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3253/2022

Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahmen der interkommunalen Kooperationen Kölns

Mitteilung Ausschuss 20.10.2022

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Nächste Beratung: Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 20.06.2023, TOP 6.3

Anlage 2_Stellungnahme_Regionalplanentwurf_S.U.N

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Anlage 1_Stellungnahme_Regionalplanentwurf_K&RN

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2_Stellungnahme_Regionalplanentwurf_S.U.N

15022 Zeichen

23.08.2022 1
Neuaufstellung des Regionalplans Köln
Hier: Stellungnahme des Stadt Umland Netzwerks (S.U.N.) zum 
Planentwurf 2021
Präambel
Die Stadt Köln als Zentrum der Metropolregion – wie auch ihr Umland - ist von dynamischem Wachstum 
geprägt. Die Stadtregion mit steigenden Zuwanderungszahlen, großen Pendle rströmen und 
zunehmendem Nutzungsdruck auf Siedlungs-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Freiflächen steht vor großen 
Herausforderungen. Das interkommunale Stadt Umland Netzwerk (S.U.N. ) im Linksrheinischen stellt 
sich diesen Aufgaben partnerschaftlich, kooperativ und vorausschauend.
Im S.U.N. haben sich die Stadt Köln, der Rhein-Erft-Kreis (als Konsor tialführer) und die Städte 
Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen,  Pulheim, Wesseling und 
Dormagen sowie die Gemeinde Rommerskirchen zusammengeschlossen und arbeiten seit 2017 auf 
Grundlage einer Charta zusammen. Gemäß den Leitzielen der Charta sollen  Mobilität und Siedlungs-
sowie Gewerbeentwicklung und Infrastruktur zusammen betrachtet und im E inklang entwickelt 
werden. Dabei sollen auch der Freiraum geschützt und die Naherholung berücksichtigt werde n.
Im Folgenden wird insbesondere zu den im Regionalplan getroffenen Auss agen zu den vier S.U.N.-
Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung und Wohnen, Wirtschaft und Gewerbeflächen, Mobilität und 
Freiraum gemeinschaftlich Stellung genommen. Hierbei handelt es sich um grundsätzliche Anregungen 
des Netzwerks an die Bezirksregierung Köln. Der Fokus wird auf gemeinsame Anliegen des Netz werks
gelegt und ist als fachliche Ergänzung zu den Stellungnahmen der beteiligten Kommunen (s.o.) z u 
betrachten.
Gemeinsam für einen maßgeblichen, funktional besonders bedeutsamen u nd dynamischen Teilraum 
im Regierungsbezirk nimmt das S.U.N zum vorliegenden Entwurf des neu auf zustellenden 
Regionalplans Köln Stellung:
Zusammenarbeit klarer adressieren!
zu textlichen Festlegungen Kapitel 2.3 (S. 50)
Der Entwurf des Regionalplans Köln (RP)hebt grundsätzlich die besondere Bedeutung der „Regionalen 
und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ als gesamträumlichen Aspekt hervor.
Das S.U.N. regt an, in der Begründung zur Neuaufstellung des Regionalp lans Köln den letzten Absatz 
„Zu G.9 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern“ (s. S. 31) gl eichlautend zu den textlichen 
Festlegungen wie folgt zu formulieren:
„Diese Grundsätze (G.8 und G.9) gelten selbstverständlich auch für di e Zusammenarbeit zwischen 
Kommunen benachbarter Regierungsbezirke, mit den angrenzenden Planungsregionen Düsseldorf und 
Arnsberg sowie dem Regionalverband Ruhr und dem Bundesland Rheinland-Pfalz.“
In den textlichen Festlegungen sollte der Aspekt auch unter den Erläu terungen zu G.8 aufgenommen 
(und die Dopplung „mit den angrenzenden“ auf S. 51 korrigiert) wer den. So werden die Bedeutung 
und das Erfordernis einer interkommunalen Zusammenarbeit über die Regierung sbezirksgrenzen 
hinaus noch stärker hervorgehoben.
Pauschale Streichung von Siedlungsbereichen zurücknehmen – Standortalternativen aufzeigen!
zu textlichen Festlegungen Kapitel 3.1 (S. 54) und Kapitel 3.2 (S. 66) & Zeichneri schen Festlegungen
In der Sitzung des Regionalrates am 24.09.2021 wurde als Reaktion a uf die Flutkatastrophe im Juli 
2021 die Rücknahme von bislang planerisch nicht verfestigten Siedlung sbereichen (ASB & GIB), die 
von Extremhochwasser gefährdet sind, beschlossen. Dies führt dazu , dass in der S.U.N.-Region 
potenzielle Siedlungsbereiche in großem Umfang wegfallen.

