2054/2020
Bepflanzung der Wände am Tunnel Boltensternstraße/An der Schanz- Anfrage der FDP (AN/1144/2019)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2442 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 2054/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 Bepflanzung der Wände am Tunnel Boltensternstraße/An der Schanz- Anfrage der FDP (AN/1144/2019) Anfrage (AN/1144/2019): Ergänzend zu meinem Antrag in der BV 5 zur Lärmbelästigung an den Tunneleinfahrten (Boltenstern- straße und An der Schanz) besonders durch LKW (AN/0310/2019) kam der Vorschlag und die Bitte aus der Anwohnerschaft, die Wände des Tunnels wieder zu bepflanzen. Nicht nur, um die Wände wieder ansehnlicher zu machen, sondern auch, um der direkten Schallreflektion der glatten Beton- wände entgegenzuwirken. Hierzu wäre eine hängende und stehende Bepflanzung zu berücksichti- gen. Die Wände der Tunneleinfahrten sind bereits mit Pflanzmöglichkeiten (-kübeln) versehen. Und waren auch mal bepflanzt. So, wie es aussieht, sind die Pflanztröge sogar zum Teil mit einer Bewässe- rungsanlage ausgestattet. Also sehr komfortabel und aufwändig vorbereitet. Mittlerweile hat ein un- kontrollierter Wildwuchs die Kübel befallen. Die Verwaltung wird dabei um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Können die Tunnelwände wieder geordnet und ansehnlich bepflanzt werden? 2. In welcher Form kann dies geschehen? 3. Warum wurde die früher vorhandene Bepflanzung vor einiger Zeit aufgegeben und entfernt? Antwort der Verwaltung: Antwort zu Frage 1 bis 3: Um die turnusmäßige, alle sechs Jahre erforderliche Hauptprüfung des Bauwerks zu ermöglichen, musste die außerordentlich stark gewachsene Bepflanzung entfernt werden. Ohne die Entfernung des Bewuchses konnte die Prüfung nicht fachgerecht durchgeführt werden. Die Prüfungsergebnisse zeigen, dass Betonsanierungen an der Stützwand und auch den Pflanzkü- beln erforderlich sind. Diese werden, sofern es nicht zu coronabedingten Verzögerungen kommt, in 2021 durchgeführt. Im Anschluss an die Sanierung, d.h. voraussichtlich in der Pflanzperiode 2021/22 könnten die Kübel erneut bepflanzt werden. Die Bepflanzung erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen). Um den Pflegeaufwand zu minimieren sind geeignete stadt- verträgliche und langsam wachsende Pflanzen auszuwählen. Die alten Bewässerungseinrichtungen sind nicht mehr nutzbar und auch nicht mehr zeitgemäß. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2054/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.07.2020
- Erstellt
- 07.07.2020 16:04