Mandari Insight

AN/1729/2022

Zu TOP 8.1 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 Begleitbeschlüsse

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 29.09.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 30.09.2022, TOP 8.1.4

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

4901 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Finanzausschusses 
Herrn Gerrit Krupp 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/1729/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 30.09.2022 
 
Zu TOP 8.1 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
Begleitbeschlüsse 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.1- Haushaltssatzung der 
Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung in 
die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 30.09.2022 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Haushaltssatzung wird wie folgt ergänzt: 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträgen zur 
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für die Jahre 2023/2024 zu beauf-
tragen: 
 
1. Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale 
Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des 
Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender 
Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjah-
ren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Auf-
stockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrier-
bares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzli-
che Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten kön-
nen. Es ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär 
zu strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder 
Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem 
nachträglichen Verwendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maß-
nahmen zur Energieeinsparung zu benennen.

- 2 - 
 
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die bisher in der Kulturförderabgabe nachrichtlich 
aufgeführten Aufwendungen in den Teilplänen 0416 und 0418 ab dem Haushaltsjahr 
2025 in den Etat des Dezernats VII – Kultur zu überführen und über die MiFriFi dau-
erhaft darzustellen. 
 
3. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG wird beauftragt, zusätzliche Maßnahmen zur Stär-
kung der Sauberkeit in den Fahrzeugen zu ergreifen. Durch die Ausweitung z. B. von 
Street-Work und dem Einsatz von weiterem Sicherheitspersonal soll ebenfalls die Si-
cherheit gestärkt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll 2023 den zu-
ständigen Ratsgremien vorgelegt werden. 
 
4. Um eine bessere Anbindung der Außenbezirke an den ÖPNV zu erreichen, wird die 
KVB AG beauftragt, ein Konzept zur Erweiterung und Optimierung des Busnetzes zu 
erarbeiten. Dabei soll die Taktausweitung und weitere Erschließung auch von bisher 
minder erschlossenen Gebieten und zur Schaffung von Querverbindungen (z. B. 
Esch/Pesch/Auweiler oder Butzweilerhof/Widdersdorf) erfolgen. Die KVB AG wird 
beauftragt, im Rahmen der Bedarfsprognosen und zur Planung von Shared-Mobility-
Angeboten auch auf KI zurückzugreifen 
 
5. Im Haushalt 2022 wurden bereits Mittel mittelfristig zugesetzt, um die Träger beim 
Betrieb der Kitas zu entlasten. Ab dem Jahr 2025 soll der Trägeranteil um weitere 
1,5  % mittelfristig gesenkt werden. 
 
6. Für die Gebäude Geisselstraße 3-5 und Hahnenstraße 6 wird die Verwaltung (Ge-
bäudewirtschaft und Liegenschaftsamt) beauftragt, Lösungsansätze für die dringend 
notwendigen Sanierungsarbeiten vorzulegen. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Strukturen der Bürgerzentren und Bürgerhäuser 
zu erhalten und nachhaltig zu stärken. Mit ihren vielfältigen Angeboten aus den Be-
reichen Bildung, Kunst, Kultur und Soziales fördern die Bürgerzentren ein weltoffenes 
und tolerantes Miteinander in der Stadtgesellschaft, gesellschaftliches Engagement 
und die Beteiligung der Bürger*innen. Die gilt es weiter sicherzustellen und zu för-
dern. 
 
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen von Quartiersgaragen zu beschleuni-
gen und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mögliche Fördermechanismen, Pla-
nungsprozesse und Organisationsformen (z. B. eine städtische Gesellschaft) zu un-
tersuchen und dem Verkehrs-, dem Stadtentwicklungs- und dem Finanzausschuss 
die Ergebnisse vorzustellen. 
 
Begründung: 
Die Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz  
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Lucas Sickmöller    
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.09.2022 Finanzausschuss
TOP 8.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1729/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
29.09.2022
Erstellt
29.09.2022 17:36