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V/0201/2005

12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Aasee - Terrassen

Vorlage 16.03.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2005, TOP 13.1.1

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2 - Plan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

23014 Zeichen

1
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 201/2005
B e g r ü n d u n g
zum Entwurf zur 12. Änderung des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes der Stadt Münster
für den Bereich Aasee-Terrassen
(Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee)
1. Planungsanlass und Planungsziele
Zur weiteren städtebaulichen und liegenschaftlichen Entwicklung des nördlichen Aaseeufers
sowie des Parkplatzes an der Annette-Allee hatte die Stadt Münster ein Bewerberauswahl-
und Realisierungsverfahren durchgeführt. Am 02.06.2004 wurde vom Auswahlgremium die
Empfehlung ausgesprochen, der Entwicklung des Bereichs Aasee-Terrassen das Konzept
des Bewerberteams, bestehend aus Herrn Dr. Ludger Hellenthal, Münster, als Investor und
Herrn Architekten Peter Bastian, Coesfeld, zugrunde zu legen. Mit der vom Rat am
14.07.2004 beschlossenen Vorlage 546/2004 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, die
erforderlichen Schritte zur planungsrechtlichen Sicherung des Plankonzepts durchzuführen.
Die planungsrechtliche Grundlage soll durch vorliegende Flächennutzungsplanänderung und
die im Parallelverfahren geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
493: Aasee-Terrassen (Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee)
 geschaffen werden.
Das Planungskonzept beinhaltet die Umnutzung des Parkplatzes an der östlichen Annette-
Allee zu einer Wohnbaufläche mit Stellplätzen in einer Tiefgarage sowie den Neubau der am
Standort vorhandenen Einrichtungen des Vereins SCM und der Segelschule Overschmidt,
ergänzt durch gastronomische Angebote und Nebenanlagen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt für den Vorhabenbereich die
Nutzung „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Zudem ist der bestehen-
de Parkplatz nördlich der Annette-Allee mit dem entsprechenden Symbol „Öffentliche Park-
fläche“ dargestellt.
Die parallel zur Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderliche 12.
Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans behält entlang des Aasees in den
Grundzügen die Darstellung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ als
übergeordnetes Planungsziel rund um den Aasee bei. Die städtebauliche Zielsetzung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Flächennutzungsplan zum einen durch die
Darstellung als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Wassersport, Gastronomie und
Erholung dienende Gebäude und Einrichtungen“ (WGE) aufgegriffen. Wegen des überge-
ordneten Planungsziels Grünfläche stellt der FNP das Sondergebiet nicht als Fläche dar,
sondern in Form des entsprechenden Planzeichens „Sondergebiet WGE“, eingebettet in die
Grünfläche. Der Gebietsentwicklungsplan –Teilabschnitt Münsterland– stellt den Bereich Aa-
see einschließlich der Wohnbebauung entlang der Annette-Allee als „Freizeit und Erholungs-
schwerpunkt“ dar. Diesem landesplanerischen Ziel entspricht die Beibehaltung und Darstel-
lung einer zusammenhängenden und geschlossenen Grünfläche rund um den Aasee im
Flächennutzungsplan als dem übergeordneten Planungsziel und darin eingebettet die
Darstellung des integrierten Planungsziels, der Ausweisung eines "Sondergebiets WGE".
Zum anderen wird die im Flächennutzungsplan beiderseits der Annette-Allee bestehende
Wohnbaufläche entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung nördlich der Annette-Allee
ausgedehnt und angepasst.

