AN/1978/2022
Köln-Pass automatisch auch an SGB-II-Leistungsberechtigte versenden
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
3638 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Die Linke im Rat der Stadt Köln Nicolin Gabrysch, Einzelmandatsträgerin Thor Zimmermann, Einzelmandatsträger An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Daniel Bauer-Dahm An Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.11.2022 AN/1978/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Köln-Pass automatisch auch an SGB-II-Leistungsberechtigte versenden Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 17.11.2022 aufzunehmen: Beschluss: Die Stadtverwaltung entwickelt gemeinsam mit dem Jobcenter Köln ein Verfahren, mit dem der Köln-Pass automatisch auch an SGB-II-Empfänger*innen versendet wird. Die gesonder- te Beantragung des Köln -Passes soll zukünftig komplett entfallen. Die Verwaltung legt dar, welche gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen dafür zu beachten sind. Ziel ist die Umstellung des Verfahrens im ersten Halbjahr 2023. Begründung: Der Köln-Pass unterstützt viele Einwohner*innen der Stadt bei der Wahrung ihrer Teilhaber- echte am gesellschaftlichen Leben. Aktuelle Zahlen aus der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion „Armut in Köln: Köln-Pass nötiger denn je“ zeigen, dass etwa 30 Prozent der SGB-II-Beziehenden nicht über einen Köln-Pass verfügen. Dies liegt daran, dass der Köln-Pass für diesen Rechtskreis nicht automatisch versendet wird, entgegen dem Ver- fahrens anderer Rechtskreise im Bereich der Sozialhilfe, der Grund sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz. Dort werden 100 Prozent der Berechtigten mit dem Köln -Pass ver- sorgt. Das Kölner Jobcenter schreibt dazu, dass eine automatis che Versendung des Köln- Passes durch die Stadt Köln für Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, aufgrund der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen - 2 - nicht zulässig sei. Diese Einschätzung wirft Fragen auf, denn se it 2017 wird der mit dem Köln-Pass vergleichbare Düsselpass automatisch an SGB-II-Leistungsbeziehende versandt. Dort ist kein gesonderter Antrag nötig. Ganz aktuell hat nun im September 2022 auch der Sozialausschuss der Stadt Bonn beschlossen, dass das Erf ordernis einer gesonderten An- tragstellung für den dortigen Bonn -Ausweis für Empfänger*innen von Transferleistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG in Bonn entfallen soll. Im Beschluss heißt es, dass die Fachdienststelle „Bonn-Ausweis“ des Amtes für So ziales und Wohnen vom Jobcenter Bonn DSGVO-konform monatlich die notwendigen Angaben zu den dort anspruchsberechtig- ten Menschen erhalten solle. Die Umstellung des Verfahrens wäre auch in Köln höchst wün- schenswert, damit auch die ca. 30 Prozent der SGB -II-Leistungsbeziehenden, die trotz An- spruchs den Köln-Pass nicht erhalten, diesen automatisch bekommen. Eine automatische Versendung des Köln-Passes könnte außerdem dafür sorgen, dass büro- kratische Aufwände verkürzt oder ganz entfallen und zudem das Problem mit der zu langen Bearbeitungsdauer für den Köln-Pass beseitigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer LINKE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Nicolin Gabrysch gez. Thor Zimmermann Einzelmandatsträgerin Einzelmandatsträger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1978/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 07.11.2022
- Erstellt
- 07.11.2022 12:19