3253/2022
Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahmen der interkommunalen Kooperationen Kölns
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Anlage 2_Stellungnahme_Regionalplanentwurf_S.U.N
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23.08.2022 1 Neuaufstellung des Regionalplans Köln Hier: Stellungnahme des Stadt Umland Netzwerks (S.U.N.) zum Planentwurf 2021 Präambel Die Stadt Köln als Zentrum der Metropolregion – wie auch ihr Umland - ist von dynamischem Wachstum geprägt. Die Stadtregion mit steigenden Zuwanderungszahlen, großen Pendle rströmen und zunehmendem Nutzungsdruck auf Siedlungs-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Freiflächen steht vor großen Herausforderungen. Das interkommunale Stadt Umland Netzwerk (S.U.N. ) im Linksrheinischen stellt sich diesen Aufgaben partnerschaftlich, kooperativ und vorausschauend. Im S.U.N. haben sich die Stadt Köln, der Rhein-Erft-Kreis (als Konsor tialführer) und die Städte Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling und Dormagen sowie die Gemeinde Rommerskirchen zusammengeschlossen und arbeiten seit 2017 auf Grundlage einer Charta zusammen. Gemäß den Leitzielen der Charta sollen Mobilität und Siedlungs- sowie Gewerbeentwicklung und Infrastruktur zusammen betrachtet und im E inklang entwickelt werden. Dabei sollen auch der Freiraum geschützt und die Naherholung berücksichtigt werde n. Im Folgenden wird insbesondere zu den im Regionalplan getroffenen Auss agen zu den vier S.U.N.- Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung und Wohnen, Wirtschaft und Gewerbeflächen, Mobilität und Freiraum gemeinschaftlich Stellung genommen. Hierbei handelt es sich um grundsätzliche Anregungen des Netzwerks an die Bezirksregierung Köln. Der Fokus wird auf gemeinsame Anliegen des Netz werks gelegt und ist als fachliche Ergänzung zu den Stellungnahmen der beteiligten Kommunen (s.o.) z u betrachten. Gemeinsam für einen maßgeblichen, funktional besonders bedeutsamen u nd dynamischen Teilraum im Regierungsbezirk nimmt das S.U.N zum vorliegenden Entwurf des neu auf zustellenden Regionalplans Köln Stellung: Zusammenarbeit klarer adressieren! zu textlichen Festlegungen Kapitel 2.3 (S. 50) Der Entwurf des Regionalplans Köln (RP)hebt grundsätzlich die besondere Bedeutung der „Regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ als gesamträumlichen Aspekt hervor. Das S.U.N. regt an, in der Begründung zur Neuaufstellung des Regionalp lans Köln den letzten Absatz „Zu G.9 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern“ (s. S. 31) gl eichlautend zu den textlichen Festlegungen wie folgt zu formulieren: „Diese Grundsätze (G.8 und G.9) gelten selbstverständlich auch für di e Zusammenarbeit zwischen Kommunen benachbarter Regierungsbezirke, mit den angrenzenden Planungsregionen Düsseldorf und Arnsberg sowie dem Regionalverband Ruhr und dem Bundesland Rheinland-Pfalz.“ In den textlichen Festlegungen sollte der Aspekt auch unter den Erläu terungen zu G.8 aufgenommen (und die Dopplung „mit den angrenzenden“ auf S. 51 korrigiert) wer den. So werden die Bedeutung und das Erfordernis einer interkommunalen Zusammenarbeit über die Regierung sbezirksgrenzen hinaus noch stärker hervorgehoben. Pauschale Streichung von Siedlungsbereichen zurücknehmen – Standortalternativen aufzeigen! zu textlichen Festlegungen Kapitel 3.1 (S. 54) und Kapitel 3.2 (S. 66) & Zeichneri schen Festlegungen In der Sitzung des Regionalrates am 24.09.2021 wurde als Reaktion a uf die Flutkatastrophe im Juli 2021 die Rücknahme von bislang planerisch nicht verfestigten Siedlung sbereichen (ASB & GIB), die von Extremhochwasser gefährdet sind, beschlossen. Dies führt dazu , dass in der S.U.N.-Region potenzielle Siedlungsbereiche in großem Umfang wegfallen. 