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4014/2017

Städtebauliches Planungskonzept Otto-Langen-Quartier (ehemals Möhring-Quartier) in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Ausschuss 18.01.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2018, TOP 9.2

Anlage 1

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Anlage 3

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2

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Anlage 0

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Anlage 1

387 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDE
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Otto-Langen-Quartier (ehem. 0|KULQJ4XDUWLHU)
LQ.|OQ0OKHLP
0 10050 200 300 Meter

Anlage 3

218 Zeichen

6WlGWHEDXOLFKHV3ODQXQJVNRQ]HSW
Otto-Langen-Quartier
'LH2EHUEUJHUPHLVWHULQ
Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen und Bauen 
StadtplanungsamtAnlage 3
Lageplan ohne Maßstab
Stand 09.11.2017
trint + kreuder d.n.a , Köln

Beschlussvorlage Ausschuss

15594 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
Stei 613 Az 
Vorlagen-Nummer 
 4014/2017 
Freigabedatum 
 18.01.2018 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Otto-Langen-Quartier (ehemals Möhring-Quartier) in Köln-
Mülheim 
Hier: Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zum Planungskonzept, Beschluss über die 
Vorgaben zur Ausarbeitung der weiteren Planung. 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß 
Anlage 3 die Planung weiter auszuarbeiten. 
2. beauftragt die Verwaltung den Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) und den aktuellen Planungsstand mit 
gesonderter Vorlage vorzulegen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
In seiner Sitzung am 15.09.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung eines Bebauungs-
planverfahrens – Arbeitstitel: Möhring-Quartier in Köln-Mülheim – gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) mit dem Ziel beschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier 
mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistung und Gewerbe zu schaffen. Auf Grundlage des 
Planungskonzepts (Anlage 2) wurde auch die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossen. 
 
Die Verwaltung wurde durch ergänzten Beschluss gebeten, im weiteren Bebauungsplanverfahren, 
auch unter Beteiligung der Eigentümer, insbesondere zu überprüfen, welche Bestandsgebäude über 
die bereits als zu erhalten dargestellten Gebäude hinaus, genutzt und damit erhalten werden können. 
In einer Vertiefung sollte untersucht werden, ob die angedachte räumliche Verteilung der Gebäude 
sinnvoll mit dem Bestand vereinbar ist und inwieweit mehr originaler Baubestand erhalten bleiben 
kann. Zudem sollte die weitere Planung untersuchen, ob die Dimension der Gießereihallen ablesbar 
erhalten bleiben kann. Es wäre wünschenswert, vorhandene Dachkonstruktionen zu erhalten, um so 
die Vorstellung der räumlichen Dimension der Hallen dauerhaft zu vermitteln. Die Grundgedanken 
des Werkstattverfahrens sollten dabei weiterhin Grundlage der weiteren Planungen bleiben. 
 
Das städtebauliche Planungskonzept wurde am 27.10.2016 im "The New Yorker /Dock One“ in der 
Hafenstraße 1 in Köln-Mülheim öffentlich vorgestellt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis ein-
schließlich 11.11.2016 abgegeben werden. Darüber hinaus konnten Stellungnahmen online abgege-
ben werden. Die Beiträge befassten sich insbesondere mit der Art der geplanten Nutzungen, städte-
baulichen Hochpunkten, Themen der Mobilität und den Verkehrsbelastungen im Mülheimer Süden 
sowie der bedeutenden Historie des Geländes. Es wurde hierzu die Einbindung weiterer historischer 
Gebäudeteile wie Produktionshallen und Verwaltungsgebäude, aber auch von Fundamentresten, in 
die Planung gefordert. Die Namensgebung „Möhring-Quartier“ wurde hinterfragt und für eine Umbe-
nennung des Quartiers nach Nicolaus August Otto, dem Erfinder des Viertakt-Prinzips an diesem Ort, 
plädiert. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurden Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange (TÖB) um Stellungnahme zu dem frühen Stand des Planungskonzeptes 
gebeten. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden überwiegend keine Bedenken angemeldet 
oder Hinweise zu Leitungen, Immissionen, Umweltrelevanten Themen wie Altlasten, der Erschließung 
des Plangebietes und der notwendigen Berücksichtigung des Schutzhafens und des Werftbetriebes 
gegeben. 
 
Aufgrund der vielseitigen Anregungen aus der Öffentlichkeit bezüglich des Arbeitstitels für das Bebau-
ungsplanverfahren, „Möhring-Quartier“, wurde in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und 
unter Einbeziehung fachkundiger Öffentlichkeit ein neuer Arbeitstitel bestimmt. Das Bauleitplanverfah-
ren wird fortan unter dem Titel "Otto-Langen-Quartier“ in Erinnerung an Nicolaus August Otto, der hier 
1876 das Viertakt-Prinzip erfunden hat sowie an Carl Eugen Langen ,der ebenfalls maßgeblich an der 
Entwicklung des Ottomotors beteiligt war, fortgeführt. 
 
Mit Schreiben vom 17.02.2017 richteten sich der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Land-
schaftsschutz e.V. und der Rheinische Industriekultur e.V. mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 Ge-
meindeordnung (GO) an den Rat der Stadt Köln und die Bezirksvertretung. Die Petenten wiesen auf 
die industriegeschichtliche Bedeutung der historischen Gebäude im Mülheimer Süden hin und regten 
eine stärkere Berücksichtigung und den Erhalt dieser Gebäude insbesondere im Bereich des ehema-
ligen Gießereigeländes der Deutz AG an. Im Einzelnen wurde eine substanzorientiertere Planung 
seitens der städtischen Ämter unter Federführung einer Projektleitung innerhalb der Stadtverwaltung 
gefordert. Es wurde weiterhin angeregt, dass dem Stadtkonservator die Ausarbeitung einer Denkmal-
bereichssatzung vorgegeben wird, bei der auch Strukturelemente auf den Werksgeländen und im

3 
öffentlichen Raum in die Erhaltungsbemühungen einbezogen werden. 
 
Die Eingabe wurde in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) und im Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden behandelt. Dieser hat in seiner Sitzung am 19.09.2017 dazu unter Anderem einstimmig 
beschlossen, dass mehr Bestandsgebäude außerhalb des Denkmalschutzes erhalten werden sollen. 
Darüber hinaus wurde der Stadtkonservator um Stellungnahme gebeten. 
 
Nachdem die Bezirksvertretung Mülheim die Vorlage zur Bürgereingabe in ihrer Sitzung am 
10.07.2017 zunächst vertagt hatte, hat sie in der Sitzung am 04.12.2017 einstimmig beschlossen, 
den Anregungen der Petenten nicht zu entsprechen. Es wird die Fortführung des Bauleitplanver-
fahrens unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und unter Einbeziehung 
der Ergebnisse des am 15.09.2016 durch den Stadtentwicklungsausschuss für das Areal des 
Bebauungsplanes – Arbeitstitel: Möhring-Quartier in Köln-Mülheim – formulierten Prüfauftrags 
über einen möglichen Erhalt weiterer Bestandsgebäude über die denkmalgeschützten Gebäude 
hinaus empfohlen. 
Mit Schreiben vom 17.02.2017 richten sich der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Land-
schaftsschutz e.V. und der Rheinische Industriekultur e.V. auch mit einer Petition an die Präsidentin 
des Landtags NRW. Die Petenten weisen darin auf die industriegeschichtliche Bedeutung der histori-
schen Gebäude im Mülheimer Süden hin und sprechen sich für den Erhalt und eine sinnvolle Nutzung 
der Gebäude im Bereich des ehemaligen Gießereigeländes der Deutz AG auf dem Gelände des heu-
tigen Eigentümers NRW.URBAN aus. Es wird ein politischer Beschluss angestrebt, mit dem 
NRW.URBAN zu einer substanzorientierten Planung auf dem Gelände der Gasmotorenfabrik Deutz 
verpflichtet wird. 
Seitens der Verwaltung wurde eine umfassende Stellungnahme abgegeben und die Verfahrensabläu-
fe mit Beginn des Werkstattverfahrens und des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplanverfahren 
mit dem Arbeitstitel "Möhring-Quartier in Köln-Mülheim" sowie die Einbeziehung der zuständigen 
Fachämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erläutert. Dazu wurden erneut auch 
der aktuelle Stand der unter Schutz gestellten Gebäude sowie mögliche zukünftige Unterschutzstel-
lungen im betreffenden Bereich abgefragt. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat als 
untere Denkmalschatzbehörde eine entsprechende fachliche Stellungnahme abgegeben. 
 
Der Petitionsausschuss hat sich über den der Petition zugrunde liegenden Sachverhalt und die 
Rechtslage unterrichtet und unter Anderem festgestellt, dass die Erhaltung der drei Denkmäler, die 
als Baudenkmäler gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW in die Denkmalliste der Stadt 
eingetragen sind, im Planungskonzept beachtet werden und darüber hinaus einzelne Gebäude und 
Gebäudeteile gemäß des Prüfauftrags des Stadtentwicklungsausschusses noch auf eine mögliche 
Erhaltung und Nutzungsmischung untersucht und bewertet werden. 
 
Es wird weiter festgestellt, dass sich das Bauleitplanverfahren noch in einem sehr frühen Verfahrens-
stadium befindet und die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen noch nicht stattgefunden hat. 
Im Rahmen dieser erneuten öffentlichen Auslegung besteht für die Öffentlichkeit - auch für die Peten-
ten - nochmals die Möglichkeit, ihre Bedenken zu den Planungsabsichten zu äußern. Ob den Anre-
gungen der Petenten entsprochen werden kann, kann erst nach Abwägung aller erheblichen privaten 
und öffentlichen Belange zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses entschieden werden. Darüber hin-
aus wurde klargestellt, dass vor dem Hintergrund der Planungshoheit eine Einflussnahme auf den 
Treuhänder im Sinne der Petition nicht möglich ist.  
 
Im Ergebnis werden der bisherige Ablauf des Bauleitplanverfahrens sowie das Handeln der Stadtent-
wicklungsgesellschaft nicht beanstandet und somit keine Anhaltspunkte gesehen, das Verfahren zu 
beanstanden und im Sinne der Petenten tätig zu werden. 
 
Dennoch hat die Verwaltung das Ziel verfolgt, bereits zum Vorgabenbeschluss einen Kompromiss-
vorschlag zu erarbeiten und gemäß des politischen Auftrags an die Verwaltung, im Rahmen der wei-
teren Bearbeitung zu prüfen, ob weitere historische Gebäudeteile in das städtebauliche Konzept ein-
gebunden und damit erhalten werden können. Aufgrund der Anregungen aus der Bürgerschaft zum 
Erhalt weiterer historischer Bausubstanz, wurde das Planungskonzept überarbeitet. In intensiven Ab-

4 
stimmungen wurden insbesondere mit den betroffenen Grundstückseigentümern, Vertretern der Pe-
tenten, Akteuren und Nutzern im Quartier sowie dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege auf 
der Grundlage historischer Werkspläne wesentliche und für den ehemaligen Produktionsprozess des 
Motorenwerks bedeutsame Gebäude und Hallenstrukturen identifiziert und unter Berücksichtigung 
der vielfältigen planerischen Restriktionen und Vorgaben in das Konzept integriert. 
 
Auf dieser Grundlage wurde der städtebauliche Entwurf dahingehend überarbeitet, dass zunächst die 
Giebelseite des denkmalgeschützten ehemaligen Verwaltungsgebäudes an der Deutz-Mülheimer 
Straße freigestellt wird und nicht durch einen neuen Gebäuderiegel entlang des Auenwegs verdeckt 
wird. Vielmehr ist es an dieser Stelle das Ziel, die historische Fassade der unmittelbar anschließen-
den Werkshallen als Zugang zum Quartier zu erhalten. Teile der in südlicher Richtung anschließen-
den Hallenstrukturen sollen auch zukünftig im Quartier in ihrer Dimension erlebbar sein. Dazu ist der 
gegebenenfalls auch teilweise Erhalt der Trägerstruktur bis hin zu einem Neubau mit moderner Inter-
pretation der Konstruktionen zur Erzeugung der räumlichen Wirkung denkbar. Weiteres Ziel bei der 
Überarbeitung ist der Erhalt einer zusammenhängenden Hallenstruktur, die sich vom Auenweg im 
Norden bis zur denkmalgeschützten Möhringhalle durch das Quartier zieht.  
 
Die Möhringhalle selbst wird im nun vorliegenden Konzept nicht wie bisher freigestellt, sondern ge-
mäß ihrer historischen Einbindung Teil einer Reihung mehrerer Hallen, die sich mit ihren Giebelfas-
saden in Richtung Rheinufer orientieren und zusammen eine historische Kulisse für die vorgelagerten 
Frei- und Aufenthaltsräume bieten und somit dem ursprünglichen Planungskonzept entsprechen. Be-
dingt durch die Schutzansprüche der Gefahrgutliegestellen im Mülheimer Hafen sind in diesem Be-
reich insbesondere Gewerbe-, Dienstleistungs- und Gastronomienutzungen vorgesehen. Südlich der 
Möhringhalle sieht das neue Konzept darüber hinaus den Erhalt und die Umnutzung weiterer ehema-
liger Verwaltungs- und Produktionsgebäude vor, die zusammen mit Teilen der Hallenstrukturen be-
reits im Werkstattverfahren „Mülheimer Hafen inklusive Hafen“ im Jahr 2013 als ortsbildprägende 
Bauten identifiziert wurden. 
 
Entsprechend der Neuordnung des Plangebietes durch den gewünschten Erhalt weiterer historischer 
Bausubstanz, sind teilweise auch die Baufelder für eine mögliche Neubebauung und Ergänzung des 
Bestands mit Wohnbebauung zu Gunsten einer urbanen Mischnutzung überarbeitet worden. So hat 
sich die Lage des Hochpunktes mit bis zu 12 Geschossen, ursprünglich unmittelbar am Grünzug 
Charlier gelegen, verändert. Er ist nun zentral im Quartier im Spannungsfeld mit den Bestandsgebäu-
den und Hallen verortet, die den Baublock städtebaulich einfassen. 
 
Der gefundene Kompromiss der Abstimmungen und Verhandlungen, dem zuvor allen Beteiligten zu-
gestimmt haben, wurde durch das Architekturbüro trint+kreuder d.n.a. Köln in einem neuen städte-
baulichen Konzept (siehe Anlage 3) zusammenfassend dargestellt. In der Sitzung des Ausschusses 
für Anregungen und Beschwerden am 12.12.2017 wurde das neue Konzept durch das Stadtpla-
nungsamt und Vertreter der Petenten als das Ergebnis eines konstruktiven und kooperativen Ab-
stimmungsprozesses aller Beteiligten ausführlich vorgestellt. 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat den zwischen den Betroffenen ausgehandelten 
Kompromiss in seiner Sitzung am 12.12.2017 einstimmig begrüßt. 
 
Mit dem nun vorliegenden städtebaulichen Entwurf liegt ein Konzept vor, bei dem die zur Entwicklung 
eines urbanen und gemischt genutzten Quartiers notwendige Bebauung und Verdichtung, insbeson-
dere mit der in Köln dringend benötigten Wohnbebauung, möglich ist. Gleichzeitig wird der Forderung 
nach zusätzlichem Erhalt historischer Bausubstanz über den denkmalgeschützten Bestand hinaus 
Rechnung getragen und die Möglichkeit eröffnet, die Dimensionen der ehemaligen Produktionshallen 
auch zukünftig erlebbar zu machen. Im weiteren Verfahren ist eine Prüfung und Konkretisierung der 
Planung insbesondere hinsichtlich der Erschließung der einzelnen Baufelder notwendig. Daraus kön-
nen sich gegebenenfalls weitere notwendige Anpassungen des Konzepts ergeben. Die intensivere 
Prüfung und Auseinandersetzung mit der Bausubstanz kann unter Anderem aus wirtschaftlichen 
Gründen zur Aufgabe einzelner Gebäude führen. 
 
Vor dem Hintergrund des seitens des Grundstückseigentümers NRW urban angekündigten kurzfristi-
gen Verkaufs der Flächen soll zunächst ein Teilvorgabenbeschluss über das neue Planungskonzept

5 
als Grundlage für die weitere Konkretisierung des städtebaulichen Entwurfs und den daraus zu entwi-
ckelnden Bebauungsplanentwurf gefasst werden. Das überarbeitete Konzept dient damit frühzeitig als 
Planungsvorgabe für die aktuellen aber auch für mögliche neue Eigentümer und soll eine Infragestel-
lung der bisher in umfangreichen Abstimmungen gefundenen Ziele und Anforderungen an das Plan-
gebiet, auch in Verbindung mit den Entwicklungen im Mülheimer Süden insgesamt, verhindern. 
 
In der Folge wird nach abschließender und umfassender Prüfung und Bewertung der eingebrachten 
Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Ab-
satz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
BauGB ein weiterer Teilvorgabenbeschluss über die Abwägung und die daraus resultierenden Pla-
nungsvorgaben für das Bauleitplanverfahren zur Beratung und Beschlussfassung von der Verwaltung 
vorgelegt werden. 
 
