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V/0634/2018

Bericht über die Organisation der städtischen Gebäudereinigung

Vorlagen 24.07.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 18.09.2018, TOP 10

Anlage 1 - Ratsantrag A-R-0085-2017

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 - Ratsantrag A-R-0085-2017

2493 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0085/2017 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Gebäudereinigung der städtischen  
Liegenschaften optimieren,  
Rekommunalisierung prüfen 
Ratsantrag 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung prüft die Rekommunalisierung der städtis chen Gebäudereinigung. Sie legt dazu 
im ersten Quartal 2018 einen Bericht über die Laufzeit und Konditionen der derzeit bestehenden  
Fremdreinigungsverträge und Kosten je qm zu reinigende F läche vor. Die Verwaltung prüft zwei 
Varianten zur Rekommunalisierung der städtischen Gebäudereinigung. Zum einen die Gründung 
einer städtischen Gebäudereinigung als Eigenbetrieb so wie zum anderen die Organisation der 
Gebäudereinigung als Teil eines städtischen Amtes. Auf Grundlage des Vergleichs beider Model- 
le zur Reinigung der städtischen Liegenschaften legt die Verwaltung dem Rat einen Beschluss- 
vorschlag zum weiteren Vorgehen vor. 
 
 
Begründung: 
 
Der Aufwand für die Gebäudereinigung durch Externe beläu ft sich im aktuellen Haushaltsent- 
wurf auf 7.2 Mio. € und macht einen wesentlichen Teil der Bewirtschaftungskosten für die städti- 
schen Immobilien aus.  
 
Städte wie Bochum oder Mönchengladbach haben bereit s eine Rekommunalisierung der städti- 
schen Gebäudereinigung umgesetzt. Die Beispiele zeigen, dass eine effizientere Bewirtschaftung 
der Gebäude möglich ist und zugleich sichere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen auf 
Basis der Entgeltgruppe 1 geschaffen werden können. Dieses ist im Sinne der Beschäftigten.  
 
Von einer kommunal organisierten Gebäudereinigung profit ieren insbesondere die Schulen. 
Eine feste Zuordnung des städtischen Reinigungsperson als zur jeweiligen Schule erhöht die 
Qualität der Sauberkeit im Gebäude. Das Reinigungspersonal fühlt sich „seiner“ Schule verpflich- 
tet, der Informations- und Kommunikationsfluss innerhalb des Schulkollegiums wird gestärkt.  
13.12.2017

2 
 
 
 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Seyf ferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Ol berg 
     Maria Winkel

Beschlussvorlage

16671 Zeichen

V/0634/2018 
V/0634/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die Organisation der städtischen Gebäudereinigung 
 
Antrag der SPD-Fraktion von 13.12.2017 Nr. A-R/0085/2017 "Gebäudereinigung der städtischen 
Liegenschaften optmieren, Rekommunalisierung prüfen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.09.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss nimmt den nachstehenden „Bericht über die Organisation der städtischen 
Gebäudereinigung“ zur Kenntnis. 
2. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2017 Nr. A-R/0085/2017„Gebäudereinigung der 
städtischen Liegenschaften optimieren, Rekommunalisierung prüfen“ (s. Anlage 1)  ist damit 
erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Die Antragsteller regen eine Rekommunalisierung der Gebäudereinigung der städtischen 
Liegenschaften an. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Rekommunalisierung der städtischen 
Gebäudereinigung zu prüfen. Hierzu soll ein Bericht über die Laufzeiten und Konditionen der derzeit 
bestehenden Fremdreinigungsverträge und Kosten je m² zu reinigender Fläche vorgelegt werden. 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
28.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Willamowski 
Telefon: 492-1100 
Willamowski@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0634/2018 
Des Weiteren sollen zwei Varianten zur Rekommunalisierung der städtischen Gebäudereinigung 
geprüft werden: Zum einen die Gründung einer städtischen Gebäudereinigung als Eigenbetrieb 
sowie zum anderen die Organisation der Gebäudereinigung als Teil eines städtischen Amtes. Auf 
Grundlage des Vergleichs beider Modelle zur Reinigung der städtischen Liegenschaften soll die 
Verwaltung dem Rat einen Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen vorlegen. 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.201 7 den SPD -Antrag A -R/0085/2017 
„Gebäudereinigung der städtischen Liegenschaften optimieren, Rekommunalisieru ng prüfen“ an den 
Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen.  
 