23.08.2022 2 Das Ziel, Siedlungsbereiche nicht in hochwassergefährdeten Lagen vorzusehen, wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit der Nichtfestlegung von Siedlungsbereichen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten auf Ebene des Regionalplans umgesetzt. Die nu n vorgenommene pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in sog. Lagen von HQextrem kann nur z.T. nachvollzogen werden, da diese nicht das standortspezifische Risikopotenzial betrachtet und die Möglichkeiten der nachfolgenden Planungsebenen zur standortadäquaten Nutzungskonzeptio n und Risikovorsorge ungeachtet lässt. Vor diesem Hintergrund regt das S.U.N. an, die entsprechenden Siedlungsbereich e differenziert zu betrachten und im Planentwurf festzulegen. Des Weiteren wird angeregt, ggf. raumverträgliche Alternativstandorte seitens der Regionalplanungs- behörde in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen zu benennen. Flächensparende Siedlungsentwicklung als Handlungsprämisse! zu textlichen Festlegungen Kapitel 3.1 (S. 54) und Kapitel 3.2 (S. 66) Die alleinige Zielsetzung einer bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung im Regi onalplanentwurf (Z.3) reicht nicht aus, um das Ziel einer flächensparenden Siedlungsentwicklung zu realisieren. Wesentliche Kriterien und Handlungsansätze einer flächensparenden Siedlungsen twicklung wie z.B. Innen- vor Außenentwicklung, kompakte Siedlungsstruktur und die Wiedernutzung vo n Brachflächen werden nicht systematisch angewandt. Eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung sollte zwingend die in G.12 erwähnten Kriterien beachten (gute Erreichbarkeit durch eine möglichst di rekte SPNV-/ÖPNV- Anbindung der Standorte an die Oberzentren, ausreichende Infrastrukturaussta ttung zur Versorgung neuer Einwohner und Eignung für eine den örtlichen Verhältn issen angepasste höhere Dichte der Bebauung). Siedlungsflächen an SPNV-Haltepunkten Vorrang geben! zu textlichen Festlegungen Kapitel 3.1 (S. 54) und Kapitel 3.2 (S. 66) & Zeichnerischen Festlegungen Die Nichtberücksichtigung von Vorschlägen für Siedlungsbereichsfestl egungen entlang von geplanten bzw. in der Prüfung befindlichen SPNV-Haltestellen sowie SPNV-Trasse n kann nicht nachvollzogen werden, da die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an einem leistungsfähigen SPNV-Netz besondere Priorität haben muss, wie es im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der S-Bahn in der Gemeinde Rommerskirchen bereits vollzogen wurde. Das S.U.N. hält es für geboten, Siedlungsflächen zusätzlich entlang des zukünftigen SPNV-Netzes (Bsp. Stadtbahnverlängerung Köln – Bergheim-Niederaußem) festzulegen. Interkommunale Gewerbegebiete festlegen! zu textlichen Festlegungen Kapitel 3.3 (S. 72) & Zeichnerischen Festlegungen Um dem deutlichen Mangel an GIB-Flächen insbesondere in der Stadt Köln en tgegen zu wirken, sind Potenzialflächen für interkommunale Gewerbegebiete – nicht zuletzt ausgehend vom formulierten regionalplanerischen Ziel Z.11 „GIBinterkommunal sichern und umsetzen “ – im Kölner Umland festzulegen ohne diese auf den endogenen Bedarf der Standortkommune(n) a nzurechnen. Die bestehenden Vorarbeiten sind hier zu berücksichtigen. Auch die GIB-Festlegungen im gesamten Rheinischen Revier sind vor dem Hin tergrund des zu erwartenden langen Transformationsprozesses nicht ausreichend, um die notwendigen Kompensationen zu gewährleisten, die der Strukturwandel verursacht. Der Proze ss erfordert weitere interkommunale Gewerbeflächen, denen im Regionalplan Rechnung getrage n werden muss (z.B. „Erweiterung Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich Knapsacker Hügel“). Regionalen Grünzug Kerpen – Arnoldsweiler festlegen! zu textlichen Festlegungen Kapitel 4.2 (S. 96) & Zeichnerischen Festlegungen Das S.U.N. regt an, über die vorgenommenen Festlegungen Regionaler G rünzüge hinaus in