V/0634/2018
Bericht über die Organisation der städtischen Gebäudereinigung
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Anlage 1 - Ratsantrag A-R-0085-2017
2493 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0085/2017
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Gebäudereinigung der städtischen
Liegenschaften optimieren,
Rekommunalisierung prüfen
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung prüft die Rekommunalisierung der städtis chen Gebäudereinigung. Sie legt dazu
im ersten Quartal 2018 einen Bericht über die Laufzeit und Konditionen der derzeit bestehenden
Fremdreinigungsverträge und Kosten je qm zu reinigende F läche vor. Die Verwaltung prüft zwei
Varianten zur Rekommunalisierung der städtischen Gebäudereinigung. Zum einen die Gründung
einer städtischen Gebäudereinigung als Eigenbetrieb so wie zum anderen die Organisation der
Gebäudereinigung als Teil eines städtischen Amtes. Auf Grundlage des Vergleichs beider Model-
le zur Reinigung der städtischen Liegenschaften legt die Verwaltung dem Rat einen Beschluss-
vorschlag zum weiteren Vorgehen vor.
Begründung:
Der Aufwand für die Gebäudereinigung durch Externe beläu ft sich im aktuellen Haushaltsent-
wurf auf 7.2 Mio. € und macht einen wesentlichen Teil der Bewirtschaftungskosten für die städti-
schen Immobilien aus.
Städte wie Bochum oder Mönchengladbach haben bereit s eine Rekommunalisierung der städti-
schen Gebäudereinigung umgesetzt. Die Beispiele zeigen, dass eine effizientere Bewirtschaftung
der Gebäude möglich ist und zugleich sichere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen auf
Basis der Entgeltgruppe 1 geschaffen werden können. Dieses ist im Sinne der Beschäftigten.
Von einer kommunal organisierten Gebäudereinigung profit ieren insbesondere die Schulen.
Eine feste Zuordnung des städtischen Reinigungsperson als zur jeweiligen Schule erhöht die
Qualität der Sauberkeit im Gebäude. Das Reinigungspersonal fühlt sich „seiner“ Schule verpflich-
tet, der Informations- und Kommunikationsfluss innerhalb des Schulkollegiums wird gestärkt.
13.12.2017
2
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyf ferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Ol berg
Maria Winkel
Beschlussvorlage
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V/0634/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bericht über die Organisation der städtischen Gebäudereinigung
Antrag der SPD-Fraktion von 13.12.2017 Nr. A-R/0085/2017 "Gebäudereinigung der städtischen
Liegenschaften optmieren, Rekommunalisierung prüfen"
Beratungsfolge
12.09.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flä-
chenmanagement
Vorberatung
18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss nimmt den nachstehenden „Bericht über die Organisation der städtischen
Gebäudereinigung“ zur Kenntnis.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2017 Nr. A-R/0085/2017„Gebäudereinigung der
städtischen Liegenschaften optimieren, Rekommunalisierung prüfen“ (s. Anlage 1) ist damit
erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Antragsteller regen eine Rekommunalisierung der Gebäudereinigung der städtischen
Liegenschaften an. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Rekommunalisierung der städtischen
Gebäudereinigung zu prüfen. Hierzu soll ein Bericht über die Laufzeiten und Konditionen der derzeit
bestehenden Fremdreinigungsverträge und Kosten je m² zu reinigender Fläche vorgelegt werden.
Personal- und
Organisationsamt
28.08.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Willamowski
Telefon: 492-1100
Willamowski@stadt-
muenster.de
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Des Weiteren sollen zwei Varianten zur Rekommunalisierung der städtischen Gebäudereinigung
geprüft werden: Zum einen die Gründung einer städtischen Gebäudereinigung als Eigenbetrieb
sowie zum anderen die Organisation der Gebäudereinigung als Teil eines städtischen Amtes. Auf
Grundlage des Vergleichs beider Modelle zur Reinigung der städtischen Liegenschaften soll die
Verwaltung dem Rat einen Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen vorlegen.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.201 7 den SPD -Antrag A -R/0085/2017
„Gebäudereinigung der städtischen Liegenschaften optimieren, Rekommunalisieru ng prüfen“ an den
Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen.
