2734/2021
Umgestaltung des Spielplatzes Kuthstraße in Köln-Vingst
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2734/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Spielplatzes Kuthstraße in Köln-Vingst Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Kuthstraße in Köln-Vingst mit Gesamtkosten in Höhe von 60.000 Euro durchzuführen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 60.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 6.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der öffentliche Spielplatz Kuthstraße befindet sich im Blockinnenbereich der Wohnbebauung Kuth- straße/ Ostheimer Straße mitten im Stadtteil Vingst. Aus Gründen der Verkehrssicherheit mussten auf dem Spielplatz alle Spielanlagen abgebaut werden. Der mit Mehrfamilienhäusern sehr dic ht bebaute, an Freiflächen arme, nur 1,1 qkm große Stadtteil Vingst weist insgesamt ein hohes Defizit an Spiel - und Bolzplatzflächen auf. Nur gut 60% der Be- darfsflächen sind hier vorhanden. Zurzeit leben insgesamt 13.052 Einwohner*innen im Stadtteil, hier- von 2.843 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Stand: 31.12.2019), was dem überdurchschnittli- chen Anteil von 21,8% entspricht. Vingst ist zudem durch einen hohen Anteil an Einwohner*innen geprägt, die einen Migrationshintergrund mitbringen (mehr als 80% der Kinder und Jugendlichen) und/oder aufgrund von Arbeitslosigkeit etc. Transferleistungen bedürfen. Der Stadtteil weist einen besonderen Entwicklungsbedarf auf. Aufgrund der gegebenen Bedarfslage ist die Ausstattung des Spielplatzes Kuthstraße mit einem at- traktiven und vielfältigen Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder dringend erforderlich. Das Areal soll im Zuge dessen auch eine höhere Aufenthaltsqualität erhalten. Die Beteiligung fand mit Kindern sowie interessierten Eltern vor Ort statt. Die Planung erfolgte auf der 3 Basis der eingebrachten Anregungen und Ideen der Beteiligten. Geplant ist, in der vorhandenen Fallschutzfläche die Spielanlage „Giraffenpark“ für jüngere Kinder aufzustellen, welche aus zwei durch eine Holzhängebrücke miteinander verbund enen Spieltürmen besteht. Die Spielanlage bietet zudem verschiedene Aufstiegsvarianten, eine 2 m hohe Rutsche, eine Rutschstange sowie Möglichkeiten zum Sandspielen. Passend zum neuen Spielplatzthema soll in dieser Sandfläche zudem ein Feder -Jeep aufgebaut werden. In einer neu hergerichteten Fallschutz- fläche sind weiterhin die Montage einer Doppelschaukel sowie eines Karussells vorgesehen. Bei der Planung wurden die Aspekte der Barrierefreiheit und des inklusiven Spielens berücksichtigt. Die Anlage ist barrierefrei zugänglich. Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rahmenbedingungen für inklusives Spielen und Bewegen geschaffen. Die Kinder und Jugendlichen können die Spiel - und Bewegungsangebote entsprechend ih ren motori- schen und körperlichen Fähigkeiten und ihrem Entwicklungsstand nutzen. Das Angebot ermöglicht ein Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls und insbesondere auch motorischer Fähigkeiten. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 60.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Inan- spruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und Jugend- arbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100 -0604-0- 2002, Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 6.000 p. a. wurde n im Haushalt 2022 und in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend be- rücksichtigt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernimmt die Maßnahmen der Verkehrssiche- rungspflicht und die entstehenden Folgekosten im Rahmen der Wartung und Pflege. Anlage
Anlage 1 - Spielanlage Giraffenpark
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kuthstraße
- Ostheimer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2734/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.08.2021
- Erstellt
- 02.08.2021 15:41