mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.04.2024 betr. "Parken in Poll" (AN/0602/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2896/2024 vom 08.10.2024

Stand: Am 07.11.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 08.10.2024 2896/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 29.10.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.04.2024 betr. "Parken in Poll" (AN/0602/2024) Frage: „1. Sind Kontrollen im Bereich Müllergasse / Ecke Alfred-Schütte-Allee geplant, wenn die Ge- fährdungslage akut ist? 2. Wie gedenkt die Stadtverwaltung, die Rad- und Fußwege für Autofahrende besser kenntlich zu machen? 3. Welche physischen Barrieren kommen bei der Prävention von Falschparken und Gefährden von Mitmenschen in diesem Bereich in Frage?“ Antwort der Verwaltung: zu Nr. 1: Im Rahmen der Bemühungen, die Verkehrssituation in der Alfred-Schütte-Allee zu verbessern und insbesondere die Problematik der Raser- und Poserszene einzudämmen, führt das Amt für öffentliche Ordnung auch in Zusammenarbeit mit der Polizei regelmäßige Kontrollaktionen durch. Diese Maßnahmen erfolgen fortlaufend, wobei der Bereich sowohl im Tages- als auch im Spätdienst nach personellen Kapazitäten überwacht wird. Besondere Schwerpunkte liegen hierbei auf den Abenden des Freitags und Samstages, um potenziell gefährliche Situationen zu entschärfen. Zur Geschwindigkeitsüberwachung wurden zusätzlich entsprechende Messungen durchge- führt. Diese dienen dazu, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Im Zuge der Verkehrsberuhigung wurde die Alfred-Schütte-Allee umgebaut, was zu einer punktuellen Verengung der Fahrbahn führte. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Ge- schwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren und somit die Sicherheit für alle Verkehrsteilneh- menden zu erhöhen. Auch der Gehweg in der Müllergasse wird täglich im Rahmen der personellen Kapazitäten überwacht, um ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge zu sanktionieren. 2 Diese Maßnahmen sind wichtige Schritte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Gewährleistung eines geordneten Verkehrsflusses in den genannten Bereichen. Es bleibt zu hoffen, dass sie langfristig zu einem sicheren und angenehmen Verkehrsumfeld beitragen. zu Nr. 2: Die Stadtverwaltung hat die Ausweisung der Rad- und Fußwege im Bereich Müllergasse/Alf- red-Schütte-Allee umfassend geprüft. Der straßenbegleitende Gehweg an der Alfred-Schütte- Allee auf der dem Rhein abgewandten Seite ist baulich hergestellt. Hier bedarf es keiner Ge- oder Verbotsbeschilderung, da der Gehweg als solcher für jeden Verkehrsteilnehmenden er- kennbar ist. Gleiches gilt für die an den Fußgängerüberweg angrenzende, gepflasterte Fläche, die dem Fußverkehr den Übergang zur Nebenanlage auf der Rheinseite (beschilderter Geh- weg, auf dem Radverkehr zugelassen ist) ermöglicht. An der Müllergasse befinden sich zum Teil abmarkierte Gehwege, die zu ihrem jeweiligen Be- ginn in Fahrtrichtung mittels Verkehrszeichen 239 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erkenn- bar als solche gekennzeichnet werden. Um die Sichtbarkeit zu erhöhen und bisher nicht von der Beschilderung abgedeckte Flächen zu integrieren, wurde kürzlich ein Verkehrszeichen 239 StVO versetzt. Da zudem ein Parken entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nach StVO untersagt ist, kann ein dortiges Parken seitens der städtischen Verkehrsüberwachung in jedem Fall geahndet werden. Zu Nr. 3: Angesichts der Eindeutigkeit der verkehrsrechtlichen Situation vor Ort bedarf es keiner weite- ren physischen Elemente zur Verhinderung ordnungswidrigen Parkens. Zielführend ist hier nur eine konsequente Sanktionierung des ordnungswidrigen Verhaltens durch die Verkehrs- überwachung. Gez. Egerer

Beratungsverlauf

  1. 29.10.2024

    Verkehrsausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 07.11.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 07.11.2024 zuletzt

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz