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2011/0240

Außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 120.000,00 Euro bei Kostenstelle 066-100-1000 'Gemeindestraßen', Inv.-Nr. 11066-6370 'Neubau Feldwegbrücke (Ar 29) über die Silz'

Magistratsvorlage 24.05.2011

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2011/0240

3831 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.06.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0240 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Außerplanmäßige Auszah lung gemäß § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH 
in Höhe von 120.000,00 Euro bei Kostenstelle 066-100-1000 "Gemeindestraßen", Inv.-
Nr. 11066-6370 "Neubau Feldwegbrücke (Ar 29) über die Silz" 
 
Vorlage vom: 24.05.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Erneuerung der Brücke über die Silz (Ar 29) in Arheilgen mit Gesamtkosten in Höhe von 
120.000,00 Euro wird zugestimmt. 
2. Bei der Kostenstelle 066-100-1000, Inv.-Nr. 11066-6370, werden außerplanmäßig Mittel in Höhe 
von 120.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit dieser 
außerplanmäßigen Auszahlung, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die 
unvorhergesehen ist, an. 
3. Die Mehrauszahlungen werden durch Einsparungen bei der Kostenstelle 066-100-1000, Inv.-Nr. 
08066-699 „Straßenbausanierungsprogramm“ gedeckt. 
4. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziffer 3.4.7 DAH in Verbindung mit 
§ 114 g HGO einzuholen. 
5. Nach Beschlussfassung ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gem. 
Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten vom 12.04.2011 (Ziff. 9) einzuholen.

2 
... 
6. Nach erfolgter Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
die notwendigen Planungsarbeiten durchführen und die wasserrechtliche Genehmigung 
beantragen. 
 
 
 
Anlagen: Ausschnitt Ingenieur bauwerke Arheilgen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.05.2011  
 
Die zwischen Leibschesmühle und Kalkofenweg in Darmstadt-Arheilgen vorhandene 
Feldwegbrücke (AR 29) wurde vor ca. 50 Jahren für das untergeordnete Wirtschaftswegnetz auf der 
Grundlage damaliger Lastannahme konstruiert. 
 
Eine im April durchgeführte statische Nachrechnung durch das vom Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt beauftragte Ingenieurbüro (CSZ, Eberstadt) ergab die Notwendigkeit, die 
Gewichtsangaben der bereits vorhandenen gewichtsbeschränkenden Beschilderung nochmals zu 
reduzieren. Für die Brücke Ar 29 (siehe Lageplan) ist ein Verbot für Fahrzeuge über 3t tatsächliches 
Gewicht erforderlich. 
 
Aufgrund der statischen Nachrechnung sowie der vorliegenden Schadensbilder ist dringend 
Handlungsbedarf gegeben. Eine der Tragfähigkeit entsprechende gewichtsbeschränkende 
Beschilderung wird in Kürze angeordnet. 
 
Angesichts des dort in Arheilgen vorhandenen regen landwirtschaftlichen Verkehrs ist eine 
dauerhafte Einschränkung nicht vertretbar. 
 
Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und der vorliegenden Gegebenheiten ist ein Neubau 
die einzige und wirtschaftlichste Lösungsmöglichkeit. 
 
Der Kostenaufwand für einen Neubau beträgt nach einer vorläufigen Kostenschätzung 
ca. 120.000,00 Euro. Hierin sind sämtliche Bauarbeiten als auch Planungsleistungen 
(Ingenieurleistungen) beinhaltet. 
 
Die Deckung der Maßnahme in Höhe von 120.000,00 Euro kann aus Einsparungen finanziert 
werden, die bei der Kostenstelle 066-100-1000 „Straßensanierungsprogramm“, Inv.-Nr. 08066-6999 
erzielt werden können. 
 
Darmstadt, 24.05.2011  
VI-66/3/I/nz-geß, Nst.: 2706 
 
Der Dezernent II     Der Dezernent VI 
i. V. 
 
 
Walter Hoffmann     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister     Stadtrat

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9 Zeichen

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Beratungsverlauf (3)

TOP 4
TOP 4
TOP 314 beschließend

Orte (1)

  • Kalkofenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0240
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.05.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00