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1388/2021

Beantwortung einer mdl. Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Standesamtliche Trauungen in Köln"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 22.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 26.04.2021, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3019 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34/344 
 
Vorlagen-Nummer 22.04.2021 
 1388/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 
 
Beantwortung einer mdl. Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Standesamtliche Trauungen in 
Köln" 
Im Rahmen einer mündlichen Anfrage in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 08.03.2021 hat die FDP- Fraktion in Bezug auf 
standesamtliche Trauungen in Köln um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 
1. Welche Stelle der Stadt Köln hat seinerzeit darüber entschieden, die Gästeanzahl bei stan-
desamtlichen Trauungen pauschal in allen Räumlichkeiten auf Null zu reduzieren?  
 
2. Beabsichtigt die Stadt Köln in nächster Zeit, ggf. unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen 
Corona-Schnelltests einer Apotheke oder Arztes, mehr Gäste zu standesamtlichen Trauungen 
zuzulassen?  
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
1. Mit Beginn des „harten Lockdowns“ wurde die Personenzahl in den städtischen Trauzimmern in 
enger Abstimmung mit der stellvertretenden Stadtdirektorin, dem Gesundheitsamt und dem Rechts-
amt unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung NRW und Beachtung des damaligen Inzidenzwer-
tes neu festgelegt. Seit 11. Januar 2021 dürfen das Brautpaar, im eigenen Haushalt lebende Kinder 
ggf. ein/e erforderlicher Dolmetscher/in und der Standesbeamte/die Standesbeamtin an der Ehe-
schließung teilnehmen. 
 
Diese Entscheidung gewährleistete zum einen, dass die Trauungen weiterhin zuverlässig entspre-
chend den Vorschriften des Personenstandsgesetzes durchgeführt werden konnten, zum anderen 
wurde der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und des Standesbeamtin/der Standesbeamtin gemäß 
der Corona Schutzverordnung sichergestellt. Da der Inzidenzwert in Köln nachhaltig und signifikant 
über 100 liegt, setzt die Stadtverwaltung die bundesweit vereinbarte Notbremse um.  
 
2. Aus infektiologischen Gründen ist nach den Regelungen in der Allgemeinverfügung zur regionalen 
Anpassung der Coronaschutzverordnung an das Infektionsgeschehen in der Stadt Köln für das Betre-
ten der Dienstgebäude ab sofort schriftlich oder digital ein negatives Test-Ergebnis erforderlich - aus-
gestellt von einer in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle (sog. Bür-
gertest oder Arbeitgebertestung).  
 
Sobald die Möglichkeiten einer Lockerung bestehen, setzt die Stadtverwaltung künftig auf eine 
schrittweise und vorsichtige Öffnung. Ziel ist es, den Brautpaaren zu ermöglichen, über die gesetzli-
chen Vorgaben des PStG hinaus, unter Beachtung der CoronaSchVO nahe Angehörige an der Trau-
ung teilnehmen und die Trauung professionell fotografisch begleiten zu lassen. Zunächst muss je-
doch der weitere Verlauf der Coronapandemie in Köln abgewartet werden.

2 
[Hier eingeben] 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert i.V. für Dez. I

Beratungsverlauf (1)

26.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1388/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
22.04.2021
Erstellt
14.04.2021 09:06