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2054/2020

Bepflanzung der Wände am Tunnel Boltensternstraße/An der Schanz- Anfrage der FDP (AN/1144/2019)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2442 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 2054/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 
 
Bepflanzung der Wände am Tunnel Boltensternstraße/An der Schanz- Anfrage der FDP 
(AN/1144/2019) 
Anfrage (AN/1144/2019): 
 
Ergänzend zu meinem Antrag in der BV 5 zur Lärmbelästigung an den Tunneleinfahrten (Boltenstern-
straße und An der Schanz) besonders durch LKW (AN/0310/2019) kam der Vorschlag und die Bitte 
aus der Anwohnerschaft, die Wände des Tunnels wieder zu bepflanzen. Nicht nur, um die Wände 
wieder ansehnlicher zu machen, sondern auch, um der direkten Schallreflektion der glatten Beton-
wände entgegenzuwirken. Hierzu wäre eine hängende und stehende Bepflanzung zu berücksichti-
gen. 
 
Die Wände der Tunneleinfahrten sind bereits mit Pflanzmöglichkeiten (-kübeln) versehen. Und waren 
auch mal bepflanzt. So, wie es aussieht, sind die Pflanztröge sogar zum Teil mit einer Bewässe-
rungsanlage ausgestattet. Also sehr komfortabel und aufwändig vorbereitet. Mittlerweile hat ein un-
kontrollierter Wildwuchs die Kübel befallen.  
 
Die Verwaltung wird dabei um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 
1. Können die Tunnelwände wieder geordnet und ansehnlich bepflanzt werden? 
2. In welcher Form kann dies geschehen? 
3. Warum wurde die früher vorhandene Bepflanzung vor einiger Zeit aufgegeben und entfernt? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Antwort zu Frage 1 bis 3: 
 
Um die turnusmäßige, alle sechs Jahre erforderliche Hauptprüfung des Bauwerks zu ermöglichen, 
musste die außerordentlich stark gewachsene Bepflanzung entfernt werden. Ohne die Entfernung 
des Bewuchses konnte die Prüfung nicht fachgerecht durchgeführt werden. 
 
Die Prüfungsergebnisse zeigen, dass Betonsanierungen an der Stützwand und auch den Pflanzkü-
beln erforderlich sind. Diese werden, sofern es nicht zu coronabedingten Verzögerungen kommt, in 
2021 durchgeführt.  
 
Im Anschluss an die Sanierung, d.h. voraussichtlich in der Pflanzperiode 2021/22 könnten die Kübel 
erneut bepflanzt werden. Die Bepflanzung erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt (Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen). Um den Pflegeaufwand zu minimieren sind geeignete stadt-
verträgliche und langsam wachsende Pflanzen auszuwählen. Die alten Bewässerungseinrichtungen 
sind nicht mehr nutzbar und auch nicht mehr zeitgemäß.

2

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2054/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.07.2020
Erstellt
07.07.2020 16:04