitere bauliche Maßnah-
men zur Geschwindigkeitsreduzierung möglich sind. Ein Ergebnis hierzu liegt noch nicht vor. 
Anlage 
Eingabe

Anlage - Schriftverkehr

20617 Zeichen

1 
 
Anlage 
 
Gesendet: Mittwoch, 9. März 2022 13:53 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de>; xxx 
Cc: xxx 
Betreff: Aw: Ihr Schreiben vom 04.02.2022- „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" 
 Sehr geehrte Frau xxx, 
 Herr xxx hat mir nahegelegt mich bei Nachfragen zum Bescheid zu meinem Bürgerantrag 
an Sie zu wenden. Hier nochmal mein Antrag: 
In der Servatiusstraße in Köln Ostheim, zwischen der Wilhelm-Griesinger Straße und dem 
Steinrutschweg wird regelmäßig viel zu schnell gefahren, und zwar in beiden Richtungen. 
Hier hält sich so gut wie Niemand an die vorgegebenen 30 km/h. Die Servatiusstraße ist ein 
sehr viel genutzter Schulweg (Gymnasium, Realschule, Grundschule) und es liegen 
Kindertagesstätten (Uckermarkstraße, Wilhelm-Griesinger Str., Rösrather Str., Ludwig-Ronig 
Str.) in unmittelbarer Nähe. Ebenso sind hier viele Senioren*innen unterwegs. Eine aus 
meiner Sicht zwingend notwendige Geschwindigkeitsüberwachung hat in der 4 KW im 
Bereich der Hausnummern Servatiusstraße 30/32 sowie 29/31 stattgefunden. Diese Häuser 
liegen so in etwa in der Hälfte der "Rennstrecke" in beiden Richtungen. Diese Maßnahme hat 
zu einer erheblichen Reduzierung der Geschwindigkeit geführt und wurde von vielen 
Anwohnern*innen sehr begrüßt.  Die darüber hinaus erfolgten 
Geschwindigkeitsüberschreitungen lassen sich aus den entsprechenden Messungen sicher 
belegen. Am 31.01.2022 wurde die Überwachungsanlage wieder entfernt. Leider wird 
seitdem die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder permanent überschritten. 
Ich und weitere Anwohner fordern daher eine nachhaltige Lösung des Problems. 
Dazu folgender Bürgerantrag: 
- Die Beschilderung der 30er-Zone in Ostheim erfolgt ausschließlich im Anfangsbereich der 
Zufahrtsstraßen. Innerhalb der Zone gibt es keine entsprechenden Hinweisschilder. Einige 
Autofahrer*innen sind sich von daher evtl. nicht bewusst, dass sie sich in solch einer Zone 
befinden. Daher macht es sehr viel Sinn gerade in den Bereichen wo zu schnell gefahren 
wird zusätzliche 30 km/h Begrenzungsschilder aufzustellen. Hierzu können ohne großen 
Aufwand und Kosten Pfähle von Straßenbeleuchtungen bzw. vorhandenen 
Verkehrsschildern genutzt werden. Alternativ wären 30er Fahrbahnmarkierungen denkbar. 
- eine Geschwindigkeitsanzeige in diesem Bereich zu installieren 
- einen Zebrastreifen im Bereich der Wilhelm-Griesinger Straße (Querung zur Kita und für 
Senioren zum Discounter) zu schaffen 
- eine fest installierte Geschwindigkeitsüberwachung 
- bis zur nachhaltigen Lösung regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen wie in der 4.KW 2022 
 Im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung!

