V/0201/2005
12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Aasee - Terrassen
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Anlage 1
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1 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 201/2005 B e g r ü n d u n g zum Entwurf zur 12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Aasee-Terrassen (Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee) 1. Planungsanlass und Planungsziele Zur weiteren städtebaulichen und liegenschaftlichen Entwicklung des nördlichen Aaseeufers sowie des Parkplatzes an der Annette-Allee hatte die Stadt Münster ein Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren durchgeführt. Am 02.06.2004 wurde vom Auswahlgremium die Empfehlung ausgesprochen, der Entwicklung des Bereichs Aasee-Terrassen das Konzept des Bewerberteams, bestehend aus Herrn Dr. Ludger Hellenthal, Münster, als Investor und Herrn Architekten Peter Bastian, Coesfeld, zugrunde zu legen. Mit der vom Rat am 14.07.2004 beschlossenen Vorlage 546/2004 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, die erforderlichen Schritte zur planungsrechtlichen Sicherung des Plankonzepts durchzuführen. Die planungsrechtliche Grundlage soll durch vorliegende Flächennutzungsplanänderung und die im Parallelverfahren geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 493: Aasee-Terrassen (Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee) geschaffen werden. Das Planungskonzept beinhaltet die Umnutzung des Parkplatzes an der östlichen Annette- Allee zu einer Wohnbaufläche mit Stellplätzen in einer Tiefgarage sowie den Neubau der am Standort vorhandenen Einrichtungen des Vereins SCM und der Segelschule Overschmidt, ergänzt durch gastronomische Angebote und Nebenanlagen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt für den Vorhabenbereich die Nutzung „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Zudem ist der bestehen- de Parkplatz nördlich der Annette-Allee mit dem entsprechenden Symbol „Öffentliche Park- fläche“ dargestellt. Die parallel zur Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderliche 12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans behält entlang des Aasees in den Grundzügen die Darstellung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ als übergeordnetes Planungsziel rund um den Aasee bei. Die städtebauliche Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Flächennutzungsplan zum einen durch die Darstellung als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Wassersport, Gastronomie und Erholung dienende Gebäude und Einrichtungen“ (WGE) aufgegriffen. Wegen des überge- ordneten Planungsziels Grünfläche stellt der FNP das Sondergebiet nicht als Fläche dar, sondern in Form des entsprechenden Planzeichens „Sondergebiet WGE“, eingebettet in die Grünfläche. Der Gebietsentwicklungsplan –Teilabschnitt Münsterland– stellt den Bereich Aa- see einschließlich der Wohnbebauung entlang der Annette-Allee als „Freizeit und Erholungs- schwerpunkt“ dar. Diesem landesplanerischen Ziel entspricht die Beibehaltung und Darstel- lung einer zusammenhängenden und geschlossenen Grünfläche rund um den Aasee im Flächennutzungsplan als dem übergeordneten Planungsziel und darin eingebettet die Darstellung des integrierten Planungsziels, der Ausweisung eines "Sondergebiets WGE". Zum anderen wird die im Flächennutzungsplan beiderseits der Annette-Allee bestehende Wohnbaufläche entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung nördlich der Annette-Allee ausgedehnt und angepasst. 2 2. Änderungsbereich Der Planbereich der FNP-Änderung erfasst den nördlichen Uferbereich des Aasees an der Adenauerallee und beidseitig der Annette-Allee. Die Einzelheiten sind aus dem Plan zur 12. Änderung des fortgeschriebenen Flächen- nutzungsplanes zu entnehmen. 