2. Aktuelle Organisation der Gebäudereinigung bei der Stadt Münster
Die Gebäudereinigung der Stadt Münster hat in den zurückliegenden Jahren regelmäßig zur
Konsolidierung des städtischen Haushalts beigetragen. So sprach sich z.B. die
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein -Westfalen (Projekt -Nr. 3305) im Rahmen einer Überörtlich en
Prüfung der Stadt Münster in den Jahren 2007 bis 2008 für eine Fortsetzung der sukzessiven,
sozialverträglichen Umstellung von Eigen - auf Fremdreinigung aus, um noch vorhandenes
Einsparungspotenzial zu realisieren.
Die Gebäudereinigung der Stadt Münst er ist heute als Fachstelle im Amt für Immobilienmanagement
organisiert. Neben der Fachstellenleitung sind 1,5 Stellen für Ausschreibung, Vergabe und
Abrechnung der Reinigungsleistungen zuständig. Für den Einkauf von Reinigungsmitteln und den
Personaleinsatz der insgesamt 108 Eigenreinigungskrä fte ist eine weitere Vollzeitkraft zuständig. Zur
Qualitätskontrolle der Fremdreinigungsflächen sind zurzeit zwei Mitarbeiterinnen mit jeweils 30 h/Wo
beschäftigt.
Die Bodenreinigungsfläche der städtischen Gebäude beträgt ca. 717.000 m². Hiervon werden zurzeit
ca. 542.800 m² durch beauftragte Firmen gereinigt (Fremdreinigung).
2.1. Gebäudereinigung durch städtische Mitarbeiter/innen
Zurzeit werden ca. 174.100 m² in ve rschiedenen Gebäuden der Stadt Münster durch städtische
Reinigungskräfte gereinigt. Hierfür sind insgesamt 108 Mitarbeiter/innen mi t durchschnittlich
23 h/Woche (i nsgesamt 62,61 VZÄ) beschäftigt. Die durchschnittlichen Personalkosten in den
vergangenen Jah ren betrugen 2.208.600 € . In der folgenden Tabelle ist die Verteilung der durch
eigene Kräfte gereinigten Flächen dargestellt.
Gebäudekategorie Eigenreinigung
m²
Schulen 110.100 m²
Kitas 0 m²
Jugendeinrichtungen 2.400 m²
Verwaltung 46.600 m²
Sonstiges 15.000 m²
Gesamt 174.100 m²
Tabelle 1: Flächendarstellung der Eigenreinigung
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Die Eingruppierung der Reinigungskräfte erfolgt nach der aktuellen Entgeltordnung in der
Entgeltgruppe (EG) 01; die Entgeltgruppe 2 ist nur für eher seltene Konstellationen vorgesehen. Je
nach Stufenzugehörigkeit ergibt sich hieraus ein Stundenlohn von 10,33 € (Stufe 2) bis 11,45 €
(Stufe 6). Die Mehrzahl der beschäftigten Reinigungskräfte ist allerdings, resultierend aus der
Eingruppierung aus dem Bundesangestelltentarifvertrag (gültig bis 30.09.2005) in EG 02 eingruppiert.
Bei dieser Eingruppierung ergibt sich ein Stundenlohn von 12,69 € (Stufe 2) bis 15,06 € (Stufe 6).
Nachbesetzungen erfolgen tarifgerecht mit EG 01.
Der Berechnung des Personaleinsatzes werden folgende Reinigungsleistungen zu Grunde gelegt:
Reinigungsbereiche: Richtwert
Sanitärbereiche 75 m²/h/Kraft
Nassbereiche (Duschen, Teeküchen) 95 m²/h/Kraft
Klassenräume 220 m²/h/Kraft
Büroräume 190 m²/h/Kraft
Verkehrsflächen (Flure etc.) 270 m²/h/Kraft
Treppenstufen 190 m²/h/Kraft
Turnhallen (ohne Automat) 400 m²/h/Kraft
KiTa-Gruppenräume 190 m²/h/Kraft
KiTa-Verkehrsflächen 230 m²/h/Kraft
Tabelle 2: Reinigungsleistungen je Personaleinsatz
2.2. Gebäudereinigung durch Fremdfirmen
Die jährlichen Aufwendungen für Unterhalts - und Grundreinigung durch Fremdfirmen
(Fremdreinigung) stellte sich in der Vergangenheit wie folgt dar:
HH-Jahr IST-Aufwendungen
2013 5.654.600,00 €
2014 5.870.500,00 €
2015 6.116.900,00 €
2016 6.491.900,00 €
2017 6.685.400,00 €
2018 (Plan) 7.208.000,00 €
Tabelle 3: Aufwände für Fremdfirmen
Nicht enthalten sind Aufwendungen für Fensterreinigung, Sonderreinigung und
Bauabschlussreinigungen. Die Aufwandssteigerungen in den vergangenen Jahren resultieren u. a.
aus Lohnkostenerhöhungen (2,4% Steigerung des Mindestlohns in der Gebäudereinig ungsbranche)
und Flächenzuwächsen. Die dort beschäftigten Reinigungskräfte erhalten - soweit bekannt - meist
den gesetzlichen Mindeststundenlohn der Gebäudereiniger in Höhe von zurzeit 10,30 €/h.
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Aufgeteilt nach den verschiedenen Gebäudekategorien stellt sich der Aufwand für die Fremdreinigung
im Jahr 2018 wie folgt dar:
Gebäudekategorie Fremdreinigung
m²
Fremdreinigung
Aufwand Euro/Jahr
Schulen 392.900 m² 4.626.700 €
Kitas 28.400 m² 788.500 €
Jugendeinrichtungen 7.900 m² 182.900 €
Verwaltung 90.400 m² 1.053.600 €
Sonstiges 23.200 m² 556.300 €
Gesamt 542.800 m² 7.208.000 €
Tabelle 4: Aufwand Fremdreinigung je Gebäudekategorie
Die Fremdreinigungsverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 4 Jahren.
3. Reinigungsqualität
Die Reinigungsqualität im Rahmen der Vergabe von Fremdreinigungsleistungen ist über
verschiedene Parameter steuerbar. Hierzu zählen:
Einsatz von externen Vorarbeiter/innen/Objektleiter/innen,
gemeinsame Objektbegehungen,
Ansatz von entsprechenden Leistungswerten,
Qualitätskontrollen durch Hausmeister/innen, Qualitätskontrolleure/innen des Amtes für
Immobilienmanagement und Objektleitung,
Bonus-Malus-System und
ein auftragsbezogenes Personaleinsatz- und Qualitätssicherungskonzept.
Für städtische Reinigungskräfte ist hinsichtlich der Reinigungsqualität die Dienstvereinbarung mit
dem Personalrat für die Gebäudereinigung vom 29.08.2012 verbindlich.
Im Bereich der Fremdreinigung kommt es , insbesondere an Schuls tandorten, wiederholt zu
Problemen. Die vertragliche Reinigungsleistung dort wird häufig nicht oder nur unzureichend erbracht.
Durch die immer länger werdenden Nutzungszeiten in den Schulen muss die Reinigung vermehrt in
den Abendstunden erfolgen. Dies führt dazu, dass eine zeitna he Kontrolle der Reinigungsleistungen
der Fremdfirmen vielfach nicht mehr umfassend erfolgen kann , da das Arbeitszeitende der
Hausmeister vor dem Nutzungsende von Schulräumen liegt. Dies führt zu vermehrten Beschwerden
über die Reinigungsleistung von Schulen in der Fremdreinigung.
Gleichzeitig ist in den städtischen Einrichtungen, in denen mit eigenen Kräften gereinigt wird eine
höhere Zufriedenheit der Nutzer/innen zu verzeichnen. Die Anzahl der Beschwerden über mangelnde
Reinigungsqualität aus diesen Einrichtungen ist eher gering.