 
2. Aktuelle Organisation der Gebäudereinigung bei der Stadt Münster 
Die Gebäudereinigung der Stadt Münster hat in den zurückliegenden Jahren regelmäßig zur 
Konsolidierung des städtischen Haushalts beigetragen. So sprach sich z.B. die 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein -Westfalen (Projekt -Nr. 3305) im Rahmen einer Überörtlich en 
Prüfung der Stadt Münster in den Jahren 2007 bis 2008 für eine Fortsetzung der sukzessiven, 
sozialverträglichen Umstellung von Eigen - auf Fremdreinigung aus, um noch vorhandenes 
Einsparungspotenzial zu realisieren.  
 
Die Gebäudereinigung der Stadt Münst er ist heute als Fachstelle im Amt für Immobilienmanagement 
organisiert. Neben der Fachstellenleitung sind 1,5 Stellen für Ausschreibung, Vergabe und 
Abrechnung der Reinigungsleistungen zuständig. Für den Einkauf von Reinigungsmitteln und den 
Personaleinsatz der insgesamt 108 Eigenreinigungskrä fte ist eine weitere Vollzeitkraft  zuständig. Zur 
Qualitätskontrolle der Fremdreinigungsflächen sind zurzeit zwei Mitarbeiterinnen mit jeweils 30 h/Wo 
beschäftigt. 
 
Die Bodenreinigungsfläche der städtischen Gebäude beträgt ca. 717.000 m². Hiervon werden zurzeit 
ca. 542.800 m² durch beauftragte Firmen gereinigt (Fremdreinigung).  
 
 
2.1. Gebäudereinigung durch städtische  Mitarbeiter/innen 
Zurzeit werden ca. 174.100 m² in ve rschiedenen Gebäuden der Stadt Münster durch städtische 
Reinigungskräfte gereinigt. Hierfür sind insgesamt 108 Mitarbeiter/innen mi t durchschnittlich 
23 h/Woche (i nsgesamt 62,61 VZÄ) beschäftigt. Die durchschnittlichen Personalkosten in den 
vergangenen Jah ren betrugen 2.208.600 € . In der folgenden Tabelle ist die Verteilung der durch 
eigene Kräfte gereinigten Flächen dargestellt. 
 
 
Gebäudekategorie Eigenreinigung 
m² 
Schulen 110.100 m² 
Kitas 0 m²                             
Jugendeinrichtungen 2.400 m² 
Verwaltung 46.600 m² 
Sonstiges 15.000 m² 
Gesamt  174.100 m²  
Tabelle 1: Flächendarstellung der Eigenreinigung

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V/0634/2018 
Die Eingruppierung der Reinigungskräfte erfolgt nach der aktuellen Entgeltordnung in der 
Entgeltgruppe (EG) 01; die Entgeltgruppe 2 ist nur für eher seltene Konstellationen vorgesehen.  Je 
nach Stufenzugehörigkeit ergibt sich hieraus ein Stundenlohn von 10,33 € (Stufe 2) bis 11,45 € 
(Stufe 6). Die Mehrzahl der beschäftigten Reinigungskräfte ist allerdings, resultierend aus der 
Eingruppierung aus dem Bundesangestelltentarifvertrag (gültig bis 30.09.2005) in EG 02 eingruppiert. 
Bei dieser Eingruppierung ergibt sich ein Stundenlohn von 12,69 € (Stufe 2) bis 15,06 € (Stufe 6). 
Nachbesetzungen erfolgen tarifgerecht mit EG 01. 
 