23.08.2022  2 
 
Das Ziel, Siedlungsbereiche nicht in hochwassergefährdeten Lagen vorzusehen, wird entsprechend der 
gesetzlichen Vorgaben mit der Nichtfestlegung von Siedlungsbereichen in festgesetzten 
Überschwemmungsgebieten auf Ebene des Regionalplans umgesetzt. Die nu n vorgenommene 
pauschale Streichung von Siedlungsbereichen in sog. Lagen von HQextrem kann nur z.T. nachvollzogen 
werden, da diese nicht das standortspezifische Risikopotenzial betrachtet und die Möglichkeiten der 
nachfolgenden Planungsebenen zur standortadäquaten Nutzungskonzeptio n und Risikovorsorge 
ungeachtet lässt. Vor diesem Hintergrund regt das S.U.N. an, die entsprechenden Siedlungsbereich e 
differenziert zu betrachten und im Planentwurf festzulegen. 
Des Weiteren wird angeregt, ggf. raumverträgliche Alternativstandorte seitens der Regionalplanungs-
behörde in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen zu benennen.  
Flächensparende Siedlungsentwicklung als Handlungsprämisse! 
zu textlichen Festlegungen Kapitel 3.1 (S. 54) und Kapitel 3.2 (S. 66) 
Die alleinige Zielsetzung einer bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung im Regi onalplanentwurf (Z.3) 
reicht nicht aus, um das Ziel einer flächensparenden Siedlungsentwicklung zu realisieren. Wesentliche 
Kriterien und Handlungsansätze einer flächensparenden Siedlungsen twicklung wie z.B. Innen- vor 
Außenentwicklung, kompakte Siedlungsstruktur und die Wiedernutzung vo n Brachflächen werden 
nicht systematisch angewandt. Eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung sollte zwingend die in G.12 
erwähnten Kriterien beachten (gute Erreichbarkeit durch eine möglichst di rekte SPNV-/ÖPNV-
Anbindung der Standorte an die Oberzentren, ausreichende Infrastrukturaussta ttung zur Versorgung 
neuer Einwohner und Eignung für eine den örtlichen Verhältn issen angepasste höhere Dichte der 
Bebauung).  
Siedlungsflächen an SPNV-Haltepunkten Vorrang geben! 
zu textlichen Festlegungen Kapitel 3.1 (S. 54) und Kapitel 3.2 (S. 66) & Zeichnerischen Festlegungen 
Die Nichtberücksichtigung von Vorschlägen für Siedlungsbereichsfestl egungen entlang von geplanten 
bzw. in der Prüfung befindlichen SPNV-Haltestellen sowie SPNV-Trasse n kann nicht nachvollzogen 
werden, da die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an einem leistungsfähigen SPNV-Netz besondere 
Priorität haben muss, wie es im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf im Zusammenhang 
mit dem geplanten Ausbau der S-Bahn in der Gemeinde Rommerskirchen bereits vollzogen wurde. Das 
S.U.N. hält es für geboten, Siedlungsflächen zusätzlich entlang des zukünftigen SPNV-Netzes (Bsp. 
Stadtbahnverlängerung Köln – Bergheim-Niederaußem) festzulegen.  
Interkommunale Gewerbegebiete festlegen! 
zu textlichen Festlegungen Kapitel 3.3 (S. 72) & Zeichnerischen Festlegungen 
Um dem deutlichen Mangel an GIB-Flächen insbesondere in der Stadt Köln en tgegen zu wirken, sind 
Potenzialflächen für interkommunale Gewerbegebiete – nicht zuletzt ausgehend vom formulierten 
regionalplanerischen Ziel Z.11 „GIBinterkommunal sichern und umsetzen “ –  im Kölner Umland 
festzulegen ohne diese auf den endogenen Bedarf der Standortkommune(n) a nzurechnen. Die 
bestehenden Vorarbeiten sind hier zu berücksichtigen. 
Auch die GIB-Festlegungen im gesamten Rheinischen Revier sind vor dem Hin tergrund des zu 
erwartenden langen Transformationsprozesses nicht ausreichend,  um die notwendigen 
Kompensationen zu gewährleisten, die der Strukturwandel verursacht. Der Proze ss erfordert weitere 
interkommunale Gewerbeflächen, denen im Regionalplan Rechnung getrage n werden muss (z.B. 
„Erweiterung Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich Knapsacker Hügel“). 
Regionalen Grünzug Kerpen – Arnoldsweiler festlegen! 
zu textlichen Festlegungen Kapitel 4.2 (S. 96) & Zeichnerischen Festlegungen  
Das S.U.N. regt an, über die vorgenommenen Festlegungen Regionaler G rünzüge hinaus in sinnvollen 
Bereichen auch Regionale Grünzüge im definierten ländlichen Raum festzulegen. 
Das S.U.N. beabsichtigt, regionale Freiraumachsen und Grünzüge qualitativ  weiterzuentwickeln und 
mit angrenzenden Landschaftsräumen zu vernetzen. Zur Sicherung großräumiger zusammenhängender

