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0311/2024

Beantwortung einer Einwohneranfrage zu Sitzung der BV 5 am 25.01.2024 (0211/2024) betreffend Johannes-Giesberts-Park

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 24.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.01.2024

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Anlage 1 Allgemeine Antwort

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

3718 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0311/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
 
Beantwortung einer Einwohneranfrage zu Sitzung der BV 5 am 25.01.2024 (0211/2024) 
betreffend Johannes-Giesberts-Park 
Die Verwaltung beantwortet die Mitteilung 0211/2024 wie folgt 
 
Wie hat sich die Zahl der Hunde, für die Hundesteuer gezahlt wird, im Stadtbezirk Nippes ins-
gesamt und in den an den Johannes-Giesberts-Park grenzenden Stadtteilen seit Beginn der 
Pandemie entwickelt? 
 
Antwort: Der Johannes-Giesberts-Park liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes. Die angrenzenden 
Stadtteile sind Neustadt-Nord, Riehl, Niehl, Weidenpesch, Mauenheim, Bilderstöckchen, 
Neuehrenfeld. Die Entwicklung der Anzahl der steuerlich gemeldeten Hunde für den Stadtbe-
zirk Nippes ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: 
 
Stadtbezirk Nippes (Stadtteile: Nippes, Riehl, Niehl, Weidenpesch, Longerich, Mauenheim, 
Bilderstöckchen) 
 
2020 
Stadtbezirk  31.03.2020 01.04.2020 – 
31.12.2020 
2021 2022 2023 16.01.2024 
Nippes 2.700 
 
176 Neuanmeldun-
gen 
3.055 3.150 3.503 3.189 
                                       gesamt: 2.876    
 
 
Die Entwicklung der Anzahl der Hunde für den Stadtbezirk Nippes und die an den Stadtbezirk 
angrenzende Stadtteile (Neustadt/Nord, Neuehrenfeld) ist der nachfolgenden Tabelle zu ent-
nehmen: 
 
2020 
31.03.2020 01.04.2020 – 
31.12.2020 
2021 2022 2023 16.01.2024 
3.643 275 Neuanmeldun-
gen 
4.216 4.374 4.500 4.456 
                gesamt: 3.918 
 
Wie haben sich die Anzahl und der Umfang der Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Nippes 
prozentual dazu entwickelt?

2 
 
 
Antwort: Die Anzahl und der Umfang der Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Nippes haben 
sich seit 2016 nicht verändert. 
 
Wie viele Hunde waren vor Beginn der Pandemie und wie viele Hunde sind aktuell im Stadt-
bezirk Nippes und in den angrenzenden Stadtteilen angemeldet? 
 
Antwort: Vor der Pandemie – Stichtag 31.03.2020 - waren im Stadtbezirk Nippes 2.700 
Hunde steuerlich gemeldet. Aktuell (16.01.2024) beläuft sich die Anzahl im Stadtbezirk Nippes 
auf 3.189 Hunde.  
 
Die Anzahl der steuerlich gemeldeten Hunde in den angrenzenden Stadtbezirken ist der nach-
gestellten Tabelle zu entnehmen:  
 
2020 
Stadtbezirk 31.03.2020 01.04.2020 – 
31.12.2020 
2021 2022 2023 16.01.2024 
Chorweiler 3.664 150 Neuanmeldun-
gen 
3.997 4.140 4.183 4.142 
  gesamt: 3.814     
Ehrenfeld 3.350 225 Neuanmeldun-
gen 
3.856 4.080 4.197 4.169 
  gesamt: 3.575     
Innenstadt 1.258 85 Neuanmeldun-
gen 
1.478 1.676 1.797 1.781 
  gesamt: 1343     
 
Wie viele der gemeldeten Hunde sind große Hunde (Schulterhöhe von 40 Zentimetern und/o-
der ein Körpergewicht von 20 Kilogramm)? 
 
Antwort: Nach den vorliegenden Angaben im Steueramt der Stadt Köln sind aktuell (Stichtag 
16.01.2024) 8.230 große Hunde (Schulterhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körperge-
wicht von 20 Kilogramm) im gesamten Stadtgebiet gemeldet. Im Stadtbezirk Nippes sind es 
633 Hunde.  
 
Welche Einnahmen wurden durch die Hundesteuer erzielt und wie wurden diese Einnahmen 
im Stadtbezirk verwendet? 
 
Antwort: Die Hundesteuereinnahmen beliefen sich im Jahr 2019 (vor Beginn der Pandemie) 
auf 5.750.096,86 Euro und im Jahr 2023 auf 6.677.535,58 Euro. 
 
Steuern sind eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung gegenübersteht. 
Jede steuerliche Einnahme, unabhängig von der Steuerart, fließt in den Gesamthaushalt, aus 
dem wiederum alle städtischen Ausgaben finanziert werden. Steuern sind daher nicht zweck-
gebunden. Eine Verwendung für den Stadtbezirk Nippes kann somit nicht aufgeschlüsselt 
werden.

Anlage 1 Allgemeine Antwort

1850 Zeichen

Anlage 1 – Allgemeine Antwort zur Bürger*innenanfrage 
 
Am 03.11.2022 beschloss die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussvorlage mit 
dem Titel „Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park“ ( 
3020/2022 ). Mit diesem 
Beschluss beauftragte die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung mit der 
Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Park gemäß einem skizzenhaften 
Gesamtkonzept. „Anhand einer durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung, sollen 
die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die Umgestaltung miteinbezogen 
werden.“ Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in 2023 durchgeführt worden. 
 
„Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die darauf beruhende Planung 
sind der Bezirksvertretung zur Abstimmung vorzulegen. Davon ausgenommen sind 
die vorgezogenen Maßnahmen der Pflanzung der Obstbäume und das Anlegen der 
Wildblumenwiese sein.“ 
 
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage 
(
0117/2024 ) beigefügt ist, wird der Politik hiermit vorgestellt und das daraus 
resultierende Ergebnis der Grundsatzfrage der Flächennutzung/ -aufteilung als 
Entscheidungsgrundlage vorgelegt.  
 
Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens 
Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Der Entwurf wird der 
Politik dann wieder zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Das vorgestellte skizzenhafte Gesamtkonzept, welches Bestandteil der 
Beschlussvorlage zur „Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks“ (
3020/2022 ) 
ist, diente dem Grundsatzbeschluss als Basis für die Beauftragung der Verwaltung 
mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umgestaltung des Parks.  
 
Das skizzenhafte Gesamtkonzept, welches auf 
https://meinungfuer.koeln/Johannes-
Giesberts-Park  dargestellt ist diente als Basis für die durchgeführte 
Öffentlichkeitsbeteiligung.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0311/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
24.01.2024
Erstellt
19.01.2024 14:05