 
Der Berechnung des Personaleinsatzes werden folgende Reinigungsleistungen zu Grunde gelegt: 
 
Reinigungsbereiche: Richtwert 
Sanitärbereiche 75 m²/h/Kraft 
Nassbereiche (Duschen, Teeküchen) 95 m²/h/Kraft 
Klassenräume 220 m²/h/Kraft 
Büroräume 190 m²/h/Kraft 
Verkehrsflächen (Flure etc.) 270 m²/h/Kraft 
Treppenstufen 190 m²/h/Kraft 
Turnhallen (ohne Automat) 400 m²/h/Kraft 
KiTa-Gruppenräume 190 m²/h/Kraft 
KiTa-Verkehrsflächen 230 m²/h/Kraft 
Tabelle 2: Reinigungsleistungen je Personaleinsatz 
 
 
 
2.2. Gebäudereinigung durch Fremdfirmen 
Die jährlichen Aufwendungen für Unterhalts - und Grundreinigung durch Fremdfirmen 
(Fremdreinigung) stellte sich in der Vergangenheit wie folgt dar: 
 
HH-Jahr IST-Aufwendungen 
2013 5.654.600,00 € 
2014 5.870.500,00 € 
2015 6.116.900,00 € 
2016 6.491.900,00 € 
2017 6.685.400,00 € 
2018 (Plan) 7.208.000,00 € 
Tabelle 3: Aufwände für Fremdfirmen 
 
 
Nicht enthalten sind Aufwendungen für Fensterreinigung, Sonderreinigung und 
Bauabschlussreinigungen. Die Aufwandssteigerungen in den vergangenen Jahren resultieren u. a. 
aus Lohnkostenerhöhungen (2,4% Steigerung des Mindestlohns in der Gebäudereinig ungsbranche) 
und Flächenzuwächsen. Die dort beschäftigten Reinigungskräfte erhalten - soweit bekannt - meist 
den gesetzlichen Mindeststundenlohn der Gebäudereiniger in Höhe von zurzeit 10,30 €/h.

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V/0634/2018 
Aufgeteilt nach den verschiedenen Gebäudekategorien stellt sich der Aufwand für die Fremdreinigung 
im Jahr 2018 wie folgt dar: 
 
 
Gebäudekategorie Fremdreinigung 
m² 
Fremdreinigung 
Aufwand Euro/Jahr 
Schulen 392.900 m²    4.626.700 € 
Kitas 28.400 m² 788.500 € 
Jugendeinrichtungen 7.900 m² 182.900 € 
Verwaltung 90.400 m² 1.053.600 € 
Sonstiges 23.200 m² 556.300 € 
Gesamt 542.800 m²  7.208.000 €  
Tabelle 4: Aufwand Fremdreinigung je Gebäudekategorie 
 
Die Fremdreinigungsverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 4 Jahren. 
 
 
3. Reinigungsqualität 
Die Reinigungsqualität im Rahmen der Vergabe von Fremdreinigungsleistungen ist über 
verschiedene Parameter steuerbar. Hierzu zählen: 
 
 Einsatz von externen Vorarbeiter/innen/Objektleiter/innen,  
 gemeinsame Objektbegehungen, 
 Ansatz von entsprechenden Leistungswerten, 
 Qualitätskontrollen durch Hausmeister/innen, Qualitätskontrolleure/innen des Amtes für 
Immobilienmanagement und Objektleitung, 
 Bonus-Malus-System und 
 ein auftragsbezogenes Personaleinsatz- und  Qualitätssicherungskonzept. 
 
Für städtische Reinigungskräfte ist hinsichtlich der Reinigungsqualität die Dienstvereinbarung mit 
dem Personalrat für die Gebäudereinigung vom 29.08.2012 verbindlich. 
 
Im Bereich der Fremdreinigung kommt es , insbesondere an Schuls tandorten, wiederholt zu 
Problemen. Die vertragliche Reinigungsleistung dort wird häufig nicht oder nur unzureichend erbracht. 
Durch die immer länger werdenden Nutzungszeiten in den Schulen muss die Reinigung vermehrt in 
den Abendstunden erfolgen. Dies führt  dazu, dass eine zeitna he Kontrolle der Reinigungsleistungen 
der Fremdfirmen vielfach nicht mehr umfassend erfolgen kann , da das Arbeitszeitende der 
Hausmeister vor dem Nutzungsende von Schulräumen liegt. Dies führt zu vermehrten Beschwerden 
über die Reinigungsleistung von Schulen in der Fremdreinigung.  
 
Gleichzeitig ist in den städtischen Einrichtungen, in denen mit eigenen Kräften gereinigt wird eine 
höhere Zufriedenheit der Nutzer/innen zu verzeichnen. Die Anzahl der Beschwerden über mangelnde 
Reinigungsqualität aus diesen Einrichtungen ist eher gering. 
 
