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1139/2019

Maternusgrundschule - Annahme einer Schenkung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.05.2019, TOP 6.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Zustimmung Gebäudewirtschaft

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1071 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1139/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Maternusgrundschule - Annahme einer Schenkung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Schenkung des Förderkreises der Maternusgrundschule 
Bülowstraße e.V., Bülowstr. 30, 50733 Köln, in Form der Errichtung eines neuen Spielehauses auf 
dem Schulhof dankend an. Grundlagen sind die Richtlinien über die Annahme von Schenkungs- und 
Spendenangeboten sowie die Ausstellung von Spendenbescheinigungen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Förderkreis der Maternusgrundschule Bülowstraße e.V. bietet der Schule eine Schenkung in 
Form der Errichtung eines neuen „Spielehauses“ an. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 7.867,38 
EUR. 
Die Gebäudewirtschaft und das Amt für Schulentwicklung stimmen der Errichtung zu. 
Für die Stadt Köln entstehen keine Folgekosten. 
Anlagen

Zustimmung Gebäudewirtschaft

3011 Zeichen

26 10.04.2019

261/15 Frau Nockemann
20692

40

402/24

Frau Mell

Objekt: Bülowstr. 88-90, WE 21094
Genehmigung Schulhofumgestaltung

Sehr geehrte Frau Mell,

auf Grundlage der übersandten Unterlagen stimmt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln der
Aufstellung eines Containers als Lager für Außenspielmaterialien auf dem Schulhof der Ma-
ternus-Grundschule, unter Einhaltung der nachfolgenden Auflagen, zu:

- Die Aufstellung eines Containers als Lager für Außenspielmaterialien in den bean-
tragten Abmessungen ist baurechtlich als genehmigungsfrei einzustufen. Die bau-
rechtlichen Belange an den Brandschutz, die Standsicherheit, die Abstandsflächen
und an das Nachbarschaftsrecht sind trotzdem zu erfüllen.

- Die Ausführenden verpflichten sich, alle voraussehbaren Maßnahmen zur Vermei-
dung von Unfällen zu veranlassen. Da die Ausführenden in der Regel im Rahmen der
Bautätigkeiten über die Unfallkasse NRW versichert sind, sind im Vorfeld die erforder-
lichen Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Zu den möglichen Maßnahmen zählen
z.B. die fachgerechte Auswahl von Arbeitsmitteln (Werkzeug, etc.), das Tragen von
PSA (persönliche Schutzausrüstung z.B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe), Unter-
weisungen, Organisation der Ersten Hilfe. (Informationen hierzu unter
www.unfallkasse-nrw.de und in der DGUV Regel 114-017 „Gärtnerische Arbeiten‘).

- Während der Bauarbeiten ist der Bereich so zu sichern, dass keine Gefährdungen für
Schülerinnen und Schüler bestehen. Dies kann z.B. durch eine Abtrennung der Bau-
stelle vom Schulhof erfolgen. Die Abtrennung darf nicht bekletterbar sein und über
Spitzen verfügen.

- Für Schäden, die durch unsachgemäße Ausführung der Arbeiten sowie durch Vorsatz
oder Fahrlässigkeit entstehen, haften die Ausführenden.

- Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln übernimmt keine Haftung für Schäden, die im
Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten an Rechtsgütern der Ausführen-
den oder Dritter entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die auf Vorsatz

12

oe

oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln be-
ruhen.

- Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln dürfen durch die Maßnahme weder Kosten für
die Durchführung, noch Folgekosten für etwaige Wartungen, Instandsetzungen, In-
standhaltungen und für den Rück- und Abbau entstehen.

- Der Container muss fachgerecht montiert und verkehrssicher sein sowie stets in ver-
kehrssicherem Zustand gehalten werden. Eine Abstimmung mit der Unfallkasse NRW
hat sich auch bei Umgestaltungsmaßnahmen oft als hilfreich erwiesen.

- Wenn der Container dauerhaft nicht mehr genutzt wird oder niemand mehr die Be-
treuung und Pflege übernimmt oder wenn die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln dies
aus wichtigem Grund verlangt, muss ein ähnlicher Zustand des betroffenen Berei-
ches wie ursprünglich wiederhergestellt werden.

Ich möchte Sie bitten das Ende der Umgestaltungsmaßnahme meiner Mitarbeiterin Frau
Kern anzuzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Klingele

Objektcenterleit hulen im Stadtbezirk 5

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1139/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.04.2019
Erstellt
25.03.2019 12:19