V/0206/2024
Bericht über Gewaltvorfälle am Arbeitsplatz bei der Stadt Münster 2023
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Berichtsvorlage
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V/0206/2024 V/0206/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht über Gewaltvorfälle am Arbeitsplatz bei der Stadt Münster 2023 Beratungsfolge 16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht 06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 12.06.2024 Integrationsrat Bericht Bericht Der Schutz von Mitarbeitenden vor Gewalt ist ein wichtiges und aktuelles Thema. Seit mittlerweile 10 Jahren fordert die Stadt Münster ihre Mitarbeitenden auf, Gewaltvorfälle zu melden. Sinn dieser Mel- dungen ist auf der einen Seite die Weiterentwicklung von Präventions- und Nachsorgeangeboten, auf der anderen Seite verdeutlicht die Stadt als Arbeitgeberin den Grundsatz „Null Toleranz gegenüber Gewalt“. Die Meldungen bilden zudem die Grundlage für den vorliegenden Bericht. Nach 3 Jahren, in denen sich die Zahl der gemeldet en Vorfälle auf einem vergleichbaren Niveau von 60 bis 70 Vorfällen be- wegten, gab es in 2023 mit insgesamt 114 Vorfällen leider einen erheblichen Anstieg (Abb. 1). Personal- und Organisationsamt 26.03.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Espenkotte Telefon: 492-1104 Espenkotte@stadt- muenster.de - 2 - V/0206/2024 Abb. 1: Entwicklung der Anzahl der Gewaltmeldungen von 2017 bis 2023 in absoluten Zahlen Dieser auf den ersten Eindruck erschreckende Anstieg an Gewaltmeldungen erklärt sich beim nähe- ren Hinschauen. Ein Blick auf die Gewaltmeldungen nach Ämtern zeigt einen deutlichen Anstieg bei der Feuerwehr, im Jobcenter sowie bei den AWM (siehe Abb. 2). Die Differenz der gemeldeten Vor- fälle aus den beiden Ämtern liegt insgesamt bei 46 im Vergleich zum Vorjahr. Dies entspricht weitge- hend der gestiegenen Zahl der Vorfälle von insgesamt 53. Bei der Feuerwehr gab es einen Anstieg von 9 gemeldeten Vorfä llen in 2022 auf 30 in 2023, die alle aus dem Rettungsdienst kamen. Am 31.12.2022 wurde das Innovative Melde- und Erfassungssystem (kurz IMEG) im Rettungsdienst der Feuerwehr als Pilotprojekt eingeführt. Über das IT-System können Rettungskräfte Übergriffe online z.B. vom Einsatzort aus melden. Durch den niederschwelligen Mel- deweg sollen Vorfälle möglichst lückenlos erfasst werden. Zudem soll die psychosoziale Nachberei- tung eines Vorfalls verbessert werden. IMEG führt in der Praxis dazu, dass Nachbesprechungen von Vorfällen zeitnaher und lückenlos erfolgen, ebenso werden die betroffenen Mitarbeitenden bei weite- ren Nachsorgeangeboten wie z.B. dem Stellen von Unfall - oder Strafanzeige unterstützt. Es bleibt offen, ob es von 2022 zu 2023 einen realen Anstieg der Gewaltvorfälle gab oder der deutliche Unter- schied auf das konsequentere Melden von Vorfällen zurückzuführen ist. Die Zahlen zeigen aber deut- lich, dass Gewaltvorfälle leider zum Arbeitsalltag der Rettungskräfte gehören. Mit dem psychosozia- len Unterstützungsteam hat die Feuerwehr vor Ort Mitarbeitende, die ergänzend zu den direkten Füh- rungskräften zu einem umfassenden Nachsorgeangebot beitragen. Aus einer Vielzahl der Meldungen geht hervor, dass die Täter und Täterinnen alkoholisiert waren. Teilweise wird zudem vermutet, dass eine psychische Störung vorlag. - 3 - V/0206/2024 Abb. 2: Gewaltmeldungen in 2023 nach Ämtern im Zeitvergleich – absolute Zahlen Im Jobcenter sind die Gründe für den Anstieg der Gewaltmeldungen vielfältiger. Zum einen wurde nach den Pandemie-Jahren der Publikumsverkehr in 2023 wieder deutlich hochgefahren. Zum ande- ren wurden Mitarbeitende und Führungskräfte amtsintern über die Präventions- und Nachsorgeange- bote aufgeklärt. Zudem wurden diese durch die Betriebliche