2
2. Änderungsbereich
Der Planbereich der FNP-Änderung erfasst den nördlichen Uferbereich des Aasees an der
Adenauerallee und beidseitig der Annette-Allee.
Die Einzelheiten sind aus dem Plan zur 12. Änderung des fortgeschriebenen Flächen-
nutzungsplanes zu entnehmen.
3. Änderungsinhalte
3.1 Wohnbaufläche
Die nördlich der Annette-Allee geplante Wohnbebauung wird durch die Darstellung einer
Wohnbaufläche auf der Fläche des bestehenden Parkplatzes vorbereitet. Dadurch werden
eine heute dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" sowie die Kenn-
zeichnung einer öffentlichen zugänglichen Parkfläche (Parkplatz) überplant. Das Vorhaben-
objekt sieht hier in den vier geplanten Baukörpern vorrangig Wohnnutzung vor. Für den öst-
lichen Baukörper soll im vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Möglichkeit als Ausnahme
offen gehalten werden, hier auch ausschließlich ein Bürogebäude als Verwaltungsgebäude
für einen Nutzer oder mit mehreren Einzelbüros zu errichten.
Zurzeit besteht nördlich der Annette-Allee ein Parkplatz mit 150 Stellplätzen; im Straßen-
raum der Annette-Allee existieren zzt. weitere 22 Stellplätze (zwischen Himmelreichallee und
Haus Annette-Allee Nr. 12). Durch Umgestaltung der Verkehrsfläche entstehen 30 zusätz-
liche Stellplätze an der Annette-Allee. Über die private Nutzung hinaus werden in einer ge-
planten Tiefgarage zukünftig weitere allgemein zugängliche Stellplätze angeboten. Damit
stehen der Öffentlichkeit künftig ca. 135 Stellplätze  im Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans Nr. 493 zur Verfügung.
3.2 Sondergebiet, Zweckbestimmung „Wassersport, Gastronomie und Erholung
dienende Gebäude und Einrichtungen“ (SO/WGE)
Entsprechend dem wesentlichen Ziel zur Entwicklung dieses Abschnittes des Aaseeufers
wird der südliche Teil des Planbereichs mit seinen geplanten Neubauten als Sondergebiet
(SO) mit der Zweckbestimmung „Wassersport, Gastronomie und Erholung dienende Gebäu-
de und Einrichtungen“ (WGE) dargestellt.
Aus Gründen der Maßstäblichkeit ist jedoch die Darstellung des Sondergebiets als Fläche in
der Planzeichnung des Flächennutzungsplans nicht möglich. Stattdessen wird die Sonder-
gebietsnutzung als Plansymbol innerhalb der bestehenden Grünfläche entlang des Aasee-
Ufers dargestellt.
3.3 Grünfläche, Zweckbestimmung "Parkanlage"
Die bestehende Darstellung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" wird
durch die Darstellung einer neuen Wohnbaufläche sowie eines Sondergebiets verringert.
Entlang des Aasee-Ufers soll aber im Grundsatz die Darstellung einer durchgängigen Grün-
fläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ als übergeordnetes Planungsziel beibehalten
werden. Das entspricht auch der Zielsetzung des Gebietsentwicklungsplans –Teilabschnitt
Münsterland–, der den Bereich Aasee einschließlich der Wohnbebauung entlang der Annet-
te-Allee als „Freizeit und Erholungsschwerpunkt“ darstellt. Diesem landesplanerischen Ziel
entspricht die Beibehaltung und Darstellung einer geschlossenen, durchgängigen Grünfläche
mit darin teilweise und untergeordnet eingebetteten baulichen Einrichtungen rund um den
Aasee im Flächennutzungsplan.
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  gem. § 2a BauGB
4.1 Rahmen / Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung
Im Jahr 2004 wurden in das Baugesetzbuch europarechtliche Vorgaben integriert, die u.a.
für die Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 1 (6) Nr. 7 i.V.m. § 1a BauGB die Durchführung
einer Umweltprüfung vorsehen, in der die mit der beabsichtigen Planung voraussichtlich ver-
bundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Die Ergebnisse der Umwelt-

