Mandari Insight

2896/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.04.2024 betr. "Parken in Poll" (AN/0602/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.11.2024, TOP 10.2.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3831 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 08.10.2024 
 2896/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 29.10.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 23.04.2024 betr. "Parken in Poll" (AN/0602/2024) 
Frage: 
 
„1. Sind Kontrollen im Bereich Müllergasse / Ecke Alfred-Schütte-Allee geplant, wenn die Ge-
fährdungslage akut ist? 
2. Wie gedenkt die Stadtverwaltung, die Rad- und Fußwege für Autofahrende besser kenntlich 
zu machen? 
3. Welche physischen Barrieren kommen bei der Prävention von Falschparken und Gefährden 
von Mitmenschen in diesem Bereich in Frage?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu Nr. 1: 
 
Im Rahmen der Bemühungen, die Verkehrssituation in der Alfred-Schütte-Allee zu verbessern 
und insbesondere die Problematik der Raser- und Poserszene einzudämmen, führt das Amt 
für öffentliche Ordnung auch in Zusammenarbeit mit der Polizei regelmäßige Kontrollaktionen 
durch. Diese Maßnahmen erfolgen fortlaufend, wobei der Bereich sowohl im Tages- als auch 
im Spätdienst nach personellen Kapazitäten überwacht wird. Besondere Schwerpunkte liegen 
hierbei auf den Abenden des Freitags und Samstages, um potenziell gefährliche Situationen 
zu entschärfen. 
 
Zur Geschwindigkeitsüberwachung wurden zusätzlich entsprechende Messungen durchge-
führt. Diese dienen dazu, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu kontrollieren 
und Verstöße zu ahnden. 
 
Im Zuge der Verkehrsberuhigung wurde die Alfred-Schütte-Allee umgebaut, was zu einer 
punktuellen Verengung der Fahrbahn führte. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Ge-
schwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren und somit die Sicherheit für alle Verkehrsteilneh-
menden zu erhöhen. 
 
Auch der Gehweg in der Müllergasse wird täglich im Rahmen der personellen Kapazitäten 
überwacht, um ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge zu sanktionieren.

2 
 
Diese Maßnahmen sind wichtige Schritte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur 
Gewährleistung eines geordneten Verkehrsflusses in den genannten Bereichen. Es bleibt zu 
hoffen, dass sie langfristig zu einem sicheren und angenehmen Verkehrsumfeld beitragen. 
 
zu Nr. 2: 
 
Die Stadtverwaltung hat die Ausweisung der Rad- und Fußwege im Bereich Müllergasse/Alf-
red-Schütte-Allee umfassend geprüft. Der straßenbegleitende Gehweg an der Alfred-Schütte-
Allee auf der dem Rhein abgewandten Seite ist baulich hergestellt. Hier bedarf es keiner Ge- 
oder Verbotsbeschilderung, da der Gehweg als solcher für jeden Verkehrsteilnehmenden er-
kennbar ist. Gleiches gilt für die an den Fußgängerüberweg angrenzende, gepflasterte Fläche, 
die dem Fußverkehr den Übergang zur Nebenanlage auf der Rheinseite (beschilderter Geh-
weg, auf dem Radverkehr zugelassen ist) ermöglicht. 
 
An der Müllergasse befinden sich zum Teil abmarkierte Gehwege, die zu ihrem jeweiligen Be-
ginn in Fahrtrichtung mittels Verkehrszeichen 239 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erkenn-
bar als solche gekennzeichnet werden. Um die Sichtbarkeit zu erhöhen und bisher nicht von 
der Beschilderung abgedeckte Flächen zu integrieren, wurde kürzlich ein Verkehrszeichen 
239 StVO versetzt. Da zudem ein Parken entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nach 
StVO untersagt ist, kann ein dortiges Parken seitens der städtischen Verkehrsüberwachung in 
jedem Fall geahndet werden.  
 
Zu Nr. 3: 
 
Angesichts der Eindeutigkeit der verkehrsrechtlichen Situation vor Ort bedarf es keiner weite-
ren physischen Elemente zur Verhinderung ordnungswidrigen Parkens. Zielführend ist hier 
nur eine konsequente Sanktionierung des ordnungswidrigen Verhaltens durch die Verkehrs-
überwachung. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (3)

29.10.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2896/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.10.2024
Erstellt
18.09.2024 16:03