 
 
Anlagen 
 
1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 
2 Städtebauliches Planungskonzept zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
3 Planungskonzept Otto-Langen-Quartier

Anlage 2

192 Zeichen

6WlGWHEDXOLFKHV3ODQXQJVNRQ]HSW zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
0|KULQJ4XDUWLHU
'LH2EHUEUJHUPHLVWHULQ
Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen und Bauen 
StadtplanungsamtAnlage 2

Anlage 0

3857 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
Beschluss über das städtebauliche Planungskonzept 
Arbeitstitel: „Otto-Langen-Quartier“ (ehemals Möhring-Quartier) in Köln-Mülheim 
Vorlage 4014/2018 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Herbeiführung des Beschlusses  
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2018 
 
 
 
Die Verwaltung wurde seitens des Haupteigentümers im Plangebiet „Otto-Langen-Quartier“, 
NRW.URBAN GmbH & Co. KG, darüber informiert, dass die in ihrem Eigentum befindlichen Flä-
chen im Otto-Langen-Quartier kurzfristig veräußert werden sollen. Nach Angaben von 
NRW.URBAN werden alle Flächen und Projekte im Flächenfond geprüft, mit dem Ziel, möglichst 
viele Grundstücke unverzüglich sinnvollen Nutzungen zuzuführen und sie wirtschaftlich zu verwer-
ten. Voraussichtlich werden die Flächen im Otto-Langen-Quartier nach Auskunft von NRW.URBAN 
bereits im Januar 2018 am Markt angeboten. 
 
Die Verwaltung wurde mit Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gebeten, im weiteren 
Verfahren unter Beteiligung der Eigentümer zu überprüfen, welche Bestandsgebäude über die be-
reits als zu erhalten dargestellten Gebäude hinaus, genutzt und erhalten werden können. Im Rah-
men der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO an den Rat der Stadt Köln sowie eine Petition an die Präsidentin 
des Landtags NRW wurde auf die bedeutende Historie des Geländes und die industriegeschichtli-
che Bedeutung der Gebäude im Mülheimer Süden hingewiesen, eine stärkere Berücksichtigung 
und eine sinnvolle Nutzung der Gebäude auf dem Gelände des heutigen Eigentümers 
NRW.URBAN gefordert. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat dazu die Beschlus-
sempfehlung gefasst, dass mehr Bestandsgebäude außerhalb des Denkmalschutzes erhalten 
werden sollen. Der Petitionsausschuss hat unter Anderem festgestellt, dass der bisherige Ablauf 
des Bauleitplanverfahrens nicht beanstandet und somit keine Anhaltspunkte gesehen werden, das 
Verfahren zu beanstanden und im Sinne der Petenten tätig zu werden. 
 
Die Verwaltung hat das Ziel verfolgt, bereits zum Vorgabenbeschluss einen Kompromiss zur Be-
rücksichtigung weiterer Bestandsgebäude zu erarbeiten. In intensiven Abstimmungen wurden mit 
den betroffenen Grundstückseigentümern, Vertretern der Petenten, Akteuren im Quartier sowie 
dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege bedeutsame Gebäude in das Konzept integriert. 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat den zwischen den Betroffenen ausgehan-
delten Kompromissvorschlag in seiner Sitzung am 12.12.2017 einstimmig begrüßt. 
 
Vor dem Hintergrund des seitens des Grundstückseigentümers NRW.URBAN angekündigten kurz-
fristigen Verkaufs der Flächen soll zunächst ein Teilvorgabenbeschluss über das neue Planungs-
konzept gefasst werden. Das Konzept dient frühzeitig als Planungsvorgabe auch für mögliche 
neue Eigentümer und soll eine Infragestellung der abgestimmten Ziele und Anforderungen an das 
Plangebiet selbst und die Entwicklungen im Mülheimer Süden insgesamt verhindern. In der Folge 
wird nach abschließender und umfassender Prüfung und Bewertung der eingebrachten Anregun-
gen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
BauGB ein weiterer Teilvorgabenbeschluss über die Abwägung und die daraus resultierenden 
Planungsvorgaben für das Bauleitplanverfahren zur Abstimmung gegeben. 
 
Ein Teilvorgabenbeschluss über das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept zur Sitzung 
des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2018 ist dringend erforderlich, um die Planungsvor-
gaben für das weitere Bauleitplanverfahren insbesondere auch gegenüber möglichen neuen 
Grundstückseigentümern und Investoren formulieren zu können.

Beratungsverlauf (2)

22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4014/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.01.2018
Erstellt
20.12.2017 13:43