Sozialberatung und das Betriebliche Ge- sundheitsmanagement bei einer Mitarbeitendenversammlung vorgestellt. Die Sensibilisierung lässt sich daran erkennen, dass im Nachgang ein Anstieg der Vorfälle zu verzeichnen war. Ein weiterer Grund ist die Verlegung der Auszahlungsstelle für Wohnungslose Anfang 2023 ins Jobcenter, da aus diesem Bereich mehrere Vorfälle gemeldet wurden. Bei den AWM ereigneten sich die Vorfälle sowohl auf Recyclinghöfen als auch im Reinigungsdienst. Ähnlich wie bei der Feuerwehr stehen mehrere Gewaltvorfälle im Gesundheits- und Veterinäramt im Zusammenhang mit einer psychischen Störung des jeweiligen Täters oder der jeweiligen Täterin. 16 Gewaltvorfälle wurden aus dem Umfeld des Hauptbahnhofs gemeldet. Davon kommen jeweils 7 Vorfälle als Meldung vom Ordnungsamt sowie vom Rettungsdienst der Feuerwehr und jeweils eine Meldung vom Sozialamt sowie dem Gesundheits- und Veterinäramt. Bei den Gewaltvorfällen, die sich im Bahnhofsumfeld ereigneten, scheint die Aggressivität der Täter*innen bes onders hoch zu sein, teilweise wurde von den betroffenen Mitarbeitenden ein Alkoholeinfluss wahrgenommen. Ein leichter Rückgang an Meldungen wurde aus dem Ordnungsamt verzeichnet. Aus dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie aus der Stadtbüche- rei wurden nur vereinzelte Vorfälle gemeldet, obwohl hier aufgrund der publikumsintensiven Tätigkei- ten mehr Vorfälle vermutet werden. Inwieweit der Einsatz von Sicherheitsdiensten in den Stadthäu- sern 1 und 2 durch die vo rbeugende Wirkung zu der geringen Zahl der Vorfälle beigeträgt, bleibt of- fen. Für die gesunkene Zahl an Gewaltvorfällen in den Jahren 2020 bis 2022 wird vermutet, dass sie von den veränderten Rahmenbedingungen der Corona -Pandemie beeinflusst waren. In di esen Jahren wurden z.B. vermehrt Sicherheitsdienste zur Einhaltung der Corona -Schutzverordnung eingesetzt, zudem wurde mit Online-Terminvergaben für Bürger*innen gearbeitet, deren Einhaltung im Stadthaus 1 und im Stadthaus 2 mit durch Sicherheitsdienste gesteuert wurde. - 4 - V/0206/2024 Zu den 114 gemeldeten Vorfällen in 2023 kommen 9 Meldungen hinzu, die nicht in die Statistik einge- flossen sind, da sie z.B. keine städtischen Mitarbeitende, sondere Sicherheitsdienste betrafen. In 2023 waren insgesamt 120 Mitarbeitende von einem Gewaltvorfall betroffen, davon 67 Männer, 51 Frauen und 2 Personen mit dem Geschlechtsmerkmal divers (Abb. 3). Insbesondere bei der Feuer- wehr, aber auch im Ordnungsdienst sowie bei den AWM ist der Anteil der betroffenen Männer deut- lich höher als A nteil der betroffenen Frauen, was auf den höheren Anteil an Männern in diesen Äm- tern zurückzuführen ist (Abb. 4). Im Sozialamt, Gesundheits- und Veterinäramt sowie im Jobcenter ist eine umgekehrte Tendenz erkennbar. Bei keinem der von einem Gewaltvorfall b etroffenen Mitarbei- tenden lag eine Schwerbehinderung vor. Abb. 3: Opfer der Gewalt nach Geschlecht Abb. 4: Gewaltmeldungen in 2023 nach Geschlecht und Ämtern in absoluten Zahlen Ergänzend zum Geschlecht der betroffenen Mitarbeitenden wurde auch das Geschlecht der Tä- ter*innen dokumentiert. Unter den insgesamt 115 Täter*innen waren 89 Männer und 26 Frauen. Der überwiegend männliche Anteil der Täter*innen wurde auch in den Vorjahren beobachtet. - 5 - V/0206/2024 In der GA „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz - Handlungsempfehlung für die Stadtverwaltung Münster“ wird Gewalt in 5 Stufen unterteilt, von der Stufe 1 „Kontroverse Gesprächssituation“, der Stufe 2 „Unangepasstes Sozialverhalten“, der Sachbeschädigung bei Stufe 3, verschiedenen Vorfäl- len wie Körperverletzung, Bedrohung, üble Nachrede, Schubsen, Treten etc., die der Stufe 4 entspre- chend, bis zu „Geiselnahme, Amoklauf“ in der Stufe 5. Die 114 