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prüfung werden im vorliegenden Umweltbericht als Bestandteil der Begründung dokumen-
tiert.
Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten orientiert sich der Umweltbericht an den
Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen traten nicht auf.
Bezüglich detaillierterer Erläuterungen zu den einzelnen Schutzgütern wird auf den Umwelt-
bericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 493 "Aasee-Terrassen" verwiesen, der
parallel zur FNP-Änderung aufgestellt wird.
4.2 Kurzdarstellung der Planung
Zur städtebaulichen Entwicklung und Aufwertung des nördlichen Aasee-Ufers sowie des
Parkplatzes an der Annette-Allee beabsichtigt die Stadt Münster die Realisierung eines
Investorenkonzepts. Das Planungskonzept beinhaltet die Umnutzung des Parkplatzes an der
östlichen Annette-Allee zu einer Wohnbaufläche mit Stellplätzen in einer Tiefgarage sowie
den Neubau der am Standort vorhandenen Einrichtungen des Vereins SCM und der Segel-
schule Overschmidt, ergänzt durch gastronomische Angebote und Nebenanlagen.
Für die Realisierung sind die 12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans
sowie parallel dazu die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 493: Aa-
see-Terrassen erforderlich. Die städtebauliche Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans wird im Flächennutzungsplan zum einen durch die Darstellung eines „Sonder-
gebiets“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Wassersport, Gastronomie und Erholung dienende
Gebäude und Einrichtungen“ (WGE) aufgegriffen, zum anderen durch die Darstellung einer
Wohnbaufläche nördlich der Annette-Allee vorbereitet.
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
• Mensch
Hier bestehen Fachgesetze, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Emissions-
belästigungen (z.B. Lärm) zielen (z.B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im
Städtebau).
• Tiere und Pflanzen sowie Landschaft
Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem
Landschaftsgesetz NW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches
vorgegeben.
• Boden und Wasser
Hier sind die Vorgaben des Bundes- und Landesbodenschutzgesetzes und die Bodenschutz-
klausel des Baugesetzbuches bzw. das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswasser-
gesetz die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben.
• Luft und Klima
Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind die Vorgaben des Bundesimmissions-
schutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten auch das Bundesnatur-
schutzgesetz und das Landschaftsgesetz NW über den Schutz von Biotopen Vorgaben für
den Klimaschutz.
• Landschafts- und Ortsbild
Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem
Landschaftsgesetz NW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches
vorgegeben.
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt.

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Die auf den genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für den Änderungs-
bereich werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen
Schutzgüter abgehandelt.
4.4 Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungsprognose
• Mensch
Der Änderungsbereich und sein Umfeld sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Grün-
fläche, Wasserfläche, Öffentliche Parkfläche (Parkplatz) und Wohnbaufläche dargestellt. Der
Schwerpunkt liegt entsprechend auf der Erholungs- und Wohnfunktion.
Mit den neuen Darstellungen eines Sondergebiets für Gebäude und Anlagen, die dem
Wassersport, der Gastronomie und der Erholung dienen, sowie einer Wohnbaufläche nörd-
lich der Annette-Allee werden die derzeit vorhandenen Nutzungen ergänzt.
Beeinträchtigungen der Erholungs- und Wohnfunktionen sind auf dieser Planungsebene mit
den Änderungen nicht verbunden.
• Biotoptypen und Fauna
Für den Änderungsbereich besteht kein rechtsverbindlicher Landschaftsplan. Der Land-
schaftsplan LP 3 „Roxeler Riedel“, der den Bereich des Aasees einschließlich seiner umge-
benden Grünanlagen und damit entsprechend die Grünflächen der Bastion und der Uferpro-
menade im Änderungsbereich erfasst, befindet sich derzeit in der Aufstellung.
Die mit der Änderung verbundene Möglichkeit des Errichtens von Gebäuden am Aasee ist
kleinräumig und entsprechend lediglich symbolisch mit dem Planzeichen SO/WEG im FNP
dargestellt. Entsprechend der Zielsetzung der Stadt Münster, den unmittelbaren Uferbereich
des Aasees aufzuwerten, werden hier voraussichtlich überwiegend bereits versiegelte Berei-
che in Anspruch genommen. Eventuell wird eine kleinflächige, zusätzliche Inanspruchnahme
von Gehölzen in den Randbereichen erforderlich.
Im Änderungsbereich nördlich der Annette-Allee liegt derzeit ein voll versiegelter Parkplatz
mit Einzelbaumpflanzungen und schmalen Gehölzstreifen in den Randbereichen. Die
Vernetzungsfunktion zwischen der großen Grünfläche des Zentralfriedhofs und dem Aasee
wird durch die Darstellung einer Wohnbaufläche lediglich kleinräumig gemindert.
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen und Fauna sind mit der 12.
Änderung des Flächennutzungsplans nicht zu erwarten. Die Eingriffsintensität wird im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erfasst.
• Boden
Wie bereits angeführt werden überwiegend bereits heute versiegelte Bereiche von den
Änderungen erfasst. Darüber hinaus ist aufgrund der stadthistorischen Entwicklung von deut-
lichen Veränderungen des gewachsenen Bodens im Änderungsbereich auszugehen. Dies
wurde durch ein im Vorfeld erstelltes Baugrundgutachten bestätigt (igb: Baugrundgutachten
Aasee-Terrassen. Münster, 21.12.2004).
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind mit der 12. Änderung des
Flächennutzungsplans nicht zu erwarten.
• Grundwasser
Im Rahmen des Baugrundgutachtens wurden nördlich der Annette-Allee Grundwasserstände
von ca. 5,0 m unter Flur angetroffen. Aufgrund dieser Tiefe sind erhebliche Umweltaus-
wirkungen nicht zu erwarten.
In der Nähe des Aasees stand das Grundwasser in einer Tiefe von ca. 0,8 m unter Flur an
und bildet hier gemeinsam mit dem Wasser des Aasees ein Uferfiltrat. Bei Einhaltung der
entsprechenden Vorschriften zur Baustellenabwicklung ist auch hier nicht von einer Beein-
trächtigung des Schutzgutes Grundwasser auszugehen.
Da überwiegend bereits versiegelte Flächen überplant und in Anspruch genommen werden,
ist nicht von einer erheblichen Minderung der Grundwasserneubildungsrate auszugehen.
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser sind mit der 12. Änderung
des Flächennutzungsplans nicht zu erwarten.