3. Änderungsinhalte 3.1 Wohnbaufläche Die nördlich der Annette-Allee geplante Wohnbebauung wird durch die Darstellung einer Wohnbaufläche auf der Fläche des bestehenden Parkplatzes vorbereitet. Dadurch werden eine heute dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" sowie die Kenn- zeichnung einer öffentlichen zugänglichen Parkfläche (Parkplatz) überplant. Das Vorhaben- objekt sieht hier in den vier geplanten Baukörpern vorrangig Wohnnutzung vor. Für den öst- lichen Baukörper soll im vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Möglichkeit als Ausnahme offen gehalten werden, hier auch ausschließlich ein Bürogebäude als Verwaltungsgebäude für einen Nutzer oder mit mehreren Einzelbüros zu errichten. Zurzeit besteht nördlich der Annette-Allee ein Parkplatz mit 150 Stellplätzen; im Straßen- raum der Annette-Allee existieren zzt. weitere 22 Stellplätze (zwischen Himmelreichallee und Haus Annette-Allee Nr. 12). Durch Umgestaltung der Verkehrsfläche entstehen 30 zusätz- liche Stellplätze an der Annette-Allee. Über die private Nutzung hinaus werden in einer ge- planten Tiefgarage zukünftig weitere allgemein zugängliche Stellplätze angeboten. Damit stehen der Öffentlichkeit künftig ca. 135 Stellplätze im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 493 zur Verfügung. 3.2 Sondergebiet, Zweckbestimmung „Wassersport, Gastronomie und Erholung dienende Gebäude und Einrichtungen“ (SO/WGE) Entsprechend dem wesentlichen Ziel zur Entwicklung dieses Abschnittes des Aaseeufers wird der südliche Teil des Planbereichs mit seinen geplanten Neubauten als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Wassersport, Gastronomie und Erholung dienende Gebäu- de und Einrichtungen“ (WGE) dargestellt. Aus Gründen der Maßstäblichkeit ist jedoch die Darstellung des Sondergebiets als Fläche in der Planzeichnung des Flächennutzungsplans nicht möglich. Stattdessen wird die Sonder- gebietsnutzung als Plansymbol innerhalb der bestehenden Grünfläche entlang des Aasee- Ufers dargestellt. 3.3 Grünfläche, Zweckbestimmung "Parkanlage" Die bestehende Darstellung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" wird durch die Darstellung einer neuen Wohnbaufläche sowie eines Sondergebiets verringert. Entlang des Aasee-Ufers soll aber im Grundsatz die Darstellung einer durchgängigen Grün- fläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ als übergeordnetes Planungsziel beibehalten werden. Das entspricht auch der Zielsetzung des Gebietsentwicklungsplans –Teilabschnitt Münsterland–, der den Bereich Aasee einschließlich der Wohnbebauung entlang der Annet- te-Allee als „Freizeit und Erholungsschwerpunkt“ darstellt. Diesem landesplanerischen Ziel entspricht die Beibehaltung und Darstellung einer geschlossenen, durchgängigen Grünfläche mit darin teilweise und untergeordnet eingebetteten baulichen Einrichtungen rund um den Aasee im Flächennutzungsplan. 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB 4.1 Rahmen / Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung Im Jahr 2004 wurden in das Baugesetzbuch europarechtliche Vorgaben integriert, die u.a. für die Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 1 (6) Nr. 7 i.V.m. § 1a BauGB die Durchführung einer Umweltprüfung vorsehen, in der die mit der beabsichtigen Planung voraussichtlich ver- bundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Die Ergebnisse der Umwelt- 3 prüfung werden im vorliegenden Umweltbericht als Bestandteil der Begründung dokumen- tiert. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten orientiert sich der Umweltbericht an den Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen traten nicht auf. Bezüglich detaillierterer Erläuterungen zu den einzelnen Schutzgütern wird auf den Umwelt- bericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 493 "Aasee-Terrassen" verwiesen, der parallel zur FNP-Änderung aufgestellt wird. 4.2 Kurzdarstellung der Planung Zur städtebaulichen Entwicklung und Aufwertung des nördlichen Aasee-Ufers sowie des Parkplatzes an der Annette-Allee beabsichtigt die Stadt Münster die Realisierung eines Investorenkonzepts. Das Planungskonzept beinhaltet die Umnutzung des Parkplatzes an der östlichen Annette-Allee zu einer Wohnbaufläche mit Stellplätzen in einer Tiefgarage sowie den Neubau der am Standort vorhandenen Einrichtungen des Vereins SCM und der Segel- schule Overschmidt, ergänzt durch gastronomische Angebote und Nebenanlagen. Für die Realisierung sind die 12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans sowie parallel dazu die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 493: Aa- see-Terrassen erforderlich. Die städtebauliche Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans wird im Flächennutzungsplan zum einen durch die Darstellung eines „Sonder- gebiets“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Wassersport, Gastronomie und Erholung dienende Gebäude und Einrichtungen“ (WGE) aufgegriffen, zum anderen durch die Darstellung einer Wohnbaufläche nördlich der Annette-Allee vorbereitet. 