2 
 
 Gruß aus Ostheim, 
Die Straßenverkehrsbehörde hat mir nun folgende Stellungnahme zukommen lassen zu der 
ich wie folgt Stellung nehme:  
 
Nach Prüfung der Verkehrssituation wird mitgeteilt, dass die Servatiusstraße an den jeweili- 
gen Zufahrten (Höhe Rösrather Straße, Höhe Uckermarkstraße) in die Tempo 30-Zone ord- 
nungsgemäß ausgewiesen ist. Die Beschilderung ist für alle Verkehrsteilnehmer gut erkenn- 
bar. Aufgrund der vorhandenen Straßenraumgestaltung (Längsparkstände, bauliche 
Einengungen, Haltelinien im Bereich der Einmündungen zur Verdeutlichung der 
Vorfahrtsregelung rechts vor links) wird den Fahrzeugführer*innen bereits eine niedrige 
Geschwindigkeit nahegelegt. 
 Dies ist sicherlich alles korrekt und entspricht den entsprechenden Verordnungen. Leider 
halten sich die Autofahrer*innen aber nicht an die "nahegelegte niedrige Geschwindigkeit". 
Sie fahren wie beschrieben viel zu schnell. Eine ergänzende 30er Beschilderung würde dies 
sicher minimieren. Zudem würde eine Geschwindigkeitsanzeige helfen. 
 Eine Querung der Straße in der Tempo 30-Zone ist grundsätzlich unproblematisch.  
Besondere Umstände, die einen Fußgängerüberweg erforderlich machen, konnten nicht  
festgestellt werden. 
 Eine Querung ist unproblematisch wenn sich die Autofahrer*innen an die 30 km/h halten 
würden. Das ist aber defenitiv nicht so. Hier wird nach meiner Schätzung, und sicher auch 
aus den Daten der Verkehrsüberwachung ersichtlich, mindestens doppelt so schnell 
gefahren. Der geforderte Fußgängerüberweg würde für Eltern mit ihren Kindern, 
Schülern  und Senioren*innen die Querung sicherer machen. 
 Weitere verkehrstechnische Maßnahmen sind hier nicht erforderlich. Für die Einhaltung der 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist die Polizei zuständig. Diese E-Mail wird an die Polizei 
und an das Ordnungsamt, Abteilung Verkehrsdienst, mit der Bitte um Durchführung von 
Geschwindigkeitskontrollen und ggf. Prüfung einer fest installierten 
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, weitergeleitet.  
 Die Weiterleitung mit der Bitte um Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und 
Prüfung einer fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an die Polizei und das 
Ordnungsamt , Abteilung Verkehrsdienst, begrüße ich sehr! Diese Kontrollen müssen 
zwingend in zeitnahen Abständen durchgeführt werden! Optimal ist eine fest installierten 
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Zudem bitte ich darum auch die Möglichkeit der 
Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige zu prüfen. 
 Nochmal: Die Servatiusstraße ist ein sehr viel genutzter Schulweg (Gymnasium, 
Realschule, Grundschule) und es liegen Kindertagesstätten (Uckermarkstraße, Wilhelm-
Griesinger Str., Rösrather Str., Ludwig-Ronig Str.) in unmittelbarer Nähe. Ebenso sind hier 
viele Senioren*innen unterwegs. Bitte tun Sie etwas gegen die 
Geschwindigkeitsüberschereitungen in der Servatiusstraße bevor etwas schlimmeres 
passiert.  Ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung! 
 Viele Grüße aus Ostheim

