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0292/2017

Markierungsarbeiten Heliosstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2017, TOP 6.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2010 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 0292/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 
 
Markierungsarbeiten Heliosstraße  
hier: Anfrage der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur kommenden Sitzung am 30.01.2017, TOP 7.3 
Anfragentext von Herr Schuster zugehörig der Partei Deine Freunde der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld: 
 
„In der Heliosstraße wurden Ende Dezember 2016 Markierungsarbeiten für Parkbuchten durchge-
führt. Im Ergebnis beträgt nach Abschluss der Markierungsarbeiten die Restbreite nun 1,50 m (lt. 
ERA sind Sicherheitstrennstreifen (visuelle oder taktile Begrenzungen) nicht Teil der Nettobreite) und 
an Engstellen nur 1,26 m.“ 
 
Frage 1: 
 
„War der Verwaltung zum Zeitpunkt der Durchführung der Markierungsarbeiten auf der Heliosstraße 
bekannt, dass die BV Ehrenfeld beschlossen hatte, dass die Gehwege in Ehrenfeld eine barrierefreie 
Mobilität gewährleisten sollen?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
 
Nein, da die Abstimmung mit Herrn Schuster (Mitglied Bezirksvertretung Ehrenfeld) und Herrn Wirges 
(Bezirksbürgermeister Ehrenfeld) bereits vor dem Beschluss der Bezirksvertretung am 07.11.2016 
erfolgt ist. 
 
Die Anordnung der Verkehrsbehörde erfolgte am 08.09.2016. 
 
 
Frage 2: 
 
„Ursprünglich sollten die Markierungsarbeiten Anfang Dezember durchgeführt werden. Das wurde 
verschoben. Welche Gründe gab es für den Aufschub?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
 
Markierungsarbeiten sind nach Anordnung ordnungsgemäß auszuschreiben, daher konnten die Ar-
beiten erst nach Abschluss der Ausschreibungsmodalitäten erfolgen. 
 
 
Frage 3: 
 
„Die oben dargestellten verbleibenden Gehwegbreiten widersprechen dem Beschluss der BV Ehre n-
feld. Wann soll eine Ummarkierung erfolgen, die dem BV-Beschluss Rechnung trägt?“

2 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: 
 
Weitere Markierungsarbeiten oder Änderungen sind zurzeit nicht geplant.

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0292/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27