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes • Mensch Hier bestehen Fachgesetze, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Emissions- belästigungen (z.B. Lärm) zielen (z.B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau). • Tiere und Pflanzen sowie Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. • Boden und Wasser Hier sind die Vorgaben des Bundes- und Landesbodenschutzgesetzes und die Bodenschutz- klausel des Baugesetzbuches bzw. das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswasser- gesetz die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. • Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind die Vorgaben des Bundesimmissions- schutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten auch das Bundesnatur- schutzgesetz und das Landschaftsgesetz NW über den Schutz von Biotopen Vorgaben für den Klimaschutz. • Landschafts- und Ortsbild Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. • Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. 4 Die auf den genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für den Änderungs- bereich werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter abgehandelt. 4.4 Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungsprognose • Mensch Der Änderungsbereich und sein Umfeld sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Grün- fläche, Wasserfläche, Öffentliche Parkfläche (Parkplatz) und Wohnbaufläche dargestellt. Der Schwerpunkt liegt entsprechend auf der Erholungs- und Wohnfunktion. Mit den neuen Darstellungen eines Sondergebiets für Gebäude und Anlagen, die dem Wassersport, der Gastronomie und der Erholung dienen, sowie einer Wohnbaufläche nörd- lich der Annette-Allee werden die derzeit vorhandenen Nutzungen ergänzt. Beeinträchtigungen der Erholungs- und Wohnfunktionen sind auf dieser Planungsebene mit den Änderungen nicht verbunden. • Biotoptypen und Fauna Für den Änderungsbereich besteht kein rechtsverbindlicher Landschaftsplan. Der Land- schaftsplan LP 3 „Roxeler Riedel“, der den Bereich des Aasees einschließlich seiner umge- benden Grünanlagen und damit entsprechend die Grünflächen der Bastion und der Uferpro- menade im Änderungsbereich erfasst, befindet sich derzeit in der Aufstellung. Die mit der Änderung verbundene Möglichkeit des Errichtens von Gebäuden am Aasee ist kleinräumig und entsprechend lediglich symbolisch mit dem Planzeichen SO/WEG im FNP dargestellt. Entsprechend der Zielsetzung der Stadt Münster, den unmittelbaren Uferbereich des Aasees aufzuwerten, werden hier voraussichtlich überwiegend bereits versiegelte Berei- che in Anspruch genommen. Eventuell wird eine kleinflächige, zusätzliche Inanspruchnahme von Gehölzen in den Randbereichen erforderlich. Im Änderungsbereich nördlich der Annette-Allee liegt derzeit ein voll versiegelter Parkplatz mit Einzelbaumpflanzungen und schmalen Gehölzstreifen in den Randbereichen. Die Vernetzungsfunktion zwischen der großen Grünfläche des Zentralfriedhofs und dem Aasee wird durch die Darstellung einer Wohnbaufläche lediglich kleinräumig gemindert. Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen und Fauna sind mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans nicht zu erwarten. Die Eingriffsintensität wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erfasst. • Boden Wie bereits angeführt werden überwiegend bereits heute versiegelte Bereiche von den Änderungen erfasst. Darüber hinaus ist aufgrund der stadthistorischen Entwicklung von deut- lichen Veränderungen des gewachsenen Bodens im Änderungsbereich auszugehen. Dies wurde durch ein im Vorfeld erstelltes Baugrundgutachten bestätigt (igb: Baugrundgutachten Aasee-Terrassen. Münster, 21.12.2004). Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans nicht zu erwarten. • Grundwasser Im Rahmen des Baugrundgutachtens wurden nördlich der Annette-Allee Grundwasserstände von ca. 5,0 m unter Flur angetroffen. Aufgrund dieser Tiefe sind erhebliche Umweltaus- wirkungen nicht zu erwarten. In der Nähe des Aasees stand das Grundwasser in einer Tiefe von ca. 0,8 m unter Flur an und bildet hier gemeinsam mit dem Wasser des Aasees ein Uferfiltrat. Bei Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zur Baustellenabwicklung ist auch hier nicht von einer Beein- trächtigung des Schutzgutes Grundwasser auszugehen. Da überwiegend bereits versiegelte Flächen überplant und in Anspruch genommen werden, ist nicht von einer erheblichen Minderung der Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser sind mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans nicht zu erwarten. 5 • Oberflächengewässer Mit der beabsichtigten Darstellung des geplanten Sondergebiets (SO/WGE) am Aasee werden die bereits am Standort bestehenden Freizeitangebote (Rudersport, Segelsport, Personenschifffahrt) auf dem Wasser gesichert bzw. ergänzt. Aufgrund der bereits beste- henden Belastung der Wasserfläche ist auf dieser Planungsebene nicht von einer erheb- lichen Beeinträchtigung des Aasees auszugehen. • Klima und Lufthygiene Der Aasee ist aufgrund seiner Großflächigkeit und seiner Ausdehnung in Hauptwindrichtung einer der wichtigsten Belüftungskorridore für die Innenstadt von Münster. Der Aasee und sei- ne angrenzenden Grünflächen sowie der Zentralfriedhof wirken insgesamt als klimaökologi- scher Ausgleichsraum (Umweltkataster Münster). Das Klima im Änderungsbereich wird entsprechend von den klimatischen Verhältnissen, die der Belüftungskorridor Aasee transportiert, geprägt. Als zusätzliche Frischluftproduzenten sind die Gehölzbestände auf den Grünflächen zu nennen; nachteilig wirkt sich die Versiege- lung des Parkplatzes nördlich der Annette-Allee aus. Bezüglich der Lufthygiene bestehen gemäß Umweltkataster Münster Vorbelastungen insbe- sondere durch den Kfz-Verkehr und siedlungstypische Emissionen (z.B. Hausbrand, Produk- tionsprozesse) entsprechend der für das Stadtgebiet geltenden siedlungsraumtypischen Hintergrundbelastung. Die Funktionen des Belüftungskorridors Aasee für die Innenstadt von Münster sind von dem geplanten Sondergebiet (SO/WGE) mit seinen Gebäuden nicht beeinträchtigt, da es sich im Randbereich des Aasees befindet und kleinflächig ausgeprägt ist. Insgesamt ist unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Versiegelungen im Aasee- bereich und der Entsiegelungen nördlich der Annette-Allee keine Verschlechterung der klimatischen Situation zu erwarten. Bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien wird auf den zu erstellenden Bebauungsplan Nr. 493 verwiesen. • Landschafts- und Ortsbild Mit den Änderungsinhalten des Flächennutzungsplans sind keine erheblichen Beeinträchti- gungen des Landschaftsbildes verbunden, da die prägende Wirkung der Strukturen der Wasserfläche Aasee und der ihn umgebenden Grünflächen erhalten wird. Gemäß dem Beschluss der Stadt Münster zur Neugestaltung dieses nördlichen Aasee-Ufer- bereichs ist vielmehr von einer Aufwertung des Landschafts- und Ortsbildes auszugehen. • Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bau- oder Bodendenkmale, auf die die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes anzuwenden wären, kommen im Änderungsbereich nicht vor. Von einer erheblichen Beeinträchtigung dieses Schutzguts ist durch die 12. Flächennut- zungsplan-Änderung nicht auszugehen. 4.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte Wechselwirkungen zwischen den o. g. Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene nicht ersichtlich und nicht zu vermuten. 4.6 Zusammenfassung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Unter Beachtung der Festlegung von eventuell erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnah- men und der Sicherung des Immissionsschutzes für die angrenzenden schützenswerten Wohnbauflächen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind mit der beabsichtigten 12. Änderung des Flächennutzungsplans keine voraussichtlichen erheblichen Umweltaus- wirkungen verbunden. 