AN/1729/2022
Zu TOP 8.1 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 Begleitbeschlüsse
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Gerrit Krupp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1729/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 30.09.2022 Zu TOP 8.1 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 Begleitbeschlüsse Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.1- Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung in die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 30.09.2022 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Haushaltssatzung wird wie folgt ergänzt: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für die Jahre 2023/2024 zu beauf- tragen: 1. Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjah- ren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Auf- stockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauf- tragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrier- bares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzli- che Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten kön- nen. Es ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem nachträglichen Verwendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maß- nahmen zur Energieeinsparung zu benennen. - 2 - 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die bisher in der Kulturförderabgabe nachrichtlich aufgeführten Aufwendungen in den Teilplänen 0416 und 0418 ab dem Haushaltsjahr 2025 in den Etat des Dezernats VII – Kultur zu überführen und über die MiFriFi dau- erhaft darzustellen. 3. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG wird beauftragt, zusätzliche Maßnahmen zur Stär- kung der Sauberkeit in den Fahrzeugen zu ergreifen. Durch die Ausweitung z. B. von Street-Work und dem Einsatz von weiterem Sicherheitspersonal soll ebenfalls die Si- cherheit gestärkt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll 2023 den zu- ständigen Ratsgremien vorgelegt werden. 4. Um eine bessere Anbindung der Außenbezirke an den ÖPNV zu erreichen, wird die KVB AG beauftragt, ein Konzept zur Erweiterung und Optimierung des Busnetzes zu erarbeiten. Dabei soll die Taktausweitung und weitere Erschließung auch von bisher minder erschlossenen Gebieten und zur Schaffung von Querverbindungen (z. B. Esch/Pesch/Auweiler oder Butzweilerhof/Widdersdorf) erfolgen. Die KVB AG wird beauftragt, im Rahmen der Bedarfsprognosen und zur Planung von Shared-Mobility- Angeboten auch auf KI zurückzugreifen 5. Im Haushalt 2022 wurden bereits Mittel mittelfristig zugesetzt, um die Träger beim Betrieb der Kitas zu entlasten. Ab dem Jahr 2025 soll der Trägeranteil um weitere 1,5 % mittelfristig gesenkt werden. 6. Für die Gebäude Geisselstraße 3-5 und Hahnenstraße 6 wird die Verwaltung (Ge- bäudewirtschaft und Liegenschaftsamt) beauftragt, Lösungsansätze für die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten vorzulegen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Strukturen der Bürgerzentren und Bürgerhäuser zu erhalten und nachhaltig zu stärken. Mit ihren vielfältigen Angeboten aus den Be- reichen Bildung, Kunst, Kultur und Soziales fördern die Bürgerzentren ein weltoffenes und tolerantes Miteinander in der Stadtgesellschaft, gesellschaftliches Engagement und die Beteiligung der Bürger*innen. Die gilt es weiter sicherzustellen und zu för- dern. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen von Quartiersgaragen zu beschleuni- gen und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mögliche Fördermechanismen, Pla- nungsprozesse und Organisationsformen (z. B. eine städtische Gesellschaft) zu un- tersuchen und dem Verkehrs-, dem Stadtentwicklungs- und dem Finanzausschuss die Ergebnisse vorzustellen. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1729/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 29.09.2022
- Erstellt
- 29.09.2022 17:36