Gewaltmeldungen wurden diesen Stufen zugeordnet. Dabei entsprechen 17 Vorfälle der Stu- fe 2, bei 3 Vorfällen lag eine Sachbe schädigung entsprechend der Stufe 3 vor. Wie bereits in den Vorjahren wurden mit 94 Vorfällen der Großteil der Stufe 4 „Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ zugeordnet (Abb. 5). Abb. 5: Gewaltmeldungen in 2023 nach Stufen der Gewalt – absolute Zahlen Zudem wurde festgehalten, ob ein Vorfall in einem sexistischen, homophoben, rassistischen, ableisti- schen oder antisemitischen Zusammenhang stand (Abb. 6). In 2023 gab es insgesamt bei 22 Vorfäl- len einen sexistischen Zusammenhang. Bei diesen Vorfällen handelt es sich um verbale, teils massi- ve Äußerungen, die zwar überwiegend von Männern geäußert wurden, in einigen Fällen aber auch von Frauen. Sie wurden alle der Stufe 4 zugeordnet. Sieben der sexistischen Äußerungen ereigneten sich im Bereich des Jobcenters, 5 im Bereich der Feuerwehr und 4 im Bereich des Ordnungsamtes. - 6 - V/0206/2024 Abb. 6: Gewaltmeldungen nach Ämtern mit homophoben, sexistischen, rassistischen, antisemitischen oder ableistischen Zusammenhang Bei 9 Gewaltvorfällen gab es rassistische Äußerungen, die sich vor allem im Jobcenter, bei der AWM und bei der Feuerwehr ereigneten. Sowohl ein ableistischer als auch ein antisemitischer Zusammen- hang lag jeweils in 3 Fällen vor, wobei bei den Vorf ällen mit antisemitischer Äußerung kein zeitlicher Zusammenhang mit dem Krieg im Gaza-Streifen erkennbar ist. Der Bereich der sexistisch geprägten Übergriffe grenzt an ein Thema, auf das die Stadt Münster ei- nen besonderen Fokus legt. Dabei geht es um gren zverletzendes Verhalten sowie sexuelle Belästi- gung am Arbeitsplatz, eine besondere Form der Gewalt, die immer noch mehrheitlich Frauen betrifft. Im Rahmen der Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes „Grenzachtender Umgang“ werden in einem ersten Schritt mehrere Ansprechstellen mit dem Ziel benannt werden, einfache Beschwerdewege zu eröffnen. Betroffene Mitarbeitende können somit durch interne, explizit geschulte Anlaufstellen Unter- stützung in Anspruch nehmen. Die Stadt Münster bietet den Mitarbeitenden zur Prävention und Nachsorge von Gewaltvorfällen eine Reihe von Maßnahmen an. Im Bereich der Gewaltprävention nehmen Fortbildungen einen besonders hohen Stellenwert ein. Neben organisationsbezogenen, anlassspezifischen Fortbildungen werden im Zentralen Fortbildungsprogramm mehrere Fortbildungen zur Gewaltprävention angeboten. Davon wurden in 2023 zum Beispiel die Themen „Deeskalation“ sowie „Gewaltfreien Kommunikation“ aufge- griffen. Zudem gab es eine Ergänzung durch eine Aufbau -Fortbildung „Herausfordernde Gesprächs- kontakte“. Wenn Mitarbeitende von einem Gewaltvorfall betroffen sind, erhalten sie ein unmittelbares Ge- sprächsangebot durch die Betriebliche Sozialberatung (für Mitarbeitende der Feuerwehr übernimmt diese Aufgabe das Psychosoziale Unterstützungsteam). Die Betriebliche Sozialberatung hatte im Jahr 2023 insgesamt 91 Erstkontakte zu Mitarbeitenden nach einem Gewaltvorfall. Davon haben 34 Per- sonen eine Beratung in Anspruch genommen. Die Stadt Münster hat für die Mitarbeitenden eine digitale Plattform zur Unt erstützung der mentalen Gesundheit eingeführt. Über diese Plattform können Mitarbeitende sowohl interne Ansprechpersonen als auch externe Psycholog*innen kontaktieren und eine Beratung in Anspruch nehmen. Zudem ste- hen den Mitarbeitenden zahlreiche Video - und Textbeiträge sowie kurze Online -Schulungen auch zum Thema Gewalt zur Verfügung. Durch die Möglichkeit die Plattform anonym und auch vom priva- ten Endgeräte aus zu nutzen, bietet sie Mitarbeitenden ein niederschwelliges Unterstützungsangebot. Zur Nachsorge gehört zudem die Empfehlung, nach jedem Vorfall