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2730/2021

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion“ Parkplätze an Kölner Schulen“ (AN/0736/2021), TOP 5.2.4 aus der Sitzung vom 20.04.2021 des Verkehrsausschusses

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.08.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 31.08.2021, TOP 6.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1934 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 11.08.2021 
 2730/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 31.08.2021 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion„ Parkplätze an Kölner Schulen“ (AN/0736/2021), 
TOP 5.2.4 aus der Sitzung vom 20.04.2021 des Verkehrsausschusses 
Mit Anfrage vom 13.04.2021 stellt die SPD-Fraktion nachfolgende Fragen: 
 
1. Existiert ein Kataster aller Parkflächen auf städtischem Schulgelände? 
2. Gibt es Erkenntnisse, wie viele dieser Parkplätze baulich für eine gemeinschaftliche Nutzung 
durch Anwohner*innen geeignet sind? 
3. Gibt es Auslastungszahlen über die reale Nutzung derartiger Stellplätze, vor allem an innen-
stadtnahen Schulstandorten mit guter ÖPNV-Anbindung? 
4. In welcher Höhe bewegen sich die Baukosten pro Stellplatz, z.B. für die oben genannten am 
Interimsgebäude des Dreikönigsgymnasiums? 
 
 
Antwort der Verwaltung 
  
Zu 1) 
Es gibt keine Übersicht für Parkplätze auf Schulgeländen. Bei Übergang der Schulen in das Sonder-
vermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in den 1990er Jahren wurden keine Parkplätze auf-
gemessen und bewertet.  
  
Zu 2) 
Grundsätzlich ist das Parken auf Schulhöfen aus Sicherheitsgründen verboten. Parkplätze im Außen-
bereich der Schulgelände sind grundsätzlich öffentlich nutzbar, da es kein Recht der Nutzenden auf 
Parkplätze gibt. An einigen Schulen sind die Parkplätze durch Schranken, Poller oder Sonstiges gesi-
chert, um diese dem Lehrpersonal zur Verfügung zu stellen. Eine Parkraumbewirtschaftung auf 
Schulgeländen wird in Köln zur Zeit nicht durchgeführt.  
 
Zu 3)  
Eine systematische Erfassung der Auslastungszahlen an den genannten Standorten erfolgt nicht.  
  
Zu 4) 
Die Erstellung eines Parkplatzes am Interimsgebäude des Dreikönigsgymnasiums hat rund 700 Euro 
je Stellplatz gekostet. 
 
 
Blome i.V. für Dez. III

Beratungsverlauf (1)

31.08.2021 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2730/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.08.2021
Erstellt
02.08.2021 12:36