23.08.2022  3 
 
Grünverbindungen bis zum Anschluss an den Kreis Düren wird deshalb konkret an geregt, den 
Regionalen Grünzug von den FFH-Gebieten in Kerpen (Dickbusch und Lör sfelder Busch, Steinheide) 
über das südliche Tagebauvorfeld bis zum Anschluss an den Regionalen Grünzug in Arnoldsweiler im 
Kreis Düren zu ziehen. Der vorgeschlagene Regionale Grünzug lässt sich aus dem Biotopverbundsystem 
des LANUV und aus der Teilstrategie Freiraum und Landschaft des Agglomeratio nskonzeptes des 
Region Köln/Bonn e.V. ableiten. 
Für den dauerhaften Erhalt, die Entwicklung der inselartigen Re likte der Waldgebiete Steinheide, 
Dickbusch und Lörsfelder Busch, die Verbindung untereinander sowie zu den Waldbereichen auf 
Dürener Kreisgebiet wäre die Darstellung als Regionaler Grünzug von g roßem Wert. Im Rahmen des 
Agglomerationskonzeptes wird ausgeführt, Waldgürtel aufgrund ihrer  wichtigen Bedeutung für die 
regionale Landschaftsentwicklung zu schützen und weiterzuentwickeln. Neben  der außerordentlich 
hohen Bedeutung des durch die Tagebautätigkeit stark zurückgedrängten Leb ensraumtyps der 
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder ist der Korridor sowohl als Biotopverbun dsystem für 
geschützte Tierarten, als auch als Naturerfahrungs- und Erholungsraum langfristig zu erhalten und zu 
schützen, um die großräumigen Grünverbindungen zu sichern. 
Standortoptionen für Solarenergieanlagen erweitern! 
zu textlichen Festlegungen Kapitel 5.2 (S. 146) 
Vor dem Hintergrund der Absichten zum signifikanten Ausbau erneuer barer Energien sowie zu den 
parallel verlaufenden regionalen und kommunalen Zielen zur Schaffung ausreichender Wohnbau- und 
Gewerbeflächen wird angeregt, das Kriterium „Regionaler Grünzug“ nicht als Ausschlusskriterium, 
sondern als Prüfkriterium für die bauleitplanerische Zulässigkeit v on Agri-PV-Anlagen einzustufen 
(vgl. Z.38). So kann im Einzelfall die Zulässigkeit dieser Anlagen  in weniger empfindlichen Grünzug-
Bereichen im Rahmen nachgeordneter Planungen geprüft und ermögli cht werden und so ein Beitrag 
zu dieser bedeutsamen gesellschaftlichen Aufgabe geleistet werden. 
Einen neuen Grundsatz zur regionalen Bedarfsplanung für alle Verkehrsträger aufnehmen!  
zu textlichen Festlegungen Kapitel 5.1 (S. 130) 
Das S.U.N. regt an, folgenden Grundsatz im Regionalplan aufzunehmen: 
Grundsatz (neu): Verkehrsinfrastruktur und Mobilität auf regionaler  Ebene entwickeln! 
„Um die Zukunftsfähigkeit des wachsenden Regierungsbezirks Köln im Be reich der Mobilität mittel- 
und langfristig sicherstellen zu können, bedarf es der Festschrei bung von strategisch bedeutsamen 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen auch auf der Ebene des Regionalplans ( ergänzende regionale 
Bedarfsplanung für alle Verkehrsträger, welche über die Bedarfsplanung von Land und Bund hinaus 
geht und z.B. eine wichtige interkommunale Verbindungsfunktion hat).“ 
Folgende Teilaspekte sollen dabei berücksichtigt werden: 
• die mit der dynamischen Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung einhergehe nden wachsenden 
Ansprüche in Bezug auf Transport, Mobilität und Verkehr, 
• die verkehrsinfrastrukturellen Herausforderungen auf Grund des Str ukturwandels im Rheinischen 
Revier und 
• die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen der Verkehrs-, Stadt- und Regionalplanung im Stadt-
Umland-Kontext. 
Darstellung der Standorte von Mobilstationen aktualisieren! 
zu textlichen Festlegungen Kapitel 5.1 (S. 130) & Erläuterungskarte I3 
Grundlage für die Darstellung von Mobilstationen im Entwurf 2021 ist das verbandsweite Konzept des 
Nahverkehr Rheinland aus dem Jahr 2018. Zwischenzeitlich wurde ein Konze pt zur Errichtung von 
Mobilstationen in der S.U.N.-Region erarbeitet. Es wird angeregt, die darin vo rgesehenen 
Mobilstationen in die Erläuterungskarte I3 des Regionalplanes zu übernehmen. Das o.g. Konzept kann 
der Bezirksregierung gerne zur Verfügung gestellt werden.