eine Unfallanzeige zu erstellen. Mit der Dokumentation des Vorfalls im Sinne einer Unfallanzeige besteht die Möglichkeit, über die zu- ständige Unfallkasse schnell und unkompliziert psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Da die psychische Reaktion auf einen Gewaltvorfall mit einer zeitlichen Verzögerung eintre- ten kann, wird dazu geraten auch dann eine Unfallanzeige zu stellen, wenn die Betroffenheit zunächst gering erscheint. Ab einem Gewaltvorfall der Stufe 3 besteht zudem die Empfehlung entsprechend der GA „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz - Handlungsempfehlung für die Stadtverwaltung Münster“, auf dem Dienstweg Strafanzeige oder Strafantrag zu erstatten. In 2023 wurden 42 St rafanträge und Strafan- zeigen gestellt, von denen das Personal- und Organisationsamt in 9 Fällen eine Rückmeldung erhal- ten hat. Vier der Verfahren wurden eingestellt, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Die Rückmeldungen aus den Vorjahren zeigen, dass sich die Verfahren oft über einen längeren Zeitraum hinziehen. Ergänzend zu den Strafanträgen und Strafanzeigen wurden 21 Hausverbote beantragt. Wie bereits seit mehreren Jahren wurden auch in 2023 in den Stadthäusern 1 und 2 Sicherheitsdiens- te eingesetzt. Der Fokus liegt dabei auf der Steuerung von Terminkund*innen. Der Sicherheitsdienst begleitet bei Bedarf zudem während eines Termins und kann von den Sachbearbeiterinnen und - 7 - V/0206/2024 Sachbearbeitern alarmiert oder um Unterstützung gebeten werden. Weitere reg elmäßige Einsätze von Sicherheitsdiensten gab es in der Stadtbücherei, im Stadtmuseum, im Sozialamt, in Geschäfts- stellen des Jobcenters, bei den AWM sowie beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Zudem gab es in mehreren Ämtern Sicherheitsdienste für einzelne Veranstaltungen. Durch das Mitwirken im Präventionsnetzwerkes #sicherimDienst besteht die Möglichkeit zum Aus- tausch und zu Fortbildungen rund um das Thema Gewalt gegen Mitarbeitende am Arbeitsplatz. Bei der Stadt Münster besteht weiterh in die Absicht, eine Gefährdungsdatei einzurichten, in der Per- sonen eingegeben werden, die sich gegenüber Mitarbeitenden mindestens entsprechend der Stufe 2 auffällig verhalten haben. Eine Gefährdungsdatei ist ein Instrument der Gewaltprävention, die dazu dienen soll Mitarbeitende vor einem Vorfall zu schützen. Zur Prävention und Nachsorge von Gewalt gegen Kommunalpolitiker*innen hat die Stadt Münster auf der Basis des Konzeptes zur Gewaltprävention für Mitarbeitende ein eigenes Konzept erstellt und mit dem Ältestenrat abgestimmt. Demnach sollen Gewaltvorfälle gegen Mandatsträgerinnen und Man- datsträger dem Oberbürgermeister gemeldet werden; hierfür liegt ein Vordruck vor. In 2023 wurde auf diesem Weg ein Vorfall gemeldet. Die Stadt wird auch dieses Themenfeld weiterhin aufmerksam be- obachten. i.V. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0206/2024 Kurzüberblick Im Bericht über Gewaltvorfälle gegen Mitarbeitende der Stadt Münster wird die Statistik über die internen Gewaltmeldungen für das Jahr 2023 erläutert. Zudem werden aktuelle Entwicklungen vorgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Bericht werden Zahlen und Entwicklungen rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz dokumentiert. Sie stellen die Grundlage für Anpassungen und Veränderungen in den Maßnah- men zur Prävention und zur Nachsorge von Gewaltvorfällen dar. Im Ausschuss für Gleichstellung, im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Si- cherheit und Ordnung sowie im Verwaltungsvorstand wird jährlich über die Gewaltvorfälle berich- tet. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0206/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2024
- Erstellt
- 18.03.2024 11:57