sinnvollen Bereichen auch Regionale Grünzüge im definierten ländlichen Raum festzulegen. Das S.U.N. beabsichtigt, regionale Freiraumachsen und Grünzüge qualitativ weiterzuentwickeln und mit angrenzenden Landschaftsräumen zu vernetzen. Zur Sicherung großräumiger zusammenhängender 23.08.2022 3 Grünverbindungen bis zum Anschluss an den Kreis Düren wird deshalb konkret an geregt, den Regionalen Grünzug von den FFH-Gebieten in Kerpen (Dickbusch und Lör sfelder Busch, Steinheide) über das südliche Tagebauvorfeld bis zum Anschluss an den Regionalen Grünzug in Arnoldsweiler im Kreis Düren zu ziehen. Der vorgeschlagene Regionale Grünzug lässt sich aus dem Biotopverbundsystem des LANUV und aus der Teilstrategie Freiraum und Landschaft des Agglomeratio nskonzeptes des Region Köln/Bonn e.V. ableiten. Für den dauerhaften Erhalt, die Entwicklung der inselartigen Re likte der Waldgebiete Steinheide, Dickbusch und Lörsfelder Busch, die Verbindung untereinander sowie zu den Waldbereichen auf Dürener Kreisgebiet wäre die Darstellung als Regionaler Grünzug von g roßem Wert. Im Rahmen des Agglomerationskonzeptes wird ausgeführt, Waldgürtel aufgrund ihrer wichtigen Bedeutung für die regionale Landschaftsentwicklung zu schützen und weiterzuentwickeln. Neben der außerordentlich hohen Bedeutung des durch die Tagebautätigkeit stark zurückgedrängten Leb ensraumtyps der Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder ist der Korridor sowohl als Biotopverbun dsystem für geschützte Tierarten, als auch als Naturerfahrungs- und Erholungsraum langfristig zu erhalten und zu schützen, um die großräumigen Grünverbindungen zu sichern. Standortoptionen für Solarenergieanlagen erweitern! zu textlichen Festlegungen Kapitel 5.2 (S. 146) Vor dem Hintergrund der Absichten zum signifikanten Ausbau erneuer barer Energien sowie zu den parallel verlaufenden regionalen und kommunalen Zielen zur Schaffung ausreichender Wohnbau- und Gewerbeflächen wird angeregt, das Kriterium „Regionaler Grünzug“ nicht als Ausschlusskriterium, sondern als Prüfkriterium für die bauleitplanerische Zulässigkeit v on Agri-PV-Anlagen einzustufen (vgl. Z.38). So kann im Einzelfall die Zulässigkeit dieser Anlagen in weniger empfindlichen Grünzug- Bereichen im Rahmen nachgeordneter Planungen geprüft und ermögli cht werden und so ein Beitrag zu dieser bedeutsamen gesellschaftlichen Aufgabe geleistet werden. Einen neuen Grundsatz zur regionalen Bedarfsplanung für alle Verkehrsträger aufnehmen! zu textlichen Festlegungen Kapitel 5.1 (S. 130) Das S.U.N. regt an, folgenden Grundsatz im Regionalplan aufzunehmen: Grundsatz (neu): Verkehrsinfrastruktur und Mobilität auf regionaler Ebene entwickeln! „Um die Zukunftsfähigkeit des wachsenden Regierungsbezirks Köln im Be reich der Mobilität mittel- und langfristig sicherstellen zu können, bedarf es der Festschrei bung von strategisch bedeutsamen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen auch auf der Ebene des Regionalplans ( ergänzende regionale Bedarfsplanung für alle Verkehrsträger, welche über die Bedarfsplanung von Land und Bund hinaus geht und z.B. eine wichtige interkommunale Verbindungsfunktion hat).“ Folgende Teilaspekte sollen dabei berücksichtigt werden: • die mit der dynamischen Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung einhergehe nden wachsenden Ansprüche in Bezug auf Transport, Mobilität und Verkehr, • die verkehrsinfrastrukturellen Herausforderungen auf Grund des Str ukturwandels im Rheinischen Revier und • die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen der Verkehrs-, Stadt- und Regionalplanung im Stadt- Umland-Kontext. Darstellung der Standorte von Mobilstationen aktualisieren! zu textlichen Festlegungen Kapitel 5.1 (S. 130) & Erläuterungskarte I3 Grundlage für die Darstellung von Mobilstationen im Entwurf 2021 ist das verbandsweite Konzept des Nahverkehr Rheinland aus dem Jahr 2018. Zwischenzeitlich wurde ein Konze pt zur Errichtung von Mobilstationen in der S.U.N.