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3926/2017

Barrierefreiheit bei der KVB im Stadtbezirk Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 08.03.2018, TOP 9.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5363 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3926/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.03.2018 
 
Barrierefreiheit bei der KVB im Stadtbezirk Kalk 
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung vom 
07.12.2017; TOP 9.2.3 
Frage 1: 
„Wenn die Bushaltestellen der Linie 157 in den nächsten vier Jahren barrierefrei ausgebaut werden 
sollen, warum wurde dies dann nicht im Rahmen der Straßenbauarbeiten auf dem Neubrücker Ring 
an den dort vorhandenen drei Haltestellen umgesetzt und wird die Barrierefreiheit bei der geplanten 
Sanierung der Bushaltestelle „Frankfurter Straße“ berücksichtigt?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
 
Im Rahmen von akut erforderlichen Fahrbahnsanierungen werden nur Arbeiten zur Aufrechterhaltung 
der Verkehrssicherheit innerhalb von Busfahrspuren durchgeführt. Auch für die Haltestellen „Buch-
heimer Weg“ ist zunächst ausschließlich eine Sanierung des Belages in den Buchten vorgesehen. 
Weitergehende Umbauten hätten einen wesentlich längeren Vorlauf erfordert. Daher war es aus Sicht 
der Verwaltung sinnvoll die beiden Vorhaben nicht zusammen zu fassen. 
 
 
Frage 2: 
„Wann wird mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf der Linie 157 begonnen und wann 
wird dieser abgeschlossen sein?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
 
Die Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen wurde im Rahmen des aktuellen 
Nahverkehrsplans (NVP) der Stadt Köln aktualisiert. Der NVP (inkl. Prioritätenliste) wurde am 
11.07.2017 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017). 
Laut Nahverkehrsplan gibt es noch ca. 500 Haltestellen mit mehr als 50 Einsteigenden pro Tag, die 
noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Die Haltestellen mit weniger als 50 Einsteigenden pro Tag sind 
dabei  noch nicht berücksichtigt. 
Derzeit kann daher noch keine Aussage getroffen werden, wann die Linie 157 zeitlich berücksichtigt 
werden kann. Aktuelle Planungen liegen zurzeit nicht vor. 
 
 
Frage 3: 
„Wenn die Umsetzung des Baus eines Kreisverkehres Neubrücker Ring/Rather Kirchweg/Europaring 
in naher Zukunft ansteht, warum wurde dieser Fahrbahnbereich bei den Straßenbauarbeiten am 
Neubrücker Ring überhaupt noch saniert?“

2 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: 
 
Fahrbahnsanierungen werden dort durchgeführt, wo sie zur Erhaltung der Verkehrssicherheit zwin-
gend kurzfristig erforderlich sind. Der geplante Kreisverkehr an der Einmündung Europa-
ring/Neubrücker Ring hatte aufgrund der notwendigen Priorisierung von Maßnahmen noch nicht die 
notwendige Planreife. Daher werden die beiden Vorhaben unabhängig voneinander betrieben. 
 
 
Frage 4: 
„Aus welchen Gründen erfolgt eine Fahrbahnsanierung wie am Neubrücker Ring oder im letzten Jahr 
der Robert-Schumann-Straße getrennt von einer Sanierung der Fußwege oder der Parkbuchten und 
wann ist mit deren Sanierung zu rechnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
 
Die Sanierung von Straßen und Wegen kann kurzfristig nur dort erfolgen, wo sie zur Erhaltung der 
Verkehrssicherheit unabdingbar ist. Der Geh- und Radweg Neubrücker Ring wurde im Oktober 2013 
saniert. Die Fahrbahn der Robert-Schumann-Straße wurde in Teilflächen zur Aufrechterhaltung der 
Verkehrssicherheit unabhängig saniert. 
 
 
Frage 5: 
„Wo entspricht die Zuwegung zu den Bushaltestellen im Stadtteil Neubrück nicht den Vorgaben Barri-
erefreiheit und welche Maßnahmen sind dort zu welchem Zeitpunkt vorgesehen?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 5: 
 
Im Stadtteil Neubrück gibt es die vier Bushaltestellen Rösrather Straße, Ludwig-Quidde-Platz, Straß-
burger Platz und Europaring, wobei die fahrtrichtungsbezogenen Bussteige zum Teil deutlich vonei-
nander getrennt an verschiedenen Straßen liegen. Die Warteflächen aller genannten Haltestellen 
grenzen unmittelbar an den jeweils straßenbegleitenden Gehweg oder sind Teil dieses Gehwegs, so 
dass die barrierefreie Erreichbarkeit der Wartefläche vom Gehweg gegeben ist. Spezielle Zuwegun-
gen zu den Bussteigen, wie zum Beispiel die an Hochbahnsteigen notwendigen Rampen, sind hier 
nicht erforderlich. 
 
Die direkte barrierefreie Erreichbarkeit der Haltestellen von der gegenüberliegenden Straßenseite ist 
hingegen nicht in allen Fällen gegeben. So fehlen z.B. im unmittelbaren Umfeld der Haltestellen Lud-
wig-Quidde-Platz und Rösrather Straße (Fahrtrichtung Ostheim) Querungsstellen mit Gehwegabsen-
kungen. Für Rollstuhl- und Rollatornutzer sind hier mitunter Umwege erforderlich. Aber auch vorhan-
dene Querungsstellen sind teilweise nicht barrierefrei, da Blindenleiteinrichtungen zum Auffinden der 
Querungsstellen fehlen. 
 
Ebenfalls nur durch erhebliche Umwege erreichbar ist die Haltestelle Europaring (Fahrtrichtung 
Ostheim), da der Neubrücker Ring als anbaufreie Straße von der Bebauung abgesetzt ist und eine 
haltestellennahe Verbindung zur Bebauung fehlt. Die entstandenen Trampelpfade durch die Grünflä-
che sind für viele mobilitätseingeschränkte Personen nicht nutzbar. 
 
Da es zum jetzigen Zeitpunkt keine Ausbauplanungen für den Umbau der jeweiligen Haltestellen gibt, 
bei denen die barrierefreie Erreichbarkeit mit eingeplant wird, kann derzeit keine Aussage zu einem 
Umsetzungszeitpunkt getroffen werden.

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3926/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.03.2018
Erstellt
13.12.2017 13:55