Mandari Insight

2048/2025

Mitgliederversammlungen des Städtetages NRW: Entsendung der Delegierten mit Stimmrecht

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.01.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026, TOP 13.2

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage_Schreiben des Städtetages NRW vom 5.12.2025

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3906 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2048/2025 
Freigabedatum 
 08.01.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mitgliederversammlungen des Städtetages NRW: Entsendung der Delegierten mit 
Stimmrecht  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet die folgenden acht Delegierten mit Stimmrecht zu Mitglie-
derversammlungen des Städtetages NRW in der laufenden Ratsperiode: 
 
1. ____________ 
2. ____________ 
3. ____________ 
4. ____________ 
5. ____________ 
6. ____________ 
7. ____________ 
8. ____________ 
 
II. Der Rat verzichtet darauf, weitere Teilnehmende als Gäste ohne Stimmrecht zur Mitglie-
derversammlung des Städtetages NRW zu entsenden. 
 
Alternative zu II: 
 
Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende Personen als Gäste ohne Stimmrecht zur Teil-
nahme an den Mitgliederversammlungen des Städtetages NRW in der laufenden Ratsperi-
ode: 
 
1. ____________ 
2. ____________ 
3. ____________ 
….. 
 
III: Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssit-
zung nach der Neuwahl, in der die Delegierten zu Mitgliederversammlungen des Städteta-
ges NRW benannt werden. Sie endet bei Ratsmitgliedern in jedem Fall mit dem Ausschei-
den aus dem Rat der Stadt Köln. 
Rat 05.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Rhythmus von zwei Jahren lädt der Städtetag NRW zu seiner Mitgliederversammlung ein. 
Die nächste Versammlung findet vom 9. bis 10. Juni 2026 in Oberhausen statt. Die nachfol-
genden Versammlungen in der laufenden Ratsperiode sind noch nicht terminiert. 
Die Stadt Köln kann unter Zugrundelegung der vom Landesamt für Datenverarbeitung und 
Statistik NRW festgelegten Einwohner*innenzahlen acht Delegierte mit Stimmrecht sowie 
Gäste ohne Stimmrecht zur Mitgliederversammlung entsenden. 
 
Zu I.: 
Der Städtetag NRW weist darauf hin, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Rats-
frauen und Ratsherren bestehen sollte. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Dele-
gierten zu den Mitgliederversammlungen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen 
im Rat der Stadt Köln berücksichtigt werden. 
 
Bei der Wahl der Delegierten findet das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer Anwen-
dung. 
 
Zusätzlich zu den Delegierten sind die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes und die Vorsit-
zenden der Fachausschüsse des Städtetages NRW sowie die Mitglieder des Präsidiums und 
des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages kraft Satzung in der Mitgliederversamm-
lung stimmberechtigt. Für die Stadt Köln sind dies:  
 
 Oberbürgermeister Torsten Burmester (Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städ-
tetages) 
 Ratsmitglied Isabel Gerken (Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages) 
 Beigeordneter Prof. Dr. Harald Rau (Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Städ-
tetages NRW) 
 Ratsmitglied Andreas Wolter (Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages) 
 
Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht auf eine*n andere*n Stimmberechtigte*n in der 
Mitgliederversammlung durch schriftliche Mitteilung an die*den Vorsitzende*n (z.Hd. der Ge-
schäftsstelle) übertragen. 
 
Zu II.: 
Es steht den Mitgliedsstädten frei, weitere Teilnehmer*innen ohne Stimmrecht als Gäste zu 
den Mitgliederversammlungen zu entsenden. Die Anzahl ist nicht begrenzt. 
 
Der Städtetag NRW weist darauf hin, dass Frauen bei der Entsendung von Gästen zu den 
Mitgliederversammlungen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen im Rat der 
Stadt Köln berücksichtigt werden sollten. 
 
Zur weiteren Information wird auf das Schreiben des Städtetages NRW vom 5. Dezember 
2025 (Anlage) verwiesen. 
 
Anlage: 
Schreiben des Städtetages NRW vom 5. Dezember 2025

Anlage_Schreiben des Städtetages NRW vom 5.12.2025

5899 Zeichen

Seite 1 / 3 
Städtetag NRW | Gereonstraße 18-32 | 50670 Köln 
 
 
Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen  
vom 9. bis 10. Juni 2026 in Oberhausen - Benennung der Delegierten
und Gäste 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-
Westfalen findet auf Einladung der Stadt Oberhausen statt  
 
vom 9. bis 10. Juni 2026  
in der Luise-Albertz-Halle, 
Düppelstraße 1, 46045 Oberhausen. 
 
Das Motto der Mitgliederversammlung lautet: 
„Handlungsfähige Städte jetzt! Für ein starkes NRW.“ 
 
Beginn ist am 9. Juni 2026 gegen 16:00 Uhr mit den Gruppenbesprechungen. 
Daran anschließend laden Exkursionen der Stadt Oberhausen sowie eine ge-
meinsame Abendveranstaltung dazu ein, in entspannter Atmosphäre mitei-
nander ins Gespräch zu kommen, neue Impulse zu gewinnen und bestehende 
Kontakte zu vertiefen oder neue zu knüpfen. Der zweite Tag der Mitglieder-
versammlung startet am 10. Juni 2026 um 9:00 Uhr und endet voraussichtlich 
gegen 16:00 Uhr. Einen vorläufigen Ablaufplan mit organisatorischen Hinwei-
sen und Hotelinformationen finden Sie im Anhang. Das detaillierte Programm 
lassen wir Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zukommen.  
 