-Region erarbeitet. Es wird angeregt, die darin vo rgesehenen Mobilstationen in die Erläuterungskarte I3 des Regionalplanes zu übernehmen. Das o.g. Konzept kann der Bezirksregierung gerne zur Verfügung gestellt werden. 23.08.2022 4 Weitere Schienenausbauplanungen als Bedarfsplanmaßnahmen aufnehmen! zu textlichen Festlegungen Kapitel 5.1 (S. 130) & Zeichnerische Festlegungen Das S.U.N. begrüßt die zeichnerische Aufnahme der Stadtbahnlinie Köln-Niederau ßem als Verlängerung aus dem Kölner KVB-Netz. Im Zusammenhang mit einer möglichen Verlängerung der Linie 7 von F rechen-Benzelrath weiter in Richtung Kerpen wird derzeit vom Rhein-Erft-Kreis eine Vorstudie erstell t. Es wird angeregt, dieses Vorhaben vorsorglich als Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung in den Regionalplan aufzunehmen. Im östlichen Bereich des Rheinischen Reviers gibt es vielfältige Überlegungen für die Erweiterung des bestehenden Schienennetzes, teilweise auch unter Inanspruchnahme bisheriger Werksbahntrassen aus dem Betrieb der Braunkohletagebaue und -kraftwerke. In diesem Rahmen hat die Zweckverbandsversammlung des Nahverkehr Rheinland die Durchführung einiger Machbarkeitsstudien beschlossen. Diese sollen zwischen 2022 und 2025 nach und nach beauftragt werden. Je nach Projektfortschritt wird es als sinnvoll erachtet, weitere Schienenv erbindungen während des Regionalplanverfahrens aufzunehmen. Radschnellverbindungen als wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität als Verkehrsi nfrastruktur festlegen! zu textlichen Festlegungen Kapitel 5.1 (S. 130) & Zeichnerische Festlegungen & Erläuterungskarte I2 Neben den klassischen Infrastrukturmaßnahmen für den motorisierten Straßenverkehr und den Schienenverkehr sollten auch die regional bedeutsamen Radschnellverbin dungen in der Regionalplanung stärker verankert werden. Der Regierungsbezirk Köln braucht einen systematischen und abgestimmten Ausbau von Radschnellverbindungen entlang der wichtigsten regionalen Achsen. Wesentlicher Baustein der klimawandelgerechten Raumentwicklung ist die Fö rderung des Umweltverbundes. Vor diesem Hintergrund wird es für geboten gehalten, dass der Regionalplan nicht nur in der Erläuterungskarte I2, sondern auch im zeichnerischen Hauptplan Festlegungen zu Radschnellverbindungen trifft. Hier sollten analog zu den Verkehrselementen „Straße“ und „Schiene“ bereits vorhandene, aber auch geplante Radschnellverbindungen mit aufgenommen werden. Als wesentliche Maßnahme im Rahmen der Bewältigung des Strukturwandels w urde unter Federführung des Zweckverbandes Landfolge Garzweiler ein regionales Radverkehr skonzept entwickelt, welches das Rheinische Revier fahrradfreundlich erschließt und mit den (Ober-) Zentren Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln und Krefeld sowie den Niederlanden un d Belgien vernetzt. Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH hat in seiner Sitzung vom 11.02.2022 den erarbeiteten Netzplan verabschiedet. Das S.U.N. regt daher an, den verabschiedeten Netzplan in die Erläuterungskarte I2 zu übernehmen. Regelmäßige Aktualisierung der Erläuterungskarten! zu den textlichen Festlegungen im Anhang A (Übersicht S. 175) Aufgrund der o.g. Ausführungen, regt das S.U.N. an, sämtliche regiona lbedeutsame Verkehrswegeplanungen (des Bundes, das Landes NRW und der Kommunen) in jeweils separaten Erläuterungskarten darzustellen (Erweiterung Anhang A4 Infrastru ktur) und diese regelmäßig zu aktualisieren. Auch die Erläuterungskarten zu Klima (K1), Siedlungsraum (S1) sowie Freiraum (F1-F10) sollten möglichst aktuell gehalten werden. Diese Stellungnahme wurde auf der S.U.N-Vertreterversammlung am 23.08.2022 einvernehmlich beschlossen.
