2011/0240
Außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 120.000,00 Euro bei Kostenstelle 066-100-1000 'Gemeindestraßen', Inv.-Nr. 11066-6370 'Neubau Feldwegbrücke (Ar 29) über die Silz'
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2011/0240
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 07.06.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0240 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Außerplanmäßige Auszah lung gemäß § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 120.000,00 Euro bei Kostenstelle 066-100-1000 "Gemeindestraßen", Inv.- Nr. 11066-6370 "Neubau Feldwegbrücke (Ar 29) über die Silz" Vorlage vom: 24.05.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Erneuerung der Brücke über die Silz (Ar 29) in Arheilgen mit Gesamtkosten in Höhe von 120.000,00 Euro wird zugestimmt. 2. Bei der Kostenstelle 066-100-1000, Inv.-Nr. 11066-6370, werden außerplanmäßig Mittel in Höhe von 120.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit dieser außerplanmäßigen Auszahlung, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, an. 3. Die Mehrauszahlungen werden durch Einsparungen bei der Kostenstelle 066-100-1000, Inv.-Nr. 08066-699 „Straßenbausanierungsprogramm“ gedeckt. 4. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziffer 3.4.7 DAH in Verbindung mit § 114 g HGO einzuholen. 5. Nach Beschlussfassung ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gem. Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten vom 12.04.2011 (Ziff. 9) einzuholen. 2 ... 6. Nach erfolgter Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt die notwendigen Planungsarbeiten durchführen und die wasserrechtliche Genehmigung beantragen. Anlagen: Ausschnitt Ingenieur bauwerke Arheilgen Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.05.2011 Die zwischen Leibschesmühle und Kalkofenweg in Darmstadt-Arheilgen vorhandene Feldwegbrücke (AR 29) wurde vor ca. 50 Jahren für das untergeordnete Wirtschaftswegnetz auf der Grundlage damaliger Lastannahme konstruiert. Eine im April durchgeführte statische Nachrechnung durch das vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt beauftragte Ingenieurbüro (CSZ, Eberstadt) ergab die Notwendigkeit, die Gewichtsangaben der bereits vorhandenen gewichtsbeschränkenden Beschilderung nochmals zu reduzieren. Für die Brücke Ar 29 (siehe Lageplan) ist ein Verbot für Fahrzeuge über 3t tatsächliches Gewicht erforderlich. Aufgrund der statischen Nachrechnung sowie der vorliegenden Schadensbilder ist dringend Handlungsbedarf gegeben. Eine der Tragfähigkeit entsprechende gewichtsbeschränkende Beschilderung wird in Kürze angeordnet. Angesichts des dort in Arheilgen vorhandenen regen landwirtschaftlichen Verkehrs ist eine dauerhafte Einschränkung nicht vertretbar. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und der vorliegenden Gegebenheiten ist ein Neubau die einzige und wirtschaftlichste Lösungsmöglichkeit. Der Kostenaufwand für einen Neubau beträgt nach einer vorläufigen Kostenschätzung ca. 120.000,00 Euro. Hierin sind sämtliche Bauarbeiten als auch Planungsleistungen (Ingenieurleistungen) beinhaltet. Die Deckung der Maßnahme in Höhe von 120.000,00 Euro kann aus Einsparungen finanziert werden, die bei der Kostenstelle 066-100-1000 „Straßensanierungsprogramm“, Inv.-Nr. 08066-6999 erzielt werden können. Darmstadt, 24.05.2011 VI-66/3/I/nz-geß, Nst.: 2706 Der Dezernent II Der Dezernent VI i. V. Walter Hoffmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat
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Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Kalkofenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0240
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.05.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00