5
• Oberflächengewässer
Mit der beabsichtigten Darstellung des geplanten Sondergebiets (SO/WGE) am Aasee
werden die bereits am Standort bestehenden Freizeitangebote (Rudersport, Segelsport,
Personenschifffahrt) auf dem Wasser gesichert bzw. ergänzt. Aufgrund der bereits beste-
henden Belastung der Wasserfläche ist auf dieser Planungsebene nicht von einer erheb-
lichen Beeinträchtigung des Aasees auszugehen.
• Klima und Lufthygiene
Der Aasee ist aufgrund seiner Großflächigkeit und seiner Ausdehnung in Hauptwindrichtung
einer der wichtigsten Belüftungskorridore für die Innenstadt von Münster. Der Aasee und sei-
ne angrenzenden Grünflächen sowie der Zentralfriedhof wirken insgesamt als klimaökologi-
scher Ausgleichsraum (Umweltkataster Münster).
Das Klima im Änderungsbereich wird entsprechend von den klimatischen Verhältnissen, die
der Belüftungskorridor Aasee transportiert, geprägt. Als zusätzliche Frischluftproduzenten
sind die Gehölzbestände auf den Grünflächen zu nennen; nachteilig wirkt sich die Versiege-
lung des Parkplatzes nördlich der Annette-Allee aus.
Bezüglich der Lufthygiene bestehen gemäß Umweltkataster Münster Vorbelastungen insbe-
sondere durch den Kfz-Verkehr und siedlungstypische Emissionen (z.B. Hausbrand, Produk-
tionsprozesse) entsprechend der für das Stadtgebiet geltenden siedlungsraumtypischen
Hintergrundbelastung.
Die Funktionen des Belüftungskorridors Aasee für die Innenstadt von Münster sind von dem
geplanten Sondergebiet (SO/WGE) mit seinen Gebäuden nicht beeinträchtigt, da es sich im
Randbereich des Aasees befindet und kleinflächig ausgeprägt ist.
Insgesamt ist unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Versiegelungen im Aasee-
bereich und der Entsiegelungen nördlich der Annette-Allee keine Verschlechterung der
klimatischen Situation zu erwarten.
Bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien wird auf den zu erstellenden Bebauungsplan
Nr. 493 verwiesen.
• Landschafts- und Ortsbild
Mit den Änderungsinhalten des Flächennutzungsplans sind keine erheblichen Beeinträchti-
gungen des Landschaftsbildes verbunden, da die prägende Wirkung der Strukturen der
Wasserfläche Aasee und der ihn umgebenden Grünflächen erhalten wird.
Gemäß dem Beschluss der Stadt Münster zur Neugestaltung dieses nördlichen Aasee-Ufer-
bereichs ist vielmehr von einer Aufwertung des Landschafts- und Ortsbildes auszugehen.
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bau- oder Bodendenkmale, auf die die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes anzuwenden
wären, kommen im Änderungsbereich nicht vor.
Von einer erheblichen Beeinträchtigung dieses Schutzguts ist durch die 12. Flächennut-
zungsplan-Änderung nicht auszugehen.
4.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte Wechselwirkungen zwischen den o. g.
Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene nicht ersichtlich und nicht zu vermuten.
4.6 Zusammenfassung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen
Unter Beachtung der Festlegung von eventuell erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnah-
men und der Sicherung des Immissionsschutzes für die angrenzenden schützenswerten
Wohnbauflächen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind mit der beabsichtigten
12. Änderung des Flächennutzungsplans keine voraussichtlichen erheblichen Umweltaus-
wirkungen verbunden.