3 
 
 
Gesendet: Freitag, 11. März 2022 um 09:35 Uhr 
Von: xxx 
An: xxx 
Cc:xxx 
Betreff: AW: Ihr Schreiben vom 04.02.2022 - „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" 
Sehr geehrter Herr xxx, 
 wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 04.03.2022 mitgeteilt habe, kommen 
verkehrstechnische Maßnahmen an o. g Örtlichkeit nicht in Betracht. Gemäß der 
Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Wiederholung der Beschilderung in Tempo 30-Zonen 
nicht zulässig. Ihre Bitte um Überwachungsmaßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen) wurde 
an die zuständigen Stellen (Polizei, Amt für öffentliche Ordnung) weitergeleitet. 
 Bezüglich der Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln möchte ich Ihnen mitteilen, 
dass es die Möglichkeit gibt, als Einzelperson oder über die Bürgerinitiative des jeweiligen 
Stadtbezirkes diese zu beantragen.  
Folgende Informationen sind bei einer Antragstellu ng auf Duldung der Inanspruchnahme 
öffentlichen Straßenlandes schriftlich erforderlich:  
 Angaben: 
- des Straßennamens und der Fahrtrichtung (nur innerörtliche Straßen werden berücksichtigt)  
- der Hausnummer und ggfs. der Leuchtmastnummer  
- der bestehenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit 
- von vorhandenen schutzwürdigen Einrichtungen (z. B. Schule, Kindergarten, Spielplatz, 
Seniorenheim, usw.) 
- von Fotos der betroffenen Örtlichkeit  
- eines Versicherungsnachweises erforderlich (Haftungsfreistellungserklärun g) 
Außerdem sind die nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu beachten: 
 Bedingungen: 
 1. Die Geschwindigkeitsanzeigetafeln dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In 
der Regel sollte der Seitenabstand innerhalb geschlossener Ortschaften 0,5 0 Meter, keinesfalls 
weniger als 0,30 Meter betragen.  
 2. Die Unterkante der Geschwindigkeitsanzeigetafeln muss sich 2,50 Meter über dem 
Straßenniveau befinden.  
 3. Die Anbringung in Kombination mit Verkehrszeichen oder Einrichtungen (z.B. 
Lichtsignalanlag en) ist nicht zulässig. 
 4. Vor Lichtsignalanlagen ist ein Abstand von 150 Metern einzuhalten, da ansonsten die 
Wahrnehmbarkeit beeinträchtigt werden kann.

4 
 
 5. Das Anbringen von Werbung an die Geschwindigkeitsanzeigetafeln ist nicht zulässig.  
 6. Bei erfolgter Gestattung der Montage der Geschwindigkeitsanzeigetafeln an Leuchtmasten der  
RheinEnergie AG sind die Bedingungen und Auflagen der RheinEnergie AG zu beachten. 
 7. Kosten für Schäden und Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben an dem 
betroffenen Beleuchtungsmast oder anderen Straßenteileinrichtungen entstehen, gehen zu Ihren 
Lasten.  
 8. Sie haften für Personen -, Sach- und Vermögensschäden Dritter, soweit der Schadensfall auf 
Ihre Nutzung des öffentlichen Straßenlandes zurückzuführen ist. 
Sie stellen die Stadt von allen Kosten und Lasten sowie Ansprüchen Dritter frei, die 
durch die diese Duldung entstehen bzw. entstehen können. 
 9. Das allgemeine städtische Verfügungsrecht über das öffentliche Straßenland wird durch dies e 
Duldung nicht eingeschränkt. Straßenänderungen, die sich auf die Duldung auswirken können, 
nehmen Sie entschädigungslos hin.  
 10.  Die jeweils aktuellen Standorte der Geschwindigkeitsanzeigetafeln sind der RheinEnergie AG 
und dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik vorab schriftlich mitzuteilen. Die Standzeit der 
Anlage je Standort beträgt maximal 4 Wochen. Nach Ablauf des Zeitraums muss die 
Geschwindigkeitsanzeigetafel entfernt werden. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, 
werden die Arbeiten durch  eine vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik beauftragte Firma zu 
Ihren Lasten durchgeführt.  
 11.  Die Geschwindigkeitsmessgeräte sind stets in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.  
  
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und stehe Ihnen bei weiteren 
Fragen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Von: xxx] 
Gesendet: Freitag, 11. März 2022 14:46 
An: xxx>; xxx 
Cc: xxx> 
Betreff: Aw: AW: Ihr Schreiben vom 04.02.2022- „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" 
  
Sehr geehrte Frau xxx, 
 vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort und die Fülle an Informationen. Danke auch für 
die Weiterleitung meiner Bitte um Überwachungsmaßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen) 
an die zuständigen Stellen. Hier wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich über evtl. 
Ergebnisse informieren.

