2048/2025
Mitgliederversammlungen des Städtetages NRW: Entsendung der Delegierten mit Stimmrecht
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 2048/2025 Freigabedatum 08.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitgliederversammlungen des Städtetages NRW: Entsendung der Delegierten mit Stimmrecht Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet die folgenden acht Delegierten mit Stimmrecht zu Mitglie- derversammlungen des Städtetages NRW in der laufenden Ratsperiode: 1. ____________ 2. ____________ 3. ____________ 4. ____________ 5. ____________ 6. ____________ 7. ____________ 8. ____________ II. Der Rat verzichtet darauf, weitere Teilnehmende als Gäste ohne Stimmrecht zur Mitglie- derversammlung des Städtetages NRW zu entsenden. Alternative zu II: Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende Personen als Gäste ohne Stimmrecht zur Teil- nahme an den Mitgliederversammlungen des Städtetages NRW in der laufenden Ratsperi- ode: 1. ____________ 2. ____________ 3. ____________ ….. III: Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssit- zung nach der Neuwahl, in der die Delegierten zu Mitgliederversammlungen des Städteta- ges NRW benannt werden. Sie endet bei Ratsmitgliedern in jedem Fall mit dem Ausschei- den aus dem Rat der Stadt Köln. Rat 05.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rhythmus von zwei Jahren lädt der Städtetag NRW zu seiner Mitgliederversammlung ein. Die nächste Versammlung findet vom 9. bis 10. Juni 2026 in Oberhausen statt. Die nachfol- genden Versammlungen in der laufenden Ratsperiode sind noch nicht terminiert. Die Stadt Köln kann unter Zugrundelegung der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW festgelegten Einwohner*innenzahlen acht Delegierte mit Stimmrecht sowie Gäste ohne Stimmrecht zur Mitgliederversammlung entsenden. Zu I.: Der Städtetag NRW weist darauf hin, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Rats- frauen und Ratsherren bestehen sollte. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Dele- gierten zu den Mitgliederversammlungen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen im Rat der Stadt Köln berücksichtigt werden. Bei der Wahl der Delegierten findet das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer Anwen- dung. Zusätzlich zu den Delegierten sind die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes und die Vorsit- zenden der Fachausschüsse des Städtetages NRW sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages kraft Satzung in der Mitgliederversamm- lung stimmberechtigt. Für die Stadt Köln sind dies: Oberbürgermeister Torsten Burmester (Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städ- tetages) Ratsmitglied Isabel Gerken (Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages) Beigeordneter Prof. Dr. Harald Rau (Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Städ- tetages NRW) Ratsmitglied Andreas Wolter (Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages) Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht auf eine*n andere*n Stimmberechtigte*n in der Mitgliederversammlung durch schriftliche Mitteilung an die*den Vorsitzende*n (z.Hd. der Ge- schäftsstelle) übertragen. Zu II.: Es steht den Mitgliedsstädten frei, weitere Teilnehmer*innen ohne Stimmrecht als Gäste zu den Mitgliederversammlungen zu entsenden. Die Anzahl ist nicht begrenzt. Der Städtetag NRW weist darauf hin, dass Frauen bei der Entsendung von Gästen zu den Mitgliederversammlungen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen im Rat der Stadt Köln berücksichtigt werden sollten. Zur weiteren Information wird auf das Schreiben des Städtetages NRW vom 5. Dezember 2025 (Anlage) verwiesen. Anlage: Schreiben des Städtetages NRW vom 5. Dezember 2025
Anlage_Schreiben des Städtetages NRW vom 5.12.2025
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Seite 1 / 3 Städtetag NRW | Gereonstraße 18-32 | 50670 Köln Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 9. bis 10. Juni 2026 in Oberhausen - Benennung der Delegierten und Gäste Sehr geehrte Damen und Herren, die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein- Westfalen findet auf Einladung der Stadt Oberhausen statt vom 9. bis 10. Juni 2026 in der Luise-Albertz-Halle, Düppelstraße 1, 46045 Oberhausen. Das Motto der Mitgliederversammlung lautet: „Handlungsfähige Städte jetzt! Für ein starkes NRW.