23.08.2022  4 
 
Weitere Schienenausbauplanungen als Bedarfsplanmaßnahmen aufnehmen! 
zu textlichen Festlegungen Kapitel 5.1 (S. 130) & Zeichnerische Festlegungen 
Das S.U.N. begrüßt die zeichnerische Aufnahme der Stadtbahnlinie Köln-Niederau ßem als 
Verlängerung aus dem Kölner KVB-Netz. 
Im Zusammenhang mit einer möglichen Verlängerung der Linie 7 von F rechen-Benzelrath weiter in 
Richtung Kerpen wird derzeit vom Rhein-Erft-Kreis eine Vorstudie erstell t. Es wird angeregt, dieses 
Vorhaben vorsorglich als Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung in den Regionalplan 
aufzunehmen. 
Im östlichen Bereich des Rheinischen Reviers gibt es vielfältige Überlegungen für die Erweiterung des 
bestehenden Schienennetzes, teilweise auch unter Inanspruchnahme bisheriger Werksbahntrassen aus 
dem Betrieb der Braunkohletagebaue und -kraftwerke. In diesem Rahmen hat  die 
Zweckverbandsversammlung des Nahverkehr Rheinland die Durchführung einiger Machbarkeitsstudien 
beschlossen. Diese sollen zwischen 2022 und 2025 nach und nach beauftragt werden. Je nach 
Projektfortschritt wird es als sinnvoll erachtet, weitere Schienenv erbindungen während des 
Regionalplanverfahrens aufzunehmen. 
Radschnellverbindungen als wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität als Verkehrsi nfrastruktur 
festlegen! 
zu textlichen Festlegungen Kapitel 5.1 (S. 130) & Zeichnerische Festlegungen &  Erläuterungskarte I2 
Neben den klassischen Infrastrukturmaßnahmen für den motorisierten Straßenverkehr und den 
Schienenverkehr sollten auch die regional bedeutsamen Radschnellverbin dungen in der 
Regionalplanung stärker verankert werden. Der Regierungsbezirk Köln braucht einen systematischen 
und abgestimmten Ausbau von Radschnellverbindungen entlang der wichtigsten regionalen Achsen. 
Wesentlicher Baustein der klimawandelgerechten Raumentwicklung ist die Fö rderung des 
Umweltverbundes. Vor diesem Hintergrund wird es für geboten gehalten, dass der Regionalplan nicht 
nur in der Erläuterungskarte I2, sondern auch im zeichnerischen Hauptplan Festlegungen zu 
Radschnellverbindungen trifft. Hier sollten analog zu den Verkehrselementen „Straße“ und „Schiene“ 
bereits vorhandene, aber auch geplante Radschnellverbindungen mit aufgenommen werden. 
Als wesentliche Maßnahme im Rahmen der Bewältigung des Strukturwandels w urde unter 
Federführung des Zweckverbandes Landfolge Garzweiler ein regionales Radverkehr skonzept 
entwickelt, welches das Rheinische Revier fahrradfreundlich erschließt und  mit den (Ober-) Zentren 
Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln und Krefeld sowie den Niederlanden un d Belgien vernetzt. Der 
Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH hat in seiner Sitzung  vom 11.02.2022 den 
erarbeiteten Netzplan verabschiedet. 
Das S.U.N. regt daher an, den verabschiedeten Netzplan in die Erläuterungskarte I2 zu übernehmen. 
Regelmäßige Aktualisierung der Erläuterungskarten! 
zu den textlichen Festlegungen im Anhang A (Übersicht S. 175) 
Aufgrund der o.g. Ausführungen, regt das S.U.N. an, sämtliche regiona lbedeutsame 
Verkehrswegeplanungen (des Bundes, das Landes NRW und der Kommunen) in jeweils separaten 
Erläuterungskarten darzustellen (Erweiterung Anhang A4 Infrastru ktur) und diese regelmäßig zu 
aktualisieren. Auch die Erläuterungskarten zu Klima (K1), Siedlungsraum (S1) sowie Freiraum (F1-F10) 
sollten möglichst aktuell gehalten werden. 
 