5 
 
 Ich hätte gerne gewusst wo genau in der Straßenverkehrs-Ordnung steht, dass eine 
Wiederholung der Beschilderung im Tempo 30-Zonen nicht zulässig ist. Zudem möchte ich 
Sie bitten mir mitzuteilen, was die Stadtverwaltung kurzfristig tut um die 
Geschwindigkeitseinhaltung in der Servatiusstraße sicher zu stellen.  
 Ich schreibe hier nicht nur in meinem Namen sondern auch in dem weiterer Ostheimer 
Bürger*innen. 
Ihre Vorgaben zum Thema Geschwindigkeitsanzeigetafeln verwundern mich. So wie ich 
diese verstehe habe ich als Anwohner: 
 - die Anzeigetafeln zu beantragen 
 - diese nach gegebenen maßlichen Vorgaben zu montieren 
 - die Zustimmung zur Montage im Vorfeld von der RheinEnergie einzuholen und deren 
Auflagen zu beachten 
 - einen erforderlichen Versicherungsnachweises (Haftungsfreistellungserklärung) 
vorzuweisen 
 - jegliche Art von Schäden am Material sowie Personen-, Sach- und Vermögensschäden 
Dritter gehen zu meinen Lasten 
 - ich stelle die Stadt Köln von allen Kosten und Lasten sowie Ansprüchen Dritter frei 
 - dass ich nach dem Ablauf der Standzeit der Anlage von maximal 4 Wochen die 
Geschwindigkeitsanzeigetafel zu entfernen habe. Komme ich dieser Verpflichtung nicht 
nach, werden die Arbeiten durch eine vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik beauftragte 
Firma zu meinen Lasten durchgeführt 
 - dass ich die Geschwindigkeitsmessgeräte stets in einem verkehrssicheren Zustand zu 
halten habe. 
 Diese Vorgaben kann ich so als Einzelperson und Anwohner nicht erfüllen. Es kann doch 
nicht sein, dass ich als Anwohner hier die Aufgaben der Stadt Köln übernehemen soll.  Ich 
hoffe ich habe das missverstanden und denke, nur die Stadt Köln hat hier die Verantwortung 
für einen sicheren Straßenverkehr in Köln Ostheim. 
Nur noch mal zur Erinnerung: Entgegen der "gemäß STVO ordnungsgemäßen" 
Beschilderung der 30-er Zone Servatiustraße und umliegende Straßen hält sich dort so gut 
wie kein Autofahrer*in an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Es ist Aufgabe der 
Stadt Köln hier gegen etwas zu tun!!! 
 Die Servatiusstraße ist ein sehr viel genutzter Schulweg (Gymnasium, Realschule, 
Grundschule) und es liegen Kindertagesstätten (Uckermarkstraße, Wilhelm-Griesinger Str., 
Rösrather Str., Ludwig-Ronig Str.) in unmittelbarer Nähe. Ebenso sind hier viele 
Senioren*innen unterwegs. Bitte tun Sie etwas gegen die 
Geschwindigkeitsüberschereitungen in der Servatiusstraße bevor etwas schlimmeres 
passiert. 
 Ich habe dies mehrmals kommuniziert und ich werde, falls es zu Schlimmerem kommt, alle 
in kenntniss gesetzte Zuständigen zur Verantwortung ziehen! 
  
Viele Grüße aus Ostheim 
 
Gesendet: Mittwoch, 16. März 2022 um 13:07 Uhr 
Vonxxx

6 
 
An: xxx 
Betreff: AW: AW: Ihr Schreiben vom 04.02.2022- „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" 
Sehr geehrter Herr xxx, 
 bezüglich der Beschilderung einer Tempo 30-Zone sieht die Straßenverkehrs-Ordnung 
lediglich eine Anfangs- sowie eine Endbeschilderung an allen Zu- und Ausfahrten des 
Gebietes vor. Die Vorgaben dazu sind in § 45 Absatz 1c StVO sowie in der allgemeinen 
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 41 zu Zeichen 274.1 
und 274.2  geregelt. In den Erläuterungen zu Zeichen 274.1 , die für die 
straßenverkehrsrechtliche Anordnungen maßgebend sind, wird ausdrücklich darauf 
hingewiesen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nach Zeichen 274.1 bis zur 
Aufhebung durch Zeichen 274.2 gilt und innerhalb der Zone nicht wiederholt werden darf. 
Durch diese Regelung kann und soll ein erheblicher Beschilderungsaufwand und eine 
weitere Vermehrung des bereits hohen Schilderaufkommens vermieden werden. 
 Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei. Nach Hinweisen der Polizei 
befinden sich in der Servatiusstraße bereits Geschwindigkeitsmessstellen der Polizei und 
des städtischen Verkehrsdienstes.  
  