Anlage 1_Stellungnahme_Regionalplanentwurf_K&RN
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Kooperation Köln & rechtsrheinische Nachbarn | Stellungnahme zum Regionalplanentwurf 2021 1
Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn
18. August 2022
Neuaufstellung des Regionalplans Köln
Stellungnahme zur Offenlage des Planentwurfs 2021
Als StadtUmland-Kooperation begleitet die Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn
den Prozess zur Neuaufstellung des Regionalplans seit seinem Beginn aufmerksam und
konstruktiv. Wir sehen die großen Herausforderungen, vor denen unsere Region steht, und
betrachten den Regionalplan als wesentliches Instrument, die Zukunft unserer Region zu ge-
stalten. Mit seinem die Grenzen der einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften über-
schreitenden Ansatz trägt er den vielfältigen räumlichen und funktionalen Verflechtungen
Rechnung und spricht die Handlungsfelder und die fachliche Kompetenz unserer Koopera-
tion in besonderer Weise an.
Den am 10.12.2021 vom Regionalrat beschlossenen Entwurf des Regionalplans haben wir
nachvollzogen, zwischen den Kooperationspartnern erörtert und möchten folgende Anregun-
gen/Hinweise zu seiner Weiterbearbeitung geben.
Transparenz der Siedlungsflächendarstellungen
Für alle Mitgliedskommunen unserer Kooperation weist der Regionalplan eine Unterdeckung
des Siedlungsflächenbedarfs aus. Dies bedeutet, dass die ermittelten Siedlungsflächenbe-
darfe an anderen Orten innerhalb des Regierungsbezirks – zumeist in ländlichen und vom
ÖPNV weniger erschlossenen Gebieten – festgelegt werden. Dabei ist es für uns leider nicht
nachvollziehbar, an welchen Standorten die Bedarfe unserer Mitgliedskommunen festgelegt
werden; wir müssen von einer großen räumlichen Distanz zwischen Bedarfsquelle und tat-
sächlichem Flächenangebot ausgehen.
Es wäre dem Verständnis des Plans und seiner fachlichen Diskussion in den politischen Gre-
mien und der Öffentlichkeit sehr dienlich, wenn die hier getroffenen Festlegungen und
planerischen Entscheidungen transparent gemacht, d.h. in geeigneter Form erläutert
würden – ob innerhalb oder außerhalb des Plans.
Regionaler Blick bei der Festlegung von Siedlungsbereichen
Aus unserer Kenntnis der Region möchten wir alle Beteiligten ermutigen, im Rahmen der an-
stehenden Planüberarbeitung mit regionalem Blick erneut zu prüfen, ob - im Sinne der
Flächenvorsorge – in den Kommunen mit ungedecktem Flächenbedarf nicht weiterge-
hende Siedlungsflächendarstellungen möglich sind. Neben der kommunalen Perspek-
tive, aus der Ihnen eine Vielzahl von Entwicklungsflächen vorgeschlagen und Nicht-Entwick-
Kooperation Köln & rechtsrheinische Nachbarn | Stellungnahme zum Regionalplanentwurf 2021 2
lungsflächen benannt wurden (Flächenansatz), wünschen wir uns stärker als bislang ables-
bar, Siedlungsbereichsfestlegungen aus einer regionalen Raumperspektive (Raumansatz).