Als Mitgliedsstadt des Städtetages Nordrhein-Westfalen können Sie zur Mit-
gliederversammlung stimmberechtigte Delegierte und Gäste benennen.  
 
 
Kontakt 
 
Ansprechpartnerin 
Andrea McSweeney 
info@staedtetag-mitgliederver-
sammlung.de 
 
Telefon 0221 3771-777 
 
www.staedtetag-nrw.de 
 
Aktenzeichen 
02.05.05 N/2026 
 
Benennung von Delegierten und Gästen 
 
  
Kopie: 
5. Dezember 2025
Stadt Köln
Zentrale Dienste
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
staedtetag@stadt-koeln.de

Seite 2 / 3 
Nach § 6 Abs. 2a der Satzung kann jede Mitgliedstadt zur Mitgliederversammlung mit Stimm-
recht entsenden:  
 
   bis 100.000 Einwohner 5 Delegierte 
über 100.000   bis 200.000 Einwohner 6 Delegierte 
über 200.000  bis 400.000 Einwohner 7 Delegierte 
über 400.000      Einwohner 8 Delegierte. 
 
Für Ihre Stadt ergibt sich danach unter Zugrundelegung der vom Landesamt für Datenverarbei-
tung und Statistik NRW veröffentlichten Einwohnerzahlen zum 31.12.2024 auf Basis des Zensus 
2022 eine maximale Delegiertenanzahl von  
 
 
Die Anzahl der (nicht stimmberechtigten) Gäste ist nicht festgelegt.  
 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindever-
treterinnen und Gemeindevertretern (Stadtverordneten, Ratsfrauen/Ratsherren, Gemeinderä-
tinnen/Gemeinderäten) bestehen sollte. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegier-
ten zur Mitgliederversammlung mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in Ihrer 
Stadt- bzw. Gemeindevertretung berücksichtigt werden.  
 
Besonders möchten wir Sie darauf hinweisen, dass neben den von Ihnen zu benennenden 
Delegierten die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der 
Fachausschüsse des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie die Mitglieder des Präsidiums und 
des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen kraft Satzung zur 
Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind. Sie bleiben bei der Anzahl der von Ihnen zu 
benennenden Delegierten außen vor.  
Bitte beachten Sie, dass die regulären Mitgliederversammlungen im zweijährigen Turnus statt-
finden. Wir empfehlen daher, bereits zu Beginn der Wahlperiode Delegierte sowie Stellvertre-
tungen für die gesamte Zeit zu benennen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihre Stadt auch 
bei außerordentlichen Versammlungen vertreten ist und keine besondere Beschlussfassung 
oder Einberufung erforderlich wird.  
 
Empfehlung zur dauerhaften Benennung von Delegierten und Stellvertretungen 
 
 
 
 
 
   Delegierte
8
Demnach sind aus Ihrer Stadt folgende Delegierte bereits kraft Amtes stimmberechtigt:
Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester
Frau Ratsmitglied Isabel Gerken
Herr Beigeordneter Harald Rau
Herr Bürgermeister Andreas Wolter

Seite 3 / 3 
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Anmeldeverfahren ausschließlich online erfolgt.  
Im Januar 2026 erhalten die zuständigen Ansprechpartner per E-Mail weiterführende Informati-
onen zum Anmeldeverfahren, organisatorische Hinweise (z. B. zur Anreise und zu den Hotels) 
sowie die Zugangsdaten zur Benennung. 
 
Wir bitten um Benennung von Delegierten aus Ihrer Stadt samt E-Mail-Adresse bis zum 
27. März 2026 und bitten darum, die Delegierten über Ihre Benennung unmittelbar zu benach-
richtigen.  
 
Beachten Sie bitte, dass das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor 
der Mitgliederversammlung der Geschäftsstelle bekannt gegeben wurden, verfällt, ohne dass 
dadurch die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung berührt wird.  
 
Im Falle der kurzfristigen Verhinderung der Delegierten können diese ihre Stimme auf eine an-
dere Stimmberechtigte bzw. einen anderen Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung 
durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden (z.Hd. der Geschäftsstelle) übertragen.  
 
 
Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Andrea McSweeney unter der Telefon-
nummer 0221 3771-777 oder per E-Mail an info@staedtetag-mitgliederversammlung.de gerne 
zur Verfügung.  
 
Wir freuen uns auf eine gemeinsame Mitgliederversammlung 2026 in Oberhausen.   
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Birgitt Geßner 
 
Anlage 
.  
Anmeldeverfahren
Stimmrechte und Stimmübertragungen 
Aus organisatorischen Gründen benötigen wir einen Ansprechpartner, der die Benennung von 
Delegierten für die Mitgliederversammlung 2026 für Ihre Stadt koordiniert.  
Benennung eines Ansprechpartners 
 
Wir haben als Ansprechpartner 
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer oder 
E-Mail-Adresse) bis zum 12. Januar 2026 per E-Mail an
info@staedtetag-mitgliederversammlung.de mit.
Astrid Hilgers hinterlegt.
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

Beratungsverlauf (1)

05.02.2026 Rat
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2048/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.01.2026
Erstellt
18.06.2025 10:09