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4.7 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Bei Beibehaltung der derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans ist nicht von
Nutzungsänderungen im Änderungsbereich auszugehen.
4.8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Bezüglich räumlicher Alternativflächen besteht für das geplante Sondergebiet (SO/WGE)
aufgrund der speziellen Situation am Aasee keine Alternativfläche. Auch die Ergänzung des
bestehenden Wohngebiets nördlich der Annette-Allee ist alternativlos, da derzeit weder im
Gebietsentwicklungsplan - Teilabschnitt Münsterland - ein landesplanerisches Angebot für
zusätzliche  Wohnbauflächen noch im aktuellen Flächennutzungsplan bisher nicht genutzte
Entwicklungsreserven im Bereich des näheren Umfelds im Bereich rund um den Aasee in
den Stadtteilen Schloss, Pluggendorf, Aaseestadt und Sentrup bestehen.
4.9 Überwachung (Monitoring)
Welche Überwachungsmaßnahmen gem. § 4c BauGB im Änderungsbereich erforderlich
werden, muss im Rahmen des Bebauungsplans festgelegt werden.
Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall auf der Planungsebene des Flächen-
nutzungsplans nicht erforderlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Überprüfung im
Rahmen der laufenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans.
4.10 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die Stadt Münster beabsichtigt im nördlichen Bereich des Aasees folgende Änderungen der
Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans:
– Änderung einer öffentlichen Parkfläche (Parkplatz) in Wohnbaufläche,
– Ergänzung einer Grünfläche um ein kleinräumiges Sondergebiet, Zweckbestimmung
Wassersport, Gastronomie und Erholung dienende Gebäude und Einrichtungen.
Mit den Änderungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung sind keine voraus-
sichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die im Umweltbericht zu betrachtenden Schutzgü-
ter verbunden. Detailliertere Betrachtungen erfolgen im Umweltbericht zum Bebauungsplan,
der parallel zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt wird.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten zur Erreichung der mit der Änderung beabsichtigten
Ziele sind nicht erkennbar.
Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall auf dieser Planungsebene nicht
erforderlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Überprüfung im Rahmen der dauerhaf-
ten Änderung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans.
5. Gesamtabwägung
5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich
Mit der Darstellung von zusätzlichen Bauflächen (Wohnbaufläche, Sondergebiet) werden
Freiflächen, die im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt sind, über-
plant. Im Falle des geplanten Wohngebiets wird dabei tatsächlich jedoch lediglich ein beste-
hender Parkplatz und damit eine bereits weitestgehend versiegelte Fläche umgenutzt. Die
damit verbundene Inanspruchnahme von Freiflächen kann im Sinne der gesetzlichen
Ausgleichsregelung auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-
lung von Boden, Natur und Landschaft, die in ausreichendem Umfang auch in räumlich-
funktionaler Nähe zum Planbereich im wirksamen FNP dargestellt sind, kompensiert werden.
Die konkrete Regelung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Rahmen des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 493: Aasee-Terrassen, der parallel zur 12. Ände-
rung des Flächennutzungsplans aufgestellt wird.
Die mit den geplanten Bauflächen verbundene Inanspruchnahme von Freiraum erfolgt an
einem dafür städtebaulich geeigneten Standort und unter Berücksichtigung der Ziele der
Raumordnung und Landesplanung. Die Anforderungen der gesetzlichen Ausgleichsregelung
werden dabei berücksichtigt.

