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3171/2019

Haushaltsplan-Entwurf 2020/2021 - Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem § 37 Abs. 3 GO NRW

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 10.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2019, TOP 9.1.2

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

3183 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3171/2019 
Freigabedatum 
10.09.2019  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2020/2021- Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem § 37 
Abs.3 GO NRW 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Lindenthal beschließt die Verwendung der bezirksbezoge-
nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020/2021 unter Bezug auf die 
Entscheidung des Rates vom 09.07.2019 in Höhe von jeweils 128.700 Euro. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  128.700 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
In § 37 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im 
Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwen-
dungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufteilung der 
bezirksbezogenen Haushaltsmittel von insgesamt 974.400 Euro für die Haushaltsjahre 2020/2021 
zugestimmt. 
 
Auf den Stadtbezirk Lindenthal entfällt ein Betrag von 128.700 Euro pro Jahr, der sich aus dem So-
ckelbetrag von 30.000 Euro und einem Kopfbetrag von 0,35 Euro je Einwohner zusammensetzt. 
 
Folgendes ist zu beachten: 
 
Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind unzuläs-
sig. Es sollte nach Möglichkeit ein Teilplan benannt werden, dem die jeweilige Zweckbestimmung 
zuzuordnen ist. 
Die Bezirksvertretungen sollen im Rahmen der Beschlussfassung soweit wie möglich bereits eine 
Aufteilung nach Ergebnisrechnung (konsumtiver Bereich) und investiver Finanzrechnung (investiver 
Bereich) vornehmen. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, ist eine unterjährige Mittelverschiebung 
vom investiven in den konsumtiven Bereich haushaltsrechtlich unzulässig.  
Eine umgekehrte unterjährige Mittelverschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich kann 
dagegen vorgenommen werden. 
 
Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel im konsumtiven Bereich wird somit die größtmögli-
che Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.

Beratungsverlauf (1)

23.09.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3171/2019
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.09.2019
Erstellt
10.09.2019 09:13