Diese Stellungnahme wurde auf der S.U.N-Vertreterversammlung am 23.08.2022 einvernehmlich 
beschlossen.

Anlage 1_Stellungnahme_Regionalplanentwurf_K&RN

6789 Zeichen

Kooperation Köln & rechtsrheinische Nachbarn | Stellungnahme zum Regionalplanentwurf 2021 1 
 
 
     Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn 
 
18. August 2022 
Neuaufstellung des Regionalplans Köln 
Stellungnahme zur Offenlage des Planentwurfs 2021 
Als StadtUmland-Kooperation begleitet die Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn 
den Prozess zur Neuaufstellung des Regionalplans seit seinem Beginn aufmerksam und 
konstruktiv. Wir sehen die großen Herausforderungen, vor denen unsere Region steht, und 
betrachten den Regionalplan als wesentliches Instrument, die Zukunft unserer Region zu ge-
stalten. Mit seinem die Grenzen der einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften über-
schreitenden Ansatz trägt er den vielfältigen räumlichen und funktionalen Verflechtungen 
Rechnung und spricht die Handlungsfelder und die fachliche Kompetenz unserer Koopera-
tion in besonderer Weise an. 
Den am 10.12.2021 vom Regionalrat beschlossenen Entwurf des Regionalplans haben wir 
nachvollzogen, zwischen den Kooperationspartnern erörtert und möchten folgende Anregun-
gen/Hinweise zu seiner Weiterbearbeitung geben. 
 
Transparenz der Siedlungsflächendarstellungen  
Für alle Mitgliedskommunen unserer Kooperation weist der Regionalplan eine Unterdeckung 
des Siedlungsflächenbedarfs aus. Dies bedeutet, dass die ermittelten Siedlungsflächenbe-
darfe an anderen Orten innerhalb des Regierungsbezirks – zumeist in ländlichen und vom 
ÖPNV weniger erschlossenen Gebieten – festgelegt werden. Dabei ist es für uns leider nicht 
nachvollziehbar, an welchen Standorten die Bedarfe unserer Mitgliedskommunen festgelegt 
werden; wir müssen von einer großen räumlichen Distanz zwischen Bedarfsquelle und tat-
sächlichem Flächenangebot ausgehen.  
Es wäre dem Verständnis des Plans und seiner fachlichen Diskussion in den politischen Gre-
mien und der Öffentlichkeit sehr dienlich, wenn die hier getroffenen Festlegungen und 
planerischen Entscheidungen transparent gemacht, d.h. in geeigneter Form erläutert 
würden – ob innerhalb oder außerhalb des Plans. 
 
