3171/2019
Haushaltsplan-Entwurf 2020/2021 - Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem § 37 Abs. 3 GO NRW
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
3183 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 3171/2019 Freigabedatum 10.09.2019 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2020/2021- Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem § 37 Abs.3 GO NRW Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Lindenthal beschließt die Verwendung der bezirksbezoge- nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020/2021 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 09.07.2019 in Höhe von jeweils 128.700 Euro. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 128.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwen- dungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel von insgesamt 974.400 Euro für die Haushaltsjahre 2020/2021 zugestimmt. Auf den Stadtbezirk Lindenthal entfällt ein Betrag von 128.700 Euro pro Jahr, der sich aus dem So- ckelbetrag von 30.000 Euro und einem Kopfbetrag von 0,35 Euro je Einwohner zusammensetzt. Folgendes ist zu beachten: Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind unzuläs- sig. Es sollte nach Möglichkeit ein Teilplan benannt werden, dem die jeweilige Zweckbestimmung zuzuordnen ist. Die Bezirksvertretungen sollen im Rahmen der Beschlussfassung soweit wie möglich bereits eine Aufteilung nach Ergebnisrechnung (konsumtiver Bereich) und investiver Finanzrechnung (investiver Bereich) vornehmen. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, ist eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich haushaltsrechtlich unzulässig. Eine umgekehrte unterjährige Mittelverschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich kann dagegen vorgenommen werden. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel im konsumtiven Bereich wird somit die größtmögli- che Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3171/2019
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.09.2019
- Erstellt
- 10.09.2019 09:13