Um die Möglichkeiten zur Verbesserung der Reinigungsqualität feststellen zu können, ist im Sommer
2017 ein Projekt initiiert worden, bei dem an insgesamt 3 Schulen Vergleichswerte ermittelt werden
sollen. In einer Schule wird mit eigenen Kräften nach den in der Dienstvereinbarung festgelegten
Standards gearbeitet. In zwei weiteren Schulen sollen durch verschiedene Maßnahmen , u. a.
Erhöhung der Reinigungsstandards sowie erhöhte Kontrollen durch Hausmeister /innen und
Objektleitung, vergleichbare Reinigungsleistungen erzielt werden. Die dadurch entstehenden höheren
Aufwendungen sollen dann mit den Aufwendungen aus der Eigenreinigung verglichen werden. Der
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Zeitraum, in dem die Vergleichswerte ermittelt werden endet Ende Dezember 201 8, sodass die
Projektergebnisse Anfang 2019 vorliegen werden.
Anhand dieser Ergebnisse könnte auch die Frage beantwortet werden, ob eine feste Zuordnung von
städtischem Reinigungspersonal zur jeweiligen Schule die Qualität der Sauberkeit im Gebäude erhöht
und welche Mehraufwendungen damit verbunden sein könnten.
4. Kostenvergleich Fremdreinigung versus Eigenreinigung
Ausgehend von den durchschnittlichen Personalkosten für die städtischen Reinigungskräfte,
zuzüglich der Kosten für die Arbeitnehmerüberlassung zur Vertretung und die Reinigungsmittel in
Höhe von 242.000 € p.a., ergeben sich durchschnittliche Aufwendungen in Höhe von 14,10 € je m² zu
reinigender Fläche für die städtischen Reinigungskräfte.
Für den Bereich der Fremdreinigung ergeben sich durchschnittliche Aufwendungen je m² zu
reinigender Fläche in Höhe von 11,70 €/m².
Ermittlung durchschnittlicher Reinigungsaufwendungen je m²:
Eigenreinigung Fremdreinigung
IST-Aufwendungen IST-Aufwendungen
HH-Jahr HH-Jahr
2013 2.267.900 € 2013 5.654.600 €
2014 2.346.300 € 2014 5.870.500 €
2015 2.125.700 € 2015 6.116.900 €
2016 2.155.200 € 2016 6.491.900 €
2017 2.148.000 € 2017 6.685.400 €
2018 7.208.000 €
Durchschnittlicher Aufwand p.a.
2.208.600 €
6.337.900 €
AN-Überlassung Reinigungsmittel 242.000 € Gesamtaufwand 2.450.600 € 6.337.900 €
Reinigungsfläche 174.100 m² 542.800 m²
Ø Aufwand je m² 14,10 €/m² 11,70 €/m²
Tabelle 5: Durchschnittlicher Reinigungsaufwand je m² für Eigen- und Fremdreinigung
Inwieweit sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Reinigungsqualität aus dem unter Ziffer 3
dargestellten Projekt auf die Fremdreinigungskosten auswirken würden, bleibt abzuwarten. In jedem
Fall werden sich die Personalkosten für die städtischen Kräfte in den kommenden Jahren trotz der zu
erwartenden Tariferhöhungen tendenziell eher reduzieren, da ausscheidende Mitarbeiter/innen die
momentan in Entgeltgruppe 2 eingruppiert sind, durch neue Reinigungskräfte dann in Entgeltgruppe 1
TVöD nachbesetzt werden. Das Ø-Alter der Reinigungskräfte beträgt aktuell 52,96 Jahre.
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Darstellung der monetären Auswirkung der Rekommunalisierung der Fremdreinigung:
(Vergleich Eigenreinigung versus Fremdreinigung)
Eigenreinigung
p.a.