6 4.7 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei Beibehaltung der derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans ist nicht von Nutzungsänderungen im Änderungsbereich auszugehen. 4.8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Bezüglich räumlicher Alternativflächen besteht für das geplante Sondergebiet (SO/WGE) aufgrund der speziellen Situation am Aasee keine Alternativfläche. Auch die Ergänzung des bestehenden Wohngebiets nördlich der Annette-Allee ist alternativlos, da derzeit weder im Gebietsentwicklungsplan - Teilabschnitt Münsterland - ein landesplanerisches Angebot für zusätzliche Wohnbauflächen noch im aktuellen Flächennutzungsplan bisher nicht genutzte Entwicklungsreserven im Bereich des näheren Umfelds im Bereich rund um den Aasee in den Stadtteilen Schloss, Pluggendorf, Aaseestadt und Sentrup bestehen. 4.9 Überwachung (Monitoring) Welche Überwachungsmaßnahmen gem. § 4c BauGB im Änderungsbereich erforderlich werden, muss im Rahmen des Bebauungsplans festgelegt werden. Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall auf der Planungsebene des Flächen- nutzungsplans nicht erforderlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Überprüfung im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans. 4.10 Allgemein verständliche Zusammenfassung Die Stadt Münster beabsichtigt im nördlichen Bereich des Aasees folgende Änderungen der Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans: – Änderung einer öffentlichen Parkfläche (Parkplatz) in Wohnbaufläche, – Ergänzung einer Grünfläche um ein kleinräumiges Sondergebiet, Zweckbestimmung Wassersport, Gastronomie und Erholung dienende Gebäude und Einrichtungen. Mit den Änderungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung sind keine voraus- sichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die im Umweltbericht zu betrachtenden Schutzgü- ter verbunden. Detailliertere Betrachtungen erfolgen im Umweltbericht zum Bebauungsplan, der parallel zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt wird. Anderweitige Planungsmöglichkeiten zur Erreichung der mit der Änderung beabsichtigten Ziele sind nicht erkennbar. Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall auf dieser Planungsebene nicht erforderlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Überprüfung im Rahmen der dauerhaf- ten Änderung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans. 5. Gesamtabwägung 5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich Mit der Darstellung von zusätzlichen Bauflächen (Wohnbaufläche, Sondergebiet) werden Freiflächen, die im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt sind, über- plant. Im Falle des geplanten Wohngebiets wird dabei tatsächlich jedoch lediglich ein beste- hender Parkplatz und damit eine bereits weitestgehend versiegelte Fläche umgenutzt. Die damit verbundene Inanspruchnahme von Freiflächen kann im Sinne der gesetzlichen Ausgleichsregelung auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- lung von Boden, Natur und Landschaft, die in ausreichendem Umfang auch in räumlich- funktionaler Nähe zum Planbereich im wirksamen FNP dargestellt sind, kompensiert werden. Die konkrete Regelung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 493: Aasee-Terrassen, der parallel zur 12. Ände- rung des Flächennutzungsplans aufgestellt wird. Die mit den geplanten Bauflächen verbundene Inanspruchnahme von Freiraum erfolgt an einem dafür städtebaulich geeigneten Standort und unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Die Anforderungen der gesetzlichen Ausgleichsregelung werden dabei berücksichtigt. 