Regionaler Blick bei der Festlegung von Siedlungsbereichen  
Aus unserer Kenntnis der Region möchten wir alle Beteiligten ermutigen, im Rahmen der an-
stehenden Planüberarbeitung mit regionalem Blick erneut zu prüfen, ob - im Sinne der 
Flächenvorsorge – in den Kommunen mit ungedecktem Flächenbedarf nicht weiterge-
hende Siedlungsflächendarstellungen möglich sind. Neben der kommunalen Perspek-
tive, aus der Ihnen eine Vielzahl von Entwicklungsflächen vorgeschlagen und Nicht-Entwick-

Kooperation Köln & rechtsrheinische Nachbarn | Stellungnahme zum Regionalplanentwurf 2021 2 
lungsflächen benannt wurden (Flächenansatz), wünschen wir uns stärker als bislang ables-
bar, Siedlungsbereichsfestlegungen aus einer regionalen Raumperspektive (Raumansatz). 
Wir verweisen insofern auf das von der Region Köln Bonn e.V. erstellte Agglomerationskon-
zept u.a. mit seinem integrierten Entwicklungsprinzip der dreifachen Innenentwicklung. 
Dieses zeigt Wege auf, wie Flächen in zentraleren Lagen erfolgreich einer Entwicklung zugeführt 
werden könnten, ohne dass Siedlungs- und Freiraumentwicklung konkurrieren. Der Regional-
plan kann so ein nachhaltiges räumliches Zukunftsbild unabhängig von kommunalen Gren-
zen aufzeigen und der interkommunalen Kooperation als zielgerichtetes Planungsinstrument 
für die weitere Entwicklungsarbeit dienen. Gleichzeitig hat er das Potenzial, mit einer weite-
ren Stärkung/Förderung von Siedlungsentwicklung an „ÖPNV-Standorten“ einen signifikan-
ten Beitrag zur regionalen Mobilitätswende zu leisten. 
 
Kompetenzen regionaler Netzwerke nutzen – Dialog fortsetzen 
Als freiwillige interkommunale Kooperation arbeiten wir seit fast zehn Jahren zusammen und 
haben immer wieder feststellen dürfen, dass interkommunale Zusammenarbeit bei der Identi-
fikation von Problemlagen hilft, die meist weder an Grenzen von Gemeinden oder Städten 
noch an solchen von Kreisen oder Regierungsbezirken enden. Nicht nur die Suche nach Lö-
sungen wird bei grenzüberschreitender gemeinsamer Arbeit einfacher, auch deren Akzep-
tanz ist bei konsistentem Handeln aller Nachbarn deutlich größer. 
Lösungen derartiger Probleme liegen nur sehr selten in einer Hand. In den meisten Fällen 
können (für die Bevölkerung) spürbare Verbesserungen nur erreicht werden, wenn mehrere 
lokale und regionale Akteure vertrauensvoll und nachhaltig zusammenarbeiten. Dies gelingt 
entweder unmittelbar in unseren Netzwerken oder auf der Grundlage des dort gewachsenen 
Vertrauens und Wissens. Ein Beispiel sind die RadPendlerRouten – als großer Beitrag zu ei-
ner qualitätsvollen, raum- und umweltverträglichen Mobilität. 
Diese positiven Erfahrungen unserer Zusammenarbeit leiten unser Handeln und wir bringen 
sie gerne in regionale Prozesse ein. Unser Ziel ist es, die regionale und interkommunale Zu-
sammenarbeit zu stärken und als Instrument zur Entwicklung der Region und bei Bedarf 
auch über ihre Verwaltungsgrenzen hinaus aktiv zu nutzen. 
Viele Inhalte des Regionalplanentwurfs wurden, was von den Betroffenen durchgängig be-
grüßt wurde und wird, mit den einzelnen betroffenen Kommunen ausführlich erörtert und ori-
entieren sich auch an deren Vorstellungen. Wir regen – angesichts der drängenden und viel-
fach noch ungelösten Probleme unserer Region – eine Fortführung des Austauschs im Zuge 
der Weiterbearbeitung an. Hierbei sollten stärker als bisher auch interkommunale Kooperati-
onen, Netzwerke und Initiativen mit ihrer spezifischen Expertise eingebunden werden. 
Seit Januar 2019 hat sich die Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn intensiv in 
den Aufstellungsprozess des neuen Regionalplans eingebracht. Gerne tragen wir auch wei-
terhin dazu bei. Die Erkenntnisse aus dem interkommunalen Austausch sowie unsere Kom-
petenz zur Lösung interkommunaler Probleme bringen wir gerne in den weiteren Prozess der 
Erarbeitung des Regionalplans ein.