7
5.2 Altlasten
Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen
vorgesehene Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekenn-
zeichnet. Innerhalb des Änderungsbereichs sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten.
5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster -Teilabschnitt
Münsterland- stellt den Bereich Aasee einschließlich der Wohnbebauung entlang der Annet-
te-Allee insgesamt großflächig als „Freizeit und Erholungsschwerpunkt“ dar. Diesem landes-
planerischen Ziel entspricht die Beibehaltung und Darstellung einer zusammenhängenden
und geschlossenen Grünfläche mit darin vereinzelt und untergeordnet eingebetteten bauli-
chen Einrichtungen rund um den Aasee im Flächennutzungsplan als dem übergeordneten
Planungsziel.
Die geplante 12. Änderung des Flächennutzungsplans steht damit in Einklang mit den
landesplanerischen Vorgaben.
5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Die vorhabenbezogen betroffenen Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der Stadt
Münster und werden zur Realisierung der Planinhalte entsprechend an den Vorhabenträger
veräußert bzw. teilweise an diesen verpachtet.
Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben.
6. Sonstige Hinweise
6.1 Überschwemmungsgebiet
Der Wasserstand des Aasees wird durch das Stauziel bei 54,00 m über NormalNull (ü.NN)
bestimmt. Die Hochwassermarke steht bei 55,65 m ü.NN. Zur Darstellung eines räumlichen
Überschwemmungsgebiets auf Basis des HQ100 hat das zuständige Staatliche Umweltamt
Münster aus den topographischen Höhendaten im Uferausschnitt „Planbereich des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans Nr. 493“ einen Überschwemmungsbereich ermittelt, der als
Hinweis in den Entwurf zur Änderung des FNP übernommen worden ist. Statistisch gesehen
ist ungefähr bis zur ersten uferseitigen Abböschung mit einem einmaligen Hochwasserereig-
nis in einem Zeitraum von 100 Jahren (HQ100) zu rechnen.
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 12. Änderung des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes ersichtlich.
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge
nicht verändert.
Diese Begründung dient als Anlage zu der durch
den Rat der Stadt Münster am
beschlossenen 12. Änderung des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes.
Münster,
Der Oberbürgermeister
I.V.
Schultheiß
Stadtdirektor

Anlage 2 - Plan

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Friedhof

Sonstige Hinweise

Stand: 14.03.2005

M.: 1:15000

.  Überschwemmungsgebiet

Beschlussvorlage

2040 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Aasee - Terrassen 
(Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee) 
Beschluss zur Änderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
28.04.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.05.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
11.05.2005 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und § 1 (8) Bau-
gesetzbuch im Bereich Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee dahingehend geändert, dass die 
dargestellte Wohnbaufläche ausgeweitet und ein Sondergebiet (Wassersport, Gastronomie und 
Erholung dienende Gebäude und Einrichtungen) neu dargestellt wird.  
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Flächennutzungsplanänderung 
keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Durch die vorliegende Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes sollen die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten Entwicklung im v.g. Bereich geschaf-
fen werden.  
 
Dabei soll in diesem Bereich die planungsrechtliche Sicherung und Umsetzung des Projektes Aa-
see – Terrassen ermöglicht werden.  
 
Um das Vorhaben realisieren zu können sind die vorliegende Änderung des Flächennutzungspla-
nes sowie die im Parallelverfahren geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes Nr. 493: Aasee – Terrassen notwendig.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0201/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6111 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.03.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung und der Vorlage zum Be-
bauungsplan Nr. 493 (Vorlage Nr. 191/2005) entnommen werden. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan

Beratungsverlauf (4)

12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2005 Hauptausschuss
TOP 8.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2005 Rat
TOP 13.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Adenauerallee
  • Annette-Allee
  • Himmelreichallee
  • Pluggendorf

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0201/2005
Typ
Vorlage
Datum
16.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37