Um die Möglichkeiten zur Verbesserung der Reinigungsqualität feststellen zu können, ist im Sommer 
2017 ein Projekt initiiert worden, bei dem an insgesamt 3 Schulen Vergleichswerte ermittelt werden 
sollen. In einer Schule wird mit eigenen Kräften nach den in der Dienstvereinbarung festgelegten 
Standards gearbeitet. In zwei weiteren Schulen sollen durch verschiedene Maßnahmen , u. a. 
Erhöhung der Reinigungsstandards sowie erhöhte Kontrollen durch Hausmeister /innen und 
Objektleitung, vergleichbare Reinigungsleistungen erzielt werden. Die dadurch entstehenden höheren 
Aufwendungen sollen dann mit den Aufwendungen aus der Eigenreinigung verglichen werden.  Der

- 5 - 
V/0634/2018 
Zeitraum, in dem die Vergleichswerte ermittelt werden endet Ende Dezember 201 8, sodass die 
Projektergebnisse Anfang 2019 vorliegen werden. 
 
Anhand dieser Ergebnisse könnte auch die Frage beantwortet werden, ob eine feste Zuordnung von 
städtischem Reinigungspersonal zur jeweiligen Schule die Qualität der Sauberkeit im Gebäude erhöht 
und welche Mehraufwendungen damit verbunden sein könnten. 
 
 
4. Kostenvergleich Fremdreinigung versus Eigenreinigung 
Ausgehend von den durchschnittlichen Personalkosten für die städtischen Reinigungskräfte, 
zuzüglich der Kosten für die Arbeitnehmerüberlassung  zur Vertretung und die Reinigungsmittel in 
Höhe von 242.000 € p.a., ergeben sich durchschnittliche Aufwendungen in Höhe von 14,10 € je m² zu 
reinigender Fläche für die städtischen Reinigungskräfte. 
 
Für den Bereich der Fremdreinigung ergeben sich durchschnittliche Aufwendungen je m² zu 
reinigender Fläche in Höhe von 11,70 €/m².  
 
 
Ermittlung durchschnittlicher Reinigungsaufwendungen je m²: 
 
 Eigenreinigung  Fremdreinigung 
 IST-Aufwendungen  IST-Aufwendungen 
HH-Jahr  HH-Jahr 
   2013 2.267.900 € 2013 5.654.600 € 
  2014 2.346.300 € 2014 5.870.500 € 
  2015 2.125.700 € 2015 6.116.900 € 
  2016 2.155.200 € 2016 6.491.900 € 
  2017 2.148.000 € 2017 6.685.400 € 
  2018 7.208.000 € 
 
Durchschnittlicher Aufwand p.a. 
 
2.208.600 € 
  
6.337.900 € 
    
AN-Überlassung Reinigungsmittel 242.000 €   Gesamtaufwand 2.450.600 €  6.337.900 € 
    
Reinigungsfläche 174.100 m²  542.800 m² 
    
Ø Aufwand je m² 14,10 €/m²  11,70 €/m² 
Tabelle 5: Durchschnittlicher Reinigungsaufwand je m² für Eigen- und Fremdreinigung 
 
 
 
Inwieweit sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Reinigungsqualität aus dem unter Ziffer 3 
dargestellten Projekt auf die Fremdreinigungskosten auswirken würden, bleibt abzuwarten. In jedem 
Fall werden sich die Personalkosten für die städtischen Kräfte in den kommenden Jahren trotz der zu 
erwartenden Tariferhöhungen tendenziell eher reduzieren, da ausscheidende Mitarbeiter/innen die 
momentan in Entgeltgruppe 2 eingruppiert sind, durch neue Reinigungskräfte dann in Entgeltgruppe 1 
TVöD nachbesetzt werden. Das Ø-Alter der Reinigungskräfte beträgt aktuell 52,96 Jahre.

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V/0634/2018 
Darstellung der monetären Auswirkung der Rekommunalisierung der Fremdreinigung: 
(Vergleich Eigenreinigung versus Fremdreinigung) 
 
 Eigenreinigung    
 p.a.   
    