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Vonxxx 
Gesendet: Mittwoch, 16. März 2022 14:19 
An: xxx> 
Cc: xxx 
Betreff: Aw: AW: AW: Ihr Schreiben vom 04.02.2022- „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 
30" 
 Sehr geehrte Frau xxx, 
 vielen dank für Ihre Informationen. Bezüglich der zusätzlichen Beschilderung einer 30-Zone 
gibt die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wohl klare Regeln 
vor.  Durch diese Regelungen kann und soll "ein erheblicher Beschilderungsaufwand und 
eine weitere Vermehrung des bereits hohen Schilderaufkommens vermieden werden." Leider 
sorgt dies nicht für eine Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h und 
gefährdet die fußgängigen Kinder, Eltern und Senioren. Hier haben wohl Schilder den 
Vorrang vor Menschen!!! 
 Das vorhandene Schilderaufkommen lediglich an den Einfahrtsstraßen der 30-er Zone ist zu 
gering. Es müssen zusätzliche Maßnahmen für eine Reduzierung der zu hohen 
Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Servatius- sowie in den Nebenstraßen getroffen 
werden!  
 Was ist im Hinblick auf regelmäßige bzw. einer fest installierten Geschwindigkeitskontrolle 
geplant? 
 Warum kann eine Geschwindigkeitsanzeigetafel von Seiten der Stadt Köln nicht installiert 
werden? 
Hierzu hätte ich gerne noch eine Antwort auf meine Fragen zu den 
Geschwindigkeitsanzeigetafeln!

7 
 
 Noch mal zur Erinnerung: Entgegen der "gemäß STVO ordnungsgemäßen" Beschilderung 
der 30-er Zone Servatiustraße und umliegende Straßen hält sich dort so gut wie kein 
Autofahrer*in an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Es ist Aufgabe der Stadt 
Köln hier gegen etwas zu tun!!! 
Die Servatiusstraße ist ein sehr viel genutzter Schulweg (Gymnasium, Realschule, 
Grundschule) und es liegen Kindertagesstätten (Uckermarkstraße, Wilhelm-Griesinger Str., 
Rösrather Str., Ludwig-Ronig Str.) in unmittelbarer Nähe. Ebenso sind hier viele 
Senioren*innen unterwegs. Bitte tun Sie etwas gegen die 
Geschwindigkeitsüberschereitungen in der Servatiusstraße bevor etwas schlimmeres 
passiert. 
Ich habe dies mehrmals kommuniziert und ich werde, falls es zu Schlimmerem kommt, alle in 
kenntniss gesetzten Zuständigen zur Verantwortung ziehen! 
Sie teilen mir zudem mit, dass, "Die Überwachung des fließenden Verkehrs der Polizei 
obliegt. Nach Hinweisen der Polizei befinden sich in der Servatiusstraße bereits 
Geschwindigkeitsmessstellen der Polizei und des städtischen Verkehrsdienstes."  
Das ist wohl ein Irrtum! Hier befinden sich keine entsprechenden Messstellen! 
  
Viele Grüße aus Ostheim 
Gesendet: Montag, 04. April 2022 um 15:10 Uhr 
Von: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
An: xxx  
Betreff: AW: Ihr Schreiben vom 04.02.2022- „Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30" 
Sehr geehrter Herr xxx,  
 nach heutiger Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde möchte ich Ihnen mitteilen, das 
sowohl vom Ordnungsamt als auch von der Polizei mobile Messgeräte im Einsatz waren. 
Frau xxx vom Straßenverkehrsbehörde hat nun für diesen Bereich eine zusätzliche 
Geschwindigkeitsmessung in Auftrag gegeben. Leider kann es aufgrund der Auftragslage bis 
zu 12 Monaten dauern, bis hier Ergebnisse vorliegen. Sobald diese durchgeführt wurden, 
kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. 
 Die Stadt Köln betreibt keine eigenen Geschwindigkeitsanzeigetafeln, die lediglich die 
gefahrene Geschwindigkeit anzeigen, da sie keine verkehrsrechtlichen Folgen haben und 
nur als Hinweis dienen. Solche Anzeigetafeln werden i.d.R. auf private Initiativen hin 
aufgestellt. 
 Ich hoffe Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben. 
 Mit freundlichen Grüßen 
 Im Auftrag 
Von: xxx  
Gesendet: Montag, 15. August 2022 15:38 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc: xxx 
Betreff: Servatiusstraße in Ostheim, Tempo 30 
Sehr geehrte Damen und Herren,

