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AN/1517/2024

Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Abbruch Rochusstraße 79 - Mitteilung aus der Sitzung am 04.11.2024 . TOP 12.10

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) 05.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 02.12.2024, TOP 8.5

Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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Antrag nach § 3 (SPD BV4)

2481 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1517/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 
 
Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Abbruch Rochusstraße 79 - Mitteilung 3322/2024 aus der 
Sitzung am 04.11.2024, TOP 12.10 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt die Mitteilung 3322/2024 der Verwaltung zur Kenntnis, sie 
habe einem Abbruch eines der ältesten Häuser in Bickendorf, nämlich des ehemaligen Pfarrhauses 
bereits zugestimmt.   
Da in Zusammenhang mit einer Neubebauung mit der Stadtplanung intensive Erörterung- und 
Beratungsgespräche stattgefunden haben sollen, darüber aber keine Inhalte mittgeteilt werden, 
beschließt die Bezirksvertretung vorsorglich wie folgt: 
 
Beschluss: 
1. Ein Neubau muss sich an den Vorgaben der Erhaltungssatzung Nr. 14 der Stadt Köln vom 
10.06.1991 Nr. 27 orientieren. 
2. Die Ausrichtung des Giebels soll bei einem Neubau zur Straße hin orientieren. 
3. Wie beim sogenannten „Herzhäuschen“ soll der Neubau bis an die alte Fluchtlinie gebaut 
werden können. 
4. Ebenfalls wie beim Herzhäuschen, soll die straßenseitige Fassade mit passenden 
Ziegelsteinen, in der um 1900 üblichen handwerklichen Ausführung gefertigt werden. 
5. Die Experten des Bickendorfer Kulturpfades sind beratend hinzuzuziehen. 
6. Die geplante Neubebauung ist der BV-Ehrenfeld vorzustellen.

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
Begründung  
Das Haus mit der Nummer 79 ist eines der ältesten bestehenden Häuser in der Rochusstraße, Baujahr 
um 1840. Es war das erste Pfarrhaus in der Rochusgemeinde. 
Mit den gegenüberliegenden Gebäuden (Rochusstr. 44 bis 48) weist dieses Haus auf die 
ursprüngliche, historische Straßenbreite der Rochusstraße hin. Gemäß Erhaltungssatzung sind 
Giebelhäuser, insbesondere die Giebelständigkeit zur Straße, besonders schützenswert. Das Haus Nr. 
79 ist „traufständig“, das heißt; die Dachfläche zeigt zur Straße hin. Diese Besonderheiten sollen auch 
bei einem unvermeidbaren Abriss und Neubau zumindest als Reminiszenz sprich „Anklang an etwas 
Früheres“ zur Anwendung kommen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Petra Bossinger   Udo Hanselmann 
Fraktionsvorsitzende   Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1517/2024
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
Datum
05.11.2024
Erstellt
05.11.2024 11:41