Aufwand bei Rekommunalisierung 
der Fremdreinigung: 
   
    
Aufwand für Eigenreinigung* 14,10 €/ m²   
 
hochgerechnet auf 542.800 m² (Anteil 
Fremdreinigung heute) Aufwand 
 
 
 
7.653.480 € 
 
  
Ø Vergleichswert Fremdreinigung p.a. 6.337.900 €   
    
Mehraufwand bei Eigenreinigung 1.315.580 €   
    
Tabelle 6: Monetäre Auswirkung Rekommunalisierung der Fremdreinigung 
 
 
 
5. Darstellung der Organisationsformen Regiebetrieb und Eigenbetrieb für die Gebäudereinigung 
Nachfolgend wird auf die wesentlichen Merkmale der Organisationsformen „Eigenbetrieb/ 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ und „Regiebetrieb“ eingegangen. Zunächst kurz der Unterschied 
zwischen einem Eigenbetrieb und einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
 
 
5.1. Eigenbetrieb bzw. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Während ein Eigenbetrieb als Betriebsform für öffentliche Einrichtungen in Betracht kommt, die nach 
kommunalem Wirtschaftsrecht als wirtschaftliche Unternehmen gelten, können Unternehmen, die sich 
nicht-wirtschaftlich i. S. d. § 107 Abs. 2  der Gemeindeordnung (GO) NRW betätigen, als 
eigenbetriebsähnliche Einrichtungen geführt werden. Soweit eine Einrichtung für die städtische 
Gebäudereinigung gebildet würde, wäre diese als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zu organisieren, 
soweit sie sich nicht wirtschaftlich betätigen würde.  
 
Die Stadt Münster besitzt bereits vier eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, die Ab -
fallwirtschaftsbetriebe Münster, die citeq, Münster Marketing und das Theater Münster. 
 
 
5.2. Regiebetrieb 
Der Regiebetrieb (ein städtisches Amt), ist ein rechtlich und wirtschaftlich unselbständiger 
Betriebszweig der öffentlichen Verwaltung und ist in der Trägerkörperschaft integriert . Er besitzt kein 
eigenes Vermögen  und ist strikt dem kommunalen Haushalts -, Rechnungs - und Prüfung swesen 
unterworfen. 
Regiebetriebe unterliegen aufgrund ihrer direkten Einbindung in die Verwaltung der ständigen 
direkten Einflussnahme und Kontrolle.  Die Fachstelle 23.33 Gebäudereinigung wird derzeit als 
Regiebetrieb geführt.

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V/0634/2018 
 
5.3. Praxisbeispiele 
Ein Beispiel für die Ausgliederung der Reinigungsdienste ist die Stadt Essen. Sie bündelt in der „RGE 
Servicegesellschaft Essen mbH“, eine 100 %ige Tochter der Stadt Essen, Service Dienstleistungen in 
und um Immobilien, wie Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Hau smeisterservice, Post - und 
Botendienste, Catering u. ä. für die Stadt Essen und deren Beteiligungsgesellschaften.  
 
Eine als eigenbetriebsähnliche Einrichtung organisierte Gebäudereinigung ist der Verwaltung nicht 
bekannt, wohl aber Städte, in denen gebäud ewirtschaftliche Aufgaben, u. a. 
Reinigungsdienstleistungen, insgesamt in der Rechtsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
wahrgenommen werden. Dazu zählt z. B. Mönchengladbach. 
 
 
5.4 Zwischenergebnis 
Ein Vergleich der möglichen Organisationsformen Regiebetrieb und eigenbetriebsähnlic he 
Einrichtung an Merkmalen wie 
 
 gesetzliche Grundlagen, 
 Organe, 
 Bindung zwischen Kommune und Organisation, 
 oberstes Willensbildungsorgan, 
 Einflussmöglichkeiten des Rates auf das oberste Willensbildungsorgan, 
 Personalwirtschaft, 
 
lässt nach Einschätzung der Verwaltung keine eindeutigen Vor - und Nachteile für den Regiebetrieb 
bzw. die eigenbetriebsähnliche Einrichtung hinsichtlich einer optimalen Steuerung der 
Gebäudereinigung erkennen. 
 
