AN/1517/2024
Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Abbruch Rochusstraße 79 - Mitteilung aus der Sitzung am 04.11.2024 . TOP 12.10
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Antrag nach § 3 (SPD BV4)
2481 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1517/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Abbruch Rochusstraße 79 - Mitteilung 3322/2024 aus der Sitzung am 04.11.2024, TOP 12.10 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt die Mitteilung 3322/2024 der Verwaltung zur Kenntnis, sie habe einem Abbruch eines der ältesten Häuser in Bickendorf, nämlich des ehemaligen Pfarrhauses bereits zugestimmt. Da in Zusammenhang mit einer Neubebauung mit der Stadtplanung intensive Erörterung- und Beratungsgespräche stattgefunden haben sollen, darüber aber keine Inhalte mittgeteilt werden, beschließt die Bezirksvertretung vorsorglich wie folgt: Beschluss: 1. Ein Neubau muss sich an den Vorgaben der Erhaltungssatzung Nr. 14 der Stadt Köln vom 10.06.1991 Nr. 27 orientieren. 2. Die Ausrichtung des Giebels soll bei einem Neubau zur Straße hin orientieren. 3. Wie beim sogenannten „Herzhäuschen“ soll der Neubau bis an die alte Fluchtlinie gebaut werden können. 4. Ebenfalls wie beim Herzhäuschen, soll die straßenseitige Fassade mit passenden Ziegelsteinen, in der um 1900 üblichen handwerklichen Ausführung gefertigt werden. 5. Die Experten des Bickendorfer Kulturpfades sind beratend hinzuzuziehen. 6. Die geplante Neubebauung ist der BV-Ehrenfeld vorzustellen. SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Begründung Das Haus mit der Nummer 79 ist eines der ältesten bestehenden Häuser in der Rochusstraße, Baujahr um 1840. Es war das erste Pfarrhaus in der Rochusgemeinde. Mit den gegenüberliegenden Gebäuden (Rochusstr. 44 bis 48) weist dieses Haus auf die ursprüngliche, historische Straßenbreite der Rochusstraße hin. Gemäß Erhaltungssatzung sind Giebelhäuser, insbesondere die Giebelständigkeit zur Straße, besonders schützenswert. Das Haus Nr. 79 ist „traufständig“, das heißt; die Dachfläche zeigt zur Straße hin. Diese Besonderheiten sollen auch bei einem unvermeidbaren Abriss und Neubau zumindest als Reminiszenz sprich „Anklang an etwas Früheres“ zur Anwendung kommen. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1517/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
- Datum
- 05.11.2024
- Erstellt
- 05.11.2024 11:41