Wir verweisen insofern auf das von der Region Köln Bonn e.V. erstellte Agglomerationskon-
zept u.a. mit seinem integrierten Entwicklungsprinzip der dreifachen Innenentwicklung.
Dieses zeigt Wege auf, wie Flächen in zentraleren Lagen erfolgreich einer Entwicklung zugeführt
werden könnten, ohne dass Siedlungs- und Freiraumentwicklung konkurrieren. Der Regional-
plan kann so ein nachhaltiges räumliches Zukunftsbild unabhängig von kommunalen Gren-
zen aufzeigen und der interkommunalen Kooperation als zielgerichtetes Planungsinstrument
für die weitere Entwicklungsarbeit dienen. Gleichzeitig hat er das Potenzial, mit einer weite-
ren Stärkung/Förderung von Siedlungsentwicklung an „ÖPNV-Standorten“ einen signifikan-
ten Beitrag zur regionalen Mobilitätswende zu leisten.
Kompetenzen regionaler Netzwerke nutzen – Dialog fortsetzen
Als freiwillige interkommunale Kooperation arbeiten wir seit fast zehn Jahren zusammen und
haben immer wieder feststellen dürfen, dass interkommunale Zusammenarbeit bei der Identi-
fikation von Problemlagen hilft, die meist weder an Grenzen von Gemeinden oder Städten
noch an solchen von Kreisen oder Regierungsbezirken enden. Nicht nur die Suche nach Lö-
sungen wird bei grenzüberschreitender gemeinsamer Arbeit einfacher, auch deren Akzep-
tanz ist bei konsistentem Handeln aller Nachbarn deutlich größer.
Lösungen derartiger Probleme liegen nur sehr selten in einer Hand. In den meisten Fällen
können (für die Bevölkerung) spürbare Verbesserungen nur erreicht werden, wenn mehrere
lokale und regionale Akteure vertrauensvoll und nachhaltig zusammenarbeiten. Dies gelingt
entweder unmittelbar in unseren Netzwerken oder auf der Grundlage des dort gewachsenen
Vertrauens und Wissens. Ein Beispiel sind die RadPendlerRouten – als großer Beitrag zu ei-
ner qualitätsvollen, raum- und umweltverträglichen Mobilität.
Diese positiven Erfahrungen unserer Zusammenarbeit leiten unser Handeln und wir bringen
sie gerne in regionale Prozesse ein. Unser Ziel ist es, die regionale und interkommunale Zu-
sammenarbeit zu stärken und als Instrument zur Entwicklung der Region und bei Bedarf
auch über ihre Verwaltungsgrenzen hinaus aktiv zu nutzen.
Viele Inhalte des Regionalplanentwurfs wurden, was von den Betroffenen durchgängig be-
grüßt wurde und wird, mit den einzelnen betroffenen Kommunen ausführlich erörtert und ori-
entieren sich auch an deren Vorstellungen. Wir regen – angesichts der drängenden und viel-
fach noch ungelösten Probleme unserer Region – eine Fortführung des Austauschs im Zuge
der Weiterbearbeitung an. Hierbei sollten stärker als bisher auch interkommunale Kooperati-
onen, Netzwerke und Initiativen mit ihrer spezifischen Expertise eingebunden werden.
Seit Januar 2019 hat sich die Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn intensiv in
den Aufstellungsprozess des neuen Regionalplans eingebracht. Gerne tragen wir auch wei-
terhin dazu bei. Die Erkenntnisse aus dem interkommunalen Austausch sowie unsere Kom-
petenz zur Lösung interkommunaler Probleme bringen wir gerne in den weiteren Prozess der
Erarbeitung des Regionalplans ein.