8 
 
 seit Mitte letzter Woche hat die Schule wieder begonnen. Die Servatiusstraße in Köln 
Ostheim ist ein sehr viel genutzter Schulweg (Gymnasium, Realschule, Grundschule) und es 
liegen Kindertagesstätten (Uckermarkstraße, Wilhelm-Griesinger Str., Rösrather Str., 
Ludwig-Ronig Str.) in unmittelbarer Nähe. Hinzu kommen viele Erstklässler*innen für die der 
Schulweg etwas völlig Neues ist. Ebenso sind hier viele Senioren*innen unterwegs. 
 Entgegen der "gemäß STVO ordnungsgemäßen" Beschilderung der 30-er Zone 
Servatiustraße und umliegende Straßen hält sich hier so gut wie kein Autofahrer*in an die 
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Geschwindigkeiten von 50 - 70 km/h sind die 
Regel. Dies stellt eine hohe Gefahr für Kinder, Eltern und sonstige Bewohner dar. Es ist aus 
Sicht der Anwohner*innen Aufgabe der Stadt Köln hier gegen etwas zu tun!!! 
 Auf meine Anfrage Bezüglich einer zusätzlichen Beschilderung mit 30 km/h Schildern wurde 
mir mitgeteilt, dass die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dies 
innerhalb einer örtlichen 30 km/h Zone nicht zulässt. Durch diese Regelungen kann und soll 
"ein erheblicher Beschilderungsaufwand und eine weitere Vermehrung des bereits hohen 
Schilderaufkommens vermieden werden." Leider sorgt dies nicht für die Einhaltung der 
vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h und gefährdet die fußgängigen Kinder, 
Eltern und Senioren. Hier haben wohl weniger Schilder den Vorrang vor Menschen!!! Die 
vorhandene Beschilderung lediglich an den Einfahrtsstraßen der 30-er Zone ist zu gering. Es 
müssen zusätzliche Maßnahmen für eine Reduzierung der zu hohen Geschwindigkeit der 
Fahrzeuge in der Servatius- sowie in den Nebenstraßen getroffen werden! Eine ebenfalls 
erbetene Querung (Zebrastreifen) im Bereich der Kindertagesstätten wurde mit dem Hinweis 
auf die weit entfernte Ampelanlage an der Rösrather Straße abgelehnt.   
 Der Kölner Stadtanzeiger berichtete am 11.08.2022, dass in Humbold-Gremberg eine 
ähnliche Problematik bestand. Auch hier sah das Amt für Verkehrsmanagement erstmal 
keinen Handlungsbedarf. 2019 wurden vereinzelte Tempoüberschreitungen festgestellt, 
weshalb zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Piktogramme mit der 
Aufschrift 30 jeweils in Fahrtrichtung auf die Fahrbahn aufgetragen wurden. 
 Warum wurde das für die 30 km/h Zone in Ostheim von der Verwaltung weder 
vorgeschlagen noch einfach umgesetzt??? 
 Bitte tun Sie etwas gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Servatiusstraße 
bevor etwas Schlimmeres passiert und sorgen sie dafür, dass hier regelmäßige 
Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt werden. 
 Ich habe dies mehrmals kommuniziert und ich werde, falls es zu Schlimmerem kommt, alle 
in kenntniss gesetzten Zuständigen zur Verantwortung ziehen! 
Viele Grüße aus Köln Ostheim,

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4307/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.01.2023
Erstellt
19.12.2022 16:08