Ergänzend der Hinweis, dass bezüglich der Bindungswirkung von Mitarbeitern/innen an die Stadt 
Münster die aufgezeigten Organisationsformen keinen Unterschied ausmachen. Falls der 
Gebäudereinigungsdienst in eine eigenbetriebsähnliche Einricht ung überführt werden sollte, blie ben 
die Be schäftigungsverhältnisse zur Stadt Münster unverändert. Neue Mitarbeiter/innen wären 
ebenfalls Beschäftigte der Stadt Münster, nicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
 
6. Fazit 
Die Verwaltung hat die Auswirkungen einer Rekommunalisierung der Gebäudereinigung geprüft und 
in dem vorstehenden Bericht die Laufzeiten und die Konditionen der derzeit bestehenden Fremdreini-
gungsverträge und die Kosten je qm zu reinigender Fläche dargestellt. Eine vollständige Rekommu-
nalisierung lässt sich angesichts der damit verbundenen Auswirkungen auf den Haushalt in Höhe von 
1,3 Millionen € p.a. nicht empfehlen. 
 
Die Ergebnisse des bis Ende 2018 laufenden Projektes „Maßnahmen zur Verbesserung der Reini-
gungsqualität“ bleiben gleichwohl abzuwarten; dies gilt insbesondere  im Hinblick darauf, ob mit einer 
erhöhten Reinigungsqualität nennenswerte Auswirkungen auf die Kostenstrukturen verbunden sind. 
Hierbei ist auch zu prüfen, ob es vertretbar ist, den Eigenreinigungsanteil für einzelne Reinigungsbe-
reiche oder Gebäudekategorien zu erhöhen (z.B. bis 50 %). 
 
Die Rechtsform einer ausschließlich kommunalen Gebäudereinigung ist für deren Erfolg nicht aus-
schlagegebend.

- 8 - 
V/0634/2018 
Mit dem vorstehenden Bericht ist der Antrag der SPD -Fraktion vom 13.12.2017  Nr. A -
R/0085/2017„Gebäudereinigung der stä dtischen Liegenschaften optimieren, Rekommunalisierung 
prüfen“ erledigt. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 1: Ratsantrag Nr. A-R/0085/2017

Anlage A

2572 Zeichen

Anlage A zur V/0634/2018 
Kurzüberblick 
Der heutige Anteil der Eigenreinigung beträgt 174.100 m², der der Fremdreinigung 542.800 m². 
Bei der monetären Bewertung der vollständigen Rekommunalisierung mit einem internen Ø Auf-
wand würde sich der Haushalt um rd. 1,3 Millionen € p.a. erhöhen. Eine Gegenüberstellung von 
Eigenbetrieb bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtung (Regiebetrieb) ergibt keine signifikanten 
Unterschiede. Bezüglich Erhöhung der Reinigungsqualität wird auf das Projekt „Verbesserung der 
Reinigungsqualität“ verwiesen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Der Antrag hat zum Ziel „Die Optimierung der Gebäudereinigung der städtischen Liegenschaften 
durch Rekommunalisierung“ mit ihren Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu prüfen. 
 
Teilziele in diesem Zusammenhang sind 
 Prüfung zweier Varianten der Rekommunalisierung 
o städtische Gebäudereinigung als Eigenbetrieb 
o Gebäudereinigung als Teil eines städtischen Amtes 
 Erhöhung der Reinigungsqualität durch eine Rekommunalisierung/ Erhöhung der Bürger-
zufriedenheit 
 
Zielerreichung: 
 Die Prüfung der zwei Varianten ist in der Vorlage erfolgt. Aufgrund der Organisationsform 
kann kein Unterschied bezüglich der Bindung von Mitarbeitern/innen an die Stadt Münster 
ausgemacht werden.  
Die monetäre Auswirkung auf den Haushalt würde bei einer vollständigen Rekommunali-
sierung eine Erhöhung von rd. 1,3 Millionen € p.a. nach sich ziehen.  
 Erhöhung der Reinigungsqualität durch eine Rekommunalisierung/ Erhöhung der Bürger-
zufriedenheit 
Verweis auf das derzeit im Amt 23 laufende Projekt „Verbesserung der Reinigungsquali-
tät“. In diesem werden aufgrund der gezielten Umsetzung verschiedener Maßnahmen 
Vergleichswerte zur Qualität Fremd-/ Eigenreinigung ermittelt. Die Projektergebnisse wer-
den Anfang 2019 vorliegen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 011101 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanzen vorhanden.

Beratungsverlauf (2)

12.09.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0634/2018
Typ
Vorlagen
Datum
24.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37