Kooperation Köln & rechtsrheinische Nachbarn | Stellungnahme zum Regionalplanentwurf 2021 3 
 
 
 
 
Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 
 
 
Stadt Leverkusen, Dezernat für Planen und Bauen 
Beigeordnete Andrea Deppe 
 
 
 
Stadt Troisdorf, Dezernat II 
Beigeordneter Walter Schaaf  
 
 
 
 
Stadt Niederkassel, Dezernat II 
Beigeordneter Dr. Stephan Smith 
 
 
i.V.  
Stadt Bergisch Gladbach, Dezernat Stadtentwicklung und Klimaschutz 
Beigeordneter Ragnar Migenda 
 
 
 
 
Stadt Rösrath, Dezernat Technischer Service 
Fachbereichsleiter Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität, Christoph Herrmann 
 
Rhein-Sieg-Kreis, Referat Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung 
Referatsleiterin Regina Rosenstock 
 
 
 
Rheinisch-Bergischer Kreis, Dezernat Umwelt, Mobilität, Bau 
Dezernentin Elke Reichert

Mitteilung Ausschuss

3542 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
Vorlagen-Nummer 20.10.2022 
 3253/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit  
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
Wirtschaftsausschuss 17.11.2022 
 
Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahmen der interkommunalen Kooperationen Kölns 
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlage zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln 
vom 07.02. bis 31.08.2022 nutzte die Stadt Köln ihre Möglichkeit, Stellung zur Planunterlage zu neh-
men. Am 20.06.2022 wurde im Rat der Stadt Köln der Beschluss über die Stellungnahme der Stadt 
Köln zum Regionalplanentwurf Köln getroffen (s. Vorlage Nr. 1159/2022). Die entsprechend dem 
Ratsbeschluss überarbeitete Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Köln wurde bei der Bezirksre-
gierung Köln als Regionalplanungsbehörde fristgerecht eingereicht (s. Vorlage Nr. 2561/2022).  
 
In Ergänzung zu dieser kommunalen Stellungnahme hat die Stadt Köln gemeinsam mit den Koopera-
tionspartner*innen der Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN) und der linksrheini-
sche Kooperation Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) zwei weitere fachliche Stellungnahmen im Rah-
men der öffentlichen Auslegung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.  
 
Die rechtsrheinische Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN) und das linksrheini-
sche Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) haben sich im Rahmen des von der Landesregierung im Juni 
2016 initiierten Projektaufrufs „Stadt Umland.NRW“ gegründet, um sich den Chancen und den Her-
ausforderungen des dynamischen Wachstums der Stadtregion Köln zu stellen. K&RN ist ein Zusam-
menschluss der Städte Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel sowie 
des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Sieg Kreises. Im S.U.N. haben sich die Stadt Köln, 
der Rhein-Erft-Kreis und die Städte Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, 
Kerpen, Pulheim, Wesseling und Dormagen sowie die Gemeinde Rommerskirchen zusammengetan 
(s. Vorlage 3699/2019). 
 
Aufgrund der engen räumlich-funktionalen Verflechtungen der Kooperationspartner*innen in beiden 
Kooperationsräumen bedarf es der interkommunalen Abstimmung als Voraussetzung zur erfolgrei-
chen Gestaltung der Zukunftsaufgaben und -herausforderungen, die nicht an den Gemeindegrenzen 
Halt machen und nicht singulär gelöst werden können. Daher war es für K&RN und S.U.N. wichtig, 
die kommunalen Einzelstellungnahmen zum Regionalplanentwurf Köln jeweils mit einer gemeinsa-
men fachlichen Stellungnahme mit regionaler Stimme zu ergänzen.  
 
In Anlage 1 und Anlage 2 finden sich die beiden Stellungnahmen der regionalen Kooperationen, die 
aufgrund der regionalen Betrachtungsebene generelle Aussagen treffen, nicht kleinteilig sind und der 
städtisch beschlossenen Stellungnahme inhaltlich nicht widersprechen. Sie wurden einvernehmlich 
von allen Kooperationspartner*innen der jeweiligen Kooperationen erstellt.  
 
Die Regionalplanungsbehörde wird die beiden Stellungnahmen gemeinsam mit den weiteren einge-
gangenen Stellungnahmen für das weitere Verfahren auswerten. Über den Fortgang des Regional-

2 
 
planneuaufstellungsverfahrens wird die Verwaltung die Gremien des Rates laufend unterrichten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Stellungnahme Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN) zur Offenla-
ge des Planentwurfs 2021 
Anlage 2 Stellungnahme Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) zur Offenlage des Planentwurfs 2021 
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (3)

27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.11.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2023 Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3253/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.10.2022
Erstellt
05.10.2022 12:15