Kooperation Köln & rechtsrheinische Nachbarn | Stellungnahme zum Regionalplanentwurf 2021 3
Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales
Stadt Leverkusen, Dezernat für Planen und Bauen
Beigeordnete Andrea Deppe
Stadt Troisdorf, Dezernat II
Beigeordneter Walter Schaaf
Stadt Niederkassel, Dezernat II
Beigeordneter Dr. Stephan Smith
i.V.
Stadt Bergisch Gladbach, Dezernat Stadtentwicklung und Klimaschutz
Beigeordneter Ragnar Migenda
Stadt Rösrath, Dezernat Technischer Service
Fachbereichsleiter Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität, Christoph Herrmann
Rhein-Sieg-Kreis, Referat Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung
Referatsleiterin Regina Rosenstock
Rheinisch-Bergischer Kreis, Dezernat Umwelt, Mobilität, Bau
Dezernentin Elke Reichert
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 20.10.2022 3253/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 Wirtschaftsausschuss 17.11.2022 Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahmen der interkommunalen Kooperationen Kölns Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlage zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln vom 07.02. bis 31.08.2022 nutzte die Stadt Köln ihre Möglichkeit, Stellung zur Planunterlage zu neh- men. Am 20.06.2022 wurde im Rat der Stadt Köln der Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln getroffen (s. Vorlage Nr. 1159/2022). Die entsprechend dem Ratsbeschluss überarbeitete Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Köln wurde bei der Bezirksre- gierung Köln als Regionalplanungsbehörde fristgerecht eingereicht (s. Vorlage Nr. 2561/2022). In Ergänzung zu dieser kommunalen Stellungnahme hat die Stadt Köln gemeinsam mit den Koopera- tionspartner*innen der Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN) und der linksrheini- sche Kooperation Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) zwei weitere fachliche Stellungnahmen im Rah- men der öffentlichen Auslegung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Die rechtsrheinische Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN) und das linksrheini- sche Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) haben sich im Rahmen des von der Landesregierung im Juni 2016 initiierten Projektaufrufs „Stadt Umland.NRW“ gegründet, um sich den Chancen und den Her- ausforderungen des dynamischen Wachstums der Stadtregion Köln zu stellen. K&RN ist ein Zusam- menschluss der Städte Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Sieg Kreises. Im S.U.N. haben sich die Stadt Köln, der Rhein-Erft-Kreis und die Städte Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling und Dormagen sowie die Gemeinde Rommerskirchen zusammengetan (s. Vorlage 3699/2019). Aufgrund der engen räumlich-funktionalen Verflechtungen der Kooperationspartner*innen in beiden Kooperationsräumen bedarf es der interkommunalen Abstimmung als Voraussetzung zur erfolgrei- chen Gestaltung der Zukunftsaufgaben und -herausforderungen, die nicht an den Gemeindegrenzen Halt machen und nicht singulär gelöst werden können. Daher war es für K&RN und S.U.N. wichtig, die kommunalen Einzelstellungnahmen zum Regionalplanentwurf Köln jeweils mit einer gemeinsa- men fachlichen Stellungnahme mit regionaler Stimme zu ergänzen. In Anlage 1 und Anlage 2 finden sich die beiden Stellungnahmen der regionalen Kooperationen, die aufgrund der regionalen Betrachtungsebene generelle Aussagen treffen, nicht kleinteilig sind und der städtisch beschlossenen Stellungnahme inhaltlich nicht widersprechen. Sie wurden einvernehmlich von allen Kooperationspartner*innen der jeweiligen Kooperationen erstellt. Die Regionalplanungsbehörde wird die beiden Stellungnahmen gemeinsam mit den weiteren einge- gangenen Stellungnahmen für das weitere Verfahren auswerten. Über den Fortgang des Regional- 2 planneuaufstellungsverfahrens wird die Verwaltung die Gremien des Rates laufend unterrichten. Anlagen Anlage 1 Stellungnahme Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN) zur Offenla- ge des Planentwurfs 2021 Anlage 2 Stellungnahme Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) zur Offenlage des Planentwurfs 2021 Gez. Haack
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3253/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.10.2022
- Erstellt
- 05.10.2022 12:15