7 5.2 Altlasten Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekenn- zeichnet. Innerhalb des Änderungsbereichs sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten. 5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster -Teilabschnitt Münsterland- stellt den Bereich Aasee einschließlich der Wohnbebauung entlang der Annet- te-Allee insgesamt großflächig als „Freizeit und Erholungsschwerpunkt“ dar. Diesem landes- planerischen Ziel entspricht die Beibehaltung und Darstellung einer zusammenhängenden und geschlossenen Grünfläche mit darin vereinzelt und untergeordnet eingebetteten bauli- chen Einrichtungen rund um den Aasee im Flächennutzungsplan als dem übergeordneten Planungsziel. Die geplante 12. Änderung des Flächennutzungsplans steht damit in Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben. 5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Die vorhabenbezogen betroffenen Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der Stadt Münster und werden zur Realisierung der Planinhalte entsprechend an den Vorhabenträger veräußert bzw. teilweise an diesen verpachtet. Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben. 6. Sonstige Hinweise 6.1 Überschwemmungsgebiet Der Wasserstand des Aasees wird durch das Stauziel bei 54,00 m über NormalNull (ü.NN) bestimmt. Die Hochwassermarke steht bei 55,65 m ü.NN. Zur Darstellung eines räumlichen Überschwemmungsgebiets auf Basis des HQ100 hat das zuständige Staatliche Umweltamt Münster aus den topographischen Höhendaten im Uferausschnitt „Planbereich des vorha- benbezogenen Bebauungsplans Nr. 493“ einen Überschwemmungsbereich ermittelt, der als Hinweis in den Entwurf zur Änderung des FNP übernommen worden ist. Statistisch gesehen ist ungefähr bis zur ersten uferseitigen Abböschung mit einem einmaligen Hochwasserereig- nis in einem Zeitraum von 100 Jahren (HQ100) zu rechnen. Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes ersichtlich. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. Diese Begründung dient als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am beschlossenen 12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes. Münster, Der Oberbürgermeister I.V. Schultheiß Stadtdirektor
Anlage 2 - Plan
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[12] = S o I) zZ © 8 | l > L N N - 5 > “ 3 N a © [= 1 E-] [> < Bisherige Darstellung > “7 Y, x Neue Darstellung Br ul M 0) 7 =) => N] Stadtplanungsamt T STAD Wohnbaufläche Plan zur 12. Änderung des fortgeschriebenen - Wassersport, Gastronomie und Emolung dienende Gebäude und Einrichtungen Sondergebiet ® Öffentliche Parkfläche |- ö 5 & e = © Flächennutzungsplanes 5 & 5 g E Parkanlage EI 3 Friedhof Sonstige Hinweise Stand: 14.03.2005 M.: 1:15000 . Überschwemmungsgebiet
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft 12. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Aasee - Terrassen (Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee) Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 28.04.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.05.2005 Hauptausschuss Vorberatung 11.05.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und § 1 (8) Bau- gesetzbuch im Bereich Aasee / Zentralfriedhof / Adenauerallee dahingehend geändert, dass die dargestellte Wohnbaufläche ausgeweitet und ein Sondergebiet (Wassersport, Gastronomie und Erholung dienende Gebäude und Einrichtungen) neu dargestellt wird. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Flächennutzungsplanänderung keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Durch die vorliegende Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes sollen die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten Entwicklung im v.g. Bereich geschaf- fen werden. Dabei soll in diesem Bereich die planungsrechtliche Sicherung und Umsetzung des Projektes Aa- see – Terrassen ermöglicht werden. Um das Vorhaben realisieren zu können sind die vorliegende Änderung des Flächennutzungspla- nes sowie die im Parallelverfahren geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes Nr. 493: Aasee – Terrassen notwendig. Vorlagen-Nr.: V/0201/2005 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 6111 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 18.03.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung und der Vorlage zum Be- bauungsplan Nr. 493 (Vorlage Nr. 191/2005) entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Adenauerallee
- Annette-Allee
- Himmelreichallee
- Pluggendorf
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0201/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37