1139/2019
Maternusgrundschule - Annahme einer Schenkung
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 1139/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Maternusgrundschule - Annahme einer Schenkung Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Schenkung des Förderkreises der Maternusgrundschule Bülowstraße e.V., Bülowstr. 30, 50733 Köln, in Form der Errichtung eines neuen Spielehauses auf dem Schulhof dankend an. Grundlagen sind die Richtlinien über die Annahme von Schenkungs- und Spendenangeboten sowie die Ausstellung von Spendenbescheinigungen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Förderkreis der Maternusgrundschule Bülowstraße e.V. bietet der Schule eine Schenkung in Form der Errichtung eines neuen „Spielehauses“ an. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 7.867,38 EUR. Die Gebäudewirtschaft und das Amt für Schulentwicklung stimmen der Errichtung zu. Für die Stadt Köln entstehen keine Folgekosten. Anlagen
Zustimmung Gebäudewirtschaft
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26 10.04.2019 261/15 Frau Nockemann 20692 40 402/24 Frau Mell Objekt: Bülowstr. 88-90, WE 21094 Genehmigung Schulhofumgestaltung Sehr geehrte Frau Mell, auf Grundlage der übersandten Unterlagen stimmt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln der Aufstellung eines Containers als Lager für Außenspielmaterialien auf dem Schulhof der Ma- ternus-Grundschule, unter Einhaltung der nachfolgenden Auflagen, zu: - Die Aufstellung eines Containers als Lager für Außenspielmaterialien in den bean- tragten Abmessungen ist baurechtlich als genehmigungsfrei einzustufen. Die bau- rechtlichen Belange an den Brandschutz, die Standsicherheit, die Abstandsflächen und an das Nachbarschaftsrecht sind trotzdem zu erfüllen. - Die Ausführenden verpflichten sich, alle voraussehbaren Maßnahmen zur Vermei- dung von Unfällen zu veranlassen. Da die Ausführenden in der Regel im Rahmen der Bautätigkeiten über die Unfallkasse NRW versichert sind, sind im Vorfeld die erforder- lichen Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Zu den möglichen Maßnahmen zählen z.B. die fachgerechte Auswahl von Arbeitsmitteln (Werkzeug, etc.), das Tragen von PSA (persönliche Schutzausrüstung z.B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe), Unter- weisungen, Organisation der Ersten Hilfe. (Informationen hierzu unter www.unfallkasse-nrw.de und in der DGUV Regel 114-017 „Gärtnerische Arbeiten‘). - Während der Bauarbeiten ist der Bereich so zu sichern, dass keine Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler bestehen. Dies kann z.B. durch eine Abtrennung der Bau- stelle vom Schulhof erfolgen. Die Abtrennung darf nicht bekletterbar sein und über Spitzen verfügen. - Für Schäden, die durch unsachgemäße Ausführung der Arbeiten sowie durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstehen, haften die Ausführenden. - Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten an Rechtsgütern der Ausführen- den oder Dritter entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die auf Vorsatz 12 oe oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln be- ruhen. - Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln dürfen durch die Maßnahme weder Kosten für die Durchführung, noch Folgekosten für etwaige Wartungen, Instandsetzungen, In- standhaltungen und für den Rück- und Abbau entstehen. - Der Container muss fachgerecht montiert und verkehrssicher sein sowie stets in ver- kehrssicherem Zustand gehalten werden. Eine Abstimmung mit der Unfallkasse NRW hat sich auch bei Umgestaltungsmaßnahmen oft als hilfreich erwiesen. - Wenn der Container dauerhaft nicht mehr genutzt wird oder niemand mehr die Be- treuung und Pflege übernimmt oder wenn die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln dies aus wichtigem Grund verlangt, muss ein ähnlicher Zustand des betroffenen Berei- ches wie ursprünglich wiederhergestellt werden. Ich möchte Sie bitten das Ende der Umgestaltungsmaßnahme meiner Mitarbeiterin Frau Kern anzuzeigen. Mit freundlichen Grüßen Klingele Objektcenterleit hulen im Stadtbezirk 5
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1139/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.04.2019
- Erstellt
- 25.03.2019 12:19