Aufwand bei Rekommunalisierung
der Fremdreinigung:
Aufwand für Eigenreinigung* 14,10 €/ m²
hochgerechnet auf 542.800 m² (Anteil
Fremdreinigung heute) Aufwand
7.653.480 €
Ø Vergleichswert Fremdreinigung p.a. 6.337.900 €
Mehraufwand bei Eigenreinigung 1.315.580 €
Tabelle 6: Monetäre Auswirkung Rekommunalisierung der Fremdreinigung
5. Darstellung der Organisationsformen Regiebetrieb und Eigenbetrieb für die Gebäudereinigung
Nachfolgend wird auf die wesentlichen Merkmale der Organisationsformen „Eigenbetrieb/
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ und „Regiebetrieb“ eingegangen. Zunächst kurz der Unterschied
zwischen einem Eigenbetrieb und einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
5.1. Eigenbetrieb bzw. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Während ein Eigenbetrieb als Betriebsform für öffentliche Einrichtungen in Betracht kommt, die nach
kommunalem Wirtschaftsrecht als wirtschaftliche Unternehmen gelten, können Unternehmen, die sich
nicht-wirtschaftlich i. S. d. § 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) NRW betätigen, als
eigenbetriebsähnliche Einrichtungen geführt werden. Soweit eine Einrichtung für die städtische
Gebäudereinigung gebildet würde, wäre diese als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zu organisieren,
soweit sie sich nicht wirtschaftlich betätigen würde.
Die Stadt Münster besitzt bereits vier eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, die Ab -
fallwirtschaftsbetriebe Münster, die citeq, Münster Marketing und das Theater Münster.
5.2. Regiebetrieb
Der Regiebetrieb (ein städtisches Amt), ist ein rechtlich und wirtschaftlich unselbständiger
Betriebszweig der öffentlichen Verwaltung und ist in der Trägerkörperschaft integriert . Er besitzt kein
eigenes Vermögen und ist strikt dem kommunalen Haushalts -, Rechnungs - und Prüfung swesen
unterworfen.
Regiebetriebe unterliegen aufgrund ihrer direkten Einbindung in die Verwaltung der ständigen
direkten Einflussnahme und Kontrolle. Die Fachstelle 23.33 Gebäudereinigung wird derzeit als
Regiebetrieb geführt.
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5.3. Praxisbeispiele
Ein Beispiel für die Ausgliederung der Reinigungsdienste ist die Stadt Essen. Sie bündelt in der „RGE
Servicegesellschaft Essen mbH“, eine 100 %ige Tochter der Stadt Essen, Service Dienstleistungen in
und um Immobilien, wie Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Hau smeisterservice, Post - und
Botendienste, Catering u. ä. für die Stadt Essen und deren Beteiligungsgesellschaften.
Eine als eigenbetriebsähnliche Einrichtung organisierte Gebäudereinigung ist der Verwaltung nicht
bekannt, wohl aber Städte, in denen gebäud ewirtschaftliche Aufgaben, u. a.
Reinigungsdienstleistungen, insgesamt in der Rechtsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
wahrgenommen werden. Dazu zählt z. B. Mönchengladbach.
5.4 Zwischenergebnis
Ein Vergleich der möglichen Organisationsformen Regiebetrieb und eigenbetriebsähnlic he
Einrichtung an Merkmalen wie
gesetzliche Grundlagen,
Organe,
Bindung zwischen Kommune und Organisation,
oberstes Willensbildungsorgan,
Einflussmöglichkeiten des Rates auf das oberste Willensbildungsorgan,
Personalwirtschaft,
lässt nach Einschätzung der Verwaltung keine eindeutigen Vor - und Nachteile für den Regiebetrieb
bzw. die eigenbetriebsähnliche Einrichtung hinsichtlich einer optimalen Steuerung der
Gebäudereinigung erkennen.
