AN/1916/2022
Anfrage zum Einbürgerungsverfahren
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Turan Özkücük - Anfrage zum Einbürgerungsverfahren
3700 Zeichen
Turan Özkücük 26.10.2022 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 15.11.2022 Anfrage zum Einbürgerungsverfahren Sehr geehrter Herr Vorsitzender, im Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das Ende 2021 mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD vom Landtag novelliert worden ist, heißt es im Paragrafen 2 ‚Teilhabe- und Integrationsgrundsätze’ in Absatz 10: „Die Einbürgerung derjenigen Ausländerin- nen und Ausländer, die die Voraussetzungen dafür erfüllen, liegt im Interesse des Landes. Das Land bietet den Einbürgerungsbehörden und den Organisationen von Menschen mit Einwande- rungsgeschichte nach § 12 Absatz 2 hierzu eine Zusammenarbeit an.“ Vertreter*innen der Verwaltung der Stadt Köln haben öffentlich und im Integrationsrat mehrfach deutlich gemacht, dass auch ihnen an der zügigen und würdigen Einbürgerung von Kölnerinnen und Kölnern, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, gelegen sei. Die Leiterin der Auslän- derbehörde, Frau Willms, hat in den vergangenen Monaten einerseits die erheblichen Belastungen der dort arbeitenden Kolleginnen und Kollegen beschrieben, andererseits ausgeführt, dass alles getan werde um eine zeitnahe Bearbeitung der Anliegen ihrer Kundinnen und Kunden zu gewähr- leisten. Vor diesem Hintergrund ist der folgende Sachverhalt nicht nachvollziehbar. Am 23. August 2022 beantragt eine 50-jährige Kölnerin mit türkischem Pass, deren Mann und er- wachsene Kinder bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, „einen Termin für meine An- tragsabgabe zur Einbürgerung. Alle erforderlichen Unterlagen liegen mir vor.“ Am 14. September erhält die betreffende Person von der Ausländerbehörde eine E-Mail, die wie folgt beginnt: „Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Ausländeramt der Stadt Köln. Ihr Termin für die Antragstellung zur Einbürgerung ist der 12.06.2023, 10.30 Uhr.“ (Hervorhebungen wie in Original-Email). Es folgt eine sehr ausführliche Belehrung, die unter ande- rem folgenden Satz beinhaltet: „Gerne können Sie auch den Online-Quick-Check des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration nutzen, um Ihre Erfolgsaussichten auf die Einbürgerung zu überprüfen.“ Vor diesem Hintergrund wird die Beantwortung der folgenden Fragen erbeten: 1. Teilt die Verwaltung die Auffassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW, dass Ein- bürgerungen im Interesse des Landes liegen? 2. Wie erklärt sich die Tatsache, dass einbürgerungswillige und -fähige Kölner*innen alleine auf die Abgabe Ihres Einbürgerungsantrages neun Monate warten müssen und damit regelrecht demotiviert werden? 3. Wie viele Terminanfragen für die Abgabe von Einbürgerungsanträgen hat die Stadt Köln im laufenden Jahr erhalten und in wie vielen Fällen hat sie keinen Termin innerhalb einer Dreimo- natsfrist vergeben? 4. Hat die Stadt Köln die vom Land im Teilhabe- und Integrationsgesetz zugesagte Zusammenar- beit gesucht und in welcher Weise hat sie das ggf. getan? 5. Hält die Stadt Köln den Bezug auf ein Verfahren der Bayerischen Staatsregierung, die bekann- termaßen eine weit illiberalere Integrationspolitik verfolgt als Nordrhein-Westfalen, für eher Ziel führend und die Antragstellungen unterstützend als einen Verweis auf das nordrhein-westfäli- sche Teilhabe- und Integrationsgesetz? Es wird gebeten die Beantwortung auch dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung / Vergabe / Inter- nationales vorzulegen. Gez. Turan Özkücük
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1916/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 27.10.2022
- Erstellt
- 27.10.2022 17:46