“ Beginn ist am 9. Juni 2026 gegen 16:00 Uhr mit den Gruppenbesprechungen. Daran anschließend laden Exkursionen der Stadt Oberhausen sowie eine ge- meinsame Abendveranstaltung dazu ein, in entspannter Atmosphäre mitei- nander ins Gespräch zu kommen, neue Impulse zu gewinnen und bestehende Kontakte zu vertiefen oder neue zu knüpfen. Der zweite Tag der Mitglieder- versammlung startet am 10. Juni 2026 um 9:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 16:00 Uhr. Einen vorläufigen Ablaufplan mit organisatorischen Hinwei- sen und Hotelinformationen finden Sie im Anhang. Das detaillierte Programm lassen wir Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zukommen. Als Mitgliedsstadt des Städtetages Nordrhein-Westfalen können Sie zur Mit- gliederversammlung stimmberechtigte Delegierte und Gäste benennen. Kontakt Ansprechpartnerin Andrea McSweeney info@staedtetag-mitgliederver- sammlung.de Telefon 0221 3771-777 www.staedtetag-nrw.de Aktenzeichen 02.05.05 N/2026 Benennung von Delegierten und Gästen Kopie: 5. Dezember 2025 Stadt Köln Zentrale Dienste Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln staedtetag@stadt-koeln.de Seite 2 / 3 Nach § 6 Abs. 2a der Satzung kann jede Mitgliedstadt zur Mitgliederversammlung mit Stimm- recht entsenden: bis 100.000 Einwohner 5 Delegierte über 100.000 bis 200.000 Einwohner 6 Delegierte über 200.000 bis 400.000 Einwohner 7 Delegierte über 400.000 Einwohner 8 Delegierte. Für Ihre Stadt ergibt sich danach unter Zugrundelegung der vom Landesamt für Datenverarbei- tung und Statistik NRW veröffentlichten Einwohnerzahlen zum 31.12.2024 auf Basis des Zensus 2022 eine maximale Delegiertenanzahl von Die Anzahl der (nicht stimmberechtigten) Gäste ist nicht festgelegt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindever- treterinnen und Gemeindevertretern (Stadtverordneten, Ratsfrauen/Ratsherren, Gemeinderä- tinnen/Gemeinderäten) bestehen sollte. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegier- ten zur Mitgliederversammlung mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in Ihrer Stadt- bzw. Gemeindevertretung berücksichtigt werden. Besonders möchten wir Sie darauf hinweisen, dass neben den von Ihnen zu benennenden Delegierten die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen kraft Satzung zur Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind. Sie bleiben bei der Anzahl der von Ihnen zu benennenden Delegierten außen vor. Bitte beachten Sie, dass die regulären Mitgliederversammlungen im zweijährigen Turnus statt- finden. Wir empfehlen daher, bereits zu Beginn der Wahlperiode Delegierte sowie Stellvertre- tungen für die gesamte Zeit zu benennen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihre Stadt auch bei außerordentlichen Versammlungen vertreten ist und keine besondere Beschlussfassung oder Einberufung erforderlich wird. Empfehlung zur dauerhaften Benennung von Delegierten und Stellvertretungen Delegierte 8 Demnach sind aus Ihrer Stadt folgende Delegierte bereits kraft Amtes stimmberechtigt: Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester Frau Ratsmitglied Isabel Gerken Herr Beigeordneter Harald Rau Herr Bürgermeister Andreas Wolter Seite 3 / 3 Wir möchten darauf hinweisen, dass das Anmeldeverfahren ausschließlich online erfolgt. Im Januar 2026 erhalten die zuständigen Ansprechpartner per E-Mail weiterführende Informati- onen zum Anmeldeverfahren, organisatorische Hinweise (z. B. zur Anreise und zu den Hotels) sowie die Zugangsdaten zur Benennung. Wir bitten um Benennung von Delegierten aus Ihrer Stadt samt E-Mail-Adresse bis zum 27. März 2026 und bitten darum, die Delegierten über Ihre Benennung unmittelbar zu benach- richtigen. Beachten Sie bitte, dass das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung der Geschäftsstelle bekannt gegeben wurden, verfällt, ohne dass dadurch die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung berührt wird. Im Falle der kurzfristigen Verhinderung der Delegierten können diese ihre Stimme auf eine an- dere Stimmberechtigte bzw. einen anderen Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden (z.Hd. der Geschäftsstelle) übertragen. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Andrea McSweeney unter der Telefon- nummer 0221 3771-777 oder per E-Mail an info@staedtetag-mitgliederversammlung.de gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine gemeinsame Mitgliederversammlung 2026 in Oberhausen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Birgitt Geßner Anlage . Anmeldeverfahren Stimmrechte und Stimmübertragungen Aus organisatorischen Gründen benötigen wir einen Ansprechpartner, der die Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2026 für Ihre Stadt koordiniert. Benennung eines Ansprechpartners Wir haben als Ansprechpartner Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) bis zum 12. Januar 2026 per E-Mail an info@staedtetag-mitgliederversammlung.de mit. Astrid Hilgers hinterlegt. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2048/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.01.2026
- Erstellt
- 18.06.2025 10:09