Ergänzend der Hinweis, dass bezüglich der Bindungswirkung von Mitarbeitern/innen an die Stadt
Münster die aufgezeigten Organisationsformen keinen Unterschied ausmachen. Falls der
Gebäudereinigungsdienst in eine eigenbetriebsähnliche Einricht ung überführt werden sollte, blie ben
die Be schäftigungsverhältnisse zur Stadt Münster unverändert. Neue Mitarbeiter/innen wären
ebenfalls Beschäftigte der Stadt Münster, nicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
6. Fazit
Die Verwaltung hat die Auswirkungen einer Rekommunalisierung der Gebäudereinigung geprüft und
in dem vorstehenden Bericht die Laufzeiten und die Konditionen der derzeit bestehenden Fremdreini-
gungsverträge und die Kosten je qm zu reinigender Fläche dargestellt. Eine vollständige Rekommu-
nalisierung lässt sich angesichts der damit verbundenen Auswirkungen auf den Haushalt in Höhe von
1,3 Millionen € p.a. nicht empfehlen.
Die Ergebnisse des bis Ende 2018 laufenden Projektes „Maßnahmen zur Verbesserung der Reini-
gungsqualität“ bleiben gleichwohl abzuwarten; dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, ob mit einer
erhöhten Reinigungsqualität nennenswerte Auswirkungen auf die Kostenstrukturen verbunden sind.
Hierbei ist auch zu prüfen, ob es vertretbar ist, den Eigenreinigungsanteil für einzelne Reinigungsbe-
reiche oder Gebäudekategorien zu erhöhen (z.B. bis 50 %).
Die Rechtsform einer ausschließlich kommunalen Gebäudereinigung ist für deren Erfolg nicht aus-
schlagegebend.
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Mit dem vorstehenden Bericht ist der Antrag der SPD -Fraktion vom 13.12.2017 Nr. A -
R/0085/2017„Gebäudereinigung der stä dtischen Liegenschaften optimieren, Rekommunalisierung
prüfen“ erledigt.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage 1: Ratsantrag Nr. A-R/0085/2017
Anlage A
2572 Zeichen
Anlage A zur V/0634/2018 Kurzüberblick Der heutige Anteil der Eigenreinigung beträgt 174.100 m², der der Fremdreinigung 542.800 m². Bei der monetären Bewertung der vollständigen Rekommunalisierung mit einem internen Ø Auf- wand würde sich der Haushalt um rd. 1,3 Millionen € p.a. erhöhen. Eine Gegenüberstellung von Eigenbetrieb bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtung (Regiebetrieb) ergibt keine signifikanten Unterschiede. Bezüglich Erhöhung der Reinigungsqualität wird auf das Projekt „Verbesserung der Reinigungsqualität“ verwiesen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Antrag hat zum Ziel „Die Optimierung der Gebäudereinigung der städtischen Liegenschaften durch Rekommunalisierung“ mit ihren Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu prüfen. Teilziele in diesem Zusammenhang sind Prüfung zweier Varianten der Rekommunalisierung o städtische Gebäudereinigung als Eigenbetrieb o Gebäudereinigung als Teil eines städtischen Amtes Erhöhung der Reinigungsqualität durch eine Rekommunalisierung/ Erhöhung der Bürger- zufriedenheit Zielerreichung: Die Prüfung der zwei Varianten ist in der Vorlage erfolgt. Aufgrund der Organisationsform kann kein Unterschied bezüglich der Bindung von Mitarbeitern/innen an die Stadt Münster ausgemacht werden. Die monetäre Auswirkung auf den Haushalt würde bei einer vollständigen Rekommunali- sierung eine Erhöhung von rd. 1,3 Millionen € p.a. nach sich ziehen. Erhöhung der Reinigungsqualität durch eine Rekommunalisierung/ Erhöhung der Bürger- zufriedenheit Verweis auf das derzeit im Amt 23 laufende Projekt „Verbesserung der Reinigungsquali- tät“. In diesem werden aufgrund der gezielten Umsetzung verschiedener Maßnahmen Vergleichswerte zur Qualität Fremd-/ Eigenreinigung ermittelt. Die Projektergebnisse wer- den Anfang 2019 vorliegen. Finanzierung Produktgruppe: 011101 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanzen vorhanden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0634/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37